Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement Amt für Gesundheitsvorsorge ZEPRA Informationen zu E-Zigaretten, E-Shishas und E-Joints (Aktualisierung 30.04.2015) Hintergründe E-Zigaretten sind in der Schweiz seit 2005 und die E-Shisha seit 2012 bekannt. Anfänglich konnten E-Zigaretten ausschliesslich über das Internet bestellt werden. In der Zwischenzeit sind die Produkte in Kiosken und Läden erhältlich. Sie locken mit attraktiven Aromen und entwickeln sich zum Modeprodukt für Kinder und Jugendliche. Lehrpersonen stehen den E-Produkten, die auch an Primarschulen auftauchen, oftmals ratlos gegenüber. Neu wurde im Juni 2014 der E-Joint auf den Markt gebracht, der legal sein soll, da er praktisch kein THC enthalte (Details siehe Seite 3). E-Zigaretten / E-Shishas Was ist eine E-Zigarette oder E-Shisha? E-Zigaretten bestehen aus einem Mundstück, einer Kartusche mit Flüssigkeit, einem Verdampfer sowie einer Batterie. Sie sind entweder als Einwegprodukte oder zum mehrmaligen Gebrauch mit austauschbaren Kartuschen erhältlich. Zieht der Konsument am Mundstück, wird die Flüssigkeit, auch „Liquid“ genannt, vernebelt und inhaliert. Bei einigen Geräten leuchtet beim Ziehen eine LEDLampe auf, so dass das Glimmen einer Tabakzigarette nachgeahmt wird. Die Flüssigkeit in der EZigarette besteht aus einem Gemisch aus verschiedenen Chemikalien, Aromastoffen und häufig auch aus Nikotin. Manche E-Zigaretten gleichen herkömmlichen Zigaretten, andere sind bunt bedruckt oder sehen Kugelschreibern zum Verwechseln ähnlich. Die „E-Shisha“, „Shisha to go“ oder „Shisha2go“, dem Namen nach Wasserpfeifen, entsprechen in Aufbau und Funktionsweise der EZigarette und zielen besonders auf eine junge Kundschaft. Aufbau der E-Zigarette Beispiele für E-Zigaretten und E-Shishas Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum DKFZ Wasserdampf mit giftigen Substanzen Wissenschaftliche Erkenntnisse über die gesundheitlichen Risiken liegen zurzeit ausschliesslich zur Kurzzeitanwendung von E-Zigaretten vor. Diese belegen, dass es beim Konsum von E-Zigaretten zu Reizungen der Atemwege sowie der Augen kommen kann. Die Liquids enthalten toxische Substanzen1, die zum Teil krebserregend sind. Des Weiteren wurde festgestellt, dass auch die beigefügten Aroma- und Duftstoffe zu Reizungen der Atemwege oder zu Allergien führen können. Viele Aromastoffe sind Aldehyde. Bei einem täglichen Konsum von rund 5 Millilitern wird z. B. doppelt so viel Benzaldehyd vom Körper aufgenommen wie die empfohlene Tageshöchstmenge. Das Liquid ist ein Chemikaliengemisch mit ultrafeinen Partikeln, die durch die Atemwege in den Körper gelangen. Man kann zum heutigen Zeitpunkt immer noch nicht absehen, welche gesundheitlichen Risiken diese bergen. Es besteht zudem der begründete Verdacht, dass auch die Nachfüllkartuschen, welche als nikotinfrei deklariert sind, Nikotin enthalten können. Nikotin ist ein Nervengift, das auch in kleinen Dosen süchtig machen kann. Gesetzliche Bestimmungen E-Zigaretten ohne Nikotin sind in der Schweiz unbegrenzt erhältlich. Kinder jeden Alters können diese am Kiosk legal kaufen und im Internet Nachfüllkartuschen mit Nikotin erwerben. E-Zigaretten unterstehen dem Lebensmittelgesetz und fallen nicht unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Die Kantone können ein entsprechendes Verbot erlassen. Ist dies nicht der Fall, so kann die Betreiberin oder der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Raumes, zum Beispiel einer Schule, eines Gastronomie- oder eines Kinobetriebes in der Hausordnung eine eigene Regelung geltend machen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Dampfen von E-Produkten verboten. Bei Kindern und Jugendlichen beliebt E-Zigaretten und E-Shishas sind mit ihren Aromen (Früchte, Süssigkeiten oder Getränke wie Kaffee und Cocktails) sehr attraktiv für Kinder und Jugendliche. Der Konsum bei Jugendlichen wird besonders dadurch gefördert, dass E-Zigaretten preisgünstig und unbeschränkt erhältlich sind. Mit der E-Zigarette üben Kinder und Jugendliche dasselbe Verhalten ein wie beim Rauchen einer „richtigen“ Zigarette. Dies kann sie später zum Rauchen von herkömmlichen Zigaretten verleiten. Nikotinhaltige Produkte können ausserdem in eine Nikotinabhängigkeit führen. Die Auswertung der Erhebungen von 2013 durch „Suchtmonitoring Schweiz“ zeigen auf, dass bereits 15.8% der 15- bis 19-Jährigen E-Zigaretten regelmässig nutzen. Glaubwürdige Prävention fordert klare Regeln Suchtmittel wie Alkohol oder Zigaretten sind an den Schulen verboten. Es untergräbt die Prävention, wenn Schulen den Konsum von Produkten erlauben, die das abhängig machende Nikotin enthalten können und die den Einstieg in den Tabakkonsum fördern. Empfehlung für den Umgang mit E-Zigaretten und E-Shishas an Schulen Die Schule als Lebens- und Lernort muss ein geschützter Raum sein. Solange keine gesetzlichen Regelungen für E-Zigaretten und E-Shishas bestehen, ist es wichtig, den Umgang mit E-Produkten auf dem Schulareal zu regeln und in der Hausordnung aufzunehmen. Bei einem Vorfall empfehlen wir den Schulen: Die Schülerinnen und Schüler über die Risiken aufzuklären und E-Produkte (mit oder ohne Nikotin) wie herkömmliche Zigaretten oder Tabakprodukte zu behandeln. Die Eltern zu informieren und wie beim Konsum einer herkömmlichen Zigarette disziplinarisch vorzugehen. 