Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wetzlar

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wetzlar
(Bereitstellungstag 4. Dezember 2015)
Ausländerbeiratswahl am 29. November 2015
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten
Bewerberinnen und Bewerber
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Dezember 2015 das endgültige
Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
Wahlberechtigte:
Wählerinnen/Wähler:
6.002
606
Ungültige Stimmzettel:
Gültige Stimmen:
6
9077
Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die
Zahl der Sitze, die den einzelnen Wählergruppen insgesamt zustehen, verteilen sich wie
folgt:
Stimmen:
1.
2.
3.
4.
5.
Kulturinitiative -KIMuslime für Wetzlar -MfWInternationale Liste -ILAngekommen in Wetzlar -AiWLiberale Föderation -Ditib-
Sitze:
701
3.352
1.665
95
3.264
2
6
3
0
6
Die abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich auf die einzelnen Bewerberinnen und
Bewerber wie folgt:
1. Kulturinitiative
Lfd.-Nr. Herr / Frau
1
Herr
2
Frau
Name, Rufname
Chernov, Volodymyr
Zimmermann, Sarah
Stimmen
119
113
Name, Rufname
Terzi, Kadir
Demir, Ramazan
Öztürk, Haci
Kaya, Hakan
Tuna, Ersin
Dogan, Ali Riza
Stimmen
602
420
417
417
389
380
Name, Rufname
Yigit, Emine
Yorulmaz, Orhan
Stimmen
162
143
2. Muslime für Wetzlar
Lfd.-Nr.
1
2
3
4
5
6
Herr / Frau
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
3. Internationale Liste
Lfd.-Nr. Herr / Frau
1
Frau
2
Herr
3
Frau
Ürüc, Akide
124
5. Liberale Föderation Ditib
Lfd.-Nr.
1
2
3
4
5
6
Herr / Frau
Herr
Frau
Frau
Herr
Herr
Herr
Name, Rufname
Demirel, Hüseyin
Göktepe, Hatice
Aktas, Hümeyra
Tiras, Faik
Bayram, Erkan
Tras, Münir
Stimmen
454
363
340
317
271
265
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei
Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend
macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle des Wahlleiters: Stadtbüro, Neues Rathaus,
Wetzlar, Ernst-Leitz-Str. 30) schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wetzlar, 2. Dezember 2015
Stadt Wetzlar, Der Gemeindewahlleiter
Wein, Magistratsoberrat