Infoblatt März I/2015

INFO-BLATT
Einwohnergemeinde Worben
März 2015
I/2015
Inhaltsverzeichnis
Gemeinderat
2-3
Gemeindeschreiberei
4 - 12
Bauverwaltung
13 - 15
AHV-Zweigstelle
16
Vormundschafts– und Sozialhilfekommission
17
Altersleitbild
18 - 19
Impressum
20
-1-
Vorwort
Gemeinderat Worben
„Im Frühling summt der Wind, das weiss doch jedes Kind.
Das Gras wird grün, die Blumen bunt.
Und wenn dann noch das Bienchen brummt,
dann wird die Welt ganz kunterbunt. “
Monika Minder
Werte Gemeindebürgerinnen
Werte Gemeindebürger
Im Frühling ist die Veränderung der Natur offensichtlich und wir werden wieder mit vielen verschiedenen Farbtupfern und blumigen Düften verwöhnt. So offensichtlich wie das spriessen
der jungen, hellgrünen Grashalme ist auch die Veränderung beim Vorwort des Infoblattes –
neu werden Sie, werte Bürgerinnen und Bürger, das Vorwort von je einem anderen Gemeinderatsmitglied lesen können. So erhalten Sie die neusten Informationen aus den einzelnen
Ressorts und lernen uns als Team besser kennen.
Der Gemeinderat Worben setzt sich in dieser Legislatur (2015 – 2018) gleich zusammen, wie
in der letzten Legislaturperiode und kann somit die einzelnen Dossiers ohne Unterbrüche weiterführen. Als Begrüssung zum Legislaturbeginn waren alle Behörden– und Kommissionsmitglieder ins Waldhaus Worben eingeladen, um sich bei einem feinen Fondue kennen zu lernen.
Der Gemeinderat freut sich auf die Zusammenarbeit und wünscht Allen viel Freude in ihrem
Amt.
Die Umsetzung des Altersleitbildes geht weiter und wir setzen einen Schwerpunkt bei der
Freiwilligenarbeit. Bedingt durch die veränderte Alterszusammensetzung unserer Gesellschaft
werden wir in Zukunft immer mehr auf Freiwillige angewiesen sein, um die vielfältigen Aufgaben als Gesellschaft bewältigen zu können. In Zusammenarbeit mit Benevol möchten wir Sie
auf diese Arbeit vorbereiten und bieten ihnen entsprechende Kurse an.
Seit August 2014 führt die Gemeinde Worben einen Mittagstisch durch. Dieser wird regelmässig, alle 2 Wochen, abwechselnd im Seelandheim Worben und Restaurant Bären, angeboten.
Kennen Sie jemanden, den Sie sich am Mittagstisch der Senioren vorstellen könnten? Vielleicht sogar Sie selber? Wir suchen jemanden, der gerne die Koordination übernehmen möchte und noch mehr Personen für die Teilnahme am Mittagstisch begeistern kann – fühlen Sie
sich angesprochen? Melden Sie sich bitte bei uns! Melden Sie sich auch, wenn Sie einen
Transport brauchen, um am Mittagstisch teilnehmen zu können.
Nun wünsche ich ihnen einen genussvollen Frühling, viel Zeit und Musse um das Erwachen
der Natur zu geniessen und möglichst viel von dieser Kraft zu tanken!
Manuela Kocher Hirt
Gemeinderätin
-2-
Kurzmitteilungen aus dem Gemeinderat...
Kaminfeger-Kreisarrondierung per 1. August 2015
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 22. Oktober 2014 einer KaminfegerKreisarroniderung per 1. August 2015 zugestimmt. Im Weiteren wird der langjährige
Kaminfeger, Hans Fischer, per Ende Juli 2015 pensioniert. Aufgrund dessen wurde
die Gemeinde Worben neu dem Kreis Nr. 2002 angeschlossen. Ab 1. August 2015
wird neu Matthias Hofstetter (Aarberg) für die Gemeinde Worben zuständig sein:
Kaminfegerbetrieb M. Hofstetter
Murtenstrasse 11b
3270 Aarberg,
Tel. 079-219 58 92
E-Mail: [email protected]
Kabelfernsehen - Ein neues Zeitalter beginnt im 2015
Die Digitalisierung des Kabelfernsehens hält Einzug und die Datenmengen, welche
durch das Kommunikationsnetz transportiert werden, nehmen laufend zu. Die Folge
davon ist die laufende Reduzierung der analogen Sender, welche im Jahr 2015 komplett abgeschaltet werden. Ab Dienstag, 28. April 2015 stehen über das Kabelnetz
HFC und Glasfasernetz neu ausschliesslich die digitalen Programme zur Verfügung.
Ressortverteilung des Gemeinderates Worben
Der Gemeinderat Worben hat an seiner 1. Sitzung in der neuen Legislaturperiode die
Ressortverteilung wie folgt beschlossen:
GYGER Daniel (Gemeindepräsident):
Präsidiales, Bauwesen
VOGT Peter (Vize-Gemeindepräsident): Bildung, Kultur, Freizeit, Jugend
GASSER Stefan:
Öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt
KOCHER HIRT Manuela:
Soziales
DANZ Bernhard:
Finanzen, Steuern, Liegenschaften
Bei der Ressortverteilung haben sich zum vergangenen Jahr keine Änderungen ergeben.
GEMEINDERAT WORBEN
AUFFAHRTSBRÜCKE
Die Gemeindeverwaltung Worben bleibt am Freitag nach Auffahrt,
15. Mai 2015
geschlossen. Für Ihr Verständnis danken wir bestens.
GEMEINDEVERWALTUNG WORBEN
-3-
Parkschwimmbad Lyss:
Abonnement zum Einheimischen-Tarif
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden Lyss und Worben können unsere Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger die Saisonabonnemente des Parkschwimmbades und der Eissporthalle Lyss zum Einheimischen-Tarif beziehen.
Die Abgabe verbilligter Abonnemente erfolgt unter Vorweisung eines persönlichen
Ausweises an der Kasse. Die Saisonabonnemente sind persönlich und nicht übertragbar.
GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN
SOMMERÖFFNUNGSZEITEN
Während den Sommerferien, vom
6. Juli 2015 bis 7. August 2015,
sind die Gemeindeschreiberei und die Finanzverwaltung
wie folgt geöffnet:
Mo.: 08.00 bis 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen
Di.: 08.00 bis 11.00 Uhr / 17.00 bis 18.00 Uhr
Mi.: 08.00 bis 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen
Do.: ganzer Tag geschlossen
Fr.: 08.00 bis 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen
Für Besuche bei der Bauverwaltung ist vorgängig unter
der Tel.-Nr. 032 387 20 52 ein Termin zu vereinbaren.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens.
Gemeindeverwaltung Worben
-4-
Neubau Kindergarten
Die Gemeindeversammlung Worben hat am 2. Dezember 2014 die Genehmigung eines Rahmenkredites in Höhe von Fr. 1'180'000.00 für den Abbruch des Kindergartens
1 sowie Bau eines neuen Kindergartens am gleichen Standort beschlossen. Der Gemeinderat Worben wurde für die Mittelbeschaffung und Auftragserteilung ermächtigt.
Ein neues und funktionelles Volumen wird an den bestehenden Kindergarten angegliedert. Die beiden Gebäude (alt / neu) und der Aussenraum bilden eine Einheit. Das
bestehende Gebäude ist etwa halb so gross wie der Neubau. Damit die Synergien der
beiden Baukörper besser zur Geltung kommen, sind der Altbau und der Neubau von
den Architekten gleich lang und gleich hoch entworfen worden. Zudem wird die Ungleichheit der Gebäude durch die Spielplatz-Gestaltung ins optische Gleichgewicht
gebracht. Die vorgesehenen Nutzungen in der Gesamtanlage funktionieren optimal,
auch bei einer späteren Nutzung von 3 Kindergarten-Klassen.
Der Neubau wird in Holzrahmenbau in Minergie-Standart erstellt. Beim Bauablauf
wirkt sich die Holzrahmenbauweise positiv auf die Bauzeit und die Kosten aus, zudem
erhält man durch die gewählte Konstruktion ein natürliches und gesundes Raumklima.
Beide Kindergärten erhalten eine neue Wärmepumpenheizung, so dass diese dann
unabhängig vom Lehrerhaus sind. Die vertikale Holzschalung lässt das längliche Gebäude kürzer erscheinen. Die Fassade wird in einer einheitlichen Pastellfarbe gestrichen, einer Farbe mit schwacher Farbsättigung und großer Farbhelligkeit. Zusätzlich
sind im Südwesten und Nordwesten zwei gedeckte Spielbereiche geplant. Wenn zu
einem späteren Zeitpunkt der Kindergarten zu drei Klassen ausgebaut werden muss,
entsteht beim nordwestlichen Bereich zudem der zweite Zugang.
Der Neubau nimmt die architektonischen Elemente des bestehenden Kindergartens
auf und interpretiert diese neu. Dachform, Trauf- und Firsthöhen werden übernommen; ebenfalls werden die quadratischen Fenster im Neubau weitergeführt. So entsteht mit dem bestehenden und dem neuen Kindergarten wieder eine harmonische
Einheit. Grosse Lukarnen bringen zusätzliches Tageslicht in die Haupträume und
durch die gewählte Dachform entstehen spannende Innenräume.
-5-
Drei der vier bestehenden grossen
Laubbäume im Südwesten werden in
die Gesamtanlage integriert; diese
schützen die Kinder im Sommer beim
Spielen vor der Sonne. Die neu angelegten Wege der zwei Kindergärten führen zum Sandkasten (Kies, Sand, Holz),
an den Laubbäumen vorbei zum Trockenplatz und zum multifunktionalen
Materialhäuschen. Dieses wird ebenfalls
in Holzrahmenbau ausgeführt. Die Kinder haben hier die Möglichkeit, über eine Treppe das Flachdach des Materialhäuschens zu besteigen und über eine
Rutschbahn wieder hinunter zu gleiten.
