02.04.2015 Arzneimittel-Festbeträge: Hinweise zu den Dateien gemäß § 35 Abs. 8 SGB V Folgende Dateien wurden auf der Grundlage von § 35 Abs. 8 SGB V erstellt vom: GKV-Spitzenverband Referat Arzneimittel-Festbeträge Reinhardtstr. 28 10117 Berlin Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (Tel.: 030 206288-2331 oder Fax: 030 206288-82331) oder per E-Mail an: [email protected]. 1. Datensatzbeschreibung: Festbetragsarzneimittel nach § 35 SGB V sortiert nach Arzneimittelname (PDF-Dokument) Feldname Arzneimittelname PZN Packungsgröße Erläuterung vom Anbieter gemeldeter Arzneimittelname Pharmazentralnummer Packungsgröße in denjenigen Zähleinheiten (Stück, Hübe, g, ml o. ä.), die die jeweilige Wirkstoffmenge enthalten Preis Apothekenverkaufspreis inkl. MwSt. in Euro Festbetrag auf Ebene der Apothekenverkaufspreise inkl. MwSt. in Euro Differenz absolute Differenz zwischen Preis und Festbetrag Wirkstoff Einzelwirkstoffkürzel bei Festbetragsgruppen der Stufe 2 und 3 Wirkstoffmenge bei Festbetragsgruppen der Stufe 3 mit zwei Vergleichsgrößen pro Wirkstoffkombination stimmt die Angabe in diesem Feld mit der Information im Feld „w“ überein w Wirkstärke (bei Stufe 1) bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstärkenäquivalenzfaktor oder Wirkstärkenvergleichsfaktor (bei Stufe 2 und 3) Darreichungsform Darreichungsformkürzel Festbetragsgruppe Bezeichnung der Festbetragsgruppe Stufe Festbetragsstufe nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 SGB V Der in dem PDF-Dokument ausgewiesene Preis- und Produktstand ist mit den Preis- und Produktinformationen nach § 131 Abs. 4 SGB V abgeglichen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Bearbeitung können Unstimmigkeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden. 2. Datensatzbeschreibung: Abkürzungsverzeichnis Einzelwirkstoffe bei Stufe 2 und 3 Feldname Kürzel Langform Erläuterung Einzelwirkstoffkürzel Einzelwirkstoff 3. Datensatzbeschreibung: Abkürzungsverzeichnis Darreichungsformen Feldname Kürzel Langform Erläuterung Darreichungsformkürzel Darreichungsform 4. Datensatzbeschreibung: Übersicht über die Festbeträge mit den zugehörigen Regressionsgleichungen Feldname Wirkstoffgruppe Gruppe a b Erläuterung Wirkstoff bei Stufe 1, Wirkstoffgruppe bei Stufe 2 und 3 Festbetragsgruppe, Untergruppennummer Multiplikationsfaktor Exponent der Wirkstärke (Stufe1) bzw. der Wirkstärkenvergleichsgröße, des Wirkstärkenäquivalenzfaktors oder Wirkstärkenvergleichsfaktors (Stufe 2 und 3) Exponent der Packungsgröße c Bemerkung Inkrafttreten Inkrafttreten der Festbeträge Berechnungsebene bei Gruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer oder der Apothekeneinkaufspreise, ansonsten Ebene der Apothekenverkaufspreise w_SP Wirkstärke (bei Stufe 1) bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstärkenäquivalenzfaktor oder Wirkstärkenvergleichsfaktor (bei Stufe 2 und 3) der Standardpackung pk_SP Packungsgröße der Standardpackung in denjenigen Zähleinheiten (Stück, Hübe, g, ml o. ä.), die die jeweilige Wirkstoffmenge enthalten Festbetrag_der_SP Festbetrag der Standardpackung auf Berechnungsebene in Euro Die Dateien zu 2. bis 4. liegen im ASCII-Format mit Tabulator als Trennzeichen vor (TXT-Dateien). Seite 2 / 4 5. Berechnungshinweise Für Arzneimittel, die nicht der Standardpackung entsprechen, ergibt sich der Festbetrag durch Multiplikation des Festbetrags der Standardpackung mit dem Ergebnis der zugehörigen Regressionsgleichung: p = a * wb * pkc Dabei bedeuten: p = Ergebnis der Regressionsgleichung w = Wirkstärke (bei Stufe 1) bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstärkenäquivalenzfaktor oder Wirkstärkenvergleichsfaktor (bei Stufe 2 und 3) pk = Packungsgröße in denjenigen Zähleinheiten (Stück, Hübe, g, ml o. ä.), die die jeweilige