INFO-BLATT Einwohnergemeinde Worben März 2015 I/2015 Inhaltsverzeichnis Gemeinderat 2-3 Gemeindeschreiberei 4 - 12 Bauverwaltung 13 - 15 AHV-Zweigstelle 16 Vormundschafts– und Sozialhilfekommission 17 Altersleitbild 18 - 19 Impressum 20 -1- Vorwort Gemeinderat Worben „Im Frühling summt der Wind, das weiss doch jedes Kind. Das Gras wird grün, die Blumen bunt. Und wenn dann noch das Bienchen brummt, dann wird die Welt ganz kunterbunt. “ Monika Minder Werte Gemeindebürgerinnen Werte Gemeindebürger Im Frühling ist die Veränderung der Natur offensichtlich und wir werden wieder mit vielen verschiedenen Farbtupfern und blumigen Düften verwöhnt. So offensichtlich wie das spriessen der jungen, hellgrünen Grashalme ist auch die Veränderung beim Vorwort des Infoblattes – neu werden Sie, werte Bürgerinnen und Bürger, das Vorwort von je einem anderen Gemeinderatsmitglied lesen können. So erhalten Sie die neusten Informationen aus den einzelnen Ressorts und lernen uns als Team besser kennen. Der Gemeinderat Worben setzt sich in dieser Legislatur (2015 – 2018) gleich zusammen, wie in der letzten Legislaturperiode und kann somit die einzelnen Dossiers ohne Unterbrüche weiterführen. Als Begrüssung zum Legislaturbeginn waren alle Behörden– und Kommissionsmitglieder ins Waldhaus Worben eingeladen, um sich bei einem feinen Fondue kennen zu lernen. Der Gemeinderat freut sich auf die Zusammenarbeit und wünscht Allen viel Freude in ihrem Amt. Die Umsetzung des Altersleitbildes geht weiter und wir setzen einen Schwerpunkt bei der Freiwilligenarbeit. Bedingt durch die veränderte Alterszusammensetzung unserer Gesellschaft werden wir in Zukunft immer mehr auf Freiwillige angewiesen sein, um die vielfältigen Aufgaben als Gesellschaft bewältigen zu können. In Zusammenarbeit mit Benevol möchten wir Sie auf diese Arbeit vorbereiten und bieten ihnen entsprechende Kurse an. Seit August 2014 führt die Gemeinde Worben einen Mittagstisch durch. Dieser wird regelmässig, alle 2 Wochen, abwechselnd im Seelandheim Worben und Restaurant Bären, angeboten. Kennen Sie jemanden, den Sie sich am Mittagstisch der Senioren vorstellen könnten? Vielleicht sogar Sie selber? Wir suchen jemanden, der gerne die Koordination übernehmen möchte und noch mehr Personen für die Teilnahme am Mittagstisch begeistern kann – fühlen Sie sich angesprochen? Melden Sie sich bitte bei uns! Melden Sie sich auch, wenn Sie einen Transport brauchen, um am Mittagstisch teilnehmen zu können. Nun wünsche ich ihnen einen genussvollen Frühling, viel Zeit und Musse um das Erwachen der Natur zu geniessen und möglichst viel von dieser Kraft zu tanken! Manuela Kocher Hirt Gemeinderätin -2- Kurzmitteilungen aus dem Gemeinderat... Kaminfeger-Kreisarrondierung per 1. August 2015 Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 22. Oktober 2014 einer KaminfegerKreisarroniderung per 1. August 2015 zugestimmt. Im Weiteren wird der langjährige Kaminfeger, Hans Fischer, per Ende Juli 2015 pensioniert. Aufgrund dessen wurde die Gemeinde Worben neu dem Kreis Nr. 2002 angeschlossen. Ab 1. August 2015 wird neu Matthias Hofstetter (Aarberg) für die Gemeinde Worben zuständig sein: Kaminfegerbetrieb M. Hofstetter Murtenstrasse 11b 3270 Aarberg, Tel. 079-219 58 92 E-Mail: [email protected] Kabelfernsehen - Ein neues Zeitalter beginnt im 2015 Die Digitalisierung des Kabelfernsehens hält Einzug und die Datenmengen, welche durch das Kommunikationsnetz transportiert werden, nehmen laufend zu. Die Folge davon ist die laufende Reduzierung der analogen Sender, welche im Jahr 2015 komplett abgeschaltet werden. Ab Dienstag, 28. April 2015 stehen über das Kabelnetz HFC und Glasfasernetz neu ausschliesslich die digitalen Programme zur Verfügung. Ressortverteilung des Gemeinderates Worben Der Gemeinderat Worben hat an seiner 1. Sitzung in der neuen Legislaturperiode die Ressortverteilung wie folgt beschlossen: GYGER Daniel (Gemeindepräsident): Präsidiales, Bauwesen VOGT Peter (Vize-Gemeindepräsident): Bildung, Kultur, Freizeit, Jugend GASSER Stefan: Öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt KOCHER HIRT Manuela: Soziales DANZ Bernhard: Finanzen, Steuern, Liegenschaften Bei der Ressortverteilung haben sich zum vergangenen Jahr keine Änderungen ergeben. GEMEINDERAT