Vademecum - Europa.eu

VADEMECUM
ZUM BLATT FÜR UNIONSMARKEN
V.12 (23.03.2016)
VADEMECUM
Einleitung
Teil A
- Anmeldungen von Unionsmarken
Teil B
- Eintragungen von Unionsmarken
Teil C
- Spätere Eintragungen in das Unionsmarkenregister
Teil D
- Verlängerungen von Unionsmarken
Teil E
- Anträge auf Umwandlung
Teil F
- Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
Teil M
- Internationale Eintragungen, in denen
die Union benannt ist
Verzeichnis der in der Veröffentlichung verwendeten Codes
Einleitung
Einleitung
1. Blatt für Unionsmarken
Die offizielle, rechtsverbindliche Version des Blatts für Unionsmarken wird auf der Website des
EUIPO veröffentlicht. Der gebührenfreie Direktzugang erfolgt unter der folgenden Adresse:
https://oami.europa.eu/eSearch/#advanced/bulletins
NB:
Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Datum, das unter Code 442 in der OnlineVeröffentlichung des Blatts für Unionsmarken angegeben ist.
2. Das Vademecum
a)
Gliederung des Blatts für Unionsmarken
Das aktuelle „Vademecum“ enthält sämtliche Informationen zum Inhalt des Blatts für
Unionsmarken. Das Blatt für Unionsmarken ist in sieben Teile gegliedert:
• Teil A: Anmeldungen von Unionsmarken
• Teil B: Eintragungen von Unionsmarken
• Teil C: Spätere Eintragungen in das Unionsmarkenregister (nach der
Ersteintragung, betreffend Änderungen, Rechtsübergänge, Lizenzen,
Verzichtserklärungen usw.)
• Teil D: Verlängerungen von Unionsmarken
• Teil E: Anträge auf Umwandlung
• Teil F: Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
• Teil M: Internationale
Eintragungen,
in
denen
die
Union
benannt ist
b)
INID-Codes
Jeder Abschnitt wird von einem Nummerncode eingeleitet, der dem WIPO-Standard ST.60
(Recommendation concerning Bibliographic Data relating to Marks [Empfehlungen für die Angabe
bibliografischer Daten für Markenveröffentlichungen]) entspricht.
Diese Nummern werden als INID-Codes bezeichnet („INID“ = Internationally agreed Numbers for
the Identification of (bibliographic) Data). Sie dienen zur Identifikation der bibliografischen Angaben
betreffend die Veröffentlichung einer Eintragung. Weitere Informationen sind unter der folgenden
Adresse erhältlich:
http://www.wipo.int/standards/en/
Aus technischen Gründen kann dieser Code - von Rubrik zu Rubrik - einen Inhalt haben, der von
der ihm von der WIPO zugewiesenen Standarddefinition abweicht.
Wenn in demselben Abschnitt oder unter derselben Rubrik mehr als ein Veröffentlichungsdatum
angegeben ist, wird dem Datum, das sich auf eine vorherige oder falsche Veröffentlichung im Blatt
für Unionsmarken bezieht, der Kategorie-Code 400 („Date(s) of making information available to the
public“ [Datum/Daten der Veröffentlichung]) vorangestellt. Auf vorherige oder falsche
Veröffentlichungen wird durch die Angabe des Datums/der Daten, der Nummer(n) und des Teil/der
Teile des Blatts für Unionsmarken Bezug genommen.
c)
Berichtigung von Fehlern
Berichtigungen von Fehlern und Unrichtigkeiten in Veröffentlichungen werden gemäß den
Regeln 14 und 27 UMDV veröffentlicht.
Es kann sich dabei um „absolute“ oder „relative“ Fehler handeln:
•
„Absolute“ Fehler sind solche, aufgrund derer die Veröffentlichung einer Anmeldung oder einer
Eintragung im Unionsmarkenregister oder einer Information in Bezug auf Anmeldungen oder
Eintragungen nicht hätte erfolgen dürfen. Die Veröffentlichung ist in solchen Fällen daher null
und nichtig.
•
Bei „relativen“ Fehlern ist in der Veröffentlichung einer Anmeldung oder einer Eintragung im
Unionsmarkenregister oder bei einer Information in Bezug auf Anmeldungen oder Eintragungen
eine Angabe fehlerhaft. Die Berichtigung betrifft hier ausschließlich die Angabe bzw. einen Teil
dieser Angabe.
d)
Liste der Abkürzungen
UM
Unionsmarke
UMV
Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26.Februar 2009 über die
Unionsmarke
UMDV
Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur
Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die
Unionsmarke
Eintragung
Eintragung im Unionsmarkenregister
INID
International vereinbarte Nummern für die Identifikation von (bibliografischen)
Daten (siehe Punkt 2. b)
ST.3
WIPO-Standard – Zwei-Buchstaben-Codes zur Bezeichnung unabhängiger
Staaten, anderer Rechtsträger und Organisationen
ST.60
WIPO-Standard – bibliografische Angaben für Markenveröffentlichungen
WIPO
World Intellectual Property Organization (Weltorganisation für geistiges Eigentum)
Teil A – Anmeldungen von Unionsmarken
Teil A - Anmeldungen von Unionsmarken
Vorstellung
Teil A besteht aus zwei Abschnitten:
A.1. A.2. -
Anmeldungen von Unionsmarken, die gemäß Artikel 39 UMV veröffentlicht werden
Änderungen von bereits veröffentlichten Unionsmarkenanmeldungen
A.1.- Anmeldungen von Unionsmarken, die gemäß Artikel 39 UMV veröffentlicht werden
Anmeldungen werden gemäß Artikel 39 UMV veröffentlicht, soweit sie nicht gemäß Artikel 37 UMV
zurückgewiesen wurden.
Der Inhalt der Veröffentlichung von Anmeldungen ergibt sich aus Regel 12 UMDV. Jeder Abschnitt
der Anmeldung wird mit einem Nummerncode (siehe unten) eingeleitet, der dem WIPO-Standard
ST.60 entspricht.
Anmeldungen werden in den Sprachen veröffentlicht, die zum Zeitpunkt der Einreichung die
Amtssprachen der EU sind. Ist eine Übersetzung notwendig, so unterliegt die Reihenfolge der
Sprachen immer den geltenden EU-Vorschriften. Weitere Informationen sind unter der folgenden
Adresse erhältlich:
http://euipo.europa.eu/pdf/diff/vadelang_de.pdf
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
220
442
541
546
551
554
555
556
557
558
559
571
591
531
526
521
731
740
270
511
300
230
350
646
Aktenzeichen der Anmeldung
Anmeldetag
Datum der Veröffentlichung der Anmeldung im Blatt für Unionsmarken
Wiedergabe der Marke in Standardschrift
Wiedergabe der Marke, soweit sie nicht in Standardschrift angemeldet ist
Kollektivmarke
Dreidimensionale Marke
Hologramm
Hörmarke
Geruchsmarke
Farbmarke
Andere Marke
Beschreibung der Marke
Angabe der Farbe(n)
Bildbestandteile (Wiener Klassifikation)
Disclaimer
Durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft
Name und Anschrift des Anmelders
Name und Anschrift des Vertreters
Sprache, in der die Anmeldung eingereicht wurde, und zweite Sprache
Verzeichnis der in Übereinstimmung mit den Klassen der Nizzaer Klassifikation in
Gruppen zusammengefassten Waren und Dienstleistungen
Land, Datum und Nummer der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird
Name der Ausstellung und Tag der ersten Zurschaustellung (Priorität gemäß Artikel 33
UMV)
Zeitrang: Land; (a) Nummer der Eintragung; (b) Tag der Eintragung; (c) Anmeldetag; (d)
Prioritätsdatum
Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union
benannt ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der
nachfolgenden Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls
zutreffend)
Sofern die Codezahlen 521, 551, 554, 555, 556, 557, 558 oder 559 anwendbar sind, folgt auf diese
eine Zahl (1 = ja, 0 = nein).
Die Sprachcodes unter Code 270 beziehen sich auf:
die Sprache, in der die Anmeldung eingereicht wurde (eine der Amtssprachen der Union),
die zweite vom Anmelder angegebene Sprache (eine der Sprachen des Amtes).
Die Zwei-Buchstaben-Codes für die Bezeichnung der Sprachen entsprechen der ISO-Norm 639-1.
-
Enthält eine Veröffentlichung den Code 350 ohne zusätzlichen Text, bedeutet dies, dass der
Zeitrang einmal oder mehrmals in Anspruch genommen wurde, ohne dass die Wirksamkeit des
Anspruchs geprüft worden ist.
Gemäß Artikel 40 UMV können natürliche oder juristische Personen sowie die Verbände der
Hersteller, Erzeuger, Dienstleistungsunternehmer, Händler und Verbraucher beim EUIPO nach der
Veröffentlichung der Anmeldung der Unionsmarke schriftliche Bemerkungen mit der Begründung
einreichen, dass die Marke von Amts wegen und insbesondere nach Artikel 7 UMV von der
Eintragung auszuschließen sei.
Nach Artikel 41 UMV kann innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung der
Unionsmarke gegen die Eintragung Widerspruch mit der Begründung erhoben werden, dass die
Marke nach Artikel 8 UMV von der Eintragung auszuschließen sei. Für den Beginn der
Widerspruchsfrist gilt das Datum, das unter Code 442 in der Online-Veröffentlichung des Blatts für
Unionsmarken angegeben ist. In Regel 15 UMDV wird der Inhalt des Widerspruchs genau
dargelegt. Falls die Widerspruchsgebühr (320 Euro) nicht innerhalb der dreimonatigen
Widerspruchsfrist entrichtet worden ist, gilt gemäß Artikel 41 Absätze 3 und 4 UMV der
Widerspruch als nicht erhoben.
Der Widerspruch ist schriftlich beim Amt in Alicante unter folgender Anschrift einzulegen:
•
per E-Filing
Für das elektronische Einlegen von Widersprüchen siehe das EWiderspruchstool auf der Website des Amtes:
http://euipo.europa.eu
•
Per Telefax:
+34 96 513 1344
•
Per Post oder durch besondere Zustellung, z. B. durch einen Kurierdienst:
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Avenida de Europa, 4
E - 03008 Alicante, Spanien
A.2. - Änderungen von bereits veröffentlichten Unionsmarkenanmeldungen
Die verschiedenen Arten von Änderungen werden in gesonderten Abschnitten behandelt. Auf früher
veröffentlichte Anmeldungen wird durch die Angabe der Anmeldenummer, des Datums/der Daten,
der Nummer(n) und des Abschnitts/der Abschnitte/Überschrift(en) der vorherigen
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken Bezug genommen. Sofern nicht anders angegeben,
wird der geänderte Teil vollständig (Name und Anschrift, Waren und Dienstleistungen einer
bestimmten Klasse usw.) und ohne genaue Angabe der Änderung veröffentlicht. Die Bestandteile
werden durch Codenummern, ähnlich wie die in Abschnitt A.1, gekennzeichnet.
A.2.1. - Berichtigungen von Fehlern und Unrichtigkeiten
A.2.1.1. - Absolute Fehler
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
400
442
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
irrtümliche Veröffentlichung enthält
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
A.2.1.2. - Relative Fehler
Durch die Veröffentlichung von Unrichtigkeiten oder Fehlern gemäß Artikel 43 Absatz 2 UMV sowie
den Regeln 13 und 14 UMDV kann für den neuen Teil, der erstmals in der berichtigten
Veröffentlichung enthalten ist, eine neue Widerspruchsfrist beginnen. Neben den Angaben zur
Identifizierung der früheren Veröffentlichung wird der geänderte Teil vollständig neu veröffentlicht.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
400
...
