Seite 1 Nr. 01/2015 | 28. März 2015 Cityruf (24 h): Ordnungsamt (0 36 31) 696 115 Amtsblatt der Stadt Nordhausen Ausgabe Nr. 01/2015 28. März 2015 NICHTAMTLICHER TEIL Nach Gesprächen mit der Landesregierung zur Fortsetzung der Theaterfinanzierung: „Bekenntnis zu Strukturen und Standorten ist ein erstes positives Zeichen“ Nordhausen (psv) Mit Blick auf das Auslaufen der Theaterfinanzierungsverträge im Jahr 2017 haben jetzt die Verhandlungen mit dem Freistaat Thüringen zur Weiterfinanzierung begonnen. Dazu waren jetzt die zuständige Dezernentin Hannelore Haase und Dr. Zeh zu Gesprächen in die Thüringer Staatskanzlei eingeladen sowie die anderen kommunalen Träger der Theater Nordhausen / LohOrchester Sondershausen GmbH und der anderen Thüringer Bühnen. Nach diesem 1. Termin in der Staatskanzlei gibt sich Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh optimistisch: „Minister Dr. Benjamin-Immanuel Hoff hat uns versichert, dass es mit Blick auf den Koalitionsvertrag dabei bleibt: `Strukturen und Standorte bleiben erhalten´. Das ist ein wichtiges Signal.“ Er habe Verständnis für die Aussage, dass derzeit noch unklar sei, ob das Land das Kulturbudget halten könne, sagte der Oberbürgermeister weiter. Für das kommende Treffen im März erhoffe er sich Klarheit, ob Nordhausens Bühne vom Freistaat in die Kategorie „überregional“ oder nur „regional“ eingestuft werde. „Das ist wichtig, weil es Bedenken bei den Trägern gab, dass nur die Theater der Kategorie `überregional´ dynamisiert gefördert werden -, also nur für diese Kategorie die Zuschüsse den allgemeinen Kostensteigerun- gen angepasst werden. Allerdings hat Staatssekretärin Dr. Babette Winter klar gestellt, das `regional´ keinesfalls Benachteiligung bedeute“, sagte Dr. Zeh. „Wir werden auch künftig darlegen, dass unser Theater nicht nur eine Leuchtturmfunktion für den Norden Thüringens hat, sondern für den gesamten Südharzbereich bis nach Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, also überregional bedeutsam ist und betont, dass das Theater erhalten bleibt wie es ist: Als eigenproduzierendes Mehrspartentheater.“, sagte Dr. Zeh. Die Theater Nordhausen / Loh-Orchester hat vier Gesellschafter: die Stadt Nordhausen (60% des Stammkapitals); die Stadt Sondershausen (20%); den Kyffhäuserkreis (10%); den Landkreis Nordhausen (10%). Nach dem derzeit noch laufenden Finanzierungsvertrag gibt die Stadt Nordhausen einen jährlichen Zuschuss von 2,7 Millionen Euro. Der Freistaat bezuschusst die GmbH mit 4,9 Millionen Euro. In der jüngsten Spielzeit steigerte die GmbH die Besucherzahlen auf 106.000. 47. Nordhäuser Rolandsfest hat neue Hexen-Darstellerin Nordhausen begeht am 3./4. April den 70. Jahrestag der Zerstörung der Stadt Oberbürgermeister lädt zu Gedenkveranstaltungen ein Nordhausen (psv) Am 3. und 4. April gedenkt die Stadt Nordhausen ihrer Zerstörung vor 70 Jahren. Bei zwei großen Bombardierungen wurden an beiden Tagen große Teile der Stadt zerstört. 8800 Menschen starben. „Alle Nordhäuserinnen und Nordhäuser sowie alle Gäste der Stadt sind herzlich eingeladen, an den Veranstaltungen teilzunehmen. Der Krieg, der von Deutschland ausging, war nach wenigen Jahren nach Deutschland- und am 3. und 4. April 1945 in unsere Stadt zurückgekommen. Seit nunmehr 70 Jahren haben wir Frieden in unserem Land und in unserer Stadt. Als Symbol dafür, diesen Frieden mit aller Kraft zu erhalten und als Erinnerung an die zerstörerischen Ereignisse sind am 3. und am 4. April 2015 Mahnwachen an der Stele vor dem Rathaus“, sagte Nordhausens Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh. „Die zentrale Gedenkveranstaltung ist am 4. April 2015 um 9:00 Uhr im Ratssaal des Bürgerhauses. Anschließend wird um 11 Uhr in der „Flohburg“ die Sonderausstellung `Erinnerung an die Zerstörung Nordhausens vor 70 Jahren´ feierlich eröffnet.“, so Dr. Zeh weiter. Das Programm der Gedenkfeiern hat in mehreren Sitzungen die Arbeitsgruppe „Gedenkkultur“ vorbereitet. Zum Bündnis gehören neben der Stadt- und Landkreisverwaltung Vertreter der Kirchen der Stadt, der Stadtratsfraktionen, der Gewerkschaften und des Kreissportbunds, der Gedenkstätte „Mittelbau-Dora“ sowie der Schulen. Sowohl am 3. als auch 4. April halten an der Gedenk-Stele vor dem Rathaus Schüler der Käthe-KollwitzSchule und Erwachsene jeweils von 9 bis 19 Uhr eine Mahnwache, um an die Opfer zu erinnern. Ebenfalls an beiden Tagen können sich die Nordhäuserinnen und Nordhäuser an einem Gemeinschaftskunstwerk der vorgestellt: neue Hexendarstellerin Anett Theuerkauf im Kreise ihrer „Kollegen“ Jörg Menge (Alter Ebersberg), Michael Garke (Roland) und Winfried Schmidt (Prof. Zwanziger) (Foto: Ilona Bergmann, Pressestelle Stadt Nordhausen) Nordhausen (psv) Die Rolandgruppe um Roland, Professor Zwanziger und Alten Ebersberg bekommt nach dem Ausscheiden von Kerstin Liebenau als Darstellerin der Hexe eine neue „Kollegin“. Heute wurde sie im Rathaus vorgestellt. „Anett Theuerkauf ist schon jahrelang Fan des Rolandsfestes und der Rolandgruppe“, sagte Winfried Schmidt bei der Vorstellung der neuen Darstellerin. Das sei für die Ent- scheidung die 43jährige Nordhäuserin auszuwählen am wichtigsten gewesen. Auch Kulturdezernentin Haase zeigte sich erleichtert, dass die Rolandgruppe das diesjährige Rolandsfest vollständig begleiten kann, auch wenn nun nicht mehr viel Zeit zum Proben bleibe. Und auch Anett Theuerkauf zeigte Humor als sie sagte: „Ich freue mich, dass ich dieses Jahr nicht einen Auftritt der Rolandgruppe verpasse!“ Jugendkunstschule beteiligen, das neben der Stele aufgebaut ist. Am 3. April um 16 Uhr werden die Glocken der meisten Kirchen der Stadt läuten. Zu jenem Zeitpunkt begann vor 70 Jahren die erste Bombardierungswelle. Die offizielle und öffentliche Gedenkveranstaltung beginnt um 9 Uhr am Sonnabend, dem 4. April, im „Bürgerhaus“. Nach der Begrüßung durch den Oberbürgermeister und einer Schweigeminute wird Dr. Manfred Schröter, Zeitzeuge, Ehrenstadtrat und 1. frei gewählter Bürgermeister der Stadt Nordhausen die Gedenkrede halten. Michelle Decker, Schülerin der 10. Klasse der KätheKollwitz-Schule verliest anschließend einen Zeitzeugenbericht, bevor die ehemalige Nordhäuserin und jetzt in Suhl lebende Ruth Böhm ihre Erlebnisse an die Bombardierung schildert Luise Buchardt, Schülerin der 10. Klasse der Kollwitz-Schule, verliest anschließend einen weiteren Zeitzeugenbericht. Abgeschlossen wird die Veranstaltung mit der Einladung zum „Friedensgebet von Coventry“. Um 11 Uhr öffnet in der „Flohburg“ die Ausstellung „Erinnerung an die Zerstörung Nordhausens vor 70 Jahren.