Brandschutz Bauen im Bestand eine schwierige Angelegenheit

Zum Thema:
Das Baurecht stellt an den Brandschutz baulicher
Anlagen eine Vielzahl von materiellen Vorschriften.
Selbst bei Neubauten ist der Bauherr oft darauf angewiesen, von Brandschutzbestimmungen Abweichungen zu erhalten, um das Gebäude so errichten
zu können, wie er es gerne hätte. Es sind nicht immer architektonische Gründe, die Abweichungen
erfordern, sondern vielfach betriebliche Anforderungen, denen ein Gebäude gerecht werden muss. So
behindern z. B. bauordnungsgemäße Brandabschnitte Betriebsabläufe der Produktion oder die Lagerung
von Gegenständen.
Noch schwieriger ist es, wenn ein Gebäude nicht neu
errichtet wird, sondern ein bestehendes Gebäude
umgebaut oder Nutzungen geändert werden sollen.
Die Gebäude bestehen oft seit vielen Jahrzehnten.
Es ist vielfach schon schwierig Informationen zu bekommen, welche Anforderungen das Baurecht an
den Brandschutz seinerzeit enthielt.
Es ist des Öfteren gar nicht möglich die Brandschutzvorschriften des heutigen Baurechts eins zu eins auf
die bestehenden Gebäude zu übertragen.
Der Nachweisersteller des Brandschutznachweises
muss in diesen Fällen hohe Anforderungen erfüllen.
Da er die Bestimmungen des Baurechts nicht zur
Gänze erfüllen kann, muss er die den Brandschutz
betreffenden Schutzziele der einzelnen Vorschriften
kennen, um eine Risikobeurteilung durchführen und
mögliche Kompensationsmaßnahmen entwickeln zu
können.
Hinzu kommen rechtliche Gesichtspunkte, wie z. B.
die des Bestandsschutzes. Welche Teile des Gebäudes genießen nach wie vor Bestandsschutz, in welchen Bereichen ist er durch den Umbau oder die
Nutzungsänderung aufgehoben? Welche Auswirkungen hat der Bestandschutz auf den Brandschutz?
Oder was heißt folgende Bestimmung der Bauordnung? „Werden bestehende bauliche Anlagen wesentlich geändert, so kann angeordnet werden, dass
auch die von der Änderung nicht berührten
Teile dieser baulichen Anlagen mit diesem Gesetz
... in Einklang gebracht werden, wenn das aus
Gründen des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlich und
dem Bauherrn wirtschaftlich zumutbar ist und diese Teile mit den Teilen, die geändert werden sollen, in einem konstruktiven Zusammenhang stehen
oder mit ihnen unmittelbar verbunden sind“.
Welche Teile des Gebäudes stehen in konstruktiven Zusammenhang? Welche sind Teile sind unmittelbar damit verbunden? Wann ist es dem Bauherrn wirtschaftlich zumutbar?
Es gilt also nicht nur materielle Brandschutzbestimmungen der BayBO zu beachten, sondern
auch öffentlich-rechtliche, zivil- und strafrechtliche
Gesichtspunkte zu klären.
Das Seminar „Brandschutz: Bauen im Bestand –
eine schwierige Aufgabe“ gibt sowohl brandschutztechnische Hinweise für das Bauen im Bestand als
auch die rechtlichen Hintergründe dazu.
Ihre Referenten:
Joseph Messerer
Dipl.-Ing. (FH) Branddirektor a. D.
Frank Kosterhon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht
Anmeldung
Brandschutz:
Bauen im Bestand – eine
schwierige Angelegenheit
Fax: 09081/259725
___________________________
Name
Vorname _________________________
Beruf/Titel ________________________
Straße ___________________________
PLZ Ort __________________________
Telefon ___________________________
Telefax ___________________________
E-Mail ____________________________
o
o
o
BMS-Mitglied
BDB-Mitglied
Student
Seminartermin
Rechnungsadresse:
23. November 2015
von 09:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr
Firma ____________________________
Kosten
a) für Mitglieder des BDB
180,-- €*
b) für Nichtmitglieder
330,-- €*
c) für Studenten
50,-- €**
inkl. Getränke und Mittagessen
* Frühbucherrabatt bis zum 23.10.2015 30,00 €
** Studentenausweis erforderlich
Straße ___________________________
PLZ Ort __________________________
_________________________________
Ort, Datum
_________________________________
Unterschrift
Anmeldung und Zahlung
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Fax. 8 Tage vor Kursbeginn erhalten
Sie eine Rechnung über die Kursgebühr (Zahlbar
innerhalb 10 Tagen) oder sollte der Kurs nicht
stattfinden eine Absage.
Bei Rücktritt
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Verbindlichkeit Ihrer Anmeldung. Sollten Sie dennoch vom
Seminar zurücktreten, ist dies bis 2 Wochen vor
Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer
Absage ist die volle Seminargebühr fällig.
Einladung
Seminar
Seminarort
Aus- und Fortbildungszentrum Bau
Kerschensteinerstr. 35
86720 Nördlingen
Dipl.-Ing. (FH) Alban Faußner
Kerschensteinerstr. 35
86720 Nördlingen
BAUMEISTERSEMINAR e. V.
So finden Sie uns:
Brandschutz:
Bauen im Bestand
– eine schwierige
Angelegenheit
23. November 2015
Organisation
Baumeisterseminar e. V.
Dipl.-Ing. (FH) Alban Faußner
Kerschensteinerstr. 35
86720 Nördlingen
Tel.: 09081/2597-0
Fax:09081/2597-25
E-Mail: [email protected]