Infoblatt für Schulen: E-Zigaretten / E-Shishas

Kanton St.Gallen
Gesundheitsdepartement
Amt für Gesundheitsvorsorge
ZEPRA
Informationen zu E-Zigaretten, E-Shishas und E-Joints
(Aktualisierung 30.04.2015)
Hintergründe
E-Zigaretten sind in der Schweiz seit 2005 und die E-Shisha seit 2012 bekannt. Anfänglich konnten
E-Zigaretten ausschliesslich über das Internet bestellt werden. In der Zwischenzeit sind die Produkte
in Kiosken und Läden erhältlich. Sie locken mit attraktiven Aromen und entwickeln sich zum
Modeprodukt für Kinder und Jugendliche. Lehrpersonen stehen den E-Produkten, die auch an
Primarschulen auftauchen, oftmals ratlos gegenüber.
Neu wurde im Juni 2014 der E-Joint auf den Markt gebracht, der legal sein soll, da er praktisch kein
THC enthalte (Details siehe Seite 3).
E-Zigaretten / E-Shishas
Was ist eine E-Zigarette oder E-Shisha?
E-Zigaretten bestehen aus einem Mundstück, einer Kartusche mit Flüssigkeit, einem Verdampfer
sowie einer Batterie. Sie sind entweder als Einwegprodukte oder zum mehrmaligen Gebrauch mit
austauschbaren Kartuschen erhältlich. Zieht der Konsument am Mundstück, wird die Flüssigkeit,
auch „Liquid“ genannt, vernebelt und inhaliert. Bei einigen Geräten leuchtet beim Ziehen eine LEDLampe auf, so dass das Glimmen einer Tabakzigarette nachgeahmt wird. Die Flüssigkeit in der EZigarette besteht aus einem Gemisch aus verschiedenen Chemikalien, Aromastoffen und häufig
auch aus Nikotin. Manche E-Zigaretten gleichen herkömmlichen Zigaretten, andere sind bunt
bedruckt oder sehen Kugelschreibern zum Verwechseln ähnlich. Die „E-Shisha“, „Shisha to go“ oder
„Shisha2go“, dem Namen nach Wasserpfeifen, entsprechen in Aufbau und Funktionsweise der EZigarette und zielen besonders auf eine junge Kundschaft.
Aufbau der E-Zigarette
Beispiele für E-Zigaretten und E-Shishas
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum DKFZ
Wasserdampf mit giftigen Substanzen
Wissenschaftliche Erkenntnisse über die gesundheitlichen Risiken liegen zurzeit ausschliesslich zur
Kurzzeitanwendung von E-Zigaretten vor. Diese belegen, dass es beim Konsum von E-Zigaretten zu
Reizungen der Atemwege sowie der Augen kommen kann. Die Liquids enthalten toxische
Substanzen1, die zum Teil krebserregend sind. Des Weiteren wurde festgestellt, dass auch die
beigefügten Aroma- und Duftstoffe zu Reizungen der Atemwege oder zu Allergien führen können.
Viele Aromastoffe sind Aldehyde. Bei einem täglichen Konsum von rund 5 Millilitern wird z. B.
doppelt so viel Benzaldehyd vom Körper aufgenommen wie die empfohlene Tageshöchstmenge.
Das Liquid ist ein Chemikaliengemisch mit ultrafeinen Partikeln, die durch die Atemwege in den
Körper gelangen. Man kann zum heutigen Zeitpunkt immer noch nicht absehen, welche
gesundheitlichen Risiken diese bergen.
Es besteht zudem der begründete Verdacht, dass auch die Nachfüllkartuschen, welche als
nikotinfrei deklariert sind, Nikotin enthalten können. Nikotin ist ein Nervengift, das auch in kleinen
Dosen süchtig machen kann.
Gesetzliche Bestimmungen
E-Zigaretten ohne Nikotin sind in der Schweiz unbegrenzt erhältlich. Kinder jeden Alters können
diese am Kiosk legal kaufen und im Internet Nachfüllkartuschen mit Nikotin erwerben. E-Zigaretten
unterstehen dem Lebensmittelgesetz und fallen nicht unter das Bundesgesetz zum Schutz vor
Passivrauchen. Die Kantone können ein entsprechendes Verbot erlassen. Ist dies nicht der Fall, so
kann die Betreiberin oder der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Raumes, zum Beispiel einer
Schule, eines Gastronomie- oder eines Kinobetriebes in der Hausordnung eine eigene Regelung
geltend machen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Dampfen von E-Produkten verboten.
Bei Kindern und Jugendlichen beliebt
E-Zigaretten und E-Shishas sind mit ihren Aromen (Früchte, Süssigkeiten oder Getränke wie Kaffee
und Cocktails) sehr attraktiv für Kinder und Jugendliche. Der Konsum bei Jugendlichen wird
besonders dadurch gefördert, dass E-Zigaretten preisgünstig und unbeschränkt erhältlich sind. Mit
der E-Zigarette üben Kinder und Jugendliche dasselbe Verhalten ein wie beim Rauchen einer
„richtigen“ Zigarette. Dies kann sie später zum Rauchen von herkömmlichen Zigaretten verleiten.
Nikotinhaltige Produkte können ausserdem in eine Nikotinabhängigkeit führen.
Die Auswertung der Erhebungen von 2013 durch „Suchtmonitoring Schweiz“ zeigen auf, dass
bereits 15.8% der 15- bis 19-Jährigen E-Zigaretten regelmässig nutzen.
Glaubwürdige Prävention fordert klare Regeln
Suchtmittel wie Alkohol oder Zigaretten sind an den Schulen verboten. Es untergräbt die Prävention,
wenn Schulen den Konsum von Produkten erlauben, die das abhängig machende Nikotin enthalten
können und die den Einstieg in den Tabakkonsum fördern.
Empfehlung für den Umgang mit E-Zigaretten und E-Shishas an Schulen
Die Schule als Lebens- und Lernort muss ein geschützter Raum sein. Solange keine gesetzlichen
Regelungen für E-Zigaretten und E-Shishas bestehen, ist es wichtig, den Umgang mit E-Produkten
auf dem Schulareal zu regeln und in der Hausordnung aufzunehmen.
Bei einem Vorfall empfehlen wir den Schulen:
 Die Schülerinnen und Schüler über die Risiken aufzuklären und E-Produkte (mit oder ohne
Nikotin) wie herkömmliche Zigaretten oder Tabakprodukte zu behandeln.
 Die Eltern zu informieren und wie beim Konsum einer herkömmlichen Zigarette disziplinarisch
vorzugehen.
1 Kassensturz vom 29. April 2014: „E-Zigaretten- im Test: So gefährlich sind sie wirklich.“
NEU
E-Joint
Was ist ein E-Joint?
Der E-Joint ist grundsätzlich das gleiche Produkt wie die E-Zigarette oder die E-Shisha. Er besteht
aus einem Mundstück, einer Kartusche mit Flüssigkeit, einem Verdampfer sowie einer Batterie. Die
ersten E-Joints, die auf den Markt kamen, waren Einwegprodukte. Mittlerweile sind E-Joints für den
mehrmaligen Gebrauch zum Nachfüllen erhältlich, oder auch „Moodchangers“, die sich nicht nur
geschmacklich, sondern auch durch ihre Wirkung unterscheiden. Das neuste Produkt, das sich
zurzeit in Entwicklung befindet, ist der „Vaporizer“. Mit diesem Gerät sollen getrocknete Kräuter (dry
herb) wie Marihuana oder auch Harze (wax) wie Haschisch oder Haschisch-Öl geraucht werden
können.
Der E-Joint ist im Vergleich zur E-Zigarette konisch geformt und imitiert einen Joint. Bei jedem Zug
leuchtet an der Spitze eine LED-Lampe mit dem Muster eines Hanfblattes auf.
Beispiel E-Joint
Quelle: www.e-njoint.com
Wasserdampf mit giftigen Substanzen
Wie auch bei der E-Zigarette besteht das Liquid des E-Joints aus einem Gemisch aus
verschiedenen Chemikalien und Aromastoffen wie z. B. Propylenglykol, Glyzerin und verschiedenen
Terpenen. Terpenoide und Terpene sind aromatische Bestandteile (ätherische Öle), die in vielen
Pflanzenarten vorkommen. Diese Stoffe werden unter anderem dafür eingesetzt, unterschiedliche
Geschmacksrichtungen und Gerüche zu erzeugen. Gezielt eingesetzte Terpene, wie z. B. das
„CBD“, das aus der Hanf-Pflanze gewonnen wird, sollen entspannend wirken. Andere wiederum
wirken beruhigend, angstlösend, stressreduzierend bis hin zu entzündungshemmend.
Wissenschaftliche Erkenntnisse über die gesundheitlichen Risiken des E-Joints liegen zurzeit keine
vor. Wir können aber davon ausgehen, dass auf die aktuellen Erkenntnisse zu den Auswirkungen
der E-Zigarette zurückgegriffen werden kann.
Gesetz
E-Joints sind in der Schweiz – mit Ausnahme eines Produkts des amerikanischen Herstellers
„JUJU“, das THC enthält – nicht verboten, da sie keine Substanzen enthalten, die unter das
Betäubungsmittelgesetz fallen. Jedoch enthalten einige Produkte „Cannabinoide“, die wie auch
Nikotin eine pharmakologische Wirkung haben. Daher ist der kommerzielle Verkauf in der Schweiz
verboten. Diese für den Eigengebrauch zu importieren und zu konsumieren ist jedoch wie auch bei
der E-Zigarette oder der E-Shisha erlaubt.
In St.Gallen verfügt die Polizei aktuell noch nicht über Erfahrungswerte mit E-Joints; es ist eine
Beurteilung im Einzelfall notwendig. Wird beispielsweise ein Jugendlicher mit einem E-Joint von der
Polizei angehalten, ist im ersten Moment schwer zu bestimmen, ob eine verbotene Substanz
konsumiert wird oder nicht. Dazu muss das Liquid getestet werden. Liegt eine verbotene Substanz
vor, wird mit den Eltern Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, zu informieren und die Situation
abzuklären. Bei Jugendlichen wird in einem solchen Fall ausserdem Anzeige erstattet.
Kinder und Jugendliche
Der E-Joint ist durch seine Form, seine Aromen sowie seinem Preis (gleich wie eine E-Zigarette/EShisha) sehr attraktiv für Kinder und Jugendliche. Da E-Joints in der Schweiz vor allem über das
Internet erhältlich sind, besteht die Befürchtung, dass gerade Jugendliche und junge Erwachsene
sich an den Konsum gewöhnen und später aufs Kiffen umsteigen. Kritisch zu betrachten ist zudem
die Gewöhnung an Substanzen, die entspannend, beruhigend oder angstlösend wirken sollen. Es ist
nicht klar, welche physischen und psychischen Folgen diese bei regelmässigem Konsum, gerade in
der Wachstumsphase, haben können.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Santos Belsué
Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen
ZEPRA, Fachstelle Suchtprävention
Tel: 058 229 87 83
[email protected]
Franziska Schärli
Lungenliga St.Gallen
Tabakprävention Jugend
Tel: 071 228 40 25
[email protected]