Amtsblatt "Nordhäuser Ratskurier" Nr. 1/2015

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Nr. 01/2015 | 28. März 2015
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Amtsblatt der Stadt Nordhausen
Ausgabe Nr. 01/2015
28. März 2015
NICHTAMTLICHER TEIL
Nach Gesprächen mit der Landesregierung
zur Fortsetzung der Theaterfinanzierung:
„Bekenntnis zu Strukturen und
Standorten ist ein erstes positives Zeichen“
Nordhausen (psv) Mit Blick auf das
Auslaufen der Theaterfinanzierungsverträge im Jahr 2017 haben jetzt
die Verhandlungen mit dem Freistaat
Thüringen zur Weiterfinanzierung begonnen. Dazu waren jetzt die zuständige Dezernentin Hannelore Haase
und Dr. Zeh zu Gesprächen in die
Thüringer Staatskanzlei eingeladen
sowie die anderen kommunalen Träger der Theater Nordhausen / LohOrchester Sondershausen GmbH
und der anderen Thüringer Bühnen.
Nach diesem 1. Termin in der Staatskanzlei gibt sich Oberbürgermeister
Dr. Klaus Zeh optimistisch: „Minister Dr. Benjamin-Immanuel Hoff hat
uns versichert, dass es mit Blick auf
den Koalitionsvertrag dabei bleibt:
`Strukturen und Standorte bleiben
erhalten´. Das ist ein wichtiges Signal.“ Er habe Verständnis für die
Aussage, dass derzeit noch unklar
sei, ob das Land das Kulturbudget
halten könne, sagte der Oberbürgermeister weiter.
Für das kommende Treffen im März
erhoffe er sich Klarheit, ob Nordhausens Bühne vom Freistaat in die Kategorie „überregional“ oder nur „regional“ eingestuft werde. „Das ist
wichtig, weil es Bedenken bei den
Trägern gab, dass nur die Theater
der Kategorie `überregional´ dynamisiert gefördert werden -, also nur
für diese Kategorie die Zuschüsse
den allgemeinen Kostensteigerun-
gen angepasst werden. Allerdings
hat Staatssekretärin Dr. Babette Winter klar gestellt, das `regional´ keinesfalls Benachteiligung bedeute“,
sagte Dr. Zeh.
„Wir werden auch künftig darlegen,
dass unser Theater nicht nur eine
Leuchtturmfunktion für den Norden
Thüringens hat, sondern für den gesamten Südharzbereich bis nach
Sachsen-Anhalt und Niedersachsen,
also überregional bedeutsam ist und
betont, dass das Theater erhalten
bleibt wie es ist: Als eigenproduzierendes Mehrspartentheater.“, sagte
Dr. Zeh.
Die Theater Nordhausen / Loh-Orchester hat vier Gesellschafter: die
Stadt Nordhausen (60% des Stammkapitals); die Stadt Sondershausen
(20%); den Kyffhäuserkreis (10%);
den Landkreis Nordhausen (10%).
Nach dem derzeit noch laufenden
Finanzierungsvertrag gibt die Stadt
Nordhausen einen jährlichen Zuschuss von 2,7 Millionen Euro. Der
Freistaat bezuschusst die GmbH mit
4,9 Millionen Euro. In der jüngsten
Spielzeit steigerte die GmbH die Besucherzahlen auf 106.000.
47. Nordhäuser Rolandsfest
hat neue Hexen-Darstellerin
Nordhausen begeht am 3./4. April den 70. Jahrestag der Zerstörung der Stadt
Oberbürgermeister lädt
zu Gedenkveranstaltungen ein
Nordhausen (psv) Am 3. und 4. April gedenkt die Stadt Nordhausen ihrer Zerstörung vor 70 Jahren. Bei
zwei großen Bombardierungen wurden an beiden Tagen große Teile der
Stadt zerstört. 8800 Menschen starben.
„Alle Nordhäuserinnen und Nordhäuser sowie alle Gäste der Stadt
sind herzlich eingeladen, an den
Veranstaltungen teilzunehmen. Der
Krieg, der von Deutschland ausging, war nach wenigen Jahren nach
Deutschland- und am 3. und 4. April 1945 in unsere Stadt zurückgekommen. Seit nunmehr 70 Jahren
haben wir Frieden in unserem Land
und in unserer Stadt. Als Symbol dafür, diesen Frieden mit aller Kraft zu
erhalten und als Erinnerung an die
zerstörerischen Ereignisse sind am
3. und am 4. April 2015 Mahnwachen
an der Stele vor dem Rathaus“, sagte Nordhausens Oberbürgermeister
Dr. Klaus Zeh. „Die zentrale Gedenkveranstaltung ist am 4. April 2015 um
9:00 Uhr im Ratssaal des Bürgerhauses. Anschließend wird um 11
Uhr in der „Flohburg“ die Sonderausstellung `Erinnerung an die
Zerstörung Nordhausens vor 70
Jahren´ feierlich eröffnet.“, so Dr.
Zeh weiter.
Das Programm der Gedenkfeiern
hat in mehreren Sitzungen die Arbeitsgruppe „Gedenkkultur“ vorbereitet. Zum Bündnis gehören neben
der Stadt- und Landkreisverwaltung
Vertreter der Kirchen der Stadt, der
Stadtratsfraktionen, der Gewerkschaften und des Kreissportbunds,
der Gedenkstätte „Mittelbau-Dora“
sowie der Schulen.
Sowohl am 3. als auch 4. April halten an der Gedenk-Stele vor dem
Rathaus Schüler der Käthe-KollwitzSchule und Erwachsene jeweils von
9 bis 19 Uhr eine Mahnwache, um an
die Opfer zu erinnern. Ebenfalls an
beiden Tagen können sich die Nordhäuserinnen und Nordhäuser an einem Gemeinschaftskunstwerk der
vorgestellt: neue Hexendarstellerin Anett Theuerkauf im Kreise ihrer „Kollegen“ Jörg Menge (Alter Ebersberg), Michael
Garke (Roland) und Winfried Schmidt (Prof. Zwanziger) (Foto:
Ilona Bergmann, Pressestelle Stadt Nordhausen)
Nordhausen (psv) Die Rolandgruppe um Roland, Professor Zwanziger
und Alten Ebersberg bekommt nach
dem Ausscheiden von Kerstin Liebenau als Darstellerin der Hexe eine
neue „Kollegin“. Heute wurde sie im
Rathaus vorgestellt.
„Anett Theuerkauf ist schon jahrelang Fan des Rolandsfestes und
der Rolandgruppe“, sagte Winfried
Schmidt bei der Vorstellung der neuen Darstellerin. Das sei für die Ent-
scheidung die 43jährige Nordhäuserin auszuwählen am wichtigsten
gewesen. Auch Kulturdezernentin
Haase zeigte sich erleichtert, dass
die Rolandgruppe das diesjährige
Rolandsfest vollständig begleiten
kann, auch wenn nun nicht mehr viel
Zeit zum Proben bleibe. Und auch
Anett Theuerkauf zeigte Humor als
sie sagte: „Ich freue mich, dass ich
dieses Jahr nicht einen Auftritt der
Rolandgruppe verpasse!“
Jugendkunstschule beteiligen, das
neben der Stele aufgebaut ist.
Am 3. April um 16 Uhr werden die
Glocken der meisten Kirchen der
Stadt läuten. Zu jenem Zeitpunkt begann vor 70 Jahren die erste Bombardierungswelle.
Die offizielle und öffentliche Gedenkveranstaltung beginnt um 9
Uhr am Sonnabend, dem 4. April,
im „Bürgerhaus“. Nach der Begrüßung durch den Oberbürgermeister
und einer Schweigeminute wird Dr.
Manfred Schröter, Zeitzeuge, Ehrenstadtrat und 1. frei gewählter Bürgermeister der Stadt Nordhausen die
Gedenkrede halten. Michelle Decker,
Schülerin der 10. Klasse der KätheKollwitz-Schule verliest anschließend
einen Zeitzeugenbericht, bevor die
ehemalige Nordhäuserin und jetzt in
Suhl lebende Ruth Böhm ihre Erlebnisse an die Bombardierung schildert Luise Buchardt, Schülerin der
10. Klasse der Kollwitz-Schule, verliest anschließend einen weiteren
Zeitzeugenbericht. Abgeschlossen
wird die Veranstaltung mit der Einladung zum „Friedensgebet von Coventry“.
