Kurzfassung des Ausbildungslehrerleitfadens

Gesamtschule Rheydt-Mülfort ● Realschulstraße 14 ● 41238 Mönchengladbach
Ausbildungslehrerleitfaden (Kurzfassung) Stand: 22.04.15
1. Grundsätze der Ausbildung1
Der LAA ist noch kein Lehrer
Wir sehen den LAA als einen autonomen Lerner, d. h. dass der LAA grundsätzlich
eine mündige, zur Mit- bzw. Selbstverantwortung und zum Lernen fähige Person ist.
Er entscheidet z.B. letztlich allein, was er zu welchem Zeitpunkt lernt, und er nimmt
dauerhaft nur an, worauf er selber kommt - was Angebote anderer nicht überflüssig
macht (im Gegenteil!).
Ausbildungsinhalte werden vom LAA wesentlich mitbestimmt
Wir sind der Meinung, der LAA muss dadurch, wie er lernt, seine pädagogische Praxis als Referendar theoriegeleitet zu bewältigen, so viel Transferierbares erwerben,
dass er später auch seine pädagogische Praxis als Lehrer entsprechend lernend professionell bewältigen kann.
Handlungsorientierung der Ausbildung / forschend-entwickelnder Prozess
Wir gehen davon aus, dass ein LAA Handlungskompetenzen für seine pädagogische
Praxis besonders wirksam dann erwerben kann, wenn er das tut, was er lernen will.
Jeder Referendar muss
- sich, seine eigenen Ideen und in der Ausbildung kennen gelernte Konzepte in der
Planung, Durchführung und Reflexion seiner pädagogischen Praxis ausprobieren,
- anderen bei deren Bemühungen zusehen und sich etwas abgucken und
- reflektierend eine Theorie der pädagogischen Praxis entwickeln, die einerseits
für andere nachvollziehbar und akzeptabel ist, andererseits ihm erlaubt, im Rahmen
seiner Persönlichkeit professionell, d. h. hier: theoriegeleitet zu handeln.
Ausbilder als Prozesshelfer
Für den einzelnen LAA sind vor allem die anderen LAA wichtige "Ausbilder". Die Ausbildungslehrer haben vorrangig informierende und beratende Aufgaben:
- sie versuchen, dem LAA in dessen Denken und Empfinden zu begegnen und ihn zu
ermutigen (Geduld haben, Vertrauen schenken, Erfolge finden, Schwächen benennen)
- sie lassen in ihrer pädagogischen Praxis hospitieren, regen bzw. stoßen an, geben
zu bedenken und mischen sich bewusst ein, fragen nach, provozieren Fragen und
Vergleiche, geben Hinweise, fordern zu Bewertungen heraus und erläutern ihre eigenen
- sie wissen viel - und halten sich mit Antworten (inkl. Theorien) auf ungestellte bzw.
vage Fragen zurück
- sie geben dem LAA geduldig Raum zur eigenen Entwicklung
1
Vgl. Dohnke, Hartwig: Der Referendar als autonomer Lerner. (als pdf-Dokument beim DL)
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2. Aufgaben der Beteiligten im Rahmen der Ausbildung an der
Schule
Schulleiterin
Sie trägt die Verantwortung für die schulische Ausbildung und beurteilt auf der
Grundlage eigener Langzeitbeobachtung und der Ausbildungslehrergutachten.
Sie beobachtet die gesamte berufliche Handlungsfähigkeit der LAA, so z. B.
- den Aufbau und Bewertung von Klassenarbeiten und Klausuren
- die Mitarbeit auf Zeugnis– und Fachkonferenzen
- die Mitarbeit bei der Umsetzung des Schulprogramms
- die Zusammenarbeit mit SuS, Eltern und KollegInnen
- die Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht
ABB
Sie stellen die enge Zusammenarbeit aller an der Ausbildung Beteiligten sicher.
Sie informieren im Rahmen des Begleitprogramms über
- schulinterne Absprachen wie z. B. Hausordnung, Beschlüsse der Schul – und
Lehrerkonferenz
- Organisationsabläufe
- Das Erziehungskonzept der Schule
- Das Schulprogramm
- Besonderheiten des Einzugsbereichs der Schule
Sie unterstützen die LAA dabei
- Lehrerhandeln zu beobachten
- Schwerpunkte für ihr eigenes Lehrerhandeln zu finden
- den Blick für Standards, durch die professionelles Lehrerhandeln geprägt ist, zu
schärfen
- die Ausbildungslehrergutachten termingerecht abzugeben
- Ausbildungs- und Prüfungstermine abzustimmen
Sie beraten und begleiten die LAA
- bei der Ein- und Ausübung ihrer Lehrerfunktionen
- geben Rückmeldung aus der schulischen Praxis
- bei der Sicherung des Unterrichtseinsatzes in allen Stufen und der Abstimmung
von BdU und Ausbildungsunterricht
- bei der Durchführung des BdU durch Möglichkeiten kollegialer Zusammenarbeit
mit erfahrenen Fachlehrern
- durch Besuche in ihrem Unterricht und arbeiten eng mit den Ausbildungslehrern
zusammen
Ausbildungslehrer
Sie unterstützen die LAA bei der Planung, Durchführung und Evaluation von Unterrichtsreihen in ihrer Lerngruppe und nehmen an den Lehrproben teil. Sie dokumentieren ihre Beobachtungen durch ein Ausbildungslehrergutachten
Sie geben Informationen zum
- schulischen Curriculum
- zu schulinternen fachlichen Schwerpunktsetzungen
- zum Wissens- und Leistungsstand der Lerngruppe
- zur Arbeitsweise und Methodenkenntnis der SuS
- zum eingeführten Lehrbuch
Sie beobachten die LAA im Unterricht und geben Rückmeldungen
- zur Planung und zur Durchführung des Unterrichts
- zum Gesprächsverhalten mit der Lerngruppe
- zur Wahrnehmung von Schülerleistungen
- zum Eingehen auf einzelne SuS
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- zum Umgang mit Unterrichtsstörungen.
LAA
Wir sehen den LAA als autonomen Lerner, der seine Ausbildung mit Hilfe der am
Ausbildungsprozess beteiligten Personen eigenständig steuert und im Wesentlichen
selbst verantwortet.
Um unsererseits eine fundierte Ausbildung sicherstellen zu können, halten wir als
Gesamtschule Rheydt-Mülfort die Erfüllung folgender Aufgaben seitens des LAA als
unerlässlich:
- Anfertigung von Mitschriften der hospitierten Unterrichtsstunden
- Anfertigung eines schriftlichen Planungsrasters jeder selbst gehaltenen Unterrichtsstunde (Lernziele, Verlaufsplan)
- Verständigung über Unterrichtsvorhaben und Stundenverlauf rechtzeitig mit
den jeweiligen Ausbildungslehrern (Vorlage einer schriftlichen Planung)
- Führen einer Ausbildungsmappe und regelmäßige Vorlage beim didaktischen
Leiter
- Beachtung des Vertretungsplans ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt (BdU)
- Information über Stundenpläne und deren Änderung an AKO, ORGA und Seminar
- Begleitung eines Schulvertreters (Mentor, AKO) bei Lehrproben innerhalb des
BdU sicherstellen
- Organisation von Raum für Nachbesprechungen (BOB-Raum, Streitschlichterraum, Beratungszimmer) selber vornehmen oder delegieren.
- Unterrichtsentwürfe, Tafelanschriften etc. unbedingt auf Orthographie und
Grammatik überprüfen! Fehler an dieser Stelle sind unverzeihlich!
- Teilnahme an allen Konferenzen (LK, FK, LBK, ggf. SII DB), einer TK, einer
Schulkonferenz und einer Klassenkonferenz
- Teilnahme an den regelmäßigen AKO-Treffen
3. Ausbildungslehrergutachten
Die schulpraktische Ausbildung mit dem Ziel eigenständiger Ausbildungs- und Erziehungstätigkeit verantworten ZfsL und Schule gemeinsam.
Die Ausbildungslehrer begutachten die Leistungen der LAA schriftlich ohne Note unmittelbar nach Beendigung einer Unterrichtsreihe (allerspätestens 14 Tage danach).
Diese Gutachten sind eine Grundlage der Beurteilung der Schulleiterin.
Die Ausbildungslehrer händigen die Gutachten dem LAA aus, die den Erhalt durch
ihre Unterschrift bestätigen. Innerhalb einer Woche haben sie das Recht zu einer
schriftlichen Gegenäußerung, die sie im Seminar abgeben, ohne sie der Schule vorlegen zu müssen.
Klaus Schmitz
(ABB S I)
Heidelinde Lotz
Simone Nothelle
(ABB SII)
Andreas Eckers
(Didaktischer Leiter)