Bildungsangebot 2016 für Betriebsräte - IG Metall Bonn-Rhein-Sieg

§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-280
Telefax: 0211 17523-197
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW ist
qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 4 star
wissen und
bewegen
Seminare für betriebliche
InteressenvertreterInnen
42
Verwaltungsstelle
Bonn-Rhein-Sieg
42
Verwaltungsstelle
Bonn-Rhein-Sieg
2016
wissen und
bewegen 2016:
Vorwort | 3
� Bornheim
�
Weilerswist
� Euskirchen
� Zülpich
� Mechernich
� Schleiden
�
Alfter
�
Swisstal
�
Much
�
Neunkirchen
�
�
Lohmar Seelscheid
Rüppichteroth
�
�
�
Niederkassel
Windeck
�
Siegburg
�
�
Eitorf
Troisdorf
Hennef (Sieg)
Bonn
�
Meckenheim
�
Wachtberg
�
Rheinbach
�
Sankt
Augustin
�
Königswinter
�
Bad Honnef
Gemeinsam weiterbilden
Unter dieses Motto haben die IG Metall-Verwaltungsstelle
Bonn-Rhein-Sieg und das DGB-Bildungswerk NRW ihr Seminarangebot gestellt.
Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst Kenntnis ihrer Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Kenntnisse über Paragraphen allein
reichen allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich
auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten. Nicht zuletzt geht es in unseren Seminaren
um Deine Handlungsmöglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung. Wer Gelerntes erfolgreich umsetzen will, berücksichtigt die – von Betrieb zu Betrieb unterschiedlichen –
Bedingungen, unter denen die Arbeit des Betriebsrates stattfindet.
Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Wissen
aus der Praxis – für die Praxis. Sie kommen in der Regel aus
Deiner Bildungsregion, haben meist selbst langjährige Erfahrung als Betriebsratsmitglied, oft auch als Vorsitzende/r. Bei
speziellen Themen unterstützen uns praxisorientierte Experten und Expertinnen.
Ein wichtiger Bestandteil unserer Seminare ist der Austausch
mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betriebsratsgremien. Jede/r Interessierte ist willkommen in unseren Seminaren. Hast Du noch Fragen? Sprich uns bitte an, auch dann,
wenn es um spezielle Themen geht, die wir noch nicht in unser Angebot aufgenommen haben. Wir finden passende Lösungen.
� Bad Münstereifel
� Kal
� Hellenthal
� Nettersheim
�
� Blankenheim
Dahlem
Bildungsregion
Bonn-Rhein-Sieg
Wir freuen uns, Dich demnächst bei einem unserer
Seminare begrüßen zu können.
Jürgen Weller
Gewerkschaftssekretär
IG Metall Bonn-Rhein-Sieg
Elke Hülsmann
Geschäftsführerin
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Martin Freitag
Fachbereichsleiter IG Metall
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
4 | Inhalt
| 5
Seminare
Wochenseminare
Informatives
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 8
Jahresüberblick 2016 .............................................................. 24
BR I – und wie geht es danach weiter? ....................................
9
Tagungshäuser ........................................................................ 30
Entgeltgestaltung I (EG I) .......................................................... 10
Ratgeber Freistellung ............................................................... 34
Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) ................................. 11
Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 36
Der Wirtschaftsausschuss ........................................................ 12
Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 39
Mehrtägige Seminare
Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Rente –
Was ist möglich vor 67? ........................................................... 14
Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Altersteilzeit –
Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? ............ 15
Auswirkungen des EU-Rechts und der
EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit von Betriebsräten .......... 16
Tagesseminare
Ein Plus für die Vereinbarkeit?
Alte und neue Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit ............ 18
Rund um Kündigung und Mitbestimmung des
Betriebsrats in kleinen und mittleren Betrieben ......................... 19
Rund um Datenschutz im Betrieb ............................................. 20
Rund um Abmahnung und andere betriebliche
Disziplinarmaßnahmen ............................................................. 21
Aktuelles Sozialrecht ................................................................ 22
Aktuelles Arbeitsrecht ............................................................... 23
Wahlvorstandsschulung für die Wahl der
Jugend- und Auszubildendenvertretung 2016 .......................... 26
Musterschreiben ...................................................................... 40
Unsere Referentinnen und Referenten ...................................... 42
Seminardurchführung .............................................................. 44
Anschriften und Kontakte ......................................................... 45
Seminaranmeldung .................................................................. 47
6 | Betriebliche Gesundheitsförderung
| 7
Seminare
Modulare Fortbildung:
Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG)
bzw.
Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG)
Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem
DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest
Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden,
die die Qualifizierung zum „Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG)”
zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt.
Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung.
Sie wünschen weitere Informationen?
Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-269
Fax: 0211 17523-261
[email protected]
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/betriebliche-gesundheitsberater
Qualität ist uns wichtig:
Wir sind EFQM – zertifiziert
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Ein Kooperationsprojekt mit:
DER GEWERKSCHAFTEN
Gemeinsam weiterbilden
8 | Wochenseminare für Betriebsräte
Wochenseminare für Betriebsräte | 9
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
BR I – und wie geht es danach weiter?
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und
Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen,
sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der
Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt.
Die Reihe „BR kompakt!“ schließt sich nahtlos an das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ an. Das DGB-Bildungswerk NRW
und die IG Metall Bonn-Rhein-Sieg bietet Dir damit eine systematische
und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare (Module) vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst Du
damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen im
Betrieb und Du werden davon profitieren. Die sieben Seminarmodule
werden in den IG Metall Bildungszentren angeboten und besucht.
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Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten
Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung
Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes
Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen
der ArbeitnehmerInnen
❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem
Betriebsverfassungsgesetz:
❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds
❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
❙ §§ 99 - 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw.
Einstellungen / Kündigungen und andere
Einführung in die
Betriebsratsarbeit
(BR I)*
* „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ wird beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall Bonn-Rhein-Sieg besucht. Siehe dazu das Seminarangebot auf Seite 8.
18.04. – 22.04.2016
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 705,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165666-042
Weitere BR I-Seminare, zu denen Ihr herzlich willkommen seid,
findet Ihr unter: www.dgb-bildungswerk-nrw.de/BR1
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. und die IG Metall Bonn-RheinSieg empfehlen Dir:
❚ Melde Dich zunächst an zum Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ – siehe dazu die Ausschreibung auf Seite 8.
❚ Danach: „BR kompakt – Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“
❚ Oder: „BR kompakt – Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln
Die Bildungsberatung und die Unterstützung beim Anmeldeverfahren
zur Reihe „BR kompakt“ übernimmt die IG Metall Bonn-Rhein-Sieg
Gewerkschaftssekretär: Jürgen Weller
Telefon: 02241 9686-11, E-Mail: [email protected]
10 | Wochenseminare für Betriebsräte
Wochenseminare für Betriebsräte | 11
Entgeltgestaltung I
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)
Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der
Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen
Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen. Das Seminar bietet
Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und
Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang
mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung
von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein
weiterer Gegenstand der Diskussion.
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats
und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.
❚ Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen
des Tarifvertragssystems
Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung
Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze
und Entgeltmethoden
❚ Möglichkeiten der Leistungsregulation
❚
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❚ Definition des Gesundheitsbegriffs
❚ Zielsetzung im betrieblichen Arbeits-und Gesundheitsschutz
❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des
Arbeitsschutzes (§§ 80-82 BetrVG)
❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
❚ Einführung in den Arbeitsschutz und die Mitbestimmungsrechte
des Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89-91 BetrVG)
❚ Überblick über das Arbeitsschutzrecht
❚ Differenzierung zwischen Gesetzen und Verordnungen
❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen
wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen
und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
13.06. – 17.06.2016
Ascheberg, Hotel Clemens-August
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165208-137
12.09. – 16.09.2016
11.04. – 15.04.2016
Sprockhövel, IGM Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 705,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D8-166904-125
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Übernachtung/Verpflegung ca. 705,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D8-166907-125
12 | Wochenseminare für Betriebsräte
Fit für den Vorsitz | 13
Der Wirtschaftsausschuss I
❚ Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
❚ Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer
Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung
(§§ 107 – 108 BetrVG)
❚ Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach
§ 106 BetrVG
❚ Entscheidungsprozesse in Unternehmen - externes und
internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen
für den Wirtschaftsausschuss
❚ Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz),
Grundlage und Bewertung
❚ Grundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen
❚ Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven
Informationspolitik (§§ 109 – 110 BetrVG)
Fit für den
Vorsitz!