Um 11 Uhr öffnet in der „Flohburg“
die Ausstellung „Erinnerung an die
Zerstörung Nordhausens vor 70 Jahren.“
47. Nordhäuser Rolandsfest
Kulturdezernentin Hannelore Haase und Geschäftsführer der
Wippertaler Getränke GmbH unterzeichnen den Vertrag zur Ausrichtung des Rolandsfestes 2015 (Foto: Ilona Bergmann, Pressestelle Stadt Nordhausen)
Nordhausen (psv) Das 47. Nordhäuser Rolandsfest findet vom 12. bis
14. Juni 2015 statt und wird in diesem Jahr von einem externen Veranstalter organisiert. Heute unterzeichneten der Geschäftsführer der Firma
Wippertaler Getränke GmbH, Peter
Winsel, und Kulturdezernentin Hannelore Haase im Rathaus im Beisein
der Rolandgruppe den entsprechenden Vertrag zur Ausrichtung des Festes durch die GmbH.
„Durch unsere derzeitige Haushaltssituation sind wir gezwungen andere Wege zu gehen“, sagte Hannelore
Haase. weiter Seite 7
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Nr. 01/2015 | 28. März 2015
AMTLICHER TEIL
Benutzungssatzung für das Bürgerhaus
der Stadt Nordhausen
Rechtsaufsichtliche Bestätigung am 6. Januar 2015
Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Nordhausen, „Nordhäuser Ratskurier“ __________
Satzung über die Erhebung von Gebühren für
Aufgrund des § 19 Abs. 1 ThürKO i. d. g. F. v. 28.01.2003 (GVBI Seite 41), zuletzt geändert
durch Gesetze vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 293) und durch Artikel 1 des Gesetzes vom die Benutzung des Bürgerhauses der Stadt Nordhausen
09.10.2008 (GVBI, Seite 369) hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen in seiner Sitzung am 24.
September 2014 folgende Satzung beschlossen:
Aufgrund des § 19 Abs. 1 ThürKO i. d. g. F. v. 28.01.2003 (GVBI Seite 41), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 09.10.2008 (GVBI, Seite 353) und durch Artikel 1 des Ge§ 1 Öffentliche Einrichtung
setzes vom 09.10.2008 (GVBI, Seite 369), der §§ 1, 2 u. 12 des Thüringer Kommunalabgaben(1) Durch diese Satzung wird die Benutzung des Bürgerhauses Nordhausen geregelt.
gesetzes (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBI, Seite 285, 329) i. d. F. der Neubekanntmachung
(2) Das Bürgerhaus ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung der Stadt Nordhausen. Mit der In- vom 19.09.2000 (GVBI, Seite 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2004 (GVBI, Seianspruchnahme des Bürgerhauses entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhält- te 889) hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen in seiner Sitzung am 11. Februar 2015 die Satnis.
zung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bürgerhauses der Stadt Nord(3) Die Nutzungssatzung erstreckt sich auf die Nutzung folgender Räume des Bürgerhauses: hausen beschlossen.
•Ratssaal
•Seminarraum
§ 1 Erhebung von Gebühren
• Lesesaal in Verbindung mit dem Ratssaal außerhalb der Öffnungszeiten der Bibliothek
(1) Für die Inanspruchnahme des Bürgerhauses i. S. d. § 1 Nutzungssatzung für die Benutzung des Bürgerhauses der Stadt Nordhausen werden Gebühren nach Maßgabe des in
§ 2 Benutzungsverhältnis
der Anlage „Gebührentarif - Bürgerhaus“ beigefügten Gebührenverzeichnisses erhoben,
(1) Die Nutzung ist jedermann im Rahmen der Nutzungssatzung gestattet.
das Bestandteil dieser Satzung ist.
Voraussetzung ist eine Antragsstellung bei der Stadt Nordhausen für die in § 1 Absatz 3
aufgeführten Räume. Die Stadt Nordhausen entscheidet im Rahmen ihrer Befugnisse über (2) Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran
den Antrag. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht nicht.
ein öffentliches Interesse besteht.
(2) Durch die Benutzung wird ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet.
(3) Die Hausleitung kann für die Nutzung im Rahmen der Satzung besondere Bestimmungen
§ 2 Gebührenpflichtige
treffen (Hausordnung).
1. Gebührenpflichtig ist:
(4) Grundlage für die Erhebung von Nutzungsgebühren bzw. Nutzungsentgelt ist die Gebüh- a) der Nutzer oder
rensatzung des Bürgerhauses der Stadt Nordhausen.
b) derjenige, der die Benutzung ausübt.
§ 3 Nutzungssinn und Nutzungszweck
(1) Das Bürgerhaus dient als ein kulturelles Zentrum der Stadt Nordhausen.
(2) Der Ratssaal kann für Veranstaltungen und Präsentationen von Personen und Vereinen genutzt werden. Die Verteilung ist abhängig von der Kapazität der Räumlichkeiten und dem
Zeitpunkt der Antragsstellung.
Der Seminarraum/Beratungsraum kann für Seminare, für kleinere Konferenzen mit Präsentationen, für interne und externe Schulungen u. Ä. genutzt werden.
(3) Die Fraktionen des Stadtrates nutzen die ausgewiesenen Räume des Bürgerhauses zu
Fraktionszwecken.
Die hinter den Fraktionen stehenden Parteien können mit örtlichem Bezug ebenfalls diese
Räume des Bürgerhauses nutzen. Darüber hinausgehende sonstige politische Veranstaltungen sind ausgeschlossen.
(4) Fremdnutzer beantragen die Nutzung schriftlich unter inhaltlicher Angabe der Veranstaltung bei der Hausleitung.
(1)
(2)
(3)
(1) (2) (3) (4)
(1)
(2)
2. Sind mehrere Personen gebührenpflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner.
§ 3 Gebührenrechnung
Für alle Nutzungen gilt der anliegende Gebührentarif. Der Gebührentarif setzt sich zusammen
aus der Nutzungsgebühr und den Nebenkosten.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
Die Gebühren entstehen mit Beantragung der Nutzung der Räumlichkeiten und werden mit Zugang des Gebührenbescheides fällig.
§ 5 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt
§ 4 Haftung / Ausgeschlossene Ansprüche
Nordhausen sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werDer Nutzer haftet der Stadt Nordhausen gegenüber für alle von ihm oder ihm zurechenba- den bekundet.
re Personen verursachten Schäden in voller Höhe.
Ein Verwahrungsvertrag für eingebrachte Waren kommt weder durch die Nutzung der Nordhausen, den 18. März 2015
Räumlichkeiten noch durch Entrichtung der Gebühr zustande.
Stadt Nordhausen
Für gestohlene und verlorene Gegenstände jeglicher Art übernimmt die Stadt Nordhausen
keine Haftung.
Dr. Klaus Zeh
Oberbürgermeister
§ 5 Ausschluss von der Nutzung
Nutzer, die gegen die Bestimmungen dieser Nutzungssatzung bzw. die Hausordnung ver- Bekanntmachungshinweis
stoßen, können von der Nutzung des Bürgerhauses ausgeschlossen werden.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens oder Formvorschriften, die nicht die AusfertiGleiches gilt, wenn sich die Nutzer den Anweisungen des Verantwortlichen wiederholt oder gung und die Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werschwerwiegend widersetzen.
den. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
Die Entscheidung darüber obliegt der Hausleitung.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser BekanntmaDer Nutzer, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, radikale oder extremis- chung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
tische Gruppierungen, Nutzer, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden oder
Gewalt verherrlichen, sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Rechtsaufsichtliche Bestätigung am 6. Januar 2015
Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Nordhausen, „Nordhäuser Ratskurier“ Nr. 1/2015, vom
§ 6 Müllentsorgung und Reinigung
28.03.2015
Die Stadt Nordhausen übernimmt grundsätzlich die Kosten für Reinigung und Müllentsorgung.
Anlage zu Paragraf 1 der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung
Grobe Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch und den üblichen zur Reinigung
für das Bürgerhaus der Stadt Nordhausen (Gebührentarif -Bürgerhaus)
sowie Müllentsorgung veranschlagten Kosten hinausgehen, sind durch den Nutzer auf eigene Kosten bis zur Übergabe zu beseitigen.