WORBEN AUFFAHRTSBRÜCKE Die Gemeindeverwaltung Worben bleibt am Freitag nach Auffahrt, 15. Mai 2015 geschlossen. Für Ihr Verständnis danken wir bestens. GEMEINDEVERWALTUNG WORBEN -3- Parkschwimmbad Lyss: Abonnement zum Einheimischen-Tarif Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden Lyss und Worben können unsere Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger die Saisonabonnemente des Parkschwimmbades und der Eissporthalle Lyss zum Einheimischen-Tarif beziehen. Die Abgabe verbilligter Abonnemente erfolgt unter Vorweisung eines persönlichen Ausweises an der Kasse. Die Saisonabonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN SOMMERÖFFNUNGSZEITEN Während den Sommerferien, vom 6. Juli 2015 bis 7. August 2015, sind die Gemeindeschreiberei und die Finanzverwaltung wie folgt geöffnet: Mo.: 08.00 bis 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen Di.: 08.00 bis 11.00 Uhr / 17.00 bis 18.00 Uhr Mi.: 08.00 bis 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen Do.: ganzer Tag geschlossen Fr.: 08.00 bis 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen Für Besuche bei der Bauverwaltung ist vorgängig unter der Tel.-Nr. 032 387 20 52 ein Termin zu vereinbaren. Für Ihr Verständnis danken wir bestens. Gemeindeverwaltung Worben -4- Neubau Kindergarten Die Gemeindeversammlung Worben hat am 2. Dezember 2014 die Genehmigung eines Rahmenkredites in Höhe von Fr. 1'180'000.00 für den Abbruch des Kindergartens 1 sowie Bau eines neuen Kindergartens am gleichen Standort beschlossen. Der Gemeinderat Worben wurde für die Mittelbeschaffung und Auftragserteilung ermächtigt. Ein neues und funktionelles Volumen wird an den bestehenden Kindergarten angegliedert. Die beiden Gebäude (alt / neu) und der Aussenraum bilden eine Einheit. Das bestehende Gebäude ist etwa halb so gross wie der Neubau. Damit die Synergien der beiden Baukörper besser zur Geltung kommen, sind der Altbau und der Neubau von den Architekten gleich lang und gleich hoch entworfen worden. Zudem wird die Ungleichheit der Gebäude durch die Spielplatz-Gestaltung ins optische Gleichgewicht gebracht. Die vorgesehenen Nutzungen in der Gesamtanlage funktionieren optimal, auch bei einer späteren Nutzung von 3 Kindergarten-Klassen. Der Neubau wird in Holzrahmenbau in Minergie-Standart erstellt. Beim Bauablauf wirkt sich die Holzrahmenbauweise positiv auf die Bauzeit und die Kosten aus, zudem erhält man durch die gewählte Konstruktion ein natürliches und gesundes Raumklima. Beide Kindergärten erhalten eine neue Wärmepumpenheizung, so dass diese dann unabhängig vom Lehrerhaus sind. Die vertikale Holzschalung lässt das längliche Gebäude kürzer erscheinen. Die Fassade wird in einer einheitlichen Pastellfarbe gestrichen, einer Farbe mit schwacher Farbsättigung und großer Farbhelligkeit. Zusätzlich sind im Südwesten und Nordwesten zwei gedeckte Spielbereiche geplant. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Kindergarten zu drei Klassen ausgebaut werden muss, entsteht beim nordwestlichen Bereich zudem der zweite Zugang. Der Neubau nimmt die architektonischen Elemente des bestehenden Kindergartens auf und interpretiert diese neu. Dachform, Trauf- und Firsthöhen werden übernommen; ebenfalls werden die quadratischen Fenster im Neubau weitergeführt. So entsteht mit dem bestehenden und dem neuen Kindergarten wieder eine harmonische Einheit. Grosse Lukarnen bringen zusätzliches Tageslicht in die Haupträume und durch die gewählte Dachform entstehen spannende Innenräume. -5- Drei der vier bestehenden grossen Laubbäume im Südwesten werden in die Gesamtanlage integriert; diese schützen die Kinder im Sommer beim Spielen vor der Sonne. Die neu angelegten Wege der zwei Kindergärten führen zum Sandkasten (Kies, Sand, Holz), an den Laubbäumen vorbei zum Trockenplatz und zum multifunktionalen Materialhäuschen. Dieses wird ebenfalls in Holzrahmenbau ausgeführt. Die Kinder haben hier die Möglichkeit, über eine Treppe das Flachdach des Materialhäuschens zu besteigen und über eine Rutschbahn wieder hinunter zu gleiten. 1 2 Der Bau des Kindergartens ist ab Sommer 2015 geplant. Durch die Holzbauweise bzw. Holzkonstruktion kann die Bauzeit wesentlich verkürzt werden. Um die Kinder möglichst von Baustellentätigkeiten, Baulärm, etc. zu schützen, ist vorgesehen, die Abbrucharbeiten sowie die Rohbauarbeiten während den Sommerferien 2015 umzusetzen. Der bisherige Kindergarten wird voraussichtlich vor den Sommerferien geräumt, damit die Abbrucharbeiten am 6. Juli 2015 beginnen können. In welcher Form der Kindergartenunterricht in der Umzugs-Woche durchgeführt wird, ist zurzeit in Abklärung und wird den Eltern zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Um Kosten einsparen zu können, wird für die Kindergärteler ein Provisorium im Schulhausgebäude eingerichtet, welches über einen direkten Zugang ins Freie sowie alle anderen, benötigten Infrastrukturen verfügt (Garderobe, WC, etc.). Der Kindergartenunterricht für die Kinder des Kindergartens 1 findet vom August 2015 bis voraussichtlich Dezember 2015 im Schulhausgebäude statt. Der Kindergartenunterricht für den Kindergarten 2 kann wie bisher durchgeführt werden. Die Bauarbeiten sind so geplant, dass versucht wird, die Kinder minimal zu stören. Die Sicherheit der Kinder wird bis zum Abschluss der Bauarbeiten gewährleistet. Der grobe Zeitplan sieht wie folgt aus: - Eingabe Baugesuch beim Regierungsstatthalter - Durchführung Submission - Baupublikation - Erhalt Baubewilligung - Vergabe der Arbeiten - Umzug des Kindergarten 1 - Abbrucharbeiten - Baubeginn - Bauende/Einzug des Kindergartens Ende Februar 2015 Februar – April 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 vor 6. Juli 2015 ab 6. Juli 2015 ab 13. Juli 2015 Ende 2015 GEMEINDERAT WORBEN -6- 1. MAI – ERLAUBT IST, WAS GEFÄLLT? In einer Dorfchronik ist zu lesen: „Die Nacht vor dem ersten Maitag gab früher unsern Jungburschen viel zu schaffen, um netten Mägdlein einen Blumenstrauss vors Fenster zu stecken und mannstollen Jungfern einen Strohmann vors Haus zu stellen. Dieser Brauch ist heute ziemlich erloschen. Aber wo die Jungen wittern, dass sich ein Liebesverhältnis anzubahnen beginne, wird der Kiltweg mit Sägemehl bestreut! Leute, die nicht gerade berühmt waren für ihre gute Ordnung ums Haus, entwendete man in dieser Nacht Gegenstände, um sie an einem zentralen Ort, zum Beispiel dem Dorfplatz, auf- und auszustellen. Dort konnten sie dann, meist unversehrt, von den Eigentümern wieder abgeholt werden.“ Der 1. Mai-Brauch ist auch in der heutigen Zeit noch aktuell, doch das Erscheinungsbild hat sich drastisch verändert. Waren es früher die jungen Männer, die nachts unterwegs waren, sind es heutzutage Kinder und Jugendliche. Auch werden immer noch Gegenstände entwendet, aber dann so gut versteckt, dass sie weder von den EigentümerInnen, noch von der Polizei gefunden werden können. Zunehmend gehen bei der Polizei in den folgenden Tagen Meldungen wegen massiven Sachbeschädigungen ein. Mit Besorgnis beobachtet die Polizei diese Entwicklung, und auch der Schule und den Eltern wird diese Tatsache zu denken geben. Alle, die bei Sachbeschädigung, Sachentziehung, Tierquälerei etc. ertappt werden, müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auf jeden Fall aber werden die Erziehungsberechtigten für den angerichteten Schaden gerade stehen müssen. Eine Haftpflichtversicherung kann in einem solchen Fall sicher nicht belangt werden. Es geht nicht darum, diese „Mai-Buben“ zu kriminalisieren, aber vielleicht wäre eine Diskussion in der Familie über Teilnahme oder Nichtteilnahme an diesen nächtlichen Aktivitäten sinnvoll. Nicht zu unterschätzen ist die Gefahrensituation, in die sich die Nachtschwärmer begeben. Meist dunkel gekleidet oder mit Fahrzeugen ohne Licht bewegen sie sich im Dorf und gefährden sich damit selbst. Hinweis an die Bevölkerung: Mobile Gegenstände ins Haus nehmen Maibuben: Bei Diebstahl, Sachbeschädigung, Tierquälerei etc. kann durch die Geschädigten Anzeige erstattet werden. Der wichtigste Appell richtet sich an die Jugendlichen selber: Das Ziel eurer Streiche sollte sein, die Leute zum Lachen zu bringen und nicht, sie zu ärgern! -7- Fundgegenstände Beim Fundbüro von Worben wurden vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 folgende Gegenstände abgegeben: 1. Korrigierte Brille mit schwarzem Gestell und schwarzem Etui 2. Braunes Lederportemonnaie 3. 1 kleiner Schlüssel mit gelbem Schlüsselanhänger 4. Schwarzer, alter Werkzeugkoffer inkl. Plastiksack mit Materialen 5. 