AGB`s ansehen - Thermen & Badewelt Sinsheim

AGBs
AGBs
AGBs
15. - 20. September 2015
Allgemeine Veranstalterbedingungen für die Aufguss-WM in der Thermen & Badewelt Sinsheim
Vom 15. bis 20. September 2015 findet die Aufguss-Weltmeisterschaft statt.
Ausgerichtet wird die WM von der Thermen & Badewelt Sinsheim GmbH Badewelt 1, 74889 Sinsheim (im Folgenden Badewelt genannt). Zahlreiche Teilnehmer aus der ganzen Welt ermitteln in verschiedenen Disziplinen den Titel
„Aufguss-Weltmeister“.
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Veranstalterbedingungen gelten für die gesamte Zeit der
Aufguss Weltmeisterschaft vom 15. bis 20.09.15 (im Folgenden „AGB“ genannt).
1.2. Die AGB gelten am gesamten Austragungsort, also auf dem gesamten Grundstück der Badewelt 1 in 74889 Sinsheim, insbesondere in den Bereichen Palmenparadies, Vitaltherme, Sauna und Schwimmbad.
1.3. Die AGB gelten für alle Karteninhaber sowie seiner Begleiter, für alle sonstigen Badegäste sowie Badebesucher, für die Teilnehmer an der Aufguss Weltmeisterschaft und für die Jury-WM-Mitglieder.
1.4. Diese AGB lassen die bereits bestehende Hausordnung und die bereits bestehenden AGB der Badewelt unberührt; gelten also ergänzend. Gibt es inhaltliche Überschneidung und/oder Widerspruch, so gehen diese AGB vor.
2. Eintritt und Gültigkeit Ticket
2.1 Der Eintritt in die Badewelt setzt die Vorlage eines bezahlten Tickets für den
im Ticket genannten Tag voraus. Das Ticket ist unübertragbar.
2.2. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch der Badewelt und verliert mit
dessen Verlassen seine Gültigkeit.
3. Kein Platzrecht
Die unter Punkt 1.3 Genannten erwerben mit dem Eintrittsticket keinen Anspruch
auf einen konkreten Platz, insbesondere keinen konkreten Platz in einer Sauna.
4. Haftungsbeschränkungen
4.1. Die Badewelt, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch
begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen
unberührt.
4.2. Für Fremdleistungen, insbesondere gastronomische Leistungen, und evtl.
daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Badewelt, sondern der jeweilige
Leistungserbringer direkt.
5. Verhalten auf dem Grundstück Badewelt 1
5.1. Die in diesen AGB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann - ungeachtet sonstiger Ansprüche - ein sofortiges Verlassen der Badewelt angeordnet werden.
5.2. Das Mitbringen von Aufnahmegeräten aller Art, insbesondere Tonbandgeräten, Film- und / oder Fotoapparaten, Handys sowie Fackeln, Wunderkerzen,
Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände in die Badewelt ist untersagt. Bei
Nichtbeachtung dieses Verbots kann der sofortige Verweis aus der Badewelt und
vom Grundstück Badewelt 1 erfolgen. Die Badewelt ist berechtigt, Gegenstände
der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.
5.3. Das Rauchen ist auf dem gesamten Grundstück Badewelt 1 mit Ausnahme
konkret ausgewiesener Raucherzonen untersagt.
5.4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der Badewelt ist untersagt.
5.5. Gegenstände, die geeignet sind, die Aufguss Weltmeisterschaft zu stören,
insbesondere den Wettbewerb der Teilnehmer in einer Sauna, zum Beispiel
elektronische Uhren, sind vor Beginn eines Wettbewerbes und seiner Dauer
auszuschalten.
5.6. Die unter Punkt 1.3. Genannten können aus den laufenden WM-Wettbewerb
verwiesen werden, wenn sie diesen stören oder wenn sie andere Menschen
belästigen und / oder bedrohen. Ihnen kann auch der Zutritt zur Badewelt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber
hinaus kann die Badewelt gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
6. Änderungen von Ablauf und/oder Zeiten des WM Wettbewerbs
Die Badewelt behält sich vor, aus zwingenden Gründen, den Ablauf der WM und
/ oder die Wettbewerbszeiten kurzfristig zu ändern.
7.Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
7.1. Auf dem Grundstück Badewelt 1 sind den unter Punkt 1.3 Genannten Ton-,
Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig,
deren Höhe nach billigem Ermessen von der Badewelt Sinsheim festzusetzen
ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras
aller Art müssen in Schließfächern der Badewelt verwahrt werden.
7.2. Bei Zuwiderhandlungen ist die Badewelt berechtigt, Aufnahmegeräte und
Kameras einzuziehen und vorübergehend einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufguss Weltmeisterschaft festgehalten sind, können von der Badewelt dauerhaft eingezogen und verwahrt
werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der
Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
7.3. Die Badewelt ist berechtigt, während der Aufguss WM auf dem Grundstück
Badewelt Sinsheim 1, insbesondere in allen Saunen, Vitaltherme, Schwimmbad
und Palmenparadies, Ton-, Foto- und Filmaufnahmen des Karteninhabers mit
und ohne seiner Begleiter, der sonstigen Badegäste sowie der Badebesucher,
der Teilnehmer an der Aufguss Weltmeisterschaft und der Jury-WM-Mitglieder,
die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen
(Recht am eigenen Bild), zu fertigen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden
oder fertigen zu lassen, erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien, wozu auch Live-Streams gehören, und / oder in Printmedien, wozu auch Flyer, Postkarten, Poster und Werbe-Bannern gehören, zu nutzen oder nutzen zu lassen. Vorgenannte Rechte hat
die Badewelt auch nach Beendigung der Aufguss WM. Die Einwilligung erfolgt
ausdrücklich und unwiderruflich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
8. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand
8.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
8.2. Sämtliche vom Karteninhaber übermittelten Daten werden von der Badewelt unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und
verarbeitet.
8.3. Sollte eine der oben genannten Klausel ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, verlieren die übrigen Regelungen hierdurch ihre Gültigkeit nicht.
8.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im
Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Sinsheim.