Stand: 01.12.2014
§ 7 Sprachform
Die Benutzungsgebühren sind ohne Umsatzsteuer. Der Steuersatz richtet sich nach dem UmDie in der Nutzungsordnung verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frau- satzsteuergesetz. Die Nebenkosten (NK) sind bereits enthalten:
en in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform.
Objekt
Lesesaal
Ratssaal Seminarraum
§ 8 Inkrafttreten
Eintrittspflichtige Veranstaltungen
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Grundpauschale für bis zu 3 Stunden 120,00 € 360,00 € 30,00 €
inkl. 12,00 € NK inkl. 36,00 € NK inkl. 3,00 € NK
Ausfertigungsvermerk
jede weitere Stunde 40,00 € 120,00 € 10,00 €
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Nordhau- inkl. 4,00 € NK
inkl. 12,00 € NK inkl. 1,00 € NK
sen sowie die Einhaltung des vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.
Eintrittsfreie Veranstaltungen
Nordhausen, den 12. Januar 2015
Grundpauschale für bis zu 3 Stunden 60,00 € 180,00 € 15,00 €
Stadt Nordhausen
inkl. 6,00 € NK inkl. 18,00 € NK inkl. 1,50 € NK
jede weitere Stunde 20,00 € 60,00 € 5,00 €
gez. Dr. Klaus Zeh
inkl. 2,00 € NK inkl. 6,00 € NK
inkl. 0,50 € NK
Oberbürgermeister
Bekanntmachungshinweis
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und die Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
10 % der Benutzungsgebühren werden als Nebenkosten (NK) in die Grundpauschale eingerechnet.
Nordhausen, den 18. März 2015
Stadt Nordhausen
Dr. Klaus Zeh
Oberbürgermeister
Seite 3
Nr. 01/2015 | 28. März 2015
AMTLICHER TEIL
BEKANNTMACHUNG
BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Stadt Nordhausen
Bauleitplanung der Stadt Nordhausen
hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses und Einstellung des Satzungsverfahrens zum
Bebauungsplan Nr. 28 „Am Feldgewende - Nord“ der Stadt Nordhausen
hier: Einstellung des Satzungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 75 „Darrweg/nördlich
Marktkauf“ der Stadt Nordhausen
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26.11.2014 die Aufhebung des Satzungsbeschlusses und Einstellung des Satzungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 28 „“Am
Feldgewende - Nord“ „ der Stadt Nordhausen beschlossen.
Der Geltungsbereich des eingestellten Satzungsverfahrens ist aus der mit veröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Gemäß § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26.11.2014 die Einstellung des Satzungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 75 „Darrweg / nördlich Marktkauf“ der Stadt Nordhausen beschlossen.
Der Geltungsbereich des eingestellten Satzungsverfahrens ist aus der mit veröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Gemäß § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Nordhausen, den 23.01.2015
Nordhausen, den 23.01.2015
gez. Dr. Klaus Zeh
Oberbürgermeister
gez. Dr. Klaus Zeh
Oberbürgermeister
AUSSCHREIBUNG
AUSSCHREIBUNG
Seniorengerechtes Wohnen
in der Oberstadt/Nordhausen-Nord
Seniorengerechtes Wohnen
in der Oberstadt/Nordhausen-Nord
Die Stadt Nordhausen vermietet ab sofort in der Carl-von-Ossietzky-Str. 2 in Nordhausen eine kleine 2 RWE in der ersten Etage zu folgenden Konditionen:
Die Stadt Nordhausen vermietet ab sofort in der Carl-von-Ossietzky-Str. 2 in Nordhausen eine 2 RWE in der ersten Etage zu folgenden Konditionen:
Wohnfläche:
38,28 m²
Miete kalt:
5,00 €/m²
Mietkosten kalt: 191,40 €
Nebenkosten: 110,00 €
SAT-Anschluss:
5,00 €
Kaution:
400,00 €
Wohnfläche:
Mietpreis kalt:
Mietkosten kalt:
Nebenkosten:
SAT-Anschluss:
Kaution:
Die Wohnung besteht aus einem Wohnzimmer mit integrierter möblierter Kochnische,
einem Schlafzimmer, einem Duschbad und einer Diele. Zugehörig zur Wohnung ist ein
Abstellraum von 4,6 m² auf derselben Ebene. Im Keller befindet sich ein Waschraum
mit Waschmaschinenanschluss und Trocknungsmöglichkeit, dazu kann im Freigelände
auch ein Wäscheplatz genutzt werden. Im Haus befindet sich ein Fahrstuhl.
Die Reinigung im und außerhalb des Gebäudes sowie die Grünanlagenpflege wird
durch Firmen übernommen.
Auf Wunsch kann ein Stellplatz für 17,85 €/Monat gemietet werden.
Das Gebäude wird zur Hälfte als Wohnanlage und zur anderen Hälfte als Kindergarten
genutzt.
Die Wohnung besteht aus einem Wohnzimmer, einer möblierten Küche, einem
Schlafzimmer, einem Duschbad und einem kleinen Flur. Zugehörig zur Wohnung ist ein
Abstellraum von 5,2 m² auf derselben Ebene. Im Keller befindet sich ein Waschraum
mit Waschmaschinenanschluss und Trocknungsmöglichkeit, dazu kann im Freigelände
auch ein Wäscheplatz genutzt werden. Im Haus befindet sich ein Fahrstuhl.
Die Reinigung im und außerhalb des Gebäudes sowie die Grünanlagenpflege wird
durch Firmen übernommen.
Auf Wunsch kann ein Stellplatz für 17,85 €/Monat gemietet werden.
Das Gebäude wird zur Hälfte als Wohnanlage und zur anderen Hälfte als Kindergarten
genutzt.
Ansprechpartner für die Vermietung:
Ansprechpartner für die Vermietung:
Stadt Nordhausen
Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung
PF 100663
99726 Nordhausen
Frau Gülland
Tel.: 03631/696-155
Fax: 03631/87155
E-Mail: [email protected]
Stadt Nordhausen
Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung
PF 100663
99726 Nordhausen
Frau Gülland
Tel.: 03631/696-155
Fax: 03631/87155
E-Mail: [email protected]
51,55 m²
5,00 €/m²
257,75 €
130,00 €
5,00 €
500,00 €
Seite 4
Nr. 01/2015 | 28. März 2015
AMTLICHER TEIL
BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Stadt Nordhausen
Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen - 1. Änderung (Sundhäuser See)
Hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 BauGB
BEKANNTMACHUNG
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Schlussfeststellung
Gemäss § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG vom 03.07.1991,
BGBl. I S. 1418, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2001, BGBl. I S. 1149) i.V.m. §
149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG vom 16. 03.1976, BGBl. I S. 546, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008, BGBl. I S. 2835) wird das Bodenordnungsverfahren „Eigenheime Hesserode“, Landkreis Nordhausen, mit den folgenden
Die erforderlichen Plan- und Verfahrensunterlagen wurden dem Thüringer LandesverFeststellungen abgeschlossen:
waltungsamt in Weimar mit Schreiben vom 22.01.2015 (Posteingang vom 27.01.2015
zur Prüfung vorgelegt. Seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurde diese Flä- 1.1 Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
chennutzungsplanänderung der Stadt Nordhausen mit Bescheid vom: 13.03.2015 (Az: 1.2 Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten
berücksichtigt werden müssen.
310-4621-706/2015-16062041-FNP-Nordhausen 1.Ä) genehmigt.
2. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Bodenordnungsverfahren beendet.
Die o.a. Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Damit wird die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nordhausen - 1. Änderung (Sundhäuser See) wirksam. Jedermann 3. Der Stadt Nordhausen werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen für den Ortsteil
Hesserode zur Aufbewahrung übergeben.
kann die Planunterlagen und die Begründung dazu ab diesem Tag an nachfolgender Stelle einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
Im Amt für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1 - Stadthaus, R Begründung
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
208 während der Öffnungszeiten
Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.
Montag, Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
von 8.30 bis 15.30 Uhr (nach Vereinbarung)
Die Voraussetzungen zur Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen somit vor.