1
2
Der Bau des Kindergartens ist ab Sommer 2015 geplant. Durch die Holzbauweise
bzw. Holzkonstruktion kann die Bauzeit wesentlich verkürzt werden. Um die Kinder
möglichst von Baustellentätigkeiten, Baulärm, etc. zu schützen, ist vorgesehen, die
Abbrucharbeiten sowie die Rohbauarbeiten während den Sommerferien 2015 umzusetzen.
Der bisherige Kindergarten wird voraussichtlich vor den Sommerferien geräumt, damit die Abbrucharbeiten am 6. Juli 2015 beginnen können. In welcher Form der Kindergartenunterricht in der Umzugs-Woche durchgeführt wird, ist zurzeit in Abklärung
und wird den Eltern zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Um Kosten einsparen zu können, wird für die Kindergärteler ein Provisorium im
Schulhausgebäude eingerichtet, welches über einen direkten Zugang ins Freie sowie
alle anderen, benötigten Infrastrukturen verfügt (Garderobe, WC, etc.). Der Kindergartenunterricht für die Kinder des Kindergartens 1 findet vom August 2015 bis voraussichtlich Dezember 2015 im Schulhausgebäude statt. Der Kindergartenunterricht
für den Kindergarten 2 kann wie bisher durchgeführt werden. Die Bauarbeiten sind so
geplant, dass versucht wird, die Kinder minimal zu stören. Die Sicherheit der Kinder
wird bis zum Abschluss der Bauarbeiten gewährleistet.
Der grobe Zeitplan sieht wie folgt aus:
- Eingabe Baugesuch beim Regierungsstatthalter
- Durchführung Submission
- Baupublikation
- Erhalt Baubewilligung
- Vergabe der Arbeiten
- Umzug des Kindergarten 1
- Abbrucharbeiten
- Baubeginn
- Bauende/Einzug des Kindergartens
Ende Februar 2015
Februar – April 2015
März 2015
April 2015
Mai 2015
vor 6. Juli 2015
ab 6. Juli 2015
ab 13. Juli 2015
Ende 2015
GEMEINDERAT WORBEN
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1. MAI – ERLAUBT IST, WAS GEFÄLLT?
In einer Dorfchronik ist zu lesen:
„Die Nacht vor dem ersten Maitag gab früher unsern Jungburschen viel zu schaffen, um netten Mägdlein einen Blumenstrauss vors Fenster zu stecken und
mannstollen Jungfern einen Strohmann vors Haus zu stellen. Dieser Brauch ist
heute ziemlich erloschen. Aber wo die Jungen wittern, dass sich ein Liebesverhältnis anzubahnen beginne, wird der Kiltweg mit Sägemehl bestreut!
Leute, die nicht gerade berühmt waren für ihre gute Ordnung ums Haus, entwendete man in dieser Nacht Gegenstände, um sie an einem zentralen Ort, zum Beispiel dem Dorfplatz, auf- und auszustellen. Dort konnten sie dann, meist unversehrt, von den Eigentümern wieder abgeholt werden.“
Der 1. Mai-Brauch ist auch in der heutigen Zeit noch aktuell, doch das Erscheinungsbild hat sich drastisch verändert. Waren es früher die jungen Männer, die nachts unterwegs waren, sind es heutzutage Kinder und Jugendliche. Auch werden immer noch
Gegenstände entwendet, aber dann so gut versteckt, dass sie weder von den EigentümerInnen, noch von der Polizei gefunden werden können. Zunehmend gehen bei
der Polizei in den folgenden Tagen Meldungen wegen massiven Sachbeschädigungen ein. Mit Besorgnis beobachtet die Polizei diese Entwicklung, und auch der Schule
und den Eltern wird diese Tatsache zu denken geben.
Alle, die bei Sachbeschädigung, Sachentziehung, Tierquälerei etc. ertappt werden,
müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auf jeden Fall aber werden die
Erziehungsberechtigten für den angerichteten Schaden gerade stehen müssen. Eine
Haftpflichtversicherung kann in einem solchen Fall sicher nicht belangt werden. Es
geht nicht darum, diese „Mai-Buben“ zu kriminalisieren, aber vielleicht wäre eine Diskussion in der Familie über Teilnahme oder Nichtteilnahme an diesen nächtlichen Aktivitäten sinnvoll. Nicht zu unterschätzen ist die Gefahrensituation, in die sich die
Nachtschwärmer begeben. Meist dunkel gekleidet oder mit Fahrzeugen ohne Licht
bewegen sie sich im Dorf und gefährden sich damit selbst.
Hinweis an die
Bevölkerung: Mobile Gegenstände ins Haus nehmen
Maibuben:
Bei Diebstahl, Sachbeschädigung, Tierquälerei etc. kann durch die Geschädigten Anzeige erstattet werden.
Der wichtigste Appell richtet sich an die Jugendlichen selber:
Das Ziel eurer Streiche sollte sein, die Leute zum
Lachen zu bringen und nicht, sie zu ärgern!
