Erste Woche Sommersession Sessionsbericht 5. Juni 2015 Der Nationalrat hat die „Milchkuh“-Initiative abgelehnt, wie bereits der Ständerat. economiesuisse bedauert, dass es der Nationalrat knapp ablehnte, die Initiative im grösseren Kontext von Strassenausbau und -finanzierung (zusammen mit dem NAF) zu diskutieren. Im Ständerat wurde über eine Differenz zum Nationalrat hinsichtlich der Schaffung eines allgemeinen Verfassungsartikels über die Grundversorgung diskutiert. Die kleine Kammer hielt am Verfassungsartikel fest. Mit Augenmass beschloss der Ständerat, dass Bestechung zwischen Privatpersonen nur dann als Offizialdelikt gelten soll, wenn öffentliche Interessen gefährdet sind. Sessionsbericht, 5. Juni 2015 2 Nationalrat 14.089 Für eine faire Verkehrsfinanzierung. Volksinitiative Milchkuh-Initiative auch vom Nationalrat abgelehnt Die Volksinitiative „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“ (sog. „MilchkuhInitiative“) verlangt, dass die gesamten Einnahmen aus der Mineralölsteuer auf Treibstoffen für Projekte im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet werden. Heute trifft dies nur für die Hälfte dieser Steuereinnahmen zu. Die andere Hälfte fliesst in die allgemeine Bundeskasse. Im Jahr 2013 beliefen sich die Einnahmen aus der Mineralölsteuer auf Treibstoffen auf insgesamt knapp 3 Milliarden Franken. Die Initiative bietet einen Lösungsansatz für die sich abzeichnenden Finanzierungslücken im Strassenbereich. Ihre Annahme hätte jedoch auch zur Folge, dass im Bundeshaushalt rund 1,5 Milliarden Franken fehlen würden. Der Bundesrat hat deshalb andere Pläne: Er möchte zur Finanzierung zukünftiger Strassenprojekte einen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) einrichten. economiesuisse spricht sich hinsichtlich der Finanzierung dieses Fonds für die vollständige Zweckbindung der Automobilsteuer aus. Strassenausbau und -finanzierung sollten in einem Gesamtkontext diskutiert werden. Der Nationalrat behandelte die Initiative in der ersten Woche der Sommersession als Zweitrat. Nachdem sie der Ständerat bereits klar zur Ablehnung empfohlen hatte, bekräftigte der Nationalrat diese Empfehlung mit 97 zu 65 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Mit 93 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde der Rückweisungsantrag einer Kommissionsminderheit knapp abgelehnt. Diese Rückweisung hätte ermöglicht, die Volksinitiative gemeinsam mit dem Entwurf zur Einrichtung des NAF zu behandeln. Aufgrund des offensichtlichen Zusammenhangs der beiden Geschäfte hatte economiesuisse dieses Vorhaben unterstützt. 14.096 NR. Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020 Mangelnde Ausgabendisziplin bei der Kultur Mit der Kulturbotschaft 2016–2020 beantragt der Bundesrat in 10 Bundesbeschlüssen insgesamt 1,12 Milliarden Franken zur Förderung kultureller Angebote und Aktivitäten. Im Vergleich zur Förderperiode 2012–2015 soll das jährliche Budget um durchschnittlich 3,4 Prozent erhöht werden. Der Ständerat nahm die Vorlage in der Frühjahrssession 2015 an. Den Zahlungsrahmen stockte er gegenüber dem Antrag des Bundesrats noch um 3 Millionen Franken auf. Der Nationalrat sprach sich nun mit 128 zu 65 Stimmen gegen eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat aus und schloss sich den Beschlüssen des Ständerats an. Mit der Ausgabenerhöhung wird die Notwendigkeit von Einsparungen im Bundeshaushalt missachtet. economiesuisse bedauert, dass es der Nationalrat unterlassen hat, die Ausgaben im Bereich Kultur der aktuellen Finanzlage des Bundes anzupassen. Mit einer