2 Gutscheine von Buchhandlung Satrum in grünem Kouvert Wir bitten die Verlierer, die Fundgegenstände bis am 30. April 2015 bei der Gemeindeschreiberei Worben abzuholen. Nicht abgeholte Gegenstände werden den Findern zurückgegeben bzw. für gemeinnützige Zwecke verwendet. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN 1. August - vorzeitiges Abfeuern von Feuerwerk Bereits vor dem 1. August werden oftmals Knall– und Heulkörper abgefeuert. Für viele Menschen - insbesondere Kinder, ältere und kranke Menschen - ein grosses Ärgernis. Die Feuerwerke belasten auch die Wildtiere in Wald und Flur. Daher sollten keine Feuerwerke an Waldrändern, -lichtungen oder in Parkanlagen angezündet werden. Feuerwerke sollten gar nicht oder zurückhaltend eingesetzt werden und nicht bereits mehrere Tage vor dem 1. August abgebrannt werden. Aus diesem Grund appellieren wir an die Bevölkerung: Alte Leute, Kinder und Tiere sind nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk vor dem Nationalfeiertag zu erschrecken. Für das Verständnis danken wir bestens. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN -8- Häcksel-Aktion Dienstag, 17. März 2015 Wann: Dienstag, 17. März 2015 Dauer: Bei vielen Anmeldungen erfolgt der Häckseldienst zusätzlich am darauffolgenden Tag. Wo: Bei Ihrem Garten (Zufahrt mit Traktor muss gewährleistet sein). Was: Sträucher- und Baumschnitt und grober Gartenabraum (möglichst lang geschnitten, dicke Enden vorne, max. Durchmesser 25 cm, keine Steine und Wurzelballen). Bitte Häckselmaterial in den Quartieren an einem gemeinsamen Sammelort bereitstellen. Wie: Sie melden sich mit dem untenstehenden Talon bis spätestens Freitag, 13. März 2015, 14.00 Uhr an und halten das Material am Dienstag, 17. März 2015 ab 08.00 Uhr bereit. Die nächsten Häckselaktionen finden wie folgt statt: Herbst 2015 Dienstag, 10. November 2015 Frühling 2016 Dienstag, 15. März 2016 --------------------------------------- Ich melde mich für die Häckselaktion von Dienstag, 17. März 2015 an: Name, Vorname: ________________________________ Adresse (Garten): ________________________________ Telefon: ________________________________ Häckselgut mitnehmen (Zutreffendes bitte ankreuzen) / Häckselgut behalten Talon bis spätestens Freitag, 13. März 2015 einsenden an: Gemeindeschreiberei Worben, Hauptstrasse 19, 3252 Worben -9- Vorschriften für die Häcksel-Aktion Damit das Häckselgut durch die Mitarbeiter der Gemeinde Worben sowie die Firma Scheurer Urs (Bargen) verarbeitet und mitgenommen werden kann, bitten wir Sie, die nachfolgenden Vorschriften einzuhalten resp. zu beachten: Die Mindestbreite der Zufahrt muss 3 Meter betragen. Die Haufen dürfen maximal 5 Meter von der Strassenmitte entfernt sein. Es darf keine Wurzelstöcke haben. Sämtlicher Unrat wie Vlies, Steine oder Humus ist zu entfernen. Schnüre, Stricke und Seile sind vorgängig zu entfernen. Die Haufen sind auf dem Privatgrundstück zu lagern, ansonsten ist mit dem Nach- barn oder dem Landbesitzer Kontakt aufzunehmen. Sollten die oben aufgeführten Punkte nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, das Häckselgut liegen zu lassen. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN Verkauf Mehrfahrtenkarten PostAuto Bei der Gemeindeschreiberei Worben können folgende Mehrfahrtenkarten für die Buslinie Nr. 74 bezogen werden: Worben - Biel (3 Zonen) Worben - Lyss (1-2 Zonen) Keine Ermässigung Fr. 36.20 Fr. 23.80 Ermässigt Fr. 19.50 Fr. 15.20 Seit dem 14. Dezember 2014 sind die Regionen Biel, Seeland, Grenchen und der Berner Jura integral dem Libero-Tarifverbund angeschlossen. Neu lösen Sie Ihren Fahrausweis für beliebig viele Fahrten innerhalb der gewählten Zone (Raum) während der aufgedruckten Geltungsdauer (Zeit). Weitere Informationen finden Sie unter www.libero-tarifverbund.ch. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN - 10 - Feuerbrand - Kontrolle ist wichtig Zwischen Mitte Juni und Mitte August ist der Feuerbrandkontrolleur, Herr Zbinden Heinrich, unterwegs. Er kontrolliert Hausgärten, Hochstamm-Feldobstgärten, Hecken und Waldränder auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Warum diese Kontrollen? Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Apfel, Birnen und Quitten) und einiger Zier- und Wildgehölze (z.B. Weissdorn, Cotoneaster, Mispel, Vogelbeere, Feuerdorn). Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, wird mit dem Bakterienschleim durch Insekten und Vögel übertragen und so rasch und weit verbreitet. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/ oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort rasch vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben. Direkte Bekämpfungsmassnahmen fehlen weitgehend. Eine Behandlung mit Antibiotika (in die Blüten) ist nur vorbeugend, befallene Bäume können nicht mit Antibiotika geheilt werden. Wegen seiner Gefährlichkeit wurde der Feuerbrand zur gemeingefährlichen Krankheit erklärt. Es besteht Melde- und Bekämpfungspflicht (Pflanzenschutzverordnung PSV, SR 916.20). Grundsätzlich müssen befallene Pflanzen gerodet und verbrannt werden (PSV Art. 29). Warum? Ist das Bakterium einmal im Baum, so ist dieser praktisch nicht mehr zu retten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Baum abstirbt. Ein befallener Baum oder Zweig ist immer auch eine Gefahr für gesunde Pflanzen. Je mehr befallene Pflanzen sofort gerodet werden, desto geringer wird die Dichte von Feuerbrand-Bakterien in der Umwelt. Neue Infektionen werden somit verhindert oder mindestens vermindert. Nur so können langfristig gesehen der Obstbaum und die Hochstammbäume erhalten bleiben. Zur Eindämmung der Krankheit ist es deshalb wichtig, alle befallenen Pflanzen zu suchen und so rasch wie möglich zu entfernen, damit sie nicht weitere Infektionen auslösen können. Verdächtige Pflanzenteile darf man nicht berühren, denn dadurch erhöht sich die Verschleppungsgefahr der Krankheit auf andere Pflanzen. Falls Sie verdächtige Pflanzen finden, melden Sie dies sofort Ihrer Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde wird zusammen mit dem Feuerbrand-Kontrolleur die nötigen Massnahmen ergreifen. Weitere Informationen zum Feuerbrand finden sich auf der Homepage des Bundes (www.feuerbrand.ch) und auf der Homepage des Kantons Bern (www.be.ch/ feuerbrand). Legende Frischer Bakterienschleim ist weiss, glasig und verfärbt sich nach einigen Stunden in orange und braune Tropfen. Die Blätter verfärben sich vom Blattstiel her braun. Diese Symptome sind vielerorts sichtbar. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN - 11 - Bushaltestelle Tribey - neuer Velo-Moto-Unterstand Zusammen mit dem Umbau/der Renovierung der Liegenschaft Bielstrasse 1 (Denner) hat die Bauherrschaft auch eine neue Buswartehalle sowie einen neuen Velountersstand (Richtung Lyss) erstellt. Die Gemeinde Worben kann daher über den alten Velos-Motos-Unterstand sowie die damalige Buswartehalle verfügen. Die Sicherheits– und Umweltkommission hat sich deshalb entschieden, bei der Bushaltestelle Tribey (Richtung Lyss) den freien Velos-Motos-Unterstand in Betrieb zu nehmen. Bisher mussten die Buspassagiere ihre Zweiräder im Freien - und somit vor der Witterung ungeschützt - abstellen. Seit September 2014 steht bei der Bushaltestelle Tribey ein Velos-Motos-Unterstand zur Verfügung. SICHERHEITS– UND UMWELTKOMMISSION WORBEN Einführung wöchentliche Grünabfuhr ab Mitte März Auf vielseitigen Wunsch der Bevölkerung hat die Sicherheits– und Umweltkommission entschieden, die wöchentliche Grünabfuhr bereits ab Mitte März bis Ende November einzuführen. Bisher erfolgte die wöchentliche Grünabfuhr jeweils erst ab Mai und dauerte bis Mitte November. Grünabfuhrdaten 2015 (NEU jeweils donnerstags) 1. Januar 2015 bis 12. März 2015 jeden 2. Donnerstag (ausnahmsweise in den ungeraden Wochen) 12. März 2015 bis 26. November 2015 wöchentlich Dezember 2015 10. + 24. Dezember 2015 GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN - 12 - Zurückschneiden der Hecken und Bäume bis 31. Mai 2015 Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten: Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor: Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höher wachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis am 31. Mai 2015 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurück zu schneiden. Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. BAUVERWALTUNG WORBEN - 13 - Ausgestellte Baubewilligungen im Jahre 2014 Gesuchsteller Projekt Parz. Strasse Stettler AG Wydengasse 6 2557 Studen Abbruch und Ersatzneubau des ehemaligen Bauernhauses und Umnutzung in 3 Wohnungen 291 Mühlestrasse 17 Murugaravi B. Neubau Carport an best. Unterworbenstrasse 5 Hauswand sowie Terrassen3252 Worben überdachung 883 Unterworbenstrasse 5 Friederich R. Mühlestrasse 8 3252 Worben Umnutzung Viehscheune in Pensionspferdestall, Überdeckung Fahrsilos 230 Mühlestrasse 8c + 8d BG Grüebliweg p.A. Müller Aarberg 3270 Aarberg Abbruch best. Wohnhaus und Gartenhaus Neubau MFH mit 7 Whg. 358 Grüebliweg 22 Kocher W. Luterbachweg 6 3252 Worben Überdachung zwischen Ökonomiegebäude und Wagenschopf 212 Luterbachweg 6 Jost Th. + A. Paradiesmatte 6 3273 Kappelen Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand 250 Mühlebachweg 8 Bhend M. + F. Sägeweg 6b 3250 Lyss Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand 907 Mühlebachweg 8b Meile L. + C. Sägeweg 6a 3250 Lyss Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand 908 Mühlebachweg 10 Henzmann St. + J. Neufeldweg 9 3252 Worben Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand 899 Rosenweg 11 Kambli A. + L. Bürglenstrasse 69 3006 Bern Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand 901 Rosenweg 7 Schütz M. + A. Jensstrasse 17 3252 Worben Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand 883 Rosenweg 10 - 14 - Gesuchsteller Projekt Parz. Strasse EWG Worben Hauptstrasse 19 3252 Worben Neubau/Anbau eines VeloMotos-Unterstandes bei Bushaltestelle Tribey 13 Bielstrasse 23 K. Habegger / R. Gammenthaler Busswilstrasse 22 3252 Worben Auswechseln der Fenster sowie Fassadenisolation 773 Busswilstrasse 22 Schweizer A. Mühlestrasse 36 3252 Worben Neueindeckung Strohlagerraum und Laufstall 302 Mühlestrasse 36 Bickel M. Quellenweg 2 3252 Worben Demontage Ölheizung + Tank, Neuinstallation Wärmepumpe mit Solaranlage und Aussenkamin 638 Quellenweg 2 Erbengemeinschaft Gäumann Bremgartenweg 18 3252 Worben Ersatz der best. Ölheizung durch neue WärmepumpeHeizung Luft-Wasser 546 Bremgartenweg 18 Fiechter U. + E. Hauptstrasse 10 3252 Worben Neubau 2-Familienhaus 168 Hauptstrasse 8 Gysler W. Busswilstrasse 50 3252 Worben Erweiterung Wohnraum, Neubau Chemineeofen 371 Busswilstrasse 50 Weber S. Breitenbrünnen 3 3252 Worben Isolation Dach und Fassade sowie Ersetzen Dachhaut + Verkleidung Fassade 380 Breitenbrünnen 3 Schranz H. Haldenstrasse 30 6343 Rotkreuz Anbau eines teilweise gedeckten Balkons, Abbruch und Neubau einer Garage 204 Mühlebachweg 28 Löffel B. + I. Fencherenweg 7 3252 Worben Anbau Sitzplatzüberdachung mit Wind– und Sichtschutzverglasung 431 Fencherenweg 7 Roth J. + S. Mühlebachweg 12 3252 Worben Neubau einer FertigEinzelgarage 496 Mühlebachweg 12 BAUVERWALTUNG WORBEN - 15 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Einen EL-Anspruch hat, wer die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dazu erfüllt. Die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wer: eine AHV- oder IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld bezieht (gewisse Personen haben auch dann ein Anrecht auf EL, wenn sie eine AHV/IV-Rente nur deshalb nicht beziehen, weil sie die für die Rente erforderliche Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt haben); das Schweizerbürgerrecht besitzt oder EU/EFTA-Bürger/in ist; sich als Ausländer/in ununterbrochen mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufhält oder sich als Flüchtling oder Staatenloser ununterbrochen während mindestens 5 Jahren in der Schweiz aufhält. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, wer weniger Einnahmen als Ausgaben hat. Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet? Um die Höhe des EL-Anspruchs zu bestimmen, werden die anerkannten Ausgaben wie z. B. der Lebensbedarf und die Wohnungsmiete (bei Heimbewohner/innen die Heimkosten), Krankenkassenprämien usw. dem anrechenbaren Einkommen gegenübergestellt. Zum anrechenbaren Einkommen gehören nicht nur alle Renteneinkünfte und anderen Einkommen, sondern auch das Vermögen nach Abzug der Schulden und der Vermögensertrag. Welche Krankheits- und Behinderungskosten können vergütet werden? Die EL vergütet unter gewissen Voraussetzungen Kosten für Zahnarzt, Diät, medizinisch notwendige Transporte, Hilfsmittel, Selbstbehalte und Franchisen sowie Pflegekosten, falls die Pflege zu Hause oder in Tagesstrukturen vorgenommen wird. Krankheits- und Behinderungskosten müssen einzeln ausgewiesen und unter Vorlage der Originalrechnungen innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung bei der AHVZweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. Keine Leistung ohne Anmeldung! Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Anmeldeformular, zusammen mit allen Belegen und Beweismitteln, bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. Wer EL beansprucht, hat alle nötigen Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse wahrheitsgetreu zu erteilen sowie alle verlangten Beweismittel und Belege vorzulegen. Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben für sich oder für andere widerrechtlich eine EL erwirkt oder zu erwirken versucht, macht sich strafbar. Ausserdem müssen zu Unrecht bezogene EL zurückerstattet werden. Änderungen sofort melden! Ergänzungsleistungsbezüger/innen oder deren Vertreter/innen haben der AHVZweigstelle ihres Wohnorts jede Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sofort und unaufgefordert zu melden. Diese Meldepflicht erstreckt sich auch auf Veränderungen, die bei Familienmitgliedern eintreten, die bei der EL-Festsetzung berücksichtigt wurden. Eine Meldepflichtverletzung hat die Rückerstattungspflicht der zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen zur Folge! www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstelle Worben ([email protected]) oder Telefon: 032 387 20 59, die kostenlos Auskünfte erteilen und amtliche Formulare sowie Merkblätter abgeben. AHV-ZWEIGSTELLE WORBEN - 16 - Gemeinsamer Einsatz für Kinder und Eltern in Worben Seit Sommer 2014 engagieren sich diese zwei Organisationen gemeinsam für die Interessen und Anliegen der Kinder und Eltern in Worben. Zur Übersicht hier das Wichtigste in Kürze. Der Verein bezweckt, Einrichtungen und Anlässe für Kinder, Jugendliche und Eltern zu fördern resp. zu organisieren. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegen aussen und gegenüber den Behörden. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Als Mitglieder können Einzelpersonen, Familien oder juristische Personen dem Verein beitreten. Aktuelle Angebote: Waldspielgruppe „Moos-Grübler" Mittagstisch für Kinder (jeweils Donnerstagmittag) Basteln (2x im Jahr) - nächster Termin 17. März 2015 Kleider- & Sportartikelbörse - nächster Termin 28. März 2015 Findet zeitgleich mit dem Suppentag der Landfrauen statt. Kinder können während der Börse in einem speziellen Bereich ihre Spielsachen selber verkaufen, wie auf einem Flohmarkt. Kontakt: Karin Ryser Tel. 032 384 87 31, www.elternvereinworben.ch oder [email protected], www.facebook.com/elternvereinworben Elternrat Worben - Was ist das? Jeweils 1-2 Eltern pro Kindergarten- und Schulklassen bilden den Elternrat. Wir engagieren uns in unserer Gemeinde mit verschiedenen Angeboten für die schulpflichtigen Kinder ab Kindergarten bis zur sechsten Klasse und treffen uns 4-6x pro Jahr, um die laufenden und neuen Angebote zu besprechen und zu koordinieren. Der Elternrat entstand aus dem früheren Elternforum, die Kompetenzen und Aufgaben sind per Gemeindeverordnung klar geregelt und er ist der Schulkommission unterstellt. Leitbild: Der Elternrat Worben ist Bindeglied zwischen Schulkindern, Eltern und Schule und vertritt grundsätzlich deren übereinstimmenden Interessen, ist eine Interessens-Gemeinschaft zur Förderung von Elternhaus & Schule, ist Plattform zum Austausch und Weiterbildung rund um Elternhaus & Schule, versteht sich als wohlwollender, aber auch kritischer Fanclub der Schule, will das Schulumfeld aktiv und positiv mitgestalten. Wir werden uns in Kürze mit einer eigenen Website an die Bevölkerung von Worben wenden und auf unsere Angebote aufmerksam machen. Weitere Infos folgen. Wir freuen uns sehr, wenn Ihre Kinder und Sie unsere Angebote nutzen. Kontakt: Stefan Zweifel, Tel. 032 384 88 68, E-Mail: [email protected] ELTERNRAT WORBEN - 17 - Fachstelle Altersfragen Die Gemeinde Worben realisiert mit einem nächsten konkreten Schritt die Umsetzung ihres Altersleitbildes, welches im September 2013 verabschiedet wurde. Seit dem 1. Januar 2015 ist sie