Antwort der Landesregierung (Original)

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Inneres und Ko munales NRW, 40190 Düsseldorf
13. ai 2015
Präsidentin des Landtags
Seite 1 von 3
Frau Carina Gödecke MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Aktenzeichen
(bei Antwort bitte angeben)
03.05. - LT-Drs. 16/8410
Picker, PORin
Telefon 0211 871-3245
Telefax 0211 [email protected]
Kleine Anfrage 3313 des Abgeordneten Gregor Golland der CDU
„Unzureichender Schutz gegen Terrorakte am Wochenende?",
LT-Drs. 16/8410
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 3313
wie folgt:
Frage 1:
Wie sieht die Zusammenarbeit Nordrhein-Westfalens mit dem
GTAZ in Berlin aus?
Dienstgebäude:
Ziel des GTAZ ist die Verbesserung der Zusammenarbeit und des In¬
formationsaustausches der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung
des islamistisch motivierten Terrorismus. Unter Einbeziehung aller ver¬
fügbaren Erkenntnisquellen und Verbesserung des Informationsmana¬
gements werden die Analysekompetenz und die Früherkennung mögli¬
cher Bedrohungen sowie die Abstimmung operativer Maßnahmen im
Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus erleichtert. Im GTAZ
sind erstmals in der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich Vertrete¬
rinnen und Vertreter aller mit der Bekämpfung des islamistischen Terro¬
rismus befassten Behörden an einem Ort räumlich konzentriert.
Friedrichstr. 62-80
40217 Düsseldorf
Lieferanschrift:
Fürstenwall 129
40217 Düsseldorf
Telefon 0211 871-01
Telefax 0211 871-3355
[email protected]
www.mik.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahnlinien 703, 706, 712,
713, 725, 835, 836, NE 7, NE 8
Haltestelle: Kirchplatz
Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Das GTAZ ist eine gemeinsame Plattform für eine Behördenkooperation
der gegenwärtig 40 bundesdeutschen Sicherheitsbehörden: Bundeskri¬
minalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnach¬
richtendienst (BND), Bundespolizei (BPOL), Zollkriminalamt (ZKA), Mili¬
tärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Migration und Flüchtlin¬
ge (BAMF), Generalbundesanwaltschaft (GBA), alle Verfassungsschutz¬
behörden der Länder (LfV) sowie alle Landeskriminalämter (LKÄ). Stän¬
dige Vertreter dieser Behörden treffen sich werktäglich zum persönli¬
chen Informationsaustausch, in Gefährdungslagen auch darüber hinaus.
Außerhalb der Bürodienstzeit ist ein kurzfristiger Informationsaustausch
durch Telefonschaltkonferenzen gewährleistet.
Die GTAZ-Vertretungen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen
und der Landesbehörde für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen
versehen ihren Dienst grundsätzlich in Berlin. Im Bedarfsfall wird die
Anwesenheit auch über das Wochenende ausgeweitet. Ihre jederzeitige
Erreichbarkeit ist sichergestellt.
Frage 2:
Wie ist der Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden in
NRW am Wochenende?
Analog zu der werktäglichen Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit ist diese
auch an den Wochenenden gewährleistet. Als Ansprechstelle fungieren
die in jeder Kreispolizeibehörde vorhandenen Leitstellen bzw. der Lage¬
dienst des LKA und das Lagezentrum des MIK NRW. Außerhalb regulä¬
rer Bürodienstzeiten ist durch einen Bereitschaftsdienst der Sicherheits¬
behörden deren jederzeitige Erreichbarkeit gewährleistet. Im Bedarfsfall
erfolgt die Alarmierung weiterer (operativer) Kräfte.
Frage 3:
Wie sieht die ständige Besetzung der Sicherheitsbehörden in RW
konkret aus? (Bitte auflisten nach Mannstärke am Arbeitsplatz oder
Dienstsitz an Werktagen/am Wochenende, Mannstärke im Bereit¬
schaftsdienst an Werktagen/am Wochenende.)
Seite 2 von 3
Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen (Polizeibe- Seite 3 von 3
hörden und Landesverfassungsschutz) sind entweder rund um die Uhr
besetzt oder verfügen über Bereitschaftsdienste. Bei einer entsprechen¬
den Lageeinschätzung kann in jeder Sicherheitsbehörde die dauerhafte
Dienstleistung sichergestellt werden: Die jeweiligen Stärken werden
nicht zentral erfasst. In jedem Fall ist gewährleistet, dass die Sicher¬
heitsbehörden auch außerhalb der üblichen Bürodienstzeiten relevante
Informationen lageangemessen austauschen, bewerten und unmittelbar
die zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erforderlichen Maßnahmen
treffen.
Frage 4
Wie wird in NRW die Erreichbarkeit der Beamten im Bereitschafts¬
dienst, speziell im Bereich der Terrorabwehr, gewährleistet?
Der Bereitschaftsdienst der Sicherheitsbehörden ist jederzeit telefonisch
erreichbar.
Frage 5
Erkennt die Landesregierung in NRW am Wochenende eine höhere
Gefährdung der Sicherheit durch Terroranschläge als an Werkta¬
gen?
Es liegen den zuständigen Sicherheitsbehörden keine auf praktischen
Erfahrungen beruhende Hinweise auf eine erhöhte Anschlagsgefahr
durch islamistische Gewalttäter an den Wochenenden im Vergleich zu
Werktagen vor. Auch aus islamwissenschaftlicher Sicht ergeben sich
keine Anhaltspunkte für eine höhere Anschlagswahrscheinlichkeit an
Wochenenden.
Ralf Jäger MdL