VADEMECUM ZUM BLATT FÜR UNIONSMARKEN V.12 (23.03.2016) VADEMECUM Einleitung Teil A - Anmeldungen von Unionsmarken Teil B - Eintragungen von Unionsmarken Teil C - Spätere Eintragungen in das Unionsmarkenregister Teil D - Verlängerungen von Unionsmarken Teil E - Anträge auf Umwandlung Teil F - Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) Teil M - Internationale Eintragungen, in denen die Union benannt ist Verzeichnis der in der Veröffentlichung verwendeten Codes Einleitung Einleitung 1. Blatt für Unionsmarken Die offizielle, rechtsverbindliche Version des Blatts für Unionsmarken wird auf der Website des EUIPO veröffentlicht. Der gebührenfreie Direktzugang erfolgt unter der folgenden Adresse: https://oami.europa.eu/eSearch/#advanced/bulletins NB: Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Datum, das unter Code 442 in der OnlineVeröffentlichung des Blatts für Unionsmarken angegeben ist. 2. Das Vademecum a) Gliederung des Blatts für Unionsmarken Das aktuelle „Vademecum“ enthält sämtliche Informationen zum Inhalt des Blatts für Unionsmarken. Das Blatt für Unionsmarken ist in sieben Teile gegliedert: • Teil A: Anmeldungen von Unionsmarken • Teil B: Eintragungen von Unionsmarken • Teil C: Spätere Eintragungen in das Unionsmarkenregister (nach der Ersteintragung, betreffend Änderungen, Rechtsübergänge, Lizenzen, Verzichtserklärungen usw.) • Teil D: Verlängerungen von Unionsmarken • Teil E: Anträge auf Umwandlung • Teil F: Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) • Teil M: Internationale Eintragungen, in denen die Union benannt ist b) INID-Codes Jeder Abschnitt wird von einem Nummerncode eingeleitet, der dem WIPO-Standard ST.60 (Recommendation concerning Bibliographic Data relating to Marks [Empfehlungen für die Angabe bibliografischer Daten für Markenveröffentlichungen]) entspricht. Diese Nummern werden als INID-Codes bezeichnet („INID“ = Internationally agreed Numbers for the Identification of (bibliographic) Data). Sie dienen zur Identifikation der bibliografischen Angaben betreffend die Veröffentlichung einer Eintragung. Weitere Informationen sind unter der folgenden Adresse erhältlich: http://www.wipo.int/standards/en/ Aus technischen Gründen kann dieser Code - von Rubrik zu Rubrik - einen Inhalt haben, der von der ihm von der WIPO zugewiesenen Standarddefinition abweicht. Wenn in demselben Abschnitt oder unter derselben Rubrik mehr als ein Veröffentlichungsdatum angegeben ist, wird dem Datum, das sich auf eine vorherige oder falsche Veröffentlichung im Blatt für Unionsmarken bezieht, der Kategorie-Code 400 („Date(s) of making information available to the public“ [Datum/Daten der Veröffentlichung]) vorangestellt. Auf vorherige oder falsche Veröffentlichungen wird durch die Angabe des Datums/der Daten, der Nummer(n) und des Teil/der Teile des Blatts für Unionsmarken Bezug genommen. c) Berichtigung von Fehlern Berichtigungen von Fehlern und Unrichtigkeiten in Veröffentlichungen werden gemäß den Regeln 14 und 27 UMDV veröffentlicht. Es kann sich dabei um „absolute“ oder „relative“ Fehler handeln: • „Absolute“ Fehler sind solche, aufgrund derer die Veröffentlichung einer Anmeldung oder einer Eintragung im Unionsmarkenregister oder einer Information in Bezug auf Anmeldungen oder Eintragungen nicht hätte erfolgen dürfen. Die Veröffentlichung ist in solchen Fällen daher null und nichtig. • Bei „relativen“ Fehlern ist in der Veröffentlichung einer Anmeldung oder einer Eintragung im Unionsmarkenregister oder bei einer Information in Bezug auf Anmeldungen oder Eintragungen eine Angabe fehlerhaft. Die Berichtigung betrifft hier ausschließlich die Angabe bzw. einen Teil dieser Angabe. d) Liste der Abkürzungen UM Unionsmarke UMV Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26.Februar 2009 über die Unionsmarke UMDV Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Unionsmarke Eintragung Eintragung im Unionsmarkenregister INID International vereinbarte Nummern für die Identifikation von (bibliografischen) Daten (siehe Punkt 2. b) ST.3 WIPO-Standard – Zwei-Buchstaben-Codes zur Bezeichnung unabhängiger Staaten, anderer Rechtsträger und Organisationen ST.60 WIPO-Standard – bibliografische Angaben für Markenveröffentlichungen WIPO World Intellectual Property Organization (Weltorganisation für geistiges Eigentum) Teil A – Anmeldungen von Unionsmarken Teil A - Anmeldungen von Unionsmarken Vorstellung Teil A besteht aus zwei Abschnitten: A.1. A.2. - Anmeldungen von Unionsmarken, die gemäß Artikel 39 UMV veröffentlicht werden Änderungen von bereits veröffentlichten Unionsmarkenanmeldungen A.1.- Anmeldungen von Unionsmarken, die gemäß Artikel 39 UMV veröffentlicht werden Anmeldungen werden gemäß Artikel 39 UMV veröffentlicht, soweit sie nicht gemäß Artikel 37 UMV zurückgewiesen wurden. Der Inhalt der Veröffentlichung von Anmeldungen ergibt sich aus Regel 12 UMDV. Jeder Abschnitt der Anmeldung wird mit einem Nummerncode (siehe unten) eingeleitet, der dem WIPO-Standard ST.60 entspricht. Anmeldungen werden in den Sprachen veröffentlicht, die zum Zeitpunkt der Einreichung die Amtssprachen der EU sind. Ist eine Übersetzung notwendig, so unterliegt die Reihenfolge der Sprachen immer den geltenden EU-Vorschriften. Weitere Informationen sind unter der folgenden Adresse erhältlich: http://euipo.europa.eu/pdf/diff/vadelang_de.pdf Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 220 442 541 546 551 554 555 556 557 558 559 571 591 531 526 521 731 740 270 511 300 230 350 646 Aktenzeichen der Anmeldung Anmeldetag Datum der Veröffentlichung der Anmeldung im Blatt für Unionsmarken Wiedergabe der Marke in Standardschrift Wiedergabe der Marke, soweit sie nicht in Standardschrift angemeldet ist Kollektivmarke Dreidimensionale Marke Hologramm Hörmarke Geruchsmarke Farbmarke Andere Marke Beschreibung der Marke Angabe der Farbe(n) Bildbestandteile (Wiener Klassifikation) Disclaimer Durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft Name und Anschrift des Anmelders Name und Anschrift des Vertreters Sprache, in der die Anmeldung eingereicht wurde, und zweite Sprache Verzeichnis der in Übereinstimmung mit den Klassen der Nizzaer Klassifikation in Gruppen zusammengefassten Waren und Dienstleistungen Land, Datum und Nummer der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird Name der Ausstellung und Tag der ersten Zurschaustellung (Priorität gemäß Artikel 33 UMV) Zeitrang: Land; (a) Nummer der Eintragung; (b) Tag der Eintragung; (c) Anmeldetag; (d) Prioritätsdatum Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend) Sofern die Codezahlen 521, 551, 554, 555, 556, 557, 558 oder 559 anwendbar sind, folgt auf diese eine Zahl (1 = ja, 0 = nein). Die Sprachcodes unter Code 270 beziehen sich auf: die Sprache, in der die Anmeldung eingereicht wurde (eine der Amtssprachen der Union), die zweite vom Anmelder angegebene Sprache (eine der Sprachen des Amtes). Die Zwei-Buchstaben-Codes für die Bezeichnung der Sprachen entsprechen der ISO-Norm 639-1. - Enthält eine Veröffentlichung den Code 350 ohne zusätzlichen Text, bedeutet dies, dass der Zeitrang einmal oder mehrmals in Anspruch genommen wurde, ohne dass die Wirksamkeit des Anspruchs geprüft worden ist. Gemäß Artikel 40 UMV können natürliche oder juristische Personen sowie die Verbände der Hersteller, Erzeuger, Dienstleistungsunternehmer, Händler und Verbraucher beim EUIPO nach der Veröffentlichung der Anmeldung der Unionsmarke schriftliche Bemerkungen mit der Begründung einreichen, dass die Marke von Amts wegen und insbesondere nach Artikel 7 UMV von der Eintragung auszuschließen sei. Nach Artikel 41 UMV kann innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung der Unionsmarke gegen die Eintragung Widerspruch mit der Begründung erhoben werden, dass die Marke nach Artikel 8 UMV von der Eintragung auszuschließen sei. Für den Beginn der Widerspruchsfrist gilt das Datum, das unter Code 442 in der Online-Veröffentlichung des Blatts für Unionsmarken angegeben ist. In Regel 15 UMDV wird der Inhalt des Widerspruchs genau dargelegt. Falls die Widerspruchsgebühr (320 Euro) nicht innerhalb der dreimonatigen Widerspruchsfrist entrichtet worden ist, gilt gemäß Artikel 41 Absätze 3 und 4 UMV der Widerspruch als nicht erhoben. Der Widerspruch ist schriftlich beim Amt in Alicante unter folgender Anschrift einzulegen: • per E-Filing Für das elektronische Einlegen von Widersprüchen siehe das EWiderspruchstool auf der Website des Amtes: http://euipo.europa.eu • Per Telefax: +34 96 513 1344 • Per Post oder durch besondere Zustellung, z. B. durch einen Kurierdienst: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum Avenida de Europa, 4 E - 03008 Alicante, Spanien A.2. - Änderungen von bereits veröffentlichten Unionsmarkenanmeldungen Die verschiedenen Arten von Änderungen werden in gesonderten Abschnitten behandelt. Auf früher veröffentlichte Anmeldungen wird durch die Angabe der Anmeldenummer, des Datums/der Daten, der Nummer(n) und des Abschnitts/der Abschnitte/Überschrift(en) der vorherigen Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Bezug genommen. Sofern nicht anders angegeben, wird der geänderte Teil vollständig (Name und Anschrift, Waren und Dienstleistungen einer bestimmten Klasse usw.) und ohne genaue Angabe der Änderung veröffentlicht. Die Bestandteile werden durch Codenummern, ähnlich wie die in Abschnitt A.1, gekennzeichnet. A.2.1. - Berichtigungen von Fehlern und Unrichtigkeiten A.2.1.1. - Absolute Fehler Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 400 442 Aktenzeichen der Anmeldung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken A.2.1.2. - Relative Fehler Durch die Veröffentlichung von Unrichtigkeiten oder Fehlern gemäß Artikel 43 Absatz 2 UMV sowie den Regeln 13 und 14 UMDV kann für den neuen Teil, der erstmals in der berichtigten Veröffentlichung enthalten ist, eine neue Widerspruchsfrist beginnen. Neben den Angaben zur Identifizierung der früheren Veröffentlichung wird der geänderte Teil vollständig neu veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 400 ... 442 Aktenzeichen der Anmeldung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken A.2.2. - Zurücknahmen In diesem Abschnitt erscheinen früher veröffentlichte Anmeldungen, die gemäß Artikel 43 Absatz 1 UMV zurückgenommen wurden. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 400 442 Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Datum der Veröffentlichung der Zurücknahme im Blatt für Unionsmarken A.2.3. - Einschränkungen In diesem Abschnitt erscheinen früher veröffentlichte Anmeldungen, für die das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 UMV eingeschränkt wurde. Für jede Klasse werden die beibehaltenen Waren und Dienstleistungen in vollem Wortlaut veröffentlicht. Falls eine ganze Klasse gestrichen wurde, wird dies durch das Zeichen "-" nach der entsprechenden Nummer der Klasse angezeigt. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 400 511 442 Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschriften der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Angabe der verbleibenden Waren/Dienstleistungen Datum der Veröffentlichung der Einschränkung im Blatt für Unionsmarken A.2.4. - Zurückweisungen A.2.4.1. - Vollständige Zurückweisungen In diesem Abschnitt werden gemäß Artikel 39 Absatz 2 und Artikel 42 Absatz 6 UMV früher veröffentlichte Anmeldungen aufgeführt, die insgesamt unanfechtbar zurückgewiesen wurden. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 400 442 Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Datum der Veröffentlichung der vollständigen Zurückweisung im Blatt für Unionsmarken A.2.4.2. - Teilweise Zurückweisungen In diesem Abschnitt werden gemäß Artikel 39 Absatz 2 und Artikel 42 Absatz 6 UMV früher veröffentlichte Anmeldungen aufgeführt, die teilweise unanfechtbar zurückgewiesen wurden. In diesen Fällen wird das Verzeichnis der verbleibenden Waren und Dienstleistungen veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 400 511 442 Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Angabe der verbleibenden Waren/Dienstleistungen Datum der Veröffentlichung der teilweisen Zurückweisung im Blatt für Unionsmarken A.2.5. - Teilungen In diesem Abschnitt werden gemäß Artikel 44 UMV früher veröffentlichte Anmeldungen aufgeführt, bei denen die Anmeldung geteilt wurde, indem der Anmelder erklärt hat, dass ein Teil der in der ursprünglichen Anmeldung enthaltenen Waren oder Dienstleistungen Gegenstand einer oder mehrerer Teilanmeldungen sein sollen. Damit wird die Anmeldung aufgespalten: bestimmte Waren und Dienstleistungen sind nicht mehr in der ursprünglichen Anmeldung enthalten und werden in eine oder mehrere neue Anmeldung(en), so genannte Teilanmeldungen, aufgenommen. A.2.5.1. - Teilungen von Unionsmarkenanmeldungen Gemäß Regel 13a Absatz 6 UMDV ist die Teilung einer bereits veröffentlichten Anmeldung im Blatt für Unionsmarken zu veröffentlichen. Die Darstellung lautet wie folgt: 210 400 511 442 641 Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Angabe der verbleibenden Waren/Dienstleistungen Datum der Veröffentlichung der Teilung im Blatt für Unionsmarken Nummer(n) und Datum/Daten der aus der Teilung resultierenden Teilanmeldung(en) A.2.5.2. - Resultierende Teilanmeldungen Gemäß Regel 13a Absatz 6 UMDV letzter Satz wird die Teilanmeldung veröffentlicht; die Veröffentlichung beinhaltet die in Regel 12 UMDV aufgeführten Angaben. Die Veröffentlichung setzt keine neue Widerspruchsfrist in Gang. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 220 442 541 546 551 554 555 556 557 558 559 571 591 531 526 521 731 740 270 511 300 230 350 641 646 Aktenzeichen der Anmeldung Anmeldetag Datum der Veröffentlichung der Anmeldung im Blatt für Unionsmarken Wiedergabe der Marke in Standardschrift Wiedergabe der Marke, soweit sie nicht in Standardschrift angemeldet ist Kollektivmarke Dreidimensionale Marke Hologramm Hörmarke Geruchsmarke Farbmarke Andere Marke Beschreibung der Marke Angabe der Farbe(n Bildbestandteile (Wiener Klassifikation) Disclaimer Durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft Name und Anschrift des Anmelders Name und Anschrift des Vertreters Sprache, in der die Anmeldung eingereicht wurde, und zweite Sprache Verzeichnis der in Übereinstimmung mit den Klassen der Nizzaer Klassifikation in Gruppen zusammengefassten Waren und Dienstleistungen Land, Datum und Nummer der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird Name der Ausstellung und Tag der ersten Zurschaustellung (Priorität gemäß Artikel 33 UMV) Zeitrang: Land; (a) Nummer der Eintragung; (b) Tag der Eintragung; (c) Anmeldetag; (d) Prioritätsdatum Nummer(n) und Datum/Daten der ursprünglichen Anmeldung, die Gegenstand der Teilung ist Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend) Teil B – Eintragungen von Unionsmarken Teil B - Eintragungen von Unionsmarken Inhalt Teil B des Blatts für Unionsmarken enthält Informationen über die Eintragungen von Unionsmarken. Die Veröffentlichung aller Eintragungen ist in Regel 23 Absatz 5 UMDV vorgeschrieben. Wirkungen Die Wirkungen werden in Artikel 9 Buchstabe b UMV beschrieben. Es handelt sich im Wesentlichen um die Durchsetzung der Rechte aus einer Unionsmarke gegenüber Dritten. Außerdem kann das Gericht bei einer Verhandlung über eine Unionsmarke erst dann eine Sachentscheidung treffen, wenn ihre Eintragung veröffentlicht wurde. Veröffentlichung unter Bezugnahme: der Begriff der "Änderung" Bei der Veröffentlichung unter Bezugnahme handelt es sich um eine verkürzte Veröffentlichung gemäß Regel 85 Absatz 4 UMDV, durch die sich eine erneute Veröffentlichung von Angaben, die beispielsweise schon in der Veröffentlichung der Anmeldung oder Eintragung nach Regel 12 UMDV enthalten waren, vermeiden lässt. Ändern sich also die Angaben bei der Veröffentlichung der Eintragung einer Marke im Vergleich zu der Veröffentlichung der Anmeldung nicht, erfolgt die Veröffentlichung der Eintragung unter Bezugnahme auf die in der Veröffentlichung der Anmeldung enthaltenen Angaben. Gab es zu einer Anmeldung weitere Veröffentlichungen (z.B. gemäß Artikel 43 Absatz 2 UMV), wird dies in der Bezugnahme berücksichtigt. Wurde eine Angabe geändert, wird diese in der aktualisierten Fassung veröffentlicht. Der Begriff der "Änderung" umfasst nicht nur die Berichtigungen gemäß Regel 13 UMDV, sondern auch alle anderen Änderungen (Änderungen des Namen des Markeninhabers, Rechtsübergänge, Teilverzichtserklärungen usw.), sofern sie eine gemäß Regel 12 UMDV bereits veröffentlichte Angabe betreffen. Änderungen, die das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen betreffen Für eine erneute Veröffentlichung wird das Verzeichnis in „Abschnitte“ eingeteilt. Dabei setzt sich ein Abschnitt aus Sprache und Klasse zusammen, d. h. das Verzeichnis folgt auf den Sprachencode und die Klassennummer (z. B. DE-34). Es wird nur dann das gesamte Verzeichnis nochmals veröffentlicht, wenn die Änderungen alle Abschnitte betreffen. Andernfalls wird nur der Abschnitt des Verzeichnisses erneut veröffentlicht, der verändert wurde. Dieser Grundsatz gilt auch für den Fall, dass sich eine Änderung durch Berichtigung der Übersetzung ergibt. Entfällt durch die Änderung eine Klasse vollständig, so wird nur die entsprechende Klassennummer - ohne Sprachencode - gefolgt von dem mathematischen Zeichen “-” veröffentlicht (z.B. 34 -). Werden im Verzeichnis Änderungen mit verschiedener Reichweite vorgenommen, (z.B. eine Klasse wird gestrichen, ein anderer Abschnitt des Verzeichnisses wird geändert), werden zuerst die Streichungen der Klassen veröffentlicht und anschließend die geänderten Abschnitte des Verzeichnisses. Teilweiser Rechtsübergang von Waren und Dienstleistungen zwischen der Veröffentlichung der Anmeldung und der Eintragung Diese Art des Rechtsübergangs erfordert gemäß Regel 32 Absatz 4 UMDV eine Teilung der Anmeldung der jeweiligen Marke. Für die ursprüngliche Anmeldung hat ein teilweiser Rechtsübergang die gleiche Wirkung wie eine Teilverzichtserklärung: Bestimmte Waren und Dienstleistungen (nämlich die, die Gegenstand des Rechtsübergangs sind) werden aus dem Verzeichnis der ursprünglichen Anmeldung gestrichen. Die abgeleitete Anmeldung wird ihrerseits neu eingetragen. Erfolgt ein teilweiser Rechtsübergang nach der Veröffentlichung der Anmeldung, jedoch vor ihrer Eintragung, wird in Teil B des Blatts für Unionsmarken Folgendes veröffentlicht: die ursprüngliche Marke erscheint unter Abschnitt B.2. „Eintragungen mit Änderungen, die seit der Veröffentlichung der Anmeldung vorgenommen wurden"; die abgeleitete Marke erscheint unter Abschnitt B.3. „Eintragungen, die sich aus einem teilweisen Rechtsübergang von Waren und Dienstleistungen ergeben“. Sonstige Änderungen zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anmeldung und der Eintragung Änderungen in Angaben, deren Veröffentlichung gemäß Regel 12 UMDV nicht vorgeschrieben ist (z. B. Lizenzen, Verpfändungen, Insolvenzverfahren usw.) und die zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anmeldung und dem Tag der Markeneintragung eingetreten sind, werden gesondert in Teil C des Blatts für Unionsmarken veröffentlicht. Teil C enthält Einträge im Unionsmarkenregister, die nach der Eintragung vorgenommen wurden. In jedem Fall sollte daher in Teil C nachgesehen werden, da dieser die aktuellen Informationen zu den Rechten hinsichtlich der Eintragung enthält. Berichtigung von Fehlern Es handelt sich um die Berichtigung von Fehlern, die bei der Veröffentlichung der Eintragung aufgetreten sind. Diese Berichtigungen werden gemäß Regel 27 Absatz 3 UMDV veröffentlicht. Vorstellung Teil B umfasst vier Abschnitte: B.1. B.2. B.3. B.4 - Eintragungen ohne Änderungen seit der Veröffentlichung der Anmeldung - Eintragungen mit Änderungen seit der Veröffentlichung der Anmeldung - Eintragungen aufgrund eines teilweisen Rechtsübergangs von Waren und Dienstleistungen - Berichtigung von Fehlern Im Folgenden wird für jeden Abschnitt erläutert, wie veröffentlicht wird: B.1. - Eintragungen ohne Änderungen seit der Veröffentlichung der Anmeldung Es werden nur die wesentlichen Angaben zur Identifizierung der betroffenen Marke sowie der Hinweis auf die frühere/n Veröffentlichung/en veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 151 450 210 400 646 Eintragungsnummer Tag der Eintragung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend) NB: Durch die Eintragung ins Register wird Code 731 zu 732. Diese Änderung wird nicht veröffentlicht, da sie die Art der Angabe und nicht ihren Inhalt betrifft. Falls Kode 646 nicht zur Verfügung steht, erscheint Kode 400 nicht oder er kann leer sein. B.2. - Eintragungen mit Änderungen seit der Veröffentlichung der Anmeldung Zusätzlich zu den Angaben, die im Abschnitt B.1 vorgesehen sind, werden die sonstigen in Regel 12 UMDV aufgeführten Angaben veröffentlicht, die eine Änderung erfahren haben. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 151 450 210 400 ...* 646 * Eintragungsnummer Tag der Eintragung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Angaben*, die geändert wurden Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend) Die in der Einleitung von Teil A des Blatts für Unionsmarken angegebenen Codes und Verweise (mit Ausnahme von Code 731, der zu 732 wird) bleiben unverändert. B.3. - Eintragungen aufgrund eines teilweisen Rechtsübergangs von Waren und Dienstleistungen Es werden veröffentlicht: die im vorstehenden Abschnitt genannten Angaben, der Verweis zu der ursprünglich angemeldeten Marke und alle sonstigen gemäß Artikel 87 Absatz 2 UMV erforderlichen Angaben. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 151 450 641 400 ...* * Nummer der Neueintragung Tag der Neueintragung Datum der Veröffentlichung der Neueintragung im Blatt für Unionsmarken Nummer und Tag der ursprünglichen Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en)der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Andere gemäß Artikel 87 Absatz 2 UMV erforderliche Angaben* Die in der Einleitung von Teil A des Blatts für Unionsmarken angegebenen Codes und Verweise (mit Ausnahme von Code 731, der zu 732 wird) bleiben unverändert. B.4. - Berichtigung von Fehlern B.4.1. - Absolute Fehler Hier werden die Marken veröffentlicht, deren vorherige Veröffentlichung der Eintragung oder deren Eintragung selbst null und nichtig sind. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 450 400 580 Eintragungsnummer Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Eintragungsdatum und -nummer der Löschung B.4.2. - Relative Fehler Es werden die Nummer der betroffenen Eintragung, die berichtigte Angabe sowie die Fundstelle der fehlerhaften Eintragung veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 ... 