442
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
fehlerhafte Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
A.2.2. - Zurücknahmen
In diesem Abschnitt erscheinen früher veröffentlichte Anmeldungen, die gemäß Artikel 43
Absatz 1 UMV zurückgenommen wurden.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
400
442
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Datum der Veröffentlichung der Zurücknahme im Blatt für Unionsmarken
A.2.3. - Einschränkungen
In diesem Abschnitt erscheinen früher veröffentlichte Anmeldungen, für die das Verzeichnis der
Waren und Dienstleistungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 UMV eingeschränkt wurde. Für jede Klasse
werden die beibehaltenen Waren und Dienstleistungen in vollem Wortlaut veröffentlicht. Falls eine
ganze Klasse gestrichen wurde, wird dies durch das Zeichen "-" nach der entsprechenden Nummer
der Klasse angezeigt.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
400
511
442
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschriften der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Angabe der verbleibenden Waren/Dienstleistungen
Datum der Veröffentlichung der Einschränkung im Blatt für Unionsmarken
A.2.4. - Zurückweisungen
A.2.4.1. - Vollständige Zurückweisungen
In diesem Abschnitt werden gemäß Artikel 39 Absatz 2 und Artikel 42 Absatz 6 UMV früher
veröffentlichte Anmeldungen aufgeführt, die insgesamt unanfechtbar zurückgewiesen wurden.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
400
442
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Datum der Veröffentlichung der vollständigen Zurückweisung im Blatt für Unionsmarken
A.2.4.2. - Teilweise Zurückweisungen
In diesem Abschnitt werden gemäß Artikel 39 Absatz 2 und Artikel 42 Absatz 6 UMV früher
veröffentlichte Anmeldungen aufgeführt, die teilweise unanfechtbar zurückgewiesen wurden. In
diesen Fällen wird das Verzeichnis der verbleibenden Waren und Dienstleistungen veröffentlicht.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
400
511
442
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Angabe der verbleibenden Waren/Dienstleistungen
Datum der Veröffentlichung der teilweisen Zurückweisung im Blatt für Unionsmarken
A.2.5. - Teilungen
In diesem Abschnitt werden gemäß Artikel 44 UMV früher veröffentlichte Anmeldungen aufgeführt,
bei denen die Anmeldung geteilt wurde, indem der Anmelder erklärt hat, dass ein Teil der in der
ursprünglichen Anmeldung enthaltenen Waren oder Dienstleistungen Gegenstand einer oder
mehrerer Teilanmeldungen sein sollen. Damit wird die Anmeldung aufgespalten: bestimmte Waren
und Dienstleistungen sind nicht mehr in der ursprünglichen Anmeldung enthalten und werden in
eine oder mehrere neue Anmeldung(en), so genannte Teilanmeldungen, aufgenommen.
A.2.5.1. - Teilungen von Unionsmarkenanmeldungen
Gemäß Regel 13a Absatz 6 UMDV ist die Teilung einer bereits veröffentlichten Anmeldung im Blatt
für Unionsmarken zu veröffentlichen.
Die Darstellung lautet wie folgt:
210
400
511
442
641
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e) der früheren Veröffentlichung(en) im Blatt für
Unionsmarken
Angabe der verbleibenden Waren/Dienstleistungen
Datum der Veröffentlichung der Teilung im Blatt für Unionsmarken
Nummer(n) und Datum/Daten der aus der Teilung resultierenden Teilanmeldung(en)
A.2.5.2. - Resultierende Teilanmeldungen
Gemäß Regel 13a Absatz 6 UMDV letzter Satz wird die Teilanmeldung veröffentlicht; die
Veröffentlichung beinhaltet die in Regel 12 UMDV aufgeführten Angaben. Die Veröffentlichung setzt
keine neue Widerspruchsfrist in Gang.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
220
442
541
546
551
554
555
556
557
558
559
571
591
531
526
521
731
740
270
511
300
230
350
641
646
Aktenzeichen der Anmeldung
Anmeldetag
Datum der Veröffentlichung der Anmeldung im Blatt für Unionsmarken
Wiedergabe der Marke in Standardschrift
Wiedergabe der Marke, soweit sie nicht in Standardschrift angemeldet ist
Kollektivmarke
Dreidimensionale Marke
Hologramm
Hörmarke
Geruchsmarke
Farbmarke
Andere Marke
Beschreibung der Marke
Angabe der Farbe(n
Bildbestandteile (Wiener Klassifikation)
Disclaimer
Durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft
Name und Anschrift des Anmelders
Name und Anschrift des Vertreters
Sprache, in der die Anmeldung eingereicht wurde, und zweite Sprache
Verzeichnis der in Übereinstimmung mit den Klassen der Nizzaer Klassifikation in
Gruppen zusammengefassten Waren und Dienstleistungen
Land, Datum und Nummer der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird
Name der Ausstellung und Tag der ersten Zurschaustellung (Priorität gemäß Artikel 33
UMV)
Zeitrang: Land; (a) Nummer der Eintragung; (b) Tag der Eintragung; (c) Anmeldetag; (d)
Prioritätsdatum
Nummer(n) und Datum/Daten der ursprünglichen Anmeldung, die Gegenstand der Teilung
ist
Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union
benannt ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der
nachfolgenden Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls
zutreffend)
Teil B – Eintragungen von Unionsmarken
Teil B - Eintragungen von Unionsmarken
Inhalt
Teil B des Blatts für Unionsmarken enthält Informationen über die Eintragungen von Unionsmarken.
Die Veröffentlichung aller Eintragungen ist in Regel 23 Absatz 5 UMDV vorgeschrieben.
Wirkungen
Die Wirkungen werden in Artikel 9 Buchstabe b UMV beschrieben. Es handelt sich im Wesentlichen
um die Durchsetzung der Rechte aus einer Unionsmarke gegenüber Dritten. Außerdem kann das
Gericht bei einer Verhandlung über eine Unionsmarke erst dann eine Sachentscheidung treffen,
wenn ihre Eintragung veröffentlicht wurde.
Veröffentlichung unter Bezugnahme: der Begriff der "Änderung"
Bei der Veröffentlichung unter Bezugnahme handelt es sich um eine verkürzte Veröffentlichung
gemäß Regel 85 Absatz 4 UMDV, durch die sich eine erneute Veröffentlichung von Angaben, die
beispielsweise schon in der Veröffentlichung der Anmeldung oder Eintragung nach Regel 12 UMDV
enthalten waren, vermeiden lässt.
Ändern sich also die Angaben bei der Veröffentlichung der Eintragung einer Marke im Vergleich zu
der Veröffentlichung der Anmeldung nicht, erfolgt die Veröffentlichung der Eintragung unter
Bezugnahme auf die in der Veröffentlichung der Anmeldung enthaltenen Angaben. Gab es zu einer
Anmeldung weitere Veröffentlichungen (z.B. gemäß Artikel 43 Absatz 2 UMV), wird dies in der
Bezugnahme berücksichtigt. Wurde eine Angabe geändert, wird diese in der aktualisierten Fassung
veröffentlicht. Der Begriff der "Änderung" umfasst nicht nur die Berichtigungen gemäß
Regel 13 UMDV, sondern auch alle anderen Änderungen (Änderungen des Namen des
Markeninhabers, Rechtsübergänge, Teilverzichtserklärungen usw.), sofern sie eine gemäß
Regel 12 UMDV bereits veröffentlichte Angabe betreffen.
Änderungen, die das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen betreffen
Für eine erneute Veröffentlichung wird das Verzeichnis in „Abschnitte“ eingeteilt. Dabei setzt sich
ein Abschnitt aus Sprache und Klasse zusammen, d. h. das Verzeichnis folgt auf den
Sprachencode und die Klassennummer (z. B. DE-34). Es wird nur dann das gesamte Verzeichnis
nochmals veröffentlicht, wenn die Änderungen alle Abschnitte betreffen. Andernfalls wird nur der
Abschnitt des Verzeichnisses erneut veröffentlicht, der verändert wurde. Dieser Grundsatz gilt auch
für den Fall, dass sich eine Änderung durch Berichtigung der Übersetzung ergibt. Entfällt durch die
Änderung eine Klasse vollständig, so wird nur die entsprechende Klassennummer - ohne
Sprachencode - gefolgt von dem mathematischen Zeichen “-” veröffentlicht (z.B. 34 -).
Werden im Verzeichnis Änderungen mit verschiedener Reichweite vorgenommen, (z.B. eine Klasse
wird gestrichen, ein anderer Abschnitt des Verzeichnisses wird geändert), werden zuerst die
Streichungen der Klassen veröffentlicht und anschließend die geänderten Abschnitte des
Verzeichnisses.
Teilweiser Rechtsübergang von Waren und Dienstleistungen zwischen der Veröffentlichung
der Anmeldung und der Eintragung
Diese Art des Rechtsübergangs erfordert gemäß Regel 32 Absatz 4 UMDV eine Teilung der
Anmeldung der jeweiligen Marke. Für die ursprüngliche Anmeldung hat ein teilweiser
Rechtsübergang die gleiche Wirkung wie eine Teilverzichtserklärung: Bestimmte Waren und
Dienstleistungen (nämlich die, die Gegenstand des Rechtsübergangs sind) werden aus dem
Verzeichnis der ursprünglichen Anmeldung gestrichen. Die abgeleitete Anmeldung wird ihrerseits
neu eingetragen. Erfolgt ein teilweiser Rechtsübergang nach der Veröffentlichung der Anmeldung,
jedoch vor ihrer Eintragung, wird in Teil B des Blatts für Unionsmarken Folgendes veröffentlicht:
die ursprüngliche Marke erscheint unter Abschnitt B.2. „Eintragungen mit Änderungen, die seit
der Veröffentlichung der Anmeldung vorgenommen wurden";
die abgeleitete Marke erscheint unter Abschnitt B.3. „Eintragungen, die sich aus einem
teilweisen Rechtsübergang von Waren und Dienstleistungen ergeben“.
Sonstige Änderungen zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anmeldung und der
Eintragung
Änderungen in Angaben, deren Veröffentlichung gemäß Regel 12 UMDV nicht vorgeschrieben ist
(z. B. Lizenzen, Verpfändungen, Insolvenzverfahren usw.) und die zwischen dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung der Anmeldung und dem Tag der Markeneintragung eingetreten sind, werden
gesondert in Teil C des Blatts für Unionsmarken veröffentlicht. Teil C enthält Einträge im
Unionsmarkenregister, die nach der Eintragung vorgenommen wurden.
In jedem Fall sollte daher in Teil C nachgesehen werden, da dieser die aktuellen Informationen zu
den Rechten hinsichtlich der Eintragung enthält.
Berichtigung von Fehlern
Es handelt sich um die Berichtigung von Fehlern, die bei der Veröffentlichung der Eintragung
aufgetreten sind. Diese Berichtigungen werden gemäß Regel 27 Absatz 3 UMDV veröffentlicht.
Vorstellung
Teil B umfasst vier Abschnitte:
B.1.
B.2.
B.3.
B.4
- Eintragungen ohne Änderungen seit der Veröffentlichung der Anmeldung
- Eintragungen mit Änderungen seit der Veröffentlichung der Anmeldung
- Eintragungen aufgrund eines teilweisen Rechtsübergangs von Waren und Dienstleistungen
- Berichtigung von Fehlern
Im Folgenden wird für jeden Abschnitt erläutert, wie veröffentlicht wird:
B.1. - Eintragungen ohne Änderungen seit der Veröffentlichung der Anmeldung
Es werden nur die wesentlichen Angaben zur Identifizierung der betroffenen Marke sowie der
Hinweis auf die frühere/n Veröffentlichung/en veröffentlicht.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
151
450
210
400
646
Eintragungsnummer
Tag der Eintragung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt
ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden
Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend)
NB: Durch die Eintragung ins Register wird Code 731 zu 732. Diese Änderung wird nicht
veröffentlicht, da sie die Art der Angabe und nicht ihren Inhalt betrifft.
Falls Kode 646 nicht zur Verfügung steht, erscheint Kode 400 nicht oder er kann leer sein.
B.2. - Eintragungen mit Änderungen seit der Veröffentlichung der Anmeldung
Zusätzlich zu den Angaben, die im Abschnitt B.1 vorgesehen sind, werden die sonstigen in
Regel 12 UMDV aufgeführten Angaben veröffentlicht, die eine Änderung erfahren haben.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
151
450
210
400
...*
646
*
Eintragungsnummer
Tag der Eintragung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Angaben*, die geändert wurden
Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union
benannt ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der
nachfolgenden Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls
zutreffend)
Die in der Einleitung von Teil A des Blatts für Unionsmarken angegebenen Codes und Verweise
(mit Ausnahme von Code 731, der zu 732 wird) bleiben unverändert.