Donnerstag
von 8.30 bis 18.00 Uhr
Der Stadt Nordhausen werden eine Ausfertigung der die neue Feldeinteilung nach-weisenFreitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr
den Karte, ein Verzeichnis der neuen Grundstücke, eine Zusammenstellung der BestimmunGemäß § 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis gen des Bodenordnungsplanes, die dauernd von allgemeiner Bedeutung sind und nicht in das
3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Grundbuch oder andere öffentliche Bücher übernommen wurden sowie eine Ausfertigung der
nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 (1) Schlussfeststellung übersandt.
BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nordhausen - 1. Änderung (Sundhäuser See) Rechtsbehelfsbelehrung
schriftlich gegenüber der Stadt Nordhausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
oder zur Niederschrift beim
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die fristgemäße Geltend- machung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung Hans-C.-Wirz-Straße 2
durch den o.a. Bauleitplan und über das Erlöschen von etwaigen Entschädigungsansprüchen 99867 Gotha
einzulegen.
wird hingewiesen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn
Ebenso wird auf § 21 (6) i. V. m. (4) ThürKO hingewiesen: ist die Flächennutzungsplanände- der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der genannten Behörde eingegangen ist.
rung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der i.d.z.Z.g.F. enthalten sind oder aufgrund der ThürKO erlassen wor- gez.(Dienstsiegel)
den sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres nach dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Mathias Geßner
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 21 Amtsleiter
(4) Satz 1 ThürKO). Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach § 21 (4) Satz 1 ThürKO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf
der in § 21 (4) Satz 1 ThürKO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Beschlüsse der 4. Sitzung des Stadtrates
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26.11.2014 die o. a. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Nordhausen – 1. Änderung (Sundhäuser See) beschlossen.
Nordhausen, den 20.03.2015
gez. Dr. Klaus Zeh
Oberbürgermeister
Anlage: Räumlicher Geltungsbereich
1.
der Stadt Nordhausen am 24. September 2014
Öffentlicher Teil:
-
Besetzung des kriminalpräventiven Rates, Beschluss: BV/0097/2014
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
Für die Besetzung des kriminalpräventiven Rates werden folgende Mitglieder des Stadtrates
benannt: Frau Tilly Pape (CDU), Frau Bettina Ahlers (SPD).
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1
-
Berufung von Herrn Thomas Joachimi zum Wahlleiter und Herrn Martin Kohlhase
zum stellvertretenden Wahlleiter für die Neuwahl des Ortsteilbürgermeisters des
Ortsteils Petersdorf, Beschluss: BV/0093/2014
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beruft Herrn Thomas Joachimi zum Wahlleiter und Herrn
Martin Kohlhase zum stellvertretenden Wahlleiter für die Neuwahl des Ortsteilbürgermeisters
des Ortsteils Petersdorf.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
-
Bestellung der Mitglieder des Stiftungsbeirates der Ilsetraut Glock-Grabe Stiftung, Beschluss: BV/0065/2014
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
Als Mitglieder des Stiftungsbeirates der Ilsetraut Glock-Grabe Stiftung werden
Frau Hannelore Haase
Frau Susanne Hinsching
Vorsitzender des Ausschusses für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus,
Herr Hans-Georg Müller
gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Satzung der Ilsetraut Glock-Grabe Stiftung bestellt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1
-
Bestellung eines Mitgliedes für den Vorstand der Bürgerstiftung „Park Hohenrode“, Beschluss: BV/1092/2014
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
Als Mitglieder des Vorstandes der „Bürgerstiftung Park Hohenrode“ werden
Herr Dr. Klaus Zeh und
Herr Matthias Jendricke
gemäß § 6 Abs. 1 und 4 der Satzung der Bürgerstiftung Park Hohenrode bestellt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
-
Förderung der Wiederherstellung des Parks Hohenrode, Beschluss:
BV/0042/2014
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
1. Die Bürgerstiftung Park Hohenrode erhält im Jahr 2014 eine Förderung in Höhe von 10.000
€.
Seite 5
Nr. 01/2015 | 28. März 2015
AMTLICHER TEIL
2.
Die Förderung wird für die Maßnahme: 3. Bauabschnitt Mezzaningeschoss, Terrasse aus- haus geltend gemacht und nachgewiesen haben.
gereicht (analog Fördermittelbescheid des Freistaates Thüringen vom 19.03.2014).
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 23, Ablehnung: 2, Enthaltung: 5
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 28, Ablehnung: 0 , Enthaltung: 2
-
Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Nordthüringen über die Ablösung von
-
Wahl des Vorsitzenden und der Mitglieder des Umlegungsausschusses und ihrer
Mehrkosten für Fahrzeugrückhaltesysteme im Bereich der Durchlässe Leimbach
Stellvertreter, Beschluss: BV/0069/2014
im IG Goldene Aue, Beschluss: BV/1137/2014
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Die Stadt Nordhausen schließt mit dem StraßenDer Stadtrat der Stadt Nordhausen wählt entsprechend der Thüringer Umlegungsausschuss- bauamt Nordthüringen die Vereinbarung über die Ablösung von Mehrunterhaltungskosten entverordnung den Vorsitzenden und vier weitere Mitglieder sowie deren Stellvertreter für den Um- sprechend Anlage ab.
legungsausschuss gemäß nachfolgendem Wahlvorschlag.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
Die Amtszeit des Umlegungsausschusses ist an die Amtszeit des Stadtrates gebunden.
-
2. Nachtrag zum Erschließungsvertrag zur abwassertechnischen Erschließung
Wahlvorschlag:
des Industriegebietes „Goldene Aue“, Beschluss: BV/0088/2014
FunktionMitglied
Stellvertreter
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
Vorsitzender
ÖbVI Norbert Scheer ÖbVI Ralf Bornkessel
Die als Anlage beigefügte „Bauvereinbarung zugleich 2. Nachtrag zum Erschließungsvertrag“
Stadtrat Nordhausen
Manfred König Rainer Bachmann
zwischen der Stadt Nordhausen, Stadtentwässerungsbetrieb, und der Landes-entwicklungsge
Manfred Breitrück
Martin Höfer
sellschaft Thüringen mbH, Erfurt, zur Regelung der Finanzierung des Einbaus eines dritten ReFachmitglied Richter/Jurist
Klaus Müller-Steidner
Dipl.- Ing. jur.
chens in die Feinrechenanlage der Kläranlage Nordhausen wird bestätigt und der Werkleiter er
Günter Leukefeld
mächtigt, diesen abzuschließen.
Fachmitglied
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 28, Ablehnung: 0, Enthaltung: 2
Grundstücksbewertung
Dipl.-Ing. Klaus Tölle Dipl.-Ing. Öffentlich bestellter und Helmut Backasch
-
Jahresabschluss des Stadtentwässerungsbetriebes zum 31.12.2013, Beschluss:
vereidigter Sachverständiger Sachverständiger für
BV/0086/2014
für Grundstücksangelegenheiten die Bewertung von
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt
bebauten und
1. Der Stadtrat nimmt den vom Werkausschuss vorgelegten Bericht über die Beratung des
unbebauten
Jahresabschlusses und über die am 17.09.2014 vorgenommene(n) Aufklärung(en) zu
Grundstücken
Nachfragen zum Abschlussprüfungsbericht 2013 der BRV AG WirtschaftsprüfungsgesellAbstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1
schaft, Erfurt, vom 22.07.2014, voll zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat nimmt folgende, hiermit vorgelegte Unterlagen zur Kenntnis:
-
Benutzungssatzung für das Bürgerhaus der Stadt Nordhausen, Beschluss:
a) den Jahresabschluss 2013 vom 22.07.2014 bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und
BV/1122/2014
Verlustrechnung insgesamt i. H. v.
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benutzungssatzung für das Bürgerhaus der
Bilanzsumme
72.638.043,84 €
Stadt Nordhausen.
Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung -515.329,35 €
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 1, Enthaltung: 0
b) den Anhang mit Anlagennachweis
c) den Lagebericht der Werkleitung und den Bericht des Werkausschusses hierzu.
-
1. Änderung der 2. Neufassung der Verbandssatzung des Gewässerunterhal3. Der Jahresabschluss 2013 wird wie folgt festgestellt:
tungsverbandes „Harzvorland“, Beschluss: BV/0053/2014
Bilanzsumme
72.638.043,84 €
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die 1. Änderung der 2. Neufassung der Ver- Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung
-515.329,35 €
bandssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Harzvorland“.
