Antwort auf die kleine Anfrage

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf
Prä identin des Landtags
9. Dezember 2015
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Frau Carina Gödecke MdL
Platz des Landtags 1
Telefon 0211 871-3396
Telefax 0211 871-163396
40221 Düsseldorf
Kleine Anfrage 4037 des Abgeordneten Oskar Burkert, Fraktion der
CDU:
„Notrufmöglichkeiten für gehörlose bzw. gebärdende Bürgerinnen
und Bürger , LT-Drs. 16/10173
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 4037
im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales
und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wie
folgt:
Dienstgebäude:
Friedrichstr. 62-80
0217 Düsseldorf
1. Wie werden in Nordrhein-Westfalen Hilfeleistungen für gehörlose
bzw. hörgeschädigte Menschen in Notsituationen sichergestellt?
Die Notrufabfragestellen sind nach wie vor auch per Fax erreichbar.
Entsprechende Faxvordrucke sind in den Internetauftritten von Polizei
und Feuerwehr vorhanden.
Lieferanschrift:
Fürstenwall 129
40217 Düsseldorf
Telefon 0211 871-01
Telefax 0211 871-3355
[email protected]
www.mik.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahnlinien 703, 706, 712,
713, 725, 835, 836, NE 7, NE 8
Haltestelle: Kirchplatz
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des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
2. Genügen die Notrufmöglichkeiten den Anforderungen einer kurzen
Notruf kette?
Bei den bestehenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
auf Seiten der Telefondienstbetreiber und Netzbetreiber sehe ich derzeit
keine andere Möglichkeit eine kürzere Notrufkette anzubieten.
3. Hält die Landesregierung die Notrufmöglichkeiten für hörge¬
schädigte bzw. für nicht lautsprachlich kommunizierende Men¬
schen für ausreichend?
Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die Erweiterung der Notfall¬
meldemöglichkeiten und hat im Polizeibereich mit dem Projekt MVL
(Modernisierung und Vereinheitlichung der Leitstellentechnik) bereits
technologische Vorkehrungen getroffen um solche Meldungen auch zu¬
künftig auf anderen Wegen entgegen zu nehmen.
4. Wie steht die Landesregierung zur Einführung von Notruf-App oder
Notruf-Sms?
Die Einführung einer Notruf-App wird durch die Landesregierung unter¬
stützt, hierzu wird die Expertengruppe Notrufe, deren Unterarbeitsgrup¬
pe „Notruf-App sowie die jetzt neu eingesetzte Arbeitsgruppe „Notruf
2.0 unter der Federführung des BMWi durch Experten aus NRW unter¬
stützt. Bislang gibt es allerdings in diesem Thema noch kein finales Er¬
gebnis.
Die Telefondienstbetreiber und Netzbetreiber können nach wie vor we¬
der die sichere Übertragung von SMS in Echtzeit gewährleisten noch
deren Zustellung an die zuständige Notrufabfragestelle überhaupt ga¬
rantieren. Für den Absender eines Notrufs per SMS ist somit nicht er-
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Der Minister
kennbar, ob die von ihm adressierte hilfeleistende Stelle den Notruf per
SMS überhaupt erhalten hat.
An dieselben technischen Voraussetzungen sind auch die in der Vor¬
bemerkung des Antragstellers erwähnten „privaten Dienstanbieter ge¬
bunden. Eine verlässliche Zustellung von SMS oder App-gestützter
Kommunikation an die zuständigen Notrufabfragestellen von Polizei und
Feuerwehr können diese Dienste nicht gewährleisten.
5. Welche Initiativen hat das Innenministerium in der Expertengruppe
Notruf unternommen, um Notrufmöglichkeiten und otrufverordnung
zum Schutz der Betroffenen zu verändern?
siehe Antwort zu Frage 4.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jäger MdL
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