“ 47. Nordhäuser Rolandsfest Kulturdezernentin Hannelore Haase und Geschäftsführer der Wippertaler Getränke GmbH unterzeichnen den Vertrag zur Ausrichtung des Rolandsfestes 2015 (Foto: Ilona Bergmann, Pressestelle Stadt Nordhausen) Nordhausen (psv) Das 47. Nordhäuser Rolandsfest findet vom 12. bis 14. Juni 2015 statt und wird in diesem Jahr von einem externen Veranstalter organisiert. Heute unterzeichneten der Geschäftsführer der Firma Wippertaler Getränke GmbH, Peter Winsel, und Kulturdezernentin Hannelore Haase im Rathaus im Beisein der Rolandgruppe den entsprechenden Vertrag zur Ausrichtung des Festes durch die GmbH. „Durch unsere derzeitige Haushaltssituation sind wir gezwungen andere Wege zu gehen“, sagte Hannelore Haase. weiter Seite 7 Seite 2 Nr. 01/2015 | 28. März 2015 AMTLICHER TEIL Benutzungssatzung für das Bürgerhaus der Stadt Nordhausen Rechtsaufsichtliche Bestätigung am 6. Januar 2015 Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Nordhausen, „Nordhäuser Ratskurier“ __________ Satzung über die Erhebung von Gebühren für Aufgrund des § 19 Abs. 1 ThürKO i. d. g. F. v. 28.01.2003 (GVBI Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetze vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 293) und durch Artikel 1 des Gesetzes vom die Benutzung des Bürgerhauses der Stadt Nordhausen 09.10.2008 (GVBI, Seite 369) hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen in seiner Sitzung am 24. September 2014 folgende Satzung beschlossen: Aufgrund des § 19 Abs. 1 ThürKO i. d. g. F. v. 28.01.2003 (GVBI Seite 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 09.10.2008 (GVBI, Seite 353) und durch Artikel 1 des Ge§ 1 Öffentliche Einrichtung setzes vom 09.10.2008 (GVBI, Seite 369), der §§ 1, 2 u. 12 des Thüringer Kommunalabgaben(1) Durch diese Satzung wird die Benutzung des Bürgerhauses Nordhausen geregelt. gesetzes (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBI, Seite 285, 329) i. d. F. der Neubekanntmachung (2) Das Bürgerhaus ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung der Stadt Nordhausen. Mit der In- vom 19.09.2000 (GVBI, Seite 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2004 (GVBI, Seianspruchnahme des Bürgerhauses entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhält- te 889) hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen in seiner Sitzung am 11. Februar 2015 die Satnis. zung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bürgerhauses der Stadt Nord(3) Die Nutzungssatzung erstreckt sich auf die Nutzung folgender Räume des Bürgerhauses: hausen beschlossen. •Ratssaal •Seminarraum § 1 Erhebung von Gebühren • Lesesaal in Verbindung mit dem Ratssaal außerhalb der Öffnungszeiten der Bibliothek (1) Für die Inanspruchnahme des Bürgerhauses i. S. d. § 1 Nutzungssatzung für die Benutzung des Bürgerhauses der Stadt Nordhausen werden Gebühren nach Maßgabe des in § 2 Benutzungsverhältnis der Anlage „Gebührentarif - Bürgerhaus“ beigefügten Gebührenverzeichnisses erhoben, (1) Die Nutzung ist jedermann im Rahmen der Nutzungssatzung gestattet. das Bestandteil dieser Satzung ist. Voraussetzung ist eine Antragsstellung bei der Stadt Nordhausen für die in § 1 Absatz 3 aufgeführten Räume. Die Stadt Nordhausen entscheidet im Rahmen ihrer Befugnisse über (2) Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran den Antrag. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht nicht. ein öffentliches Interesse besteht. (2) Durch die Benutzung wird ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet. (3) Die Hausleitung kann für die Nutzung im Rahmen der Satzung besondere Bestimmungen § 2 Gebührenpflichtige treffen (Hausordnung). 1. Gebührenpflichtig ist: (4) Grundlage für die Erhebung von Nutzungsgebühren bzw. Nutzungsentgelt ist die Gebüh- a) der Nutzer oder rensatzung des Bürgerhauses der Stadt Nordhausen. b) derjenige, der die Benutzung ausübt. § 3 Nutzungssinn und Nutzungszweck (1) Das Bürgerhaus dient als ein kulturelles Zentrum der Stadt Nordhausen. (2) Der Ratssaal kann für Veranstaltungen und Präsentationen von Personen und Vereinen genutzt werden. Die Verteilung ist abhängig von der Kapazität der Räumlichkeiten und dem Zeitpunkt der Antragsstellung. Der Seminarraum/Beratungsraum kann für Seminare, für kleinere Konferenzen mit Präsentationen, für interne und externe Schulungen u. Ä. genutzt werden. (3) Die Fraktionen des Stadtrates nutzen die ausgewiesenen Räume des Bürgerhauses zu Fraktionszwecken. Die hinter den Fraktionen stehenden Parteien können mit örtlichem Bezug ebenfalls diese Räume des Bürgerhauses nutzen. Darüber hinausgehende sonstige politische Veranstaltungen sind ausgeschlossen. (4) Fremdnutzer beantragen die Nutzung schriftlich unter inhaltlicher Angabe der Veranstaltung bei der Hausleitung. (1) (2) (3) (1) (2) (3) (4) (1) (2) 2. Sind mehrere Personen gebührenpflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner. § 3 Gebührenrechnung Für alle Nutzungen gilt der anliegende Gebührentarif. Der Gebührentarif setzt sich zusammen aus der Nutzungsgebühr und den Nebenkosten. § 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren Die Gebühren entstehen mit Beantragung der Nutzung der Räumlichkeiten und werden mit Zugang des Gebührenbescheides fällig. § 5 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausfertigungsvermerk Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt § 4 Haftung / Ausgeschlossene Ansprüche Nordhausen sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werDer Nutzer haftet der Stadt Nordhausen gegenüber für alle von ihm oder ihm zurechenba- den bekundet. re Personen verursachten Schäden in voller Höhe. Ein Verwahrungsvertrag für eingebrachte Waren kommt weder durch die Nutzung der Nordhausen, den 18. März 2015 Räumlichkeiten noch durch Entrichtung der Gebühr zustande. Stadt Nordhausen Für gestohlene und verlorene Gegenstände jeglicher Art übernimmt die Stadt Nordhausen keine Haftung. Dr. Klaus Zeh Oberbürgermeister § 5 Ausschluss von der Nutzung Nutzer, die gegen die Bestimmungen dieser Nutzungssatzung bzw. die Hausordnung ver- Bekanntmachungshinweis stoßen, können von der Nutzung des Bürgerhauses ausgeschlossen werden. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens oder Formvorschriften, die nicht die AusfertiGleiches gilt, wenn sich die Nutzer den Anweisungen des Verantwortlichen wiederholt oder gung und die Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werschwerwiegend widersetzen. den. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Die Entscheidung darüber obliegt der Hausleitung. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser BekanntmaDer Nutzer, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, radikale oder extremis- chung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. tische Gruppierungen, Nutzer, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden oder Gewalt verherrlichen, sind von der Nutzung ausgeschlossen. Rechtsaufsichtliche Bestätigung am 6. Januar 2015 Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Nordhausen, „Nordhäuser Ratskurier“ Nr. 1/2015, vom § 6 Müllentsorgung und Reinigung 28.03.2015 Die Stadt Nordhausen übernimmt grundsätzlich die Kosten für Reinigung und Müllentsorgung. Anlage zu Paragraf 1 der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung Grobe Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch und den üblichen zur Reinigung für das Bürgerhaus der Stadt Nordhausen (Gebührentarif -Bürgerhaus) sowie Müllentsorgung veranschlagten Kosten hinausgehen, sind durch den Nutzer auf eigene Kosten bis zur Übergabe zu beseitigen. Stand: 01.12.2014 § 7 Sprachform Die Benutzungsgebühren sind ohne Umsatzsteuer. Der Steuersatz richtet sich nach dem UmDie in der Nutzungsordnung verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frau- satzsteuergesetz. Die Nebenkosten (NK) sind bereits enthalten: en in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform. Objekt Lesesaal Ratssaal Seminarraum § 8 Inkrafttreten Eintrittspflichtige Veranstaltungen Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Grundpauschale für bis zu 3 Stunden 120,00 € 360,00 € 30,00 € inkl. 12,00 € NK inkl. 36,00 € NK inkl. 3,00 € NK Ausfertigungsvermerk jede weitere Stunde 40,00 € 120,00 € 10,00 € Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Nordhau- inkl. 4,00 € NK inkl. 12,00 € NK inkl. 1,00 € NK sen sowie die Einhaltung des vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Eintrittsfreie Veranstaltungen Nordhausen, den 12. Januar 2015 Grundpauschale für bis zu 3 Stunden 60,00 € 180,00 € 15,00 € Stadt Nordhausen inkl. 6,00 € NK inkl. 18,00 € NK inkl. 1,50 € NK jede weitere Stunde 20,00 € 60,00 € 5,00 € gez. Dr. Klaus Zeh inkl. 2,00 € NK inkl. 6,00 € NK inkl. 0,50 € NK Oberbürgermeister Bekanntmachungshinweis Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und die Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. 