  
-7-
Fundgegenstände
Beim Fundbüro von Worben wurden vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 folgende Gegenstände abgegeben:
1. Korrigierte Brille mit schwarzem Gestell und schwarzem Etui
2. Braunes Lederportemonnaie
3. 1 kleiner Schlüssel mit gelbem Schlüsselanhänger
4. Schwarzer, alter Werkzeugkoffer inkl. Plastiksack mit Materialen
5. 2 Gutscheine von Buchhandlung Satrum in grünem Kouvert
Wir bitten die Verlierer, die Fundgegenstände bis am 30. April 2015 bei der Gemeindeschreiberei Worben abzuholen. Nicht abgeholte Gegenstände werden den Findern
zurückgegeben bzw. für gemeinnützige Zwecke verwendet.
GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN
1. August - vorzeitiges Abfeuern von Feuerwerk
Bereits vor dem 1. August werden oftmals Knall– und Heulkörper abgefeuert. Für viele Menschen - insbesondere Kinder, ältere und kranke Menschen - ein grosses Ärgernis. Die Feuerwerke belasten auch die Wildtiere in Wald und Flur. Daher sollten keine
Feuerwerke an Waldrändern, -lichtungen oder in Parkanlagen angezündet werden.
Feuerwerke sollten gar nicht oder zurückhaltend eingesetzt werden und nicht bereits
mehrere Tage vor dem 1. August abgebrannt werden.
Aus diesem Grund appellieren wir an die
Bevölkerung:
Alte Leute, Kinder und Tiere sind nicht
unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk vor dem Nationalfeiertag zu erschrecken.
Für das Verständnis danken wir bestens.
GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN
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Häcksel-Aktion
Dienstag, 17. März 2015
Wann:
Dienstag, 17. März 2015
Dauer:
Bei vielen Anmeldungen erfolgt der Häckseldienst zusätzlich am
darauffolgenden Tag.
Wo:
Bei Ihrem Garten
(Zufahrt mit Traktor muss gewährleistet sein).
Was:
Sträucher- und Baumschnitt und grober Gartenabraum
(möglichst lang geschnitten, dicke Enden vorne, max. Durchmesser
25 cm, keine Steine und Wurzelballen).
Bitte Häckselmaterial in den Quartieren an einem gemeinsamen
Sammelort bereitstellen.
Wie:
Sie melden sich mit dem untenstehenden Talon bis
spätestens Freitag, 13. März 2015, 14.00 Uhr an und
halten das Material am Dienstag, 17. März 2015 ab 08.00 Uhr bereit.
Die nächsten Häckselaktionen finden wie folgt statt:
Herbst 2015
Dienstag, 10. November 2015
Frühling 2016
Dienstag, 15. März 2016
---------------------------------------
Ich melde mich für die Häckselaktion von
Dienstag, 17. März 2015 an:
Name, Vorname:
________________________________
Adresse (Garten):
________________________________
Telefon:
________________________________

Häckselgut mitnehmen
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
/

Häckselgut behalten
Talon bis spätestens Freitag, 13. März 2015 einsenden an:
Gemeindeschreiberei Worben, Hauptstrasse 19, 3252 Worben
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Vorschriften für die Häcksel-Aktion
Damit das Häckselgut durch die Mitarbeiter der Gemeinde Worben sowie die Firma
Scheurer Urs (Bargen) verarbeitet und mitgenommen werden kann, bitten wir Sie, die
nachfolgenden Vorschriften einzuhalten resp. zu beachten:
 Die Mindestbreite der Zufahrt muss 3 Meter betragen.
 Die Haufen dürfen maximal 5 Meter von der Strassenmitte entfernt sein.
 Es darf keine Wurzelstöcke haben.
 Sämtlicher Unrat wie Vlies, Steine oder Humus ist zu entfernen.
 Schnüre, Stricke und Seile sind vorgängig zu entfernen.
 Die Haufen sind auf dem Privatgrundstück zu lagern, ansonsten ist mit dem Nach-
barn oder dem Landbesitzer Kontakt aufzunehmen.
Sollten die oben aufgeführten Punkte
nicht eingehalten werden, behalten wir
uns das Recht vor, das Häckselgut liegen zu lassen.
GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN
Verkauf Mehrfahrtenkarten PostAuto
Bei der Gemeindeschreiberei Worben können folgende Mehrfahrtenkarten für die
Buslinie Nr. 74 bezogen werden:
Worben - Biel (3 Zonen)
Worben - Lyss (1-2 Zonen)
Keine Ermässigung
Fr. 36.20
Fr. 23.80
Ermässigt
Fr. 19.50
Fr. 15.20
Seit dem 14. Dezember 2014 sind die Regionen Biel, Seeland, Grenchen und der
Berner Jura integral dem Libero-Tarifverbund angeschlossen. Neu lösen Sie Ihren
Fahrausweis für beliebig viele Fahrten innerhalb der gewählten Zone (Raum) während
der aufgedruckten Geltungsdauer (Zeit).
Weitere Informationen finden Sie unter www.libero-tarifverbund.ch.
GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN
- 10 -
Feuerbrand - Kontrolle ist wichtig
Zwischen Mitte Juni und Mitte August ist der Feuerbrandkontrolleur, Herr Zbinden
Heinrich, unterwegs. Er kontrolliert Hausgärten, Hochstamm-Feldobstgärten, Hecken
und Waldränder auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Warum diese Kontrollen?
Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Apfel,
Birnen und Quitten) und einiger Zier- und Wildgehölze (z.B. Weissdorn, Cotoneaster,
Mispel, Vogelbeere, Feuerdorn). Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, wird mit dem Bakterienschleim durch Insekten und Vögel übertragen und so
rasch und weit verbreitet. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/
oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort rasch
vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben. Direkte Bekämpfungsmassnahmen fehlen weitgehend. Eine
Behandlung mit Antibiotika (in die Blüten) ist nur vorbeugend, befallene Bäume können nicht mit Antibiotika geheilt werden.
Wegen seiner Gefährlichkeit wurde der Feuerbrand zur gemeingefährlichen Krankheit
erklärt. Es besteht Melde- und Bekämpfungspflicht (Pflanzenschutzverordnung PSV,
SR 916.20). Grundsätzlich müssen befallene Pflanzen gerodet und verbrannt werden
(PSV Art. 29). Warum? Ist das Bakterium einmal im Baum, so ist dieser praktisch
nicht mehr zu retten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Baum abstirbt. Ein befallener Baum oder Zweig ist immer auch eine Gefahr für gesunde Pflanzen. Je mehr befallene Pflanzen sofort gerodet werden, desto geringer wird die Dichte von Feuerbrand-Bakterien in der Umwelt. Neue Infektionen werden somit verhindert oder mindestens vermindert. Nur so können langfristig gesehen der Obstbaum und die Hochstammbäume erhalten bleiben.
Zur Eindämmung der Krankheit ist es deshalb wichtig, alle befallenen Pflanzen zu suchen und so rasch wie möglich zu entfernen, damit sie nicht weitere Infektionen auslösen können. Verdächtige Pflanzenteile darf man nicht berühren, denn dadurch erhöht sich die Verschleppungsgefahr der Krankheit auf andere Pflanzen. Falls Sie verdächtige Pflanzen finden, melden Sie dies sofort Ihrer Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde wird zusammen mit dem Feuerbrand-Kontrolleur die nötigen Massnahmen
ergreifen.
Weitere Informationen zum Feuerbrand finden sich auf der Homepage des Bundes
(www.feuerbrand.ch) und auf der Homepage des Kantons Bern (www.be.ch/
feuerbrand).
Legende
Frischer Bakterienschleim ist weiss, glasig und
verfärbt sich nach einigen Stunden in orange
und braune Tropfen. Die Blätter verfärben sich
vom Blattstiel her braun. Diese Symptome sind
vielerorts sichtbar.
GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN
- 11 -
Bushaltestelle Tribey - neuer Velo-Moto-Unterstand
Zusammen mit dem Umbau/der Renovierung der Liegenschaft Bielstrasse 1 (Denner)
hat die Bauherrschaft auch eine neue Buswartehalle sowie einen neuen Velountersstand (Richtung Lyss) erstellt. Die Gemeinde Worben kann daher über den alten Velos-Motos-Unterstand sowie die damalige Buswartehalle verfügen. Die Sicherheits–
und Umweltkommission hat sich deshalb entschieden, bei der Bushaltestelle Tribey
(Richtung Lyss) den freien Velos-Motos-Unterstand in Betrieb zu nehmen. Bisher
mussten die Buspassagiere ihre Zweiräder im Freien - und somit vor der Witterung
ungeschützt - abstellen.
Seit September 2014 steht bei der Bushaltestelle Tribey ein Velos-Motos-Unterstand
zur Verfügung.
SICHERHEITS– UND UMWELTKOMMISSION WORBEN
Einführung wöchentliche Grünabfuhr ab Mitte März
Auf vielseitigen Wunsch der Bevölkerung hat die Sicherheits– und Umweltkommission
entschieden, die wöchentliche Grünabfuhr bereits ab Mitte März bis Ende November
einzuführen. Bisher erfolgte die wöchentliche Grünabfuhr jeweils erst ab Mai und dauerte bis Mitte November.
Grünabfuhrdaten 2015 (NEU jeweils donnerstags)
1. Januar 2015 bis 12. März 2015
jeden 2. Donnerstag
(ausnahmsweise in den ungeraden Wochen)
12. März 2015 bis 26. November 2015
wöchentlich
Dezember 2015
10. + 24. Dezember 2015
GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN
- 12 -
Zurückschneiden der Hecken und Bäume
bis 31. Mai 2015
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen
an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den
Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und
Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur
Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassengesetz vom
4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:
 Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom
Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen
muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.
 Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
 Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höher wachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht
nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender
Seitenbereich freizuhalten ist.
Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis
am 31. Mai 2015 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurück zu schneiden.
Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische
und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten
bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand
leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben
die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen.
BAUVERWALTUNG WORBEN
- 13 -
Ausgestellte Baubewilligungen im Jahre 2014
Gesuchsteller
Projekt
Parz. Strasse
Stettler AG
Wydengasse 6
2557 Studen
Abbruch und Ersatzneubau
des ehemaligen Bauernhauses und Umnutzung in 3
Wohnungen
291 Mühlestrasse 17
Murugaravi B.
Neubau Carport an best.
Unterworbenstrasse 5 Hauswand sowie Terrassen3252 Worben
überdachung
883 Unterworbenstrasse 5
Friederich R.
Mühlestrasse 8
3252 Worben
Umnutzung Viehscheune in
Pensionspferdestall, Überdeckung Fahrsilos
230 Mühlestrasse 8c + 8d
BG Grüebliweg
p.A. Müller Aarberg
3270 Aarberg
Abbruch best. Wohnhaus und
Gartenhaus
Neubau MFH mit 7 Whg.
358 Grüebliweg 22
Kocher W.
Luterbachweg 6
3252 Worben
Überdachung zwischen Ökonomiegebäude und Wagenschopf
212 Luterbachweg 6
Jost Th. + A.
Paradiesmatte 6
3273 Kappelen
Neubau Einfamilienhaus mit
Autounterstand
250 Mühlebachweg 8
Bhend M. + F.
Sägeweg 6b
3250 Lyss
Neubau Einfamilienhaus mit
Autounterstand
907 Mühlebachweg 8b
Meile L. + C.
Sägeweg 6a
3250 Lyss
Neubau Einfamilienhaus mit
Autounterstand
908 Mühlebachweg 10
Henzmann St. + J.
Neufeldweg 9
3252 Worben
Neubau Einfamilienhaus mit
Autounterstand
899 Rosenweg 11
Kambli A. + L.
Bürglenstrasse 69
3006 Bern
Neubau Einfamilienhaus mit
Autounterstand
901 Rosenweg 7
Schütz M. + A.
Jensstrasse 17
3252 Worben
Neubau Einfamilienhaus mit
Autounterstand
883 Rosenweg 10
- 14 -
Gesuchsteller
Projekt
Parz. Strasse
EWG Worben
Hauptstrasse 19
3252 Worben
Neubau/Anbau eines VeloMotos-Unterstandes bei Bushaltestelle Tribey
13
Bielstrasse 23
K. Habegger /
R. Gammenthaler
Busswilstrasse 22
3252 Worben
Auswechseln der Fenster sowie Fassadenisolation
773
Busswilstrasse 22
Schweizer A.
Mühlestrasse 36
3252 Worben
Neueindeckung Strohlagerraum und Laufstall
302
Mühlestrasse 36
Bickel M.
Quellenweg 2
3252 Worben
Demontage Ölheizung +
Tank, Neuinstallation Wärmepumpe mit Solaranlage und
Aussenkamin
638
Quellenweg 2
Erbengemeinschaft
Gäumann
Bremgartenweg 18
3252 Worben
Ersatz der best. Ölheizung
durch neue WärmepumpeHeizung Luft-Wasser
546
Bremgartenweg 18
Fiechter U. + E.
Hauptstrasse 10
3252 Worben
Neubau 2-Familienhaus
168
Hauptstrasse 8
Gysler W.
Busswilstrasse 50
3252 Worben
Erweiterung Wohnraum, Neubau Chemineeofen
371
Busswilstrasse 50
Weber S.
Breitenbrünnen 3
3252 Worben
Isolation Dach und Fassade
sowie Ersetzen Dachhaut +
Verkleidung Fassade
380
Breitenbrünnen 3
Schranz H.
Haldenstrasse 30
6343 Rotkreuz
Anbau eines teilweise gedeckten Balkons, Abbruch und
Neubau einer Garage
204
Mühlebachweg 28
Löffel B. + I.
Fencherenweg 7
3252 Worben
Anbau Sitzplatzüberdachung
mit Wind– und Sichtschutzverglasung
431
Fencherenweg 7
Roth J. + S.
Mühlebachweg 12
3252 Worben
Neubau einer FertigEinzelgarage
496
Mühlebachweg 12
BAUVERWALTUNG WORBEN
- 15 -
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Einen EL-Anspruch hat, wer die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen
dazu erfüllt. Die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wer:
 eine AHV- oder IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld bezieht (gewisse Personen haben auch dann
ein Anrecht auf EL, wenn sie eine AHV/IV-Rente nur deshalb nicht beziehen, weil
sie die für die Rente erforderliche Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt haben);
 das Schweizerbürgerrecht besitzt oder EU/EFTA-Bürger/in ist;
 sich als Ausländer/in ununterbrochen mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufhält
oder sich als Flüchtling oder Staatenloser ununterbrochen während mindestens 5
Jahren in der Schweiz aufhält.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, wer weniger Einnahmen als Ausgaben
hat.
Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?
Um die Höhe des EL-Anspruchs zu bestimmen, werden die anerkannten Ausgaben
wie z. B. der Lebensbedarf und die Wohnungsmiete (bei Heimbewohner/innen die
Heimkosten), Krankenkassenprämien usw. dem anrechenbaren Einkommen gegenübergestellt. Zum anrechenbaren Einkommen gehören nicht nur alle Renteneinkünfte
und anderen Einkommen, sondern auch das Vermögen nach Abzug der Schulden
und der Vermögensertrag.
