Rundbrief - Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern eV

Verband für landwirtschaftliche Fachbildung
Ehemaligen-Rundbrief
Rottal-Inn
Frühjahr 2015
Lärchenweg 12, 84347 Pfarrkirchen,
Telefon: 08561 3004-0
Telefax: 08561 3004-139
Internet: www.vlf-bayern.de
e-mail: [email protected]
Inhaltsverzeichnis:
 Veranstaltungen Kreisverband
 Sonstige interessante Veranstaltungen
 Verbandsmitteilungen
 Ausbildung und Schule
 Informationen des Amtes
- Personelle Änderungen/allgemein
- Förderung (Abteilung L 1)
- Bildung und Beratung (Abteilung L 2)
- Bereich Forsten
- Infos der Verbundpartner u. Fachzentren
Beitragsabbuchung:
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Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle alle Änderungen in der Anschrift wie des Namens
(z.B. nach Hochzeit), der Adresse,
der Kontonummer/IBAN sowie der Todesfälle
unverzüglich mit.
Nur so ist gewährleistet, dass Sie Ihre Informationen erhalten und vor allem keine Falschbuchungen (mit für Sie kostenpflichtigen
Rücklastschriften) und Irrläufer entstehen.
Vielen Dank!
Stand: 15.04.2015
Liebe Ehemalige,
zunächst möchten wir uns sehr herzlich bei Ihnen bedanken für Ihr erneut großes Interesse und den guten Besuch unserer Angebote im abgelaufenen Winterhalbjahr. Dies zeigt uns im Vorstand, dass wir ein aktiver
Kreisverband sind und Sie unser ehrenamtliches Engagement schätzen.
Die Landwirtschaft wird - so das Ergebnis aktueller Umfragen - gesellschaftlich nach wie vor als enorm
wichtig angesehen. Als Produzenten von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, von Rohstoffen und Energie
sind die Landwirte sehr geschätzt. Noch nie war die Qualität der Lebensmittel so hoch und deren Vielfalt so
umfassend wie heute. Dennoch stehen die landwirtschaftliche Produktion und damit die Landwirtschaft in
zunehmender Kritik. Die Vorhaltungen erfolgen oft sehr pauschal, sind jedoch ernst zu nehmen. Nur durch
ehrliche, offene und kompetente Darstellung der Produktion, aber auch der Zwänge, gegenüber den Medien
und den Verbrauchern vor Ort können wir hier Verständnis finden. Bei allem verständlichen Ärger über diese oft geäußerte Pauschalverurteilung der Landwirte sehen wir in der Aufklärung für uns als Kreisverband im
VLF eine Aufgabe für die nächsten Jahre in der Fortbildung und im Bürgerdialog. Schön wäre es, wenn Sie
als Mitglied des Kreisverbandes in der Aufklärung und Information aktiv würden. Gemeinsam müssen wir
uns diesen Herausforderungen stellen.
Liebe Ehemalige: Ihre Ideen und Anregungen sind wichtig!
Ihre Vorstände
Karl Erhart
Ingrid Seiler
Hermann Heindl
Ihr Geschäftsführer
Josef Eichenseer
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A. Sommerprogramm des VlF-Rottal-Inn:
Datum
Thema
Referent/en
I. Veranstaltungen des Kreisverbandes:
Mittwoch,
29.04.2015,
19:00 Uhr
Dienstag,
05.05.2015
19:00 Uhr
Samstag,
09.05.2015
13:00 Uhr
Montag,
11.05.2015
19:00 Uhr
Flurbegehung:
Aktueller Pflanzenschutz und Düngung bei Mais und Getreide,
Gewässerschutz
Treffpunkt: Kraham, Gemeinde Johanniskirchen
Flurbegehung:
Aktueller Pflanzenschutz und Düngung bei Mais und Getreide;
Gewässerschutz
Treffpunkt: Betrieb Th. Hartmair (ehem. Saxstetter Erich),
Limmer 1, 84140 Gangkofen
Kräuter am Wegesrand – Wanderung im Dreimühlental
Treffpunkt am Wertstoffhof in Triftern
Teilnahmegebühr 10,00 € (inkl. Getränk und Brotzeit aus „Wiesenschmankerl“) Anmeldung erforderlich unter  08561 3004-0
Flurbegehung:
Aktueller Pflanzenschutz und Düngung bei Mais und Getreide,
Gewässerschutz
Treffpunkt: GH Friedlmeier, Hauptstraße 6, 84384 Wittibreut
Versuchsführung in Gfürt:
Führung durch die Unkrautbekämpfungsversuche im Mais
Treffpunkt: Betrieb Oberloher/Pfaffinger
Flurbegehung im Grünland:
Bestände beurteilen, Fehler erkennen, Grünland verbessern
Treffpunkt: G., Heindlmeier Neukirchen 1, 84339 Unterdietfurt
Versuchsführung in Rahhof:
Führung durch die Sortenbeispiele bei Getreide (Weizen, Gerste)
sowie Mulchsaat bei Mais: aktuelle Ergebnisse und Erkenntnisse
Versuchsführung in Rahhof:
Führung durch den Maissortenversuch
Hans Lohr, Erzeugerringberatung NB,
Ruth Brummer
Hans Lohr, Erzeugerringberatung NB,
R. Brummer
Willi Harreiter,
Kräuterpädagoge
Hans Lohr, Erzeugerringberatung
NB, R. Brummer
Hans Lohr, ErzeuDienstag,
gerringberatung
09.06.2015
NB
19:00 Uhr
Michael Beimler
Dienstag,
Erzeugerringbera16.06.2015
tung NB
19:00 Uhr
LR Wasner
Donnerstag,
18.06.2015,
19:00 Uhr
LR Wasner
Donnerstag,
10.09.2015,
18:30 Uhr
Weitere produktionstechnische Flurbegehungen können nur noch von den Verbundpartnern gegen Entgelt
übernommen werden. Anmeldungen hierfür bei der ER-Geschäftsstelle unter  0991 247 69
Flurbegehungen und Gruppenberatung (ab 15 Personen) im Themenbereich „Gemeinwohl“ (Erosionsschutz,
Gewässerschutz, Eiweißinitiative, ..…) werden nach wie vor, soweit terminlich möglich, von der staatlichen
Beratung durchgeführt. Terminabsprache mit Josef Wasner:  08561 3004-123
II. Weitere interessante Veranstaltungen von VLF-Bezirksverband, AELF, BBVKreisverband, ER-Pflanzenbau
Donnerstag,
07.05.2015,
18.30 Uhr
Sonntag,
14.06.2015
Mittwoch,
01.07.2015
Sonntag,
19.07.2015
ab 11:00 Uhr
Flurbegehung: aktuelles im Ackerbau; Gewässerschutz
Treffpunkt: Betrieb Willnecker, Untergrafendorf
Hans Lohr, Erzeugerringberatung NB,
R. Brummer
Kräuterwanderung mit Kreisbäuerin Paula Hochholzer
Beginn: 13:00 Uhr in Sackstetten
Grünlandtag in Steinach (Landkreis Straubing-Bogen)
Programm siehe Erzeugerring-Rundschreiben!
Kreisbauerntag
Ort: Volksfest in Schönau
Anmeldung unter
 08722-1512
AELF Deggendorf
Bundeslandwirtschaftsminister
Christian Schmidt
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III. Herbstversammlungen: Beginn jeweils um 20:00 Uhr
Mittwoch
02.09.2015
Donnerstag
03.09.2015
Langeneck:
„Sortenwahl und Pflanzenschutz bei Winterungen im Herbst“
Rimbach:
„Sortenwahl und Pflanzenschutz bei Winterungen im Herbst“
H. Lohr, ER-NB;
Brummer, AELF
H. Lohr, ER-NB;
Brummer, AELF
B. Verbandsmitteilungen
I. Beitragsanpassung
Anlässlich der Hauptversammlung wurde von den anwesenden Mitgliedern mit großer Mehrheit eine Anhebung der Jahresmitgliedsbeiträge ab 2015 auf 8,00 € beschlossen. Die Beiträge im Kreisverband konnten
über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren konstant gehalten werden. Von allen Kreisverbänden in Niederbayern war die Beitragshöhe im Kreisverband Rottal-Inn bisher am niedrigsten. Die Anpassung wurde nötig
durch eine erhöhte Beitragsumlage an den Landesverband und allgemein gestiegene Kosten u. a. für die
Rundschreiben, Porto sowie Referenten. Ziel ist es, auch künftig ein vielseitiges und interessantes Angebot
im Kreisverband gewährleisten zu können.
II. Rückblick VLF-Bälle 2015
Bestens unterhalten fühlten sich die auch heuer wieder sehr zahlreich erschienenen Besucher unserer
beiden Schüler- und Ehemaligenbälle in Gern und Pfarrkirchen. Alle Gäste erlebten eine perfekte
Mischung aus Tanzmusik, Showeinlagen der Prinzengarde Eggenfelden, der „Chillis“ bzw. „Wild
Nation“ sowie als besondere Höhepunkte die Polonaise und die „flotten Burschen auf der Alm ohne
Sünd“ aus den Reihen der Studierenden.
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III. Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft im Kreisverband des VLF
Nach dem Zusammenschluss der vormals selbständigen VLF-Kreisverbände galt es im Herbst 2014 die
vormaligen Traditionen der Kreisverbände zu harmonisieren. Der ehemalige Kreisverband Eggenfelden
führte seit Jahren im Rahmen eines Klassentreffens eine Ehrung für 40-jährige Mitgliedschaft durch, der
Verband Pfarrkirchen ehrte die 50-jährige Mitgliedschaft im Rahmen der alljährlichen Jahreshauptversammlung. Im Hauptausschuss des neuen Kreisverbandes wurde nun einvernehmlich die Lösung
gefunden, dass zukünftig nach 40 Jahren von Seiten des VLF Klassentreffen für die Abteilungen
Hauswirtschaft und Landwirtschaft organisiert und Ehrungen für eine 40-jährige Mitgliedschaft
ausgesprochen werden. Der Übergang von den bisherigen Systemen zur neuen Vorgehensweise wurde in
Ehemaligentreffen am 07. (40-jähriges Klassentreffen in Rimbach) und 14. November 2014
(Ehrenabend für 41- bis 50-jährige Mitgliedschaft) gestaltet. Nachfolgend die Bilder der einzelnen
Jahrgänge:
Mitglieder seit 50 Jahren
Mitglieder seit 49 Jahren
Mitglieder seit 48 Jahren
Mitglieder seit 47 Jahren
Mitglieder seit 46 Jahren
Mitglieder seit 45 Jahren
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Mitglieder seit 44 Jahren
Mitglieder seit 42 Jahren
Mitglieder seit 43 Jahren
Mitglieder seit 41 Jahren
Wiedersehen nach 40 Jahren der Absolventen und Absolventinnen sowie einiger Lehrer der Schulen
in.............