Seminare 2016
, stellvertretende BR-Vorsit
Für Betriebsratsvorsitzende
der
und freigestellte BR-Mitglie
2016
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des
Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den
typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den
Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der eigenen
Arbeit. Ziel ist es eigene Forderungen besser wirtschaftlich begründen und betriebswirtschaftliche Argumentationen besser hinterfragen zu können. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche
Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das
betriebliche Rechnungswesen.
zende
Bezirk NRW
en
Gemeinsam weiterbild
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende,
stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder:
Kompetenz, Führungsqualität und
Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
18.04. – 22.04.2016
Meschede, Hennedamm Hotel
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Übernachtung/Verpflegung ca. 515,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D8-166905-125
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Benjamin Weigel
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 175 23-263
Fax: 0211 175 23-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm
14 | Ausstieg aus dem Erwerbsleben
Ausstieg aus dem Erwerbsleben | 15
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2
Rente – Was ist möglich vor 67?
Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche
Regelungen?
Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch
die Rentenreform und die neuen tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit wieder verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der
zu erwartenden Leistungen ist damit auf eine neue Basis gestellt
worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild über
die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, um
bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personalplanung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit
gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch die
Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe
abschätzen zu können.
❚ Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der
jeweiligen geminderten und ungeminderten Rentenbeginne
❚ Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die
Ausstiegstermine und die Rentenhöhe
❚ Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit
❚ Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung,
Besteuerung
❚ Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und
Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen
❚ Hinweise zu Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit
einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben
❚ Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung der Beschäftigten
Durch die Rentenreform und die neuen Tarifverträge stellt sich für
Betriebsräte in der Metall- und Elektroindustrie die Frage, ob im
Betrieb der neue TV FlexÜ oder bestehende bzw. angepasste Betriebsvereinbarungen gelten sollen da die Anwendung des neuen
TV FlexÜ für die Beschäftigten zu deutlich anderen materiellen Ergebnissen führen kann. Um als Betriebsrat die Folgen für die betriebliche Praxis und die Beschäftigten einschätzen zu können,
werden umfassende Kenntnisse zum Tarifvertrag und zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung
benötigt, die im Seminar behandelt werden.
❚ Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen
der Altersteilzeit
❚ Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden?
❚ Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der
persönlichen Regelaltersrente und weiteren geminderten
und ungeminderten Rentenbeginnen
❚ Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche
Rentenbeiträge
❚ Altersteilzeitentgelt (§ 5 TV FlexÜ) und Regelarbeitsentgelt
(§ 6 AltTZG)
❚ Berechnung der Aufstockung (§ 6 TV FlexÜ)
❚ Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt
❚ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen vorliegen.
Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche
Praxis genutzt werden
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Abrechnungen vorliegen.
Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche
Praxis genutzt werden
04.04. – 06.04.2016
29.08. – 31.08.2016
Eitorf, Hotel Schützenhof
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D4-165155-072
Eitorf, Hotel Schützenhof
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D4-165159-072
16 | EU-Recht
EU-Recht | 17
Auswirkungen des EU-Rechts und der
EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit von
Betriebsräten
Welche Rechtsetzungskompetenzen gibt es auf europäischer
Ebene und was bedeuten sie für das deutsche Arbeitsrecht?
Oder: Was kommt im Arbeitsrecht „aus Europa“ auf Betriebsräte
zu? EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) haben im Bereich des deutschen Arbeitsrechts zunehmend an Bedeutung gewonnen und sind aufgrund
der Bindungswirkung und Normenhierarchie äußerst relevant für
die Arbeit von Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat.
Für betriebliche Interessenvertretungen ist es zunehmend wichtig zu wissen, wie arbeitsrechtliche Regulierung auf EU-Ebene
entsteht und funktioniert, welche Bereiche sie umfasst und vor
allem: in welcher Form sie sich auf die konkrete betriebliche
Praxis, die Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen und damit
letztendlich auf die Arbeit von Betriebsräten auswirkt.
Im Seminar werden zunächst Begriffe und Grundlagen des
Europäischen Arbeitsrechts sowie der Aufbau und die Funktionsweise der EU-Gerichte, insbesondere des EuGH, erklärt. Als ein
weiterer Schwerpunkt werden die Auswirkungen der EuGHRechtsprechung auf das national geltende Arbeitsrecht behandelt und anhand konkreter Fälle aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlicht, welche Relevanz dies für Betriebsräte hat.