10 % der Benutzungsgebühren werden als Nebenkosten (NK) in die Grundpauschale eingerechnet. Nordhausen, den 18. März 2015 Stadt Nordhausen Dr. Klaus Zeh Oberbürgermeister Seite 3 Nr. 01/2015 | 28. März 2015 AMTLICHER TEIL BEKANNTMACHUNG BEKANNTMACHUNG Bauleitplanung der Stadt Nordhausen Bauleitplanung der Stadt Nordhausen hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses und Einstellung des Satzungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 28 „Am Feldgewende - Nord“ der Stadt Nordhausen hier: Einstellung des Satzungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 75 „Darrweg/nördlich Marktkauf“ der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26.11.2014 die Aufhebung des Satzungsbeschlusses und Einstellung des Satzungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 28 „“Am Feldgewende - Nord“ „ der Stadt Nordhausen beschlossen. Der Geltungsbereich des eingestellten Satzungsverfahrens ist aus der mit veröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht. Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26.11.2014 die Einstellung des Satzungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 75 „Darrweg / nördlich Marktkauf“ der Stadt Nordhausen beschlossen. Der Geltungsbereich des eingestellten Satzungsverfahrens ist aus der mit veröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) i. V. m. § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht. Nordhausen, den 23.01.2015 Nordhausen, den 23.01.2015 gez. Dr. Klaus Zeh Oberbürgermeister gez. Dr. Klaus Zeh Oberbürgermeister AUSSCHREIBUNG AUSSCHREIBUNG Seniorengerechtes Wohnen in der Oberstadt/Nordhausen-Nord Seniorengerechtes Wohnen in der Oberstadt/Nordhausen-Nord Die Stadt Nordhausen vermietet ab sofort in der Carl-von-Ossietzky-Str. 2 in Nordhausen eine kleine 2 RWE in der ersten Etage zu folgenden Konditionen: Die Stadt Nordhausen vermietet ab sofort in der Carl-von-Ossietzky-Str. 2 in Nordhausen eine 2 RWE in der ersten Etage zu folgenden Konditionen: Wohnfläche: 38,28 m² Miete kalt: 5,00 €/m² Mietkosten kalt: 191,40 € Nebenkosten: 110,00 € SAT-Anschluss: 5,00 € Kaution: 400,00 € Wohnfläche: Mietpreis kalt: Mietkosten kalt: Nebenkosten: SAT-Anschluss: Kaution: Die Wohnung besteht aus einem Wohnzimmer mit integrierter möblierter Kochnische, einem Schlafzimmer, einem Duschbad und einer Diele. Zugehörig zur Wohnung ist ein Abstellraum von 4,6 m² auf derselben Ebene. Im Keller befindet sich ein Waschraum mit Waschmaschinenanschluss und Trocknungsmöglichkeit, dazu kann im Freigelände auch ein Wäscheplatz genutzt werden. Im Haus befindet sich ein Fahrstuhl. Die Reinigung im und außerhalb des Gebäudes sowie die Grünanlagenpflege wird durch Firmen übernommen. Auf Wunsch kann ein Stellplatz für 17,85 €/Monat gemietet werden. Das Gebäude wird zur Hälfte als Wohnanlage und zur anderen Hälfte als Kindergarten genutzt. Die Wohnung besteht aus einem Wohnzimmer, einer möblierten Küche, einem Schlafzimmer, einem Duschbad und einem kleinen Flur. Zugehörig zur Wohnung ist ein Abstellraum von 5,2 m² auf derselben Ebene. Im Keller befindet sich ein Waschraum mit Waschmaschinenanschluss und Trocknungsmöglichkeit, dazu kann im Freigelände auch ein Wäscheplatz genutzt werden. Im Haus befindet sich ein Fahrstuhl. Die Reinigung im und außerhalb des Gebäudes sowie die Grünanlagenpflege wird durch Firmen übernommen. Auf Wunsch kann ein Stellplatz für 17,85 €/Monat gemietet werden. Das Gebäude wird zur Hälfte als Wohnanlage und zur anderen Hälfte als Kindergarten genutzt. Ansprechpartner für die Vermietung: Ansprechpartner für die Vermietung: Stadt Nordhausen Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung PF 100663 99726 Nordhausen Frau Gülland Tel.: 03631/696-155 Fax: 03631/87155 E-Mail: [email protected] Stadt Nordhausen Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung PF 100663 99726 Nordhausen Frau Gülland Tel.: 03631/696-155 Fax: 03631/87155 E-Mail: [email protected] 51,55 m² 5,00 €/m² 257,75 € 130,00 € 5,00 € 500,00 € Seite 4 Nr. 01/2015 | 28. März 2015 AMTLICHER TEIL BEKANNTMACHUNG Bauleitplanung der Stadt Nordhausen Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen - 1. Änderung (Sundhäuser See) Hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 BauGB BEKANNTMACHUNG Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Schlussfeststellung Gemäss § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG vom 03.07.1991, BGBl. I S. 1418, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2001, BGBl. I S. 1149) i.V.m. § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG vom 16. 03.1976, BGBl. I S. 546, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008, BGBl. I S. 2835) wird das Bodenordnungsverfahren „Eigenheime Hesserode“, Landkreis Nordhausen, mit den folgenden Die erforderlichen Plan- und Verfahrensunterlagen wurden dem Thüringer LandesverFeststellungen abgeschlossen: waltungsamt in Weimar mit Schreiben vom 22.01.2015 (Posteingang vom 27.01.2015 zur Prüfung vorgelegt. Seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurde diese Flä- 1.1 Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. chennutzungsplanänderung der Stadt Nordhausen mit Bescheid vom: 13.03.2015 (Az: 1.2 Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 310-4621-706/2015-16062041-FNP-Nordhausen 1.Ä) genehmigt. 2. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Bodenordnungsverfahren beendet. Die o.a. Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Damit wird die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nordhausen - 1. Änderung (Sundhäuser See) wirksam. Jedermann 3. Der Stadt Nordhausen werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen für den Ortsteil Hesserode zur Aufbewahrung übergeben. kann die Planunterlagen und die Begründung dazu ab diesem Tag an nachfolgender Stelle einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: Im Amt für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1 - Stadthaus, R Begründung Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. 208 während der Öffnungszeiten Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Montag, Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch von 8.30 bis 15.30 Uhr (nach Vereinbarung) Die Voraussetzungen zur Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen somit vor. Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr Der Stadt Nordhausen werden eine Ausfertigung der die neue Feldeinteilung nach-weisenFreitag von 8.30 bis 12.00 Uhr den Karte, ein Verzeichnis der neuen Grundstücke, eine Zusammenstellung der BestimmunGemäß § 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis gen des Bodenordnungsplanes, die dauernd von allgemeiner Bedeutung sind und nicht in das 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Grundbuch oder andere öffentliche Bücher übernommen wurden sowie eine Ausfertigung der nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 (1) Schlussfeststellung übersandt. BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nordhausen - 1. Änderung (Sundhäuser See) Rechtsbehelfsbelehrung schriftlich gegenüber der Stadt Nordhausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich Sachverhalts geltend gemacht worden sind. oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die fristgemäße Geltend- machung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung Hans-C.