Der Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Hohenstein beträgt
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
-515.329,35 €. Davon entfällt auf die Sparte Stadtentwässerungsbetrieb ein Verlust in Höhe
-
von -405.747,17 € und auf den Bereich der Gemeinde Hohenstein ein Verlust in Höhe von
Leasing Transporter für Bauhof, Beschluss: BV/0046/2014
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Beschaffung eines Transporters für den Bau- -109.582,18 €.
hof auf Grundlage eines Leasingvertrages.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1
4. Der Jahresverlust wird wie folgt behandelt:
a) Ausschüttung der Eigenkapitalverzinsung für 2013
-
Widmung einer Verkehrsfläche Gehweg „Am Herreder Bach“ in Nordhausen/OT
an Stadt Nordhausen
-24.750,00 €
Herreden, Beschluss: BV/0074/2014
b) Tilgung aus Gewinnvortrag 430.497,17 €
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
c) Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage (Hohenstein)
109.582,18 €
Gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz wird ein Teil der Verkehrsfläche der Straße „Am Herreder 5. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013) Entlastung
Bach“ in der Gemarkung Herreden, Flur 2, Flurstück 40/6, mit einer Fläche von ca. 400 m² - wie
erteilt.
im Lageplan ersichtlich (rot schraffiert) - in ihrer Eigenschaft als öffentlicher Gehweg gewidmet. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
-
Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2014 des Stadtentwäs-
Ausbauprogramm und Abschnittsbildung „Uthleber Weg“ in Nordhausen, Beserungsbetriebes, Beschluss: BV/0087/2014
schluss: BV/0075/2014
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses wird die BRV AG, Wirtschafts-prüfungs• Das Ausbauprogramm für die erstmalige, endgültige Herstellung der Straße „Uthleber gesellschaft, Niederlassung Thüringen, Erfurt zum Abschlussprüfer für die Prüfung des JahresWeg“, Gewerbegebiet Uthleber Weg, im Abschnitt Einmündung Uthleber Weg bis Wende- abschlusses 2014 des Stadtentwässerungsbetriebes bestellt.
hammer.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
• Die beitragsfähigen Kosten werden nach dem Baugesetzbuch umgelegt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 1, Enthaltung: 0
-
Verschmelzung der Stadtwerke Nordhausen – Parkhaus- und Bädergesellschaft
mbH mit der Badehaus Nordhausen GmbH – Grundsatzbeschluss, Beschluss:
-
BV/0055/2014
Ausbauprogramm und Abschnittsbildung „Hardtstraße“ in Nordhausen/OT Leimbach, Beschluss: BV/0076/2014
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Der Oberbürgermeister als Vertreter der GesellDer Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
schafterin der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH wird er• Das Ausbauprogramm für die Erneuerung der Hardtstraße in drei Teilabschnitten.
mächtigt und beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen der betroffenen Unternehmen
• Die beitragsfähigen Kosten werden nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz umge- alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die Stadtwerke Nordhausen – Parkhaus- und
legt.
Bädergesellschaft mbH mit der Badehaus Nordhausen GmbH mit Wirkung zum 01.01.2015
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1
zu verschmelzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1
-
Ausbauprogramm und Abschnittsbildung „Sternstraße“ in Nordhausen/OT Leimbach, Beschluss: BV/0077/2014
-
Antrag des SRM Reiner Schumann vom 25.03.2014 auf Anbringung zusätzDer Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
licher Papierkörbe in den Wohngebieten der Stadt Nordhausen, Beschluss:
• Das Ausbauprogramm für die Erneuerung der Fahrbahn, der nördlichen Gehweganlage
BV/1171/2014
sowie der Oberflächenentwässerung in der „Sternstraße“ in Nordhausen, OT Leimbach, im Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, in den WohngeAbschnitt Einmündung „Hardtstraße“ bis Wendehammer vor Sternstraße Haus-Nr. 15.
bieten der Stadt Nordhausen zu überprüfen, inwieweit die Anzahl an Papierkörben für die Sau• Die beitragsfähigen Kosten werden nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz umge- berhaltung der Wohngebiete ausreichend sind bzw. aufgestockt werden müssen.
legt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 4
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1
Nichtöffentlicher Teil:
-
-
Ausbauprogramm und Abschnittsbildung „Schieferliethen“ in Nordhausen/OT
Beschluss: BV/0057/2014
Steigerthal, Beschluss: BV/0078/2014
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 17, Ablehnung: 8, Enthaltung: 5
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
-
Beschluss: BV/0098/2014
• Das Ausbauprogramm für die Erneuerung der Schieferliethen in zwei Teilabschnitten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 20, Ablehnung: 2, Enthaltung: 6
• Die beitragsfähigen Kosten werden nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz umge- -
Beschluss: BV/0062/2014
legt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 2
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1
-
Beschluss: BV/0071/2014
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 2
-
-
Überplanmäßige Auszahlung in der Investitionsmaßnahme Neubau Bürgerhaus
Beschluss: BV/0059/2014
– Mehrkosten aufgrund von Schadensersatzansprüchen wegen Baubehinderung Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
und Bauzeitverlängerung, Beschluss: BV/0092/2014
-
Beschluss: BV/0085/2014
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Eine Auszahlung in Höhe von 500.000,00 € für Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
Schadensersatzansprüche an beauftragte Baufirmen, die berechtigte Ansprüche aufgrund von
Baubehinderungen und Bauzeitverlängerung bei der Investitionsmaßnahme Neubau Bürger-
Seite 6
Nr. 01/2015 | 28. März 2015
AMTLICHER TEIL
Entscheidung über den Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit
- Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung und Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 6.045 m² aus dem Grundstück in der Gemarkung Nordhausen, Flur 9, Flurstück 72/40 , Beschluss: BV/1064/2014
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26 Ablehnung: 2 Enthaltung: 2
Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 29
Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
- Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung und Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 9.700 m² aus dem Flurstück 26/61, Flur 8, Gemarkung
Nordhausen, Beschluss: BV/1063/2014
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 21 Ablehnung: 4 Enthaltung: 5
Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 29
Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
- Aufhebung BV/1063/2014 - Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung und Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 9.700 m² aus dem Flurstück
26/61, Flur 8, Gemarkung Nordhausen, Beschluss: BV/0035/2014
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 29
Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
- Aufhebung BV/1064/2014 - Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung und Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 6.045 m² aus dem Grundstück in der Gemarkung Nordhausen, Flur 9, Flurstück 72/40, Beschluss:
BV/0036/2014
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 29
Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
- Verzicht auf öffentliche Ausschreibung und Verkauf der Grundstücksteilfläche in
der Gemarkung Nordhausen, Van-der-Foehr-Damm, Flur 7, Flurstück 3/28 , Beschluss: BV/1036/2013
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25 Ablehnung: 1 Enthaltung: 4
Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 29
Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
- Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück „Rothleimmühle“
Parkallee 2 in 99734 Nordhausen, Beschluss: BV/0505/2011
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 29
Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Beschlüsse der 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Nordhausen am 20. Oktober 2014
Öffentlicher Teil:
-
Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2014,
Beschluss: BV/0052/2014
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die in der Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2014.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25, Ablehnung: 0, Enthaltung: 8
-
Rekommunalisierung der Neue Mitte GmbH, Beschluss: BV/0056/2014
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:
Der Oberbürgermeister als Vertreter der Gesellschafterin der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH wird ermächtigt und beauftragt, den Geschäftsführer
der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr zu beauftragen, zu prüfen, in
welcher Form die Gesellschaft umgehend aus der Holding herausgelöst werden kann. Das Vermögen der Gesellschaft soll dabei auf die Stadt Nordhausen übergehen. Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH soll dabei den Weg wählen, welcher für die Stadt Nordhausen mit
den geringsten Kosten verbunden ist. Dabei sind sowohl der Verkauf des Vermögens oder der
Verkauf der gesamten Gesellschaft an die Stadt Nordhausen zu prüfen.