Pfarrkirchen 1974
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Eggenfelden 1974
Eggenfelden –Damen der Hauswirtscahft1974
IV. Geburtstagswünsche
Anlässlich seines runden Geburtstags (kaum zu glauben- 60 Jahre) am 05.Januar 2015 hat die Vorstandschaft
des Kreisverbandes seinem ersten Vorsitzenden, Herrn Karl Erhart im Namen der Mitglieder sehr herzlich
gratuliert.
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V. Neue Mitglieder beim VLF Rottal-Inn (Beitritte seit dem Rundbrief Herbst/2014):
Wir freuen uns, dass wir seit Erscheinen des Herbstrundschreibens vor allem aus den Reihen der Studierenden wieder Zuwachs in unserem Verband bekommen haben.
Andreas Aigner, Aspöck
Florian Aigner, Götzing
Matthias Angloher, Hardt
Katrin Bachl, Fußöd
Josef Berger, Wies
Thomas Bleimbrunner, Obersteinbach
Anja Brunwieser, Tann
Maria Fischer, Gollerbach
Andreas Fischer, Lukasöd
Carina Geishauser, Straßhäuseln
Stefan Geishauser, Taufkirchen Markus Haas, Kasten
Stefan Hager, Kaiwimm
Dagmar Hasmann, Buch
Stefan Hausleitner, Linnertshub
Elke Hinterwinkler,
Matthias Hummelsberger,
Eggenfelden
Hummelsberg
Andrea Kaulertz, Schnatzling
Tanja Klein, Nindorf
Martin Kritzenberger, Fuchsmühle
Christian Lempertseder,
Sebastian Maier, Frieding
Andreas Nöhmeier, Obergrasensee
Federling
Tanja Plattner, Griesdobl
Martin Scheibinger, Duröd
Johanna Schwiewager, Kriestorf
Josef Trager, Schnatzling
Ulrike Waschlinger, Poxöd
C. Ausbildung und Schule:
I. „Landwirt/in“ ein Beruf mit Zukunft!
Die Nachfrage nach einer landwirtschaftlichen Berufsausbildung ist derzeit leider etwas rückläufig.
Beratung und Information
-beim Bildungsberater des AELF Pfarrkirchen, Herrn Franz Ebertseder  08561 3004-127
-bei der Berufsschule Pfarrkirchen:  08561 98750
-im Internet unter www.aelf-pk.bayern.de/bildung/.
II. Landwirtschaftsschule, Abt. Landwirtschaft
Am 17.03.2015 schloss das 3. Semester das Wintersemester 2014 /2015 mit erfreulichen Leistungen ab. Die
4 besten Studierenden waren Sebastian Maier aus Frieding, Markus Haas aus Kasten, Andreas Fischer
aus Lukasöd und Matthias Hummelsperger aus Hummelsberg. Wir gratulieren recht herzlich zum großen Erfolg. Die besten Absolventen erhielten u. a. jeweils ein Stipendium für die Weiterbildung an der HLS,
an einer Landvolkshochschule, an der Waldbauernschule oder an einer ähnlichen Fortbildungseinrichtung.
Derzeit besuchen 16 Studierende das fachpraktische 2. Semester. Im Herbst 2014 ist mit derzeit 24 jungen
Landwirtinnen und Landwirten wieder ein sogenanntes „Praxisjahr“ angelaufen (Schulbeginn Oktober 2015).
III. Landwirtschaftsschule, Abt. Hauswirtschaft
Am 17 März beendeten 21 Studierende den einsemestrigen Studiengang Hauswirtschaft in Teilzeitform. Es
wurden hervorragende Leistungen erzielt. Als beste Absolventinnen wurden Frau Elke Hinterwinkler aus
Eggenfelden, Frau Schwiewager aus Kriestorf und Frau Andrea Kaulertz besonders geehrt.
Von den Absolventinnen unterziehen sich 20 Studierende im Juni 2015 noch der Abschlussprüfung zur
Hauswirtschafterin.
Das neue Semester startet am 15. April 2015 erfreulicherweise mit vollem Semester, d. h. 24 Studierenden.
IV. Meister des Jahrgangs 2014
An folgende junge Meister der Landwirtschaft aus dem Landkreis Rottal-Inn bzw. Dingolfing-Landau wurden im Herbst 2014 in einem feierlichen Festakt aus der Hand von Herrn Staatsminister Helmut Brunner die
Meisterbriefe verliehen. Der VLF Rottal-Inn gratuliert allen Meistern und wünscht für ihre künftige Arbeit
viel Erfolg.
Rudolf Bachhuber, Hirschbach
Matthias Feuchtmeir, Grafendorf
Bernhard Hofer, Bleichenbach
Christian Lempertseder, Federling
Helmut Öller, Kräuterl
Daniel Wimmer, Reslberg
Josef Berger, Wies
Markus Hausleitner, Klohub
Klaus Kammergruber, Gschwendt
Maximilian Maier, Windbaising
Johannes Steßl, Vorderaichberg
Peter Dürr, Schönhub
Stefan Hausleitner, Linnertshub
Martin Kritzenberger, Fuchsmühle
Andreas Niedermüller, Lehen
Martin Weigl, Solling
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V. Meisterpreise des Prüfungssjahres 2014:
Für ihre überragenden Leistungen erhielten unsere Mitglieder Josef Berger (Landwirtschaftsmeister),
Maria Fischer (Technikerin) und Konrad Gschöderer (HLS) den Meisterpreis 2014.
Herr Berger war zudem im Prüfungsjahrgang 2014 der beste Landwirtschaftsmeister in Bayern!
Allen Geehrten hat der VLF Kreisverband eine kleine finanzielle Anerkennung gewährt.
VI. Bildungsprogramm Landwirt (BiLa): Abschluss und Neubeginn
Christian Brunner
Der aktuelle BiLa-Kurs 2014/2016 mit ca. 45 Teilnehmern/Innen befindet sich derzeit im 1. Ausbildungsjahr. Das 2. Ausbildungsjahr mit den Schwerpunktseminaren, Prüfungsvorbereitung beginnt im Oktober
2015 und endet im Juli 2016 mit der Abschlussprüfung im Beruf Landwirt, sofern gewünscht und die Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen (v.a. Mindestpraxiszeiten) erfüllen.
Im Oktober 2016 beginnt bei mindestens 16 Anmeldungen wieder ein neues Bila-Seminar 2016 /2018 mit
Abendkursen und Blockseminaren. Aufgrund der hohen Anmeldezahl können nur noch Teilnehmer aus dem
Landkreis Rottal-Inn berücksichtigt werden. Zu beachten ist, dass Teilnehmer, die sich der Abschlussprüfung
unterziehen wollen, mindestens 2 Jahre Berufspraxis vor Beginn des BiLa-Kurses nachweisen müssen. Dies
ist i.d.R. gegeben, wenn der Berufsabschluss (i. d. R. die Gehilfenprüfung) im Erstberuf bereits bis Juli 2014
abgelegt wurde (gilt für das nächste Seminar). Landwirtschaftsferne Fortbildungszeiten, Montage- oder Auslandsaufenthalte können hierbei nicht berücksichtigt werden.
Infos und Anmeldung möglich unter  08561 3004-0.
VII. Schulungen für Praktikanten:
Christian Brunner
Für die pflanzenbauliche Schulung der Praktikanten der TU München-Weihenstephan (Masterabsolventen)
auf Ausbildungsbetrieben im Zuständigkeitsbereich des FBZ Schönbrunn ist heuer neben dem AELF Landshut auch wieder das AELF Pfarrkirchen zuständig.
Die vorherige Anmeldung ist über das Praktikantenamt unbedingt erforderlich.
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D. Informationen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
I. Personalveränderungen am AELF Pfarrkirchen:
Zum 01.04.2015 ist Frau HDin Juliane Urlhardt in den verdienten Ruhestand getreten. Frau Urlhardt war
ab 2004 als Sachgebietsleiterin und Abteilungsleiterin sowie als Leiterin der Landwirtschaftsschule, Abteilung Hauswirtschaft im Landkreis tätig. Sie hat sich dabei neben der Lehrtätigkeit an der Schule vor allem
auch um die Betreuung der Betriebe mit haushaltsnahen Einkommenskombinationen (z. B. Urlaub auf dem
Bauernhof, Hauswirtschaftlicher Fachservice) angenommen und diese Betriebe unterstützt. Der VLF RottalInn hat Frau Urlhardt im Rahmen der Hauptversammlung 2015 eine kleine Anerkennung überreicht, als Anerkennung für die geleistete Arbeit in der Fortbildung, Beratung und auch in der alljährlichen Durchführung
der „Bäuerinnenlehrfahrt“.
Die Leitungsaufgaben (Sachgebietsleitung, Landwirtschaftsschule, Abteilung Hauswirtschaft) wird Frau
HORin Lidwina Kainz übernehmen. Als personellen Ersatz im Sachgebiet und zur Unterrichtserteilung
wurde Frau Brigitte Zwicklbauer aus Pocking zum 01.04.2015 in Teilzeit eingestellt. Frau Zwicklbauer
übernimmt vorerst die Unterrichtsfächer „Haushalts- und Finanzmanagement“ und „Familie, Persönlichkeit
und hauswirtschaftliche Betreuung“.
Seit 01.03.2015 ist Frau Lydia Nagenrauft als Klimafachkraft für die „Initiative Zukunftswald Rottal-Inn“
beschäftigt.
Unter Zukunftswald ist ein an die standörtlichen Gegebenheiten angepasster, stabiler und gesunder Mischwald aus klimatoleranten Baumarten zu verstehen. Um den Umbau von einem „Klimarisiko-Wald“ in einen
Zukunftswald zeitlich und finanziell zu erleichtern, bietet die Forstverwaltung im Zuge der
„Initiative Zukunftswald Rottal-Inn“ sogenannte „Zukunftswaldpakete“ für verschiedene Baumarten an.
Die Zukunftswaldpakete bestehen aus folgenden Inhalten:
- Beratung vor Ort
- Vorbereiten und Planen der Pflanzung
- Pflanzenbestellung und Lieferung
- Pflanzung durch Baumschule
- ggf. Schutzmaßnahmen
Die Pakete können individuell an die standörtlichen Gegebenheiten und waldbaulichen Vorstellungen und
Wünsche angepasst werden. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit Ihrem zuständigen Förster
vor Ort.
Wir wünschen Frau Urlhardt im Ruhestand und den Neuen in ihren Aufgaben alles Gute und viel Erfolg.
II. Mitarbeiter und Durchwahlnummern:
Bitte benutzen Sie bei Anrufen am besten die Direktwahlnummern der Mitarbeiter/Innen!
Das aktuelle Verzeichnis finden Sie auf der Seite www.aelf-pk.bayern.de/amt, wenn Sie das Eingabefeld zur
Suche von Ansprechpartnern freilassen.
III. Allgemeine Informationen des AELF Pfarrkirchen:
1. Internetangebote des AELF: www.aelf-pk.bayern.de
Die Internetseite des AELF Pfarrkirchen informiert über Aktivitäten des Amtes und ist barrierefrei.
Wenn Sie allgemeine, aktuelle Informationen (z.B. Veranstaltungshinweise oder Fachinformationen z. B. des
Fachzentrums für Rinderhaltung) per E-Mail bekommen möchten, sollten Sie per E-Mail einen diesbezüglichen Auftrag (mit seiner kompletten Anschrift) an [email protected] senden.
Sie werden dann - jederzeit widerrufbar - in den entsprechenden Verteiler aufgenommen.
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IV. Fachinformationen des Bereichs Landwirtschaft
Leiter: LD Anton Hirl  08561 3004-100
1. Abteilung Förderung (L1):
1.1 Kulturlandschaftsprogramm (Kulap)
Am 13. März 2015 endete die Antragstellung für das neu aufgelegte Kulap. Rund 1.330 der knapp 3.000
landwirtschaftlichen Betriebe des Landkreises Rottal-Inn beantragten aus dem vielfältigen Angebot eine oder
mehrere Maßnahmen. Das Angebot des AELF zur Beratung zur GAP- Reform nahmen in der Kulap- Antragsperiode erfreulicherweise sehr viele Betriebsleiter – nicht nur die Kulap- Antragsteller – in Anspruch.
Geschätzt wurden so ca. 2000 Betriebsleiter/Innen einzelbetrieblich hinsichtlich der wichtigsten Änderungen
durch die Agrarreform beraten.
Die Vorgaben des „Greening“ aus der GAP- Reform beeinflusste aufgrund der Kombinationsmöglichkeit die
Fallzahlen verschiedener Kulap- Maßnahmen. Da ein nicht unwesentlicher Anteil der Betriebe die ökologische Vorrangfläche mit der Zwischenfrucht erfüllen will, hat sich die Zahl der Antragsteller auf das
Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen im KuLaP reduziert.
Kulap-Antragstellung 2015 im Landkreis Rottal-Inn für ausgewählte Maßnahmen
Maßnahme
Zahl
Mulch- Ext. GL-Nutzung
saat
entlang von Gewässern u.
sensiblen Gebieten
404
338
Emmissionsarme
Wirtschafts
schaftsdüngerausbringung
320
Umwandlung
Ackerzu Grünland
255
Gewässer- und
Erosions
onsschutzstreifen
190
Winterbegrünung mit
Zwischenfrüchten
114
Extensives GL- Öko
für Raufutterland
fresser mit
bau
Mineraldüngerverzicht
115
90
Vielfältige
Fruchtfolge
50
Die umfangreiche Inanspruchnahme all dieser Kulap-Maßnahmen ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die
Landwirte im Landkreis in ihrer Wirtschaftsweise besonders auch die Umweltaspekte, dabei v. a. den Bodenund Gewässerschutz im Auge behalten.
1.2 GAP-Reform, Mehrfachantrag
Mit dem Mehrfachantrag 2015 hält die GAP-Reform Einzug in die landwirtschaftlichen Betriebe. Im Vorfeld
der Antragstellung wurde in sechs gut besuchten Veranstaltungen auf die wesentlichen Bestandteile der
GAP-Reform und des „Greening“ hingewiesen. Weitere Informationen über die GAP-Reform sind aus den
Merkblättern der Antragsunterlagen sowie aus der Fachpresse zu entnehmen.
Insbesondere die Einhaltung der drei wesentlichen Säulen des Greening – Anbaudiversifizierung, ökologische Vorrangfläche, Dauergrünlanderhalt – beschäftigt die Landwirte (und das AELF) während der Antragstellung und anschließend in der betrieblichen Umsetzung. Die EDV-technische Erfassung der Mehrfachanträge im online-Verfahren und am AELF gestaltet sich komplex und zeitaufwändig.
Trotz dieser Unwägbarkeiten sei nochmals darauf hingewiesen, dass der Antragsendtermin mit dem 15.
Mai einzuhalten ist, da ansonsten Auszahlungskürzungen drohen. Eine frühzeitige Antragstellung deutlich
vor dem Antragsendtermin wird deshalb mit Nachdruck empfohlen.
2. Abteilung Bildung und Beratung (L2):
2.1. Sachgebiet Ernährung, Hauswirtschaft (L 2.1):
Leiter: LD Christian Brunner  08561 3004-120
Leiterin: HOR L. Kainz  08561 3004-133
2.1.1 Direktvermarktertag Niederbayern
Das Beraternetzwerk Niederbayern veranstaltete am Montag, den 20.April 2015 in Aiterhofen, Landkreis
Straubing-Bogen, den 7. Direktvermarktertag. Die Tagung stand unter dem Motto
„Neue Medien – neue Kunden: Müssen Direktvermarkter ihre Werbung umstellen?“.
Frau Mechthild Högemann von der Produkt und Markt - Agribusiness Consulting GmbH in Wallenhorst
beschäftigte sich in drei Referaten mit neuen Werbemedien im Internet. Sie behandelte u. a. folgende Fragen:
„Müssen Direktvermarkter ihre Werbung umstellen? „Facebook für Direktvermarkter – Ein Muss oder
Spielkram? „Internetmarketing“. Die Referentin ging überwiegend auf das Medium „Facebook“ ein. Sie
zeigte sehr ausführlich und leicht verständlich, wie dieses für die Werbung eingesetzt werden kann.
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Anschließend referierte aus aktuellem Anlass Frau Anna Henker von der Firma Innstolz Frischdienst über
das Thema „Allergenkennzeichnung in der Praxis – eine Herausforderung, aber machbar!“. Das Seminar
wurde abgerundet durch die Vorstellung des Projektes „Die Miniköche“ durch den Küchenmeister Ludwig
Murrer vom Landgasthof Murrer.
2.1.2 Fortbildung „Meister/in der Hauswirtschaft“
Mit der vielseitigen Fortbildung „Meister/in der Hauswirtschaft“ können nicht nur die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Sie kann auch einen betriebsinternen Aufstieg in eine Führungsposition ermöglichen oder als Unternehmer/in im landwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Betrieb die Existenz
des eigenen Betriebes sichern. Das Berufsbild Meister/in umfasst Tätigkeiten als hauswirtschaftliche Fachund Führungskraft mit Ausbilderfunktion in Haushalten unterschiedlicher Strukturen, z.B. in Senioreneinrichtungen oder Betriebskantinen. Aber auch als Unternehmerin auf dem Sektor hauswirtschaftlicher Dienstleistungen, in der Direktvermarktung und in der Gästebeherbergung sowie als Fachkraft bei Verbänden,
Fachverlagen und Presseorganen kann der/die Meister/in der Hauswirtschaft tätig werden.
Die Fortbildung zum/r Meister/in der Hauswirtschaft wird in Vollzeit- oder Teilzeitform angeboten.
Während der Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden Werkzeuge z.B. betriebswirtschaftliche Grundlagen, Qualitäts-, Projekt- und Personalmanagement und Inhalte zu hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen an die Hand gegeben.
Zurzeit findet ein Lehrgang in Landshut statt. Die Anmeldungen für den nächsten Kurs werden schon entgegen genommen. Der Lehrgangsort richtet sich nach dem Herkunftsschwerpunkt der Teilnehmerinnen und
wird daher erst nach ausreichenden Anmeldungen festgelegt.
Nähere Informationen erhalten interessierte Hauswirtschafterinnen am Fortbildungszentrum für Hauswirtschaft in Landshut-Schönbrunn bei
Frau Elke Bröker, Tel. 0871/9521-183, [email protected] und
Frau Elisabeth Föggl, Tel. 0871/9521-184, [email protected]
2.1.3 Erlebnis Bauernhof
Im Kalenderjahr 2014 nahmen im Rahmen des Programms Erlebnis Bauernhof im Landkreis Rottal-Inn 27
Klassen auf landwirtschaftlichen Betrieben an Führungen bzw. einem Lernprogramm teil. Damit wurden
25 % aller Klassen der 3. und 4. Jahrgangsstufen im Landkreis erreicht.
Die Teilnahme an diesem wichtigen Programm zur Vermittlung landwirtschaftlicher Kenntnisse und Eindrücke auf den Betrieben sollte u. E. insbesondere von interessierten Eltern/ Großeltern mit landwirtschaftlichem Bezug bei ihren Grund-/Förderschulen vor Ort stärker nachgefragt werden, um noch mehr Grundschüler zu erreichen.
Wichtig zur weiteren Steigerung der Akzeptanz ist vor allem auch die Information und Begeisterung der
Lehrer. Deshalb ist im Mai 2015 wieder eine Lehrerfortbildung geplant.
Zudem wird für das Programm zum Besuch der „Erlebnis Bauernhof Betriebe“ im Landkreis heuer wieder
bei den Waldjugendspielen im Juni geworben.
2.1.4 Dienstleisterinnen gesucht
Der Hauswirtschaftliche Fachservice HWF Rottal-Inn sucht fachkompetente Mitarbeiterinnen. Sie sollten
hauswirtschaftliche Tätigkeiten selbständig und verantwortungsvoll erledigen. Voraussetzung war zuvor eine
hauswirtschaftliche Ausbildung. Bei der letzten Jahresversammlung wurde eine kleine Änderung der Satzung vorgenommen. In Zukunft können nicht nur Hauswirtschafterinnen und andere Berufe aus der Hauswirtschaft aufgenommen werden, sondern auch Fachkräfte mit Ausbildung Koch, Bäckerin, etc..
Einen Überblick über die angebotenen Dienstleistungen finden Sie auf der Homepage
www.hwf-rottal-inn.de.
Nähere Infos unter  08574-319 Gundelinde Buchner oder  08728-419 Brigitte Wintersperger.
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2.1.5 Ernährung
Angebot für Familien mit Kindern von 3-6 Jahren in den Kindertagesstätten
Die Maßnahmen der Ernährungsbildung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten setzen bei der Verhaltensprävention an und richten sich an verschiedene Zielgruppen, insbesondere an junge Eltern und Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren. Diese Zielgruppe wurde ab Herbst 2014 um
Eltern mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren erweitert.
In den Kindergärten wurden im Kindergartenjahr 2014/2015 sechs verschiedene Maßnahmen zur kindgerechten Ernährung und Bewegung angeboten wie z.B. Frühstückswoche, Eltern-Kind-Kochen, Workshop
Kinderlebensmittel, Bauernhofbesuch, Wanderung mit Picknick und Fitness-Olympiade.
