KARL.FRANZE NS.U NIVE RSITAT G RAZ INSTITUT FÜR PHARMAZEUTISCHE WISSENSCHAFTEN Pharmakologie und Toxikologie Leiter: O, Univ.-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer Humboldtstraße 46/L A-8O10 Graz, Austria Tel. +43-316-380-5567 Fax +43-316-380-9890 e-mail: [email protected] Herrn Rudolf Hundstorfer Bundesminister Bundesministerium für Arbeit, Soziales, und Konsumentschutz Stubenring 1010 1 Wien Gtaz, am21. APril2O1S ergeht als eingescannter pdf-File elektronisch an: [email protected], [email protected], [email protected] peter.wurm@parlament. gv. at GZ: BMASK-901 80/0009-ll I 1201 5 Kommentar zur Antwort auf die parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wurm u.a. Sehr geehrter Herr Bundesminister! ln einer parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Peter Wurm u.a. wurden Sie unter anderem (Frage 4) zu lhrer Haltung zum vorgesehenen Verbot von E-Zigaretten in der Gastronomie befragt. ln lhrer Antwort führen Sie an, dass Sie diese Regelung befünruorten. Wie ich im folgenden kurz erläutern werde, beruht die Begründung lhrer Haltung auf sachlich falschen, durch wissenschafltiche Studien widerlegten Argumenten. Anders als von lhnen behauptet, gibt es keine einzige Studie, die ergeben hätte, dass durch EZigaretten oder Shishas erhebliche Mengen an Nikotin an die Umwelt abgegeben werden. lm Gegenteil, mehrere in internationalen Fachzeitschriften veröffentlichte Studien zeigen einheitlich, dass Nikotin vom Lungenepithel sehr effizient resorbiert wird und daher zu >98 % im Organismus des Konsumenten verbleibt. Eine Arbeit, in der das mit Rauchern unter Anwendung neuester Technologie untersucht wurde wäre z.B.: Feng et al., A new method for estimating the retention of selected smoke constituents in the respiratory tract of smokers during cigarette smoking. lnhal. Toxicol. 19, 169-179 (2007). Es wäre interessant zu wissen, was Sie zu o.g. Aussage verleitet hat bzw. auf welche Studien Sie sich dabei beziehen. lch habe selten eine Behauptung gelesen, die dermaßen an der Realität vorbei geht. Nachdem keine nennenswerten Mengen an Nikotin in die Raumluft gelangen, ist die Schädlichkeit von Nikotin beim Konsum von E-Zigaretten eigentlich irrelevant. Da Sie in lhrer Antwort den Schutz der in Räumen anwesenden Menschen als Begründung anführen, möchte ich aber feststellen, dass die gesundheitsschädigende Wirkung des Passivrauchens nicht auf Nikotin beruht, sondern zahlreichen toxischen Verbindungen, die im Zuge der Verbrennung von Tabak entstehen aber nicht bei der Verdampfung von E-Liquids. Darüber besteht Einigkeit unter allen Fachleuten, und dieses Wissen zählt meines Erachtens mittleruveile zur Allgemeinbildung. Es gibt mehrere Studien, in den denen die durch E-Zigaretten generierten Stoffe in der Raumluft gemessen wurden und die weitgehend identische Ergebnisse erbrachten. Besonders schön graphisch dargestellt - und damit auch für Laien verständlich - ist das in Tayyarah & Long, Comparison of select analytes in aerosol from e-cigarettes with smoke from conventional cigarettes and with ambient air. Regulatory Toxicology and Pharmacology 70, 704-710 (2014). Zu lhrer lnformation veniveise ich auf die Tortendiagramme in Abb.1 der Arbeit (siehe pdf-File im Email-Attachement), in denen zwei Typen von E-Zigaretten mit Tabakzigaretten verglichen wurden. Wie man sieht, generieren E-Zigaretten keine gesundheitlich bedenklichen Schadstoffe, sodass die Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes auf diese Produkte nicht gerechtfertigt und als politischer Willkürakt zu werten wäre. Auch die von lhnen angeführte "vereinfachte Marktüberuvachung" ist in Artbetracht fehlender Belastung der Raumluft nicht erforderlich. Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als offenen Brief, den ich in einschlägigen Foren und in den sozialen Medien veröffentlichen werde. Mit freundlichen Dr. Bern 8tuü f- 2014 in pdf-Format
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