überdurchschnittlichen Ausgabenerhöhung bei der Kulturförderung ignoriert das Parlament die finanzpolitische Realität. Es setzt damit ein falsches Zeichen für die Bewältigung des Konsolidierungsbedarfs beim Bundeshaushalt. Sessionsbericht, 5. Juni 2015 3 Ständerat 13.036 Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung Ständerat hält an unnötigem Verfassungsartikel fest In Erfüllung einer Motion legt der Bundesrat dem Parlament mit dieser Vorlage drei Varianten einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung vor. Der Bundesrat selber lehnt die Schaffung eines solchen Verfassungsartikels ab, weil er gemäss seiner Einschätzung keinen praktischen Nutzen bringen würde. In der Herbstsession 2014 sprach sich der Ständerat für eine neue Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung aus. Der Nationalrat beschloss in der Frühjahrssession 2015 mit deutlicher Mehrheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Nun begann der Ständerat mit der Differenzbereinigung. Mit 24 zu 18 Stimmen hielt er an seiner Zustimmung zu einem Verfassungsartikel fest. Das Geschäft geht somit zurück an den Nationalrat. Ein Verfassungsartikel bringt keinen Nutzen, sondern schwächt die Grundversorgung. economiesuisse lehnt die Schaffung eines allgemeinen Verfassungsartikels über die Grundversorgung ab und bedauert den Entscheid des Ständerats. Die Grundversorgung ist in der Schweiz in allen Bereichen des täglichen Lebens gewährleistet. Sie funktioniert dank effizienten sektorspezifischen Regulierungen. Diese können künftigen Entwicklungen rasch angepasst werden. Verfassungsbestimmungen sind unflexibel und nur schwer anpassbar. Ein Verfassungsartikel würde es daher erschweren, Versorgungsleistungen an sich ändernde Bedürfnisse und Technologien anzupassen. Das Resultat wäre eine Schwächung der Grundversorgung, nicht etwa eine Stärkung oder Absicherung. 14.035 StGB. Korruptionsstrafrecht Massvolle Verschärfung des Korruptionsstrafrechts Gemäss geltendem Recht ist die Bestechung Privater strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) führt und ein Strafantrag durch einen Betroffenen vorliegt. Mit einer Anpassung des Strafgesetzbuches (StGB) möchte der Bundesrat Privatbestechung generell strafbar machen und zum Offizialdelikt erklären. Der Ständerat hat dieser Vorlage als Erstrat mit 23 zu 4 Stimmen bei 16 Enthaltungen zugestimmt. economiesuisse unterstützt die Anpassung des Korruptionsstrafrechts. Die Bekämpfung von Korruption in den privaten Geschäftsbeziehungen liegt im eigenen Interesse der Unternehmen. Korruption schädigt aber nicht nur die betroffenen Firmen, sondern beeinflusst auch das Spiel der Marktkräfte und untergräbt das allgemeine Vertrauen in die Wirtschaftsstrukturen. Verfolgung von Amtes wegen nur bei Gefährdung öffentlicher Interessen Aufgrund von Problemen in einzelnen Bereichen wie z.B. bei internationalen Sportverbänden dürfen jedoch keine Kollateralschäden am Wirtschaftsstandort in Kauf genommen werden. Es ist deshalb zu begrüssen, dass der Ständerat beschlossen hat, dass Privatbestechung nicht von Amtes wegen verfolgt wird, wenn durch die Tat keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind. Diese Bestimmung orientiert sich an der Regelung in Deutschland, ist aber strenger. Die Beibehaltung der Strafverfolgung auf Antrag bei geringfügigen Vergehen folgt dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und ist notwendig. Sessionsbericht, 5. Juni 2015 Keine klare Abgrenzung von „nicht gebührenden“ und im Geschäftsalltag üblichen Vorteilen 4 Bei der Definition von „nicht