-Wirz-Straße 2 durch den o.a. Bauleitplan und über das Erlöschen von etwaigen Entschädigungsansprüchen 99867 Gotha einzulegen. wird hingewiesen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn Ebenso wird auf § 21 (6) i. V. m. (4) ThürKO hingewiesen: ist die Flächennutzungsplanände- der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der genannten Behörde eingegangen ist. rung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der i.d.z.Z.g.F. enthalten sind oder aufgrund der ThürKO erlassen wor- gez.(Dienstsiegel) den sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Mathias Geßner Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 21 Amtsleiter (4) Satz 1 ThürKO). Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach § 21 (4) Satz 1 ThürKO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in § 21 (4) Satz 1 ThürKO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Beschlüsse der 4. Sitzung des Stadtrates Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26.11.2014 die o. a. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nordhausen – 1. Änderung (Sundhäuser See) beschlossen. Nordhausen, den 20.03.2015 gez. Dr. Klaus Zeh Oberbürgermeister Anlage: Räumlicher Geltungsbereich 1. der Stadt Nordhausen am 24. September 2014 Öffentlicher Teil: - Besetzung des kriminalpräventiven Rates, Beschluss: BV/0097/2014 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Für die Besetzung des kriminalpräventiven Rates werden folgende Mitglieder des Stadtrates benannt: Frau Tilly Pape (CDU), Frau Bettina Ahlers (SPD). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 - Berufung von Herrn Thomas Joachimi zum Wahlleiter und Herrn Martin Kohlhase zum stellvertretenden Wahlleiter für die Neuwahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Petersdorf, Beschluss: BV/0093/2014 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beruft Herrn Thomas Joachimi zum Wahlleiter und Herrn Martin Kohlhase zum stellvertretenden Wahlleiter für die Neuwahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Petersdorf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 - Bestellung der Mitglieder des Stiftungsbeirates der Ilsetraut Glock-Grabe Stiftung, Beschluss: BV/0065/2014 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Als Mitglieder des Stiftungsbeirates der Ilsetraut Glock-Grabe Stiftung werden Frau Hannelore Haase Frau Susanne Hinsching Vorsitzender des Ausschusses für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus, Herr Hans-Georg Müller gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Satzung der Ilsetraut Glock-Grabe Stiftung bestellt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 - Bestellung eines Mitgliedes für den Vorstand der Bürgerstiftung „Park Hohenrode“, Beschluss: BV/1092/2014 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Als Mitglieder des Vorstandes der „Bürgerstiftung Park Hohenrode“ werden Herr Dr. Klaus Zeh und Herr Matthias Jendricke gemäß § 6 Abs. 1 und 4 der Satzung der Bürgerstiftung Park Hohenrode bestellt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 - Förderung der Wiederherstellung des Parks Hohenrode, Beschluss: BV/0042/2014 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: 1. Die Bürgerstiftung Park Hohenrode erhält im Jahr 2014 eine Förderung in Höhe von 10.000 €. Seite 5 Nr. 01/2015 | 28. März 2015 AMTLICHER TEIL 2. Die Förderung wird für die Maßnahme: 3. Bauabschnitt Mezzaningeschoss, Terrasse aus- haus geltend gemacht und nachgewiesen haben. gereicht (analog Fördermittelbescheid des Freistaates Thüringen vom 19.03.2014). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 23, Ablehnung: 2, Enthaltung: 5 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 28, Ablehnung: 0 , Enthaltung: 2 - Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Nordthüringen über die Ablösung von - Wahl des Vorsitzenden und der Mitglieder des Umlegungsausschusses und ihrer Mehrkosten für Fahrzeugrückhaltesysteme im Bereich der Durchlässe Leimbach Stellvertreter, Beschluss: BV/0069/2014 im IG Goldene Aue, Beschluss: BV/1137/2014 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Die Stadt Nordhausen schließt mit dem StraßenDer Stadtrat der Stadt Nordhausen wählt entsprechend der Thüringer Umlegungsausschuss- bauamt Nordthüringen die Vereinbarung über die Ablösung von Mehrunterhaltungskosten entverordnung den Vorsitzenden und vier weitere Mitglieder sowie deren Stellvertreter für den Um- sprechend Anlage ab. legungsausschuss gemäß nachfolgendem Wahlvorschlag. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 Die Amtszeit des Umlegungsausschusses ist an die Amtszeit des Stadtrates gebunden. - 2. Nachtrag zum Erschließungsvertrag zur abwassertechnischen Erschließung Wahlvorschlag: des Industriegebietes „Goldene Aue“, Beschluss: BV/0088/2014 FunktionMitglied Stellvertreter Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Vorsitzender ÖbVI Norbert Scheer ÖbVI Ralf Bornkessel Die als Anlage beigefügte „Bauvereinbarung zugleich 2. Nachtrag zum Erschließungsvertrag“ Stadtrat Nordhausen Manfred König Rainer Bachmann zwischen der Stadt Nordhausen, Stadtentwässerungsbetrieb, und der Landes-entwicklungsge Manfred Breitrück Martin Höfer sellschaft Thüringen mbH, Erfurt, zur Regelung der Finanzierung des Einbaus eines dritten ReFachmitglied Richter/Jurist Klaus Müller-Steidner Dipl.- Ing. jur. chens in die Feinrechenanlage der Kläranlage Nordhausen wird bestätigt und der Werkleiter er Günter Leukefeld mächtigt, diesen abzuschließen. Fachmitglied Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 28, Ablehnung: 0, Enthaltung: 2 Grundstücksbewertung Dipl.-Ing. Klaus Tölle Dipl.-Ing. Öffentlich bestellter und Helmut Backasch - Jahresabschluss des Stadtentwässerungsbetriebes zum 31.12.2013, Beschluss: vereidigter Sachverständiger Sachverständiger für BV/0086/2014 für Grundstücksangelegenheiten die Bewertung von Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt bebauten und 1. Der Stadtrat nimmt den vom Werkausschuss vorgelegten Bericht über die Beratung des unbebauten Jahresabschlusses und über die am 17.09.2014 vorgenommene(n) Aufklärung(en) zu Grundstücken Nachfragen zum Abschlussprüfungsbericht 2013 der BRV AG WirtschaftsprüfungsgesellAbstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 schaft, Erfurt, vom 22.07.2014, voll zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Stadtrat nimmt folgende, hiermit vorgelegte Unterlagen zur Kenntnis: - Benutzungssatzung für das Bürgerhaus der Stadt Nordhausen, Beschluss: a) den Jahresabschluss 2013 vom 22.07.2014 bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und BV/1122/2014 Verlustrechnung insgesamt i. H. v. Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Benutzungssatzung für das Bürgerhaus der Bilanzsumme 72.638.043,84 € Stadt Nordhausen. Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung -515.329,35 € Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 1, Enthaltung: 0 b) den Anhang mit Anlagennachweis c) den Lagebericht der Werkleitung und den Bericht des Werkausschusses hierzu. - 1. Änderung der 2. Neufassung der Verbandssatzung des Gewässerunterhal3. Der Jahresabschluss 2013 wird wie folgt festgestellt: tungsverbandes „Harzvorland“, Beschluss: BV/0053/2014 Bilanzsumme 72.638.043,84 € Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die 1. Änderung der 2. Neufassung der Ver- Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung -515.329,35 € bandssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Harzvorland“. Der Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Hohenstein beträgt Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 -515.329,35 €. Davon entfällt auf die Sparte Stadtentwässerungsbetrieb ein Verlust in Höhe - von -405.747,17 € und auf den Bereich der Gemeinde Hohenstein ein Verlust in Höhe von Leasing Transporter für Bauhof, Beschluss: BV/0046/2014 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Beschaffung eines Transporters für den Bau- -109.582,18 €. hof auf Grundlage eines Leasingvertrages. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 4. Der Jahresverlust wird wie folgt behandelt: a) Ausschüttung der Eigenkapitalverzinsung für 2013 - Widmung einer Verkehrsfläche Gehweg „Am Herreder Bach“ in Nordhausen/OT an Stadt Nordhausen -24.750,00 € Herreden, Beschluss: BV/0074/2014 b) Tilgung aus Gewinnvortrag 430.497,17 € Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: c) Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage (Hohenstein) 109.582,18 € Gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz wird ein Teil der Verkehrsfläche der Straße „Am Herreder 5. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013) Entlastung Bach“ in der Gemarkung Herreden, Flur 2, Flurstück 40/6, mit einer Fläche von ca. 400 m² - wie erteilt. im Lageplan ersichtlich (rot schraffiert) - in ihrer Eigenschaft als öffentlicher Gehweg gewidmet. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 - Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2014 des Stadtentwäs- Ausbauprogramm und Abschnittsbildung „Uthleber Weg“ in Nordhausen, Beserungsbetriebes, Beschluss: BV/0087/2014 schluss: BV/0075/2014 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses wird die BRV AG, Wirtschafts-prüfungs• Das Ausbauprogramm für die erstmalige, endgültige Herstellung der Straße „Uthleber gesellschaft, Niederlassung Thüringen, Erfurt zum Abschlussprüfer für die Prüfung des JahresWeg“, Gewerbegebiet Uthleber Weg, im Abschnitt Einmündung Uthleber Weg bis Wende- abschlusses 2014 des Stadtentwässerungsbetriebes bestellt. hammer. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 • Die beitragsfähigen Kosten werden nach dem Baugesetzbuch umgelegt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 1, Enthaltung: 0 - Verschmelzung der Stadtwerke Nordhausen – Parkhaus- und Bädergesellschaft mbH mit der Badehaus Nordhausen GmbH – Grundsatzbeschluss, Beschluss: - BV/0055/2014 Ausbauprogramm und Abschnittsbildung „Hardtstraße“ in Nordhausen/OT Leimbach, Beschluss: BV/0076/2014 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Der Oberbürgermeister als Vertreter der GesellDer Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: schafterin der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH wird er• Das Ausbauprogramm für die Erneuerung der Hardtstraße in drei Teilabschnitten. mächtigt und beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen der betroffenen Unternehmen • Die beitragsfähigen Kosten werden nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz umge- alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die Stadtwerke Nordhausen – Parkhaus- und legt. Bädergesellschaft mbH mit der Badehaus Nordhausen GmbH mit Wirkung zum 01.01.2015 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 zu verschmelzen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 - Ausbauprogramm und Abschnittsbildung „Sternstraße“ in Nordhausen/OT Leimbach, Beschluss: BV/0077/2014 - Antrag des SRM Reiner Schumann vom 25.03.2014 auf Anbringung zusätzDer Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: licher Papierkörbe in den Wohngebieten der Stadt Nordhausen, Beschluss: • Das Ausbauprogramm für die Erneuerung der Fahrbahn, der nördlichen Gehweganlage BV/1171/2014 sowie der Oberflächenentwässerung in der „Sternstraße“ in Nordhausen, OT Leimbach, im Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, in den WohngeAbschnitt Einmündung „Hardtstraße“ bis Wendehammer vor Sternstraße Haus-Nr. 15. bieten der Stadt Nordhausen zu überprüfen, inwieweit die Anzahl an Papierkörben für die Sau• Die beitragsfähigen Kosten werden nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz umge- berhaltung der Wohngebiete ausreichend sind bzw. aufgestockt werden müssen. legt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 4 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 Nichtöffentlicher Teil: - - Ausbauprogramm und Abschnittsbildung „Schieferliethen“ in Nordhausen/OT Beschluss: BV/0057/2014 Steigerthal, Beschluss: BV/0078/2014 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 17, Ablehnung: 8, Enthaltung: 5 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: - Beschluss: BV/0098/2014 • Das Ausbauprogramm für die Erneuerung der Schieferliethen in zwei Teilabschnitten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 20, Ablehnung: 2, Enthaltung: 6 • Die beitragsfähigen Kosten werden nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz umge- - Beschluss: BV/0062/2014 legt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 2 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 - Beschluss: BV/0071/2014 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 2 - - Überplanmäßige Auszahlung in der Investitionsmaßnahme Neubau Bürgerhaus Beschluss: BV/0059/2014 – Mehrkosten aufgrund von Schadensersatzansprüchen wegen Baubehinderung Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 und Bauzeitverlängerung, Beschluss: BV/0092/2014 - Beschluss: BV/0085/2014 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Eine Auszahlung in Höhe von 500.000,00 € für Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Schadensersatzansprüche an beauftragte Baufirmen, die berechtigte Ansprüche aufgrund von Baubehinderungen und Bauzeitverlängerung bei der Investitionsmaßnahme Neubau Bürger- Seite 6 Nr. 01/2015 | 28. März 2015 AMTLICHER TEIL Entscheidung über den Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit - Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung und Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 6.045 m² aus dem Grundstück in der Gemarkung Nordhausen, Flur 9, Flurstück 72/40 , Beschluss: BV/1064/2014 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26 Ablehnung: 2 Enthaltung: 2 Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 - Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung und Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 9.700 m² aus dem Flurstück 26/61, Flur 8, Gemarkung Nordhausen, Beschluss: BV/1063/2014 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 21 Ablehnung: 4 Enthaltung: 5 Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 - Aufhebung BV/1063/2014 - Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung und Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 9.700 m² aus dem Flurstück 26/61, Flur 8, Gemarkung Nordhausen, Beschluss: BV/0035/2014 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 - Aufhebung BV/1064/2014 - Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung und Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 6.045 m² aus dem Grundstück in der Gemarkung Nordhausen, Flur 9, Flurstück 72/40, Beschluss: BV/0036/2014 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 - Verzicht auf öffentliche Ausschreibung und Verkauf der Grundstücksteilfläche in der Gemarkung Nordhausen, Van-der-Foehr-Damm, Flur 7, Flurstück 3/28 , Beschluss: BV/1036/2013 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25 Ablehnung: 1 Enthaltung: 4 Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück „Rothleimmühle“ Parkallee 2 in 99734 Nordhausen, Beschluss: BV/0505/2011 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2 Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Beschlüsse der 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Nordhausen am 20. Oktober 2014 Öffentlicher Teil: - Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2014, Beschluss: BV/0052/2014 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die in der Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2014. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25, Ablehnung: 0, Enthaltung: 8 - Rekommunalisierung der Neue Mitte GmbH, Beschluss: BV/0056/2014 Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Der Oberbürgermeister als Vertreter der Gesellschafterin der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH wird ermächtigt und beauftragt, den Geschäftsführer der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr zu beauftragen, zu prüfen, in welcher Form die Gesellschaft umgehend aus der Holding herausgelöst werden kann. Das Vermögen der Gesellschaft soll dabei auf die Stadt Nordhausen übergehen. Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH soll dabei den Weg wählen, welcher für die Stadt Nordhausen mit den geringsten Kosten verbunden ist. Dabei sind sowohl der Verkauf des Vermögens oder der Verkauf der gesamten Gesellschaft an die Stadt Nordhausen zu prüfen. Vor der Umsetzung des geprüften Konzeptes ist der Vorgang dem Stadtrat zur erneuten Beschlussfassung über das Konzept und die damit verbundenen Kosten vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1 Beschlüsse der Sitzungen des Hauptausschusses vom 5. August 2014: BEKANNTMACHUNG Beschlüsse der Sitzung des Werkausschusses vom 20.08.2014 Öffentlicher Teil: Ausschussvorlage Nr. AV/0048/2014 Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, den Bauauftrag für die Ortsentwässerung Leimbach, Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammler Ronneberg (teilw.), Waldstraße und Pfarrholz (Rest) an die Universal Bau GmbH aus Mühlhausen mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 388.769,68 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Ausschussvorlage Nr. AV/0049/2014 Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, den Auftrag für die Ortsentwässerung Sundhausen, Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammler Kesselberg und Wehrstraße an die Firma Universal Bau GmbH, Mühlhausen, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 327.883,45 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Beschlüsse der Sitzung des Werkausschusses vom 17.09.2014 Öffentlicher Teil: Ausschussvorlage Nr. AV/0089/2014 Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, die Investitionssumme für die im Investitionsprogramm unter der lfd. Nr. 14 enthaltene Planposition „Kläranlage Nordhausen, Erneuerung BHKW/Energieoptimierung“ im Wirtschaftsplan 2014 um 20 T€ auf insgesamt 690 T€ zu erhöhen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Ausschussvorlage Nr. AV/0090/2014 Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, die Erneuerung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) der Kläranlage Nordhausen an die OSMO-Anlagenbau GmbH & Co. KG, Georgsmarienhütte, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 682.692,83 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Ausschussvorlage Nr. AV/0091/2014 Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes ermächtigt den Werkleiter, den Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Nordhausen GmbH vom 06.09./24.09.2012 (Laufzeit 01.01.2013 bis 31.12.2014) bis zum 31.12.2016 fortzuführen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Beschlüsse der Sitzung des Werkausschusses vom 05.11.2014 Öffentlicher Teil: Ausschussvorlage Nr. AV/0106/2014 Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, den Auftrag für das Herstellen und Erneuern von Kanalhausanschlüssen und sonstige Kanalbaumaßnahmen im Rahmen der Unterhaltung als Zeitvertrag an die Firma Leukefeld Tief- und Wegebau GmbH, Nordhausen, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von bis zu 150 T€/pro Jahr, bei einem Angebot von 5,0 v. H. zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Ausschussvorlage Nr. AV/0107/2014 Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, den Auftrag für die Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut, Sandfang- und Kanalspülgut, Los 1: Entsorgung von Klärschlamm, Los 2: Entsorgung von Rechengut, Los 3: Entsorgung von Sandfang- und Kanalspülgut an die Firma SLH Kompost- und Entsorgungs GmbH, Nordhausen, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 114.013,30 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Ausschussvorlage Nr. AV/0108/2014 Der Werkausschuss des Stadtentwässerungsbetriebes beschließt, den Auftrag für die Fäkalschlammentsorgung aus hauseigenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben an die Firma Abwasser-Rohrreinigung Rohn GmbH, Nordhausen, mit einer Gesamtbruttoauftragssumme in Höhe von 102.818,62 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Nichtöffentlicher Teil: Ausschussvorlage Nr. AV/0109/2014 Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. - Vergabe von Bauleistungen - Umbau und Sanierung des Rathauses in Nordhausen Abstimmungsergebnis: - Los Dachdeckerarbeiten, Beschluss: AV/0047/2014 Der Hauptausschuss der Stadt Nordhausen beschließt, den Bauauftrag für die Dachdeckerarbeiten zur Sanierung des Rathauses in Nordhausen, Vergabe-Nr. 067/65/2014, an die Firma Strickrodt & Söhne GmbH, Hauptstraße 18 in 99713 Rockstedt mit einer Auftragssumme in Höhe von 128.345,71 € brutto zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0 Öffentlicher Teil: vom 12. November 2014: Nichtöffentlicher Teil: Vorlage: AV/0105/2014 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Seite 7 Nr. 01/2015 | 28. März 2015 NICHTAMTLICHER TEIL Künstler der Natur: Oberbürgermeister gratuliert Günter Groh zum 90. Geburtstag Nordhausen (psv) Seit dem 7. Februar wird im Kunsthaus Meyenburg eine umfangreiche Sonderausstellung mit Werken des bekannten Nordhäuser Künstlers und Kunsterziehers Günter Groh und seiner Familie präsentiert. Am 14. März 2015 beging er seinen 90. Geburtstag. Viele Nordhäuser, Freunde und Weggefährten waren gekommen, um ihm zu gratulieren. Auch Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh gratulierte. „Meine Frau und ihre Geschwister sind alle in Ihrem Unterricht gewesen“, sagte der Oberbürgerbürgermeister. „Sie haben Ihnen die Liebe zur Kunst und zur Natur nahegebracht und auch wachgehalten, denn meine Frau malt auch heute noch gern“, sagte er. Der bekannte Nordhäuser Künstler und ehemalige Kunsterzieher hatte im Rahmen seiner Ausstellung zu einem kleinen Geburtstagsempfang in das Kunsthaus Meyenburg eingeladen. Die umfangreiche Sonderausstellung mit Werken des bekannten Nordhäuser Künstlers und Kunsterziehers Günter Groh und seiner Familie ist noch bis zum 5. April im Kunsthaus Meyenburg zu sehen. Oberbürgermeister Dr. Klaus Zehr gratuliert Günter Groh. Sohn Rainer (rechts) (Foto: Patrick Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen) 47. Nordhäuser Rolandsfest Fortsetzung von Seite 1 „Da wir uns in der vorläufigen Haushaltsführung befinden, dürfen wir keine freiwilligen Leistungen im kulturellen Bereich durchführen, sprich: das Rolandsfest wie in den vergangenen Jahren selbst ausrichten“, erklärt sie. Aus einer Ausschreibung, an der sechs Veranstalter angeschrieben wurden und fünf teilnahmen, ging die Wippertaler Getränke GmbH als Favorit hervor. Die Auswahl sei