Im Landkreis Rottal-Inn wurden in den Kindergärten in Arnstorf, Mariakirchen, Pfarrkirchen/Maria Ward
und Triftern bereits verschiedene Standard- Angebote durchgeführt.
Falls Sie Kinder im Kindergarten haben, sprechen Sie die Erzieherinnen auf unser neues Angebot an.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Lidwina Kainz  08561 3004-130
Schulfruchtprogramm
Das Schulfruchtprogramm wurde bereits bisher gut von den Grundschulen in Anspruch genommen. Es ist
seit Herbst 2014 auch auf Kindergärten ausgedehnt worden.
Die Kindergärten aus dem Landkreis fragen verstärkt danach an.
2.2. Sachgebiet Landwirtschaft (L 2.2):
Leiter: Chr. Brunner 08561 3004-120
2.2.1 Arbeitsbereich Gemeinwohlorientierte Beratung:
Leiter: Alfred Huber  08561 3004-121
Mulchsaat schützt den Boden vor Abtrag und unproduktiver Wasserverdunstung!
R. Brummer, Wasserberaterin,  08561 3004-118
Johannes Wiesmeier aus Furth bei Falkenberg verglich im Rahmen seiner praktischen Meisterarbeit die
Erosionsschutzvarianten „Bodenbearbeitung im Herbst mit Grubber oder Pflug“ bei 2 unterschiedlichen Zwischenfrüchten (Senf bzw. Phacelia, gemischt mit Alexandriner Klee). Vorfrucht war Wintergerste. Zur Simulation eines Regenereignisses unter genau definierten Bedingungen wurde hierbei am 10.06.2014 der Regensimulator der LfL auf der Versuchsfläche eingesetzt. Jede Parzelle wurde 1 Minute lang mit insgesamt 40 l
Wasser / m² beregnet. Die Witterung vor dem Beregnungstag war sehr heiß und trocken.
Ergebnisse:
Variante
Ø Wassergehalt
im Boden in g
Ohne Mulch
87,7
Phacelia+Alexandrinerklee / Grubber136,7
Phacelia+Alexandrinerklee /Pflug 148,7
Senf / Grubber
144,0
Senf / Pflug
129,3
Runoff gesamt (Wasser u. Boden ) Sedimentabtrag
in l/m²
in to/ha
6,5
1,8
1,7
0,2
1,2
0,1
3,0
0,4
3,3
0,2
Bei der Parzelle ohne Mulchsaat lief doppelt so viel Wasser mit gelöstem Sediment oberflächlich ab (Spalte
3, Runoff). Die Mulchsaaten konnten den Bodenabtrag um bis zu 90 %verringern konnten (Spalte 4). Die im
Versuch ermittelten Unterschiede der Bodenbearbeitungstechniken Pflug und Grubber können nicht statistisch abgesichert werden, da nur 1 Wiederholung durchgeführt wurde. Der Meisteranwärter erreicht bei seiner
Versuchsfläche einen hohen Deckungsgrad. Grund dafür war vor allem eine zeitige Zwischenfruchtansaat
nach der Getreideernte (schwieriger bei Weizenvorfrucht!) und wenigen Bodenbearbeitungsgängen (nur einmalig!) im Frühjahr zur Maissaat. Für eine gute Erosionsschutzwirkung ist eine einmalige Fahrt mit der Kreiselegge ausreichend. Um eine Mindestbodenbedeckung von 10 % laut Kulap-Vorgabe einzuhalten, müssen
auch hier die Bearbeitungsgänge deutlich eingeschränkt werden. Um die 30 % Bodenbedeckungs-Vorgabe
der Hangauflage beim Pflanzenschutz einzuhalten, ist vor allem bei schlecht entwickten Mulchbeständen auf
jegliche Bodenbearbeitung zu verzichten. Der Versuchsmais zeigte zudem, dass trotz extremer Trockenheit
keine Trockenschäden auftraten. Die Mulchauflage schützte zudem die Bodenoberfläche vor Austrocknung
(Spalte 2, Wassergehalt).
13
Das hohe Infiltrationsvermögen und Oberflächenstabilität der Mulchsaatparzellen zeigt, wie unerlässlich die
Mulchsaat auf unseren geneigten und leicht erodierbaren Böden ist
Beregnungsanlage
Mulchsaat für Maisanbau 2016 unbedingt im Sommer einplanen:
Messfeld in der Beregnungsanlage
Chr. Brunner
Sehr viele Betriebe haben sich für die Greening-Maßnahme „Zwischenfrucht“ entschieden. Damit sind diese
Bedingungen vorrangig einzuhalten. Die Hauptregel ist dabei, dass mindestens 2 verschiedene Zwischenfruchtarten, die in der offiziellen Greening-Liste (abrufbar im sog. „Greeningrechner“) gelistet sind, ausgesät
werden müssen, wobei 1 Art mit maximal 60 % Samenanteil enthalten sein darf. Vom Handel werden sehr
viele verschiedene Mischungen angeboten, die aber nicht für alle Betriebe gleich gut geeignet sind. Welche
Überlegungen sind anzustellen?
 Saatzeitpunkt: Für frühe Saatzeiten, also z.B. nach Wintergerste sind praktisch alle Arten geeignet.
Nach Winterweizen liegt der Schwerpunkt bei den Kreuzblütlern, wie z.B. Senf, Ölrettich, Kresse

Viehhaltung: Für viehlose Betriebe macht es Sinn, Mischungen mit Leguminosen, z.B. Alexandrinerklee, Perserklee, anzusäen, die Luftstickstoff in organischen Stickstoff umwandeln. Viehhalter hingegen
brauchen Mischungen, die den Ammoniumstickstoff aus Gülle und Mist organisch binden und über Winter vor Auswaschung schützen, damit der Stickstoff dann für die Folgekultur zur Verfügung stehen kann.
Hier sind alle Gräser, Kreuzblütler, Phacelia und sonstige Nichtleguminosen geeignet.

Saatverfahren: Soll die Zwischenfruchtsaat auf die raue Pflugfurche ausgebracht werden, was bei den
häufig vorkommenden schweren Böden im Landkreis sinnvoll ist, sind nur wenige Arten dazu in der Lage einen raschen und sicheren Feldaufgang zu erzielen. Auch hier sind die Kreuzblütler, vorneweg Senf,
am besten geeignet. Ungeeignet sind hierbei Phacelia und grobkörnige Leguminosen.

Erosionsschutzwirkung: dies ist i.d.R. der Hauptgrund für die Anlage einer Mulchsaat im hügeligen
Gelände. Auch wenn beim Greening derzeit keine Mindestbedeckung vorgeschrieben ist, wohl aber für
Mulchsaaten beim KulaP (> 10%) und bei der Hangauflage im Pflanzenschutz (>30 %) ist eine üppig
entwickelte Zwischenfrucht, die auch nach einem Bodenbearbeitungsgang (z.B. zur Gülleeinarbeitung)
noch ausreichend Mulchmaterial an der Bodenoberfläche belässt, entscheidend für den Erosionsschutz.
Auch hier hat sich Senf seit Jahrzehnten bewährt.
Zusammenfassung: Für das Standardverfahren Mulchsaat in Viehhaltungsbetrieben mit Zwischenfruchtsaat
nach Winterweizen und einer Bodenbearbeitung vor der Maissaat ist nach wie vor Senf der Hauptmischungspartner mit max. 60 % auf Greeningflächen. Der restliche Anteil sollte mit Arten aufgefüllt werden,
 die zuverlässig absterben (aber nicht schon beim ersten Frost im Oktober),
 gleiche Körnung aufweisen,
 Streusaatverträglich sind und
 keine Durchwuchsprobleme in der Folgekultur verursachen.
In Rapsfruchtfolgen sollte wegen der Gefahr eines Befalles mit Kohlhernie Senf durch Ölrettich ersetzt
werden.
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Bodenpflege durch Kalkung!
C. Brunner 08561 3004-120
Die Auswertung der Bodenuntersuchung auf den Kalkzustand der Acker- und Grünlandböden ergibt, dass
immer noch keine grundlegende Besserung erkennbar ist. Nach wie vor sind 40 % der Acker- und Grünlandflächen im Landkreis aufkalkungsbedürftig, d.h. einmalige Kalkmengen von mindestens 20 dt CaO / ha sind
erforderlich. Weitere 40 % der Ackerflächen befinden sich in Stufe „C“, d.h. hier ist eine Erhaltungskalkung
in Höhe von ca. 17 – 20 dt CaO/ ha in einem Zeitraum von 3 Jahren erforderlich. Beim Grünland sind nur 20
% der Flächen in dieser Versorgungsstufe. Die übrigen Flächen sind mit Kalk überversorgt und sollten bis
zur nächsten Bodenuntersuchung nicht gekalkt werden, damit hier keine Probleme mit der Spurennährstoffversorgung auftreten können.
Auch die Betrachtung von 5 Jahreszeiträumen ergibt keinen Aufschluss über eine Verbesserung des Kalkzustandes. Die Verkaufszahlen der Düngekalkfirmen belegen, dass im Landkreis durchschnittlich nur so viel
Kalk ausgebracht wird, wie für die Erhaltung benötigt wird. Dies würde den Zustand der Kalkversorgung auf
unseren Nutzflächen erklären.
Zur Aufkalkung in Form von Branntkalk wären ca. 23 dt/ha, in Form von Kohlensaurem Kalk jedoch mindestens 40 dt/ha erforderlich. Böden mit pH-Werten um 5,0 (häufig sind dies neue Pachtflächen) verlangen
Kalkgaben in Höhe von 90 dt CaO/ha, die aber nicht in einer Gabe verabreicht werden dürfen.
Auch Einzelwerte mit über 100 dt CaO-Bedarf kommen vor!
Die genauen Werte sind im Gelben Heft auf Seite 25 nachzulesen bzw. stehen im Bodenuntersuchungsbefund.
Nachdem im letzten Sommer eine Kalkausbringung aufgrund der ungünstigen Witterung oft nicht möglich
war, sollte diese wichtige Düngemaßnahme heuer unbedingt nachgeholt werden. Nur bei einer optimalen
Kalkversorgung, also bei pH-Werten über 6,0, besser bei 6,5, haben alle Ackerfrüchte ideale Wachstumsvoraussetzungen. Die Bodennährstoffe, allen voran Stickstoff und Phosphor, können erst bei diesen Werten
verlustfrei genutzt werden. Da die Versorgung mit diesen Nährstoffen eher im Bereich der Überversorgung
liegen, sollte bei der Düngung hier umgedacht werden.