Vor der Umsetzung des geprüften Konzeptes ist der Vorgang dem Stadtrat zur erneuten Beschlussfassung über das Konzept und die damit verbundenen Kosten vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1
Beschlüsse der Sitzungen des Hauptausschusses
vom 5. August 2014:
BEKANNTMACHUNG
Beschlüsse der Sitzung des Werkausschusses
vom 20.08.2014
Öffentlicher Teil:
Ausschussvorlage Nr. AV/0048/2014
Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, den Bauauftrag für die Ortsentwässerung Leimbach, Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammler Ronneberg (teilw.),
Waldstraße und Pfarrholz (Rest) an die Universal Bau GmbH aus Mühlhausen mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 388.769,68 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.
Ausschussvorlage Nr. AV/0049/2014
Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, den Auftrag für die Ortsentwässerung Sundhausen, Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammler Kesselberg und
Wehrstraße an die Firma Universal Bau GmbH, Mühlhausen, mit einer Bruttoauftragssumme in
Höhe von 327.883,45 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.
Beschlüsse der Sitzung des Werkausschusses
vom 17.09.2014
Öffentlicher Teil:
Ausschussvorlage Nr. AV/0089/2014
Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, die Investitionssumme für
die im Investitionsprogramm unter der lfd. Nr. 14 enthaltene Planposition „Kläranlage Nordhausen, Erneuerung BHKW/Energieoptimierung“ im Wirtschaftsplan 2014 um 20 T€ auf insgesamt 690 T€ zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.
Ausschussvorlage Nr. AV/0090/2014
Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, die Erneuerung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) der Kläranlage Nordhausen an die OSMO-Anlagenbau GmbH & Co.
KG, Georgsmarienhütte, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 682.692,83 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.
Ausschussvorlage Nr. AV/0091/2014
Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes ermächtigt den Werkleiter, den Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Nordhausen GmbH vom 06.09./24.09.2012 (Laufzeit
01.01.2013 bis 31.12.2014) bis zum 31.12.2016 fortzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.
Beschlüsse der Sitzung des Werkausschusses
vom 05.11.2014
Öffentlicher Teil:
Ausschussvorlage Nr. AV/0106/2014
Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, den Auftrag für das Herstellen und Erneuern von Kanalhausanschlüssen und sonstige Kanalbaumaßnahmen im Rahmen
der Unterhaltung als Zeitvertrag an die Firma Leukefeld Tief- und Wegebau GmbH, Nordhausen, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von bis zu 150 T€/pro Jahr, bei einem Angebot
von 5,0 v. H. zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.
Ausschussvorlage Nr. AV/0107/2014
Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, den Auftrag für die Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut, Sandfang- und Kanalspülgut, Los 1: Entsorgung von
Klärschlamm, Los 2: Entsorgung von Rechengut, Los 3: Entsorgung von Sandfang- und Kanalspülgut an die Firma SLH Kompost- und Entsorgungs GmbH, Nordhausen, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 114.013,30 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.
Ausschussvorlage Nr. AV/0108/2014
Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, den Auftrag für die Fäkalschlammentsorgung aus hauseigenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben
an die Firma Abwasser-Rohrreinigung Rohn GmbH, Nordhausen, mit einer Gesamtbruttoauftragssumme in Höhe von 102.818,62 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.
Nichtöffentlicher Teil:
Ausschussvorlage Nr. AV/0109/2014
Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.
-
Vergabe von Bauleistungen - Umbau und Sanierung des Rathauses in Nordhausen Abstimmungsergebnis: - Los Dachdeckerarbeiten, Beschluss: AV/0047/2014
Der Hauptausschuss der Stadt Nordhausen beschließt, den Bauauftrag für die Dachdeckerarbeiten zur Sanierung des Rathauses in Nordhausen,
Vergabe-Nr. 067/65/2014, an die Firma Strickrodt & Söhne GmbH, Hauptstraße 18 in 99713
Rockstedt mit einer Auftragssumme in Höhe von 128.345,71 € brutto zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0
Öffentlicher Teil:
vom 12. November 2014:
Nichtöffentlicher Teil:
Vorlage: AV/0105/2014
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Seite 7
Nr. 01/2015 | 28. März 2015
NICHTAMTLICHER TEIL
Künstler der Natur:
Oberbürgermeister gratuliert
Günter Groh zum 90. Geburtstag
Nordhausen (psv) Seit dem 7. Februar wird im Kunsthaus Meyenburg eine umfangreiche Sonderausstellung mit Werken des
bekannten Nordhäuser Künstlers
und Kunsterziehers Günter Groh
und seiner Familie präsentiert. Am
14. März 2015 beging er seinen 90.
Geburtstag.
Viele Nordhäuser, Freunde und
Weggefährten waren gekommen,
um ihm zu gratulieren.
Auch Oberbürgermeister Dr. Klaus
Zeh gratulierte.
„Meine Frau und ihre Geschwister
sind alle in Ihrem Unterricht gewesen“, sagte der Oberbürgerbürgermeister. „Sie haben Ihnen die Liebe
zur Kunst und zur Natur nahegebracht und auch wachgehalten,
denn meine Frau malt auch heute
noch gern“, sagte er.
Der bekannte Nordhäuser Künstler
und ehemalige Kunsterzieher hatte im Rahmen seiner Ausstellung
zu einem kleinen Geburtstagsempfang in das Kunsthaus Meyenburg
eingeladen.
Die umfangreiche Sonderausstellung mit Werken des bekannten
Nordhäuser Künstlers und Kunsterziehers Günter Groh und seiner
Familie ist noch bis zum 5. April im
Kunsthaus Meyenburg zu sehen.
Oberbürgermeister Dr. Klaus Zehr
gratuliert Günter Groh. Sohn Rainer (rechts) (Foto: Patrick Grabe,
Pressestelle Stadt Nordhausen)
47. Nordhäuser Rolandsfest
Fortsetzung von Seite 1 „Da wir
uns in der vorläufigen Haushaltsführung befinden, dürfen wir keine freiwilligen Leistungen im kulturellen Bereich
durchführen, sprich: das Rolandsfest wie in den vergangenen Jahren
selbst ausrichten“, erklärt sie. Aus einer Ausschreibung, an der sechs Veranstalter angeschrieben wurden und
fünf teilnahmen, ging die Wippertaler Getränke GmbH als Favorit hervor.
Die Auswahl sei nicht leicht gefallen,
aber die Stadtverwaltung habe sich
auf die Erfahrungen der letzten Jahre gestützt, so die Kulturdezernentin
und da habe man mit der Wippertaler
Getränke GmbH gut zusammengearbeitet. Auch der Kulturausschuss der
Stadt Nordhausen habe die Auswahl
bestätigt. „Der Veranstalter übernimmt
das volle Risiko der Organisation und
Durchführung des Festes einschließlich der Gastronomie. Lediglich das
Bühnenprogramm wird die Stadt
selbst organisieren und über Spenden
der Nordhäuser Unternehmerschaft finanzieren“, erklärt Frau Haase. Bis
jetzt haben die regionalen Unternehmen 35.000 Euro gespendet, weitere Verhandlungen laufen noch. Den
Sponsoren spricht sie schon jetzt ein
großes Dankeschön aus. Die Zusammenarbeit mit den regionalen Unternehmen sieht auch Peter Winsel als
Veranstalter wegweisend. Diese Intention stehe damit bestens für das diesjährige Motto des Rolandsfestes: “wir
UNTERNEHMEN was“.
Geht es nach Peter Winsel, der schon
seit den frühen 90er Jahren beim Rolandsfest vertreten ist, wolle man das
diesjährige Fest ohne qualitative Abbrüche organisieren, gemeinsam mit
den regionalen Händlern und Gastronomen. Für gute Ideen hat er ein offenes Ohr.
Zweite Ausbaustufe beendet für VDSL in der Stadt Nordhausen:
Zeh: „Wir sind schnellste Stadt in Thüringen“
Nordhausen (psv/telekom) „Nordhausen ist seit heute die schnellste
Stadt Im Freistaat Thüringen: Denn
dank der neuen Vectoring-Technik
der Deutschen Telekom sind ab sofort VDSL-Anschlüsse mit bis zu 100
Megabit pro Sekunde (MBit/s) im
Download und bis zu 40 Mbit/s beim
Heraufladen für noch weitere Gebiete in der Stadt buchbar. Und auch –
das freut mich besonders – für weitere unserer Ortsteile “ Das sagte
jetzt Nordhausens Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh bei einem Pressegespräch zum Abschluss der 2.