nicht leicht gefallen, aber die Stadtverwaltung habe sich auf die Erfahrungen der letzten Jahre gestützt, so die Kulturdezernentin und da habe man mit der Wippertaler Getränke GmbH gut zusammengearbeitet. Auch der Kulturausschuss der Stadt Nordhausen habe die Auswahl bestätigt. „Der Veranstalter übernimmt das volle Risiko der Organisation und Durchführung des Festes einschließlich der Gastronomie. Lediglich das Bühnenprogramm wird die Stadt selbst organisieren und über Spenden der Nordhäuser Unternehmerschaft finanzieren“, erklärt Frau Haase. Bis jetzt haben die regionalen Unternehmen 35.000 Euro gespendet, weitere Verhandlungen laufen noch. Den Sponsoren spricht sie schon jetzt ein großes Dankeschön aus. Die Zusammenarbeit mit den regionalen Unternehmen sieht auch Peter Winsel als Veranstalter wegweisend. Diese Intention stehe damit bestens für das diesjährige Motto des Rolandsfestes: “wir UNTERNEHMEN was“. Geht es nach Peter Winsel, der schon seit den frühen 90er Jahren beim Rolandsfest vertreten ist, wolle man das diesjährige Fest ohne qualitative Abbrüche organisieren, gemeinsam mit den regionalen Händlern und Gastronomen. Für gute Ideen hat er ein offenes Ohr. Zweite Ausbaustufe beendet für VDSL in der Stadt Nordhausen: Zeh: „Wir sind schnellste Stadt in Thüringen“ Nordhausen (psv/telekom) „Nordhausen ist seit heute die schnellste Stadt Im Freistaat Thüringen: Denn dank der neuen Vectoring-Technik der Deutschen Telekom sind ab sofort VDSL-Anschlüsse mit bis zu 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) im Download und bis zu 40 Mbit/s beim Heraufladen für noch weitere Gebiete in der Stadt buchbar. Und auch – das freut mich besonders – für weitere unserer Ortsteile “ Das sagte jetzt Nordhausens Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh bei einem Pressegespräch zum Abschluss der 2. Ausbaustufe für das VDSL-Netz in Nordhausen durch das Unternehmen. „Damit liegt ein Weg des gemeinsamen erfolgreichen Handelns hinter uns. Dieses haben wir im September 2013 angestoßen“, so der OB weiter. Nicht nur für die bereits bestehenden Unternehmen ergebe sich so ein großer Vorteil, „schnelles Internet ist auch für potenzielle Investoren ein ernst zu nehmenden Standortfaktor. Den kann Nordhausen bieten.“ Die Telekom nimmt heute den 2. Teil des Netzes im Vorwahlbereich 03631 in Nordhausen in Betrieb. Er umfasst rund 4600 Haushalte in den Ortsteilen Leimbach (mit dem Gemeindeteil Himmelgarten), Petersdorf und Steigerthal sowie die benachbarten Gemeinden Buchholz und Hermannsacker. Den ersten Abschnitt hatte die Telekom bereits im vergangenen Jahr in Betrieb genommen. Insgesamt profitieren davon über Beatrice Strangalies und Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh vor der Karte mit den Gebieten für schnelles Internet. (Foto: Patrick Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen) 20000 Haushalte. Betroffen sind die Kernstadt und folgende Ortsteile, die im Vorwahlbereich 03631 liegen. Im ersten Abschnitt waren dies die Stadtteile Bielen, Herreden, Hesserode, Hörningen, Nordhausen (mit den Gemeindeteilen Krimderode, Rüdigsdorf und Salza), Steinbrücken und Sundhausen. Über 130 neue Schaltverteiler hat die Telekom neu aufgestellt, 30 bereits vorhande- ne Schaltverteiler mit neuester Technik erweitert und über 80 Kilometer Glasfaserkabel wurden neu verlegt. „Wir wissen, wie wichtig ein leistungsfähiger Internet-Anschluss ist, deshalb treibt die Deutsche Telekom seit Jahren den Breitband-Ausbau nach Kräften voran und investiert in Deutschland rund vier Milliarden Euro pro Jahr“, sagt Beatrice Strangalies, Ansprechpartnerin des Inf- rastrukturvertriebes der Telekom in Nordhausen. Drei Schritte zum schnellen Internet Die Telekom wird bis Ende 2016 die Zahl ihrer VDSL-Anschlüsse bundesweit von 12 auf 24 Millionen erhöhen und außerdem das Tempo im VDSLNetz deutlich steigern: beim Herunterladen von maximal 50 auf 100 MBit/s und beim Heraufladen von 10 auf 40 MBit/s. Gerade das Heraufla- den wird immer wichtiger. Die Menschen nutzen das Internet heute aktiv. Sie teilen ihre Texte, Fotos und Videos übers Netz. Um das schnelle Internet zu realisieren, sind drei Schritte notwendig: Erstens, auf der Strecke zwischen der örtlichen Vermittlungsstelle und dem Multifunktionsgehäuse wird das Kupferkabel durch Glasfaserkabel ersetzt. Glasfaser ist das schnellste Übertragungsmedium der Welt. In Glasfaser können Daten in Lichtgeschwindigkeit übertragen werden. Zweitens, die Multifunktionsgehäuse (MFG) werden so über das Ausbaugebiet verteilt, dass die Entfernung zwischen Kunde und MFG möglichst gering ist. Es gilt die Faustformel: Je näher der Kunde am MFG wohnt, desto höher ist die verfügbare Geschwindigkeit. Das MFG ist prall gefüllt mit hochmoderner Technik. Darin wird das Signal vom Glasfaserkabel auf eine Kupferleitung übergeben. Drittens, auf der Kupferleitung, die vom MFG zum Kunden führt, kommt Vectoring-Technik zum Einsatz: Sie macht den Daten auf dem Kupferkabel Beine, denn sie beseitigt die elektromagnetischen Störsignale, die es zwischen Kupferleitungen gibt. Dadurch ist mehr Tempo beim Heraufund Herunterladen möglich. Darüber hinaus können sich interessierte Kunden auch über die Internetseite www.telekom.de/schneller und die Hotline 0800 330 3000 über Angebote und Ansprechpartner informieren. Rundgang mit einem Zeitzeugen: Erinnerungen an die Zerstörung Nordhausens vor 70 Jahren Nordhausen (psv) Mit Blick auf den 70. Jahrestag der Bombardierung von Nordhausen hat jetzt der ehemalige Bürgermeister von Nordhausen, Dr. Manfred Schröter, sieben Schülerinnen und Schüler der Klasse 10/I des Humboldt-Gymnasiums auf einem Rundgang durch die Stadt Nordhausen zu Orten geführt, die noch heute auf die Zerstörung der Stadt hinweisen. Stationen des Rundganges waren das Humboldt-Gymnasium in der Blasiistraße, die Wallroth-, Riemann-, Schröter- und Stolberger Straße, der August-Bebel-Platz bis zur Hohe- Dr. Manfred Schröter zeigt in die Käthe-Kollwitz-Straße, in der sich das bekannte Café Dietze befand. (Foto: Ilona Bergmann, Pressestelle Stadt Nordhausen) kreuzstraße und dem Rathaus. Hier sind die Straßenzüge nicht vollständig zerstört, Spuren der Zerstörung sichtbar oder die Orte sind mit Geschichten verbunden. Dr. Manfred Schröter erlebte die Bombardierung seiner Heimatstadt als 10-Jähriger. Seine Kindheit war davon geprägt und noch heute erinnert er sich an die schrecklichen Bilder jener Zeit. „Er möchte mit den Jugendlichen ins Gespräch kommen, Ihnen seine Erinnerungen weitergeben und sich mit den Schülern über Gedenken und Erinnerungsformen verständigen “, sagte Museumsleiterin Dr. Cornelia Klose. Im Rahmen ihres Schulprojek- tes zeichneten die Schüler seine Erzählungen für eine Radio-Sendung des OKN auf. Die Sonderausstellung „Erinnerungen an die Zerstörung Nordhausens vor 70 Jahren“ wird am 4. April, um 11 Uhr, in der FLOHBURG | Das Nordhausen Museum eröffnet und ist bis zum 17. Mai dort zu sehen. Die Informationen aus dem Rundgang werden sich dann in überarbeiteter Form in der Ausstellung wiederfinden. Sie entsteht in enger Zusammenarbeit mit dem Förderverein Flohburg e.V., der Vereinigung „Gegen Vergessen Für Demokratie e.V.