Brief an

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf
April 2015
Herrn Bundesminister
Dr. Thomas de Maiziere
Bundesministerium des Innern
Telefon 0211 871-2326
Alt Moabit 101 D
Telefax 0211 871-2340
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10559 Berlin
Landesanordnung zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge
Fortgeltung von Verpflichtungserklärungen
Anlage: 1
Sehr geehrter Herr Minister,
Bund und Länder eint das Bestreben, syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen
Schutz in Deutschland zu gewähren. Die humanitären Aufnahmepro¬
gramme von Bund und Ländern leisten hierzu ihren Beitrag.
Insbesondere die Aufnahmen auf der Grundlage der verschiedenen
Landesprogramme sind an die Bereitschaft der hier lebenden Verwand¬
ten geknüpft, für den Lebensunterhalt der aufzunehmenden Flüchtlinge
aufzukommen.
Die auf Fachebene durch das Bundesministerium des Innern geäußerte
Rechtsauffassung zur Fortgeltung der Haftung aus einer solchen Ver¬
pflichtungserklärung sorgt bereits seit einigen Monaten für Unsicherheit
sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Ausländerbehörden.
Dienstgebäude:
Friedrichstr. 62-80
40217 Düsseldorf
Lieferanschrift:
In der Antwort auf eine Anfrage der BT-Abgeordneten Luise Amtsberg
Fürstenwall 129
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), die als Anlage 27 dem BT-Plenarprotokoll
40217 Düsseldorf
18/72 der Sitzung vom 03. Dezember 2014 beigefügt ist, wird hierzu
Folgendes ausgeführt:
Telefon 0211 871-01
Telefax 0211 871-3355
[email protected]
„Das Bundesministerium des Innern vertritt die Auffassung, dass alle Fälle der
www.mik.nrw.de
Schutzgewährung nach § 25 des Aufenthaltsgesetzes gegenüber syrischen
Kontingentflüchtlingen den gleichen Aufenthaltszweck aufweisen, wie er bei ei¬
ner Aufnahme aus humanitären Gründen nach § 23 Absatz 1 - Landesaufnah¬
meprogramme - und Absatz 2 - Bundesaufnahmeprogramm - des Aufenthalts¬
gesetzes zugrunde gelegt wird. Eine für den syrischen Flüchtling im Rahmen
dieser Aufnahmeprogramme abgegebene Verpflichtungserklärung gilt demnach
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahnlinien 703, 706, 712,
713,725, 835, 836, NE 7, NE 8
Haltestelle: Kirchplatz
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Der Minister
auch nach erfolgreicher Durchführung eines Asylverfahrens fort. Da die humani- Seite 2 von 2
tären Aufnahmeprogramme sich an syrische Flüchtlinge richten, die infolge des
Bürgerkriegs in Syrien fliehen mussten, kann nicht von einem anderen Aufent¬
haltszweck ausgegangen werden, wenn im Rahmen eines Asylverfahrens ein
Aufenthalt zum gleichen Zwec , nämlich dem Schutz vor den Folgen des syri¬
schen Bürgerkriegs, gewährt wird.
Diese Rechtsauffassung wird nicht von allen Ländern geteilt, auch von
mir nicht. Den in dieser Angelegenheit beigefügten Erlass an die Aus¬
länderbehörden meines Geschäftsbereiches vom heutigen Tage über¬
sende ich zu Ihrer Unterrichtung.
Die existenzielle Bedeutung für die in der Haftung stehenden Verwand¬
ten veranlasst mich darüber hinaus, Sie um eine Überprüfung Ihrer fach¬
lichen Einschätzung zu bitten. Dies erfolgt insbesondere vor dem Hin¬
tergrund, dass etwaige Erstattungsansprüche nicht durch die Auslän¬
derbehörden geltend gemacht werden, sondern durch die Stellen, die zu
erstattende öffentliche Mittel aufgewandt haben.
Für Ihre Stellungnahme wäre ich deshalb dankbar.