Wirkstoffmenge enthalten a = Multiplikationsfaktor b = Exponent der Wirkstärke (Stufe1) bzw. der Wirkstärkenvergleichsgröße, des Wirkstärkenäquivalenzfaktors oder Wirkstärkenvergleichsfaktors (Stufe 2 und 3) c = Exponent der Packungsgröße Wenn die Standardpackung einer Festbetragsgruppe nicht durch konkrete Ausprägungen für Packungsgröße und Wirkstärke bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstärkenäquivalenzfaktor oder Wirkstärkenvergleichsfaktor definiert wird, reduziert sich in den jeweils angegebenen Festbetragsgruppen die Formel auf: p = a * wb oder p = a * pkc 5.1 Festbetragsgruppen mit verschreibungsfreien Arzneimitteln Bei Festbetragsgruppen mit verschreibungsfreien Arzneimitteln wird das regressionsanalytische Verfahren zur Marktabbildung auf der Basis der Apothekenverkaufspreise mit Mehrwertsteuer (AVP) durchgeführt. Der rechnerisch ermittelte Festbetrag wird an den nächstmöglichen, sich aus der bis 31.12.2003 geltenden Fassung der Arzneimittelpreisverordnung ergebenden Apothekenverkaufspreis mit 19 % Mehrwertsteuer angeglichen. Bei gleicher Differenz zu zwei Apothekenverkaufspreisen gilt der höhere Preis. In den Gruppen, deren Festbeträge vor dem 01.01.2007 in Kraft getreten sind, wird zuvor der sich auf Basis des bisherigen Festsetzungsbeschlusses (mit der Mehrwertsteuer in Höhe von 16 %) ergebende Festbetrag mit dem Faktor 1,19 multipliziert. 1,16 Seite 3 / 4 5.2 Festbetragsgruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Bei Festbetragsgruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird das regressionsanalytische Verfahren zur Marktabbildung auf der Basis der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer (ApU) durchgeführt. Bei diesen Gruppen werden für alle Arzneimittel zu dem sich rechnerisch ergebenden Festbetrag auf der Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer die Handelszuschläge nach §§ 2 und 3 der ab 01.08.2013 geltenden Arzneimittelpreisverordnung sowie die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet. In Gruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, deren Festbeträge vor dem 01.01.2012 in Kraft getreten sind, wurde das regressionsanalytische Verfahren zur Marktabbildung auf der Basis der Apothekeneinkaufspreise (AEP) durchgeführt. Die Gruppen sind in der Übersicht über die Festbeträge mit den zugehörigen Regressionsgleichungen im Feld "Berechnungsebene" entsprechend gekennzeichnet. In diesen Gruppen werden für alle Arzneimittel zu den sich rechnerisch ergebenden Festbeträgen auf der Ebene der (den Festsetzungsbeschlüssen zu Grunde liegenden) Apothekeneinkaufspreise der Apothekenzuschlag von 3 % und 8,10 € der ab 01.01.2004 geltenden Arzneimittelpreisverordnung sowie die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. In Gruppen, deren Festbeträge ab 01.01.2007 in Kraft getreten sind, wird dabei direkt die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet. In den übrigen Gruppen wird der sich auf Basis des bisherigen Festsetzungsbeschlusses (mit der Mehrwertsteuer in Höhe von 16 %) ergebende Festbetrag mit dem Faktor 1,19 multipliziert. In beiden Fällen wird das Ergebnis an den nächstmöglichen 1,16 sich aus der ab 01.01.2004 geltenden Fassung der Arzneimittelpreisverordnung ergebenden Apothekenverkaufspreis mit 19 % Mehrwertsteuer angeglichen. Bei gleicher Differenz zu zwei Apothekenverkaufspreisen gilt der höhere Preis. Dem so ermittelten Wert werden nach Abzug der Mehrwertsteuer und der Handelszuschläge nach §§ 2 und 3 der Arzneimittelpreisverordnung in der ab 01.01.2004 geltenden Fassung die Handelszuschläge nach §§ 2 und 3 der ab 01.08.2013 geltenden Arzneimittelpreisverordnung sowie die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet. Seite 4 / 4
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