“ und dem Humboldt-Gymnasiums. Seite 8 Nr. 01/2015 | 28. März 2015 NICHTAMTLICHER TEIL Bis zum 1090 Stadtgeburtstag: AUSSCHREIBUNG Die Stadt Nordhausen verkauft auf dem Wege einer öffentlichen Ausschreibung folgende Immobilien und Baugrundstücke Objekt 1: Das Grundstück Marienweg 3, in 99734 Nordhausen mit einer Größe von ca. 11.095 m2, Gemarkung Nordhausen, Flur 8, Flurstücke 177/23, 161/6, 175/9, 177/10 und 175/54 (Teilfläche). Zum Höchstgebot, mindestens zum Verkehrswert in Höhe von 380.000,00 € Dem Gebot ist ein Nutzungskonzept beizufügen. Das Objekt wird in Abhängigkeit der vorgelegten Nutzungskonzepte meistbietend vergeben. Dem Kaufpreisangebot sind beizufügen: - Ein Nutzungskonzept auf der Grundlage des Lageplans und der Grundrisse, - Angaben zum Realisierungszeitraum und - Ein Bonitätsnachweis. Nordhäuser Uwe Peters will Rathaus-Sonnenuhr wiederbeleben Objekt 2: Das Baugrundstück am Marienweg in 99734 Nordhausen mit einer Größe von ca. 1.430 m2, Gemarkung Nordhausen, Flur 8, Flurstück 175/54 (Teilfläche). Zum Höchstgebot, mindestens zum Verkehrswert in Höhe von 69.000,00 € Objekt 3: Das Baugrundstück in Hesserode, Ringstraße 14 in 99734 Nordhausen/Hesserode, Gemarkung Hesserode, Flur 2, Flurstück 23/44 mit einer Größe von 3.751 m2 geeignet für 3 Bauplätze. Zum Höchstgebot mindestens zum Verkehrswert in Höhe von 46.000,00 € Objekt 4: Die „Alte Schule“ in Hesserode, Großwechsunger Str. 5 in 99734 Nordhausen/Hesserode, Gemarkung Hesserode, Flur 2, Flurstück 37/5 mit einer Größe von 492 m2. Zum Höchstgebot mindestens zum Verkehrswert in Höhe von 21.700,00 € Zu den ausgeschriebenen Grundstücken liegen Verkehrswertgutachten vor, die durch öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter erarbeitet wurden. Das Gebot bedarf der Schriftform. Es muss bis spätestens bis zum 17. April 2015 bei der Stadtverwaltung Nordhausen, Amt Finanzund Vermögensverwaltung Markt 15, 99734 Nordhausen eingegangen sein. Es ist in einen verschlossenen Umschlag zu versehen mit der Kennzeichnung „Öffentliche Ausschreibung- Angabe des Objektes“. Zur Fristwahrung ist die Abgabe eines Gebotes per Fax zulässig. Die Orginalunterlagen sind in diesem Fall unverzüglich nachzureichen. Informationen zu den Grundstücken erhalten Sie unter: Kontakt: Stadtverwaltung Nordhausen Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung, SG Liegenschaften Markt 15, 99734 Nordhausen Frank Werrbach | Tel.: 03631 – 696 503 | Fax: 03631 – 696 87503 E-Mail: [email protected] Oberbürgermeister und Dezernentin haben Träger der Jugendarbeit zum Rund-Tisch-Gespräch eingeladen Uwe Peters (Mitte) mit einem Foto, auf dem die alte Sonnenuhr am Rathausturm erkennbar ist. Foto: Patrick Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen Nordhausen (psv) Der Nordhäuser Uwe Peters möchte bis zum 1090. Stadtgeburtstag im Jahr 2017 am Rathaustrum wieder die ehemals vorhandene Sonnenuhr installieren. Diesen Vorschlag hat er heute mit Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh und Baudezernentin Hannelore Haase diskutiert. Ein Gespräch mit Frau Hasse habe diese Idee wieder aufleben lassen. durch Nordhäuser Bürger und Unternehmen unterstütz werde. Bereits im Jahr 1988 hatte Peters die heutigen Ziffern der Rathausuhr in Zusammenarbeit mit dem VEB Nobas rekonstruiert und wieder angebracht. „Schon damals sollte auch die Sonnenuhr wieder hergestellt werden. Allerdings sind durch die Wende die entsprechenden Unterlagen wieder in den Schreibtischen „Bis zum Brand des Rathauses im verschwunden.“ April 1945 hatte der Rathausturm eine Sonnenuhr. Diese möchte ich Dr. Zeh sagte, dass dieses Projekt nachbauen. Sie wurde beim Neu- ein „passendes und symbolträchtiaufbau des Rathauses in den 1950er ges Zeichen für den Stadtgeburtsnicht wieder hergestellt“, sagte Pe- tag ist.“ Seitens der Ämter der Stadt ters beim Treffen, zu dem er erste würden alle Vorbereitungen getrofPläne und Entwurfsskizzen mitge- fen. Dazu gehöre auch die Abstimbracht hatte. Er würde sich freuen, mung mit den Denkmalschutzbehörso Peters, wenn sein Vorhaben evtl. den. IMPRESSUM: Nordhäuser Ratskurier - Amtsblatt der Stadt Nordhausen Herausgeber: Stadt Nordhausen, Büro des Oberbürgermeisters, Markt 1, 99734 Nordhausen Satz/Druck/Verteilung: Härting und Lechte GmbH, Bahnhofstraße 25, 99734 Nordhausen Bezugsmöglichkeiten/ -bedingungen: Das Amtsblatt liegt der Zeitung „Nordhäuser Wochenchronik“ bei und erscheint in unregelmäßigen Abständen. Es wird mit dieser Zeitung oder gegebenenfalls getrennt davon an alle Haushalte der Stadt Nordhausen einschließlich der eingemeindeten Ortsteile kostenlos verteilt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Amtsblatt einzeln in der Stadtinformation, Markt 1, abzuholen oder einzeln oder im Abonnement, entsprechend der jeweils geltenden Verwaltungskostensatzung, zu beziehen (zurzeit gilt die Verwaltungskostensatzung vom 26.06.2003; Abholung in der Stadtinformation: 1,50 Euro, Einzelbezug: 2,50 Euro, inklusive Versandkosten, Jahresabonnement: 25,00 Euro, inklusive Versandkosten). Nordhausen (psv) Zu einem RundTisch-Gespräch haben jetzt Sozialdezernentin Hannelore Haase, Konstanze Keller-Hofmeister, Vorsitzende des Ausschusses für Generationen, Bildung und Sport sowie Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh alle Träger der Jugendarbeit in der Stadt Nordhausen eingeladen. Anlass des Treffens war ein offener Brief des Kreisjugendrings zum Thema Finanzierung der Jugendarbeit. Sabine Reich, Vorsitzende des Kreisjugendrings, sagte in ihrem Eingangsstatement „dass es den freien Trägern nicht zuzumuten ist, ad hoc Mitarbeitern zu kündigen. Wir wünschen uns ein klares Konzept von der Stadt und dem Landkreis für die Zukunft der Jugendarbeit. Am besten wären langfristige Verträge, die den Trägern Planungssicherheit geben“ „Zur Daseinsvorsorge gehört auch die Jugendarbeit. Dies sehe ich – anders als das Gesetz - nicht als `frei- willig´, sondern als zwingend nötig. Deshalb wollen wir bei der Weiterfinanzierung in alle Richtungen denken. Ich könnte mit zum Beispiel ein System der Unterstützung vorstellen, das die kommunalen Betriebe einschließt. Dazu wollen wir bis Mitte März erste Gespräche führen“, sagte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh beim Gespräch. „Allerdings jetzt ein Versprechen abzugeben, das wäre unseriös. Aber alles, was rechtlich möglich ist, werden wir in Bewegung setzen.“ Allerdings, so Zeh, gelten die Gesetze: Jugendarbeit sei Kreisaufgabe. Dieser bekomme dafür vom Freistaat die Jugendpauschale. Und: „Trotz jetzt greifender Gesundung ist unser Haushalt immer noch in prekärer Läge. Es fehlen noch elf Millionen.“ Gelinge Verwaltung und Stadtrat gemeinsam ein Haushaltskonsolidierungskonzept, könnten laut Gesetz 2 Prozent für so genannte „freiwillige Leistungen“ ausgegeben werden. Frau Haase sagte, das Gespräch sei anberaumt worden, „um auf of- fene Fragen mit offenem Visier einzugehen.“ Sie setze auf gemeinsame Lösungen mit dem Landkreis. „Dazu haben wir noch im März erste Gespräche mit dem Landratsamt. Ich bin optimistisch, dass wir bis zum Herbst ein gemeinsames Konzept haben.“ Favorisiert sei eine Neuordnung der Jugendarbeit. „ Dabei könnte es zum einen um eine Schwerpunktsetzung in den Nordhäuser Sozialräumen gehen. Und zum anderen um einen Mehrgenerationenansatz. Am Ende sollen zuverlässige und länger geltende Verträge mit unseren Partner bei den freien Trägern stehen.“ Seitens der Träger wurde anerkannt, dass es das offene Gespräch gegeben habe. Offenheit und direkte Kommunikation sei gerade in schwierigen Zeiten wichtig. Darüber hinaus wurde – nach dem Feststehen der neuen Strukturen der Jugendarbeit - für eine langfristige vertragliche Bindung mit den Freien Trägern geworben. © www.i-d.de www.energie-nordhausen.de Dass wir Strom liefern, ist nur die halbe Wahrheit: Wir sind auch stark mit unserer Region verwurzelt. Wir sind hier und nicht nur da.
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