Hamburg, 25.03.2015 Festbeträge für Memantin, Quetiapin, Riluzol und Levothyroxin in Kombination mit Jodid: Anhörungsverfahren bis zum 20.04.2015 Der GKV-Spitzenverband hat am 20.03.2015 ein neues Anhörungsverfahren mit Frist zum 20.04.2015 eingeleitet. Gegenstand dieses Anhörungsverfahrens ist die erstmalige Festbetragsfestsetzung von 3 neugebildeten Gruppen der Stufe 1 mit den Wirkstoffen Memantin, Quetiapin und Riluzol sowie eine neugebildete Gruppe auf Stufe 3 mit dem Wirkstoff Levothyroxin in Kombination mit Jodid. Auch in diesem Anhörungsverfahren sind die Anbieter von Originalpräparaten von den vorgeschlagenen Festbeträgen dieser 4 Gruppen besonders betroffen. So müsste der Hersteller AstraZeneca in der Festbetragsgruppe „Quetiapin, Gruppe 1“ den Herstellerabgabepreis von Seroquel® durchschnittlich um 84% senken, um das Niveau des Festbetrags zu erreichen. In den weiteren Festbetragsgruppen des Anhörungsverfahrens ergeben sich ähnliche Preisgefüge zwischen Festbetrag und Herstellerabgabepreis der Originalpräparate. Da die Preise vieler Generika aus dem Anhörungsverfahren auch nach der Festbetragsfestsetzung deutlich unter dem vom GKV-Spitzenverband vorgeschlagenen jeweiligen Festbetrag liegen werden, dürfte dieser auch in Zukunft weiterhin stark absinken. So beträgt der Herstellerabgabepreis einer N3-Packung Quetiapin 1A Pharma (300 mg, 100 Stück Filmtabletten) zurzeit 46,03 €. Der vorgeschlagene Festbetrag dieser Packung hingegen liegt bei 67,77 €. Kontakt: Ecker + Ecker GmbH Dr. Christof Ecker Tel.: 040/413308113 c.ecker(at)ecker-ecker.de Seite 1 von 1
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