Verwaltungsstrukturreform nach dem Leitbildbeschluss des

Ministerium
des Innern und
für Kommunales
Verwaltungsstrukturreform 2019
nach dem Leitbildbeschluss des Landtages
vom 13. Juli 2016
Ministerium
des Innern und
für Kommunales
Anlass für die Reform
• Bevölkerungsrückgang im Berlin fernen
Raum
• Einnahmerückgänge als Folge des
Einwohnerverlustes
• Fachkräftemangel, insbesondere im
Berlin fernen Raum
• Neue Anforderungen an die
Verwaltungen
• Neue Möglichkeiten der
Aufgabenerledigung (z. B. durch IT)
5. August 2016
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Ministerium
des Innern und
für Kommunales
Wo stehen wir?
Gesetzentwurf
Kreisneugliederung
Leitbild
des
Landtags
Gesetzentwurf
Funktionalreform
Beratungen der
Gesetzentwürfe
im Landtag
5. August 2016
Inkrafttreten
1.1.2020
(erst hier wird die neue
Kreisstruktur entschieden)
Freiwillige
Veränderungen
Gemeindeebene
Juli 2016
Inkrafttreten
KommWahl
2019
Inkrafttreten
2018
2017
2018
2019/20
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für Kommunales
1. Kreisneugliederung
Landkreise
< 5.000 km²
Dominanzverbot bei
Einkreisung
5. August 2016
historische und
kulturelle
Bindungen
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für Kommunales
2. Finanzielle Begleitung für Landkreise und
Oberzentren
Hilfe zur Entschuldung kreisfreier Städte
263 Mio. EUR
Kultur in
Oberzentren
11 Mio. EUR
5. August 2016
FAG: stärkerer
Ausgleich der
Soziallasten
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für Kommunales
3. Funktionalreform I
22 neue Aufgaben für die Landkreise, unter
anderem:
− hoheitliche und Teile der
gemeinwohlorientierten Aufgaben des
Landesbetriebes Forst
− Vollzugsaufgaben des Naturschutzes
− Aufgaben des Landesamtes für Soziales
und Versorgung
− Genehmigung und Überwachung von
Anlagen gemäß 4. BundesImmissionsschutzverordnung, ohne
industrielle Anlagen
5. August 2016
Inkrafttreten
1. Januar
2020
Übertragung
auf die
Landkreise
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für Kommunales
4. Funktionalreform I
Mit den 22 neuen Aufgaben für die Landkreise wird das Land auch
übertragen:
− das Personal, das bisher die Aufgaben erledigt hat, denn die
Landkreise benötigen die Fachkräfte
− Immobilien, die für die Erledigung der Aufgaben durch die neuen
Landkreise benötigt werden,
− das notwendige Geld für die Erledigung der neuen Aufgaben
(Mehrbelastungsausgleich)
− die notwendigen IT-Fachverfahren und die Daten zur Erledigung der
Aufgaben
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5. Weiterentwicklung der Gemeindeebene
Teilentschuldungsangebot
73 Mio. EUR
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Weitere Informationen finden Sie unter
www.verwaltungsreform.brandenburg.de
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