Ausbaustufe für das VDSL-Netz in
Nordhausen durch das Unternehmen.
„Damit liegt ein Weg des gemeinsamen erfolgreichen Handelns hinter
uns. Dieses haben wir im September 2013 angestoßen“, so der OB
weiter. Nicht nur für die bereits bestehenden Unternehmen ergebe sich
so ein großer Vorteil, „schnelles Internet ist auch für potenzielle Investoren
ein ernst zu nehmenden Standortfaktor. Den kann Nordhausen bieten.“
Die Telekom nimmt heute den 2. Teil
des Netzes im Vorwahlbereich 03631
in Nordhausen in Betrieb. Er umfasst
rund 4600 Haushalte in den Ortsteilen Leimbach (mit dem Gemeindeteil
Himmelgarten), Petersdorf und Steigerthal sowie die benachbarten Gemeinden Buchholz und Hermannsacker. Den ersten Abschnitt hatte die
Telekom bereits im vergangenen
Jahr in Betrieb genommen.
Insgesamt profitieren davon über
Beatrice Strangalies und Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh vor der Karte mit den Gebieten für
schnelles Internet. (Foto: Patrick Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen)
20000 Haushalte. Betroffen sind
die Kernstadt und folgende Ortsteile, die im Vorwahlbereich 03631 liegen. Im ersten Abschnitt waren dies
die Stadtteile Bielen, Herreden, Hesserode, Hörningen, Nordhausen
(mit den Gemeindeteilen Krimderode, Rüdigsdorf und Salza), Steinbrücken und Sundhausen. Über 130
neue Schaltverteiler hat die Telekom
neu aufgestellt, 30 bereits vorhande-
ne Schaltverteiler mit neuester Technik erweitert und über 80 Kilometer
Glasfaserkabel wurden neu verlegt.
„Wir wissen, wie wichtig ein leistungsfähiger Internet-Anschluss ist,
deshalb treibt die Deutsche Telekom
seit Jahren den Breitband-Ausbau
nach Kräften voran und investiert
in Deutschland rund vier Milliarden
Euro pro Jahr“, sagt Beatrice Strangalies, Ansprechpartnerin des Inf-
rastrukturvertriebes der Telekom in
Nordhausen.
Drei Schritte zum schnellen Internet
Die Telekom wird bis Ende 2016 die
Zahl ihrer VDSL-Anschlüsse bundesweit von 12 auf 24 Millionen erhöhen
und außerdem das Tempo im VDSLNetz deutlich steigern: beim Herunterladen von maximal 50 auf 100
MBit/s und beim Heraufladen von 10
auf 40 MBit/s. Gerade das Heraufla-
den wird immer wichtiger. Die Menschen nutzen das Internet heute aktiv. Sie teilen ihre Texte, Fotos und
Videos übers Netz.
Um das schnelle Internet zu realisieren, sind drei Schritte notwendig:
Erstens, auf der Strecke zwischen
der örtlichen Vermittlungsstelle und
dem Multifunktionsgehäuse wird das
Kupferkabel durch Glasfaserkabel
ersetzt. Glasfaser ist das schnellste Übertragungsmedium der Welt.
In Glasfaser können Daten in Lichtgeschwindigkeit übertragen werden.
Zweitens, die Multifunktionsgehäuse
(MFG) werden so über das Ausbaugebiet verteilt, dass die Entfernung
zwischen Kunde und MFG möglichst
gering ist. Es gilt die Faustformel: Je
näher der Kunde am MFG wohnt,
desto höher ist die verfügbare Geschwindigkeit. Das MFG ist prall gefüllt mit hochmoderner Technik. Darin
wird das Signal vom Glasfaserkabel
auf eine Kupferleitung übergeben.
Drittens, auf der Kupferleitung, die
vom MFG zum Kunden führt, kommt
Vectoring-Technik zum Einsatz: Sie
macht den Daten auf dem Kupferkabel Beine, denn sie beseitigt die elektromagnetischen Störsignale, die es
zwischen Kupferleitungen gibt. Dadurch ist mehr Tempo beim Heraufund Herunterladen möglich.
Darüber hinaus können sich interessierte Kunden auch über die Internetseite www.telekom.de/schneller und
die Hotline 0800 330 3000 über Angebote und Ansprechpartner informieren.
Rundgang mit einem Zeitzeugen:
Erinnerungen an die Zerstörung Nordhausens vor 70 Jahren
Nordhausen (psv) Mit Blick auf den
70. Jahrestag der Bombardierung
von Nordhausen hat jetzt der ehemalige Bürgermeister von Nordhausen, Dr. Manfred Schröter, sieben
Schülerinnen und Schüler der Klasse 10/I des Humboldt-Gymnasiums
auf einem Rundgang durch die Stadt
Nordhausen zu Orten geführt, die
noch heute auf die Zerstörung der
Stadt hinweisen.
Stationen des Rundganges waren
das Humboldt-Gymnasium in der
Blasiistraße, die Wallroth-, Riemann-,
Schröter- und Stolberger Straße, der
August-Bebel-Platz bis zur Hohe-
Dr. Manfred Schröter zeigt in die Käthe-Kollwitz-Straße, in
der sich das bekannte Café Dietze befand. (Foto: Ilona Bergmann, Pressestelle Stadt Nordhausen)
kreuzstraße und dem Rathaus. Hier
sind die Straßenzüge nicht vollständig zerstört, Spuren der Zerstörung
sichtbar oder die Orte sind mit Geschichten verbunden. Dr. Manfred
Schröter erlebte die Bombardierung
seiner Heimatstadt als 10-Jähriger.
Seine Kindheit war davon geprägt
und noch heute erinnert er sich an
die schrecklichen Bilder jener Zeit.
„Er möchte mit den Jugendlichen ins
Gespräch kommen, Ihnen seine Erinnerungen weitergeben und sich mit
den Schülern über Gedenken und
Erinnerungsformen verständigen “,
sagte Museumsleiterin Dr. Cornelia
Klose. Im Rahmen ihres Schulprojek-
tes zeichneten die Schüler seine Erzählungen für eine Radio-Sendung
des OKN auf.
Die Sonderausstellung „Erinnerungen an die Zerstörung Nordhausens
vor 70 Jahren“ wird am 4. April, um 11
Uhr, in der FLOHBURG | Das Nordhausen Museum eröffnet und ist bis
zum 17. Mai dort zu sehen. Die Informationen aus dem Rundgang werden sich dann in überarbeiteter Form
in der Ausstellung wiederfinden. Sie
entsteht in enger Zusammenarbeit
mit dem Förderverein Flohburg e.V.,
der Vereinigung „Gegen Vergessen Für Demokratie e.V.“ und dem Humboldt-Gymnasiums.
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Nr. 01/2015 | 28. März 2015
NICHTAMTLICHER TEIL
Bis zum 1090 Stadtgeburtstag:
AUSSCHREIBUNG
Die Stadt Nordhausen verkauft auf dem Wege einer öffentlichen Ausschreibung folgende Immobilien
und Baugrundstücke
Objekt 1: Das Grundstück Marienweg 3, in 99734 Nordhausen mit einer Größe von ca. 11.095 m2, Gemarkung Nordhausen, Flur 8, Flurstücke 177/23, 161/6, 175/9, 177/10 und 175/54 (Teilfläche). Zum Höchstgebot, mindestens zum Verkehrswert
in Höhe von 380.000,00 €
Dem Gebot ist ein Nutzungskonzept beizufügen. Das Objekt wird in Abhängigkeit der vorgelegten Nutzungskonzepte meistbietend vergeben.
Dem Kaufpreisangebot sind beizufügen:
- Ein Nutzungskonzept auf der Grundlage des Lageplans und der Grundrisse,
- Angaben zum Realisierungszeitraum und
- Ein Bonitätsnachweis.
