Zum Thema: Das Baurecht stellt an den Brandschutz baulicher Anlagen eine Vielzahl von materiellen Vorschriften. Selbst bei Neubauten ist der Bauherr oft darauf angewiesen, von Brandschutzbestimmungen Abweichungen zu erhalten, um das Gebäude so errichten zu können, wie er es gerne hätte. Es sind nicht immer architektonische Gründe, die Abweichungen erfordern, sondern vielfach betriebliche Anforderungen, denen ein Gebäude gerecht werden muss. So behindern z. B. bauordnungsgemäße Brandabschnitte Betriebsabläufe der Produktion oder die Lagerung von Gegenständen. Noch schwieriger ist es, wenn ein Gebäude nicht neu errichtet wird, sondern ein bestehendes Gebäude umgebaut oder Nutzungen geändert werden sollen. Die Gebäude bestehen oft seit vielen Jahrzehnten. Es ist vielfach schon schwierig Informationen zu bekommen, welche Anforderungen das Baurecht an den Brandschutz seinerzeit enthielt. Es ist des Öfteren gar nicht möglich die Brandschutzvorschriften des heutigen Baurechts eins zu eins auf die bestehenden Gebäude zu übertragen. Der Nachweisersteller des Brandschutznachweises muss in diesen Fällen hohe Anforderungen erfüllen. Da er die Bestimmungen des Baurechts nicht zur Gänze erfüllen kann, muss er die den Brandschutz betreffenden Schutzziele der einzelnen Vorschriften kennen, um eine Risikobeurteilung durchführen und mögliche Kompensationsmaßnahmen entwickeln zu können. Hinzu kommen rechtliche Gesichtspunkte, wie z. B. die des Bestandsschutzes. Welche Teile des Gebäudes genießen nach wie vor Bestandsschutz, in welchen Bereichen ist er durch den Umbau oder die Nutzungsänderung aufgehoben? Welche Auswirkungen hat der Bestandschutz auf den Brandschutz? Oder was heißt folgende Bestimmung der Bauordnung? „Werden bestehende bauliche Anlagen wesentlich geändert, so kann angeordnet werden, dass auch die von der Änderung nicht berührten Teile dieser baulichen Anlagen mit diesem Gesetz ... in Einklang gebracht werden, wenn das aus Gründen des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlich und dem Bauherrn wirtschaftlich zumutbar ist und diese Teile mit den Teilen, die geändert werden sollen, in einem konstruktiven Zusammenhang stehen oder mit ihnen unmittelbar verbunden sind“. Welche Teile des Gebäudes stehen in konstruktiven Zusammenhang? Welche sind Teile sind unmittelbar damit verbunden? Wann ist es dem Bauherrn wirtschaftlich zumutbar? Es gilt also nicht nur materielle Brandschutzbestimmungen der BayBO zu beachten, sondern auch öffentlich-rechtliche, zivil- und strafrechtliche Gesichtspunkte zu klären. Das Seminar „Brandschutz: Bauen im Bestand – eine schwierige Aufgabe“ gibt sowohl brandschutztechnische Hinweise für das Bauen im Bestand als auch die rechtlichen Hintergründe dazu. Ihre Referenten: Joseph Messerer Dipl.-Ing. (FH) Branddirektor a. D. Frank Kosterhon Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Anmeldung Brandschutz: Bauen im Bestand – eine schwierige Angelegenheit Fax: 09081/259725 ___________________________ Name Vorname _________________________ Beruf/Titel ________________________ Straße ___________________________ PLZ Ort __________________________ Telefon ___________________________ Telefax ___________________________ E-Mail ____________________________ o o o BMS-Mitglied BDB-Mitglied Student Seminartermin Rechnungsadresse: 23. November 2015 von 09:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr Firma ____________________________ Kosten a) für Mitglieder des BDB 180,-- €* b) für Nichtmitglieder 330,-- €* c) für Studenten 50,-- €** inkl. Getränke und Mittagessen * Frühbucherrabatt bis zum 23.10.2015 30,00 € ** Studentenausweis erforderlich Straße ___________________________ PLZ Ort __________________________ _________________________________ Ort, Datum _________________________________ Unterschrift Anmeldung und Zahlung Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Fax. 8 Tage vor Kursbeginn erhalten Sie eine Rechnung über die Kursgebühr (Zahlbar innerhalb 10 Tagen) oder sollte der Kurs nicht stattfinden eine Absage. Bei Rücktritt Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Verbindlichkeit Ihrer Anmeldung. Sollten Sie dennoch vom Seminar zurücktreten, ist dies bis 2 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer Absage ist die volle Seminargebühr fällig. Einladung Seminar Seminarort Aus- und Fortbildungszentrum Bau Kerschensteinerstr. 35 86720 Nördlingen Dipl.-Ing. (FH) Alban Faußner Kerschensteinerstr. 35 86720 Nördlingen BAUMEISTERSEMINAR e. V. So finden Sie uns: Brandschutz: Bauen im Bestand – eine schwierige Angelegenheit 23. November 2015 Organisation Baumeisterseminar e. V. Dipl.-Ing. (FH) Alban Faußner Kerschensteinerstr. 35 86720 Nördlingen Tel.: 09081/2597-0 Fax:09081/2597-25 E-Mail: [email protected]
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