Welche Krankheits- und Behinderungskosten können vergütet werden?
Die EL vergütet unter gewissen Voraussetzungen Kosten für Zahnarzt, Diät, medizinisch notwendige Transporte, Hilfsmittel, Selbstbehalte und Franchisen sowie Pflegekosten, falls die Pflege zu Hause oder in Tagesstrukturen vorgenommen wird. Krankheits- und Behinderungskosten müssen einzeln ausgewiesen und unter Vorlage der
Originalrechnungen innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung bei der AHVZweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden.
Keine Leistung ohne Anmeldung!
Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Anmeldeformular, zusammen mit allen Belegen
und Beweismitteln, bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden.
Wer EL beansprucht, hat alle nötigen Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse wahrheitsgetreu zu erteilen sowie alle verlangten Beweismittel und
Belege vorzulegen. Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben für sich oder für
andere widerrechtlich eine EL erwirkt oder zu erwirken versucht, macht sich strafbar.
Ausserdem müssen zu Unrecht bezogene EL zurückerstattet werden.
Änderungen sofort melden!
Ergänzungsleistungsbezüger/innen oder deren Vertreter/innen haben der AHVZweigstelle ihres Wohnorts jede Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sofort und unaufgefordert zu melden. Diese Meldepflicht erstreckt sich auch
auf Veränderungen, die bei Familienmitgliedern eintreten, die bei der EL-Festsetzung
berücksichtigt wurden. Eine Meldepflichtverletzung hat die Rückerstattungspflicht der
zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen zur Folge!
www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstelle Worben ([email protected])
oder Telefon: 032 387 20 59, die kostenlos Auskünfte erteilen und amtliche Formulare
sowie Merkblätter abgeben.
AHV-ZWEIGSTELLE WORBEN
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Gemeinsamer Einsatz für Kinder und Eltern in Worben
Seit Sommer 2014 engagieren sich diese zwei Organisationen gemeinsam für die Interessen und Anliegen der Kinder und Eltern in Worben. Zur Übersicht hier das Wichtigste in Kürze.
Der Verein bezweckt, Einrichtungen und Anlässe für Kinder, Jugendliche und Eltern
zu fördern resp. zu organisieren. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegen
aussen und gegenüber den Behörden. Der Verein ist politisch und konfessionell
neutral und verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Als Mitglieder können Einzelpersonen, Familien oder juristische Personen dem Verein beitreten.
Aktuelle Angebote:
 Waldspielgruppe „Moos-Grübler"
 Mittagstisch für Kinder (jeweils Donnerstagmittag)
 Basteln (2x im Jahr) - nächster Termin 17. März 2015
 Kleider- & Sportartikelbörse - nächster Termin 28. März 2015
Findet zeitgleich mit dem Suppentag der Landfrauen statt. Kinder können während der Börse in einem speziellen Bereich ihre Spielsachen selber verkaufen,
wie auf einem Flohmarkt.
Kontakt: Karin Ryser Tel. 032 384 87 31, www.elternvereinworben.ch oder
[email protected], www.facebook.com/elternvereinworben
Elternrat Worben - Was ist das?
Jeweils 1-2 Eltern pro Kindergarten- und Schulklassen bilden den Elternrat. Wir engagieren uns in unserer Gemeinde mit verschiedenen Angeboten für die schulpflichtigen
Kinder ab Kindergarten bis zur sechsten Klasse und treffen uns 4-6x pro Jahr, um die
laufenden und neuen Angebote zu besprechen und zu koordinieren. Der Elternrat
entstand aus dem früheren Elternforum, die Kompetenzen und Aufgaben sind per Gemeindeverordnung klar geregelt und er ist der Schulkommission unterstellt.
Leitbild:
Der Elternrat Worben
 ist Bindeglied zwischen Schulkindern, Eltern und Schule und vertritt grundsätzlich
deren übereinstimmenden Interessen,
 ist eine Interessens-Gemeinschaft zur Förderung von Elternhaus & Schule,
 ist Plattform zum Austausch und Weiterbildung rund um Elternhaus & Schule,
 versteht sich als wohlwollender, aber auch kritischer Fanclub der Schule,
 will das Schulumfeld aktiv und positiv mitgestalten.
Wir werden uns in Kürze mit einer eigenen Website an die Bevölkerung von Worben
wenden und auf unsere Angebote aufmerksam machen. Weitere Infos folgen. Wir
freuen uns sehr, wenn Ihre Kinder und Sie unsere Angebote nutzen.