Dokumentation PS-Mitteleinsatz:
J. Wasner  08561 3004-123
Halten Sie Ihre Aufzeichnungen für etwaige CC-Kontrollen griffbereit. Formblätter dafür können Sie im Internet unter www.lfl.bayern.de/ips/pflanzenschutzrecht/30240/index.php herunterladen bzw. liegen am
AELF zum Ausfüllen per Hand aus. So vermeiden Sie unnötige CC-Verstöße!
Beispiel: Bei PSM-Packs bitte unbedingt die Einzelkomponenten aufschreiben! Die Angabe eines Packs
(z.B. „Zintan Pack“) genügt nicht den Anforderungen!!!
Der ER-Niederbayern bietet die Überprüfung der Aufzeichnungen als Service für € 35,- + Mwst. an.
Info unter  0991 24769.
Meldung des überbetrieblichen Pflanzenschutzes:
C. Brunner 08561 3004-120
Wer für andere Betriebe Pflanzenschutzmaßnahmen durchführt, muss dies aufgrund des § 10 Pflanzenschutzgesetz der LfL vor Aufnahme der Tätigkeit melden. Falls die Meldung bisher versäumt wurde, sollte
diese umgehend erledigt werden. Wir empfehlen das Fax-Sendeprotokoll aufzubewahren.
Anmeldemöglichkeit unter www.lfl.bayern.de/ips/recht/026363/index.php
Der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis: Antrag und Fortbildung
J. Wasner, 08561 3004-123
a) Beantragung der Pflanzenschutz-Sachkunde- Scheckkarte
Alle "Altsachkundigen" müssen die neue Pflanzenschutz-Sachkunde-Scheckkarte bis spätestens 26. Mai
2015 am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen beantragt haben.
Wer nicht sachkundig ist, sich aber diese Qualifikation aneignen will, sollte sich bei H. Wasner unter 
08561 3004-123 für die Anfang 2016 stattfindende PS-Sachkundeprüfung vormerken lassen.
b) Regelmäßige Fortbildung beim Pflanzenschutz
Zudem wurde die Pflicht zur Fortbildung im Bereich Pflanzenschutz neu eingeführt. Diese ist im 3-jährigen
Rhythmus durchzuführen und nachzuweisen und dauert 4 Stunden. Für Personen, die bereits am 14.02.2012
sachkundig waren, begann der erste 3-Jahreszeitraum am 01.01.2013 und endet am 31.12.2015.
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Der nächste Zeitraum erstreckt sich vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. Die Fortbildungszeiträume stehen
dann auf den Sachkundeausweisen, die nach Antragstellung (vgl. a) zentral zugestellt werden. Wer noch keinen neuen Ausweis hat kann sich auch schon fortbilden. Wer bisher noch nicht sachkundig ist, braucht sich
nicht fortbilden, da er dadurch auch nicht sachkundig im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes werden kann.
Als Anbieter der Fortbildung zugelassen ist neben dem LKP auch der Verbund aus Maschinenring, Bayerischem Bauernverband, vlf und VLM auf Kreisebene. Diese Zusammenarbeit bedeutet, dass die Veranstaltungen von den Verbundpartnern gemeinsam beworben werden, es einen gemeinsamen Referentenpool
gibt und die Termine und Teilnehmer von allen Beteiligten in einem zentralen System erfasst werden. Vor
Ort soll entschieden werden, wer von den vier Anbietern als Hauptveranstalter die Organisation einer Veranstaltung federführend übernimmt. Vlf, VLM, BBV und MR stimmen in den einzelnen Landkreisen die Termine ab, legen so neue Termine fest und greifen auf einen gemeinsamen Referentenpool zu.
Die Fortbildungskosten belaufen sich für alle „Verbundpartner“ inkl. vlf, VLM, Maschinenring und BBV
einheitlich auf 28 Euro zzgl. MwSt. Es gibt keine weiteren Preisunterscheidungen.
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger:
C. Brunner
Alle landwirtschaftlichen oder gewerbliche Betriebe, die Wirtschaftsdünger in den Verkehr bringen, also
Gülle, Mist, Gärsubstrat tierischer oder pflanzlicher Herkunft an andere Betriebe abgeben, müssen dies einmalig und 1 Monat vor erstmaliger Tätigkeit der LfL melden. Nur wenn die Abgabe an die gleiche Person
(z.B. der Inhaber des Mastbetriebes oder der Biogasanlage ist die gleiche Person wie der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebes) und innerhalb eines Umkreises von 50 km erfolgt, ist keine Meldung erforderlich.
Ist hingegen z.B. der Hofnachfolger nur an der Biogasanlage beteiligt, muss die Meldung gemacht werden.
Wenn die Meldung noch nicht gemacht wurde, bitte dies umgehend nachholen! Die Abgabe ist auch noch im
Mehrfachantrag anzugeben. Da hier keine Weitergabe der Meldung an die LfL erfolgt, ist diese trotzdem erforderlich!
Weiterhin müssen die Angaben über Abgabe, Transport und Aufnahme von allen Beteiligten zeitnah aufgezeichnet und aufbewahrt werden, sofern über 200 t Frischmasse bewegt werden. D.h., wer z.B. 101 t Gülle
an eine Biogasanlage zur Vergärung abgibt und dann wieder aufnimmt muss dies aufzeichnen, da er 202 t
Frischmasse in den Verkehr gebracht hat! Weitere Details und Formblätter sind abrufbar unter
http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032104/index.php
Die Überprüfung von gewerblichen Anlagen durch die LfL hat ergeben, dass leider nur sehr wenige
Betriebe dies bisher gemeldet haben. Bitte machen Sie diese Meldung umgehend, da verstärkt mit
Kontrollen zu rechnen ist.
2.2.2 Arbeitsbereich Betriebsberatung:
Investitionsförderung/ Betriebsberatung
Leiter: Hans Gritsch 08561 3004-129
Hans Gritsch/ K. Eggerstorfer
Anträge zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung (AFP und DIV) können seit Anfang Februar 2015
wieder gestellt werden. An den bereits im letzten Rundbrief vorgestellten Förderbedingungen hat sich mit
der Bekanntgabe der Richtlinie nicht mehr allzu viel geändert. Geblieben ist nun doch, wie bereits in den
letzten Förderperioden auch, die Antragstellung am Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten vor Ort.
Das heißt um einen bewilligungsfähigen Antrag zu stellen, musste dieser vollständig am AELF Pfarrkirchen
für die erste Auswahlrunde zum 9. März eingegangen sein. Der nächste Auswahltermin ist der 15. Juni 2015
und voraussichtlich ein weiterer Termin im Herbst 2015. Somit ist zwar eine kontinuierliche Antragstellung
möglich, aber die Bewilligung erfolgt erst im Anschluss an diese Auswahltermine. Dies ist in der zeitlichen
Planung der Vorhaben zu berücksichtigen.
Da bereits vor Antragstellung alle relevanten Unterlagen für den Förderantrag eingeholt werden müssen, ist
genügend Vorlaufzeit einzuplanen, insbesondere für die Baugenehmigung, da hier eine Vielzahl von Behördenstellen eingebunden sind. Für die Stellungnahme zur besonders tiergerechten Haltung ist frühzeitig der
Bauberater am AELF, Herr Mautner, einzuschalten, da nicht alle Stellungnahmen kurz vor Antragstermin erledigt werden können. Die Einbindung der im Landkreis tätigen Baubetreuer, private Dienstleister zur Betreuung des Förderantrages im Auftrag des Antragstellers, ist gerade bei größeren Vorhaben sehr sinnvoll.
Hier werden Aufgaben von der Antragstellung bis zum Endverwendungsnachweis übernommen. Ein Großteil der anfallenden Kosten ist hier ebenfalls förderfähig.
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Alle Anträge müssen das Auswahlverfahren durchlaufen, damit nur die im Sinne der Kommission „besten“
Projekte gefördert werden. Für jedes Programm wurde eine Mindestpunktzahl festgelegt (Agrarförderprogramm: 5 Punkte, Diversifizierungsförderung: 2 Punkte). Anträge, die diese Mindestpunktzahl nicht erreichen, kommen nicht ins Auswahlverfahren und werden abgelehnt.
Anträge, die die Mindestpunktzahl erreichen oder überschreiten, konkurrieren in den einzelnen Auswahlrunden um die jeweils zugeteilten Fördermittel, wobei die Auswahl für AFP und DIV getrennt erfolgt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist auch in der Förderperiode 2014-2020 nicht vorgesehen.
Zum 1. Antragstermin wurden aus dem Landkreis Rottal-Inn am Fachzentrum in Abensberg zwar die meisten Anträge eingereicht, dennoch ist, gerade nach einer so langen Förderpause, nur von einer verhaltenen
Nachfrage zu sprechen. Grund hierfür sind sicher auch die rückläufigen Erzeugerpreise der letzten Monate.
Zukunftswillige Betriebe mit älteren Bauten sollten deren Erneuerung allerdings nicht völlig aus den Augen
verlieren und über eine frühzeitige, neutrale, umfassende betriebliche und persönliche Beratung ihre Entwicklungsmöglichkeiten kennen. Als Vorabinfo zur Investitionsförderung sind sämtliche Unterlagen, Formulare und Merkblätter im Internet unter http://www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser für Sie verfügbar.
Bei Interesse an Beratung Anruf unter  08561 3004-129 oder -128
V. Informationen des Bereichs Forsten
Leiter: FD Josef Kiefl  08561 300-161
Jahr des Waldnaturschutzes 2015
Christine Zahnbrecher
Der Wald ist einer der artenreichsten Lebensräume, die es gibt. Diesen positiven Zustand haben wir unseren Vorfahren zu verdanken. Wir wollen ihn auch für unsere Kinder erhalten. Im Jahr 2015 werden sich
die Förster im Landkreis Rottal- Inn zusammen mit Ihnen als Waldbesitzer intensiv mit dem Thema Naturschutz im Wald auseinandersetzen.
Der Druck der Gesellschaft auf den Wald wächst immer mehr: Wir brauchen Nutzholz, aber auch Energieholz, um den nötigen Ausbau der regenerativen Energien voranzutreiben. Gleichzeitig rückt auch der Anspruch an den Naturschutz im Wald immer mehr in den Vordergrund. Die Balance zwischen den verschiedensten, ja teilweise gegensätzlichen Ansprüchen an den Wald zu finden, fällt dem Waldbesitzer nicht
immer leicht. Einen Beitrag zum Naturschutz können sie leisten, indem Sie abgestorbene, faule, finanziell
schon entwertete Bäume im Wald stehen oder liegen lassen. Der ökologische Wert solcher Bäumen ist immens: In ihnen finden Vögel, wie Spechte, Säugetiere, wie der Marder, aber auch verschiedenste Käfer und
Pilze einen Lebensraum.
