Positionspapier

Position hotelleriesuisse
Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“
1.
Zusammenfassung
 Mit über 80 Prozent ist ein wesentlicher Teil der Hotelbranche in Familienhänden
oder Inhabergeführt und wäre von einer Annahme der Initiative negativ betroffen.
 Eine Annahme der Initiative hätte grosse negative Konsequenzen auf die
familieninterne Nachfolgemöglichkeiten und die Investitionstätigkeit in der
Hotellerie.
2.
Ausgangslage und Inhalt der Erbschaftssteuer-Initiative
Die Initiative verlangt, dass in der ganzen Schweiz Erbschaften über 2 Millionen Franken und
Schenkungen über 20‘000 Franken mit einem Steuersatz von 20 Prozent besteuert werden.
Den Kantonen wird die entsprechende Kompetenz zur Besteuerung entzogen. Die Initianten
rechnen mit Einnahmen von rund 3 Milliarden Franken pro Jahr. Einen Drittel der Einnahmen
sollen die Kantone erhalten, zwei Drittel sollen zweckgebunden in die AHV fliessen. Gleichzeitig
wollen die Initianten die Vermögenskonzentration stoppen.
Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sollen nicht definierte Erleichterungen gelten,
sofern die Betriebe von den Erben mindestens zehn Jahre weitergeführt werden. Die konkrete
Ausgestaltung ist nach Annahme der Initiative dem Gesetzgeber überlassen. Während direkte
Nachkommen steuerpflichtig sind, sind Hilfswerke und Ehepartner von der Steuer
ausgenommen. Obwohl die Initiative erst Mitte 2015 zur Abstimmung kommt, will sie
rückwirkend alle über dem Freibetrag liegenden Schenkungen besteuern, die ab dem 1. Januar
2012 getätigt worden sind. Die Unsicherheit für Unternehmen und Privatpersonen ist deshalb
bereits heute schon gross.
3.
Stand der politischen Beratung
Der Bundesrat sowie der Ständerat empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Der Ständerat hat
die Initiative in der Herbstsession 2014 mit 32 zu 11 Stimmen deutlich abgelehnt. Dem voraus
gegangen war die Diskussion um die Gültigkeit der Initiative. Der sgv hat ein Gutachten
erstellen lassen, welches zum Schluss kommt, dass die Initiative gegen die Einheit der Materie
verstösst und deshalb für ungültig zu erklären sei. Der Ständerat hat die Initiative jedoch für
gültig erklärt. In der Wintersession 2014 hat der Nationalrat die Initiative ebenfalls mit 124 zu 56
Stimmen abgelehnt. Das Geschäft kommt somit am 14. Juni 2015 zur Abstimmung.
4.
Betroffenheit der Hotellerie
Die Erbschaftssteuerreform würde die Weiterführung von vererbten Unternehmen, auch in der
Hotellerie, erschweren und bereitet insbesondere Familienunternehmen bei der
Nachfolgeplanung Sorgen. Auch wenn der Freibetrag höher und der Steuersatz tiefer angesetzt
werden, wären viele Familienunternehmen von der Steuer trotzdem betroffen.
Die Voraussetzung, dass für steuerliche Ermässigungen das Unternehmen oder der
Landwirtschaftsbetrieb noch mindestens zehn Jahre weitergeführt werden muss, ist eher
restriktiv. In Frankreich beträgt die entsprechende gesetzliche Anforderung maximal vier Jahre.
In Italien sind die eigenen Nachkommen bei der Übertragung von Unternehmensanteilen ganz
von der Steuer befreit, wenn die Beteiligung mindestens fünf Jahre gehalten wird. In
Grossbritannien können Unternehmen teilweise steuerfrei übertragen werden.
Weil das Vermögen in einem Betrieb meistens gebunden und nicht frei verfügbar ist, müssten
bei einer Unternehmensnachfolge je nach Situation zusätzliche Kredite aufgenommen,
Eigenkapital abgebaut oder verschiedene Einsparungen (allenfalls inklusive Abbau von
Arbeitsplätzen) getätigt werden. Eine nationale Erbschaftssteuer könnte dazu führen, dass das
für innovative Projekte vorgesehene Risikokapital abnimmt, da den Unternehmern Kapital, das
für die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Betriebs nötig ist, entzogen wird.
5.
Haltung von hotelleriesuisse
Eine Umfrage vom Sommer 2013 unter den ERFA-Mitgliedern von hotelleriesuisse hat ergeben,
dass ein wesentlicher Teil der Hotelbranche (rund 70% der Befragten) von der Initiative
betroffen ist. Es ist davon auszugehen, dass über die gesamte Branche betrachtet die
Betroffenheit noch grösser ist.
Eine Annahme der Initiative hätte massiven Einfluss auf die familieninternen Nachfolgemöglichkeiten sowie auf die Investitionstätigkeit und könnte zahlreiche finanziell gesunde Betriebe
gefährden. hotelleriesuisse lehnt die Initiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV
(Erbschaftssteuerreform)“ deshalb ab.
Weiterführende Informationen
Kampagnen-Webseite: www.erbschaftssteuer-nein.ch
Studie von PwC zu den Auswirkungen der geforderten Erbschaftssteuerinitiative:
http://www.pwc.ch/de/microsites/schweizer_familienunternehmen_in_gefahr.html
(Wirtschaftspolitik, April 2015)
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