B.3. - Eintragungen aufgrund eines teilweisen Rechtsübergangs von Waren und
Dienstleistungen
Es werden veröffentlicht: die im vorstehenden Abschnitt genannten Angaben, der Verweis zu der
ursprünglich angemeldeten Marke und alle sonstigen gemäß Artikel 87 Absatz 2 UMV
erforderlichen Angaben.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
151
450
641
400
...*
*
Nummer der Neueintragung
Tag der Neueintragung
Datum der Veröffentlichung der Neueintragung im Blatt für Unionsmarken
Nummer und Tag der ursprünglichen Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en)der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Andere gemäß Artikel 87 Absatz 2 UMV erforderliche Angaben*
Die in der Einleitung von Teil A des Blatts für Unionsmarken angegebenen Codes und Verweise
(mit Ausnahme von Code 731, der zu 732 wird) bleiben unverändert.
B.4. - Berichtigung von Fehlern
B.4.1. - Absolute Fehler
Hier werden die Marken veröffentlicht, deren vorherige Veröffentlichung der Eintragung oder deren
Eintragung selbst null und nichtig sind.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
450
400
580
Eintragungsnummer
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
irrtümliche Veröffentlichung enthält
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
B.4.2. - Relative Fehler
Es werden die Nummer der betroffenen Eintragung, die berichtigte Angabe sowie die Fundstelle
der fehlerhaften Eintragung veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
...
450
400
580
Eintragungsnummer
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
fehlerhafte Veröffentlichung enthält
Eintragungsdatum und -nummer der Berichtigung
Sofern die Codezahlen 521, 551, 554, 555, 556, 557, 558 oder 559 anwendbar sind, folgt auf diese
eine Zahl (1 = ja, 0 = nein).
Teil C – Spätere Eintragungen im Unionsmarkenregister
Teil C - Spätere Eintragungen im Unionsmarkenregister
Inhalt
Teil C des Blatts für Unionsmarken ist Eintragungen gewidmet, die eingetragene Marken betreffen.
Die Veröffentlichung dieser Eintragungen ist durch Regel 85 Absatz 2 UMDV sowie durch die
betreffenden Artikel der Verordnung vorgeschrieben, in denen die einzelnen Eintragungsarten
behandelt werden (z. B. Artikel 17 Absatz 5 UMV, der die Rechtsübergänge betrifft).
Wirkungen
Im Allgemeinen leitet sich die Wirkung der Rechtshandlungen gegenüber Dritten aus der
Eintragung in das Unionsmarkenregister und nicht aus der Veröffentlichung ab; siehe hierzu
insbesondere Artikel 23 Absatz 1 UMV. Mit der Veröffentlichung der Eintragungen wird also
hauptsächlich einem Informationsbedürfnis entsprochen. Eine wichtige Ausnahme bildet die
Änderung der Eintragung der Marke, die durch Artikel 48 UMV geregelt wird. Diese Art von
Eintragung kann gegebenenfalls nach ihrer Veröffentlichung angefochten werden (Regel 25
Absatz 4 UMDV).
Vor Registrierung der Marke vorgenommene Eintragungen
Die Registrierung der Marke ist keine unabdingbare Voraussetzung für die Eintragung eines
Rechtsübergangs, einer Lizenz, einer Verpfändung, einer Namensänderung usw. Solche
Eintragungen können auf der Grundlage einer einfachen, auch nicht veröffentlichten
Markenanmeldung von den Beteiligten beantragt und vom Amt vorgenommen werden. In diesem
Fall wird die Eintragung nur in der Anmeldungsakte „vermerkt“ und erscheint erst dann im Blatt für
Unionsmarken (und im Unionsmarkenregister), wenn die Anmeldung erstmals veröffentlicht oder
die Marke registriert wird.
Es gibt zwei Arten der Eintragung:
1. eine Eintragung, die den Inhalt einer gemäß Regel 12 UMDV veröffentlichten Angabe betrifft: z.
B. einen Rechtsübergang. In diesem Falle wird - zum Zeitpunkt der Eintragung der Marke nicht die Eintragung als solche, sondern direkt die Angabe, wie sie kraft der Eintragung
geändert wurde, veröffentlicht. Im Falle des Rechtsübergangs ist dies der Name des neuen
Inhabers. Diese Angabe wird in Teil B unter Abschnitt B.2 veröffentlicht. "Eintragungen mit
Änderungen seit Veröffentlichung der Anmeldung".
2. eine Eintragung, die auf einer nicht unter Regel 12 UMDV fallenden Angabe beruht: z. B. einer
Lizenz. Diese wird in diesem Teil des Blatts für Unionsmarken unter der entsprechenden Rubrik
gesondert veröffentlicht.
Die Eintragung erfolgt unter dem Datum, an dem die Eintragung (gemäß Regel 31 Absatz 8 und
Regel 33 Absatz 4 UMDV) in der Akte der Unionsmarkenanmeldung vermerkt wurde.
Eintragungen, die eine Einschränkung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen
zur Folge haben
Einige Eintragungen führen zu einer Änderung bestimmter Waren und Dienstleistungen aus dem
ursprünglichen Verzeichnis der Marke. Hierzu gehören Eintragungen eines teilweisen Verzichts,
des Ausschlusses bestimmter Waren und Dienstleistungen infolge eines teilweisen
Rechtsübergangs sowie Eintragungen von Entscheidungen, mit denen Marken für teilweise
verfallen oder nichtig erklärt werden. Unter Umständen erfordert die Streichung bestimmter Waren
und Dienstleistungen eine Neuformulierung des verbleibenden Verzeichnisses, um dessen richtiges
Verständnis zu gewährleisten. So macht beispielsweise die Streichung der Eintragung „Weine“ aus
dem Wortlaut „alkoholische Getränke“ die Neuformulierung dieses Textes in „alkoholische
Getränke, ausgenommen Weine“ notwendig. Für die Veröffentlichung im Blatt für Unionsmarken gilt
Folgendes: die von der Eintragung betroffenen Waren und Dienstleistungen (die also Gegenstand
des Verzichts, des Ausschlusses oder der Verfalls- bzw. Nichtigkeitserklärung sind) werden immer
veröffentlicht. Im Gegensatz dazu wird die verbleibende Liste nur veröffentlicht, wenn sie neu
formuliert wird. In diesem Fall kommt für die Veröffentlichung folgende Regel zur Anwendung: Nur
die neu formulierte Klasse wird vollständig veröffentlicht. Von den nicht betroffenen Klassen wird
lediglich die Referenznummer angegeben.
Teilweise Rechtsübergänge von Waren und Dienstleistungen
Gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe g UMV werden teilweise Rechtsübergänge im
Unionsmarkenregister als eine einzige Eintragung vermerkt. Folglich erscheinen unter der Rubrik
C.1.2 sowohl die Daten der Neueintragung (u. a. die Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand
des Rechtsübergangs sind) als auch die Daten der ursprünglichen Eintragung (u. a. die
verbleibenden Waren und Dienstleistungen).
Änderungen und Löschungen von Eintragungen und Berichtigung von Fehlern
Eine Eintragung kann geändert, gelöscht oder im Hinblick auf Fehler berichtigt werden. Das
bedeutet, dass eine Eintragung selbst Gegenstand einer Eintragung sein kann. Daraus ergibt sich
ein Problem der Identifizierung der Eintragungen, denn es ist wichtig, die Änderung, Löschung oder
Berichtigung der früher vorgenommenen Eintragung zuordnen zu können. Die Definition des INIDCodes 580 wurde deshalb mit einer Seriennummer versehen. Die jedem Eintrag zugewiesene
Seriennummer dient der Identifizierung und dem Verweis in den Fällen, in denen eine Veränderung,
Löschung oder Berichtigung notwendig wird. Darüber hinaus wurde ein vorläufiger Code (581) mit
der Definition „Datum und Nummer der gelöschten oder geänderten Eintragung“ geschaffen, mit
dessen Hilfe die Eintragung, die ihrerseits selbst Gegenstand einer Eintragung ist, ermittelt werden
kann.
Vorstellung
Die Eintragungen wurden nach dem Gegenstand, den sie betreffen, klassifiziert und in den
nachstehenden 10 Rubriken zusammengefasst:
C.1.
C.1.1.
C.1.2.
C.1.3.
C.1.4.
-
Inhaber
Vollständige Rechtsübergänge
Teilweise Rechtsübergänge
Änderungen von Namen und Anschrift
Sonstige Eintragungen
C.2.
C.2.1.
C.2.2.
C.2.3.
C.2.4.
-
Vertreter
Änderungen des Namens und der Geschäftsanschrift
Wechsel von Vertretern
Bestellung eines neuen Vertreters
Löschung des Vertreters
C.3.
C.3.1.
C.3.2.
C.3.4.
C.3.5.
C.3.6.
C.3.7.
C.3.8.
C.3.9.
-
Marke
Vollständiger Verzicht
Teilweiser Verzicht / Erklärung gemäß Artikel 28 Absatz 8
Änderungen der Wiedergabe der Marke
Änderungen der Satzungen für die Verwendung von Unionskollektivmarken
Internationale Marke
Ersatz von Unionsmarkeneintragungen
Teilung von Unionsmarkeneintragungen
Ablauf einer Marke
C.4.
C.4.1.
C.4.2.
C.4.3.
-
Lizenzen
Erteilung von Lizenzen
Erteilung von Unterlizenzen
Übertragung von Lizenzen oder Unterlizenzen
C.4.4. - Eintragungsänderungen
C.4.5. - Eintragungslöschungen
C.5.
C.5.1.
C.5.2.
C.5.3.
C.5.4.
-
Dingliche Rechte (Belastungen)
Begründung von dinglichen Rechten
Übertragungen von dinglichen Rechten
Eintragungsänderungen
Eintragungslöschungen
C.6.
C.6.1.
C.6.2.
C.6.3.
-
Insolvenzverfahren und insolvenzähnliche Verfahren
Eintragung von Vermerken
Eintragungsänderungen
Eintragungslöschungen
C.7.
C.7.1.
C.7.2.
C.7.3.
-
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Eintragung von Vermerken
Eintragungsänderungen
Eintragungslöschungen
C.8.
- Zeitrang
C.8.1. - Inanspruchnahmen des Zeitrangs
C.8.2. - Löschungen des Zeitrangs
C.9.
C.9.1.
C.9.2.
C.9.3.
C.9.4.
-
Erklärung des Verfalls und der Nichtigkeit
Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
Entscheidungen über Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
Widerklagen auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
Entscheidungen über Widerklagen auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
C.10. - Berichtigung von Fehlern
C.10.1. - Absolute Fehler
C.10.2. - Relative Fehler
Es folgen Angaben über den Inhalt der einzelnen Abschnitte/Rubriken:
C.1. - Inhaber
In diesem Abschnitt sind Eintragungen zusammengefasst, die den Inhaber einer eingetragenen
Unionsmarke betreffen, d. h. Rechtsübergänge, Änderungen von Namen und Anschrift und
sonstige Änderungen.