Auch die Begründung und Pflege von Mischwäldern sind wichtige Beiträge zum Waldnaturschutz.
Staatliche Zuschüsse für einen artenreichen Wald
Der Freistaat Bayern stellt für verschiedene Maßnahmen für den Naturschutz im Wald Geld bereit.
Gefördert werden können zum Beispiel:
• Natürliche Waldverjüngungen mit verschiedenen Baumarten
• Pflegemaßnahmen in jungen Wäldern zum Erhalt wichtiger Mischbaumarten
• Pflanzung oder Saat von Bäumen oder Sträuchern im Wald
• Waldrandgestaltung
• Pflanzung seltener Baumarten
Innerhalb von Schutzgebieten gibt es noch weitere Fördermaßnahmen im Wald (Vertragsnaturschutzprogramm Wald). Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Förster auf, er berät sie gerne- kostenlos und neutral.
Veranstaltungen im Landkreis Rottal-Inn zur Thematik:
Freitag, 26.06.2015 um 14.00 Uhr
Naturschutz in Wäldern der Diözese Passau, der Bayerischen Staatsforsten und der Stadt Simbach am Inn.
Ein Waldbegang mit der Forstverwaltung, der Unteren Naturschutzbehörde, Selbsthilfeorganisationen der
Waldbesitzer, Spezialisten für Naturschutz, u.a..
Donnerstag, 11.06.2015 um 18.00 Uhr
Exkursion Naturschutz mit unserem Förster Michael Reichenwallner exklusiv für private Waldbesitzer im
Bürgerwald Eggenfelden
Weitere Hinweise und Termine finden Sie auf unserer Homepage www.aelf-pk.bayern.de.
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Fortbildungen im Wald bzw. zu waldbaulichen Themen
Folgende Veranstaltungen sind bis Herbst 2015 geplant (Anfrage an den Geschäftsstellen oder Rundschreiben beachten) bzw. stehen fest:
WBV Eggenfelden-Arnstorf:
Infoveranstaltung zu Waldpflegeverträgen
29.04.2015
WBV- Pfarrkirchen-Simbach
Waldbegang zum Thema „Waldnaturschutz“
03.07.2015
Ort: Kirchenstiftungswald Zimmern, Treffpunkt bei Bau-Sem
14:00 Uhr
Fahrt zum Waldbesitzertag Passau zum Thema „Mein Wald, ein Schatz“
20.09.2015
E. Informationen der Verbundpartner
I. Erzeugerring (ER) Pflanzenbau Niederbayern:
Geschäftsstelle in DEG  0991-24769
1. Pflanzenbauhotline:  01805 57 44 52 (14 Ct./Min aus dem dt. Festnetz, Mobil abweichende Kosten).
Im Rahmen der Verbundberatung steht für Fragen rund um den Pflanzenbau eine verbesserte Telefonhotline
zur Verfügung. Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr zu erreichen! Sie erhalten
hier eine fachkompetente, produktionstechnische Pflanzenbauberatung.
Außerhalb der angegebenen Beratungszeiten können Sie einen aktuellen Beratungstext rund um die Uhr abrufen.
2. Beraterfax des ER Niederbayern:
Anmeldung unter  0991 -4769
Wer ein Faxgerät besitzt, sollte sich unverzüglich das Beraterfax (€ 19,50 + 19 % MwSt/Jahr) vom ER bestellen! Das Fax ist auch zusätzlich per E-mail und per Brief (Aufschlag für Briefporto!) zu erhalten.
Die Faxe enthalten u.a. aktuelle Hinweise im Pflanzenschutz (z.B. optimaler Bekämpfungszeitpunkt, Neuerungen), im Pflanzenbau (z.B. Düngung) und zum Förderrecht (z.B. CC, Termine, DüngeVO, …).
Wer das Fax per E-Mail erhält (keine Zusatzkosten), wird über die eingefügten Links direkt zu den angegebenen Internetseiten weitergeleitet!
3. Weitere Angebote der Erzeugerring (ER)-beratung:
Beachten Sie bitte auch die neuen ER-Beratungsangebote wie „ER-direkt“ und ER-online“
(Versuchsberichtsheft 2014 ab S. 320).
Persönliche Beratung, Gruppenberatung und Felderbegehungen können Sie beim ER buchen. Infos im ERRundschreiben bzw. Pflanzenbauversuchsberichtsheft. Anmeldung unter  0991-24769
II. Verwaltungsstelle des LKV in Niederbayern:
Geschäftsstelle in LA 0871-67880
Das LKV Bayern bietet Ihnen eine breite Palette an Beratungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Neben Arbeitskreisen und Seminaren zu aktuellen und interessanten Themen können Sie auch von der einzelbetrieblichen Beratung profitieren.
Die LKV-Beratung
- erfolgt ausschließlich durch gut ausgebildete und motivierte Berater.
- findet vor Ort auf Ihrem Betrieb statt.
- basiert auf einer engen Vertrauensbeziehung zwischen Landwirt und Berater.
- steht allen Betrieben jeder Betriebsgröße offen und ist unabhängig davon, ob die Leistungsprüfung durch
geführt wird. Allerdings beruht jede umfassende Beratung immer auf den Informationen aus der Leistungsprüfung.
- geht auf Ihre betriebsindividuellen Ziele und Wünsche ein.
- ist firmenunabhängig, neutral und erfolgt ohne jegliche Parallelgeschäfte.
- wird staatlich gefördert.
Unsere Berater unterstützen Sie bei der professionellen Leitung Ihres Betriebes in den Spezialbereichen
Fütterung – Melken – Haltung – Anpaarung – AMS.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bitte gleich an bei Ihrem LOP, Ihrem Berater oder
Ihrer Verwaltungsstelle! Nähere Informationen zur Beratung und aktuelle Termine der Seminare und Arbeitskreise finden Sie auch im Internet unter www.lkv.bayern.de.
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F. Überregionale Beratungsangebote und Infos der Fachzentren (FZ):
Ansprechpartner und Telefonnummern entnehmen Sie bitte unserer Homepage
www.aelf-pk.bayern.de/amt/verbundberatung
I. FZ Pflanzenbau (L 3.1):
Leiter: LD Dr. J. Freundorfer, AELF Deggendorf
Anwendungsbestimmungen gegen Abschwemmung (Hangauflagen)
Viele Pflanzenschutzmittel – meist Herbizide, aber auch zunehmend andere – werden im Rahmen der Zulassung mit sogenannten Hangauflagen belegt: z. B. NW 701, 703, 705 und 706 bzw. NG 402, 404, 409, 412.
Von hängigen Flächen können Pflanzenschutzmittel durch Oberflächenabfluss (Run-off) und Bodenerosion
in die Gewässer eingetragen werden. Durch die Hangauflagen soll dies vermieden werden. Verstöße gegen
die Hangauflagen sind bußgeldbewehrt und CC-relevant!
Die sogenannten Hangauflagen haben folgenden Wortlaut:
„Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % (alternativ: 4%) und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender
– muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.
Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.
Er muss eine Mindestbreite von 5 m (alternativ: 10 m, 20m) haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
 ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind
oder
 die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“
Die Betrachtung der Hangneigung erfolgt bis zu einer Entfernung von 100 Metern hangaufwärts, gemessen
ab der Böschungsoberkante des Gewässers.
Eine zu behandelnde Ackerfläche neben einem Oberflächengewässer mit mehr als 2 bzw. 4% Hangneigung
darf demnach nur dann mit einem Pflanzenschutzmittel mit Hangauflage behandelt werden, wenn zwischen
Fläche und Gewässer ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer vorgeschriebenen Mindestbreite vorhanden ist.
Welche Bedingungen muss der Randstreifen erfüllen?
Der erforderliche Randstreifen muss zum Zeitpunkt der Behandlung der Kultur einen geschlossenen Pflanzenbewuchs aufweisen. Der Randstreifen muss dicht bewachsen sein und der Boden muss weitgehend abgedeckt sein.
Diese Anforderungen erfüllen die Kulturen in der Regel selbst nicht. Eine Ausnahme können z. B. Getreideoder Grassamenbestände darstellen, die zum Zeitpunkt der Behandlung bereits flächendeckend einen bodennah geschlossenen Bewuchs aufweisen.
Wichtig: Der Randstreifen selbst darf keinesfalls mit einem Pflanzenschutzmittel behandelt werden, das mit
einer Hangauflage belegt ist. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn der Randstreifen mit Getreide bestellt ist.
Welche Bedingungen müssen Direkt-oder Mulchsaatverfahren erfüllen?
Der mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn hängige
Flächen im Mulch- oder Direktsaatverfahren bestellt werden, d.h.
 bei Anbauverfahren, bei denen die Aussaat direkt in die unbearbeitete Fläche der Vorkultur bzw. direkt in
die Getreidestoppel erfolgt, oder
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 bei Mulchverfahren (Einarbeitung von Zwischenfrüchten oder Strohresten), wenn zum Zeitpunkt der
Pflanzenschutzmittelanwendung eine durchschnittliche Abdeckung mit mindestens 30 % Mulchmaterial
an der Bodenoberfläche vorhanden ist.
Diese Anforderungen gelten immer für die gesamte Behandlungsfläche.
II. FZ Agrarökologie (L 3.2):
Leiter: LOR Hans Maidl, AELF Straubing
Wildlebensraumberater für Niederbayern
Seit 1. März 2015 ist Hans Laumer als Wildlebensraumberater im Fachzentrum für Agrarökologie am Amt
für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Straubing tätig. Er ist Ansprechpartner für Landwirte, Jäger und
Jagdgenossen in ganz Niederbayern. Seine Aufgabe ist es, Lebensräume für Wildtiere in unserer Agrarlandschaft zu verbessern und zusammen mit den Beteiligten dazu praktikable Lösungen zu finden.
Als Wildlebensraumberater wird Hans Laumer auf Landwirte und Jäger zugehen und diese über die Umsetzung von wildtierfreundlichen Maßnahmen informieren und beraten. Lebensräume für Rebhuhn, Feldhase
und Co. sind aufgrund der Flächennutzung oft beschnitten, eingeengt oder teilweise verloren gegangen. Die
kritischen Faktoren für das Vorkommen von Wildtieren in der Agrarlandschaft sind heute vor allem Nahrung
und sichere Rückzugsorte.
Ob Blühflächen am Waldrand oder in der Feldflur, Hecken, Streuobst, Zwischenfruchtanbau oder wertvolle
Winterbegrünung in der kargen Jahreszeit - eine Fülle an Maßnahmen stützen und fördern die Artenvielfalt
in Bayern. Mit dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) auch in Verbindung mit dem „greening“ stehen Instrumente zur Seite, um hochwertige Lebensräume für unsere Wildtiere in unsere Agrarlandschaft zu integrieren.
