Medieninformation Erfurt, den 10.06.2015 25 Jahre ärztliche Selbstverwaltung in Thüringen: Jubiläum verpflichtet, Versorgung muss wirklich gestärkt werden Statement der 1. Vorsitzenden des Vorstandes der KV Thüringen, Dr. med. Annette Rommel, auf der Pressekonferenz zu den MFTT 2015 Aus Anlass des 25-jährigen Jubiläums der ärztlichen Selbstverwaltung in Thüringen mahnt die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zur Wahrung der ärztlichen Freiberuflichkeit in der ambulanten Versorgung. Die 1. Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen, Dr. med. Annette Rommel, sagte zur Eröffnung der medizinischen Fortbildungstage: „Das Engagement der Ärztinnen und Ärzte, die 1990 den Übergang von der Staatsmedizin zu unabhängigen ärztlichen Strukturen und Körperschaften gestaltet haben, verpflichtet. Wie wichtig eine starke ärztliche Selbstverwaltung ist, zeigt ganz aktuell die Debatte um das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz.“ Rommel wandte sich gegen Versuche, Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung durch staatliche Eingriffe zu reglementieren. Gleichzeitig lobte sie positive Veränderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Festveranstaltung zum Jubiläum der Selbstverwaltung Am Mittwochabend würdigen die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen das 25-jährige Bestehen der ärztlichen Selbstverwaltung im Freistaat. Auf einer Festveranstaltung erinnern sie an die erfolgreichen Initiativen Thüringer Ärztinnen und Ärzte, die in der Zeit des Umbruches mit viel Engagement die Keimzellen der heute bestehenden Körperschaften geschaffen hatten. „Mit viel Mut wagten damals viele Ärzte den Schritt in die Selbstständigkeit“, sagte Frau Dr. Rommel vor der Festveranstaltung: „Gleichzeitig wurden in vielen Thüringer Regionen Gruppen und Vereinigungen gegründet, die schließlich in die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen mündeten, und dies lange vor der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen. Am 7. Juni 1990 wurde zum Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zunächst als eingetragener Verein gegründet. Diese Initiativen und das fortwährende Engagement der Ärzte in Thüringen führten zur heute bestehenden Vielfalt an Versorgungsstrukturen und der hohen Qualität der ambulanten Versorgung im Interesse der Patienten.“ Aufruf zu einer wirklichen Versorgungsstärkung Angesichts der am 11. Juni geplanten Verabschiedung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes durch den Bundestag rief die KV-Vorsitzende zu einer wirklichen Stärkung der ambulanten Versorgung für die gesetzlich versicherten Zum Hospitalgraben 8 99425 Weimar Ansprechpartner: Veit Malolepsy Telefon Telefax E-Mail Internet 03643 559-192 03643 559-191 [email protected] www.kvt.de Medieninformation Seite 2 von 2 Patienten auf. Mit Blick auf den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge, die zur Abstimmung stehen, verwies sie auf Licht und Schatten: „Durch die von vielen Ärztinnen und Ärzten und ihrer Selbstverwaltung getragene öffentliche Debatte wurden wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf erreicht, wie die Anhebung der Grenze für den Zwangsaufkauf von 110 auf einen Versorgungsgrad von 140 Prozent. Das sichert den Erhalt von mehr als 300 Arztpraxen in Thüringen. In etwa dieselbe Zahl bleibt jedoch gefährdet. Hier werden wir die Partner in der Selbstverwaltung, die Gesetzlichen Krankenversicherungen, bei ihrem Wort nehmen, dass keine Arztpraxis in Thüringen zu viel ist.“ Frau Dr. Rommel lobte im Gesetzentwurf zudem die geplante Erweiterung der Hilfen für junge Ärzte im ambulanten Teil der fachärztlichen Weiterbildung und die Möglichkeiten, die der geplante Innovationsfonds bietet. Gleichzeitig kritisierte sie geplante Überregulierungen, wie die pauschale Garantie für kurzfristige Facharzttermine ohne medizinische Dringlichkeit. Sie appellierte erneut an die Thüringer Bundestagsabgeordneten, solchen Überregulierungen nicht zuzustimmen. Zusammenfassend sagte Frau Dr. Rommel: „Die Debatte über das Gesetz hat gezeigt, dass die Ärzte und ihre Selbstverwaltung konstruktiv an der Lösung bestehender Probleme in der ambulanten ärztlichen Versorgung mitwirken. Pauschale Vorwürfe der Panikmache, wie sie von einzelnen Thüringer Abgeordneten erhoben worden waren, haben sich als gegenstandslos erwiesen. Umgekehrt müssen sich die Abgeordneten jetzt an ihrem eigenen Anspruch messen lassen. Patienten und Ärzte in Thüringen brauchen eine wirkliche Stärkung der ambulanten Versorgung und kein Gesetz, das nur so heißt.“ Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen ist die Selbstverwaltung der rund 4.100 Ärzte und Psychotherapeuten im Freistaat. Mehr über die KV Thüringen, ihre Mitglieder und ihre Aktionen sowie Hintergrundinformationen über die Kassenärztliche Versorgung in Thüringen finden Sie auch im Internet unter www.kvt.de. Ansprechpartner für die Medien: Veit Malolepsy, Leiter Stabsstelle Kommunikation/Politik Telefon 03643 559-192, Handy 0173 5610514, E-Mail [email protected]
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