Planfeststellungsverfahren - Flugplatz Neida \ Neida Wiesenfeld N^Sulzbach Ist 22t)5| Grafik: Michael Beetz, Quelle: Arbeitsgemeinschaft Baader-Dorsch, Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH 17 SAMSTAG/SONNTAG, 11./12. APRIL 2015 Cobura B || . Wer heu f „ir-J morgen Warum dasßürgerbegehren eher nicht abgesagt wird COBURG LAND, SEITE 19 Land in Sicht Ach, Römer! E s ist schon schön, das Coburger Land. Es muss schon immer schön gewesen sein. Zumindest während der vergangenen zehn Jahrtausende scheint es beständig Leute hier hin gezogen zu haben. Gräber auf den Langen Bergen stammen aus vorgeschichtlicher Zeit. Hier da und dort gibt es Spuren von Siedlungen aus der Steinzeit bis hinein die Zeit, als römische Kaiser gern ganz Germanien erobert hätten, es aber nicht bekommen haben. Vielleicht unterhielten sich irgendwann auch auf dem Rangesberg (rechts) ein paar Herren auf keltisch oder in einem frühen Herbartsdorfer Dialekt. Sie könnten in ihrer Sprache gesagt haben: „Die spinnen, die Römer." Wie das damals ausgesprochen wurde, wissen wir wohl nicht so genau. Aber wenn heute Leute aus der Ge- . gend auf dem Rangesberg sitzen, sagen sie vielleicht: „Die sen a weng olber!" Es darf allerdings vermutet werden, dass sie damit nicht die Römer meinen. Die haben ja ihre Eroberungsversuche inzwischen aufgegeben, du Der Rangesberg beherbergt friiheste Siedllingsspuren des Coburger Landes. Für den Verkehrslandeplatz sol der Hügel abgetragen, das Bodendenkmal beseitigt werden. Es werden Kosten für archäologische Grabungen lallig. FLUGPLATZ Auf dem Rangesberg lagerten schon in der Mittelsteinzeit Jäger und Sammler. Später gab es dort eine Siedlung der Hallstattzeit. Jetzt ist er der Startbahn im Weg. VON UNSEREM REDAKTIONSMITGUED RAINER LUTZ Herbartsdorf - Die Behausungen der Jäger waren einfach, als sie für eine Weile ihr Lager auf dem sanft ansteigenden Hügel aufschlugen. Sie kamen immer wieder hier hin und campierten, um I I 1 | I i Planfeststellungsverfahren - Flugplatz Neida Neida Fotos: Rainer Lutz sanft ansteigenden Hügel aufschlugen. Sie kamen immer wieder hier hin und campierten, um Streifzüge in die Gegend zu unternehmen, in der Hoffnung auf Beute. Das allerdings ist ein paar Tausend Jahre her. Und doch hinterüeßen die Jäger Spuren. Später siedelten Menschen dauerhaft auf dem Hügel. Das war zur so genannten Hallstattzeit (800 bis 450 vor Christus). Auch sie hinterließen Spuren. Weil diese Spuren dem Landesamt für Denkmalschutz bekannt sind, wurde der Hügel, der heute Rangesberg heißt, im Denkmalatlas mit einem roten Klecks markiert. Er ist somit als Bodendenkmal erfasst. Auf diesen Umstand machte uns unser Leser Heinz Sobotta aufmerksam. Das Denkmal trägt übrigens den Namen D-45631-0033, wie dem Atlas zu entnehmen ist. Dort ist es verzeichnet als „Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung der Hallstattzeit". Eine Freilandstation nennen Wissenschaftler einen Platz, an dem Menschen der (in diesem Fall Mittleren) Steinzeit saisonal ihr Lager aufschlugen, um als Jäger und Sammler auf Nahrungssuche zu gehen. „Nun soll dieses Bodendenkmal im Zuge des Flugplatzneubaues bei Neida bis zu zwölf Meter tief abgetragen und in angrenzende Erdsenken oder Bodenmulden verfüllt werden", schreibt uns Heinz Sobotta. Hohe Schutzwürdigkeit Tatsächlich findet sich der Rote Fleck, der das Bodendenkmal kennzeichnet, in den Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zum Bau eines Verkehrslandeplatzes am Rande dort, wo die Start- und Landebahn entstehen soll. Die Legende auf dem Plan erklärt, dass die rote Markierung in diesem Fall (nicht im Denk- Neida Wiesenfeld , limtmmmmmmmm & r S^Sulzbach St 2205 Zurzeit leben Bienenvölker auf dem Rangesberg. malatlas) eine hohe Schutzwürdigkeit kennzeichnet. Nun ist also ein hoch schützenswertes Bodendenkmal dem neuen Landeplatz im Weg. Verhindert wird der Bau dadurch allerdings nicht, wie Gegner des Projekts vielleicht hoffen m ö gen. Aber es führt zu einem erhöhten Aufwand. Stimme der Denkmalschützer O-Ton Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: „Soll durch eine geplante Baumaßnahme ein Bodendenkmal geschädigt oder zerstört werden, ist der Bauherr gegenüber dem Freistaat Bayern gesetzlich verpflichtet, das Bodendenkmal vor einer Zerstörung zu bewahren oder es gegebenenfalls vor einer nicht abzuwendenden Zerstörung zu dokumentieren. Archäologische Ausgrabungen dürfen immer nur das letzte Mittel vor der endgültigen Zerstörung eines Bodendenkmals darstellen. Die vor Ort ausführenden, privatwirtschaftlich arbeitenden Archäologen bei einer Notgrabung sind dabei in Bayern in erster Linie Dienstleister am Bauherrn, der eine Baumaßnahme im Bereich eines Bodendenkmals durchführen will. Die Archäologen der Ausgrabungsfirmen arbeiten demnach im Auftrag des Bauherrn, um dessen Grafik: Michael Beetz, Quelle: Arbeitsgemeinschaft Baader-Dorsch, Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH das Bodendenkmal. Lässt der Bauherr eine Sondage vor der endgültigen Planung machen, erlangt er Planungssicherheit. So kann er seine Planung denkmalgerecht optimieren beziehungsweise Kosten für eine archäologische Ausgrabung bei der endgültigen Planung in das Bauvolumen mit einrechnen. Momentan ist das Verfahren in der Vorplanungsphase, das heißt, der Bauherr muss zunächst eine Grabungsfirma beauftragen, die Sondagen durchHeinz Sobotta führt. Erst nach diesen UntersuLeser W w chungen sind genauere Aussagen zum Bodendenkmal möggesetzlicher Verpflichtung ge- lich." genüber dem Freistaat Bayern Zweifel am Standort nachzugehen. Hierbei werden die Ausgra- Die Steinzeitjäger und die Hallsbungsfirmen in ihrer Arbeits- tattsiedler von einst, konnten weise und Methodik vom Bayer- sich nicht träumen lassen, dass ischen Landesamt für Denkmal- ihre Hinterlassenschaften auf pflege kontrolliert. Der beauf- dem Hügel einmal in unvorstelltragte Archäologe vor Ort er- bar ferner Zeit ihre Nachfahren möglicht dem Bauherrn letztlich so intensiv beschäftigen würden. also, sein Bauvorhaben umzu- Heute leben einige Bienenvölker setzen - wie ein Architekt, ein auf dem Rangesberg. Seit der Statiker und ein Handwerker Landstrich zwischen Neida und auch. Wiesenfeld als Standort für eiDass dies mit Kosten verbun- nen möglichen Verkehrslandeden ist, sollte jedem Bauherrn platz im Gespräch ist, kommen bereits bei der Planung einer häufiger auch Spaziergänger Maßnahme bewusst sein. Eine hinauf, um das Gelände zu überSondage, also eine Grabung in blicken wie einst die Jäger. Dabei einer schmalen Testfläche, er- fällt gemeinhin auf, das jenseits möglicht erste Aussagen über der Staatsstraße 2205 das Gelän- Übrigens ist das Bodendenkmal Rangesberg den Behörden seit 1978 bekannt. de großflächiger und ebener ist als auf der Seite des Rangesbergs. Viele fragen sich daher, warum die Planer nicht den Platz vorgezogen haben, der offensichtlich weniger Erdbewegung erfordert hätte. Unser Leser Heinz Sobotta hingegen fragt sich angesichts der kaum abzuwendenden Zerstörung des Bodendenkmals Rangesberg: „Ist es wirklich Wille der Bürger im Coburger Land, ein solch wertvolles Kulturgut dem neuen Flugplatz Neida zu opfern, zumal im Raumordnungsverfahren noch andere geeignete Standorte untersucht worden sind?" Er verweist auf die Brandensteinsebene, Bieberbach, Gossenberg und Steinrücken. Ihr Thema? Dieses Thema ist uns von einem Leser ans Herz gelegt worden. Wollen auch Sie, dass wir ein bestimmtes Thema aufgreifen, recherchieren und darüber berichten? 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