Kontakte mit Hans Laumer möglich unter  09421 8006-0
III. FZ Rinderzucht (L 3.5):
Leiter: LD Josef Tischler, AELF Landshut
Genomische Selektion mit neuem Custom Chip
Seit Februar 2015 werden die Typisierungen im Rahmen der Genomischen Selektion mit dem neuen Custom
Chip durchgeführt. Dabei werden neben den SNPs des Standard 50k-Chips eine Reihe zusätzlicher SNPs untersucht, die in direktem Zusammenhang mit genetischen Besonderheiten (z.B. Hornlosigkeit) und Erbfehlern stehen. Es wurde angestrebt die bisher durchgeführten Haplotypen- und direkten Gentests weitestgehend
in einem Schritt durch direkte Informationen aus dem Custom Chip zu ersetzen. Für alle Genomkandidaten
der Rasse Fleckvieh werden künftig die in der nebenstehenden Tabelle angeführten Gentests veröffentlicht.
Erbfehler bzw.
Kurzbegenetische Besonderheiten
zeichnung
_______________________________________
Bovine männliche Subvertilität
BMS
Braunvieh-Haplotyp 2
BH2
Fleckvieh-Haplotyp 4
FH4
Minderwuchs
FH2
Thrombopathie
TP
Zinkdefizienz-like Syndrom
ZDL
Hornlosigkeit
P
Kappa-Kasein A und B
_______________________________________
Im Vergleich zum bisherigen Standardchip ergeben sich auch zusätzliche Informationen zum Hornlosstatus
der Tiere bzw. zur Kappa-Kasein-Variante A oder B, die einen Einfluss auf die Ausbeute bei der Käseherstellung haben. Für die Erbfehler Zwergwuchs und Spinnengliedrigkeit bei Fleckvieh können leider auch mit
dem Custom Chip nur Haplotypenergebnisse ausgewiesen werden, die bei Besamungsbullen weiterhin über
zusätzliche direkte Gentests abgesichert werden sollten.
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IV. FZ Rinderhaltung (L 3.6):
Leitung: LD F. Neuhuber, AELF PAN
1.Infobrief
Das Fachzentrum für Rinderhaltung gibt in ca. zweimonatigen Abständen einen Infobrief "Rund um das
Rind" heraus. Dieser wird per E-Mail an angemeldete Interessenten versandt und ist auch auf der Homepage des AELF www.aelf-pk.bayern.de barrierefrei abzurufen. Darin werden aktuelle Themen zur Haltung und
Fütterung der Milchkühe, aber auch betriebswirtschaftliche und bauliche Sachverhalte angesprochen. Sollten
Sie Interesse an dem Infobrief haben, schreiben Sie eine E-Mail an: [email protected].
Bitte geben Sie dabei Ihre komplette Adresse mit Tel. Nr. an!
2. Veröden von Hornanlagen - Enthornen von Kälbern – CC Relevanz!
Aktueller Rechtsstand ist, dass bei Eingriffen an Tieren, die nach § 5 Abs. 1 Satz 6 TierSchG ohne Betäubung erfolgen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen sind, um Schmerzen oder Leiden der Tiere zu mindern.
Ab dem Jahr 2015 ist die Gabe von Schmerz- und Beruhigungsmittel beim Veröden von Hornanlagen bei
Kälbern unter 6 Wochen ohne Betäubung erforderlich und CC relevant!
Sprechen Sie umgehend mit Ihrem Hoftierarzt, um die notwendigen Medikamente für das Enthornen zu bekommen. Sie als Landwirt dürfen die Mittel dann nach Anweisung des Tierarztes verabreichen.
Eine Dokumentation im Bestandsbuch ist aber natürlich erforderlich!
Landwirte, die bereits jetzt die Mittel einsetzen, sprechen von einer deutlichen Arbeitserleichterung! Ein
nicht sediertes Kalb zu enthornen ist sicher kein „Zuckerschlecken“! Dagegen geht dies bei einem sedierten
Kalb relativ einfach. Daneben sollte man u.U. auch den Zeitpunkt hinterfragen! Lieber etwas früher wäre
sinnvoll. Dann kommt natürlich immer der Einwand, dass man oft die Hörner noch nicht sieht / spürt. Ein
einfacher Trick ist, einfach das Fell wegzuscheren. An der Stelle ohne Haaransatz würde sich das Horn entwickeln. Der TGD Bayern und die LfL in Grub haben zu der Thematik in den letzten Jahren umfassende Untersuchungen durchgeführt und das Verfahren getestet.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Hoftierarzt oder an den TGD Bayern (Landshut 0871 430636-0 oder Deggendorf 0991 - 37128 – 0). Auf der Homepage des TGD (http://www.tgdbayern.de/index.php/download/allgemein) können Sie zu diesem Thema auch einen Videofilm ansehen!
V. FZ Schweinezucht und -haltung (L 3.7):
Leitung: J. Reimer, AELF Landshut
1.Initiative zum Tierwohl
Im Rahmen der „Initiative zum Tierwohl“ werden auch für Schweine haltende Betriebe Maßnahmen finanziell honoriert, die über die gesetzlichen Tierhaltungsvorschriften hinausgehen. Das branchenübergreifende
Bündnis von Unternehmen und Verbänden aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel hat die Förderung des Tierwohls auf freiwilliger Basis zum Ziel. Nachfolgend sind einige Maßnahmen exemplarisch aufgezählt: Z. B.: Ein höheres Platzangebot, Vorlage von Raufutter, Saufen aus offener
Fläche, Scheuermöglichkeiten, organisches Beschäftigungsmaterial, freies Abferkeln, 4-wöchige Säugezeit,
etc.
Je nach den gewählten Maßnahmen erhalten die Tierhalter einen finanziellen Ausgleich für den mit der gewählten Maßnahme verbundenen Mehraufwand:
- beim Ferkelerzeuger max. 6 Euro pro Ferkel
- beim Schweinemäster max. 9 Euro pro Mastschwein
- beim spezialisierten Ferkelaufzuchtbetrieb max. 3 Euro pro Ferkel.
Neben den Grundanforderungen sind dazu Wahlpflichtkriterien und Wahlkriterien zu erfüllen. Vorweg ist
ein Audit (Überprüfung) erforderlich, ob die Kriterien eingehalten werden können.
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt bei einem sog. „Bündler“ der LQB Bayern GmbH, Am Branden 6c,
85256 Vierkirchen (Infos unter Tel: 08139/9368-30) ab 01. April 2015 und ist voraussichtlich über einen
Zeitraum von 4 Wochen möglich.
Weiterführende Informationen und Leitfäden erhalten Sie auf folgenden Informationsplattformen:
www.initiative-tierwohl.de oder bei www.qualifood.de (unter: „Aktuelle Themen“ => „ITW-Infoflyer“ finden Sie eine sehr kompakte Übersicht) oder unter www.q-s.de.
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2.Schwerpunktberatung Ferkelerzeugung
Dem anhaltend starken Rückgang der Selbstversorgung mit bayerischen Ferkeln wird mit einem speziellen
Beratungsangebot begegnet. Derzeit müssen jährlich 1,5 Mio. Ferkel nach Bayern eingeführt werden. Dies
erfordert umfangreiche Tiertransporte und birgt die Gefahr möglicher Krankheitsverbreitung in kurzer Zeit
über weite Entfernungen.
Darüber hinaus laufen Übergangsregelungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) aus, die Ferkelerzeuger beachten müssen:
a) ab 04.08.2016:
Absatzferkel über 20 kg benötigen dann 0,35m²/Ferkel anstatt 0,30 m² uneingeschränkt nutzbarer Buchtenfläche.
b) ab 31.12.2018:
Fress-Liegebuchten für die Gruppenhaltung von Jungsauen und Sauen müssen so angelegt und beschaffen
sein, dass bei einseitiger Buchtenanordnung die Gangbreite hinter den Fress-Liegebuchten mindestens 1,6
Meter oder bei beidseitiger Buchtenanordnung die Gangbreite zwischen den Fress-Liegebuchten mindestens
2,0 Meter beträgt.
Alle betroffenen und interessierten Ferkelerzeuger, aber auch Neueinsteiger können sich am Fachzentrum für
Schweinezucht und –haltung zu den gesetzlichen Vorgaben, zu Fragen zur baulichen Umsetzung, zur betriebswirtschaftlichen Beratung und betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten sowie zu den Förderbedingungen im Bereich Schweinehaltung (Agrarinvestitionsförderprogramm –AFP und Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft - BaySL) beraten lassen.
VI. FZ Diversifizierung/Strukturentwicklung (L 3.11):
Leiter: LD B.Blaim, AELF Regen
Beratungsinitiative Biogas zur bedarfsgerechten Stromerzeugung
Sepp Niedermeier
Der vom Bundestag am 30. Juni 2011 beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie stellt vor allem die
bayerische Stromversorgung vor große Herausforderungen.
Biogasanlagen fällt hier zum Ausgleich von Lastschwankungen eine besondere Rolle zu: Sie sind
erneuerbar und können ihre Einspeiseleistung flexibel dem Bedarf anpassen. Unter den bekannten
Begriffen Strom-Direktvermarktung (Marktprämie) und der bedarfsgerechten Bereitstellung von
Energie (Flexibilitätsprämie und Regelenergiebereitstellung) wird dieser Ansatz seit dem EEG 2012
unterstützt. Dabei treten die einzelnen Biogasanlagenbetreiber nicht direkt am Strom-Terminmarkt
und/oder am Regelleistungsmarkt auf, sondern schließen einen Vertrag mit einem sogenannten
Strom- Direktvermarkter als Zwischenhändler.
Neben dieser Änderung in der Stromvermarktung kann die bedarfsgerechtere Stromeinspeisung auch
Änderungen im Anlagenbetrieb oder sogar weitere Investitionen nach sich ziehen.
Frau StMin Aigner und Herr StM Brunner haben bei einem gemeinsamen Termin am 17.12.2014 der
Presse eine neue bayernweite Beratungsinitiative zur Umstellung von Biogasanlagen auf Regelbetrieb vorgestellt.
Die Projektmitarbeiter „LandSchafftEnergie“ unterstützen diese Initiative seit April 2014 durch eine
umfassende und vor allem neutrale Beratung zum Thema „bedarfsorientierte Stromerzeugung“.
Es werden zunächst die Biogasanlagenbetreiber beraten, die im Rahmen der Umfrage zur „StromDirektvermarktung und Bereitstellung von flexibler Leistung und/oder Regelenergie“ konkreten Bedarf geäußert haben.
