Anlage 2 – TOP 6 e2.) Fassung alt Fassung neu § 15 Höhe des Geschäftsanteils[…] (1) Der Geschäftsanteil beträgt (1) Der Geschäftsanteil beträgt € € 1.000,00 (in Worten: 2.000,00 (in Worten: Euro Euro eintausend). zweitausend). § 16 Pflichtbeteiligung des Mitglieds […] (4) Ein Pflichtanteil ist voll (4) Ein Pflichtanteil ist voll einzuzahlen, und zwar mit einzuzahlen, und zwar mit € € 100,00 (in Worten: Euro 200,00 (in Worten: Euro einhundert) sofort nach zweihundert) sofort nach Eintragung in die Eintragung in die Mitgliederliste; über die Mitgliederliste; über die Festsetzung weiterer Festsetzung weiterer Einzahlungen auf den Einzahlungen auf den Pflichtanteil nach Betrag Pflichtanteil nach Betrag und und Zeit bestimmt die Zeit bestimmt die Vertreterversammlung (§ Vertreterversammlung (§ 50 50 GenG). Freiwillige GenG). Freiwillige Geschäftsanteile sind mit € Geschäftsanteile sind mit € 100,00 (in Worten: Euro 200,00 (in Worten: Euro einhundert) sofort nach zweihundert) sofort nach Eintragung in die Eintragung in die Mitgliederliste einzuzahlen. Mitgliederliste einzuzahlen. Bis zur vollen Einzahlung Bis zur vollen Einzahlung des des Geschäftsanteils Geschäftsanteils werden die werden die dem Mitglied dem Mitglied von der von der Genossenschaft Genossenschaft gewährten gewährten Vergütungen Vergütungen und Dividenden und Dividenden auf das auf das Geschäftsguthabenkonto Geschäftsguthabenkonto gutgeschrieben. Die gutgeschrieben. Die vorzeitige Volleinzahlung vorzeitige Volleinzahlung von von Geschäftsanteilen ist Geschäftsanteilen ist zulässig. zulässig. Diese Satzungsänderung erfolgt unter bedingter Anweisung an den Vorstand zur Eintragung. Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehend beschlossene Satzungsänderung erst dann zur Eintragung im Genossenschaftsregister anzumelden, wenn eine Anschlussfinanzierung der Landgard eG für die mit dem 29.02.2016 auslaufende Sanierungsvereinbarung II gesichert ist. Die Anschlussfinanzierung ist gesichert, wenn und sobald eine Anschlussfinanzierungsvereinbarung unter Teilnahme der Landgard eG abgeschlossen ist oder der dann tätige Sanierungsberater (derzeit: Ebner Stolz Management Consultants GmbH) schriftlich bestätigt, dass die Anschlussfinanzierung gesichert erscheint, je nachdem, welches dieser beiden Ereignisse als erstes eintritt. Die Bedingung gilt als ausgefallen, wenn nicht spätestens bis zum 30.06.2016 einschließlich die Anschlussfinanzierung der Landgard eG für die mit dem 29.02.2016 auslaufende Sanierungsvereinbarung II gesichert ist, und die Vertreterversammlung der Landgard eG bis dahin keine Verlängerung dieser Frist vorgenommen hat.
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