C.1.1. - Vollständige Rechtsübergänge
Hier werden Rechtsübergänge veröffentlicht, die alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen
betreffen. Die Inhaberschaft kann sich vollständig oder teilweise ändern (wenn beispielsweise zu
einem eingetragenen Inhaber ein weiterer Inhaber hinzukommt). Veröffentlicht wird die neue
Inhaberkonstellation, wie sie als Folge des Übergangs entsteht.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
732
740
580
450
Eintragungsnummer(n)
Name(n) und Anschrift(en) des/der neuen Inhaber(s)
Name und Anschrift des Vertreters des neuen Inhabers (falls zutreffend)
Eintragungsdatum und -nummer des Rechtsübergangs
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.1.2. - Teilweise Rechtsübergänge
Hier werden neue Markeneintragungen infolge eines teilweisen Rechtsübergangs veröffentlicht,
und zwar die Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand des Rechtsübergangs sind und durch
die neue Eintragung (Code 851) erfasst werden, sowie die Waren und Dienstleistungen, die in der
ursprünglichen Eintragung (Code 511) verbleiben. Betrifft der Rechtsübergang eine ganze Klasse,
wird neben dem Code nur die Nummer der Klasse (und nicht ihr Inhalt) angegeben. Das
Eintragungsdatum des teilweisen Rechtsübergangs (Code 580) ist gleichzeitig das
Eintragungsdatum, das dem übertragenen Teil der Marke zugewiesen wird.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
646
400
732
740
851
511
580
450
Nummer der Neueintragung
Tag und Nummer der ursprünglichen Eintragung
Datum der Veröffentlichung der ursprünglichen Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Name und Anschrift des Inhabers der Neueintragung
Name und Anschrift des Vertreters des Inhabers der Neueintragung
Übertragene Waren und Dienstleistungen (die unter die Neueintragung fallen)
In der ursprünglichen Eintragung verbleibende Waren und Dienstleistungen
Eintragungsdatum und -nummer des teilweisen Rechtsübergangs
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.1.3 - Änderungen von Namen und Anschrift
Unter dieser Rubrik werden Änderungen veröffentlicht, die entweder den Namen oder die Anschrift
des Inhabers oder aber beide Angaben betreffen. Da der verwendete INID-Code (732) beide
Vermerke abdeckt, wird die Kombination Name/Anschrift auch dann vollständig veröffentlicht, wenn
sich die Änderung nur auf eines dieser Elemente bezieht.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
732
580
450
Eintragungsnummer(n)
Neuer Name und Anschrift des Inhabers
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.1.4. - Sonstige Eintragungen
Hier werden sonstige Änderungen veröffentlicht, die den Inhaber gemäß Artikel 87 Absatz 3
Buchstabe a UMV betreffen können, d. h. seine „Staatsangehörigkeit“ oder den „Staat [seines]
Wohnsitzes, [seines] Sitzes oder [seiner] Niederlassung“.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
841
842
580
450
Eintragungsnummer(n)
Neue Staatsangehörigkeit
Neuer Staat des Wohnsitzes des Inhabers
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.2. - Vertreter
Unter diesem Abschnitt werden Eintragungen zusammengefasst, die sich auf den Vertreter des
Inhabers (d.h. einen berufsmäßigen Vertreter gemäß Artikel 93 UMV oder einen Angestellten einer
juristischen Person im Sinne von Artikel 92 Absatz 3 Satz 2 UMV beziehen, d.h. Änderungen des
Namens und der Anschrift, sowie der Wechsel, die Bestellung oder die Löschung von Vertretern.
C.2.1 - Änderungen des Namens und der Geschäftsanschrift
Hier werden Änderungen veröffentlicht, die entweder den Namen oder die Geschäftsanschrift des
Vertreters oder aber beide Angaben betreffen. Da der verwendete INID-Code (740) beide Vermerke
abdeckt, wird die Kombination Name/Anschrift auch dann vollständig veröffentlicht, wenn sich die
Änderung nur auf eines dieser Elemente bezieht.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
740
580
450
Eintragungsnummer(n)
Neuer Name und Geschäftsanschrift des Vertreters
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.2.2 - Wechsel von Vertretern
Unter dieser Rubrik werden die Fälle veröffentlicht, in denen die Vertreter wechseln.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
740
580
450
Eintragungsnummer(n)
Name und Anschrift des neuen Vertreters
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.2.3 - Bestellung eines neuen Vertreters
Hier werden die Bestellungen von Vertretern veröffentlicht, sofern der Inhaber für die angegebenen
Marken zuvor keinen Vertreter hatte.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
740
580
450
Eintragungsnummer(n)
Name und Anschrift des neuen Vertreters
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.2.4. - Löschung des Vertreters
Die Veröffentlichung beinhaltet jene Fälle der Löschung eines eingetragenen Vertreters, in denen
nicht gleichzeitig ein anderer Vertreter bestellt wird. Für die betroffene(n) Eintragung(en) gibt es
also keinen Vertreter mehr.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
580
450
Eintragungsnummer(n)
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3. - Marke
In diesem Abschnitt werden alle die Eintragungen veröffentlicht, die eine eingetragene
Unionsmarke betreffen.
C.3.1. - Vollständiger Verzicht
Hier werden die Fälle des Verzichts auf eine Eintragung veröffentlicht, der sich auf alle Waren und
Dienstleistungen erstreckt.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
580
450
Eintragungsnummer(n)
Eintragungsdatum und -nummer des Verzichts
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3.2. - Teilweiser Verzicht / Erklärungen gemäß Artikel 28 Absatz 8
Gegenstand der Veröffentlichung sind Fälle des auf bestimmte Waren und Dienstleistungen
beschränkten Verzichts und abgegebene Erklärungen gemäß Artikel 28 Absatz 8 UMV.
Im besonderen Fall der Erklärungen wird der Vermerk „Art. 28 Abs. 8“ unter Code 580 (Datum der
Änderung des Registers) hinzugefügt.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
851
580
450
Eintragungsnummer(n)
Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach dem Verzicht
Eintragungsdatum und -nummer des Verzichts und ggf. der Text: Art. 28 Abs. 8
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3.4. - Änderungen der Wiedergabe der Marke
Hier werden Eintragungen veröffentlicht, die eine Änderung der Wiedergabe der Marke beinhalten.
Gemäß Artikel 48 UMV fängt nach der Veröffentlichung eine Frist an zu laufen, in der die
Eintragung angefochten werden kann.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
540
400
580
450
Eintragungsnummer
Wiedergabe der geänderten Marke
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, in dem die
frühere Wiedergabe der Marke veröffentlicht wurde
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3.5. - Änderungen der Satzungen für die Verwendung von Unionskollektivmarken
Hier werden Änderungen der Satzungen für Unionskollektivmarken gemäß Artikel 87 Absatz 3
Buchstabe e UMV veröffentlicht. Die Beschreibung der Änderung ist nicht Gegenstand der
Veröffentlichung.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
580
450
Eintragungsnummer
Eintragungsdatum und -nummer
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3.6. – Internationale Marke
Gemäß Artikel 148 UMV sind der Tag und die Nummer einer internationalen Eintragung, die auf
einer Unionsmarke beruht, in das Unionsmarkenregister einzutragen. Nach Regel 85 Absatz 2
UMDV müssen im Blatt für Unionsmarken die Anmeldungen und Einträge im Unionsmarkenregister
sowie andere Angaben in Bezug auf Anmeldungen oder Eintragungen von Marken veröffentlicht
werden, deren Veröffentlichung in der Verordnung oder in diesen Regeln vorgeschrieben ist.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
646
580
450
Eintragungsnummer der Basisunionsmarke
Tag und Nummer der internationalen Eintragung, die auf einer Unionsmarke beruht
Eintragungsdatum und -nummer
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3.7. - Ersatz von Unionsmarkeneintragungen
Gemäß Artikel 157 UMV trägt das Amt auf Antrag in das Register ein, dass eine Unionsmarke als
bis
des Madrider Protokolls ersetzt
durch eine internationale Registrierung gemäß Artikel 4
anzusehen ist. Im Register vorgenommene Einträge werden gemäß Regel 85 Absatz 2 UMDV
veröffentlicht.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
881
646
580
450
Datum und Nummer der durch eine internationale Eintragung ersetzten
Unionsmarkeneintragung
Datum und Nummer der internationalen Eintragung, die eine Unionsmarke ersetzt
Eintragungsdatum und -nummer
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3.8. – Teilungen von UM-Eintragungen
Gemäß Artikel 49 UMV kann der Inhaber einer Unionsmarke die Eintragung teilen, indem er erklärt,
dass ein Teil der in der ursprünglichen Eintragung enthaltenen Waren oder Dienstleistungen
Gegenstand einer oder mehrerer Teileintragungen sein soll. Gemäß Artikel 87 Absatz 3
Buchstabe w UMV ist die Teilung einer Eintragung in das Register einzutragen. Im Register
vorgenommene Einträge werden gemäß Regel 85 Absatz 2 UMDV veröffentlicht.
C.3.8.1. - Teilung von Unionsmarkeneintragungen
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
400
511
580
450
646
Nummer der ursprünglichen Eintragung
Datum der Veröffentlichung der ursprünglichen Eintragung im Blatt für Unionsmarken
In der ursprünglichen Eintragung verbleibende Waren und Dienstleistungen
Eintragungsdatum und -nummer der Teilung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Nummer und Datum der resultierenden Teileintragung(en)
C.3.8.2. - Resultierende Teileintragung
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
400
851
580
450
646
Nummer der Teileintragung
Datum der Veröffentlichung der ursprünglichen Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand der Teileintragung sind
Eintragungsdatum und -nummer der Teilung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Nummer und Datum der ursprünglichen Eintragung, die geteilt wird
C.3.9 – Ablauf von UM-Eintragungen
Gemäß Artikel 47 UMV kann eine Eintragung ablaufen. Gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe l
UMV ist ein Vermerk über die Feststellung des Ablaufs der Eintragung in das Register einzutragen.
Eintragungen im Register werden gemäß Regel 85 Absatz 2 UMDV vorgenommen.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
186
580
450
Eintragungsnummer
Ablaufdatum der Eintragung
Datum und Eintragungsnummer der Eintragung im Register
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.4. - Lizenzen
In diesem Abschnitt sind Eintragungen zu Lizenzen zusammengefasst: die Erteilung oder
Übertragung von Lizenzen (gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe j UMV), aber auch Löschungen
und Änderungen von Eintragungen (gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe s UMV).
C.4.1. - Erteilung von Lizenzen
Die Veröffentlichung betrifft die Erteilung von Lizenzen für eine oder mehrere Unionsmarken. Die
Ziffer neben dem Code 793 gibt die Art der Lizenz an: (1) = nicht ausschließliche Lizenz, (2) = nicht
auf bestimmte Waren und Dienstleistungen beschränkte Lizenz, (3) = räumlich unbegrenzte Lizenz,
(4) = zeitlich unbegrenzte Lizenz, (5) = ausschließliche Lizenz, (6) = auf bestimmte Waren und
Dienstleistungen beschränkte Lizenz, (7) = räumlich begrenzte Lizenz, (8) = zeitlich begrenzte
Lizenz. Gemäß Regel 34 UMDV muß die Art der Lizenz nur in den Fällen (5) bis (8) angegeben
werden. Allerdings kann die Lizenzart Gegenstand von Änderungen sein (z. B. wenn eine nicht
ausschließliche in eine ausschließliche Lizenz umgewandelt wird), und diese Änderungen müssen
eingetragen und veröffentlicht werden. Voraussetzung für die Veröffentlichung der neuen Lizenzart
im Blatt für Unionsmarken ist die vorherige Veröffentlichung der alten Lizenzart. Deshalb werden in
dieser Rubrik alle möglichen Lizenzarten angegeben.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
791
792
793
580
450
Eintragungsnummer(n)
Name und Anschrift des Lizenznehmers
Name und Anschrift des Vertreters des Lizenznehmers
Art der Lizenz
Eintragungsdatum und -nummer der Lizenzerteilung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.4.2 - Erteilung von Unterlizenzen
In diesem Abschnitt werden Unterlizenzen veröffentlicht, die an vorherige Lizenzeintragungen
gebunden sind.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
581
791
792
580
450
Eintragungsnummer(n)
Eintragungsdatum und -nummer der Lizenz, die Gegenstand einer Unterlizenz ist
Name und Anschrift des Unterlizenznehmers
Name und Anschrift des Vertreters des Unterlizenznehmers
Eintragungsdatum und -nummer der Unterlizenzerteilung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.4.3 - Übertragungen von Lizenzen oder Unterlizenzen
In diesem Abschnitt werden Lizenz- oder Unterlizenzübertragungen veröffentlicht.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
Eintragungsnummer(n)
581
791
792
580
450
Eintragungsdatum und -nummer der Erteilung der Lizenz oder Unterlizenz, die
Gegenstand der Übertragung ist
Name und Anschrift des neuen Lizenznehmers oder Unterlizenznehmers
Name und Anschrift des Vertreters des neuen Lizenznehmers oder Unterlizenznehmers
Eintragungsdatum und -nummer der Lizenz- oder Unterlizenzübertragung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.4.4. - Eintragungsänderungen
Unter dieser Rubrik werden Änderungen veröffentlicht, die eine vorherige Eintragung einer Lizenz
oder Unterlizenz betreffen.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
581
...
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht
Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.4.5. - Eintragungslöschungen
In diesem Abschnitt werden Löschungen veröffentlicht, die sich auf eine vorherige Eintragung einer
Lizenz oder Unterlizenz beziehen.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
581
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.5. - Dingliche Rechte (Belastungen)
Unter diesem Abschnitt werden Eintragungen zu Verpfändungen und anderen auf der Marke
lastenden dinglichen Rechten zusammengefasst: die Begründung oder Übertragung dinglicher
Rechte (gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe h UMV), aber auch Löschungen und Änderungen
von Eintragungen (gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe s UMV).