450 400 580 Eintragungsnummer Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Eintragungsdatum und -nummer der Berichtigung Sofern die Codezahlen 521, 551, 554, 555, 556, 557, 558 oder 559 anwendbar sind, folgt auf diese eine Zahl (1 = ja, 0 = nein). Teil C – Spätere Eintragungen im Unionsmarkenregister Teil C - Spätere Eintragungen im Unionsmarkenregister Inhalt Teil C des Blatts für Unionsmarken ist Eintragungen gewidmet, die eingetragene Marken betreffen. Die Veröffentlichung dieser Eintragungen ist durch Regel 85 Absatz 2 UMDV sowie durch die betreffenden Artikel der Verordnung vorgeschrieben, in denen die einzelnen Eintragungsarten behandelt werden (z. B. Artikel 17 Absatz 5 UMV, der die Rechtsübergänge betrifft). Wirkungen Im Allgemeinen leitet sich die Wirkung der Rechtshandlungen gegenüber Dritten aus der Eintragung in das Unionsmarkenregister und nicht aus der Veröffentlichung ab; siehe hierzu insbesondere Artikel 23 Absatz 1 UMV. Mit der Veröffentlichung der Eintragungen wird also hauptsächlich einem Informationsbedürfnis entsprochen. Eine wichtige Ausnahme bildet die Änderung der Eintragung der Marke, die durch Artikel 48 UMV geregelt wird. Diese Art von Eintragung kann gegebenenfalls nach ihrer Veröffentlichung angefochten werden (Regel 25 Absatz 4 UMDV). Vor Registrierung der Marke vorgenommene Eintragungen Die Registrierung der Marke ist keine unabdingbare Voraussetzung für die Eintragung eines Rechtsübergangs, einer Lizenz, einer Verpfändung, einer Namensänderung usw. Solche Eintragungen können auf der Grundlage einer einfachen, auch nicht veröffentlichten Markenanmeldung von den Beteiligten beantragt und vom Amt vorgenommen werden. In diesem Fall wird die Eintragung nur in der Anmeldungsakte „vermerkt“ und erscheint erst dann im Blatt für Unionsmarken (und im Unionsmarkenregister), wenn die Anmeldung erstmals veröffentlicht oder die Marke registriert wird. Es gibt zwei Arten der Eintragung: 1. eine Eintragung, die den Inhalt einer gemäß Regel 12 UMDV veröffentlichten Angabe betrifft: z. B. einen Rechtsübergang. In diesem Falle wird - zum Zeitpunkt der Eintragung der Marke nicht die Eintragung als solche, sondern direkt die Angabe, wie sie kraft der Eintragung geändert wurde, veröffentlicht. Im Falle des Rechtsübergangs ist dies der Name des neuen Inhabers. Diese Angabe wird in Teil B unter Abschnitt B.2 veröffentlicht. "Eintragungen mit Änderungen seit Veröffentlichung der Anmeldung". 2. eine Eintragung, die auf einer nicht unter Regel 12 UMDV fallenden Angabe beruht: z. B. einer Lizenz. Diese wird in diesem Teil des Blatts für Unionsmarken unter der entsprechenden Rubrik gesondert veröffentlicht. Die Eintragung erfolgt unter dem Datum, an dem die Eintragung (gemäß Regel 31 Absatz 8 und Regel 33 Absatz 4 UMDV) in der Akte der Unionsmarkenanmeldung vermerkt wurde. Eintragungen, die eine Einschränkung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen zur Folge haben Einige Eintragungen führen zu einer Änderung bestimmter Waren und Dienstleistungen aus dem ursprünglichen Verzeichnis der Marke. Hierzu gehören Eintragungen eines teilweisen Verzichts, des Ausschlusses bestimmter Waren und Dienstleistungen infolge eines teilweisen Rechtsübergangs sowie Eintragungen von Entscheidungen, mit denen Marken für teilweise verfallen oder nichtig erklärt werden. Unter Umständen erfordert die Streichung bestimmter Waren und Dienstleistungen eine Neuformulierung des verbleibenden Verzeichnisses, um dessen richtiges Verständnis zu gewährleisten. So macht beispielsweise die Streichung der Eintragung „Weine“ aus dem Wortlaut „alkoholische Getränke“ die Neuformulierung dieses Textes in „alkoholische Getränke, ausgenommen Weine“ notwendig. Für die Veröffentlichung im Blatt für Unionsmarken gilt Folgendes: die von der Eintragung betroffenen Waren und Dienstleistungen (die also Gegenstand des Verzichts, des Ausschlusses oder der Verfalls- bzw. Nichtigkeitserklärung sind) werden immer veröffentlicht. Im Gegensatz dazu wird die verbleibende Liste nur veröffentlicht, wenn sie neu formuliert wird. In diesem Fall kommt für die Veröffentlichung folgende Regel zur Anwendung: Nur die neu formulierte Klasse wird vollständig veröffentlicht. Von den nicht betroffenen Klassen wird lediglich die Referenznummer angegeben. Teilweise Rechtsübergänge von Waren und Dienstleistungen Gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe g UMV werden teilweise Rechtsübergänge im Unionsmarkenregister als eine einzige Eintragung vermerkt. Folglich erscheinen unter der Rubrik C.1.2 sowohl die Daten der Neueintragung (u. a. die Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand des Rechtsübergangs sind) als auch die Daten der ursprünglichen Eintragung (u. a. die verbleibenden Waren und Dienstleistungen). Änderungen und Löschungen von Eintragungen und Berichtigung von Fehlern Eine Eintragung kann geändert, gelöscht oder im Hinblick auf Fehler berichtigt werden. Das bedeutet, dass eine Eintragung selbst Gegenstand einer Eintragung sein kann. Daraus ergibt sich ein Problem der Identifizierung der Eintragungen, denn es ist wichtig, die Änderung, Löschung oder Berichtigung der früher vorgenommenen Eintragung zuordnen zu können. Die Definition des INIDCodes 580 wurde deshalb mit einer Seriennummer versehen. Die jedem Eintrag zugewiesene Seriennummer dient der Identifizierung und dem Verweis in den Fällen, in denen eine Veränderung, Löschung oder Berichtigung notwendig wird. Darüber hinaus wurde ein vorläufiger Code (581) mit der Definition „Datum und Nummer der gelöschten oder geänderten Eintragung“ geschaffen, mit dessen Hilfe die Eintragung, die ihrerseits selbst Gegenstand einer Eintragung ist, ermittelt werden kann. Vorstellung Die Eintragungen wurden nach dem Gegenstand, den sie betreffen, klassifiziert und in den nachstehenden 10 Rubriken zusammengefasst: C.1. C.1.1. C.1.2. C.1.3. C.1.4. - Inhaber Vollständige Rechtsübergänge Teilweise Rechtsübergänge Änderungen von Namen und Anschrift Sonstige Eintragungen C.2. C.2.1. C.2.2. C.2.3. C.2.4. - Vertreter Änderungen des Namens und der Geschäftsanschrift Wechsel von Vertretern Bestellung eines neuen Vertreters Löschung des Vertreters C.3. C.3.1. C.3.2. C.3.4. C.3.5. C.3.6. C.3.7. C.3.8. C.3.9. - Marke Vollständiger Verzicht Teilweiser Verzicht / Erklärung gemäß Artikel 28 Absatz 8 Änderungen der Wiedergabe der Marke Änderungen der Satzungen für die Verwendung von Unionskollektivmarken Internationale Marke Ersatz von Unionsmarkeneintragungen Teilung von Unionsmarkeneintragungen Ablauf einer Marke C.4. C.4.1. C.4.2. C.4.3. - Lizenzen Erteilung von Lizenzen Erteilung von Unterlizenzen Übertragung von Lizenzen oder Unterlizenzen C.4.4. - Eintragungsänderungen C.4.5. - Eintragungslöschungen C.5. C.5.1. C.5.2. C.5.3. C.5.4. - Dingliche Rechte (Belastungen) Begründung von dinglichen Rechten Übertragungen von dinglichen Rechten Eintragungsänderungen Eintragungslöschungen C.6. C.6.1. C.6.2. C.6.3. - Insolvenzverfahren und insolvenzähnliche Verfahren Eintragung von Vermerken Eintragungsänderungen Eintragungslöschungen C.7. C.7.1. C.7.2. C.7.3. - Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Eintragung von Vermerken Eintragungsänderungen Eintragungslöschungen C.8. - Zeitrang C.8.1. - Inanspruchnahmen des Zeitrangs C.8.2. - Löschungen des Zeitrangs C.9. C.9.1. C.9.2. C.9.3. C.9.4. - Erklärung des Verfalls und der Nichtigkeit Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Entscheidungen über Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Widerklagen auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Entscheidungen über Widerklagen auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit C.10. - Berichtigung von Fehlern C.10.1. - Absolute Fehler C.10.2. - Relative Fehler Es folgen Angaben über den Inhalt der einzelnen Abschnitte/Rubriken: C.1. - Inhaber In diesem Abschnitt sind Eintragungen zusammengefasst, die den Inhaber einer eingetragenen Unionsmarke betreffen, d. h. Rechtsübergänge, Änderungen von Namen und Anschrift und sonstige Änderungen. C.1.1. - Vollständige Rechtsübergänge Hier werden Rechtsübergänge veröffentlicht, die alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen betreffen. Die Inhaberschaft kann sich vollständig oder teilweise ändern (wenn beispielsweise zu einem eingetragenen Inhaber ein weiterer Inhaber hinzukommt). Veröffentlicht wird die neue Inhaberkonstellation, wie sie als Folge des Übergangs entsteht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 732 740 580 450 Eintragungsnummer(n) Name(n) und Anschrift(en) des/der neuen Inhaber(s) Name und Anschrift des Vertreters des neuen Inhabers (falls zutreffend) Eintragungsdatum und -nummer des Rechtsübergangs Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.1.2. - Teilweise Rechtsübergänge Hier werden neue Markeneintragungen infolge eines teilweisen Rechtsübergangs veröffentlicht, und zwar die Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand des Rechtsübergangs sind und durch die neue Eintragung (Code 851) erfasst werden, sowie die Waren und Dienstleistungen, die in der ursprünglichen Eintragung (Code 511) verbleiben. Betrifft der Rechtsübergang eine ganze Klasse, wird neben dem Code nur die Nummer der Klasse (und nicht ihr Inhalt) angegeben. Das Eintragungsdatum des teilweisen Rechtsübergangs (Code 580) ist gleichzeitig das Eintragungsdatum, das dem übertragenen Teil der Marke zugewiesen wird. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 646 400 732 740 851 511 580 450 Nummer der Neueintragung Tag und Nummer der ursprünglichen Eintragung Datum der Veröffentlichung der ursprünglichen Eintragung im Blatt für Unionsmarken Name und Anschrift des Inhabers der Neueintragung Name und Anschrift des Vertreters des Inhabers der Neueintragung Übertragene Waren und Dienstleistungen (die unter die Neueintragung fallen) In der ursprünglichen Eintragung verbleibende Waren und Dienstleistungen Eintragungsdatum und -nummer des teilweisen Rechtsübergangs Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.1.3 - Änderungen von Namen und Anschrift Unter dieser Rubrik werden Änderungen veröffentlicht, die entweder den Namen oder die Anschrift des Inhabers oder aber beide Angaben betreffen. Da der verwendete INID-Code (732) beide Vermerke abdeckt, wird die Kombination Name/Anschrift auch dann vollständig veröffentlicht, wenn sich die Änderung nur auf eines dieser Elemente bezieht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 732 580 450 Eintragungsnummer(n) Neuer Name und Anschrift des Inhabers Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.1.4. - Sonstige Eintragungen Hier werden sonstige Änderungen veröffentlicht, die den Inhaber gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a UMV betreffen können, d. h. seine „Staatsangehörigkeit“ oder den „Staat [seines] Wohnsitzes, [seines] Sitzes oder [seiner] Niederlassung“. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 841 842 580 450 Eintragungsnummer(n) Neue Staatsangehörigkeit Neuer Staat des Wohnsitzes des Inhabers Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.2. - Vertreter Unter diesem Abschnitt werden Eintragungen zusammengefasst, die sich auf den Vertreter des Inhabers (d.h. einen berufsmäßigen Vertreter gemäß Artikel 93 UMV oder einen Angestellten einer juristischen Person im Sinne von Artikel 92 Absatz 3 Satz 2 UMV beziehen, d.h. Änderungen des Namens und der Anschrift, sowie der Wechsel, die Bestellung oder die Löschung von Vertretern. C.2.1 - Änderungen des Namens und der Geschäftsanschrift Hier werden Änderungen veröffentlicht, die entweder den Namen oder die Geschäftsanschrift des Vertreters oder aber beide Angaben betreffen. Da der verwendete INID-Code (740) beide Vermerke abdeckt, wird die Kombination Name/Anschrift auch dann vollständig veröffentlicht, wenn sich die Änderung nur auf eines dieser Elemente bezieht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 740 580 450 Eintragungsnummer(n) Neuer Name und Geschäftsanschrift des Vertreters Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.2.2 - Wechsel von Vertretern Unter dieser Rubrik werden die Fälle veröffentlicht, in denen die Vertreter wechseln. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 740 580 450 Eintragungsnummer(n) Name und Anschrift des neuen Vertreters Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.2.3 - Bestellung eines neuen Vertreters Hier werden die Bestellungen von Vertretern veröffentlicht, sofern der Inhaber für die angegebenen Marken zuvor keinen Vertreter hatte. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 740 580 450 Eintragungsnummer(n) Name und Anschrift des neuen Vertreters Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.2.4. - Löschung des Vertreters Die Veröffentlichung beinhaltet jene Fälle der Löschung eines eingetragenen Vertreters, in denen nicht gleichzeitig ein anderer Vertreter bestellt wird. Für die betroffene(n) Eintragung(en) gibt es also keinen Vertreter mehr. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 580 450 Eintragungsnummer(n) Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3. - Marke In diesem Abschnitt werden alle die Eintragungen veröffentlicht, die eine eingetragene Unionsmarke betreffen. C.3.1. - Vollständiger Verzicht Hier werden die Fälle des Verzichts auf eine Eintragung veröffentlicht, der sich auf alle Waren und Dienstleistungen erstreckt. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 580 450 Eintragungsnummer(n) Eintragungsdatum und -nummer des Verzichts Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3.2. - Teilweiser Verzicht / Erklärungen gemäß Artikel 28 Absatz 8 Gegenstand der Veröffentlichung sind Fälle des auf bestimmte Waren und Dienstleistungen beschränkten Verzichts und abgegebene Erklärungen gemäß Artikel 28 Absatz 8 UMV. Im besonderen Fall der Erklärungen wird der Vermerk „Art. 28 Abs. 8“ unter Code 580 (Datum der Änderung des Registers) hinzugefügt. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 851 580 450 Eintragungsnummer(n) Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach dem Verzicht Eintragungsdatum und -nummer des Verzichts und ggf. der Text: Art. 28 Abs. 8 Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3.4. - Änderungen der Wiedergabe der Marke Hier werden Eintragungen veröffentlicht, die eine Änderung der Wiedergabe der Marke beinhalten. Gemäß Artikel 48 UMV fängt nach der Veröffentlichung eine Frist an zu laufen, in der die Eintragung angefochten werden kann. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 540 400 580 450 Eintragungsnummer Wiedergabe der geänderten Marke Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, in dem die frühere Wiedergabe der Marke veröffentlicht wurde Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3.5. - Änderungen der Satzungen für die Verwendung von Unionskollektivmarken Hier werden Änderungen der Satzungen für Unionskollektivmarken gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe e UMV veröffentlicht. Die Beschreibung der Änderung ist nicht Gegenstand der Veröffentlichung. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 580 450 Eintragungsnummer Eintragungsdatum und -nummer Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3.6. – Internationale Marke Gemäß Artikel 148 UMV sind der Tag und die Nummer einer internationalen Eintragung, die auf einer Unionsmarke beruht, in das Unionsmarkenregister einzutragen. Nach Regel 85 Absatz 2 UMDV müssen im Blatt für Unionsmarken die Anmeldungen und Einträge im Unionsmarkenregister sowie andere Angaben in Bezug auf Anmeldungen oder Eintragungen von Marken veröffentlicht werden, deren Veröffentlichung in der Verordnung oder in diesen Regeln vorgeschrieben ist. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 646 580 450 Eintragungsnummer der Basisunionsmarke Tag und Nummer der internationalen Eintragung, die auf einer Unionsmarke beruht Eintragungsdatum und -nummer Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3.7. - Ersatz von Unionsmarkeneintragungen Gemäß Artikel 157 UMV trägt das Amt auf Antrag in das Register ein, dass eine Unionsmarke als bis des Madrider Protokolls ersetzt durch eine internationale Registrierung gemäß Artikel 4 anzusehen ist. Im Register vorgenommene Einträge werden gemäß Regel 85 Absatz 2 UMDV veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 881 646 580 450 Datum und Nummer der durch eine internationale Eintragung ersetzten Unionsmarkeneintragung Datum und Nummer der internationalen Eintragung, die eine Unionsmarke ersetzt Eintragungsdatum und -nummer Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3.8. – Teilungen von UM-Eintragungen Gemäß Artikel 49 UMV kann der Inhaber einer Unionsmarke die Eintragung teilen, indem er erklärt, dass ein Teil der in der ursprünglichen Eintragung enthaltenen Waren oder Dienstleistungen Gegenstand einer oder mehrerer Teileintragungen sein soll. Gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe w UMV ist die Teilung einer Eintragung in das Register einzutragen. Im Register vorgenommene Einträge werden gemäß Regel 85 Absatz 2 UMDV veröffentlicht. C.3.8.1. - Teilung von Unionsmarkeneintragungen Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 400 511 580 450 646 Nummer der ursprünglichen Eintragung Datum der Veröffentlichung der ursprünglichen Eintragung im Blatt für Unionsmarken In der ursprünglichen Eintragung verbleibende Waren und Dienstleistungen Eintragungsdatum und -nummer der Teilung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken Nummer und Datum der resultierenden Teileintragung(en) C.3.8.2. - Resultierende Teileintragung Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 400 851 580 450 646 Nummer der Teileintragung Datum der Veröffentlichung der ursprünglichen Eintragung im Blatt für Unionsmarken Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand der Teileintragung sind Eintragungsdatum und -nummer der Teilung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken Nummer und Datum der ursprünglichen Eintragung, die geteilt wird C.3.9 – Ablauf von UM-Eintragungen Gemäß Artikel 47 UMV kann eine Eintragung ablaufen. Gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe l UMV ist ein Vermerk über die Feststellung des Ablaufs der Eintragung in das Register einzutragen. Eintragungen im Register werden gemäß Regel 85 Absatz 2 UMDV vorgenommen. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 186 580 450 Eintragungsnummer Ablaufdatum der Eintragung Datum und Eintragungsnummer der Eintragung im Register Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.4. - Lizenzen In diesem Abschnitt sind Eintragungen zu Lizenzen zusammengefasst: die Erteilung oder Übertragung von Lizenzen (gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe j UMV), aber auch Löschungen und Änderungen von Eintragungen (gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe s UMV). C.4.1. - Erteilung von Lizenzen Die Veröffentlichung betrifft die Erteilung von Lizenzen für eine oder mehrere Unionsmarken. Die Ziffer neben dem Code 793 gibt die Art der Lizenz an: (1) = nicht ausschließliche Lizenz, (2) = nicht auf bestimmte Waren und Dienstleistungen beschränkte Lizenz, (3) = räumlich unbegrenzte Lizenz, (4) = zeitlich unbegrenzte Lizenz, (5) = ausschließliche Lizenz, (6) = auf bestimmte Waren und Dienstleistungen beschränkte Lizenz, (7) = räumlich begrenzte Lizenz, (8) = zeitlich begrenzte Lizenz. Gemäß Regel 34 UMDV muß die Art der Lizenz nur in den Fällen (5) bis (8) angegeben werden. Allerdings kann die Lizenzart Gegenstand von Änderungen sein (z. B. wenn eine nicht ausschließliche in eine ausschließliche Lizenz umgewandelt wird), und diese Änderungen müssen eingetragen und veröffentlicht werden. Voraussetzung für die Veröffentlichung der neuen Lizenzart im Blatt für Unionsmarken ist die vorherige Veröffentlichung der alten Lizenzart. Deshalb werden in dieser Rubrik alle möglichen Lizenzarten angegeben. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 791 792 793 580 450 Eintragungsnummer(n) Name und Anschrift des Lizenznehmers Name und Anschrift des Vertreters des Lizenznehmers Art der Lizenz Eintragungsdatum und -nummer der Lizenzerteilung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.4.2 - Erteilung von Unterlizenzen In diesem Abschnitt werden Unterlizenzen veröffentlicht, die an vorherige Lizenzeintragungen gebunden sind. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 581 791 792 580 450 Eintragungsnummer(n) Eintragungsdatum und -nummer der Lizenz, die Gegenstand einer Unterlizenz ist Name und Anschrift des Unterlizenznehmers Name und Anschrift des Vertreters des Unterlizenznehmers Eintragungsdatum und -nummer der Unterlizenzerteilung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.4.3 - Übertragungen von Lizenzen oder Unterlizenzen In diesem Abschnitt werden Lizenz- oder Unterlizenzübertragungen veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 Eintragungsnummer(n) 581 791 792 580 450 Eintragungsdatum und -nummer der Erteilung der Lizenz oder Unterlizenz, die Gegenstand der Übertragung ist Name und Anschrift des neuen Lizenznehmers oder Unterlizenznehmers Name und Anschrift des Vertreters des neuen Lizenznehmers oder Unterlizenznehmers Eintragungsdatum und -nummer der Lizenz- oder Unterlizenzübertragung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.4.4. - Eintragungsänderungen Unter dieser Rubrik werden Änderungen veröffentlicht, die eine vorherige Eintragung einer Lizenz oder Unterlizenz betreffen. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 581 ... 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.4.5. - Eintragungslöschungen In diesem Abschnitt werden Löschungen veröffentlicht, die sich auf eine vorherige Eintragung einer Lizenz oder Unterlizenz beziehen. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 581 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.5. - Dingliche Rechte (Belastungen) Unter diesem Abschnitt werden Eintragungen zu Verpfändungen und anderen auf der Marke lastenden dinglichen Rechten zusammengefasst: die Begründung oder Übertragung dinglicher Rechte (gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe h UMV), aber auch Löschungen und Änderungen von Eintragungen (gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe s UMV). C.5.1 - Begründung von dinglichen Rechten Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 794 792 580 450 Eintragungsnummer(n) Name und Anschrift des Inhabers des dinglichen Rechts Name und Anschrift des Vertreters des Inhabers des dinglichen Rechts Eintragungsdatum und -nummer der Begründung des dinglichen Rechts Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.5.2 - Übertragungen von dinglichen Rechten Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 581 794 792 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung der Begründung des dinglichen Rechts, das Gegenstand der Übertragung ist Name und Anschrift des neuen Inhabers des dinglichen Rechts Name und Anschrift des Vertreters des neuen Inhabers des dinglichen Rechts 580 450 Eintragungsdatum und -nummer der Übertragung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.5.3 - Eintragungsänderungen Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 581 ... 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.5.4. - Eintragungslöschungen Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 581 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.6. - Insolvenzverfahren und insolvenzähnliche Verfahren In diesem Abschnitt erscheinen Eintragungen zu Insolvenzverfahren und insolvenzähnlichen Verfahren, von denen die Marke betroffen ist (gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe i UMV), aber auch Löschungen und Änderungen von Eintragungen (gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe s UMV). C.6.1. - Eintragung von Vermerken Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 795 580 450 Eintragungsnummer(n) Stelle, die die Eintragung beantragt hat. Eintragungsdatum und -nummer des Vermerks Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.6.2. - Eintragungsänderungen Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 581 ... 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.6.3. - Eintragungslöschungen Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 581 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.7. – Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dieser Abschnitt umfasst Pfändungen und Sicherungsmaßnahmen. C.7.1 - Eintragung von Vermerken Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 795 792 580 450 Eintragungsnummer(n) Partei, die die Eintragung beantragt Name und Anschrift des Vertreters der Partei, die die Eintragung beantragt Eintragungsdatum und –nummer des Verfahrensbeginns Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.7.2. - Eintragungsänderungen Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 581 ... 