1 Kassensturz vom 29. April 2014: „E-Zigaretten- im Test: So gefährlich sind sie wirklich.“ NEU E-Joint Was ist ein E-Joint? Der E-Joint ist grundsätzlich das gleiche Produkt wie die E-Zigarette oder die E-Shisha. Er besteht aus einem Mundstück, einer Kartusche mit Flüssigkeit, einem Verdampfer sowie einer Batterie. Die ersten E-Joints, die auf den Markt kamen, waren Einwegprodukte. Mittlerweile sind E-Joints für den mehrmaligen Gebrauch zum Nachfüllen erhältlich, oder auch „Moodchangers“, die sich nicht nur geschmacklich, sondern auch durch ihre Wirkung unterscheiden. Das neuste Produkt, das sich zurzeit in Entwicklung befindet, ist der „Vaporizer“. Mit diesem Gerät sollen getrocknete Kräuter (dry herb) wie Marihuana oder auch Harze (wax) wie Haschisch oder Haschisch-Öl geraucht werden können. Der E-Joint ist im Vergleich zur E-Zigarette konisch geformt und imitiert einen Joint. Bei jedem Zug leuchtet an der Spitze eine LED-Lampe mit dem Muster eines Hanfblattes auf. Beispiel E-Joint Quelle: www.e-njoint.com Wasserdampf mit giftigen Substanzen Wie auch bei der E-Zigarette besteht das Liquid des E-Joints aus einem Gemisch aus verschiedenen Chemikalien und Aromastoffen wie z. B. Propylenglykol, Glyzerin und verschiedenen Terpenen. Terpenoide und Terpene sind aromatische Bestandteile (ätherische Öle), die in vielen Pflanzenarten vorkommen. Diese Stoffe werden unter anderem dafür eingesetzt, unterschiedliche Geschmacksrichtungen und Gerüche zu erzeugen. Gezielt eingesetzte Terpene, wie z. B. das „CBD“, das aus der Hanf-Pflanze gewonnen wird, sollen entspannend wirken. Andere wiederum wirken beruhigend, angstlösend, stressreduzierend bis hin zu entzündungshemmend. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die gesundheitlichen Risiken des E-Joints liegen zurzeit keine vor. Wir können aber davon ausgehen, dass auf die aktuellen Erkenntnisse zu den Auswirkungen der E-Zigarette zurückgegriffen werden kann. Gesetz E-Joints sind in der Schweiz – mit Ausnahme eines Produkts des amerikanischen Herstellers „JUJU“, das THC enthält – nicht verboten, da sie keine Substanzen enthalten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Jedoch enthalten einige Produkte „Cannabinoide“, die wie auch Nikotin eine pharmakologische Wirkung haben. Daher ist der kommerzielle Verkauf in der Schweiz verboten. Diese für den Eigengebrauch zu importieren und zu konsumieren ist jedoch wie auch bei der E-Zigarette oder der E-Shisha erlaubt. In St.Gallen verfügt die Polizei aktuell noch nicht über Erfahrungswerte mit E-Joints; es ist eine Beurteilung im Einzelfall notwendig. Wird beispielsweise ein Jugendlicher mit einem E-Joint von der Polizei angehalten, ist im ersten Moment schwer zu bestimmen, ob eine verbotene Substanz konsumiert wird oder nicht. Dazu muss das Liquid getestet werden. Liegt eine verbotene Substanz vor, wird mit den Eltern Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, zu informieren und die Situation abzuklären. Bei Jugendlichen wird in einem solchen Fall ausserdem Anzeige erstattet. Kinder und Jugendliche Der E-Joint ist durch seine Form, seine Aromen sowie seinem Preis (gleich wie eine E-Zigarette/EShisha) sehr attraktiv für Kinder und Jugendliche. Da E-Joints in der Schweiz vor allem über das Internet erhältlich sind, besteht die Befürchtung, dass gerade Jugendliche und junge Erwachsene sich an den Konsum gewöhnen und später aufs Kiffen umsteigen. Kritisch zu betrachten ist zudem die Gewöhnung an Substanzen, die entspannend, beruhigend oder angstlösend wirken sollen. Es ist nicht klar, welche physischen und psychischen Folgen diese bei regelmässigem Konsum, gerade in der Wachstumsphase, haben können. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Santos Belsué Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen ZEPRA, Fachstelle Suchtprävention Tel: 058 229 87 83 [email protected] Franziska Schärli Lungenliga St.Gallen Tabakprävention Jugend Tel: 071 228 40 25 [email protected]
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