Häufig gestellte Fragen Grillen auf dem Balkon Darf ich auf meinem Balkon grillen? Antwort: Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings nur, wenn die übrigen Bewohner des Hauses hierdurch nicht übermäßig belästigt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Zieht der Rauch direkt in das Fenster eines Nachbarn, ist diese Grenze in der Regel überschritten. Grillen: Zweimal im Monat während der Grillsaison Aus dem allgemeingültigen Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich, dass während der Grillsaison allenfalls einmal im Monat auf dem Balkon gegrillt werden darf. Nachbarn sollten hierbei durch eine vorherige Ankündigung die Möglichkeit gegeben werden, sich vor Rauch- und Geruchsbelästigungen zu schützen (AZ: 6 C 545/96). Grillen kann in der Hausordnung verboten werden Aus Brandschutzgründen wird in den Hausordnungen oftmals das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verboten oder auf Elektrogrillgeräte beschränkt, diesbezüglich ist der Vermieter in diese Entscheidung mit einzubinden. Gerade in Wohnungseigentumsgemeinschaften gelten diesbezüglich zumeist strenge Vorgaben. Wer sich dagegen als Mieter an solche Regeln trotz Abmahnung nicht hält, dem kann schlimmstenfalls die Kündigung drohen. Entsprechend hart viel das Urteil des Landgerichts Essen (Az. 10 S 438/01) aus. Aus brandschutztechnischer Sicht und um Verletzungen beim Grillen mit Feuer zu vermeiden, möchten wir ihnen noch folgende Tipps geben: Durch die Verwendung von Brandbeschleunigern kommt es in Deutschland jedes Jahr zu etwa 4000 Grillunfällen mit teilweise schwersten Verbrennungen. Die wichtigsten Aspekte, die ein sicheres Grillen gewährleisten gibt es unter Ihre Sicherheit > Saisonale Informationen. An dieser Stelle möchten wir ihnen unbedingt die Kampagne „Grillen ohne Brandbeschleuniger“ des Vereins „Paulinchen EV – Initiative für brandverletzte Kinder“ empfehlen. Nebenbei erhalten sie wertvolle Tipps zu allen anderen Unfällen, in denen Kinder Brandverletzungen erleiden können. Stand: 01/2015 Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz Berliner Feuerwehr Seite 1 von 1
© Copyright 2025 ExpyDoc