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.7.3 - Eintragungslöschungen Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 581 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.8. - Zeitrang Dieser Abschnitt enthält Eintragungen, die vom Amt akzeptierte Inanspruchnahmen des Zeitrangs gemäß Artikel 35 UMV sowie Löschungen des Zeitrangs zum Gegenstand haben. C.8.1 - Inanspruchnahmen des Zeitrangs Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 350 580 450 Eintragungsnummer Zeitrang: Land, (a) Nummer der Eintragung, (b) Datum der Eintragung, (c) Anmeldetag, (d) Datum der Priorität Eintragungsdatum und -nummer der Inanspruchnahme des Zeitrangs Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.8.2 - Löschungen des Zeitrangs Teilweise Löschungen werden nicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 350 580 450 Eintragungsnummer(n) Zeitrang, der Gegenstand der Löschung ist: Land, (a) Nummer der Eintragung, (b) Datum der Eintragung, (c) Anmeldetag, (d) Datum der Priorität Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.9. - Erklärung des Verfalls und der Nichtigkeit C.9.1. - Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Eine neben Code 582 gestellte Ziffer ermöglicht die Feststellung der Art der Antragstellung: (1) Erklärung des Verfalls und (2) Erklärung der Nichtigkeit. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 582 580 450 Eintragungsnummer Datum und Art der Antragstellung Eintragungsdatum und -nummer des Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.9.2. - Entscheidungen über Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Der Inhalt der Entscheidung über einen Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit wird durch eine Ziffer dargestellt: (0) Löschungsantrag zurückgewiesen, (1) UM teilweise gelöscht, (2) UM vollständig gelöscht, (4) UM Gegenstand eines Verzichts, (5) UM Gegenstand eines Teilverzichts, (6) Löschungsantrag zurückgezogen. Diese Ziffer erscheint neben dem Datum der Entscheidung (Code 583). Hat die Entscheidung den Inhalt (0), (2), (4) oder (6), ist das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen ohne Belang. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 583 851 511 580 450 Eintragungsnummer Datum und (0),(1),(2),(4),( 5 ) oder (6) für den Inhalt der Entscheidung Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand der Entscheidung sind Verzeichnis der nach der Entscheidung verbleibenden Waren und Dienstleistungen Eintragungsdatum und -nummer der Entscheidung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.9.3. - Widerklagen auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Eine neben Code 582 gestellte Ziffer ermöglicht die Feststellung der Art der Widerklage: (1) Erklärung des Verfalls und (2) Erklärung der Nichtigkeit. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 582 580 450 Eintragungsnummer Tag der Einreichung und Art der Widerklage Eintragungsdatum und -nummer der Widerklage auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.9.4. - Entscheidungen über Widerklagen auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Der Inhalt der Entscheidung in einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit wird durch eine Ziffer dargestellt: (0) „zurückgewiesen“, (1) „teilweise stattgegeben“ oder (2) „vollständig stattgegeben“. Diese Ziffer erscheint neben dem Datum der Entscheidung (Code 583). Hat die Entscheidung den Inhalt (0) oder (2), so erscheint das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 583 851 511 580 450 Eintragungsnummer Datum und (0), (1) oder (2) für den Inhalt der Entscheidung Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand der Entscheidung sind Verzeichnis der nach der Entscheidung verbleibenden Waren und Dienstleistungen (falls zutreffend) Eintragungsdatum und -nummer der Entscheidung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.10. – Berichtigung von Fehlern C.10.1. - Absolute Fehler Eine frühere Eintragung im Unionsmarkenregister hätte nicht veröffentlicht werden dürfen und muss jetzt als null und nichtig angesehen werden. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 581 400 580 450 Eintragungsnummer Tag und Nummer der irrtümlichen Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken C.10.2. - Relative Fehler Die unter dieser Rubrik veröffentlichte Eintragung im Unionsmarkenregister stellt eine Berichtigung einer früheren Eintragung dar, die mit einem wesentlichen Fehler behaftet war. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 581 400 ... 580 450 Eintragungsnummer Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Berichtigung bezieht Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Eintragungsdatum und -nummer des Vermerks in das Unionsmarkenregister Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken Teil D - Verlängerungen von Unionsmarken Teil D – Verlängerungen von Unionsmarken Teil D enthält Informationen über die Verlängerung eingetragener Unionsmarken. Gemäß Artikel 47 Absatz 5 UMV wird in dem Fall, dass sich der Antrag auf Verlängerung oder die Entrichtung der Gebühren nur auf einen Teil der Dienstleistungen beziehen, für die die Marke eingetragen ist, die Eintragung nur für diese Waren oder Dienstleistungen verlängert. Gemäß Artikel 47 Absatz 6 UMV wird die Verlängerung eingetragen. Die Veröffentlichung der Eintragungen erfolgt gemäß Regel 23 Absatz 5 UMDV. Teil D ist in zwei Abschnitte unterteilt: D.1. D.2. - Verlängerungen - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Verlängerungen Im Folgenden wird erläutert, wie jeder Abschnitt veröffentlicht wird: D.1. - Verlängerungen Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 156 186 511 580 450 Eintragungsnummer Datum, an dem die Verlängerung in Kraft tritt Erwartetes Ablaufdatum der Verlängerung Verzeichnis der nach der teilweisen Verlängerung verbleibenden Waren und Dienstleistungen (falls zutreffend) Tag und Nummer der Eintragung der Verlängerung Datum der Veröffentlichung der Verlängerung im Blatt für Unionsmarken D.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Verlängerungen D.2.1. - Absolute Fehler Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 400 581 580 450 Eintragungsnummer Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum und Nummer der fehlerhaften Eintragung Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken D.2.2. - Relative Fehler Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 400 581 580 ... 450 Eintragungsnummer Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Datum und Nummer der fehlerhaften Eintragung Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken Teil E - Anträge auf Umwandlung Teil E - Anträge auf Umwandlung In Teil E werden Anträge auf Umwandlung veröffentlicht. Gemäß Artikel 112 UMV kann der Anmelder oder Inhaber einer Unionsmarke beantragen, dass seine Anmeldung oder seine Unionsmarke in eine Anmeldung für eine nationale Marke umgewandelt wird, soweit die Anmeldung der Unionsmarke zurückgewiesen wird oder zurückgenommen worden ist oder als zurückgenommen gilt oder soweit die Unionsmarke ihre Wirkung verliert. Nach Regel 46 UMDV werden Umwandlungsanträge, die eine Unionsmarke oder eine bereits im Blatt für Unionsmarken veröffentlichte Unionsmarkenanmeldung betreffen, im Blatt für Unionsmarken veröffentlicht. Gemäß Artikel 159 UMV kann der Inhaber einer internationalen Registrierung, wenn eine Benennung der Union im Wege einer internationalen Registrierung zurückgewiesen wurde oder ihre Wirkung verloren hat, beantragen, dass die Benennung der Union umgewandelt wird, und zwar entweder a) gemäß den Artikeln 112 bis 114 UMV in eine Anmeldung für eine nationale Marke oder b) in eine Benennung eines Mitgliedstaats, der Vertragspartei des Madrider Protokolls oder des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken ist. Regel 46 UMDV gilt entsprechend. Betrifft der Antrag nicht alle Waren und Dienstleistungen, für die die Unionsmarkenanmeldung eingereicht oder die Unionsmarke eingetragen wurde, so werden die Waren und Dienstleistungen angegeben, für die die Umwandlung beantragt wird. Wird die Umwandlung für mehrere Mitgliedstaaten beantragt und ist das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht für alle Mitgliedstaaten identisch, werden die jeweiligen Waren und Dienstleistungen für die einzelnen Mitgliedstaaten angegeben. Code 511 wird in Klammern der Zwei-Buchstaben-Code (WIPO-Standard ST.3) zur Angabe des bzw. der Mitgliedstaaten vorangestellt. Teil E ist in vier Abschnitte unterteilt: E.1. E.2. E.3. E.4. E.1. - Anträge auf Umwandlung einer Unionsmarkenanmeldung oder einer eingetragenen UM in eine nationale Markenanmeldung Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Anträgen, die in Abschnitt E.1. veröffentlicht wurden Anträge auf Umwandlung einer internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Anträgen, die in Abschnitt E.3. veröffentlicht wurden Anträge auf Umwandlung einer Unionsmarkenanmeldung in eine nationale Markenanmeldung Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 400 580 511 442 Aktenzeichen der Anmeldung oder Eintragung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Eintragungsdatum und -nummer des Umwandlungsantrages, gefolgt von dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, für welche die Umwandlung beantragt wurde Liste der Waren und Dienstleistungen, für welche die Umwandlung beantragt wird (sofern zutreffend), für den entsprechenden Mitgliedstaat, bzw. Mitgliedstaaten (sofern zutreffend) Datum der Veröffentlichung des Umwandlungsantrags im Blatt für Unionsmarken E.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Anträgen, die in Abschnitt E.1. veröffentlicht wurden Dieser Abschnitt enthält Berichtigungen von Fehlern, die bei der Veröffentlichung von Anträgen auf Umwandlung einer Unionsmarkenanmeldung in eine nationale Markenanmeldung aufgetreten sind. E.2.1. - Absolute Fehler Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 400 442 Aktenzeichen der Anmeldung oder Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken E.2.2. - Relative Fehler Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 400 ... 442 Aktenzeichen der Anmeldung oder Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken E.3. - Antrag auf Umwandlung einer internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist E.3.1. – Antrag auf Umwandlung einer internationalen Eintragung in eine nationale Markenanmeldung Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 580 450 Nummer der internationalen Eintragung Datum und Nummer des Umwandlungsantrags der internationalen Eintragung, gefolgt von dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, für die die Umwandlung beantragt worden ist Datum der Veröffentlichung des Umwandlungsantrags im Blatt für Unionsmarken E.3.2. – Antrag auf Umwandlung einer internationalen Eintragung in eine Benennung eines Mitgliedstaates, der Vertragspartei des Madrider Protokoll oder des Madrider Abkommens ist 111 580 450 Nummer der internationalen Eintragung Datum und Nummer des Umwandlungsantrags der internationalen Eintragung, gefolgt von der Benennung/den Benennungen des Mitgliedstaates/der Mitgliedstatten, der/die Vertragspartei des Madrider Protokoll oder des Madrider Abkommens ist/sind Datum der Veröffentlichung des Umwandlungsantrags im Blatt für Unionsmarken E.4. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Anträgen, die in Abschnitt E.3. veröffentlicht wurden Dieser Abschnitt enthält Berichtigungen von Fehlern, die bei der Veröffentlichung von Anträgen auf Umwandlung einer Unionsmarke in eine nationale Markenanmeldung aufgetreten sind. E.4.1. - Absolute Fehler Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 Nummer der internationalen Eintragung 400 442 Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken E.4.2. - Relative Fehler Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 400 ... 442 Nummer der internationalen Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken Teil F - Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) Teil F - Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) Teil F befasst sich mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Gemäß Artikel 81 Absatz 1 UMV wird der Anmelder, der Inhaber der Unionsmarke oder jeder andere an einem Verfahren vor dem Amt Beteiligte, der trotz Beachtung aller nach den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt verhindert worden ist, gegenüber dem Amt eine Frist einzuhalten, auf Antrag wieder in den vorigen Stand eingesetzt wird, wenn die Verhinderung nach dieser Verordnung den Verlust eines Rechts oder eines Rechtsmittels zur unmittelbaren Folge hat. Die UMV sieht eine Veröffentlichung der Wiedereinsetzung von Rechten im Blatt für Unionsmarken vor. Eine derartige Veröffentlichung erfolgt nur dann, wenn die versäumte Frist, die Anlass für den Antrag auf Wiedereinsetzung gab, tatsächlich zur Veröffentlichung einer Statusänderung in der Anmeldung oder Eintragung einer Unionsmarke geführt hat, denn nur in einem solchen Fall haben sich Dritte auf einen Rechtsverlust an der Anmeldung oder Unionsmarke berufen können. Teil F ist in zwei Abschnitte unterteilt: F.1. - Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) F.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten F.1. - Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 111 580 442 450 Aktenzeichen der Anmeldung (falls zutreffend) Eintragungsnummer (falls zutreffend) Tag der Eintragung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung von Rechten Datum der Veröffentlichung des Vermerks über die Wiedereinsetzung von Rechten im Blatt für Unionsmarken (falls Code 210 zutrifft) Datum der Veröffentlichung des Vermerks über die Wiedereinsetzung von Rechten im Blatt für Unionsmarken (falls Code 111 zutrifft) F.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten F.2.1. - Absolute Fehler Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 111 400 442 580 450 Aktenzeichen der Anmeldung (falls zutreffend) Eintragungsnummer (falls zutreffend) Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 210 zutrifft) Eintragungsdatum und -nummer der Löschung (falls Code 111 zutrifft) Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 111 zutrifft) F.2.2. - Relative Fehler Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 210 111 400 ... Aktenzeichen der Anmeldung (falls zutreffend) Eintragungsnummer (falls zutreffend) Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist 442 580 450 Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 210 zutrifft) Eintragungsdatum und -nummer der Löschung (falls Code 111 zutrifft) Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 111 zutrifft) Teil M – Internationale Eintragungen, in denen die Union benannt ist Teil M – Internationale Eintragungen, in denen die Union benannt ist In Teil M werden internationale Eintragungen, in denen gemäß dem Madrider Protokoll die Union benannt ist, und nachträgliche Benennungen der Union veröffentlicht. Teil M ist in fünf Abschnitte unterteilt: M.1. - Internationale Eintragungen und nachträgliche Benennungen, die gemäß Artikel Absatz 1 UMV veröffentlicht werden M.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Eintragungen, die in Abschnitt veröffentlicht wurden M.3. - Internationale Eintragungen und nachträgliche Benennungen, die gemäß Artikel Absatz 2 UMV veröffentlicht werden M.4. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Eintragungen, die in Abschnitt veröffentlicht wurden M.5. - Änderungen der Satzungen für die Verwendung von Kollektivmarken 152 M.1. 152 M.3. Im Folgenden wird erläutert, wie jeder Abschnitt veröffentlicht wird: M.1. - Internationale Eintragungen und nachträgliche Benennungen, die gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV veröffentlicht werden Internationale Eintragungen, in denen nach dem Madrider Protokoll die Union benannt wird, und nachträgliche Benennungen der Union werden gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV veröffentlicht. Gemäß Artikel 151 Absatz 1 UMV hat eine internationale Eintragung vom Tage ihrer Registrierung oder vom Tage der nachträglichen Benennung der Union dieselbe Wirkung wie die Anmeldung einer Unionsmarke. In Artikel 152 Absatz 1 UMV ist festgelegt, welche bibliografischen Angaben veröffentlicht werden müssen. Diesen Daten werden INID-Codes gemäß dem WIPO-Standard ST.60 vorangestellt. Beim Code 460 handelt es sich um einen neu geschaffenen vorläufigen Code, da die derzeitigen Codes unter der Kategorie 400 des WIPO-Standards ST.60 keine Unterscheidung zwischen dem Datum der Veröffentlichung im Blatt des Internationalen Büros und dem Datum der Veröffentlichung im Blatt für Unionsmarken ermöglichen. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 151 891 460 441 541 546 270 511 Nummer der internationalen Eintragung Tag der internationalen Eintragung Tag der nachträglichen Benennung (falls zutreffend) Datum/Daten der Veröffentlichung im Blatt des Internationalen Büros Datum der Veröffentlichung der internationalen Eintragung oder nachträglichen Benennung Blatt für Unionsmarken / Tag des Beginns der Widerspruchsfrist Wiedergabe der Marke in Standardschrift Wiedergabe der Marke, soweit sie nicht in Standardschrift angemeldet ist Sprache, in der die internationale Anmeldung eingereicht wurde / zweite vom Anmelder angegebene Sprache Nummern der Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizzaer Klassifikation) Unter Code 441 werden zwei Daten veröffentlicht: das Datum der Veröffentlichung gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV, d. h. das Datum der Veröffentlichung im Blatt für Unionsmarken, das Datum des Beginns der Widerspruchsfrist. Gemäß Artikel 156 Absatz 2 UMV ist ein Widerspruch innerhalb einer Frist zu erheben, die 6 Monate nach dem Datum der OnlineVeröffentlichung des Blatts für Unionsmarken beginnt. Gemäß Artikel 156 Absatz 2 UMV gilt ein Widerspruch erst als ordnungsgemäß erhoben, wenn die Widerspruchsgebühr (320 Euro) entrichtet wurde. Der Widerspruch ist schriftlich beim Amt in Alicante unter folgender Anschrift einzulegen: • Per Telefax: +34 96 513 1344 • Durch besondere Zustellung, z. B. durch einen Kurierdienst: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum Avenida de Europa, 4 E - 03008 Alicante, Spanien • Per Post (nicht durch besondere Zustellung): Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum Apto. de Correos 77 E - 03008 Alicante, Spanien Die Sprachencodes unter Code 270 beziehen sich auf: die Sprache, in der die internationale Anmeldung eingereicht wurde (eine der nach dem Madrider Protokoll zulässigen Sprachen), die zweite Sprache, die vom Anmelder angegeben werden muss (eine der Sprachen des Amtes). Die Zwei-Buchstaben-Codes für die Bezeichnung der Sprachen entsprechen der ISO-Norm 639-1. Unter Code 511 werden die Nummern der Waren- und Dienstleistungsklassen angegeben, für die ein Schutz beantragt wird. M.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in internationalen Eintragungen, die gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV veröffentlicht wurden Dieser Abschnitt enthält Berichtigungen von Fehlern, die bei der Veröffentlichung internationaler Eintragungen und nachträglicher Benennungen gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV aufgetreten sind. M.2.1. - Absolute Fehler Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 400 441 Nummer der internationalen Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken M.2.2. - Relative Fehler Die Veröffentlichung von Berichtigungen von Fehlern oder Unrichtigkeiten, die zu einem früheren Zeitpunkt gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV veröffentlicht wurden, kann in Bezug auf neue Elemente, die erstmalig in der geänderten Veröffentlichung enthalten sind, zu einer neuen Widerspruchsfrist führen, wenn die Veröffentlichung nach Beginn der ersten Widerspruchsfrist erfolgt. Das berichtigte Element wird zusammen mit den Daten über die unrichtige Veröffentlichung vollständig veröffentlicht, ohne dass eine genauere Angabe erfolgt, welcher Teil des Elements geändert wurde. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 400 ... 441 Nummer der internationalen Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken M.3. - Internationale Eintragungen und nachträgliche Benennungen, die gemäß Artikel 152 Absatz 2 UMV veröffentlicht werden Wurde für eine internationale Registrierung, in der die Union benannt ist, gemäß dem Madrider Protokoll keine Schutzverweigerung mitgeteilt oder wurde eine solche Verweigerung widerrufen, so wird diese Tatsache gemäß Artikel 152 Absatz 2 UMV veröffentlicht. In Artikel 152 Absatz 2 UMV ist festgelegt, welche bibliografischen Angaben veröffentlicht werden müssen. Diesen Daten werden INID-Codes gemäß dem WIPO-Standard ST.60 vorangestellt. Beim Code 460 handelt es sich um einen neu geschaffenen vorläufigen Code (siehe Erläuterung in Abschnitt M.1.). Die Angaben werden wie folgt dargestellt: M.3.1. - Internationale Eintragungen mit oder ohne Änderungen seit ihrer Veröffentlichung gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 460 400 450 Nummer der internationalen Eintragung Datum/Daten der Veröffentlichung im Blatt des Internationalen Büros (falls zutreffend) Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Datum der Veröffentlichung der internationalen Eintragung oder nachträglichen Benennung im Blatt für Unionsmarken M.4. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in internationalen Eintragungen, die gemäß Artikel 152 Absatz 2 UMV veröffentlicht wurden Dieser Abschnitt enthält Berichtigungen von Fehlern, die bei der Veröffentlichung internationaler Eintragungen und nachträglicher Benennungen gemäß Artikel 152 Absatz 2 UMV aufgetreten sind. M.4.1. - Absolute Fehler Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 400 450 Nummer der internationalen Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken M.4.2. - Relative Fehler Die Veröffentlichung von Berichtigungen von Fehlern oder Unrichtigkeiten, die zu einem früheren Zeitpunkt gemäß Artikel 152 Absatz 2 UMV veröffentlicht wurden, kann in Bezug auf neue Elemente, die erstmalig in der geänderten Veröffentlichung enthalten sind, zu einer neuen Widerspruchsfrist führen. Das berichtigte Element wird zusammen mit den Daten über die unrichtige Veröffentlichung vollständig veröffentlicht, ohne dass eine genauere Angabe erfolgt, welcher Teil des Elements geändert wurde. Den veröffentlichten Daten werden INID-Codes vorangestellt. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 400 ... 450 Nummer der internationalen Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken M.5. - Änderungen der Satzungen für die Verwendung von Kollektivmarken Die Beschreibung der Änderung ist nicht Gegenstand der Veröffentlichung. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben: 111 580 450 Nummer der internationalen Eintragung Tag und Nummer der Eintragung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken Verzeichnis der in der Veröffentlichung verwendeten Codes Verzeichnis der in der Veröffentlichung verwendeten Codes A.1. - Anmeldungen, die gemäß Artikel 39 UMV veröffentlicht werden 210 220 442 541 546 551 554 555 556 557 558 559 571 591 531 526 521 731 740 270 511 300 230 350 646 Aktenzeichen der Anmeldung Anmeldetag Datum der Veröffentlichung der Anmeldung im Blatt für Unionsmarken Wiedergabe der Marke in Standardschrift Wiedergabe der Marke, soweit sie nicht in Standardschrift angemeldet ist Kollektivmarke Dreidimensionale Marke Hologramm Hörmarke Geruchsmarke Farbmarke Andere Marke Beschreibung der Marke Angabe der Farbe(n) Bildbestandteile (Wiener Klassifikation) Disclaimer Durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft Name und Anschrift des Anmelders Name und Anschrift des Vertreters Sprache, in der die Anmeldung eingereicht wurde, und zweite Sprache Verzeichnis der in Übereinstimmung mit den Klassen der Nizzaer Klassifikation in Gruppen zusammengefassten Waren und Dienstleistungen Land, Datum und Nummer der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird Name der Ausstellung und Tag der ersten Zurschaustellung (Priorität gemäß Artikel 33 UMV) Zeitrang: Land; (a) Nummer der Eintragung; (b) Tag der Eintragung; (c) Anmeldetag; (d) Prioritätsdatum Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend) Sofern die Codezahlen 521, 551, 554, 555, 556, 557, 558 oder 559 anwendbar sind, folgt auf diese eine Zahl (1 = ja, 0 = nein). A.2. - Änderungen von bereits veröffentlichten Unionsmarkenanmeldungen A.2.1. - Berichtigungen von Fehlern und Unrichtigkeiten A.2.1.1. - Absolute Fehler 210 400 442 Aktenzeichen der Anmeldung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken A.2.1.2. - Relative Fehler 210 400 ... 442 Aktenzeichen der Anmeldung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken A.2.2. - Zurücknahmen 210 400 442 Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Datum der Veröffentlichung der Zurücknahme im Blatt für Unionsmarken A.2.3. - Einschränkungen 210 400 511 442 Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Angabe der verbleibenden Waren/Dienstleistungen Datum der Veröffentlichung der Einschränkung im Blatt für Unionsmarken A.2.4. - Zurückweisungen A.2.4.1. - Vollständige Zurückweisungen 210 400 442 Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Datum der Veröffentlichung der vollständigen Zurückweisung im Blatt für Unionsmarken A.2.4.2. - Teilweise Zurückweisungen 210 400 511 442 Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Angabe der verbleibenden Waren/Dienstleistungen Datum der Veröffentlichung der teilweisen Zurückweisung im Blatt für Unionsmarken A.2.5. - Teilungen A.2.5.1. - Geänderte ursprüngliche Anmeldungen 210 400 511 442 641 Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Angabe der verbleibenden Waren/Dienstleistungen Datum der Veröffentlichung der Teilung im Blatt für Unionsmarken Nummer(n) und Datum/Daten der aus der Teilung resultierenden Teilanmeldung(en) A.2.5.2. - Resultierende Teilanmeldungen 210 220 442 541 546 551 554 555 556 557 558 559 Aktenzeichen der Anmeldung Anmeldetag Datum der Veröffentlichung der Anmeldung im Blatt für Unionsmarken Wiedergabe der Marke in Standardschrift Wiedergabe der Marke, soweit sie nicht in Standardschrift angemeldet ist Kollektivmarke Dreidimensionale Marke Hologramm Hörmarke Geruchsmarke Farbmarke Andere Marke 571 591 531 526 521 731 740 270 511 300 230 350 641 646 Beschreibung der Marke Angabe der Farbe(n) Bildbestandteile (Wiener Klassifikation) Disclaimer Durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft Name und Anschrift des Anmelders Name und Anschrift des Vertreters Sprache, in der die Anmeldung eingereicht wurde, und zweite Sprache Verzeichnis der in Übereinstimmung mit den Klassen der Nizzaer Klassifikation in Gruppen zusammengefassten Waren und Dienstleistungen Land, Datum und Nummer der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird Name der Ausstellung und Tag der ersten Zurschaustellung (Priorität gemäß Artikel 33 UMV) Zeitrang: Land; (a) Nummer der Eintragung; (b) Tag der Eintragung; (c) Anmeldetag; (d) Prioritätsdatum Nummer(n) und Datum/Daten der ursprüngliche Anmeldung, die Gegenstand der Teilung ist Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend) B.1. - Eintragungen ohne Änderungen seit der Veröffentlichung der Anmeldung 111 151 450 210 400 646 Eintragungsnummer Tag der Eintragung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend) NB: Durch die Eintragung ins Register wird Code 731 zu 732. Diese Änderung wird nicht veröffentlicht, da sie die Art der Angabe und nicht ihren Inhalt betrifft. B.2. - Eintragungen mit Änderungen seit der Veröffentlichung der Anmeldung 111 151 450 210 400 ...* 646 * Eintragungsnummer Tag der Eintragung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken Aktenzeichen der Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Angaben*, die geändert wurden Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend) Die in der Einleitung von Teil A des Blattes für Unionsmarken angegebenen Codes und Verweise (mit Ausnahme von Code 731, der zu 732 wird) bleiben unverändert. B.3. - Eintragungen aufgrund eines teilweisen Rechtsübergangs von Waren und Dienstleistungen 111 151 450 641 400 Nummer der Neueintragung Tag der Neueintragung Datum der Veröffentlichung der Neueintragung im Blatt für Unionsmarken Nummer und Tag der ursprünglichen Anmeldung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Andere gemäß Artikel 87 Absatz 2 UMV erforderliche Angaben* ...* * Die in der Einleitung von Teil A des Blatts für Unionsmarken angegebenen Codes und Verweise (mit Ausnahme von Code 731, der zu 732 wird) bleiben unverändert. B.4. - Berichtigung von Fehlern B.4.1. - Absolute Fehler 111 450 400 580 Eintragungsnummer Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Eintragungsdatum und -nummer der Löschung B.4.2. - Relative Fehler 111 ... 450 400 580 Eintragungsnummer Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Eintragungsdatum und -nummer der Berichtigung Sofern die Codezahlen 521, 551, 554, 555, 556, 557, 558 oder 559 anwendbar sind, folgt auf diese eine Zahl (1 = ja, 0 = nein). C.1. - Inhaber C.1.1. - Vollständige Rechtsübergänge 111 732 740 580 450 Eintragungsnummer(n) Name(n) und Anschrift(en) des/der neuen Inhaber(s) Name und Anschrift des Vertreters des neuen Inhabers (falls zutreffend) Eintragungsdatum und -nummer des Rechtsübergangs Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.1.2. - Teilweise Rechtsübergänge 111 646 400 732 740 851 511 580 450 Nummer der Neueintragung Tag und Nummer der ursprünglichen Eintragung Datum der Veröffentlichung der ursprünglichen Eintragung im Blatt für Unionsmarken Name und Anschrift des Inhabers der Neueintragung Name und Anschrift des Vertreters des Inhabers der Neueintragung Übertragene Waren und Dienstleistungen (die unter die Neueintragung fallen) In der ursprünglichen Eintragung verbleibende Waren und Dienstleistungen Eintragungsdatum und -nummer des teilweisen Rechtsübergangs Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.1.3 - Änderungen von Namen und Anschrift 111 732 580 450 Eintragungsnummer(n) Neuer Name und Anschrift des Inhabers Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.1.4. - Sonstige Eintragungen 111 841 842 580 450 Eintragungsnummer(n) Neue Staatsangehörigkeit Neuer Staat des Wohnsitzes des Inhabers Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.2. - Vertreter C.2.1 - Änderungen des Namens und der Geschäftsanschrift 111 740 580 450 Eintragungsnummer(n) Neuer Name und Geschäftsanschrift des Vertreters Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.2.2. - Wechsel von Vertretern 111 740 580 450 Eintragungsnummer(n) Name und Anschrift des neuen Vertreters Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.2.3 - Bestellung eines neuen Vertreters 111 740 580 450 Eintragungsnummer(n) Name und Anschrift des neuen Vertreters Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.2.4. - Löschung des Vertreters 111 580 450 Eintragungsnummer(n) Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3. - Marke C.3.1. - Vollständiger Verzicht 111 580 450 Eintragungsnummer(n) Eintragungsdatum und -nummer des Verzichts Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3.2. - Teilweiser Verzicht 111 851 580 450 Eintragungsnummer(n) Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach dem Verzicht Eintragungsdatum und -nummer des Verzichts Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3.4. - Änderungen der Wiedergabe der Marke 111 540 400 Eintragungsnummer Wiedergabe der geänderten Marke Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blattes für Unionsmarken, in dem die 580 450 frühere Wiedergabe der Marke veröffentlicht wurde Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3.5. - Änderungen der Satzungen für die Verwendung von Unionskollektivmarken 111 580 450 Eintragungsnummer Eintragungsdatum und -nummer Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3.6. - Internationale Marke 111 646 580 450 Eintragungsnummer der Basisunionsmarke Datum und Nummer der internationalen Eintragung, die auf einer Unionsmarke beruht Eintragungsdatum und -nummer Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3.7. - Ersatz von Unionsmarkeneintragungen 881 646 580 450 Datum und Nummer der durch eine internationale Eintragung ersetzten Unionsmarkeneintragung Datum und Nummer der internationalen Eintragung, die eine Unionsmarke ersetzt Eintragungsdatum und -nummer Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.3.8. - Teilung von Unionsmarkeneintragungen C.3.8.1. - Geänderte ursprüngliche Eintragungen 111 400 511 580 450 646 Ursprüngliche Eintragungsnummer Datum der Veröffentlichung der ursprünglichen Eintragung im Blatt für Unionsmarken In der ursprünglichen Eintragung verbleibende Waren und Dienstleistungen Eintragungsdatum und -nummer der Teilung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken Nummer und Datum der resultierenden Teileintragung(en) C.3.8.2. - Resultierende Teileintragungen 111 400 851 580 450 646 Nummer der Teileintragung Datum der Veröffentlichung der ursprünglichen Eintragung im Blatt für Unionsmarken Waren und Dienstleistungen, die unter die Teileintragung fallen Eintragungsdatum und -nummer der Teilung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken Nummer und Datum der ursprünglichen Eintragung, die Gegenstand der Teilung ist C.3.9. – Ablauf von UM-Eintragungen 111 186 580 450 Eintragungsnummer Ablaufdatum der Eintragung Datum und Nummer der Eintragung im Register Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.4. - Lizenzen C.4.1. - Erteilung von Lizenzen 111 791 Eintragungsnummer(n) Name und Anschrift des Lizenznehmers 792 793 580 450 Name und Anschrift des Vertreters des Lizenznehmers Art der Lizenz Eintragungsdatum und -nummer der Lizenzerteilung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.4.2 - Erteilung von Unterlizenzen 111 581 791 792 580 450 Eintragungsnummer(n) Eintragungsdatum und -nummer der Lizenz, die Gegenstand einer Unterlizenz ist Name und Anschrift des Unterlizenznehmers Name und Anschrift des Vertreters des Unterlizenznehmers Eintragungsdatum und -nummer der Unterlizenzerteilung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.4.3 - Übertragungen von Lizenzen oder Unterlizenzen 111 581 791 792 580 450 Eintragungsnummer(n) Eintragungsdatum und -nummer der Erteilung der Lizenz oder Unterlizenz, die Gegenstand der Übertragung ist Name und Anschrift des neuen Lizenznehmers oder Unterlizenznehmers Name und Anschrift des Vertreters des neuen Lizenznehmers oder Unterlizenznehmers Eintragungsdatum und -nummer der Lizenz- oder Unterlizenzübertragung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.4.4. - Eintragungsänderungen 111 581 ... 