Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wetzlar (Bereitstellungstag 4. Dezember 2015) Ausländerbeiratswahl am 29. November 2015 Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Dezember 2015 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellung getroffen: Wahlberechtigte: Wählerinnen/Wähler: 6.002 606 Ungültige Stimmzettel: Gültige Stimmen: 6 9077 Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wählergruppen insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt: Stimmen: 1. 2. 3. 4. 5. Kulturinitiative -KIMuslime für Wetzlar -MfWInternationale Liste -ILAngekommen in Wetzlar -AiWLiberale Föderation -Ditib- Sitze: 701 3.352 1.665 95 3.264 2 6 3 0 6 Die abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber wie folgt: 1. Kulturinitiative Lfd.-Nr. Herr / Frau 1 Herr 2 Frau Name, Rufname Chernov, Volodymyr Zimmermann, Sarah Stimmen 119 113 Name, Rufname Terzi, Kadir Demir, Ramazan Öztürk, Haci Kaya, Hakan Tuna, Ersin Dogan, Ali Riza Stimmen 602 420 417 417 389 380 Name, Rufname Yigit, Emine Yorulmaz, Orhan Stimmen 162 143 2. Muslime für Wetzlar Lfd.-Nr. 1 2 3 4 5 6 Herr / Frau Herr Herr Herr Herr Herr Herr 3. Internationale Liste Lfd.-Nr. Herr / Frau 1 Frau 2 Herr 3 Frau Ürüc, Akide 124 5. Liberale Föderation Ditib Lfd.-Nr. 1 2 3 4 5 6 Herr / Frau Herr Frau Frau Herr Herr Herr Name, Rufname Demirel, Hüseyin Göktepe, Hatice Aktas, Hümeyra Tiras, Faik Bayram, Erkan Tras, Münir Stimmen 454 363 340 317 271 265 Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle des Wahlleiters: Stadtbüro, Neues Rathaus, Wetzlar, Ernst-Leitz-Str. 30) schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Wetzlar, 2. Dezember 2015 Stadt Wetzlar, Der Gemeindewahlleiter Wein, Magistratsoberrat
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