C.5.1 - Begründung von dinglichen Rechten
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
794
792
580
450
Eintragungsnummer(n)
Name und Anschrift des Inhabers des dinglichen Rechts
Name und Anschrift des Vertreters des Inhabers des dinglichen Rechts
Eintragungsdatum und -nummer der Begründung des dinglichen Rechts
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.5.2 - Übertragungen von dinglichen Rechten
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
581
794
792
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung der Begründung des dinglichen Rechts, das Gegenstand
der Übertragung ist
Name und Anschrift des neuen Inhabers des dinglichen Rechts
Name und Anschrift des Vertreters des neuen Inhabers des dinglichen Rechts
580
450
Eintragungsdatum und -nummer der Übertragung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.5.3 - Eintragungsänderungen
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
581
...
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht
Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.5.4. - Eintragungslöschungen
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
581
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.6. - Insolvenzverfahren und insolvenzähnliche Verfahren
In diesem Abschnitt erscheinen Eintragungen zu Insolvenzverfahren und insolvenzähnlichen
Verfahren, von denen die Marke betroffen ist (gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe i UMV), aber
auch Löschungen und Änderungen von Eintragungen (gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe s
UMV).
C.6.1. - Eintragung von Vermerken
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
795
580
450
Eintragungsnummer(n)
Stelle, die die Eintragung beantragt hat.
Eintragungsdatum und -nummer des Vermerks
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.6.2. - Eintragungsänderungen
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
581
...
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht
Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.6.3. - Eintragungslöschungen
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
581
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.7. – Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dieser Abschnitt umfasst Pfändungen und Sicherungsmaßnahmen.
C.7.1 - Eintragung von Vermerken
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
795
792
580
450
Eintragungsnummer(n)
Partei, die die Eintragung beantragt
Name und Anschrift des Vertreters der Partei, die die Eintragung beantragt
Eintragungsdatum und –nummer des Verfahrensbeginns
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.7.2. - Eintragungsänderungen
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
581
...
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht
Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.7.3 - Eintragungslöschungen
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
581
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.8. - Zeitrang
Dieser Abschnitt enthält Eintragungen, die vom Amt akzeptierte Inanspruchnahmen des Zeitrangs
gemäß Artikel 35 UMV sowie Löschungen des Zeitrangs zum Gegenstand haben.
C.8.1 - Inanspruchnahmen des Zeitrangs
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
350
580
450
Eintragungsnummer
Zeitrang: Land, (a) Nummer der Eintragung, (b) Datum der Eintragung, (c) Anmeldetag,
(d) Datum der Priorität
Eintragungsdatum und -nummer der Inanspruchnahme des Zeitrangs
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.8.2 - Löschungen des Zeitrangs
Teilweise Löschungen werden nicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung enthält die folgenden
Angaben:
111
350
580
450
Eintragungsnummer(n)
Zeitrang, der Gegenstand der Löschung ist: Land, (a) Nummer der Eintragung, (b) Datum
der Eintragung, (c) Anmeldetag, (d) Datum der Priorität
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.9. - Erklärung des Verfalls und der Nichtigkeit
C.9.1. - Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
Eine neben Code 582 gestellte Ziffer ermöglicht die Feststellung der Art der Antragstellung: (1)
Erklärung des Verfalls und (2) Erklärung der Nichtigkeit.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
582
580
450
Eintragungsnummer
Datum und Art der Antragstellung
Eintragungsdatum und -nummer des Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der
Nichtigkeit
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.9.2. - Entscheidungen über Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
Der Inhalt der Entscheidung über einen Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit wird
durch eine Ziffer dargestellt: (0) Löschungsantrag zurückgewiesen, (1) UM teilweise gelöscht, (2)
UM vollständig gelöscht, (4) UM Gegenstand eines Verzichts, (5) UM Gegenstand eines
Teilverzichts, (6) Löschungsantrag zurückgezogen. Diese Ziffer erscheint neben dem Datum der
Entscheidung (Code 583). Hat die Entscheidung den Inhalt (0), (2), (4) oder (6), ist das Verzeichnis
der Waren und Dienstleistungen ohne Belang.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
583
851
511
580
450
Eintragungsnummer
Datum und (0),(1),(2),(4),( 5 ) oder (6) für den Inhalt der Entscheidung
Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand der Entscheidung sind
Verzeichnis der nach der Entscheidung verbleibenden Waren und Dienstleistungen
Eintragungsdatum und -nummer der Entscheidung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.9.3. - Widerklagen auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
Eine neben Code 582 gestellte Ziffer ermöglicht die Feststellung der Art der Widerklage: (1)
Erklärung des Verfalls und (2) Erklärung der Nichtigkeit.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
582
580
450
Eintragungsnummer
Tag der Einreichung und Art der Widerklage
Eintragungsdatum und -nummer der Widerklage auf Erklärung des Verfalls oder der
Nichtigkeit
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.9.4. - Entscheidungen über Widerklagen auf Erklärung des Verfalls oder der
Nichtigkeit
Der Inhalt der Entscheidung in einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
wird durch eine Ziffer dargestellt: (0) „zurückgewiesen“, (1) „teilweise stattgegeben“ oder (2)
„vollständig stattgegeben“. Diese Ziffer erscheint neben dem Datum der Entscheidung (Code 583).
Hat die Entscheidung den Inhalt (0) oder (2), so erscheint das Verzeichnis der Waren und
Dienstleistungen nicht.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
583
851
511
580
450
Eintragungsnummer
Datum und (0), (1) oder (2) für den Inhalt der Entscheidung
Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand der Entscheidung sind
Verzeichnis der nach der Entscheidung verbleibenden Waren und Dienstleistungen (falls
zutreffend)
Eintragungsdatum und -nummer der Entscheidung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.10. – Berichtigung von Fehlern
C.10.1. - Absolute Fehler
Eine frühere Eintragung im Unionsmarkenregister hätte nicht veröffentlicht werden dürfen und
muss jetzt als null und nichtig angesehen werden.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
581
400
580
450
Eintragungsnummer
Tag und Nummer der irrtümlichen Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
irrtümliche Veröffentlichung enthält
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
C.10.2. - Relative Fehler
Die unter dieser Rubrik veröffentlichte Eintragung im Unionsmarkenregister stellt eine Berichtigung
einer früheren Eintragung dar, die mit einem wesentlichen Fehler behaftet war.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
581
400
...
580
450
Eintragungsnummer
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Berichtigung bezieht
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
fehlerhafte Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Eintragungsdatum und -nummer des Vermerks in das Unionsmarkenregister
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Teil D - Verlängerungen von Unionsmarken
Teil D – Verlängerungen von Unionsmarken
Teil D enthält Informationen über die Verlängerung eingetragener Unionsmarken. Gemäß Artikel 47
Absatz 5 UMV wird in dem Fall, dass sich der Antrag auf Verlängerung oder die Entrichtung der
Gebühren nur auf einen Teil der Dienstleistungen beziehen, für die die Marke eingetragen ist, die
Eintragung nur für diese Waren oder Dienstleistungen verlängert.
Gemäß Artikel 47 Absatz 6 UMV wird die Verlängerung eingetragen. Die Veröffentlichung der
Eintragungen erfolgt gemäß Regel 23 Absatz 5 UMDV.
Teil D ist in zwei Abschnitte unterteilt:
D.1.
D.2.
- Verlängerungen
- Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Verlängerungen
Im Folgenden wird erläutert, wie jeder Abschnitt veröffentlicht wird:
D.1. - Verlängerungen
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
156
186
511
580
450
Eintragungsnummer
Datum, an dem die Verlängerung in Kraft tritt
Erwartetes Ablaufdatum der Verlängerung
Verzeichnis der nach der teilweisen Verlängerung verbleibenden Waren und
Dienstleistungen (falls zutreffend)
Tag und Nummer der Eintragung der Verlängerung
Datum der Veröffentlichung der Verlängerung im Blatt für Unionsmarken
D.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Verlängerungen
D.2.1. - Absolute Fehler
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
400
581
580
450
Eintragungsnummer
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
irrtümliche Veröffentlichung enthält
Datum und Nummer der fehlerhaften Eintragung
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
D.2.2. - Relative Fehler
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
400
581
580
...
450
Eintragungsnummer
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
fehlerhafte Veröffentlichung enthält
Datum und Nummer der fehlerhaften Eintragung
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
Teil E - Anträge auf Umwandlung
Teil E - Anträge auf Umwandlung
In Teil E werden Anträge auf Umwandlung veröffentlicht.
Gemäß Artikel 112 UMV kann der Anmelder oder Inhaber einer Unionsmarke beantragen, dass
seine Anmeldung oder seine Unionsmarke in eine Anmeldung für eine nationale Marke
umgewandelt wird, soweit die Anmeldung der Unionsmarke zurückgewiesen wird oder
zurückgenommen worden ist oder als zurückgenommen gilt oder soweit die Unionsmarke ihre
Wirkung verliert.
Nach Regel 46 UMDV werden Umwandlungsanträge, die eine Unionsmarke oder eine bereits im
Blatt für Unionsmarken veröffentlichte Unionsmarkenanmeldung betreffen, im Blatt für
Unionsmarken veröffentlicht.
Gemäß Artikel 159 UMV kann der Inhaber einer internationalen Registrierung, wenn eine
Benennung der Union im Wege einer internationalen Registrierung zurückgewiesen wurde oder
ihre Wirkung verloren hat, beantragen, dass die Benennung der Union umgewandelt wird, und zwar
entweder a) gemäß den Artikeln 112 bis 114 UMV in eine Anmeldung für eine nationale Marke oder
b) in eine Benennung eines Mitgliedstaats, der Vertragspartei des Madrider Protokolls oder des
Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken ist. Regel 46 UMDV gilt
entsprechend.
Betrifft der Antrag nicht alle Waren und Dienstleistungen, für die die Unionsmarkenanmeldung
eingereicht oder die Unionsmarke eingetragen wurde, so werden die Waren und Dienstleistungen
angegeben, für die die Umwandlung beantragt wird.
Wird die Umwandlung für mehrere Mitgliedstaaten beantragt und ist das Verzeichnis der Waren
und Dienstleistungen nicht für alle Mitgliedstaaten identisch, werden die jeweiligen Waren und
Dienstleistungen für die einzelnen Mitgliedstaaten angegeben. Code 511 wird in Klammern der
Zwei-Buchstaben-Code (WIPO-Standard ST.3) zur Angabe des bzw. der Mitgliedstaaten
vorangestellt.
Teil E ist in vier Abschnitte unterteilt:
E.1. E.2. E.3. E.4.
E.1. -
Anträge auf Umwandlung einer Unionsmarkenanmeldung oder einer eingetragenen UM in
eine nationale Markenanmeldung
Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Anträgen, die in Abschnitt E.1.
veröffentlicht wurden
Anträge auf Umwandlung einer internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist
Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Anträgen, die in Abschnitt E.3.
veröffentlicht wurden
Anträge auf Umwandlung einer Unionsmarkenanmeldung in eine nationale
Markenanmeldung
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
400
580
511
442
Aktenzeichen der Anmeldung oder Eintragung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Eintragungsdatum und -nummer des Umwandlungsantrages, gefolgt von dem
Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, für welche die Umwandlung beantragt wurde
Liste der Waren und Dienstleistungen, für welche die Umwandlung beantragt wird (sofern
zutreffend), für den entsprechenden Mitgliedstaat, bzw. Mitgliedstaaten (sofern zutreffend)
Datum der Veröffentlichung des Umwandlungsantrags im Blatt für Unionsmarken
E.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Anträgen, die in Abschnitt E.1.
veröffentlicht wurden
Dieser Abschnitt enthält Berichtigungen von Fehlern, die bei der Veröffentlichung von Anträgen auf
Umwandlung einer Unionsmarkenanmeldung in eine nationale Markenanmeldung aufgetreten sind.
E.2.1. - Absolute Fehler
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
400
442
Aktenzeichen der Anmeldung oder Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
irrtümliche Veröffentlichung enthält
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
E.2.2. - Relative Fehler
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
400
...