gebührenden Vorteilen“ ist die kleine Kammer vom Antrag der Kommission abgewichen. Sie hat sich mit klarer Mehrheit gegen eine Bestimmung ausgesprochen, mit der im Geschäftsleben übliche Vorteile explizit von „nicht gebührenden Vorteilen“ abgegrenzt worden wären. Diese Bestimmung hätte auch für den Umgang mit Amtsträgern gegolten. Es ist richtig, dass die Schwelle für die Regelung der Amtsbestechung nicht gesenkt werden soll. Hier ist der Zweitrat gefordert, eine angemessene Formulierung zu finden. Im Bereich der Privatkorruption ist eine Abgrenzung von im Geschäftsleben üblichen und „nicht gebührenden“ Vorteilen wichtig. Verschiedene Massnahmen sind im Geschäftsleben weit verbreitet und in der Regel völlig unproblematisch (Massnahmen zur Stärkung der Kundentreue, Treueprämien, Rabatte, Frequent-Flyer-Programme etc.). Es muss klar sein, dass diese weiterhin zulässig sind. Die freie Gestaltung der Geschäftsbeziehungen ist ein Kernelement der Wirtschaft. Sie darf nicht mit einer unklaren Abgrenzung strafbaren Handelns in Frage gestellt werden. Und ausserdem in den Räten Nationalrat 13.3213 Mo. Nationalrat (Fraktion CE). Gleiche Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen Die Motion fordert, dass die Versicherer und die Kantone alle Spitalleistungen nach dem gleichen Kostenschlüssel finanzieren, unabhängig davon, ob die Leistungen stationär oder ambulant erbracht werden. Heute werden Kosten bei stationären Behandlungen zwischen den Kantonen und der obligatorischen Krankenversicherung aufgeteilt während die Krankenversicherer im ambulanten Bereich alleinige Kostenträger sind. Da immer mehr Leistungen ambulant erbracht werden, verschiebt sich die Finanzierung immer mehr hin zur Grundversicherung. Durch die ungleiche Verrechnung der Kosten ambulanter und stationärer Behandlungen bestehen zudem problematische Anreize, medizinische Leistungen entsprechend der Art ihrer Finanzierung auszugestalten. Der Nationalrat hat sich dem Entscheid des Ständerats angeschlossen, diese Motion um mindestens ein Jahr zu sistieren. economiesuisse bedauert diesen Entscheid. Die Sistierung der Motion trägt dazu bei, dass sich die Angleichung der Finanzierung ambulanter und stationärer Gesundheitsdienstleistungen weiter verzögert. Ständerat 14.090 OR. Firmenrecht. Änderung Mit dieser Vorlage soll das Obligationenrecht (OR) angepasst werden mit dem Ziel, dass einmal gewählte Firmennamen auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden können. Bei Änderungen der Rechtsform oder bei Gesellschafterwechseln ist dies heute für Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Kommanditaktiengesellschaften oft nicht möglich. Der Ständerat hat diese Vorlage als Erstrat mit 36 zu 1 Stimmen angenommen. economiesuisse begrüsst diesen Entscheid. In unnötiger Weise tragen heute gewisse Bestimmungen des Firmenrechts zur Erschwerung des Nachfolgeprozesses in Schweizer Firmen bei. Ein Unternehmen wird nur auf Grund des Namenswechsels bei seinen Gesellschaftern allenfalls gezwungen, einen erheblichen, mit seinem Namen verbundenen Goodwill aufzugeben. Dies in einer Phase, in welcher Kontinuität besonders wichtig ist. Es ist deshalb im Interesse der hiesigen Unternehmen und eines starken Wirtschaftsstandorts Schweiz, diese Vorschriften anzupassen und zu modernisieren. Sessionsbericht, 5. Juni 2015 5 Rückfragen: [email protected] [email protected] Impressum economiesuisse Verband der Schweizer Unternehmen Geschäftsstelle Bern Spitalgasse 4 Postfach 304 3000 Bern 7 www.economiesuisse.ch
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