Call for Papers zur Tagung „Soziale und gesundheitsbezogene Dienstleistungsarbeit im Wohlfahrtsstaat“ 1. - 2. Juni 2015 im DGB Tagungszentrum Hattingen Seit einigen Jahren ist ein deutlicher Beschäftigungsaufwuchs in wohlfahrtsstaatlichen Dienstleistungen zu verzeichnen. Diese Entwicklung geht auf eine zunehmende Nachfrage nach sozialen und gesundheitsbezogenen Dienstleistungen zurück, die u.a. mit der zunehmenden Erwerbszentrierung sowie der Alterung der deutschen Gesellschaft in Verbindung steht. Auch politische Entscheidungen, wie z. B. die Förderung frühkindlicher Bildung oder Reformen in der Pflegeversicherung, haben einen Einfluss auf Umfang und Qualität von Dienstleistungsarbeit in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Mit dem Ausbau wohlfahrtsstaatlicher Dienstleistungen verändert sich das deutsche Beschäftigungssystem insgesamt: Der Qualifikationsaufbau auf Wohlfahrtsmärkten folgt teilweise anderen Regeln als in privatwirtschaftlichen Sektoren. Auch die Arbeitsbeziehungen unterscheiden sich von den als „typisch“ für das deutsche Modell herausgearbeiteten, was u. a. mit der heterogene Struktur öffentlicher, gemeinnütziger und privater Anbieter wie auch den spezifischen (Re)finanzierungsbedingungen der Unternehmen zusammenhängen dürfte. Inwiefern sich im Zuge des Ausbaus und der damit einhergehenden (Professionalisierungs)dynamik eine Konvergenz zwischen Privatwirtschaft und Wohlfahrtsmärkten abzeichnet, ist offen. Die Arbeit im Wohlfahrtsstaat ist in der Regel durch einen engen Personenbezug geprägt. Die Arbeit im „Dienstleistungsdreieck“ Beschäftigte – Unternehmen – Kunden/Klienten/Patienten/Bedürftige ist mit spezifischen Belastungen für die Beschäftigten verbunden. Gute Arbeit stellt daher besondere Anforderungen an die Arbeits(zeit)organisation, den Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Technikgestaltung. Die Sicherstellung und der Ausbau von Qualifikation ist unter zwei Aspekten ein zentraler Punkt für Gute Arbeit: Zum einen ist Qualifikation die Voraussetzung, dass Beschäftigte ihr Interesse an qualitativ hochwertiger Dienstleistung umsetzen können. Zum anderen formulieren Beschäftigte Ansprüche an Fort- und Weiterbildung und fordern eine Anerkennung und Verwertung von Qualifikation ein. Professionelle Dienstleistungen werden in der Regel im Zusammenspiel mit Angehörigen und häufig auch Ehrenamtlichen bereitgestellt. Diese Akteure bilden – oft zeitlich begrenzte – Fürsorgenetzwerke, in denen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten austariert werden müssen. Angehörige übernehmen Fürsorgeaufgaben in unterschiedlicher Intensität, denn sie sind meist selbst in familiäre und berufliche Kontexte eingebunden, so dass weitere Koordinationsleistungen zu erbringen sind: Auf betrieblicher Ebene sind fürsorgende Beschäftigte, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetze und betriebliche Interessenvertretungen vor die Aufgabe gestellt, unterschiedliche Ansprüche, Erwartungen und Notwendigkeiten der Freistellung für Fürsorgeaufgaben auszuhandeln und tun dies bei unterschiedlicher Ressourcenausstattung und Regelungsintensität. Unternehmen können zu neuen 1 Akteuren im Wohlfahrtsstaat werden, wenn sie – z. B. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten – auf lokaler Ebene Allianzen mit Unternehmen auf Wohlfahrtsmärkten eingehen. Nicht selten entstehen hier innovative Ansätze, die zu bestehenden Strukturen kommunaler und regionaler Sozialpolitik hinzukommen oder sie auch verändern. Auf der Konferenz der Hans-Böckler-Stiftung werden Beiträge aus unterschiedlichen Forschungsfeldern und Disziplinen entgegen genommen, wobei Genderaspekte als Querschnittsthema zu behandeln sind. Auf der Tagung sollen insbesondere folgende Fragestellungen im Vordergrund stehen: • Dynamik wohlfahrtsstaatlicher Entwicklung – auch im Vergleich o Die Entwicklung von Wohlfahrtsmärkten zwischen Familie –Staat – Markt o Politische Regulierung und (Re)finanzierung von Wohlfahrtsmärkten • Arbeit und Beschäftigung im Wohlfahrtsstaat o Quantität und Qualität der Beschäftigung im Wohlfahrtsstaat o Gute Arbeit in sozialer und gesundheitsbezogener Dienstleistungsarbeit o Herstellung, Ausbau und Sicherung von Qualifikation o Mobilität am Arbeitsmarkt • Akteure im Wohlfahrtsstaat o Mitbestimmung und Arbeitsbeziehungen im Wohlfahrtsstaat o Unternehmen mit fürsorgenden Beschäftigten als sozialpolitische Akteure o Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Fürsorgearbeit o Organisation und Koordination in Fürsorge-Netzwerken Abstracts können bis zum 27. Februar 2015 elektronisch auf der Konferenzwebsite eingereicht werden (URL: https://express2.converia.de/?sub=40). Tagungsgebühren werden nicht erhoben. Reisekosten können auf Antrag erstattet werden. Für das Team der Forschungsförderung in der Hans-Böckler-Stiftung steht Dr. Dorothea Voss als Ansprechpartnerin zur Verfügung. 2
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