Im Rahmen des Seminars erfolgt zudem der Besuch einer
Sitzung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.
Grundlagen und Begriffe des Europäischen Arbeitsrechts:
❚ Grundbegriffe des EU-Rechts: Organe der EU, Arten des
EU-Rechts, Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht
❚ Rechtsetzungskompetenzen der EU im Arbeitsrecht
❚ Arbeitsrechtlich relevante Grundrechte in der Europäischen
Grundrechtecharta
❚ Beteiligung von Sozialpartnern am Rechtsetzungsverfahren
im Rahmen des „Sozialen Dialogs“
❚ Aufbau der Gerichte der EU
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH):
❚ Die verschiedenen Verfahrensarten
❚ Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkungen
auf die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte und
die betriebliche Praxis in Deutschland (z. B. Leiharbeits-Richtlinie, Antidiskriminierungsrichtlinien, Teilzeit- und Befristungsrichtlinie)
❚ Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit
von Betriebsräten
❚ Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die
Handlungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien
07.09. – 09.09.2016
Trier, Mercure Hotel Trier Porta Nigra
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 360,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165674-042
18 | Tagesseminar für Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen
Ein Plus für die Vereinbarkeit? „Alte“ und neue
Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit
Gesetzliche Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld sollen die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranbringen, die Kenntnisse
zur Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten sind allerdings
noch nicht in allen Betrieben angekommen. Zudem bietet das seit
dem 01.07.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung des „Elterngeld Plus“ neue Gestaltungsmöglichkeiten in Kombination mit
dem Basis-Elterngeld und Verbesserungen bei Teilzeiterwerbstätigkeit. Im Seminar werden Kenntnisse zu den gesetzlichen Regelungen zu Elternzeit praxistauglich vermittelt.
Tagesseminar für Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen | 19
Rund um Kündigung in kleinen und
mittleren Betrieben: Mitbestimmungspraxis
des Betriebsrats
Für Beschäftigte ist die betriebliche Interessenvertretung gerade
im Fall einer Kündigung der erste Ansprechpartner. Das Seminar
behandelt praxisnah und verständlich den Kündigungsschutz und
stellt die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung sowie die individuell einzuleitenden Schritte vor. Besonders
berücksichtigt wird dabei die Mitbestimmung bei Kündigungen
und der Geltungsbereich des Kündigungsschutzes in kleinen und
mittleren Betrieben.
❚ Bisherige und neue Regelungen im Bundeselterngeld
und Elternzeitgesetz (BEEG):
❙ Elterngeld und Elternzeit: Anspruch, Dauer, Aufteilung
❙ Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit
Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
❚ Zumutbarer Arbeitsplatz nach der Rückkehr aus der Elternzeit
❚ Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit
❚ Aktuelle Rechtsprechung
❚ Mitwirkungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen
Interessenvertretungen
❚ Kündigungsarten
❚ Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen
nach § 102 BetrVG
❚ Anwendung des Kündigungsschutzes in kleinen und mittleren
Betrieben
❚ Besondere Kündigungsschutzverfahren u.a. für Schwangere,
Schwerbehinderte usw.
❚ Kündigungsschutzklage
❚ Verfahren beim Arbeitsgericht
❚ Weiterbeschäftigungsanspruch
25.02.2016
13.04.2016
Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165667-042
Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165668-042
20 | Tagesseminar für Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen
Rund um Datenschutz im Betrieb
Dieses Seminar vermittelt erste Grundkenntnisse über die umfangreichen Möglichkeiten des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes zum Schutz vor unberechtigtem Umgang mit personenbezogenen Daten.
Die TeilnehmerInnen lernen einführend, wie die gesetzlichen Bestimmungen rechtssicher umgesetzt und die Beteiligungsrechte
wahrgenommen werden können.
❚ Grundlagen des Datenschutzes:
❙ Bundesdatenschutzgesetz
❙ Landesdatenschutzgesetz
❚ Behandlung von Personalinformationen:
❚ Erhebung, Aufbewahrung, Weitergabe
❚ Nutzung personenbezogener Daten:
❙ gremienintern
❙ außerhalb des Gremiums
❚ Welche Daten darf der Arbeitgeber nutzen und sichern?
❚ Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
❚ Rechte des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, insbesondere gegenüber der Interessenvertretung
Tagesseminar für Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen | 21
Rund um Abmahnung und andere betriebliche
Disziplinarmaßnahmen
Die bekannteste betriebliche Disziplinarmaßnahme ist die Abmahnung. Sie ist besonders bedeutsam, da sie eine Kündigung einleiten kann. Außerdem nutzen Arbeitgeber mitunter Ermahnungen,
Drohungen und Kritikgespräche ohne Beteiligung der Interessenvertretung als Disziplinierungsinstrumente. Nicht selten erfordert
dies von der gesetzlichen Interessenvertretung als Vertrauensinstanz für ArbeitnehmerInnen nicht nur rechtlichen Sachverstand,
sondern auch Fähigkeiten im Konfliktmanagement. Das Seminar
informiert über die Individualrechte der Beschäftigten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen.
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Beteiligung von BR/PR/MAV an Disziplinargesprächen
Abmahnungen
Definition des Begriffs MitarbeiterInnen-Gespräch
Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers
Disziplinargespräche und deren Grenzen
Regelungsmöglichkeiten in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
21.06.2016
04.07.2016
Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165669-042
Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165670-042
22 | Tagesseminar für Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen
Tagesseminar für Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen | 23
Aktuelles Sozialrecht
Aktuelles Arbeitsrecht
Im Mittelpunkt dieser Tagesveranstaltung stehen aktuelle Fragen
zum Sozialrecht, die für die betriebliche Interessenvertretung von
besonderer Bedeutung sind.
In diesem Seminar wollen wir ausgehend von konkreten Fallgestaltungen die Themen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und ihre Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung beleuchten.
„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. In diesem
Sprichwort steckt viel Weisheit. Kein anderer Rechtsbereich ist so
stark durch die Rechtsprechung geprägt und ständig Veränderungen unterworfen wie das Arbeitsrecht. Für Betriebsräte besteht daher die Notwendigkeit, über die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts immer auf dem neusten Stand zu sein.
Dieses Tagesseminar bietet einen systematischen Überblick über
die aktuelle Rechtsprechung. Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte werden in verständlicher Form analysiert und besprochen.
❚ Im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung
❙ Sozialversicherungsleistungen bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
❙ Arbeitslosengeld II
❙ Erwerbsminderungsrente
❙ Altersrenten
❙ Arbeit – Unfall – Berufskrankheiten
Die Aktualität der Themenstellung steht im Vordergrund des
Seminars und wird mit einer Einzelausschreibung gesondert
konkretisiert und bekannt gegeben.
❚ Im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung
❙ Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsrecht
❙ Mitbestimmung des Betriebsrats
❙ Kündigungen
Die Aktualität der Themenstellung steht im Vordergrund des
Seminars und wird mit einer Einzelausschreibung gesondert
konkretisiert und bekannt gegeben.
03.11.2016
16.11.2016
Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165671-042
Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165672-042
24 | Jahresüberblick 2016
Jahresüberblick 2016 | 25
Hier alle Seminare auf einen Blick.
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Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
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Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Fr
Sa
So
Mo
Do
Weihnachtsferien
Fr
Sa
So
Mo
Februar
TS
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
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Mi
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Fr
Sa
So
Mo
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Mi
Do
März
Osterferien
Di
Mi
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Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
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Osterferien
April
So
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Mi
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Fr
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AuG I
BR I
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Wirtschaftsausschuss
Erwerbsleben-Teil 1
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Mai
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Pfingstferien
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Juni
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Juli
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Sommerferien
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August
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Sommerferien
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September
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EU-Recht
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Entgeltgestaltung I
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Erwerbsleben-Teil 2
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Entgeltgestaltung I
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Oktober
Herbstferien
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Weihnachtsferien
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01. Januar
25. März
28. März
01. Mai
Neujahr
Karfreitag
Ostermontag
Tag der Arbeit
05. Mai
16. Mai
26. Mai
03. Oktober
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Tag der Deutschen Einheit
01. November
24. Dezember
25. Dezember
26. Dezember
Allerheiligen
Heiligabend
1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag
Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2017.
26 | Hinweis auf Wahlvorstandsschulung
Wahlvorstandsschulung für die Wahl der
Jugend- und Auszubildendenvertretung 2016
Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und
Durchführung der JAV-Wahl im Betrieb. Neben den rechtlichen
Grundlagen und den aktuellen Neuerungen sollen Vorschläge zur
betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise
vorgestellt werden.
❚
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Jürgen Weller,
Gewerkschaftssekretär
IG Metall Bonn-Rhein-Sieg
Der Gesetzgeber garantiert den betrieblichen
Interessenvertretungen den Schulungsanspruch. Die IG Metall hat für euch die passenden Angebote.
Allgemeine Vorschriften zur JAV-Wahl
Zeitpunkt und Einleitung der Wahl
Die Aufgaben des Wahlvorstands
Aktuelle Rechtsprechung zur JAV-Wahl
Das vereinfachte und normale Wahlverfahren
Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl
Wahlschutz und Kosten der Wahl
„Wissen ist Macht“. Dieser Satz gilt bis heute.
Gerade im Arbeitsleben. Die Kompetenzen unserer
Vertreter in den Betriebsräten, JAV’en und Schwerbehindertenvertretungen können nur durch einen starken
Kooperationspartner vermittelt werden.
In dieser Rolle steht seit Jahren das DGB Bildungswerk
NRW. Die betrieblichen Interessenvertretungen bekommen hier ein breites Wissen und die nötige Vielfalt geboten.
Die Kolleginnen und Kollegen lernen hier, den Beschäftigten mit Rat und Tat fachkundig zur Seite zu stehen,
um so auch deren Anerkennung zu gewinnen.
25.08.2016
Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei)
zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165673-042
28 | von profis für profis
| 29
Informatives
Seminare 2016
ExpertInnenwissen zur Gest
altung der Arbeitswelt
en
Gemeinsam weiterbild
ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt:
Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und
DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen
im Betrieb meistern.
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Katharina Rischke
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-281
Fax: 0211 17523-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen
30 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 31
Tagungshäuser
IG Metall-Bildungszentrum
Hennedamm Hotel
Otto-Brenner-Str. 100
45549 Sprockhövel
Tel.: 02324 706-0
Fax: 02324 706-330
[email protected]
www.igmetall-sprockhoevel.de
Am Stadtpark 6
59872 Meschede
Tel.: 0291 9960-0
Fax: 0291 9960-60
www.hennedamm-hotel.de
[email protected]
Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen
Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit
zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,
bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer
entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,
Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die
schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit
der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV,
Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in
waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind
kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.
Das Hotel liegt in Meschede, direkt am Hennesee im Hochsauerland. Alle
Gästezimmer sind mit Dusche oder Bad/WC, Wireless-LAN, Minibar, Safe
sowie TV ausgestattet. Überwiegend verfügen die Zimmer über Balkon
oder Terrasse. Das Hotel bietet u.a. ein Hallenbad mit Gegenstromanlage,
Finnische Sauna, Dampfsauna sowie Crosstrainer, Elektrolaufband, Rudergerät und ein Solarium. Darüber hinaus lädt die herrliche Umge-bung
zu zahlreichen Freizeitaktivitäten ein.
Hotel Schützenhof
Windecker Str. 2
53783 Eitorf-Alzenbach
Tel.: 02243 887-0
Fax: 02243 887-332
www.schuetzenhof-eitorf.de
[email protected]
Mercure Hotel
Bonn-Hardtberg
Max-Habermann-Straße 2
53123 Bonn
Tel.: 0228 2599-0
Fax: 0228 2508 93
www.mercure.com
[email protected]
Das 4-Sterne Mercure Hotel Bonn Hardtberg liegt verkehrsgünstig am
Stadtrand von Bonn und wurde 2007 und 2008 renoviert. Im gesamten
Haus können Sie per WLAN im Internet surfen. Zum VDR-zertifizierten
Hotel gehören kostenfreie Parkplätze sowie acht klimatisierte Tagungsräume.
Das Hotel Schützenhof liegt im schönen Siegtal, etwa 2 km vom Ortskern
Eitorf entfernt. Das Haus verfügt über umfangreiche, moderne, eigene
Tagungstechnik in sechs freundlichen Seminarräumen unterschiedlicher
Größe. Die Zimmer sind nahezu durchgehend mit Bad/Dusche, WC, Telefon, Radio und TV ausgestattet. Für die Freizeit bietet das Haus neben der
gemütlichen Bierstube die kostenlose Benutzung der hauseigenen Sauna,
des Fitnessraums und des rund um die Uhr geöffneten Schwimmbads.
Eine Kegelbahn ist ebenfalls vorhanden.
32 | Tagungshäuser
Hotel Restaurant
Clemens-August
Burgstr. 54-58
59387 Ascheberg-Davensberg
Tel.: 02593 604-0
Fax: 02593 604-178
www.hotel-clemens-august.de
[email protected]
Die familiäre Führung des Hotels sorgt für eine angenehme Atmosphäre.
Die Lage des Hotels lädt zu Wanderungen im Waldgebiet Davert ein. Im
Hotel stehen u.a. Sauna, Solarium, eine elektronische Dartscheibe und
4 Bundeskegelbahnen zur Verfügung. Die wunderschöne Umgebung lässt
sich mit dem 12er-Tandem oder dem „Clemens-August-Express“ erkunden.
Aber auch im nahe gelegenen Münster lässt sich sehr abwechslungsreich
die Freizeit verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche und WC, Telefon und TV.
Mercure Hotel Trier
Porta Nigra
54292 Trier
Tel. : 0651 27010
Fax : 0651 2701170
www.mercure.com
[email protected]
Das Mercure Hotel Trier Porta Nigra liegt gegenüber der weltbekannten
Porta Nigra, eines von neun Trierer Denkmälern des UNESCO-Weltkulturerbes, und nur wenige Schritte vom historischen Stadtzentrum entfernt.
Sämtliche Zimmer sind mit Telefon, TV, Safe und Klimaanlage ausgestattet. Das Hotel ist an eine öffentliche Tiefgarage mit 360 Stellplätzen angeschlossen.
Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit
nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
AWbG novelliert:
Jetzt auch
Bildungsurlaub
für AZUBIS
*
Bildungsurlaub –
5 Tage, die den Kopf verändern und
Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag,
dazulernen, anders denken, sich mit
Gleichgesinnten austauschen.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit
30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren
gern dazu ...
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
34 | Ratgeber Freistellung
Ratgeber Freistellung
Erforderliches Wissen
Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung
erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,
muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,
sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang
mit der Seminarteilnahme entstehen.
Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen
aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es
gibt keine zeitliche Beschränkung.
Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien:
Grundlagen- und Spezialwissen
Grundlagenwissen
Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig
von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums
– einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes
Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es
sich um folgende Themenfelder:
❚ Betriebsverfassungsgesetz
❚ Allgemeines Arbeitsrecht
❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung
Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)
muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.
Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
den Grundlagenseminaren teilnehmen.
Speziell erforderliches Wissen
Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B konkrete Hinweise
auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts
der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
Ratgeber Freistellung | 35
Beschlussfassung
Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht
nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.
Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die
Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss
das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter
Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den
Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6
P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will
deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen,
worauf sich seine Zweifel gründen.
Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h.
auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben.
Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen)
❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen
erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch
Reisekosten hinzukommen)
❚ Anbieter
❚ Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
verhindern?
Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist
abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 39)
Weiterführende Literatur/Links:
❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber
❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
Bund-Verlag
36 | Der Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme
für Betriebsrats-Mitglieder
nach § 37 (6) BetrVG
Der Weg zur Teilnahme | 37
Der Weg zur Teilnahme
für Schwerbehindertenvertretungen
nach § 96 (4) SGB IX
Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
„Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/
der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare
frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.
Auswahl
Auswahl
BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen
aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums
und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind
und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage)
genug berücksichtigen.
Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.
Entscheidung
Beschluss
Anmeldung
Mitteilung an
Arbeitgeber
Ausfallkosten
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung
über die Lehrgangsteilnahme.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
Mitteilung an
Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in
diesem Heft).
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW
e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat
(gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Ausfallkosten
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage
kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Siehe Seite 44
Siehe Seite 44
Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die
Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und
der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss
ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen.
Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
Vorgehen bei Streitigkeiten | 39
38 | Die Seminarprofis
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V.:
die Seminarprofis!
Susanne Grimm
Beate Wysocki
Vorgehen bei Streitigkeiten.
Wenn der Arbeitgeber blockt
Der Arbeitgeber bestreitet die
Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend
berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn
er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über
die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen,
dass der BR an der Schulung festhält
und die Erforderlichkeit ordentlich
begründen. Den Beschluss mit der
Begründung dem Arbeitgeber
mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen.
Beschließen, dass der BR an der
Schulung festhält und entsprechend
begründen.
Kompetenz
Seit mehr als 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen
wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle
Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien,
Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute
stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern
her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung
und allen Fragen der Freistellung.
Zugehörigkeit
Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren
wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und
Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare
richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber
auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.
Vertrauen
Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder
besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund
2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen.
Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht
auf den Beschluss des Betriebsrates
reagiert oder kurzfristig ohne vorherige
Ankündigung die Seminarteilnahme
verhindern will.
wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig
(ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am
Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
der Seminarkosten und des Entgeltausfalls.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den
Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
Weitere Informationen:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
oder Telefon: 0211 17523-268
DER GEWERKSCHAFTEN
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall
einschalten und Rechtsschutz beantragen.
40 | Musterschreiben
Musterschreiben | 41
Musterschreiben
BETRIEBSRATSBESCHLUSS
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN
An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung
am ...................................................................... entschieden,
dass ........................................................................... in seiner
Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an
der Schulungsveranstaltung
..................................................................................................
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ................................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie
beiliegenden Ausschreibung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
42 | Referentinnen und Referenten
Referentinnen und Referenten | 43
Unsere Referentinnen und Referenten
... sind erfahrene BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen
aus der Praxis
... kennen die Region, sie kommen größtenteils aus dem
Organisationsbereich der IG Metall Bonn-Rhein-Sieg
... sind ExpertInnen bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen
Siegfried Würfl
Betriebsratsmitglied,
Sulzer Pump Solutions Germany GmbH,
Lohmar
Zu unseren ReferentInnen zählen beispielsweise:
Christophe Hassenforder
Betriebsratsvorsitzender,
Sulzer Pump Solutions Germany GmbH,
Lohmar
Ralf Müller
Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
und ehrenamtlicher Sozialrichter,
EMITEC GmbH, Lohmar
Martha Gerlach
Betriebsratsmitglied
Hörmann KG, Weilerswist
Martin Mewes
Betriebsratsmitglied
Siemens AG, Bonn
Heike Schneppendahl
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Anschriften | 45
44 | Seminardurchführung
Seminardurchführung
Anschriften und Kontakte:
Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare
liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Susanne Grimm.
IG Metall Bonn-Rhein-Sieg
Kaiserstraße 108
53721 Siegburg
Tel.: 02241 96 86-0
Fax: 02241 554 91
www.igmetall-bonn-rhein-sieg.de
[email protected]
Kosten
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale,
Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei
Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft
und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten
sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40
BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX
vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung
der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis
acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW.
Besser ist es, sich früher anzumelden!
Gewerkschaftssekretär:
Jürgen Weller
Tel.: 02241 9686-11
[email protected]
Organisation der Bildungsarbeit:
Sylvia Rothäuser
Tel.: 02241 9686-21
[email protected]
Ausfallkosten
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen
wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für
Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese
ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche
vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab
6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und
ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach
Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach
§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4)
SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6)
BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden.
Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden
versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
Lösung zu finden.
DER GEWERKSCHAFTEN
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-0
Fax: 0211 17523-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Bildungsreferentin:
Susanne Grimm
Tel.: 0211 17523-280
[email protected]
Verwaltungsangestellte:
Beate Wysocki
Tel.: 0211 17523-268
[email protected]
46 | Notizen
Seminaranmeldung | 47
Seminaranmeldung 2016
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
IG Metall Verwaltungsstelle
Bonn-Rhein-Sieg
Kopieren und faxen an
DGB-Bildungswerk NRW
Fax: 02 11 17 52 3- 19 7
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Name, Vorname ......................................................................................
Straße .....................................................................................................
......................................................................................................
PLZ, Ort ..................................................................................................
......................................................................................................
Telefon privat ...........................................................................................
......................................................................................................
Telefon beruflich.......................................................................................
......................................................................................................
E-Mail ......................................................................................................
Firma .......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
Seminartitel .............................................................................................
Seminartermin .........................................................................................
Seminarnummer ......................................................................................
......................................................................................................
Beschlussfassung am ..............................................................................
......................................................................................................
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Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der SeminaroSganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen
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