Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf April 2015 Herrn Bundesminister Dr. Thomas de Maiziere Bundesministerium des Innern Telefon 0211 871-2326 Alt Moabit 101 D Telefax 0211 871-2340 Seite 1 von 2 10559 Berlin Landesanordnung zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge Fortgeltung von Verpflichtungserklärungen Anlage: 1 Sehr geehrter Herr Minister, Bund und Länder eint das Bestreben, syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz in Deutschland zu gewähren. Die humanitären Aufnahmepro¬ gramme von Bund und Ländern leisten hierzu ihren Beitrag. Insbesondere die Aufnahmen auf der Grundlage der verschiedenen Landesprogramme sind an die Bereitschaft der hier lebenden Verwand¬ ten geknüpft, für den Lebensunterhalt der aufzunehmenden Flüchtlinge aufzukommen. Die auf Fachebene durch das Bundesministerium des Innern geäußerte Rechtsauffassung zur Fortgeltung der Haftung aus einer solchen Ver¬ pflichtungserklärung sorgt bereits seit einigen Monaten für Unsicherheit sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Ausländerbehörden. Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf Lieferanschrift: In der Antwort auf eine Anfrage der BT-Abgeordneten Luise Amtsberg Fürstenwall 129 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), die als Anlage 27 dem BT-Plenarprotokoll 40217 Düsseldorf 18/72 der Sitzung vom 03. Dezember 2014 beigefügt ist, wird hierzu Folgendes ausgeführt: Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 [email protected] „Das Bundesministerium des Innern vertritt die Auffassung, dass alle Fälle der www.mik.nrw.de Schutzgewährung nach § 25 des Aufenthaltsgesetzes gegenüber syrischen Kontingentflüchtlingen den gleichen Aufenthaltszweck aufweisen, wie er bei ei¬ ner Aufnahme aus humanitären Gründen nach § 23 Absatz 1 - Landesaufnah¬ meprogramme - und Absatz 2 - Bundesaufnahmeprogramm - des Aufenthalts¬ gesetzes zugrunde gelegt wird. Eine für den syrischen Flüchtling im Rahmen dieser Aufnahmeprogramme abgegebene Verpflichtungserklärung gilt demnach Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 703, 706, 712, 713,725, 835, 836, NE 7, NE 8 Haltestelle: Kirchplatz Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister auch nach erfolgreicher Durchführung eines Asylverfahrens fort. Da die humani- Seite 2 von 2 tären Aufnahmeprogramme sich an syrische Flüchtlinge richten, die infolge des Bürgerkriegs in Syrien fliehen mussten, kann nicht von einem anderen Aufent¬ haltszweck ausgegangen werden, wenn im Rahmen eines Asylverfahrens ein Aufenthalt zum gleichen Zwec , nämlich dem Schutz vor den Folgen des syri¬ schen Bürgerkriegs, gewährt wird. Diese Rechtsauffassung wird nicht von allen Ländern geteilt, auch von mir nicht. Den in dieser Angelegenheit beigefügten Erlass an die Aus¬ länderbehörden meines Geschäftsbereiches vom heutigen Tage über¬ sende ich zu Ihrer Unterrichtung. Die existenzielle Bedeutung für die in der Haftung stehenden Verwand¬ ten veranlasst mich darüber hinaus, Sie um eine Überprüfung Ihrer fach¬ lichen Einschätzung zu bitten. Dies erfolgt insbesondere vor dem Hin¬ tergrund, dass etwaige Erstattungsansprüche nicht durch die Auslän¬ derbehörden geltend gemacht werden, sondern durch die Stellen, die zu erstattende öffentliche Mittel aufgewandt haben. Für Ihre Stellungnahme wäre ich deshalb dankbar.
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