Erläuterungen zu den Berechnungsgrundlagen

02.04.2015
Arzneimittel-Festbeträge: Hinweise zu den Dateien gemäß § 35 Abs. 8 SGB V
Folgende Dateien wurden auf der Grundlage von § 35 Abs. 8 SGB V erstellt vom:
GKV-Spitzenverband
Referat Arzneimittel-Festbeträge
Reinhardtstr. 28
10117 Berlin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (Tel.: 030 206288-2331 oder Fax: 030
206288-82331) oder per E-Mail an: [email protected].
1. Datensatzbeschreibung: Festbetragsarzneimittel nach § 35 SGB V sortiert nach Arzneimittelname (PDF-Dokument)
Feldname
Arzneimittelname
PZN
Packungsgröße
Erläuterung
vom Anbieter gemeldeter Arzneimittelname
Pharmazentralnummer
Packungsgröße in denjenigen Zähleinheiten (Stück, Hübe, g, ml o. ä.), die
die jeweilige Wirkstoffmenge enthalten
Preis
Apothekenverkaufspreis inkl. MwSt. in Euro
Festbetrag
auf Ebene der Apothekenverkaufspreise inkl. MwSt. in Euro
Differenz
absolute Differenz zwischen Preis und Festbetrag
Wirkstoff
Einzelwirkstoffkürzel bei Festbetragsgruppen der Stufe 2 und 3
Wirkstoffmenge
bei Festbetragsgruppen der Stufe 3 mit zwei Vergleichsgrößen pro Wirkstoffkombination stimmt die Angabe in diesem Feld mit der Information im
Feld „w“ überein
w
Wirkstärke (bei Stufe 1) bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstärkenäquivalenzfaktor oder Wirkstärkenvergleichsfaktor (bei Stufe 2 und 3)
Darreichungsform Darreichungsformkürzel
Festbetragsgruppe Bezeichnung der Festbetragsgruppe
Stufe
Festbetragsstufe nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 SGB V
Der in dem PDF-Dokument ausgewiesene Preis- und Produktstand ist mit den Preis- und Produktinformationen nach § 131 Abs. 4 SGB V abgeglichen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Bearbeitung können Unstimmigkeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden.
2. Datensatzbeschreibung: Abkürzungsverzeichnis Einzelwirkstoffe bei Stufe 2 und 3
Feldname
Kürzel
Langform
Erläuterung
Einzelwirkstoffkürzel
Einzelwirkstoff
3. Datensatzbeschreibung: Abkürzungsverzeichnis Darreichungsformen
Feldname
Kürzel
Langform
Erläuterung
Darreichungsformkürzel
Darreichungsform
4. Datensatzbeschreibung: Übersicht über die Festbeträge mit den zugehörigen Regressionsgleichungen
Feldname
Wirkstoffgruppe
Gruppe
a
b
Erläuterung
Wirkstoff bei Stufe 1, Wirkstoffgruppe bei Stufe 2 und 3
Festbetragsgruppe, Untergruppennummer
Multiplikationsfaktor
Exponent der Wirkstärke (Stufe1) bzw. der Wirkstärkenvergleichsgröße, des
Wirkstärkenäquivalenzfaktors oder Wirkstärkenvergleichsfaktors (Stufe 2
und 3)
Exponent der Packungsgröße
c
Bemerkung
Inkrafttreten
Inkrafttreten der Festbeträge
Berechnungsebene bei Gruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer oder der Apothekeneinkaufspreise, ansonsten Ebene der Apothekenverkaufspreise
w_SP
Wirkstärke (bei Stufe 1) bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstärkenäquivalenzfaktor oder Wirkstärkenvergleichsfaktor (bei Stufe 2 und 3)
der Standardpackung
pk_SP
Packungsgröße der Standardpackung in denjenigen Zähleinheiten (Stück,
Hübe, g, ml o. ä.), die die jeweilige Wirkstoffmenge enthalten
Festbetrag_der_SP Festbetrag der Standardpackung auf Berechnungsebene in Euro
Die Dateien zu 2. bis 4. liegen im ASCII-Format mit Tabulator als Trennzeichen vor (TXT-Dateien).