442
Aktenzeichen der Anmeldung oder Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
fehlerhafte Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
E.3. - Antrag auf Umwandlung einer internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist
E.3.1. – Antrag auf Umwandlung einer internationalen Eintragung in eine nationale
Markenanmeldung
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
580
450
Nummer der internationalen Eintragung
Datum und Nummer des Umwandlungsantrags der internationalen Eintragung, gefolgt von
dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, für die die Umwandlung beantragt worden ist
Datum der Veröffentlichung des Umwandlungsantrags im Blatt für Unionsmarken
E.3.2. – Antrag auf Umwandlung einer internationalen Eintragung in eine Benennung
eines Mitgliedstaates, der Vertragspartei des Madrider Protokoll oder des
Madrider Abkommens ist
111
580
450
Nummer der internationalen Eintragung
Datum und Nummer des Umwandlungsantrags der internationalen Eintragung, gefolgt von
der Benennung/den Benennungen des Mitgliedstaates/der Mitgliedstatten, der/die
Vertragspartei des Madrider Protokoll oder des Madrider Abkommens ist/sind
Datum der Veröffentlichung des Umwandlungsantrags im Blatt für Unionsmarken
E.4. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Anträgen, die in Abschnitt E.3.
veröffentlicht wurden
Dieser Abschnitt enthält Berichtigungen von Fehlern, die bei der Veröffentlichung von Anträgen auf
Umwandlung einer Unionsmarke in eine nationale Markenanmeldung aufgetreten sind.
E.4.1. - Absolute Fehler
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
Nummer der internationalen Eintragung
400
442
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
irrtümliche Veröffentlichung enthält
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
E.4.2. - Relative Fehler
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
400
...
442
Nummer der internationalen Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
fehlerhafte Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
Teil F - Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand)
Teil F - Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
Teil F befasst sich mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Gemäß Artikel 81 Absatz 1 UMV
wird der Anmelder, der Inhaber der Unionsmarke oder jeder andere an einem Verfahren vor dem
Amt Beteiligte, der trotz Beachtung aller nach den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt
verhindert worden ist, gegenüber dem Amt eine Frist einzuhalten, auf Antrag wieder in den vorigen
Stand eingesetzt wird, wenn die Verhinderung nach dieser Verordnung den Verlust eines Rechts
oder eines Rechtsmittels zur unmittelbaren Folge hat.
Die UMV sieht eine Veröffentlichung der Wiedereinsetzung von Rechten im Blatt für Unionsmarken
vor. Eine derartige Veröffentlichung erfolgt nur dann, wenn die versäumte Frist, die Anlass für den
Antrag auf Wiedereinsetzung gab, tatsächlich zur Veröffentlichung einer Statusänderung in der
Anmeldung oder Eintragung einer Unionsmarke geführt hat, denn nur in einem solchen Fall haben
sich Dritte auf einen Rechtsverlust an der Anmeldung oder Unionsmarke berufen können.
Teil F ist in zwei Abschnitte unterteilt:
F.1. - Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
F.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten
F.1. - Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
111
580
442
450
Aktenzeichen der Anmeldung (falls zutreffend)
Eintragungsnummer (falls zutreffend)
Tag der Eintragung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung von Rechten
Datum der Veröffentlichung des Vermerks über die Wiedereinsetzung von Rechten im
Blatt für Unionsmarken (falls Code 210 zutrifft)
Datum der Veröffentlichung des Vermerks über die Wiedereinsetzung von Rechten im
Blatt für Unionsmarken (falls Code 111 zutrifft)
F.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten
F.2.1. - Absolute Fehler
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
111
400
442
580
450
Aktenzeichen der Anmeldung (falls zutreffend)
Eintragungsnummer (falls zutreffend)
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
irrtümliche Veröffentlichung enthält
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 210
zutrifft)
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung (falls Code 111 zutrifft)
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 111
zutrifft)
F.2.2. - Relative Fehler
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
210
111
400
...
Aktenzeichen der Anmeldung (falls zutreffend)
Eintragungsnummer (falls zutreffend)
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
fehlerhafte Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
442
580
450
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 210
zutrifft)
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung (falls Code 111 zutrifft)
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 111
zutrifft)
Teil M – Internationale Eintragungen, in denen die Union
benannt ist
Teil M – Internationale Eintragungen, in denen die Union benannt ist
In Teil M werden internationale Eintragungen, in denen gemäß dem Madrider Protokoll die Union
benannt ist, und nachträgliche Benennungen der Union veröffentlicht.
Teil M ist in fünf Abschnitte unterteilt:
M.1. - Internationale Eintragungen und nachträgliche Benennungen, die gemäß Artikel
Absatz 1 UMV veröffentlicht werden
M.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Eintragungen, die in Abschnitt
veröffentlicht wurden
M.3. - Internationale Eintragungen und nachträgliche Benennungen, die gemäß Artikel
Absatz 2 UMV veröffentlicht werden
M.4. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Eintragungen, die in Abschnitt
veröffentlicht wurden
M.5. - Änderungen der Satzungen für die Verwendung von Kollektivmarken
152
M.1.
152
M.3.
Im Folgenden wird erläutert, wie jeder Abschnitt veröffentlicht wird:
M.1. - Internationale Eintragungen und nachträgliche Benennungen, die gemäß Artikel 152
Absatz 1 UMV veröffentlicht werden
Internationale Eintragungen, in denen nach dem Madrider Protokoll die Union benannt wird, und
nachträgliche Benennungen der Union werden gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV veröffentlicht.
Gemäß Artikel 151 Absatz 1 UMV hat eine internationale Eintragung vom Tage ihrer Registrierung
oder vom Tage der nachträglichen Benennung der Union dieselbe Wirkung wie die Anmeldung
einer Unionsmarke.
In Artikel 152 Absatz 1 UMV ist festgelegt, welche bibliografischen Angaben veröffentlicht werden
müssen. Diesen Daten werden INID-Codes gemäß dem WIPO-Standard ST.60 vorangestellt. Beim
Code 460 handelt es sich um einen neu geschaffenen vorläufigen Code, da die derzeitigen Codes
unter der Kategorie 400 des WIPO-Standards ST.60 keine Unterscheidung zwischen dem Datum
der Veröffentlichung im Blatt des Internationalen Büros und dem Datum der Veröffentlichung im
Blatt für Unionsmarken ermöglichen. Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
151
891
460
441
541
546
270
511
Nummer der internationalen Eintragung
Tag der internationalen Eintragung
Tag der nachträglichen Benennung (falls zutreffend)
Datum/Daten der Veröffentlichung im Blatt des Internationalen Büros
Datum der Veröffentlichung der internationalen Eintragung oder nachträglichen Benennung
Blatt für Unionsmarken / Tag des Beginns der Widerspruchsfrist
Wiedergabe der Marke in Standardschrift
Wiedergabe der Marke, soweit sie nicht in Standardschrift angemeldet ist
Sprache, in der die internationale Anmeldung eingereicht wurde / zweite vom Anmelder
angegebene Sprache
Nummern der Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizzaer Klassifikation)
Unter Code 441 werden zwei Daten veröffentlicht:
das Datum der Veröffentlichung gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV, d. h. das Datum der
Veröffentlichung im Blatt für Unionsmarken,
das Datum des Beginns der Widerspruchsfrist. Gemäß Artikel 156 Absatz 2 UMV ist ein
Widerspruch innerhalb einer Frist zu erheben, die 6 Monate nach dem Datum der OnlineVeröffentlichung des Blatts für Unionsmarken beginnt.
Gemäß Artikel 156 Absatz 2 UMV gilt ein Widerspruch erst als ordnungsgemäß erhoben, wenn die
Widerspruchsgebühr (320 Euro) entrichtet wurde. Der Widerspruch ist schriftlich beim Amt in
Alicante unter folgender Anschrift einzulegen:
•
Per Telefax:
+34 96 513 1344
•
Durch besondere Zustellung, z. B. durch einen Kurierdienst:
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Avenida de Europa, 4
E - 03008 Alicante, Spanien
•
Per Post (nicht durch besondere Zustellung):
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Apto. de Correos 77
E - 03008 Alicante, Spanien
Die Sprachencodes unter Code 270 beziehen sich auf:
die Sprache, in der die internationale Anmeldung eingereicht wurde (eine der nach dem
Madrider Protokoll zulässigen Sprachen),
die zweite Sprache, die vom Anmelder angegeben werden muss (eine der Sprachen des
Amtes).
Die Zwei-Buchstaben-Codes für die Bezeichnung der Sprachen entsprechen der ISO-Norm 639-1.
Unter Code 511 werden die Nummern der Waren- und Dienstleistungsklassen angegeben, für die
ein Schutz beantragt wird.
M.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in internationalen Eintragungen, die
gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV veröffentlicht wurden
Dieser Abschnitt enthält Berichtigungen von Fehlern, die bei der Veröffentlichung internationaler
Eintragungen und nachträglicher Benennungen gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV aufgetreten sind.
M.2.1. - Absolute Fehler
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
400
441
Nummer der internationalen Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
irrtümliche Veröffentlichung enthält
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
M.2.2. - Relative Fehler
Die Veröffentlichung von Berichtigungen von Fehlern oder Unrichtigkeiten, die zu einem früheren
Zeitpunkt gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV veröffentlicht wurden, kann in Bezug auf neue
Elemente, die erstmalig in der geänderten Veröffentlichung enthalten sind, zu einer neuen
Widerspruchsfrist führen, wenn die Veröffentlichung nach Beginn der ersten Widerspruchsfrist
erfolgt. Das berichtigte Element wird zusammen mit den Daten über die unrichtige Veröffentlichung
vollständig veröffentlicht, ohne dass eine genauere Angabe erfolgt, welcher Teil des Elements
geändert wurde.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
400
...
441
Nummer der internationalen Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
fehlerhafte Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
M.3. - Internationale Eintragungen und nachträgliche Benennungen, die gemäß Artikel 152
Absatz 2 UMV veröffentlicht werden
Wurde für eine internationale Registrierung, in der die Union benannt ist, gemäß dem Madrider
Protokoll keine Schutzverweigerung mitgeteilt oder wurde eine solche Verweigerung widerrufen, so
wird diese Tatsache gemäß Artikel 152 Absatz 2 UMV veröffentlicht.
In Artikel 152 Absatz 2 UMV ist festgelegt, welche bibliografischen Angaben veröffentlicht werden
müssen. Diesen Daten werden INID-Codes gemäß dem WIPO-Standard ST.60 vorangestellt. Beim
Code 460 handelt es sich um einen neu geschaffenen vorläufigen Code (siehe Erläuterung in
Abschnitt M.1.).
Die Angaben werden wie folgt dargestellt:
M.3.1. - Internationale Eintragungen mit oder ohne Änderungen seit ihrer
Veröffentlichung gemäß Artikel 152 Absatz 1 UMV
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
460
400
450
Nummer der internationalen Eintragung
Datum/Daten der Veröffentlichung im Blatt des Internationalen Büros (falls zutreffend)
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Datum der Veröffentlichung der internationalen Eintragung oder nachträglichen
Benennung im Blatt für Unionsmarken
M.4. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in internationalen Eintragungen, die
gemäß Artikel 152 Absatz 2 UMV veröffentlicht wurden
Dieser Abschnitt enthält Berichtigungen von Fehlern, die bei der Veröffentlichung internationaler
Eintragungen und nachträglicher Benennungen gemäß Artikel 152 Absatz 2 UMV aufgetreten sind.
M.4.1. - Absolute Fehler
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
400
450
Nummer der internationalen Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
irrtümliche Veröffentlichung enthält
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
M.4.2. - Relative Fehler
Die Veröffentlichung von Berichtigungen von Fehlern oder Unrichtigkeiten, die zu einem früheren
Zeitpunkt gemäß Artikel 152 Absatz 2 UMV veröffentlicht wurden, kann in Bezug auf neue
Elemente, die erstmalig in der geänderten Veröffentlichung enthalten sind, zu einer neuen
Widerspruchsfrist führen. Das berichtigte Element wird zusammen mit den Daten über die
unrichtige Veröffentlichung vollständig veröffentlicht, ohne dass eine genauere Angabe erfolgt,
welcher Teil des Elements geändert wurde. Den veröffentlichten Daten werden INID-Codes
vorangestellt.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
400
...
450
Nummer der internationalen Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
fehlerhafte Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
M.5. - Änderungen der Satzungen für die Verwendung von Kollektivmarken
Die Beschreibung der Änderung ist nicht Gegenstand der Veröffentlichung.
