Festbeträge für Memantin, Quetiapin, Riluzol und Levothyroxin in

Hamburg, 25.03.2015
Festbeträge für Memantin, Quetiapin, Riluzol und Levothyroxin in Kombination mit Jodid: Anhörungsverfahren bis zum 20.04.2015
Der GKV-Spitzenverband hat am 20.03.2015 ein neues Anhörungsverfahren mit Frist zum
20.04.2015 eingeleitet. Gegenstand dieses Anhörungsverfahrens ist die erstmalige Festbetragsfestsetzung von 3 neugebildeten Gruppen der Stufe 1 mit den Wirkstoffen
Memantin, Quetiapin und Riluzol sowie eine neugebildete Gruppe auf Stufe 3 mit dem
Wirkstoff Levothyroxin in Kombination mit Jodid.
Auch in diesem Anhörungsverfahren sind die Anbieter von Originalpräparaten von den
vorgeschlagenen Festbeträgen dieser 4 Gruppen besonders betroffen. So müsste der
Hersteller AstraZeneca in der Festbetragsgruppe „Quetiapin, Gruppe 1“ den Herstellerabgabepreis von Seroquel® durchschnittlich um 84% senken, um das Niveau des Festbetrags zu erreichen. In den weiteren Festbetragsgruppen des Anhörungsverfahrens
ergeben sich ähnliche Preisgefüge zwischen Festbetrag und Herstellerabgabepreis der
Originalpräparate.
Da die Preise vieler Generika aus dem Anhörungsverfahren auch nach der Festbetragsfestsetzung deutlich unter dem vom GKV-Spitzenverband vorgeschlagenen jeweiligen Festbetrag liegen werden, dürfte dieser auch in Zukunft weiterhin stark absinken. So beträgt der
Herstellerabgabepreis einer N3-Packung Quetiapin 1A Pharma (300 mg, 100 Stück Filmtabletten) zurzeit 46,03 €. Der vorgeschlagene Festbetrag dieser Packung hingegen liegt
bei 67,77 €.
Kontakt:
Ecker + Ecker GmbH
Dr. Christof Ecker
Tel.: 040/413308113
c.ecker(at)ecker-ecker.de
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