Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren

Wichtige Informationen für
Jugendliche von 12 bis 17 Jahren
Wie hoch ist der Bonus?
Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Gesundheitsbonus von 30 Euro. Der Bonus erhöht sich je weitere
100 erworbene Bonuspunkte um 2,50 Euro.
Entscheiden Sie sich für die TK-Gesundheitsdividende, erhalten Sie für 1.000 Bonuspunkte sogar 60 Euro und
5 Euro je weitere 100 erworbene Bonuspunkte.
Welche Voraussetzungen sind bei den Maßnahmen zu beachten?

Jugendgesundheitsuntersuchung J1: einmalig im Alter zwischen 12 und 14 Jahren

Jugendgesundheitsuntersuchung J2: einmalig im Alter zwischen 16 und 17 Jahren
TK-Kostenübernahme aufgrund von TK-Verträgen möglich

Gesundheitskurse: nur qualitätsgeprüfte und fortlaufende Kurse, die ein festes Anfangs- und Enddatum haben
(keine Dauerangebote). Entscheidend ist, dass das reguläre Ende des Kurses innerhalb des Bonuszeitraums
liegt. Damit wir den Anspruch auf einen Bonus prüfen können, brauchen wir die Teilnahmebescheinigung mit
Name und Adresse des Anbieters, Kurstitel, Name des Kursleiters, Laufzeit und Kosten des Kurses. Weitere
Informationen finden Sie auf www.tk.de, Webcode 133636.

Erwerb eines Sportabzeichens: anerkannt werden Abzeichen z. B. des Deutschen Olympischen Sportbundes,
der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft oder des Deutschen Wanderverbandes

Sportveranstaltungen: Stempel des autorisierten Übungsleiters eines deutschen Sport- oder Wandervereins oder
Kopie der Finisher-Urkunde für die aktive Teilnahme an einer Gemeinschaftsveranstaltung des Volks- und Breitensports, z. B. Laufen bzw. Joggen über Lauftreffs, Volks- bzw. Stadtläufe bis 21,097 Kilometer (Halbmarathon),
Radtouren bis 100 Kilometer (z. B. über den ADFC/BDR), Wanderungen (z. B. über den DWV/DAV). Wichtig:
Marathonläufe und Leistungssport zählen nicht.
Den vollständigen Katalog der anrechenbaren Gesundheitsmaßnahmen mit den jeweiligen Bonuspunkten finden
Sie im Bonusheft und auf www.tk.de, Webcode 140656.
Warum wird der Gesundheitsbonus an das Finanzamt gemeldet?
Durch das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz sind wir verpflichtet, neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch Gesundheitsboni aus dem TK-Bonusprogramm an die Finanzbehörden zu melden. Hierzu gehören
neben der Geldprämie auch die Zahlungen aus der TK-Gesundheitsdividende.