Die Veröffentlichung enthält die folgenden Angaben:
111
580
450
Nummer der internationalen Eintragung
Tag und Nummer der Eintragung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Verzeichnis der in der Veröffentlichung verwendeten
Codes
Verzeichnis der in der Veröffentlichung verwendeten Codes
A.1. - Anmeldungen, die gemäß Artikel 39 UMV veröffentlicht werden
210
220
442
541
546
551
554
555
556
557
558
559
571
591
531
526
521
731
740
270
511
300
230
350
646
Aktenzeichen der Anmeldung
Anmeldetag
Datum der Veröffentlichung der Anmeldung im Blatt für Unionsmarken
Wiedergabe der Marke in Standardschrift
Wiedergabe der Marke, soweit sie nicht in Standardschrift angemeldet ist
Kollektivmarke
Dreidimensionale Marke
Hologramm
Hörmarke
Geruchsmarke
Farbmarke
Andere Marke
Beschreibung der Marke
Angabe der Farbe(n)
Bildbestandteile (Wiener Klassifikation)
Disclaimer
Durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft
Name und Anschrift des Anmelders
Name und Anschrift des Vertreters
Sprache, in der die Anmeldung eingereicht wurde, und zweite Sprache
Verzeichnis der in Übereinstimmung mit den Klassen der Nizzaer Klassifikation in Gruppen
zusammengefassten Waren und Dienstleistungen
Land, Datum und Nummer der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird
Name der Ausstellung und Tag der ersten Zurschaustellung (Priorität gemäß Artikel 33
UMV)
Zeitrang: Land; (a) Nummer der Eintragung; (b) Tag der Eintragung; (c) Anmeldetag; (d)
Prioritätsdatum
Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt
ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden
Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend)
Sofern die Codezahlen 521, 551, 554, 555, 556, 557, 558 oder 559 anwendbar sind, folgt auf diese
eine Zahl (1 = ja, 0 = nein).
A.2. - Änderungen von bereits veröffentlichten Unionsmarkenanmeldungen
A.2.1. - Berichtigungen von Fehlern und Unrichtigkeiten
A.2.1.1. - Absolute Fehler
210
400
442
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche
Veröffentlichung enthält
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
A.2.1.2. - Relative Fehler
210
400
...
442
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte
Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
A.2.2. - Zurücknahmen
210
400
442
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Datum der Veröffentlichung der Zurücknahme im Blatt für Unionsmarken
A.2.3. - Einschränkungen
210
400
511
442
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Angabe der verbleibenden Waren/Dienstleistungen
Datum der Veröffentlichung der Einschränkung im Blatt für Unionsmarken
A.2.4. - Zurückweisungen
A.2.4.1. - Vollständige Zurückweisungen
210
400
442
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Datum der Veröffentlichung der vollständigen Zurückweisung im Blatt für Unionsmarken
A.2.4.2. - Teilweise Zurückweisungen
210
400
511
442
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Angabe der verbleibenden Waren/Dienstleistungen
Datum der Veröffentlichung der teilweisen Zurückweisung im Blatt für Unionsmarken
A.2.5. - Teilungen
A.2.5.1. - Geänderte ursprüngliche Anmeldungen
210
400
511
442
641
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Angabe der verbleibenden Waren/Dienstleistungen
Datum der Veröffentlichung der Teilung im Blatt für Unionsmarken
Nummer(n) und Datum/Daten der aus der Teilung resultierenden Teilanmeldung(en)
A.2.5.2. - Resultierende Teilanmeldungen
210
220
442
541
546
551
554
555
556
557
558
559
Aktenzeichen der Anmeldung
Anmeldetag
Datum der Veröffentlichung der Anmeldung im Blatt für Unionsmarken
Wiedergabe der Marke in Standardschrift
Wiedergabe der Marke, soweit sie nicht in Standardschrift angemeldet ist
Kollektivmarke
Dreidimensionale Marke
Hologramm
Hörmarke
Geruchsmarke
Farbmarke
Andere Marke
571
591
531
526
521
731
740
270
511
300
230
350
641
646
Beschreibung der Marke
Angabe der Farbe(n)
Bildbestandteile (Wiener Klassifikation)
Disclaimer
Durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft
Name und Anschrift des Anmelders
Name und Anschrift des Vertreters
Sprache, in der die Anmeldung eingereicht wurde, und zweite Sprache
Verzeichnis der in Übereinstimmung mit den Klassen der Nizzaer Klassifikation in Gruppen
zusammengefassten Waren und Dienstleistungen
Land, Datum und Nummer der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird
Name der Ausstellung und Tag der ersten Zurschaustellung (Priorität gemäß Artikel 33
UMV)
Zeitrang: Land; (a) Nummer der Eintragung; (b) Tag der Eintragung; (c) Anmeldetag; (d)
Prioritätsdatum
Nummer(n) und Datum/Daten der ursprüngliche Anmeldung, die Gegenstand der Teilung ist
Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt
ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden
Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend)
B.1. - Eintragungen ohne Änderungen seit der Veröffentlichung der Anmeldung
111
151
450
210
400
646
Eintragungsnummer
Tag der Eintragung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt
ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden
Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend)
NB: Durch die Eintragung ins Register wird Code 731 zu 732. Diese Änderung wird nicht
veröffentlicht, da sie die Art der Angabe und nicht ihren Inhalt betrifft.
B.2. - Eintragungen mit Änderungen seit der Veröffentlichung der Anmeldung
111
151
450
210
400
...*
646
*
Eintragungsnummer
Tag der Eintragung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Aktenzeichen der Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Angaben*, die geändert wurden
Umwandlung: Nummer der gelöschten internationalen Eintragung, in der die Union benannt
ist; (a) Tag der internationalen Eintragung bzw. (falls zutreffend) der nachfolgenden
Benennung; (b) Prioritätstag der internationalen Eintragung (falls zutreffend)
Die in der Einleitung von Teil A des Blattes für Unionsmarken angegebenen Codes und
Verweise (mit Ausnahme von Code 731, der zu 732 wird) bleiben unverändert.
B.3. - Eintragungen aufgrund eines teilweisen Rechtsübergangs von Waren und Dienstleistungen
111
151
450
641
400
Nummer der Neueintragung
Tag der Neueintragung
Datum der Veröffentlichung der Neueintragung im Blatt für Unionsmarken
Nummer und Tag der ursprünglichen Anmeldung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Andere gemäß Artikel 87 Absatz 2 UMV erforderliche Angaben*
...*
*
Die in der Einleitung von Teil A des Blatts für Unionsmarken angegebenen Codes und Verweise
(mit Ausnahme von Code 731, der zu 732 wird) bleiben unverändert.
B.4. - Berichtigung von Fehlern
B.4.1. - Absolute Fehler
111
450
400
580
Eintragungsnummer
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche
Veröffentlichung enthält
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
B.4.2. - Relative Fehler
111
...
450
400
580
Eintragungsnummer
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte
Veröffentlichung enthält
Eintragungsdatum und -nummer der Berichtigung
Sofern die Codezahlen 521, 551, 554, 555, 556, 557, 558 oder 559 anwendbar sind, folgt auf diese
eine Zahl (1 = ja, 0 = nein).
C.1. - Inhaber
C.1.1. - Vollständige Rechtsübergänge
111
732
740
580
450
Eintragungsnummer(n)
Name(n) und Anschrift(en) des/der neuen Inhaber(s)
Name und Anschrift des Vertreters des neuen Inhabers (falls zutreffend)
Eintragungsdatum und -nummer des Rechtsübergangs
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.1.2. - Teilweise Rechtsübergänge
111
646
400
732
740
851
511
580
450
Nummer der Neueintragung
Tag und Nummer der ursprünglichen Eintragung
Datum der Veröffentlichung der ursprünglichen Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Name und Anschrift des Inhabers der Neueintragung
Name und Anschrift des Vertreters des Inhabers der Neueintragung
Übertragene Waren und Dienstleistungen (die unter die Neueintragung fallen)
In der ursprünglichen Eintragung verbleibende Waren und Dienstleistungen
Eintragungsdatum und -nummer des teilweisen Rechtsübergangs
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.1.3 - Änderungen von Namen und Anschrift
111
732
580
450
Eintragungsnummer(n)
Neuer Name und Anschrift des Inhabers
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.1.4. - Sonstige Eintragungen
111
841
842
580
450
Eintragungsnummer(n)
Neue Staatsangehörigkeit
Neuer Staat des Wohnsitzes des Inhabers
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.2. - Vertreter
C.2.1 - Änderungen des Namens und der Geschäftsanschrift
111
740
580
450
Eintragungsnummer(n)
Neuer Name und Geschäftsanschrift des Vertreters
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.2.2. - Wechsel von Vertretern
111
740
580
450
Eintragungsnummer(n)
Name und Anschrift des neuen Vertreters
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.2.3 - Bestellung eines neuen Vertreters
111
740
580
450
Eintragungsnummer(n)
Name und Anschrift des neuen Vertreters
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.2.4. - Löschung des Vertreters
111
580
450
Eintragungsnummer(n)
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3. - Marke
C.3.1. - Vollständiger Verzicht
111
580
450
Eintragungsnummer(n)
Eintragungsdatum und -nummer des Verzichts
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3.2. - Teilweiser Verzicht
111
851
580
450
Eintragungsnummer(n)
Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach dem Verzicht
Eintragungsdatum und -nummer des Verzichts
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3.4. - Änderungen der Wiedergabe der Marke
111
540
400
Eintragungsnummer
Wiedergabe der geänderten Marke
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blattes für Unionsmarken, in dem die
580
450
frühere Wiedergabe der Marke veröffentlicht wurde
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3.5. - Änderungen der Satzungen für die Verwendung von Unionskollektivmarken
111
580
450
Eintragungsnummer
Eintragungsdatum und -nummer
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3.6. - Internationale Marke
111
646
580
450
Eintragungsnummer der Basisunionsmarke
Datum und Nummer der internationalen Eintragung, die auf einer Unionsmarke beruht
Eintragungsdatum und -nummer
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3.7. - Ersatz von Unionsmarkeneintragungen
881
646
580
450
Datum und Nummer der durch eine internationale Eintragung ersetzten
Unionsmarkeneintragung
Datum und Nummer der internationalen Eintragung, die eine Unionsmarke ersetzt
Eintragungsdatum und -nummer
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.3.8. - Teilung von Unionsmarkeneintragungen
C.3.8.1. - Geänderte ursprüngliche Eintragungen
111
400
511
580
450
646
Ursprüngliche Eintragungsnummer
Datum der Veröffentlichung der ursprünglichen Eintragung im Blatt für Unionsmarken
In der ursprünglichen Eintragung verbleibende Waren und Dienstleistungen
Eintragungsdatum und -nummer der Teilung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Nummer und Datum der resultierenden Teileintragung(en)
C.3.8.2. - Resultierende Teileintragungen
111
400
851
580
450
646
Nummer der Teileintragung
Datum der Veröffentlichung der ursprünglichen Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Waren und Dienstleistungen, die unter die Teileintragung fallen
Eintragungsdatum und -nummer der Teilung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
Nummer und Datum der ursprünglichen Eintragung, die Gegenstand der Teilung ist
C.3.9. – Ablauf von UM-Eintragungen
111
186
580
450
Eintragungsnummer
Ablaufdatum der Eintragung
Datum und Nummer der Eintragung im Register
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.4. - Lizenzen
C.4.1. - Erteilung von Lizenzen
111
791
Eintragungsnummer(n)
Name und Anschrift des Lizenznehmers
792
793
580
450
Name und Anschrift des Vertreters des Lizenznehmers
Art der Lizenz
Eintragungsdatum und -nummer der Lizenzerteilung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.4.2 - Erteilung von Unterlizenzen
111
581
791
792
580
450
Eintragungsnummer(n)
Eintragungsdatum und -nummer der Lizenz, die Gegenstand einer Unterlizenz ist
Name und Anschrift des Unterlizenznehmers
Name und Anschrift des Vertreters des Unterlizenznehmers
Eintragungsdatum und -nummer der Unterlizenzerteilung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.4.3 - Übertragungen von Lizenzen oder Unterlizenzen
111
581
791
792
580
450
Eintragungsnummer(n)
Eintragungsdatum und -nummer der Erteilung der Lizenz oder Unterlizenz, die Gegenstand
der Übertragung ist
Name und Anschrift des neuen Lizenznehmers oder Unterlizenznehmers
Name und Anschrift des Vertreters des neuen Lizenznehmers oder Unterlizenznehmers
Eintragungsdatum und -nummer der Lizenz- oder Unterlizenzübertragung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.4.4. - Eintragungsänderungen
111
581
...
