Quelle: Stellungnahme von Dr. Bernd Mayer - E

KARL.FRANZE NS.U NIVE RSITAT G RAZ
INSTITUT FÜR PHARMAZEUTISCHE WISSENSCHAFTEN
Pharmakologie und Toxikologie
Leiter: O, Univ.-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer
Humboldtstraße 46/L A-8O10 Graz, Austria
Tel.
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Herrn
Rudolf Hundstorfer
Bundesminister
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, und Konsumentschutz
Stubenring
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1
Wien
Gtaz, am21. APril2O1S
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peter.wurm@parlament. gv. at
GZ: BMASK-901 80/0009-ll
I
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Kommentar zur Antwort auf die parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wurm u.a.
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
ln einer parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Peter Wurm u.a. wurden
Sie unter anderem (Frage 4) zu lhrer Haltung zum vorgesehenen Verbot von E-Zigaretten in der
Gastronomie befragt. ln lhrer Antwort führen Sie an, dass Sie diese Regelung befünruorten. Wie ich
im folgenden kurz erläutern werde, beruht die Begründung lhrer Haltung auf sachlich falschen,
durch wissenschafltiche Studien widerlegten Argumenten.
Anders als von lhnen behauptet, gibt es keine einzige Studie, die ergeben hätte, dass durch EZigaretten oder Shishas erhebliche Mengen an Nikotin an die Umwelt abgegeben werden. lm
Gegenteil, mehrere in internationalen Fachzeitschriften veröffentlichte Studien zeigen einheitlich,
dass Nikotin vom Lungenepithel sehr effizient resorbiert wird und daher zu >98 % im Organismus
des Konsumenten verbleibt. Eine Arbeit, in der das mit Rauchern unter Anwendung neuester
Technologie untersucht wurde wäre z.B.: Feng et al., A new method for estimating the retention of
selected smoke constituents in the respiratory tract of smokers during cigarette smoking. lnhal.
Toxicol. 19, 169-179 (2007). Es wäre interessant zu wissen, was Sie zu o.g. Aussage verleitet hat
bzw. auf welche Studien Sie sich dabei beziehen. lch habe selten eine Behauptung gelesen, die
dermaßen an der Realität vorbei geht.
Nachdem keine nennenswerten Mengen an Nikotin in die Raumluft gelangen, ist die Schädlichkeit
von Nikotin beim Konsum von E-Zigaretten eigentlich irrelevant. Da Sie in lhrer Antwort den Schutz
der in Räumen anwesenden Menschen als Begründung anführen, möchte ich aber feststellen,
dass die gesundheitsschädigende Wirkung des Passivrauchens nicht auf Nikotin beruht, sondern
zahlreichen toxischen Verbindungen, die im Zuge der Verbrennung von Tabak entstehen aber
nicht bei der Verdampfung von E-Liquids. Darüber besteht Einigkeit unter allen Fachleuten, und
dieses Wissen zählt meines Erachtens mittleruveile zur Allgemeinbildung.
Es gibt mehrere Studien, in den denen die durch E-Zigaretten generierten Stoffe in der Raumluft
gemessen wurden und die weitgehend identische Ergebnisse erbrachten. Besonders schön
graphisch dargestellt - und damit auch für Laien verständlich - ist das in Tayyarah & Long,
Comparison of select analytes in aerosol from e-cigarettes with smoke from conventional
cigarettes and with ambient air. Regulatory Toxicology and Pharmacology 70, 704-710 (2014). Zu
lhrer lnformation veniveise ich auf die Tortendiagramme in Abb.1 der Arbeit (siehe pdf-File im
Email-Attachement), in denen zwei Typen von E-Zigaretten mit Tabakzigaretten verglichen
wurden. Wie man sieht, generieren E-Zigaretten keine gesundheitlich bedenklichen Schadstoffe,
sodass die Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes auf diese Produkte nicht gerechtfertigt
und als politischer Willkürakt zu werten wäre. Auch die von lhnen angeführte "vereinfachte
Marktüberuvachung" ist in Artbetracht fehlender Belastung der Raumluft nicht erforderlich.
Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als offenen Brief, den ich in einschlägigen Foren und in den
sozialen Medien veröffentlichen werde.
Mit freundlichen
Dr. Bern
8tuü
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2014 in pdf-Format