Kontakt: Stefan Zweifel, Tel. 032 384 88 68, E-Mail: [email protected]
ELTERNRAT WORBEN
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Fachstelle Altersfragen
Die Gemeinde Worben realisiert mit einem nächsten konkreten Schritt die Umsetzung
ihres Altersleitbildes, welches im September 2013 verabschiedet wurde. Seit dem
1. Januar 2015 ist sie gemeinsam mit den Gemeinden Aegerten, Brügg, Meinisberg,
Safnern, Scheuren, Schwadernau und Studen dem Gemeindeverbund angeschlossen, welcher mit der Fachstelle Altersfragen eine aktive Alterspolitik unterstützt. Damit
leisten sie einen Beitrag, dass die Gemeinden Lebensraum für alle Generationen bieten, also auch für die ältere Bevölkerung.
Die Dienstleistungen der Fachstelle Altersfragen umfassen:
Information und Beratung
Die Fachstelle Altersfragen stellt sicher, dass die ältere Bevölkerung über bestehende
Dienstleistungen, Angebote und Aktivitäten in den Gemeinden und der Region Seeland informiert ist.
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Wer kann mir bei meinen Einzahlungen helfen?
Wo finde ich einen Hundesitter?
Wer kann mir im Garten helfen?
Wie kann ich meine Wohnung stolperfrei gestalten?
Wann muss ich mich in einer Alterseinrichtung anmelden?
Wo finde ich Entlastung bei der Begleitung, z.B. meiner an Demenz erkrankten
Mutter?
 Ich möchte in meiner nachberuflichen Zeit freiwillig einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen. Welche Möglichkeiten gibt es?
Auf Wunsch erhalten Seniorinnen und Senioren und Angehörige telefonisch oder im persönlichen Gespräch Informationen zu ihren persönlichen Fragen und Anliegen. Unbürokratisch und kostenlos bietet die Anlaufstelle den Vorteil, dass
oftmals mit einem Erstkontakt Fragen geklärt und nächste
Schritte angegangen werden können. Bei Bedarf werden direkte Kontakte zu Fachorganisationen wie Spitex, Pro
Senectute, Entlastungsdienste vermittelt.
Veranstaltungen und Projekte
Vernetzt und in Zusammenarbeit mit Fachorganisationen führt die Fachstelle Informationsveranstaltungen durch. Die Themen umfassen wissenswertes zu Gesundheit,
sozialen Kontakten, Billettautomatenkurse, Sicherheit im öffentlichen Raum, altersgerechte Wohnungsgestaltung. Die Veranstaltungen sind jeweils im Amtsanzeiger oder
dem Infoblatt der Gemeinde publiziert.
Zeigt sich im Gespräch mit älteren Menschen und mit Fachorganisationen, dass sich
Bedarf für ein nicht bestehendes Angebot abzeichnet, werden Projekte abgeklärt und
begleitet z.B.:
 Handy-Kurse für Seniorinnen und Senioren in Zusammenarbeit mit Schulen
 Aufbau einer Administrationshilfe in Zusammenarbeit mit Pro Senectute
 Generationen: Tag der Begegnung
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Alterspolitik
In Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden
entwickeln wir eine aktive und nachhaltige Alterspolitik. Um am Puls der Anliegen der älteren Bevölkerung (ab 60 Jahren) zu sein, berät der Seniorenrat altersgerechte Entwicklungen in den Gemeinden und erarbeitet Empfehlungen zuhanden
der politischen Gremien. Der Seniorenrat setzt
sich aus je einem Vertreter der acht Gemeinden
zusammen. Wir freuen uns, bis Mitte Jahr auch
einen Seniorenrat für Worben zu finden.
Als Beauftragte Altersfragen, als Fachfrau und Mensch unterstütze und fördere ich die
Eigenständigkeit, Selbstbestimmung aber auch Selbstverantwortung älterer Menschen. Dadurch erreichen die Dienstleistungen eine Nachhaltigkeit, die ich immer wieder neu überprüfe.
Ich freue mich, dass die Gemeinde Worben mit an Bord ist und wir, nach meinem
Credo „Miteinander teilhaben – Älterwerden initiativ, mutig, wertschätzend gestalten“, Kurs in eine altersfreundliche Zukunft aufnehmen.
Fachstelle Altersfragen
Hauptstrasse 19
2555 Brügg
Tel. 032 372 18 28
E-Mail: [email protected]
www.bruegg.ch
Öffnungszeiten
Montag
14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag
08.00 – 11.30 Uhr
Donnerstag
14.00 – 17.00 Uhr
(oder nach telefonischer Vereinbarung)
BARBARA MAIBACH
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen
der Steuererklärung?
Unter folgender Telefonnummer können ab Montag, 2. Februar bis 15. April 2015 Terminvereinbarungen getroffen werden. Die Termine werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Warten Sie also nicht zu lange!
Aus organisatorischen Gründen kann Ihnen ein Termin nur auf telefonische Voranmeldung gewährt werden:
Region Nidau: Herr Toni Kropf, Tel. 032 373 26 87 (Montag bis Freitag)
PRO SENECTUTE BIEL/BIENNE-SEELAND
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...besuchen Sie unsere Homepage
www.worben.ch
Herausgeber
Einwohnergemeinde Worben
Text/Gestaltung
Gemeindeschreiberei Worben
Auflage
1‘130 Exemplare
Nächste Erscheinung
August 2015
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