gemeinsam mit den Gemeinden Aegerten, Brügg, Meinisberg, Safnern, Scheuren, Schwadernau und Studen dem Gemeindeverbund angeschlossen, welcher mit der Fachstelle Altersfragen eine aktive Alterspolitik unterstützt. Damit leisten sie einen Beitrag, dass die Gemeinden Lebensraum für alle Generationen bieten, also auch für die ältere Bevölkerung. Die Dienstleistungen der Fachstelle Altersfragen umfassen: Information und Beratung Die Fachstelle Altersfragen stellt sicher, dass die ältere Bevölkerung über bestehende Dienstleistungen, Angebote und Aktivitäten in den Gemeinden und der Region Seeland informiert ist. Wer kann mir bei meinen Einzahlungen helfen? Wo finde ich einen Hundesitter? Wer kann mir im Garten helfen? Wie kann ich meine Wohnung stolperfrei gestalten? Wann muss ich mich in einer Alterseinrichtung anmelden? Wo finde ich Entlastung bei der Begleitung, z.B. meiner an Demenz erkrankten Mutter? Ich möchte in meiner nachberuflichen Zeit freiwillig einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen. Welche Möglichkeiten gibt es? Auf Wunsch erhalten Seniorinnen und Senioren und Angehörige telefonisch oder im persönlichen Gespräch Informationen zu ihren persönlichen Fragen und Anliegen. Unbürokratisch und kostenlos bietet die Anlaufstelle den Vorteil, dass oftmals mit einem Erstkontakt Fragen geklärt und nächste Schritte angegangen werden können. Bei Bedarf werden direkte Kontakte zu Fachorganisationen wie Spitex, Pro Senectute, Entlastungsdienste vermittelt. Veranstaltungen und Projekte Vernetzt und in Zusammenarbeit mit Fachorganisationen führt die Fachstelle Informationsveranstaltungen durch. Die Themen umfassen wissenswertes zu Gesundheit, sozialen Kontakten, Billettautomatenkurse, Sicherheit im öffentlichen Raum, altersgerechte Wohnungsgestaltung. Die Veranstaltungen sind jeweils im Amtsanzeiger oder dem Infoblatt der Gemeinde publiziert. Zeigt sich im Gespräch mit älteren Menschen und mit Fachorganisationen, dass sich Bedarf für ein nicht bestehendes Angebot abzeichnet, werden Projekte abgeklärt und begleitet z.B.: Handy-Kurse für Seniorinnen und Senioren in Zusammenarbeit mit Schulen Aufbau einer Administrationshilfe in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Generationen: Tag der Begegnung - 18 - Alterspolitik In Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden entwickeln wir eine aktive und nachhaltige Alterspolitik. Um am Puls der Anliegen der älteren Bevölkerung (ab 60 Jahren) zu sein, berät der Seniorenrat altersgerechte Entwicklungen in den Gemeinden und erarbeitet Empfehlungen zuhanden der politischen Gremien. Der Seniorenrat setzt sich aus je einem Vertreter der acht Gemeinden zusammen. Wir freuen uns, bis Mitte Jahr auch einen Seniorenrat für Worben zu finden. Als Beauftragte Altersfragen, als Fachfrau und Mensch unterstütze und fördere ich die Eigenständigkeit, Selbstbestimmung aber auch Selbstverantwortung älterer Menschen. Dadurch erreichen die Dienstleistungen eine Nachhaltigkeit, die ich immer wieder neu überprüfe. Ich freue mich, dass die Gemeinde Worben mit an Bord ist und wir, nach meinem Credo „Miteinander teilhaben – Älterwerden initiativ, mutig, wertschätzend gestalten“, Kurs in eine altersfreundliche Zukunft aufnehmen. Fachstelle Altersfragen Hauptstrasse 19 2555 Brügg Tel. 032 372 18 28 E-Mail: [email protected] www.bruegg.ch Öffnungszeiten Montag 14.00 – 17.00 Uhr Dienstag 08.00 – 11.30 Uhr Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr (oder nach telefonischer Vereinbarung) BARBARA MAIBACH Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung? Unter folgender Telefonnummer können ab Montag, 2. Februar bis 15. April 2015 Terminvereinbarungen getroffen werden. Die Termine werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Warten Sie also nicht zu lange! Aus organisatorischen Gründen kann Ihnen ein Termin nur auf telefonische Voranmeldung gewährt werden: Region Nidau: Herr Toni Kropf, Tel. 032 373 26 87 (Montag bis Freitag) PRO SENECTUTE BIEL/BIENNE-SEELAND - 19 - ...besuchen Sie unsere Homepage www.worben.ch Herausgeber Einwohnergemeinde Worben Text/Gestaltung Gemeindeschreiberei Worben Auflage 1‘130 Exemplare Nächste Erscheinung August 2015 - 20 -
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