Bei Interesse bzw. Beratungsbedarf zu allgemeinen energetischen Fragen Anruf 09921/608-158
VII Abteilung Prüfdienst
Leiter: Franz Erhard, AELF Landau – Sitz Passau
Ergebnisse aus den Vor-Ort-Kontrollen des Jahres 2014
Bereich Cross Compliance (CC)
Jedes Jahr müssen in Bayern aufgrund von EU-Vorgaben 1 % aller Antragsteller auf die Einhaltung der
Cross-Compliance-Verpflichtungen kontrolliert werden. Die Kontrollen sind somit eine Voraussetzung für
die termingerechte Auszahlung der Fördergelder an alle bayerischen Landwirte.
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Nur so ist sichergestellt, dass jährlich ca. 1,4 Mrd. € an Direktzahlungen über Betriebsprämien, Agrarumweltmaßnahmen oder Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten nach Bayern fließen können.
Die CC-Kontrollen sind in Bayern in zwei Bereiche aufgeteilt, den weißen und den grünen Bereich.
Der weiße Bereich (Tierkennzeichnung, -schutz, Lebens- und Futtermittelsicherheit usw.) liegt in der Verantwortung der Veterinärverwaltung.
Die Kontrollen im grünen Bereich (Düngung, Pflanzenschutz, Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand usw.) werden bayernweit von 6 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) durchgeführt. Die Abteilung L 3.P Prüfdienst des AELF
Landau a. d. Isar ist für die Vor-Ort-Kontrollen (VOK) in ganz Niederbayern (ohne Landkreis Kelheim) und
im Landkreis Regensburg zuständig. Die nachfolgenden Ausführungen zu CC beziehen sich nur auf diesen
grünen Bereich. Im Jahr 2014 wurden durch die 6 Abteilungen Prüfdienst bayernweit 1830 Betriebe im grünen CC-Bereich kontrolliert. Dies sind mehr als 1% der Antragsteller, da aufgrund von vermehrten Beanstandungen im Bereich der Dünge- und Anlagenverordnung im Jahr 2013 die Kontrollquote für 2014 erhöht
werden musste.
Die CC-Auflagen beinhalten neben förderrechtlichen auch fachrechtliche Vorschriften. Insbesondere auch
das Fachrecht muss jeder Landwirt einhalten. Sind bei den CC-Kontrollen Verstöße gegen diese Fachrechtsauflagen festgestellt worden, werden diese von der Kontrollinstitutionen in die HIT-Datenbank eingetragen.
Je nach Schwere des Verstoßes führt dies zu Kürzungen der Direktzahlungen um 1, 3 oder 5%, bei Wiederholungsverstößen und vorsätzlichen Verstößen auch mehr. Der jeweilige Kürzungssatz wird bei den Auszahlungen an die Antragsteller bereits berücksichtigt. Zusätzlich müssen die zuständigen Fachbehörden informiert werden. Diese leiten ggf. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Verhängung eines Buß- oder Verwarnungsgeldes ein, wenn das Fachrecht dies vorsieht.
Auch die landwirtschaftlichen Fachbehörden (Fachzentren für Pflanzenbau und Agrarökologie der ÄELF)
sind angehalten, in einem vorgegebenen Umfang Fachrechtskontrollen durchzuführen. Diese Fachbehörden
werden auch bei Anzeigen Dritter tätig. Ermitteln Fachbehörden einen Verstoß gegen CC-Auflagen, führen
sie ebenfalls ein Übertrag in die zentrale Datenbank (HI-Tier) durch.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Schwerpunkte der Beanstandungen immer wieder dieselben Prüfbereiche betreffen:
 Pflanzenschutz-Richtlinie
Im Jahr 2014 wurden in Bayern von den Abteilungen Prüfdienst bei 55 Betrieben 57 Verstöße gegen
die Pflanzenschutzrichtlinie festgestellt.
91 % dieser Verstöße gegen die Pflanzenschutz-Richtlinie beruhen darauf, dass die betrieblichen
Pflanzenschutzaufzeichnungen nicht vorhanden oder unvollständig waren. Nähere Informationen zu
den Anforderungen im Bereich Pflanzenschutz sind der CC-Broschüre des Jahres 2015 ab Seite 31 ff
zu entnehmen. Bei der Kontrolle werden immer die Pflanzenschutzaufzeichnungen des Vorjahres
überprüft. Folgende Punkte sind aufzuzeichnen (siehe Beispiel auf Seite 93 der CC-Broschüre 2015:
Anwendungsdatum, Kultur, Anwendungsfläche, verwendete Pflanzenschutzmittel, Aufwandmenge je
Flächeneinheit und Name des Anwenders.
Die Sachkunde des Anwenders und der Spritzen-TÜV sind ab 2015 nicht mehr CC-relevant, jedoch
immer noch Bestandteil des Fachrechts. Das Fachzentrum Pflanzenbau des AELF Deggendorf wird
diese Kriterien im Rahmen seiner Fachrechtskontrollen weiterhin prüfen und Verstöße ahnden. Ein
nicht sachkundiger Anwender oder ein abgelaufener Spritzen-TÜV hat keine CC-Kürzung mehr zur
Folge. Diese Auflagen sind jedoch weiterhin eine Grundanforderung im Fall der Förderung von
Agrarumweltmaßnahmen und damit zu beachten.
 Nitrat-Richtlinie
Im Jahr 2014 wurden in Bayern von den Abteilungen Prüfdienst bei 262 Betrieben 458 Verstöße gegen die Nitratrichtlinie festgestellt. D. h. viele Betriebe hatten mehr als einen Verstoß.
53 % der im Jahr 2014 in Bayern festgestellten Verstöße gegen die Nitrat-Richtlinie beruhen darauf,
dass der Nährstoffvergleich nicht bzw. nicht richtig erstellt war oder Aufzeichnungen zur N-Düngung
(N-min-Beratungsempfehlungen und Gelbes Heft bzw. CC-Broschüre) nicht vorhanden waren. Es
werden die Aufzeichnungen des Vorjahres kontrolliert.
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21 % der Verstöße im Bereich der Nitrat-Richtlinie rührten davon her, dass ortsfeste Festmistlagerstätten nicht ordnungsgemäß waren, weil z.B. Jauche nicht ordnungsgemäß gesammelt wurde oder
keine betonierte Bodenplatte vorhanden war. Diese Verstöße werden an die Fachkundige Stelle für
Wasserrecht des zuständigen Landratsamtes weitergeleitet, die als Fachbehörde für die Anlagenverordnung ggf. weitere Schritte einleitet.
12 % der Verstöße waren darin begründet, dass über Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft im Betriebsdurchschnitt mehr als 170 kg N/ha und Jahr ausgebracht wurden.
Düngereinträge in Oberflächengewässer oder die Ausbringung von N-haltigen Düngemitteln auf nicht
aufnahmefähige Böden oder in der Sperrfrist sind ebenfalls Kontrollinhalte. Verstöße in diesem Bereich werden naturgemäß eher von der Fachbehörde (Fachzentrum für Agrarökologie am AELF
Straubing) aufgrund von Fachrechtskontrollen oder Anzeigen Dritter festgestellt.
Nähere Informationen zu den Anforderungen im Bereich der Nitrat-Richtlinie finden Sie in der CCBroschüre des Jahres 2015 ab Seite 21 ff.
 Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
46 % der in diesem Rechtsbereich im Jahre 2014 in Bayern festgestellten 37 Verstöße rühren daher,
dass auf aus der Erzeugung genommenen Flächen die Mindestpflege (jährlich mulchen bzw. mähen
und abfahren) oder die Schutzperiode nicht eingehalten wurde (Mulch- und Mähverbot in der Zeit
von 1. April bis 30. Juni).
Nähere Informationen zu den Anforderungen zum Erhalt der Flächen in gutem landwirtschaftlichen
und ökologischen Zustand finden Sie in der CC-Broschüre des Jahres 2015 ab Seite 9 ff.
 Anwendung phosphathaltiger Düngemittel
o Aktuelle Bodenuntersuchungen vorhanden,
o Nährstoffvergleich für P vollständig und korrekt,
o Angaben über Inhaltsstoffe in Wirtschaftsdüngern (Gelbes Heft oder CC-Broschüre).
Alle im Jahr 2014 in Bayern festgestellten 120 Verstöße in 93 Betrieben hatten ihre Ursache darin,
dass die geforderten Aufzeichnungen nicht oder nicht korrekt vorhanden waren. Diese Grundanforderungen an die Anwendung phosphathaltiger Düngemittel sind ab 2015 nicht mehr CC-relevant,
jedoch durch die Düngeverordnung mit einem Bußgeld bewehrt.
Die Auswertungen zeigen, dass diese Beanstandungen oftmals leicht zu vermeiden wären, handelt es sich
doch vielfach um fehlende oder nicht korrekte Nachweise oder Unterlagen, d. h. es fehlt lediglich das eine
oder andere Papier.
Bereich Flächen- und Auflagenkontrolle (InVeKoS)
Die EU fordert, dass Bayern jährlich 5 % aller Mehrfachantragsteller auf die Einhaltung der Förderauflagen
(Betriebsprämie, Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten) hin kontrolliert.
In 2014 waren dies 5725 Betriebe. Folgende Verstöße werden hauptsächlich festgestellt:
 die beantragte Flächengrenze stimmt mit der Bewirtschaftungsgrenze nicht überein
 Unland bzw. Wald wird als LF beantragt
 Rasen- und Freizeitflächen im Umgriff der Hofstelle werden als LF beantragt
 Keine Selbstbewirtschaftung des Betriebes (in eigenem Namen und auf eigene Rechnung)
 Schnittzeitpunkt-Auflagen im KULAP bzw. Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden nicht eingehalten
 VNP-Auflagen werden nicht eingehalten (z.B. Mahd mit Motormäher, Zusammenrechen per Hand)
 Die (wenigen) Auflagen in den Agrarökologischen Konzepten im KULAP werden nicht eingehalten
(z.B. Mulchen eines Randstreifens in einem bestimmten Zeitfenster, Aufrechterhaltung eines
Schwarzbrachestreifens durch mehrmalige Bodenbearbeitung in der Hauptvegetation). In der Blühflächenförderung im neuen KULAP sind diese Konzepte nicht mehr vorgeschrieben. Somit wird sich
hier die Situation entschärfen.
Durch die Abteilungen Prüfdienst kann eine integrierte Kontrolle von Mehrfachantrag (Flächenkontrolle)
und Cross Compliance ermöglichst werden, was eine Verringerung der Anzahl der Betriebsbesuche bei den
Antragstellern zu Folge hat.
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Absender:
Verband für landwirtschaftliche
Fachbildung Rottal-Inn
Lärchenweg 12
84347 Pfarrkirchen
Ehemaligen-Rundbrief
Rottal-Inn
Frühjahr 2015