Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Prä identin des Landtags 9. Dezember 2015 Seite 1 von 3 Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 Telefon 0211 871-3396 Telefax 0211 871-163396 40221 Düsseldorf Kleine Anfrage 4037 des Abgeordneten Oskar Burkert, Fraktion der CDU: „Notrufmöglichkeiten für gehörlose bzw. gebärdende Bürgerinnen und Bürger , LT-Drs. 16/10173 Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 4037 im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wie folgt: Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 0217 Düsseldorf 1. Wie werden in Nordrhein-Westfalen Hilfeleistungen für gehörlose bzw. hörgeschädigte Menschen in Notsituationen sichergestellt? Die Notrufabfragestellen sind nach wie vor auch per Fax erreichbar. Entsprechende Faxvordrucke sind in den Internetauftritten von Polizei und Feuerwehr vorhanden. Lieferanschrift: Fürstenwall 129 40217 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 [email protected] www.mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 703, 706, 712, 713, 725, 835, 836, NE 7, NE 8 Haltestelle: Kirchplatz Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister 2. Genügen die Notrufmöglichkeiten den Anforderungen einer kurzen Notruf kette? Bei den bestehenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf Seiten der Telefondienstbetreiber und Netzbetreiber sehe ich derzeit keine andere Möglichkeit eine kürzere Notrufkette anzubieten. 3. Hält die Landesregierung die Notrufmöglichkeiten für hörge¬ schädigte bzw. für nicht lautsprachlich kommunizierende Men¬ schen für ausreichend? Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die Erweiterung der Notfall¬ meldemöglichkeiten und hat im Polizeibereich mit dem Projekt MVL (Modernisierung und Vereinheitlichung der Leitstellentechnik) bereits technologische Vorkehrungen getroffen um solche Meldungen auch zu¬ künftig auf anderen Wegen entgegen zu nehmen. 4. Wie steht die Landesregierung zur Einführung von Notruf-App oder Notruf-Sms? Die Einführung einer Notruf-App wird durch die Landesregierung unter¬ stützt, hierzu wird die Expertengruppe Notrufe, deren Unterarbeitsgrup¬ pe „Notruf-App sowie die jetzt neu eingesetzte Arbeitsgruppe „Notruf 2.0 unter der Federführung des BMWi durch Experten aus NRW unter¬ stützt. Bislang gibt es allerdings in diesem Thema noch kein finales Er¬ gebnis. Die Telefondienstbetreiber und Netzbetreiber können nach wie vor we¬ der die sichere Übertragung von SMS in Echtzeit gewährleisten noch deren Zustellung an die zuständige Notrufabfragestelle überhaupt ga¬ rantieren. Für den Absender eines Notrufs per SMS ist somit nicht er- Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister kennbar, ob die von ihm adressierte hilfeleistende Stelle den Notruf per SMS überhaupt erhalten hat. An dieselben technischen Voraussetzungen sind auch die in der Vor¬ bemerkung des Antragstellers erwähnten „privaten Dienstanbieter ge¬ bunden. Eine verlässliche Zustellung von SMS oder App-gestützter Kommunikation an die zuständigen Notrufabfragestellen von Polizei und Feuerwehr können diese Dienste nicht gewährleisten. 5. Welche Initiativen hat das Innenministerium in der Expertengruppe Notruf unternommen, um Notrufmöglichkeiten und otrufverordnung zum Schutz der Betroffenen zu verändern? siehe Antwort zu Frage 4. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jäger MdL Seite 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc