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Medieninformation
Erfurt, den 10.06.2015
25 Jahre ärztliche Selbstverwaltung in Thüringen:
Jubiläum verpflichtet, Versorgung muss wirklich gestärkt werden
Statement der 1. Vorsitzenden des Vorstandes der KV Thüringen,
Dr. med. Annette Rommel, auf der Pressekonferenz zu den MFTT 2015
Aus Anlass des 25-jährigen Jubiläums der ärztlichen Selbstverwaltung in
Thüringen mahnt die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zur Wahrung der
ärztlichen Freiberuflichkeit in der ambulanten Versorgung. Die 1. Vorsitzende
des Vorstandes der KV Thüringen, Dr. med. Annette Rommel, sagte zur
Eröffnung der medizinischen Fortbildungstage: „Das Engagement der Ärztinnen
und Ärzte, die 1990 den Übergang von der Staatsmedizin zu unabhängigen
ärztlichen Strukturen und Körperschaften gestaltet haben, verpflichtet. Wie
wichtig eine starke ärztliche Selbstverwaltung ist, zeigt ganz aktuell die Debatte
um das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz.“ Rommel wandte sich gegen
Versuche, Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung durch staatliche Eingriffe zu
reglementieren. Gleichzeitig lobte sie positive Veränderungen im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens.
Festveranstaltung zum Jubiläum der Selbstverwaltung
Am Mittwochabend würdigen die Landesärztekammer Thüringen und die
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen das 25-jährige Bestehen der ärztlichen
Selbstverwaltung im Freistaat. Auf einer Festveranstaltung erinnern sie an die
erfolgreichen Initiativen Thüringer Ärztinnen und Ärzte, die in der Zeit des
Umbruches mit viel Engagement die Keimzellen der heute bestehenden
Körperschaften geschaffen hatten. „Mit viel Mut wagten damals viele Ärzte den
Schritt in die Selbstständigkeit“, sagte Frau Dr. Rommel vor der
Festveranstaltung: „Gleichzeitig wurden in vielen Thüringer Regionen Gruppen
und Vereinigungen gegründet, die schließlich in die Landesärztekammer
Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen mündeten, und dies
lange vor der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen. Am 7. Juni 1990 wurde
zum Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zunächst als
eingetragener Verein gegründet. Diese Initiativen und das fortwährende
Engagement der Ärzte in Thüringen führten zur heute bestehenden Vielfalt an
Versorgungsstrukturen und der hohen Qualität der ambulanten Versorgung im
Interesse der Patienten.“
Aufruf zu einer wirklichen Versorgungsstärkung
Angesichts der am 11. Juni geplanten Verabschiedung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes durch den Bundestag rief die KV-Vorsitzende zu einer
wirklichen Stärkung der ambulanten Versorgung für die gesetzlich versicherten
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Patienten auf. Mit Blick auf den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge, die zur Abstimmung stehen,
verwies sie auf Licht und Schatten: „Durch die von vielen Ärztinnen und Ärzten und ihrer
Selbstverwaltung getragene öffentliche Debatte wurden wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf
erreicht, wie die Anhebung der Grenze für den Zwangsaufkauf von 110 auf einen Versorgungsgrad von
140 Prozent. Das sichert den Erhalt von mehr als 300 Arztpraxen in Thüringen. In etwa dieselbe Zahl
bleibt jedoch gefährdet. Hier werden wir die Partner in der Selbstverwaltung, die Gesetzlichen
Krankenversicherungen, bei ihrem Wort nehmen, dass keine Arztpraxis in Thüringen zu viel ist.“ Frau
Dr. Rommel lobte im Gesetzentwurf zudem die geplante Erweiterung der Hilfen für junge Ärzte im
ambulanten Teil der fachärztlichen Weiterbildung und die Möglichkeiten, die der geplante
Innovationsfonds bietet. Gleichzeitig kritisierte sie geplante Überregulierungen, wie die pauschale
Garantie für kurzfristige Facharzttermine ohne medizinische Dringlichkeit. Sie appellierte erneut an die
Thüringer Bundestagsabgeordneten, solchen Überregulierungen nicht zuzustimmen.
Zusammenfassend sagte Frau Dr. Rommel: „Die Debatte über das Gesetz hat gezeigt, dass die Ärzte
und ihre Selbstverwaltung konstruktiv an der Lösung bestehender Probleme in der ambulanten
ärztlichen Versorgung mitwirken. Pauschale Vorwürfe der Panikmache, wie sie von einzelnen Thüringer
Abgeordneten erhoben worden waren, haben sich als gegenstandslos erwiesen. Umgekehrt müssen
sich die Abgeordneten jetzt an ihrem eigenen Anspruch messen lassen. Patienten und Ärzte in
Thüringen brauchen eine wirkliche Stärkung der ambulanten Versorgung und kein Gesetz, das nur so
heißt.“
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen ist die Selbstverwaltung der rund 4.100 Ärzte und
Psychotherapeuten im Freistaat. Mehr über die KV Thüringen, ihre Mitglieder und ihre Aktionen sowie
Hintergrundinformationen über die Kassenärztliche Versorgung in Thüringen finden Sie auch im Internet
unter www.kvt.de.
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