Nordhäuser Uwe Peters will
Rathaus-Sonnenuhr wiederbeleben
Objekt 2: Das Baugrundstück am Marienweg in 99734 Nordhausen mit einer Größe von ca. 1.430 m2, Gemarkung Nordhausen, Flur 8, Flurstück 175/54 (Teilfläche). Zum Höchstgebot, mindestens zum Verkehrswert in Höhe von 69.000,00 €
Objekt 3: Das Baugrundstück in Hesserode, Ringstraße 14 in 99734 Nordhausen/Hesserode, Gemarkung Hesserode, Flur
2, Flurstück 23/44 mit einer Größe von 3.751 m2 geeignet für 3 Bauplätze. Zum Höchstgebot mindestens zum Verkehrswert in
Höhe von 46.000,00 €
Objekt 4: Die „Alte Schule“ in Hesserode, Großwechsunger Str. 5 in 99734 Nordhausen/Hesserode, Gemarkung Hesserode, Flur 2, Flurstück 37/5 mit einer Größe von 492 m2. Zum Höchstgebot mindestens zum Verkehrswert in Höhe von 21.700,00 €
Zu den ausgeschriebenen Grundstücken liegen Verkehrswertgutachten vor, die durch öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter erarbeitet wurden.
Das Gebot bedarf der Schriftform. Es muss bis spätestens bis zum 17. April 2015 bei der Stadtverwaltung Nordhausen, Amt Finanzund Vermögensverwaltung Markt 15, 99734 Nordhausen eingegangen sein.
Es ist in einen verschlossenen Umschlag zu versehen mit der Kennzeichnung „Öffentliche Ausschreibung- Angabe des Objektes“.
Zur Fristwahrung ist die Abgabe eines Gebotes per Fax zulässig. Die Orginalunterlagen sind in diesem Fall unverzüglich nachzureichen.
Informationen zu den Grundstücken erhalten Sie unter:
Kontakt: Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung, SG Liegenschaften
Markt 15, 99734 Nordhausen
Frank Werrbach | Tel.: 03631 – 696 503 | Fax: 03631 – 696 87503
E-Mail: [email protected]
Oberbürgermeister und Dezernentin
haben Träger der Jugendarbeit zum
Rund-Tisch-Gespräch eingeladen
Uwe Peters (Mitte) mit einem Foto, auf dem die alte Sonnenuhr am
Rathausturm erkennbar ist. Foto: Patrick Grabe, Pressestelle Stadt
Nordhausen
Nordhausen (psv) Der Nordhäuser
Uwe Peters möchte bis zum 1090.
Stadtgeburtstag im Jahr 2017 am
Rathaustrum wieder die ehemals
vorhandene Sonnenuhr installieren.
Diesen Vorschlag hat er heute mit
Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh
und Baudezernentin Hannelore Haase diskutiert. Ein Gespräch mit Frau
Hasse habe diese Idee wieder aufleben lassen.
durch Nordhäuser Bürger und Unternehmen unterstütz werde.
Bereits im Jahr 1988 hatte Peters die
heutigen Ziffern der Rathausuhr in
Zusammenarbeit mit dem VEB Nobas rekonstruiert und wieder angebracht. „Schon damals sollte auch
die Sonnenuhr wieder hergestellt
werden. Allerdings sind durch die
Wende die entsprechenden Unterlagen wieder in den Schreibtischen
„Bis zum Brand des Rathauses im verschwunden.“
April 1945 hatte der Rathausturm
eine Sonnenuhr. Diese möchte ich Dr. Zeh sagte, dass dieses Projekt
nachbauen. Sie wurde beim Neu- ein „passendes und symbolträchtiaufbau des Rathauses in den 1950er ges Zeichen für den Stadtgeburtsnicht wieder hergestellt“, sagte Pe- tag ist.“ Seitens der Ämter der Stadt
ters beim Treffen, zu dem er erste würden alle Vorbereitungen getrofPläne und Entwurfsskizzen mitge- fen. Dazu gehöre auch die Abstimbracht hatte. Er würde sich freuen, mung mit den Denkmalschutzbehörso Peters, wenn sein Vorhaben evtl. den.
IMPRESSUM:
Nordhäuser Ratskurier - Amtsblatt der Stadt Nordhausen
Herausgeber: Stadt Nordhausen, Büro des Oberbürgermeisters,
Markt 1, 99734 Nordhausen
Satz/Druck/Verteilung: Härting und Lechte GmbH,
Bahnhofstraße 25, 99734 Nordhausen
Bezugsmöglichkeiten/ -bedingungen: Das Amtsblatt liegt der Zeitung „Nordhäuser Wochenchronik“ bei und erscheint in unregelmäßigen Abständen. Es wird mit dieser Zeitung
oder gegebenenfalls getrennt davon an alle Haushalte der Stadt Nordhausen einschließlich
der eingemeindeten Ortsteile kostenlos verteilt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit das
Amtsblatt einzeln in der Stadtinformation, Markt 1, abzuholen oder einzeln oder im Abonnement, entsprechend der jeweils geltenden Verwaltungskostensatzung, zu beziehen (zurzeit
gilt die Verwaltungskostensatzung vom 26.06.2003; Abholung in der Stadtinformation: 1,50
Euro, Einzelbezug: 2,50 Euro, inklusive Versandkosten, Jahresabonnement: 25,00 Euro, inklusive Versandkosten).
Nordhausen (psv) Zu einem RundTisch-Gespräch haben jetzt Sozialdezernentin Hannelore Haase, Konstanze Keller-Hofmeister, Vorsitzende
des Ausschusses für Generationen,
Bildung und Sport sowie Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh alle Träger
der Jugendarbeit in der Stadt Nordhausen eingeladen. Anlass des Treffens war ein offener Brief des Kreisjugendrings zum Thema Finanzierung
der Jugendarbeit.
Sabine Reich, Vorsitzende des Kreisjugendrings, sagte in ihrem Eingangsstatement „dass es den freien
Trägern nicht zuzumuten ist, ad hoc
Mitarbeitern zu kündigen. Wir wünschen uns ein klares Konzept von
der Stadt und dem Landkreis für die
Zukunft der Jugendarbeit. Am besten wären langfristige Verträge, die
den Trägern Planungssicherheit geben“
„Zur Daseinsvorsorge gehört auch
die Jugendarbeit. Dies sehe ich – anders als das Gesetz - nicht als `frei-
willig´, sondern als zwingend nötig.
Deshalb wollen wir bei der Weiterfinanzierung in alle Richtungen denken. Ich könnte mit zum Beispiel ein
System der Unterstützung vorstellen, das die kommunalen Betriebe
einschließt. Dazu wollen wir bis Mitte
März erste Gespräche führen“, sagte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh
beim Gespräch. „Allerdings jetzt ein
Versprechen abzugeben, das wäre
unseriös. Aber alles, was rechtlich
möglich ist, werden wir in Bewegung
setzen.“
Allerdings, so Zeh, gelten die Gesetze: Jugendarbeit sei Kreisaufgabe.
Dieser bekomme dafür vom Freistaat
die Jugendpauschale. Und: „Trotz
jetzt greifender Gesundung ist unser Haushalt immer noch in prekärer
Läge. Es fehlen noch elf Millionen.“
Gelinge Verwaltung und Stadtrat gemeinsam ein Haushaltskonsolidierungskonzept, könnten laut Gesetz
2 Prozent für so genannte „freiwillige
Leistungen“ ausgegeben werden.
Frau Haase sagte, das Gespräch
sei anberaumt worden, „um auf of-
fene Fragen mit offenem Visier einzugehen.“ Sie setze auf gemeinsame Lösungen mit dem Landkreis.
„Dazu haben wir noch im März erste Gespräche mit dem Landratsamt.
Ich bin optimistisch, dass wir bis
zum Herbst ein gemeinsames Konzept haben.“
Favorisiert sei eine Neuordnung der
Jugendarbeit. „ Dabei könnte es
zum einen um eine Schwerpunktsetzung in den Nordhäuser Sozialräumen gehen. Und zum anderen um
einen Mehrgenerationenansatz. Am
Ende sollen zuverlässige und länger
geltende Verträge mit unseren Partner bei den freien Trägern stehen.“
Seitens der Träger wurde anerkannt,
dass es das offene Gespräch gegeben habe. Offenheit und direkte Kommunikation sei gerade in
schwierigen Zeiten wichtig. Darüber hinaus wurde – nach dem Feststehen der neuen Strukturen der Jugendarbeit - für eine langfristige
vertragliche Bindung mit den Freien
Trägern geworben.
© www.i-d.de
www.energie-nordhausen.de
Dass wir Strom liefern,
ist nur die halbe Wahrheit:
Wir sind auch stark mit
unserer Region verwurzelt.
Wir sind hier und nicht nur da.