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5. Berechnungshinweise
Für Arzneimittel, die nicht der Standardpackung entsprechen, ergibt sich der Festbetrag durch
Multiplikation des Festbetrags der Standardpackung mit dem Ergebnis der zugehörigen Regressionsgleichung:
p = a * wb * pkc
Dabei bedeuten:
p
= Ergebnis der Regressionsgleichung
w
= Wirkstärke (bei Stufe 1) bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstärkenäquivalenzfaktor
oder Wirkstärkenvergleichsfaktor (bei Stufe 2 und 3)
pk
= Packungsgröße in denjenigen Zähleinheiten (Stück, Hübe, g, ml o. ä.), die die jeweilige
Wirkstoffmenge enthalten
a
= Multiplikationsfaktor
b
= Exponent der Wirkstärke (Stufe1) bzw. der Wirkstärkenvergleichsgröße, des Wirkstärkenäquivalenzfaktors oder Wirkstärkenvergleichsfaktors (Stufe 2 und 3)
c
= Exponent der Packungsgröße
Wenn die Standardpackung einer Festbetragsgruppe nicht durch konkrete Ausprägungen für Packungsgröße und Wirkstärke bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstärkenäquivalenzfaktor oder
Wirkstärkenvergleichsfaktor definiert wird, reduziert sich in den jeweils angegebenen Festbetragsgruppen die Formel auf:
p = a * wb
oder
p = a * pkc
5.1 Festbetragsgruppen mit verschreibungsfreien Arzneimitteln
Bei Festbetragsgruppen mit verschreibungsfreien Arzneimitteln wird das regressionsanalytische
Verfahren zur Marktabbildung auf der Basis der Apothekenverkaufspreise mit Mehrwertsteuer (AVP)
durchgeführt. Der rechnerisch ermittelte Festbetrag wird an den nächstmöglichen, sich aus der bis
31.12.2003 geltenden Fassung der Arzneimittelpreisverordnung ergebenden Apothekenverkaufspreis mit 19 % Mehrwertsteuer angeglichen. Bei gleicher Differenz zu zwei Apothekenverkaufspreisen gilt der höhere Preis.
In den Gruppen, deren Festbeträge vor dem 01.01.2007 in Kraft getreten sind, wird zuvor der sich
auf Basis des bisherigen Festsetzungsbeschlusses (mit der Mehrwertsteuer in Höhe von 16 %) ergebende Festbetrag mit dem Faktor
1,19
multipliziert.
1,16
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5.2 Festbetragsgruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Bei Festbetragsgruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird das regressionsanalytische Verfahren zur Marktabbildung auf der Basis der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer (ApU) durchgeführt. Bei diesen Gruppen werden für alle Arzneimittel zu dem sich rechnerisch ergebenden Festbetrag auf der Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer
die Handelszuschläge nach §§ 2 und 3 der ab 01.08.2013 geltenden Arzneimittelpreisverordnung
sowie die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet.
In Gruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, deren Festbeträge vor dem 01.01.2012 in
Kraft getreten sind, wurde das regressionsanalytische Verfahren zur Marktabbildung auf der Basis
der Apothekeneinkaufspreise (AEP) durchgeführt. Die Gruppen sind in der Übersicht über die Festbeträge mit den zugehörigen Regressionsgleichungen im Feld "Berechnungsebene" entsprechend
gekennzeichnet. In diesen Gruppen werden für alle Arzneimittel zu den sich rechnerisch ergebenden Festbeträgen auf der Ebene der (den Festsetzungsbeschlüssen zu Grunde liegenden) Apothekeneinkaufspreise der Apothekenzuschlag von 3 % und 8,10 € der ab 01.01.2004 geltenden Arzneimittelpreisverordnung sowie die Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
In Gruppen, deren Festbeträge ab 01.01.2007 in Kraft getreten sind, wird dabei direkt die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet. In den übrigen Gruppen wird der sich auf Basis des
bisherigen Festsetzungsbeschlusses (mit der Mehrwertsteuer in Höhe von 16 %) ergebende Festbetrag mit dem Faktor
1,19
multipliziert. In beiden Fällen wird das Ergebnis an den nächstmöglichen
1,16
sich aus der ab 01.01.2004 geltenden Fassung der Arzneimittelpreisverordnung ergebenden Apothekenverkaufspreis mit 19 % Mehrwertsteuer angeglichen. Bei gleicher Differenz zu zwei Apothekenverkaufspreisen gilt der höhere Preis.
Dem so ermittelten Wert werden nach Abzug der Mehrwertsteuer und der Handelszuschläge nach
§§ 2 und 3 der Arzneimittelpreisverordnung in der ab 01.01.2004 geltenden Fassung die Handelszuschläge nach §§ 2 und 3 der ab 01.08.2013 geltenden Arzneimittelpreisverordnung sowie die
Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet.
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