Grillen auf dem Balkon

Häufig gestellte Fragen
Grillen auf dem Balkon
Darf ich auf meinem Balkon grillen?
Antwort:
Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings nur, wenn die übrigen Bewohner des
Hauses hierdurch nicht übermäßig belästigt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus &
Grund Deutschland in Berlin hin. Zieht der Rauch direkt in das Fenster eines Nachbarn, ist diese
Grenze in der Regel überschritten.
Grillen: Zweimal im Monat während der Grillsaison
Aus dem allgemeingültigen Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich, dass während der Grillsaison
allenfalls einmal im Monat auf dem Balkon gegrillt werden darf. Nachbarn sollten hierbei durch
eine vorherige Ankündigung die Möglichkeit gegeben werden, sich vor Rauch- und Geruchsbelästigungen zu schützen (AZ: 6 C 545/96).
Grillen kann in der Hausordnung verboten werden
Aus Brandschutzgründen wird in den Hausordnungen oftmals das Grillen auf dem Balkon
grundsätzlich verboten oder auf Elektrogrillgeräte beschränkt, diesbezüglich ist der Vermieter in
diese Entscheidung mit einzubinden. Gerade in Wohnungseigentumsgemeinschaften gelten
diesbezüglich zumeist strenge Vorgaben. Wer sich dagegen als Mieter an solche Regeln trotz
Abmahnung nicht hält, dem kann schlimmstenfalls die Kündigung drohen. Entsprechend hart viel
das Urteil des Landgerichts Essen (Az. 10 S 438/01) aus.
Aus brandschutztechnischer Sicht und um Verletzungen beim Grillen mit Feuer zu vermeiden, möchten
wir ihnen noch folgende Tipps geben:
Durch die Verwendung von Brandbeschleunigern kommt es in Deutschland jedes Jahr zu etwa
4000 Grillunfällen mit teilweise schwersten Verbrennungen. Die wichtigsten Aspekte, die ein
sicheres Grillen gewährleisten gibt es unter Ihre Sicherheit > Saisonale Informationen.
An dieser Stelle möchten wir ihnen unbedingt die Kampagne „Grillen ohne Brandbeschleuniger“ des
Vereins „Paulinchen EV – Initiative für brandverletzte Kinder“ empfehlen. Nebenbei erhalten sie wertvolle
Tipps zu allen anderen Unfällen, in denen Kinder Brandverletzungen erleiden können.
Stand: 01/2015
Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz
Berliner Feuerwehr
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