Planfeststellungsverfahren - Flugplatz Neida Neida Wiesenfeld

Planfeststellungsverfahren - Flugplatz Neida
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Neida
Wiesenfeld
N^Sulzbach
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Grafik: Michael Beetz, Quelle: Arbeitsgemeinschaft Baader-Dorsch, Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH
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SAMSTAG/SONNTAG, 11./12. APRIL 2015
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Warum dasßürgerbegehren
eher nicht abgesagt wird
COBURG LAND, SEITE 19
Land in Sicht
Ach, Römer!
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s ist schon schön, das Coburger Land. Es muss
schon immer schön gewesen
sein. Zumindest während der
vergangenen zehn Jahrtausende scheint es beständig Leute
hier hin gezogen zu haben.
Gräber auf den Langen Bergen
stammen aus vorgeschichtlicher Zeit. Hier da und dort gibt
es Spuren von Siedlungen aus
der Steinzeit bis hinein die Zeit,
als römische Kaiser gern ganz
Germanien erobert hätten, es
aber nicht bekommen haben.
Vielleicht unterhielten sich irgendwann auch auf dem Rangesberg (rechts) ein paar Herren auf keltisch oder in einem
frühen Herbartsdorfer Dialekt.
Sie könnten in ihrer Sprache
gesagt haben: „Die spinnen,
die Römer." Wie das damals
ausgesprochen wurde, wissen
wir wohl nicht so genau. Aber
wenn heute Leute aus der Ge- .
gend auf dem Rangesberg sitzen, sagen sie vielleicht: „Die
sen a weng olber!" Es darf allerdings vermutet werden, dass sie
damit nicht die Römer meinen.
Die haben ja ihre Eroberungsversuche inzwischen aufgegeben,
du
Der Rangesberg beherbergt friiheste Siedllingsspuren des Coburger Landes. Für den Verkehrslandeplatz sol
der Hügel abgetragen, das Bodendenkmal beseitigt werden. Es werden Kosten für archäologische Grabungen lallig.
FLUGPLATZ
Auf dem Rangesberg lagerten schon in der Mittelsteinzeit Jäger und Sammler. Später gab es dort eine Siedlung der Hallstattzeit. Jetzt ist er der Startbahn im Weg.
VON UNSEREM REDAKTIONSMITGUED RAINER LUTZ
Herbartsdorf - Die Behausungen
der Jäger waren einfach, als sie
für eine Weile ihr Lager auf dem
sanft ansteigenden Hügel aufschlugen. Sie kamen immer wieder hier hin und campierten, um
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Planfeststellungsverfahren - Flugplatz Neida
Neida
Fotos: Rainer Lutz
sanft ansteigenden Hügel aufschlugen. Sie kamen immer wieder hier hin und campierten, um
Streifzüge in die Gegend zu unternehmen, in der Hoffnung auf
Beute. Das allerdings ist ein paar
Tausend Jahre her. Und doch
hinterüeßen die Jäger Spuren.
Später siedelten Menschen dauerhaft auf dem Hügel. Das war
zur so genannten Hallstattzeit
(800 bis 450 vor Christus). Auch
sie hinterließen Spuren. Weil
diese Spuren dem Landesamt für
Denkmalschutz bekannt sind,
wurde der Hügel, der heute
Rangesberg heißt, im Denkmalatlas mit einem roten Klecks
markiert. Er ist somit als Bodendenkmal erfasst.
Auf diesen Umstand machte
uns unser Leser Heinz Sobotta
aufmerksam. Das Denkmal
trägt übrigens den Namen D-45631-0033, wie dem Atlas zu
entnehmen ist. Dort ist es verzeichnet als „Freilandstation des
Mesolithikums und Siedlung der
Hallstattzeit". Eine Freilandstation nennen Wissenschaftler einen Platz, an dem Menschen der
(in diesem Fall Mittleren) Steinzeit saisonal ihr Lager aufschlugen, um als Jäger und Sammler
auf Nahrungssuche zu gehen.
„Nun soll dieses Bodendenkmal
im Zuge des Flugplatzneubaues
bei Neida bis zu zwölf Meter tief
abgetragen und in angrenzende
Erdsenken oder Bodenmulden
verfüllt werden", schreibt uns
Heinz Sobotta.
Hohe Schutzwürdigkeit
Tatsächlich findet sich der Rote
Fleck, der das Bodendenkmal
kennzeichnet, in den Unterlagen
für das Planfeststellungsverfahren zum Bau eines Verkehrslandeplatzes am Rande dort, wo die
Start- und Landebahn entstehen
soll. Die Legende auf dem Plan
erklärt, dass die rote Markierung
in diesem Fall (nicht im Denk-
Neida
Wiesenfeld ,
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S^Sulzbach
St 2205
Zurzeit leben Bienenvölker auf dem Rangesberg.
malatlas) eine hohe Schutzwürdigkeit kennzeichnet.
Nun ist also ein hoch schützenswertes Bodendenkmal dem
neuen Landeplatz im Weg. Verhindert wird der Bau dadurch allerdings nicht, wie Gegner des
Projekts vielleicht hoffen m ö gen. Aber es führt zu einem erhöhten Aufwand.
Stimme der Denkmalschützer
O-Ton Bayerisches Landesamt
für Denkmalpflege: „Soll durch
eine geplante Baumaßnahme ein
Bodendenkmal geschädigt oder
zerstört werden, ist der Bauherr
gegenüber dem Freistaat Bayern
gesetzlich verpflichtet, das Bodendenkmal vor einer Zerstörung zu bewahren oder es gegebenenfalls vor einer nicht abzuwendenden Zerstörung zu dokumentieren.
Archäologische
Ausgrabungen dürfen immer
nur das letzte Mittel vor der endgültigen Zerstörung eines Bodendenkmals darstellen.
Die vor Ort ausführenden,
privatwirtschaftlich arbeitenden
Archäologen bei einer Notgrabung sind dabei in Bayern in erster Linie Dienstleister am Bauherrn, der eine Baumaßnahme
im Bereich eines Bodendenkmals durchführen will. Die Archäologen der Ausgrabungsfirmen arbeiten demnach im Auftrag des Bauherrn, um dessen
Grafik: Michael Beetz, Quelle: Arbeitsgemeinschaft Baader-Dorsch, Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH
das Bodendenkmal. Lässt der
Bauherr eine Sondage vor der
endgültigen Planung machen,
erlangt er Planungssicherheit.
So kann er seine Planung denkmalgerecht optimieren beziehungsweise Kosten für eine archäologische Ausgrabung bei
der endgültigen Planung in das
Bauvolumen mit einrechnen.
Momentan ist das Verfahren
in der Vorplanungsphase, das
heißt, der Bauherr muss zunächst eine Grabungsfirma beauftragen, die Sondagen durchHeinz Sobotta
führt. Erst nach diesen UntersuLeser W w
chungen sind genauere Aussagen zum Bodendenkmal möggesetzlicher Verpflichtung ge- lich."
genüber dem Freistaat Bayern
Zweifel am Standort
nachzugehen.
Hierbei werden die Ausgra- Die Steinzeitjäger und die Hallsbungsfirmen in ihrer Arbeits- tattsiedler von einst, konnten
weise und Methodik vom Bayer- sich nicht träumen lassen, dass
ischen Landesamt für Denkmal- ihre Hinterlassenschaften auf
pflege kontrolliert. Der beauf- dem Hügel einmal in unvorstelltragte Archäologe vor Ort er- bar ferner Zeit ihre Nachfahren
möglicht dem Bauherrn letztlich so intensiv beschäftigen würden.
also, sein Bauvorhaben umzu- Heute leben einige Bienenvölker
setzen - wie ein Architekt, ein auf dem Rangesberg. Seit der
Statiker und ein Handwerker Landstrich zwischen Neida und
auch.
Wiesenfeld als Standort für eiDass dies mit Kosten verbun- nen möglichen Verkehrslandeden ist, sollte jedem Bauherrn platz im Gespräch ist, kommen
bereits bei der Planung einer häufiger auch Spaziergänger
Maßnahme bewusst sein. Eine hinauf, um das Gelände zu überSondage, also eine Grabung in blicken wie einst die Jäger. Dabei
einer schmalen Testfläche, er- fällt gemeinhin auf, das jenseits
möglicht erste Aussagen über der Staatsstraße 2205 das Gelän-
Übrigens ist
das
Bodendenkmal
Rangesberg den
Behörden seit 1978
bekannt.
de großflächiger und ebener ist
als auf der Seite des Rangesbergs. Viele fragen sich daher,
warum die Planer nicht den
Platz vorgezogen haben, der offensichtlich weniger Erdbewegung erfordert hätte.
Unser Leser Heinz Sobotta
hingegen fragt sich angesichts
der kaum abzuwendenden Zerstörung des Bodendenkmals
Rangesberg: „Ist es wirklich
Wille der Bürger im Coburger
Land, ein solch wertvolles Kulturgut dem neuen Flugplatz
Neida zu opfern, zumal im
Raumordnungsverfahren noch
andere geeignete Standorte untersucht worden sind?" Er verweist auf die Brandensteinsebene, Bieberbach, Gossenberg und
Steinrücken.
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