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.4.5. - Eintragungslöschungen 111 581 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.5. - Dingliche Rechte (Belastungen) C.5.1 - Begründung von dinglichen Rechten 111 794 792 580 450 Eintragungsnummer(n) Name und Anschrift des Inhabers des dinglichen Rechts Name und Anschrift des Vertreters des Inhabers des dinglichen Rechts Eintragungsdatum und -nummer der Begründung des dinglichen Rechts Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.5.2 - Übertragungen von dinglichen Rechten 111 581 794 792 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung der Begründung des dinglichen Rechts, das Gegenstand der Übertragung ist Name und Anschrift des neuen Inhabers des dinglichen Rechts Name und Anschrift des Vertreters des neuen Inhabers des dinglichen Rechts Eintragungsdatum und -nummer der Übertragung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.5.3 - Eintragungsänderungen 111 581 ... 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.5.4. - Eintragungslöschungen 111 581 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.6. - Insolvenzverfahren und insolvenzähnliche Verfahren C.6.1. - Eintragung von Vermerken 111 795 580 450 Eintragungsnummer(n) Stelle, die die Eintragung beantragt hat Eintragungsdatum und -nummer des Vermerks Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.6.2. - Eintragungsänderungen 111 581 ... 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.6.3. - Eintragungslöschungen 111 581 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.7. – Zwangsvollstreckungsmaßnahmen C.7.1 - Eintragung von Vermerken 111 795 792 580 450 Eintragungsnummer(n) Partei, die die Eintragung beantragt Name und Anschrift des Vertreters der Partei, die die Eintragung beantragt Eintragungsdatum und –nummer des Verfahrensbeginns Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.7.2. - Eintragungsänderungen 111 581 ... 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Eintragungsdatum und -nummer der Änderung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.7.3 - Eintragungslöschungen 111 581 580 450 Eintragungsnummer(n) Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.8. - Zeitrang C.8.1 - Inanspruchnahmen des Zeitrangs 111 350 580 450 Eintragungsnummer Zeitrang: Land, (a) Nummer der Eintragung, (b) Datum der Eintragung, (c) Anmeldetag, (d) Datum der Priorität Eintragungsdatum und -nummer der Inanspruchnahme des Zeitrangs Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.8.2 - Löschungen des Zeitrangs 111 350 580 450 Eintragungsnummer(n) Zeitrang, der Gegenstand der Löschung ist: Land, (a) Nummer der Eintragung, (b) Datum der Eintragung, (c) Anmeldetag, (d) Datum der Priorität Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.9. - Erklärung des Verfalls und der Nichtigkeit C.9.1. - Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit 111 582 580 450 Eintragungsnummer Datum und Art der Antragstellung Eintragungsdatum und -nummer des Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.9.2. - Entscheidungen über Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit 111 583 851 511 580 450 Eintragungsnummer Datum und (0),(1),(2),(4),( 5 ) oder (6) für den Inhalt der Entscheidung Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand der Entscheidung sind Verzeichnis der nach der Entscheidung verbleibenden Waren und Dienstleistungen Eintragungsdatum und -nummer der Entscheidung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.9.3. - Widerklagen auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit 111 582 580 450 Eintragungsnummer Tag der Einreichung und Art der Widerklage Eintragungsdatum und -nummer der Widerklage auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.9.4. - Entscheidung über Widerklagen auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit 111 583 851 Eintragungsnummer Datum und (0), (1) oder (2) für den Inhalt der Entscheidung Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand der Entscheidung sind 511 580 450 Verzeichnis der nach der Entscheidung verbleibenden Waren und Dienstleistungen (falls zutreffend) Eintragungsdatum und -nummer der Entscheidung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.10. - Berichtigung von Fehlern C.10.1. - Absolute Fehler 111 581 400 580 450 Eintragungsnummer Tag und Nummer der irrtümlichen Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Eintragungsdatum und -nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken C.10.2. - Relative Fehler 111 581 400 ... 580 450 Eintragungsnummer Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Berichtigung bezieht Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Eintragungsdatum und -nummer des Vermerks in das Unionsmarkenregister Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken D.1. - Verlängerungen 111 156 186 511 580 450 Eintragungsnummer Datum, an dem die Verlängerung in Kraft tritt Erwartetes Ablaufdatum der Verlängerung Verzeichnis der nach der teilweisen Verlängerung verbleibenden Waren und Dienstleistungen (falls zutreffend) Tag und Nummer der Eintragung der Verlängerung Datum der Veröffentlichung der Verlängerung im Blatt für Unionsmarken D.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Verlängerungen D.2.1. - Absolute Fehler 111 400 581 580 450 Eintragungsnummer Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum und Nummer der fehlerhaften Eintragung Eintragungsdatum und –nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken D.2.2. - Relative Fehler 111 400 Eintragungsnummer Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält 581 580 … 450 Datum und Nummer der fehlerhaften Eintragung Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Eintragungsdatum und –nummer der Löschung Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken E.1. - Anträge auf Umwandlung einer Unionsmarkenanmeldung oder –eintragung in eine nationale Markenanmeldung 210 400 580 511 442 Aktenzeichen der Anmeldung oder Eintragung Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Eintragungsdatum und -nummer des Umwandlungsantrages, gefolgt von dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, für welche die Umwandlung beantragt wurde Liste der Waren und Dienstleistungen, für welche die Umwandlung beantragt wird (sofern zutreffend), für den entsprechenden Mitgliedstaat, bzw. Mitgliedstaaten (sofern zutreffend) Datum der Veröffentlichung des Umwandlungsantrags im Blatt für Unionsmarken E.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Anträgen, die in Abschnitt E.5. veröffentlicht wurden E.2.1. - Absolute Fehler 210 400 442 Aktenzeichen der Anmeldung oder Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken E.2.2. - Relative Fehler 210 400 ... 442 Aktenzeichen der Anmeldung oder Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken E.3. - Anträge auf Umwandlung einer internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist E.3.1 - Antrag auf Umwandlung einer internationalen Eintragung in eine nationale Markenanmeldung 111 580 450 Nummer der internationalen Eintragung Datum und Nummer des Umwandlungsantrags der internationalen Eintragung, gefolgt von dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, für die die Umwandlung beantragt worden ist Datum der Veröffentlichung des Umwandlungsantrags im Blatt für Unionsmarken E.3.2. – Antrag auf Umwandlung einer internationalen Eintragung in eine Benennung eines Mitgliedstaates, der Vertragspartei des Madrider Protokoll oder des Madrider Abkommens ist 111 580 450 Nummer der internationalen Eintragung Datum und Nummer des Umwandlungsantrags der internationalen Eintragung, gefolgt von der Benennung/den Benennungen des Mitgliedstaates/der Mitgliedstatten, der/die Vertragspartei des Madrider Protokoll oder des Madrider Abkommens ist/sind Datum der Veröffentlichung des Umwandlungsantrags im Blatt für Unionsmarken E.4. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Anträgen, die in Abschnitt E.3. veröffentlicht wurden E.4.1. - Absolute Fehler 111 400 442 Nummer der internationalen Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken E.4.2. - Relative Fehler 111 400 ... 442 Nummer der internationalen Eintragung Datum, Nummer, Teil und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken 450 Datum der Veröffentlichung des Antrags auf Umwandlung im Blatt für Unionsmarken F.1. - Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) 210 111 580 442 450 Aktenzeichen der Anmeldung (sofern zutreffend) Eintragungsnummer (if applicable) Tag der Eintragung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung von Rechten Datum der Veröffentlichung des Vermerks über die Wiedereinsetzung von Rechten im Blatt für Unionsmarken (falls Code 210 zutrifft) Datum der Veröffentlichung des Vermerks über die Wiedereinsetzung von Rechten im Blatt für Unionsmarken (falls Code 111 zutrifft) F.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten F.2.1. - Absolute Fehler 210 111 400 442 580 450 Aktenzeichen der Anmeldung (falls zutreffend) Eintragungsnummer (falls zutreffend) Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 210 zutrifft) Eintragungsdatum und -nummer der Löschung (falls Code 111 zutrifft) Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 111 zutrifft) F.2.2. - Relative Fehler 210 111 400 ... 442 580 450 Aktenzeichen der Anmeldung (falls zutreffend) Eintragungsnummer (falls zutreffend) Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 210 zutrifft) Eintragungsdatum und -nummer der Löschung (falls Code 111 zutrifft) Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 111 zutrifft) M.1.- Internationale Eintragungen und nachträgliche Benennungen, die gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV veröffentlicht werden 111 151 891 460 441 541 546 270 Nummer der internationalen Eintragung Tag der internationalen Eintragung Tag der nachträglichen Benennung (falls zutreffend) Datum/Daten der Veröffentlichung im Blatt des Internationalen Büros Datum der Veröffentlichung der internationalen Eintragung oder nachträglichen Benennung im Blatt für Unionsmarken / Tag des Beginns der Widerspruchsfrist Wiedergabe der Marke in Standardschrift Wiedergabe der Marke, soweit sie nicht in Standardschrift angemeldet ist Sprache, in der die internationale Anmeldung eingereicht wurde / zweite vom Anmelder 511 angegebene Sprache Nummern der Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizzaer Klassifikation) M.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in internationalen Eintragungen, die gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV veröffentlicht wurden M.2.1. - Absolute Fehler 111 400 441 Nummer der internationalen Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken M.2.2. - Relative Fehler 111 400 ... 441 Nummer der internationalen Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken M.3.- Internationale Eintragungen und nachträgliche Benennungen, die gemäß Artikel 152 Absatz 2 UMV veröffentlicht werden M.3.1. - Internationale Eintragungen mit oder ohne Änderungen seit ihrer Veröffentlichung gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV 111 460 400 450 Nummer der internationalen Eintragung Datum/Daten der Veröffentlichung im Blatt des Internationalen Büros (falls zutreffend) Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Datum der Veröffentlichung der internationalen Eintragung oder nachträglichen Benennung im Blatt für Unionsmarken M.4. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in internationalen Eintragungen, die gemäß Artikel 152 Absatz 2 UMV veröffentlicht wurden M.4.1. - Absolute Fehler 111 400 450 Nummer der internationalen Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche Veröffentlichung enthält Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken M.4.2. - Relative Fehler 111 400 ... 450 Nummer der internationalen Eintragung Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte Veröffentlichung enthält Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken M.5. - Änderungen der Satzungen für die Verwendung von Kollektivmarken 111 580 450 Nummer der internationalen Eintragung Tag und Nummer der Eintragung Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
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