Landgericht Gera • Pressestelle - Rudolf-Diener-Straße 2 07545 Gera Tel: 0365/834-1207; Fax: 0365/8341235 Mail: [email protected] Übersicht über die bei den Strafkammern des Landgerichts Gera im Februar 2016 anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermine 1. Nachtrag 3. Strafkammer (230 Js 29360/12 3 KLs) Tatvorwurf: Unterschlagung u.a. Tatort: Jena Tatzeit: 26.07.2012 bis 12.04.2015 Donnerstag, den 25.02.2016 09:30 Uhr Haus 2 Raum 003 Fortsetzungstermine sind für März und April 2016 anberaumt. Der Angeklagte ist 51 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Zeitraum vom 26.07.2012 bis zum 12.04.2015 eine Vielzahl von Straftaten begangen zu haben. Die vorgeworfenen Straftaten umfassen Beförderungserschleichung, Führen eines Fahrzeuges trotz Fahruntüchtigkeit, Verstoß gegen das Waffengesetz, Besitz von Betäubungsmitteln, ohne die dafür notwendige Erlaubnis zu haben, Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung, Hausfriedensbruch und Nötigung. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. HINWEIS: Für die Medienberichterstattung wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des Justizzentrums Gera außerhalb der Sitzungen Bild- und Tonaufnahmen grundsätzlich möglich sind. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude steht dies jedoch unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Anzeige durch den / die Medienvertreter. Diese soll möglichst enthalten: • • • Medium und / oder Produktionsfirma, das betroffene Gerichtsverfahren (ggf. mit Angabe des Aktenzeichens) Art und Umfang der geplanten Aufnahmen (zum Beispiel Foto- oder Filmaufnahmen, Interviews). Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Behördenleiter in besonders gelagerten Ausnahmefällen unter Ausübung seines Hausrechts einschränkende Regelungen treffen kann. Für die Frage von Bild und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und dessen Eingangsbereich ist der/die jeweilige Vorsitzende Richter/in zuständig. Während der Hauptverhandlung (mit deren Beginn durch den Aufruf der Sache) sind Bild- und Tonaufnahmen nicht erlaubt. Eine Dreh- und Fotogenehmigung kann – wie bisher – schriftlich oder auch per e-mail [email protected]) beim Landgericht Gera beantragt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mediensprecherin Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Böttcher-Grewe (0365/834 – 1207) oder deren Vertreter Herrn Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Herrmann (0364/ 834 - 2029)
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