Formblatt Ermittlung der ÖKO-Bonuspunkte - Wohnbau

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
FA Energie und Wohnbau
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
ABT15EW-WBT-GZ.: .....................................
FörderungswerberIn: ...............................................................................................................
Bauvorhaben: ..........................................................................................................................
Ermittlung der Bonuspunkte
„Umfassende“ Sanierung
Zu Punkt 8., 16. und 17. ist auch eine detaillierte Beschreibung vorzulegen!
I. ÖKO 3: Energie, Innovation und Soziale Aspekte
1.
Heizung mit 100% NAWARO
2.
Wärmepumpenheizung
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
3
1
Punkte
Punkt
………..
Anschluss an Fernwärme
Solarthermieanlagen mit oder ohne Heizungseinbindung
(Warmwasserbereitung)
Kontrollierte Wohnraumlüftung - Zentralgeräte mit
Wärmerückgewinnung mittels Wärmetauscher
Kontrollierte Wohnraumlüftung - Einzel- oder Kompaktgeräte mit
Wärmerückgewinnung mittels Wärmetauscher und/oder
Wärmepumpe
2
Punkte
………..
2
Punkte
………..
3
Punkte
………..
1
Punkt
………..
Dezentrale Wärmeübergabestation
Innovative Technologien für Systeme mit hohem
Innovationsgehalt, wie PV-Anlagen, Speichersysteme, etc.
1
Punkt
………..
3
Punkte
………..
2
Punkte
………..
2
Punkte
………..
1
Punkt
………..
2
Punkte
………..
2
Punkte
………..
max.
Passivhausstandard
10.
Ökologische Baustoffe
max.
11.
12.
Sämtliche Fenster, Terrassen- und Balkontüren aus Holz
Sämtliche Fenster, Terrassen- und Balkontüren aus Holz-Alu
oder Komplettsanierung
13.
Raumplanerische Aspekte
14.
Minimale Bodenversiegelung, Regenwassernutzung
1
Punkt
………..
15.
16.
klima:aktiv - Haus-Zertifikat gemäß www.klimaaktivhaus.at
Besondere Maßnahmen zur Steigerung einer sanften,
emissionsarmen Mobilität in den Bereichen E-Mobilität,
Öffentlicher Verkehr, Radverkehr
Soziale Aspekte (Maßnahmen zur Barrierefreiheit,
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, etc.)
1
Punkt
………..
max.
2
Punkte
………..
max.
3
Punkte
………..
max.
10
Punkte
………..
insgesamt
Punkte
………..
17.
II.
max.
………..
Nachhaltige und baukulturelle Maßnahmen
Laut Festlegung am Sanierungswohnbautisch
Die Fachabteilung Energie und Wohnbau behält sich vor, die Einhaltung der Bonuspunkte durch
landesinterne oder externe GutachterInnen stichprobenartig überprüfen zu lassen. Die Nichteinhaltung
der Vorgaben bewirkt grundsätzlich den Verlust aller Bonuspunkte.
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Örtliche Bauaufsicht (Stampiglie und Unterschrift)
Unterschrift FörderungswerberIn
FA Energie und Wohnbau –
„Umfassende“ Sanierung – Ermittlung der Bonuspunkte
Stand: April 2015