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht
Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.4.5. - Eintragungslöschungen
111
581
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.5. - Dingliche Rechte (Belastungen)
C.5.1 - Begründung von dinglichen Rechten
111
794
792
580
450
Eintragungsnummer(n)
Name und Anschrift des Inhabers des dinglichen Rechts
Name und Anschrift des Vertreters des Inhabers des dinglichen Rechts
Eintragungsdatum und -nummer der Begründung des dinglichen Rechts
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.5.2 - Übertragungen von dinglichen Rechten
111
581
794
792
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung der Begründung des dinglichen Rechts, das Gegenstand
der Übertragung ist
Name und Anschrift des neuen Inhabers des dinglichen Rechts
Name und Anschrift des Vertreters des neuen Inhabers des dinglichen Rechts
Eintragungsdatum und -nummer der Übertragung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.5.3 - Eintragungsänderungen
111
581
...
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht
Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.5.4. - Eintragungslöschungen
111
581
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.6. - Insolvenzverfahren und insolvenzähnliche Verfahren
C.6.1. - Eintragung von Vermerken
111
795
580
450
Eintragungsnummer(n)
Stelle, die die Eintragung beantragt hat
Eintragungsdatum und -nummer des Vermerks
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.6.2. - Eintragungsänderungen
111
581
...
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht
Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.6.3. - Eintragungslöschungen
111
581
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.7. – Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
C.7.1 - Eintragung von Vermerken
111
795
792
580
450
Eintragungsnummer(n)
Partei, die die Eintragung beantragt
Name und Anschrift des Vertreters der Partei, die die Eintragung beantragt
Eintragungsdatum und –nummer des Verfahrensbeginns
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.7.2. - Eintragungsänderungen
111
581
...
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Änderung bezieht
Geänderte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Eintragungsdatum und -nummer der Änderung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.7.3 - Eintragungslöschungen
111
581
580
450
Eintragungsnummer(n)
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Löschung bezieht
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.8. - Zeitrang
C.8.1 - Inanspruchnahmen des Zeitrangs
111
350
580
450
Eintragungsnummer
Zeitrang: Land, (a) Nummer der Eintragung, (b) Datum der Eintragung, (c) Anmeldetag, (d)
Datum der Priorität
Eintragungsdatum und -nummer der Inanspruchnahme des Zeitrangs
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.8.2 - Löschungen des Zeitrangs
111
350
580
450
Eintragungsnummer(n)
Zeitrang, der Gegenstand der Löschung ist: Land, (a) Nummer der Eintragung, (b) Datum
der Eintragung, (c) Anmeldetag, (d) Datum der Priorität
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.9. - Erklärung des Verfalls und der Nichtigkeit
C.9.1. - Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
111
582
580
450
Eintragungsnummer
Datum und Art der Antragstellung
Eintragungsdatum und -nummer des Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.9.2. - Entscheidungen über Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
111
583
851
511
580
450
Eintragungsnummer
Datum und (0),(1),(2),(4),( 5 ) oder (6) für den Inhalt der Entscheidung
Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand der Entscheidung sind
Verzeichnis der nach der Entscheidung verbleibenden Waren und Dienstleistungen
Eintragungsdatum und -nummer der Entscheidung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.9.3. - Widerklagen auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
111
582
580
450
Eintragungsnummer
Tag der Einreichung und Art der Widerklage
Eintragungsdatum und -nummer der Widerklage auf Erklärung des Verfalls oder der
Nichtigkeit
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.9.4. - Entscheidung über Widerklagen auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
111
583
851
Eintragungsnummer
Datum und (0), (1) oder (2) für den Inhalt der Entscheidung
Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand der Entscheidung sind
511
580
450
Verzeichnis der nach der Entscheidung verbleibenden Waren und Dienstleistungen (falls
zutreffend)
Eintragungsdatum und -nummer der Entscheidung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.10. - Berichtigung von Fehlern
C.10.1. - Absolute Fehler
111
581
400
580
450
Eintragungsnummer
Tag und Nummer der irrtümlichen Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche
Veröffentlichung enthält
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
C.10.2. - Relative Fehler
111
581
400
...
580
450
Eintragungsnummer
Tag und Nummer der Eintragung, auf die sich die Berichtigung bezieht
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte
Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Eintragungsdatum und -nummer des Vermerks in das Unionsmarkenregister
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken
D.1. - Verlängerungen
111
156
186
511
580
450
Eintragungsnummer
Datum, an dem die Verlängerung in Kraft tritt
Erwartetes Ablaufdatum der Verlängerung
Verzeichnis der nach der teilweisen Verlängerung verbleibenden Waren und
Dienstleistungen (falls zutreffend)
Tag und Nummer der Eintragung der Verlängerung
Datum der Veröffentlichung der Verlängerung im Blatt für Unionsmarken
D.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Verlängerungen
D.2.1. - Absolute Fehler
111
400
581
580
450
Eintragungsnummer
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche
Veröffentlichung enthält
Datum und Nummer der fehlerhaften Eintragung
Eintragungsdatum und –nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
D.2.2. - Relative Fehler
111
400
Eintragungsnummer
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte
Veröffentlichung enthält
581
580
…
450
Datum und Nummer der fehlerhaften Eintragung
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Eintragungsdatum und –nummer der Löschung
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
E.1. - Anträge auf Umwandlung einer Unionsmarkenanmeldung oder –eintragung in eine nationale
Markenanmeldung
210
400
580
511
442
Aktenzeichen der Anmeldung oder Eintragung
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Eintragungsdatum und -nummer des Umwandlungsantrages, gefolgt von dem Mitgliedstaat
oder den Mitgliedstaaten, für welche die Umwandlung beantragt wurde
Liste der Waren und Dienstleistungen, für welche die Umwandlung beantragt wird (sofern
zutreffend), für den entsprechenden Mitgliedstaat, bzw. Mitgliedstaaten (sofern zutreffend)
Datum der Veröffentlichung des Umwandlungsantrags im Blatt für Unionsmarken
E.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Anträgen, die in Abschnitt E.5. veröffentlicht
wurden
E.2.1. - Absolute Fehler
210
400
442
Aktenzeichen der Anmeldung oder Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche
Veröffentlichung enthält
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
E.2.2. - Relative Fehler
210
400
...
442
Aktenzeichen der Anmeldung oder Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte
Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
E.3. - Anträge auf Umwandlung einer internationalen Eintragung, in der die Union benannt ist
E.3.1 - Antrag auf Umwandlung einer internationalen Eintragung in eine nationale
Markenanmeldung
111
580
450
Nummer der internationalen Eintragung
Datum und Nummer des Umwandlungsantrags der internationalen Eintragung, gefolgt von
dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, für die die Umwandlung beantragt worden ist
Datum der Veröffentlichung des Umwandlungsantrags im Blatt für Unionsmarken
E.3.2. – Antrag auf Umwandlung einer internationalen Eintragung in eine Benennung eines
Mitgliedstaates, der Vertragspartei des Madrider Protokoll oder des Madrider Abkommens ist
111
580
450
Nummer der internationalen Eintragung
Datum und Nummer des Umwandlungsantrags der internationalen Eintragung, gefolgt von
der Benennung/den Benennungen des Mitgliedstaates/der Mitgliedstatten, der/die
Vertragspartei des Madrider Protokoll oder des Madrider Abkommens ist/sind
Datum der Veröffentlichung des Umwandlungsantrags im Blatt für Unionsmarken
E.4. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in Anträgen, die in Abschnitt E.3. veröffentlicht
wurden
E.4.1. - Absolute Fehler
111
400
442
Nummer der internationalen Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche
Veröffentlichung enthält
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
E.4.2. - Relative Fehler
111
400
...
442
Nummer der internationalen Eintragung
Datum, Nummer, Teil und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die
fehlerhafte Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
450
Datum der Veröffentlichung des Antrags auf Umwandlung im Blatt für Unionsmarken
F.1. - Restitutio in integrum (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
210
111
580
442
450
Aktenzeichen der Anmeldung (sofern zutreffend)
Eintragungsnummer (if applicable)
Tag der Eintragung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung von Rechten
Datum der Veröffentlichung des Vermerks über die Wiedereinsetzung von Rechten im Blatt
für Unionsmarken (falls Code 210 zutrifft)
Datum der Veröffentlichung des Vermerks über die Wiedereinsetzung von Rechten im Blatt
für Unionsmarken (falls Code 111 zutrifft)
F.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten
F.2.1. - Absolute Fehler
210
111
400
442
580
450
Aktenzeichen der Anmeldung (falls zutreffend)
Eintragungsnummer (falls zutreffend)
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche
Veröffentlichung enthält
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 210 zutrifft)
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung (falls Code 111 zutrifft)
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 111 zutrifft)
F.2.2. - Relative Fehler
210
111
400
...
442
580
450
Aktenzeichen der Anmeldung (falls zutreffend)
Eintragungsnummer (falls zutreffend)
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte
Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 210
zutrifft)
Eintragungsdatum und -nummer der Löschung (falls Code 111 zutrifft)
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken (falls Code 111
zutrifft)
M.1.- Internationale Eintragungen und nachträgliche Benennungen, die gemäß Artikel 152 Absatz 1
UMV veröffentlicht werden
111
151
891
460
441
541
546
270
Nummer der internationalen Eintragung
Tag der internationalen Eintragung
Tag der nachträglichen Benennung (falls zutreffend)
Datum/Daten der Veröffentlichung im Blatt des Internationalen Büros
Datum der Veröffentlichung der internationalen Eintragung oder nachträglichen Benennung im
Blatt für Unionsmarken / Tag des Beginns der Widerspruchsfrist
Wiedergabe der Marke in Standardschrift
Wiedergabe der Marke, soweit sie nicht in Standardschrift angemeldet ist
Sprache, in der die internationale Anmeldung eingereicht wurde / zweite vom Anmelder
511
angegebene Sprache
Nummern der Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizzaer Klassifikation)
M.2. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in internationalen Eintragungen, die gemäß
Artikel 152 Absatz 1 UMV veröffentlicht wurden
M.2.1. - Absolute Fehler
111
400
441
Nummer der internationalen Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche
Veröffentlichung enthält
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
M.2.2. - Relative Fehler
111
400
...
441
Nummer der internationalen Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte
Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
M.3.- Internationale Eintragungen und nachträgliche Benennungen, die gemäß Artikel 152 Absatz 2
UMV veröffentlicht werden
M.3.1. - Internationale Eintragungen mit oder ohne Änderungen seit ihrer Veröffentlichung gemäß
Artikel 152 Absatz 1 UMV
111
460
400
450
Nummer der internationalen Eintragung
Datum/Daten der Veröffentlichung im Blatt des Internationalen Büros (falls zutreffend)
Datum/Daten, Nummer(n) und Abschnitt(e)/Überschrift(en) der früheren
Veröffentlichung(en) im Blatt für Unionsmarken
Datum der Veröffentlichung der internationalen Eintragung oder nachträglichen Benennung
im Blatt für Unionsmarken
M.4. - Berichtigung von Fehlern oder Unrichtigkeiten in internationalen Eintragungen, die gemäß
Artikel 152 Absatz 2 UMV veröffentlicht wurden
M.4.1. - Absolute Fehler
111
400
450
Nummer der internationalen Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die irrtümliche
Veröffentlichung enthält
Datum der Veröffentlichung der Löschung im Blatt für Unionsmarken
M.4.2. - Relative Fehler
111
400
...
450
Nummer der internationalen Eintragung
Datum, Nummer und Abschnitt/Überschrift des Blatts für Unionsmarken, das die fehlerhafte
Veröffentlichung enthält
Berichtigte Angabe, der der entsprechende Code vorangestellt ist
Datum der Veröffentlichung der Berichtigung im Blatt für Unionsmarken
M.5. - Änderungen der Satzungen für die Verwendung von Kollektivmarken
111
580
450
Nummer der internationalen Eintragung
Tag und Nummer der Eintragung
Datum der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken