§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-280 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star wissen und bewegen Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen 42 Verwaltungsstelle Bonn-Rhein-Sieg 42 Verwaltungsstelle Bonn-Rhein-Sieg 2016 wissen und bewegen 2016: Vorwort | 3 � Bornheim � Weilerswist � Euskirchen � Zülpich � Mechernich � Schleiden � Alfter � Swisstal � Much � Neunkirchen � � Lohmar Seelscheid Rüppichteroth � � � Niederkassel Windeck � Siegburg � � Eitorf Troisdorf Hennef (Sieg) Bonn � Meckenheim � Wachtberg � Rheinbach � Sankt Augustin � Königswinter � Bad Honnef Gemeinsam weiterbilden Unter dieses Motto haben die IG Metall-Verwaltungsstelle Bonn-Rhein-Sieg und das DGB-Bildungswerk NRW ihr Seminarangebot gestellt. Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst Kenntnis ihrer Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Kenntnisse über Paragraphen allein reichen allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten. Nicht zuletzt geht es in unseren Seminaren um Deine Handlungsmöglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung. Wer Gelerntes erfolgreich umsetzen will, berücksichtigt die – von Betrieb zu Betrieb unterschiedlichen – Bedingungen, unter denen die Arbeit des Betriebsrates stattfindet. Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Wissen aus der Praxis – für die Praxis. Sie kommen in der Regel aus Deiner Bildungsregion, haben meist selbst langjährige Erfahrung als Betriebsratsmitglied, oft auch als Vorsitzende/r. Bei speziellen Themen unterstützen uns praxisorientierte Experten und Expertinnen. Ein wichtiger Bestandteil unserer Seminare ist der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betriebsratsgremien. Jede/r Interessierte ist willkommen in unseren Seminaren. Hast Du noch Fragen? Sprich uns bitte an, auch dann, wenn es um spezielle Themen geht, die wir noch nicht in unser Angebot aufgenommen haben. Wir finden passende Lösungen. � Bad Münstereifel � Kal � Hellenthal � Nettersheim � � Blankenheim Dahlem Bildungsregion Bonn-Rhein-Sieg Wir freuen uns, Dich demnächst bei einem unserer Seminare begrüßen zu können. Jürgen Weller Gewerkschaftssekretär IG Metall Bonn-Rhein-Sieg Elke Hülsmann Geschäftsführerin DGB-Bildungswerk NRW e.V. Martin Freitag Fachbereichsleiter IG Metall DGB-Bildungswerk NRW e.V. 4 | Inhalt | 5 Seminare Wochenseminare Informatives Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 8 Jahresüberblick 2016 .............................................................. 24 BR I – und wie geht es danach weiter? .................................... 9 Tagungshäuser ........................................................................ 30 Entgeltgestaltung I (EG I) .......................................................... 10 Ratgeber Freistellung ............................................................... 34 Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) ................................. 11 Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 36 Der Wirtschaftsausschuss ........................................................ 12 Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 39 Mehrtägige Seminare Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Rente – Was ist möglich vor 67? ........................................................... 14 Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? ............ 15 Auswirkungen des EU-Rechts und der EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit von Betriebsräten .......... 16 Tagesseminare Ein Plus für die Vereinbarkeit? Alte und neue Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit ............ 18 Rund um Kündigung und Mitbestimmung des Betriebsrats in kleinen und mittleren Betrieben ......................... 19 Rund um Datenschutz im Betrieb ............................................. 20 Rund um Abmahnung und andere betriebliche Disziplinarmaßnahmen ............................................................. 21 Aktuelles Sozialrecht ................................................................ 22 Aktuelles Arbeitsrecht ............................................................... 23 Wahlvorstandsschulung für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung 2016 .......................... 26 Musterschreiben ...................................................................... 40 Unsere Referentinnen und Referenten ...................................... 42 Seminardurchführung .............................................................. 44 Anschriften und Kontakte ......................................................... 45 Seminaranmeldung .................................................................. 47 6 | Betriebliche Gesundheitsförderung | 7 Seminare Modulare Fortbildung: Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG) bzw. Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG) Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden, die die Qualifizierung zum „Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG)” zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt. Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung. Sie wünschen weitere Informationen? Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-269 Fax: 0211 17523-261 [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de/betriebliche-gesundheitsberater Qualität ist uns wichtig: Wir sind EFQM – zertifiziert www.dgb-bildungswerk-nrw.de Ein Kooperationsprojekt mit: DER GEWERKSCHAFTEN Gemeinsam weiterbilden 8 | Wochenseminare für Betriebsräte Wochenseminare für Betriebsräte | 9 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) BR I – und wie geht es danach weiter? Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. Die Reihe „BR kompakt!“ schließt sich nahtlos an das Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ an. Das DGB-Bildungswerk NRW und die IG Metall Bonn-Rhein-Sieg bietet Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare (Module) vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst Du damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen im Betrieb und Du werden davon profitieren. Die sieben Seminarmodule werden in den IG Metall Bildungszentren angeboten und besucht. ❚ ❚ ❚ ❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen ❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: ❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit ❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ❙ §§ 99 - 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen / Kündigungen und andere Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* * „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ wird beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall Bonn-Rhein-Sieg besucht. Siehe dazu das Seminarangebot auf Seite 8. 18.04. – 22.04.2016 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 705,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165666-042 Weitere BR I-Seminare, zu denen Ihr herzlich willkommen seid, findet Ihr unter: www.dgb-bildungswerk-nrw.de/BR1 Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. und die IG Metall Bonn-RheinSieg empfehlen Dir: ❚ Melde Dich zunächst an zum Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ – siehe dazu die Ausschreibung auf Seite 8. ❚ Danach: „BR kompakt – Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“ ❚ Oder: „BR kompakt – Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln Die Bildungsberatung und die Unterstützung beim Anmeldeverfahren zur Reihe „BR kompakt“ übernimmt die IG Metall Bonn-Rhein-Sieg Gewerkschaftssekretär: Jürgen Weller Telefon: 02241 9686-11, E-Mail: [email protected] 10 | Wochenseminare für Betriebsräte Wochenseminare für Betriebsräte | 11 Entgeltgestaltung I Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen. Das Seminar bietet Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer Gegenstand der Diskussion. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. ❚ Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystems Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden ❚ Möglichkeiten der Leistungsregulation ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Definition des Gesundheitsbegriffs ❚ Zielsetzung im betrieblichen Arbeits-und Gesundheitsschutz ❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (§§ 80-82 BetrVG) ❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten ❚ Einführung in den Arbeitsschutz und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89-91 BetrVG) ❚ Überblick über das Arbeitsschutzrecht ❚ Differenzierung zwischen Gesetzen und Verordnungen ❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) 13.06. – 17.06.2016 Ascheberg, Hotel Clemens-August Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 495,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165208-137 12.09. – 16.09.2016 11.04. – 15.04.2016 Sprockhövel, IGM Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 705,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D8-166904-125 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung ca. 705,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D8-166907-125 12 | Wochenseminare für Betriebsräte Fit für den Vorsitz | 13 Der Wirtschaftsausschuss I ❚ Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses ❚ Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung (§§ 107 – 108 BetrVG) ❚ Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 BetrVG ❚ Entscheidungsprozesse in Unternehmen - externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den Wirtschaftsausschuss ❚ Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grundlage und Bewertung ❚ Grundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen ❚ Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Informationspolitik (§§ 109 – 110 BetrVG) Fit für den Vorsitz! Seminare 2016 , stellvertretende BR-Vorsit Für Betriebsratsvorsitzende der und freigestellte BR-Mitglie 2016 Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der eigenen Arbeit. Ziel ist es eigene Forderungen besser wirtschaftlich begründen und betriebswirtschaftliche Argumentationen besser hinterfragen zu können. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. zende Bezirk NRW en Gemeinsam weiterbild Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. 18.04. – 22.04.2016 Meschede, Hennedamm Hotel Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung ca. 515,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D8-166905-125 DGB-Bildungswerk NRW e.V. Benjamin Weigel [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-263 Fax: 0211 175 23-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm 14 | Ausstieg aus dem Erwerbsleben Ausstieg aus dem Erwerbsleben | 15 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2 Rente – Was ist möglich vor 67? Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch die Rentenreform und die neuen tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit wieder verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu erwartenden Leistungen ist damit auf eine neue Basis gestellt worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, um bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personalplanung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch die Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe abschätzen zu können. ❚ Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen geminderten und ungeminderten Rentenbeginne ❚ Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Ausstiegstermine und die Rentenhöhe ❚ Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit ❚ Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Besteuerung ❚ Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen ❚ Hinweise zu Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ❚ Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung der Beschäftigten Durch die Rentenreform und die neuen Tarifverträge stellt sich für Betriebsräte in der Metall- und Elektroindustrie die Frage, ob im Betrieb der neue TV FlexÜ oder bestehende bzw. angepasste Betriebsvereinbarungen gelten sollen da die Anwendung des neuen TV FlexÜ für die Beschäftigten zu deutlich anderen materiellen Ergebnissen führen kann. Um als Betriebsrat die Folgen für die betriebliche Praxis und die Beschäftigten einschätzen zu können, werden umfassende Kenntnisse zum Tarifvertrag und zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung benötigt, die im Seminar behandelt werden. ❚ Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Altersteilzeit ❚ Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden? ❚ Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der persönlichen Regelaltersrente und weiteren geminderten und ungeminderten Rentenbeginnen ❚ Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge ❚ Altersteilzeitentgelt (§ 5 TV FlexÜ) und Regelarbeitsentgelt (§ 6 AltTZG) ❚ Berechnung der Aufstockung (§ 6 TV FlexÜ) ❚ Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt ❚ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen vorliegen. Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werden Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Abrechnungen vorliegen. Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werden 04.04. – 06.04.2016 29.08. – 31.08.2016 Eitorf, Hotel Schützenhof Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D4-165155-072 Eitorf, Hotel Schützenhof Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 230,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D4-165159-072 16 | EU-Recht EU-Recht | 17 Auswirkungen des EU-Rechts und der EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit von Betriebsräten Welche Rechtsetzungskompetenzen gibt es auf europäischer Ebene und was bedeuten sie für das deutsche Arbeitsrecht? Oder: Was kommt im Arbeitsrecht „aus Europa“ auf Betriebsräte zu? EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben im Bereich des deutschen Arbeitsrechts zunehmend an Bedeutung gewonnen und sind aufgrund der Bindungswirkung und Normenhierarchie äußerst relevant für die Arbeit von Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat. Für betriebliche Interessenvertretungen ist es zunehmend wichtig zu wissen, wie arbeitsrechtliche Regulierung auf EU-Ebene entsteht und funktioniert, welche Bereiche sie umfasst und vor allem: in welcher Form sie sich auf die konkrete betriebliche Praxis, die Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen und damit letztendlich auf die Arbeit von Betriebsräten auswirkt. Im Seminar werden zunächst Begriffe und Grundlagen des Europäischen Arbeitsrechts sowie der Aufbau und die Funktionsweise der EU-Gerichte, insbesondere des EuGH, erklärt. Als ein weiterer Schwerpunkt werden die Auswirkungen der EuGHRechtsprechung auf das national geltende Arbeitsrecht behandelt und anhand konkreter Fälle aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlicht, welche Relevanz dies für Betriebsräte hat. Im Rahmen des Seminars erfolgt zudem der Besuch einer Sitzung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Grundlagen und Begriffe des Europäischen Arbeitsrechts: ❚ Grundbegriffe des EU-Rechts: Organe der EU, Arten des EU-Rechts, Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht ❚ Rechtsetzungskompetenzen der EU im Arbeitsrecht ❚ Arbeitsrechtlich relevante Grundrechte in der Europäischen Grundrechtecharta ❚ Beteiligung von Sozialpartnern am Rechtsetzungsverfahren im Rahmen des „Sozialen Dialogs“ ❚ Aufbau der Gerichte der EU Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): ❚ Die verschiedenen Verfahrensarten ❚ Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkungen auf die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte und die betriebliche Praxis in Deutschland (z. B. Leiharbeits-Richtlinie, Antidiskriminierungsrichtlinien, Teilzeit- und Befristungsrichtlinie) ❚ Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit von Betriebsräten ❚ Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die Handlungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien 07.09. – 09.09.2016 Trier, Mercure Hotel Trier Porta Nigra Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 360,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165674-042 18 | Tagesseminar für Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen Ein Plus für die Vereinbarkeit? „Alte“ und neue Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit Gesetzliche Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranbringen, die Kenntnisse zur Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten sind allerdings noch nicht in allen Betrieben angekommen. Zudem bietet das seit dem 01.07.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung des „Elterngeld Plus“ neue Gestaltungsmöglichkeiten in Kombination mit dem Basis-Elterngeld und Verbesserungen bei Teilzeiterwerbstätigkeit. Im Seminar werden Kenntnisse zu den gesetzlichen Regelungen zu Elternzeit praxistauglich vermittelt. Tagesseminar für Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen | 19 Rund um Kündigung in kleinen und mittleren Betrieben: Mitbestimmungspraxis des Betriebsrats Für Beschäftigte ist die betriebliche Interessenvertretung gerade im Fall einer Kündigung der erste Ansprechpartner. Das Seminar behandelt praxisnah und verständlich den Kündigungsschutz und stellt die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung sowie die individuell einzuleitenden Schritte vor. Besonders berücksichtigt wird dabei die Mitbestimmung bei Kündigungen und der Geltungsbereich des Kündigungsschutzes in kleinen und mittleren Betrieben. ❚ Bisherige und neue Regelungen im Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG): ❙ Elterngeld und Elternzeit: Anspruch, Dauer, Aufteilung ❙ Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit ❚ Zumutbarer Arbeitsplatz nach der Rückkehr aus der Elternzeit ❚ Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit ❚ Aktuelle Rechtsprechung ❚ Mitwirkungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Kündigungsarten ❚ Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen nach § 102 BetrVG ❚ Anwendung des Kündigungsschutzes in kleinen und mittleren Betrieben ❚ Besondere Kündigungsschutzverfahren u.a. für Schwangere, Schwerbehinderte usw. ❚ Kündigungsschutzklage ❚ Verfahren beim Arbeitsgericht ❚ Weiterbeschäftigungsanspruch 25.02.2016 13.04.2016 Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165667-042 Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165668-042 20 | Tagesseminar für Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen Rund um Datenschutz im Betrieb Dieses Seminar vermittelt erste Grundkenntnisse über die umfangreichen Möglichkeiten des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes zum Schutz vor unberechtigtem Umgang mit personenbezogenen Daten. Die TeilnehmerInnen lernen einführend, wie die gesetzlichen Bestimmungen rechtssicher umgesetzt und die Beteiligungsrechte wahrgenommen werden können. ❚ Grundlagen des Datenschutzes: ❙ Bundesdatenschutzgesetz ❙ Landesdatenschutzgesetz ❚ Behandlung von Personalinformationen: ❚ Erhebung, Aufbewahrung, Weitergabe ❚ Nutzung personenbezogener Daten: ❙ gremienintern ❙ außerhalb des Gremiums ❚ Welche Daten darf der Arbeitgeber nutzen und sichern? ❚ Beteiligungsrechte der Interessenvertretung ❚ Rechte des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, insbesondere gegenüber der Interessenvertretung Tagesseminar für Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen | 21 Rund um Abmahnung und andere betriebliche Disziplinarmaßnahmen Die bekannteste betriebliche Disziplinarmaßnahme ist die Abmahnung. Sie ist besonders bedeutsam, da sie eine Kündigung einleiten kann. Außerdem nutzen Arbeitgeber mitunter Ermahnungen, Drohungen und Kritikgespräche ohne Beteiligung der Interessenvertretung als Disziplinierungsinstrumente. Nicht selten erfordert dies von der gesetzlichen Interessenvertretung als Vertrauensinstanz für ArbeitnehmerInnen nicht nur rechtlichen Sachverstand, sondern auch Fähigkeiten im Konfliktmanagement. Das Seminar informiert über die Individualrechte der Beschäftigten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen. ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Beteiligung von BR/PR/MAV an Disziplinargesprächen Abmahnungen Definition des Begriffs MitarbeiterInnen-Gespräch Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers Disziplinargespräche und deren Grenzen Regelungsmöglichkeiten in Betriebs- und Dienstvereinbarungen 21.06.2016 04.07.2016 Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165669-042 Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165670-042 22 | Tagesseminar für Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen Tagesseminar für Betriebsräte, JAV, Schwerbehindertenvertretungen | 23 Aktuelles Sozialrecht Aktuelles Arbeitsrecht Im Mittelpunkt dieser Tagesveranstaltung stehen aktuelle Fragen zum Sozialrecht, die für die betriebliche Interessenvertretung von besonderer Bedeutung sind. In diesem Seminar wollen wir ausgehend von konkreten Fallgestaltungen die Themen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und ihre Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung beleuchten. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. In diesem Sprichwort steckt viel Weisheit. Kein anderer Rechtsbereich ist so stark durch die Rechtsprechung geprägt und ständig Veränderungen unterworfen wie das Arbeitsrecht. Für Betriebsräte besteht daher die Notwendigkeit, über die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts immer auf dem neusten Stand zu sein. Dieses Tagesseminar bietet einen systematischen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte werden in verständlicher Form analysiert und besprochen. ❚ Im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung ❙ Sozialversicherungsleistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ❙ Arbeitslosengeld II ❙ Erwerbsminderungsrente ❙ Altersrenten ❙ Arbeit – Unfall – Berufskrankheiten Die Aktualität der Themenstellung steht im Vordergrund des Seminars und wird mit einer Einzelausschreibung gesondert konkretisiert und bekannt gegeben. ❚ Im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung ❙ Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsrecht ❙ Mitbestimmung des Betriebsrats ❙ Kündigungen Die Aktualität der Themenstellung steht im Vordergrund des Seminars und wird mit einer Einzelausschreibung gesondert konkretisiert und bekannt gegeben. 03.11.2016 16.11.2016 Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165671-042 Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165672-042 24 | Jahresüberblick 2016 Jahresüberblick 2016 | 25 Hier alle Seminare auf einen Blick. 1 2 3 Januar 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Fr Sa So Mo Do Weihnachtsferien Fr Sa So Mo Februar TS Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do März Osterferien Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Osterferien April So Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Sa Mo Di Mi Do Fr Sa Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa AuG I BR I TS Mi Wirtschaftsausschuss Erwerbsleben-Teil 1 Fr Mo Di Do Fr Mai Sa So Mo Di Mi Mo Di Mi Do Fr Pfingstferien So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Juni So Mi Do Fr Juli Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Sa So Mo Mo Di Sommerferien TS Fr Di Mi Do Fr Sa So Mo August Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Sommerferien Mo Di Mi Do Fr Sa So September Mo Di Mi Do Fr Sa EU-Recht Do Fr Sa So Di TS Entgeltgestaltung I Mo Di Mi Do Erwerbsleben-Teil 2 TS So Mo So Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Mi Entgeltgestaltung I Fr Sa So Mo Di Mi Do Oktober Herbstferien Sa So November Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa TS Di Mi Do So Mo TS Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Weihnachtsferien Dezember Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 01. Januar 25. März 28. März 01. Mai Neujahr Karfreitag Ostermontag Tag der Arbeit 05. Mai 16. Mai 26. Mai 03. Oktober Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Tag der Deutschen Einheit 01. November 24. Dezember 25. Dezember 26. Dezember Allerheiligen Heiligabend 1. Weihnachtstag 2. Weihnachtstag Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2017. 26 | Hinweis auf Wahlvorstandsschulung Wahlvorstandsschulung für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung 2016 Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung der JAV-Wahl im Betrieb. Neben den rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Neuerungen sollen Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt werden. ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Jürgen Weller, Gewerkschaftssekretär IG Metall Bonn-Rhein-Sieg Der Gesetzgeber garantiert den betrieblichen Interessenvertretungen den Schulungsanspruch. Die IG Metall hat für euch die passenden Angebote. Allgemeine Vorschriften zur JAV-Wahl Zeitpunkt und Einleitung der Wahl Die Aufgaben des Wahlvorstands Aktuelle Rechtsprechung zur JAV-Wahl Das vereinfachte und normale Wahlverfahren Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl Wahlschutz und Kosten der Wahl „Wissen ist Macht“. Dieser Satz gilt bis heute. Gerade im Arbeitsleben. Die Kompetenzen unserer Vertreter in den Betriebsräten, JAV’en und Schwerbehindertenvertretungen können nur durch einen starken Kooperationspartner vermittelt werden. In dieser Rolle steht seit Jahren das DGB Bildungswerk NRW. Die betrieblichen Interessenvertretungen bekommen hier ein breites Wissen und die nötige Vielfalt geboten. Die Kolleginnen und Kollegen lernen hier, den Beschäftigten mit Rat und Tat fachkundig zur Seite zu stehen, um so auch deren Anerkennung zu gewinnen. 25.08.2016 Bonn, Mercure Hotel Bonn-Hardtberg Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165673-042 28 | von profis für profis | 29 Informatives Seminare 2016 ExpertInnenwissen zur Gest altung der Arbeitswelt en Gemeinsam weiterbild ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-281 Fax: 0211 17523-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen 30 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 31 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum Hennedamm Hotel Otto-Brenner-Str. 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 [email protected] www.igmetall-sprockhoevel.de Am Stadtpark 6 59872 Meschede Tel.: 0291 9960-0 Fax: 0291 9960-60 www.hennedamm-hotel.de [email protected] Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Das Hotel liegt in Meschede, direkt am Hennesee im Hochsauerland. Alle Gästezimmer sind mit Dusche oder Bad/WC, Wireless-LAN, Minibar, Safe sowie TV ausgestattet. Überwiegend verfügen die Zimmer über Balkon oder Terrasse. Das Hotel bietet u.a. ein Hallenbad mit Gegenstromanlage, Finnische Sauna, Dampfsauna sowie Crosstrainer, Elektrolaufband, Rudergerät und ein Solarium. Darüber hinaus lädt die herrliche Umge-bung zu zahlreichen Freizeitaktivitäten ein. Hotel Schützenhof Windecker Str. 2 53783 Eitorf-Alzenbach Tel.: 02243 887-0 Fax: 02243 887-332 www.schuetzenhof-eitorf.de [email protected] Mercure Hotel Bonn-Hardtberg Max-Habermann-Straße 2 53123 Bonn Tel.: 0228 2599-0 Fax: 0228 2508 93 www.mercure.com [email protected] Das 4-Sterne Mercure Hotel Bonn Hardtberg liegt verkehrsgünstig am Stadtrand von Bonn und wurde 2007 und 2008 renoviert. Im gesamten Haus können Sie per WLAN im Internet surfen. Zum VDR-zertifizierten Hotel gehören kostenfreie Parkplätze sowie acht klimatisierte Tagungsräume. Das Hotel Schützenhof liegt im schönen Siegtal, etwa 2 km vom Ortskern Eitorf entfernt. Das Haus verfügt über umfangreiche, moderne, eigene Tagungstechnik in sechs freundlichen Seminarräumen unterschiedlicher Größe. Die Zimmer sind nahezu durchgehend mit Bad/Dusche, WC, Telefon, Radio und TV ausgestattet. Für die Freizeit bietet das Haus neben der gemütlichen Bierstube die kostenlose Benutzung der hauseigenen Sauna, des Fitnessraums und des rund um die Uhr geöffneten Schwimmbads. Eine Kegelbahn ist ebenfalls vorhanden. 32 | Tagungshäuser Hotel Restaurant Clemens-August Burgstr. 54-58 59387 Ascheberg-Davensberg Tel.: 02593 604-0 Fax: 02593 604-178 www.hotel-clemens-august.de [email protected] Die familiäre Führung des Hotels sorgt für eine angenehme Atmosphäre. Die Lage des Hotels lädt zu Wanderungen im Waldgebiet Davert ein. Im Hotel stehen u.a. Sauna, Solarium, eine elektronische Dartscheibe und 4 Bundeskegelbahnen zur Verfügung. Die wunderschöne Umgebung lässt sich mit dem 12er-Tandem oder dem „Clemens-August-Express“ erkunden. Aber auch im nahe gelegenen Münster lässt sich sehr abwechslungsreich die Freizeit verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche und WC, Telefon und TV. Mercure Hotel Trier Porta Nigra 54292 Trier Tel. : 0651 27010 Fax : 0651 2701170 www.mercure.com [email protected] Das Mercure Hotel Trier Porta Nigra liegt gegenüber der weltbekannten Porta Nigra, eines von neun Trierer Denkmälern des UNESCO-Weltkulturerbes, und nur wenige Schritte vom historischen Stadtzentrum entfernt. Sämtliche Zimmer sind mit Telefon, TV, Safe und Klimaanlage ausgestattet. Das Hotel ist an eine öffentliche Tiefgarage mit 360 Stellplätzen angeschlossen. Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. AWbG novelliert: Jetzt auch Bildungsurlaub für AZUBIS * Bildungsurlaub – 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu ... Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 34 | Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: ❚ Betriebsverfassungsgesetz ❚ Allgemeines Arbeitsrecht ❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Ratgeber Freistellung | 35 Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: ❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) ❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) ❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) ❚ Anbieter ❚ Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 39) Weiterführende Literatur/Links: ❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber ❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag 36 | Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme | 37 Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Entscheidung Beschluss Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Ausfallkosten Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Ausfallkosten Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 44 Siehe Seite 44 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. Vorgehen bei Streitigkeiten | 39 38 | Die Seminarprofis Das DGB-Bildungswerk NRW e.V.: die Seminarprofis! Susanne Grimm Beate Wysocki Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Kompetenz Seit mehr als 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen. Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 0211 17523-268 DER GEWERKSCHAFTEN Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. 40 | Musterschreiben Musterschreiben | 41 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ............................................... die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am ...................................................................... entschieden, dass ........................................................................... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung .................................................................................................. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ................................................ die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift 42 | Referentinnen und Referenten Referentinnen und Referenten | 43 Unsere Referentinnen und Referenten ... sind erfahrene BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen aus der Praxis ... kennen die Region, sie kommen größtenteils aus dem Organisationsbereich der IG Metall Bonn-Rhein-Sieg ... sind ExpertInnen bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen Siegfried Würfl Betriebsratsmitglied, Sulzer Pump Solutions Germany GmbH, Lohmar Zu unseren ReferentInnen zählen beispielsweise: Christophe Hassenforder Betriebsratsvorsitzender, Sulzer Pump Solutions Germany GmbH, Lohmar Ralf Müller Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender und ehrenamtlicher Sozialrichter, EMITEC GmbH, Lohmar Martha Gerlach Betriebsratsmitglied Hörmann KG, Weilerswist Martin Mewes Betriebsratsmitglied Siemens AG, Bonn Heike Schneppendahl Fachanwältin für Arbeitsrecht Anschriften | 45 44 | Seminardurchführung Seminardurchführung Anschriften und Kontakte: Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Susanne Grimm. IG Metall Bonn-Rhein-Sieg Kaiserstraße 108 53721 Siegburg Tel.: 02241 96 86-0 Fax: 02241 554 91 www.igmetall-bonn-rhein-sieg.de [email protected] Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW. Besser ist es, sich früher anzumelden! Gewerkschaftssekretär: Jürgen Weller Tel.: 02241 9686-11 [email protected] Organisation der Bildungsarbeit: Sylvia Rothäuser Tel.: 02241 9686-21 [email protected] Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden. DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-0 Fax: 0211 17523-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de Bildungsreferentin: Susanne Grimm Tel.: 0211 17523-280 [email protected] Verwaltungsangestellte: Beate Wysocki Tel.: 0211 17523-268 [email protected] 46 | Notizen Seminaranmeldung | 47 Seminaranmeldung 2016 ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... IG Metall Verwaltungsstelle Bonn-Rhein-Sieg Kopieren und faxen an DGB-Bildungswerk NRW Fax: 02 11 17 52 3- 19 7 Hiermit melde ich mich verbindlich an: Name, Vorname ...................................................................................... Straße ..................................................................................................... ...................................................................................................... PLZ, Ort .................................................................................................. ...................................................................................................... Telefon privat ........................................................................................... ...................................................................................................... Telefon beruflich....................................................................................... ...................................................................................................... E-Mail ...................................................................................................... Firma ....................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... Seminartitel ............................................................................................. Seminartermin ......................................................................................... Seminarnummer ...................................................................................... ...................................................................................................... Beschlussfassung am .............................................................................. ...................................................................................................... ...................................................................................................... Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der SeminaroSganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. ...................................................................................................... Datum.................................... Unterschrift ..............................................
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