Aktionsplan Stuttgart Nahverkehr barrierefrei 02. Februar 2015 Dipl.-Ing. Peter Krauß Stuttgarter Straßenbahnen AG Unternehmensbereich Technische Infrastruktur Ausführungsplanung 18.03.15 Seite 1 Zur Person geboren 1957 Konstruktiver Ingenieurbau FHT Stuttgart Abschluss 1982 • Konstruktionsbüro Ed. Züblin AG Stuttgart • Seit 1987 bei der Stuttgarter Straßenbahnen AG zuständig für die Planung von Haltestellen und Betriebsgebäuden • Seit 2003 Dienststellenleiter der Ausführungsplanung • Seit 2004 als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der SSB AG • Seit 2009 Mitarbeiter im Arbeitsausschuss der DIN 18040 Teil 3 öffentlicher Verkehrs- und Freiraum Dipl. Ing. (FH) Peter Krauß Stuttgarter Straßenbahnen AG Technische Infrastruktur Leiter Ausführungsplanung 18.03.15 Seite 2 Das Verkehrsangebot der SSB AG Stadtbahnwagen Busse davon Niederflurbusse 18.03.15 164 276 241 Anzahl Linien davon Schiene Anzahl Haltestellen 70 16 824 Betriebsstreckenlänge davon Stadtbahn 573 km 123 km Seite 3 Das Verkehrsangebot der SSB AG Straßenbahnwelt Stuttgart 2 historische Linien Killesbergbahn 18.03.15 Seite 4 Übersicht Vorschriften BOStrab DIN 18040 Teil 3 DIN 32984 DIN 32975 BGG Behinderten Gleichstellungsgesetz Verbände DIPB Barrierefreiheit bei der SSB Schulungen Wegeketten und Information Haltestellen Bus Schiene Beispiele 18.03.15 Seite 5 Zusammenhänge Betreiber Verkehrsunternehmen oder Kommune Infrastruktur 18.03.15 Fahrzeug Hilfsmittel Verkehrsunternehmen Nutzer Seite 6 Vorschriften 18.03.15 Seite 7 Vorschriften BOStrab Betriebsordnung Straßenbahnen – §31 Haltestellen DIN 18040 Teil 3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen – – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung BGG Behinderten GleichstellungsGesetz 18.03.15 Seite 8 BOStrab §31 Haltestellen (1) Haltestellen müssen 1. durch Zeichen als solche kenntlich gemacht sein; bei Haltestellen in Hoch- oder Tieflage müssen die Zugänge gekennzeichnet sein, 2. den Namen der Haltestelle aufweisen und mit Einrichtungen für Fahr- und Netzpläne ausgestattet sein, 3. als Doppelhaltestelle gekennzeichnet sein, wenn an einem Bahnsteig zwei Züge hintereinander halten und abgefertigt werden können. Haltestellen sollen Bahnsteige besitzen sowie Wetterschutz- und Sitzmöglichkeiten bieten. (2) Zu- und Abgänge in Haltestellen müssen sicher und bequem sein. (3) Haltestellen ebenerdiger Strecken sollen ohne Stufen zugänglich sein. Haltestellen in Hoch- oder Tieflage sollen auch über Aufzüge erreichbar sein. (4) Soweit es die betrieblichen Verhältnisse erfordern, müssen Haltestellen versehen sein mit 1. 2. 3. 4. 5. Einrichtungen zur Information und Abfertigung der Fahrgäste, Anlagen zur Überwachung des Fahrgastwechsels, Notrufeinrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Löschwasserversorgung, Mitteln und Einrichtungen zur Ersten Hilfe. (5) Bei Fahrbetrieb ohne Fahrzeugführer müssen in Haltestellen besondere Einrichtungen vorhanden sein, die einer Gefährdung von Personen durch fahrende Züge entgegenwirken. (6) Die Breite der Bahnsteige muß nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muß eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. 18.03.15 Seite 9 BOStrab §31 Haltestellen (7) Der waagerechte Abstand zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugfußboden oder Trittstufen muß möglichst klein sein; er darf im ungünstigsten Fall in der Türmitte 0,25 m nicht überschreiten. (8) Die Höhen von Bahnsteigoberflächen, Fahrzeugfußboden und Fahrzeugtrittstufen müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß die Fahrgäste bequem ein- und aussteigen können. Die Bahnsteigoberfläche soll nicht höher liegen als der Fahrzeugfußboden in seiner tiefsten Lage; sie muß rutschhemmend sein. (9) An den Bahnsteiggrenzen muß der Gefahr des Abstürzens von Personen vorgebeugt sein. Bahnsteigkanten müssen deutlich erkennbar sein. (10) Beträgt in einer Haltestelle der zu überwindende Höhenunterschied mehr als 8,0 m, muß mindestens eine Rampe, eine Fahrtreppe oder eine andere mechanische Förderhilfe vorhanden sein. (11) Verkaufsstände, Werbeanlagen und sonstige Anlagen dürfen den Betrieb nicht stören und insbesondere eine schnelle Verteilung der Fahrgäste auf den Bahnsteigen nicht behindern. 18.03.15 Seite 10 DIN 18040 Teil 3 5.6 5.6.1 5.6.2 5.6.3 5.6.4 5.6.5 5.6.6 5.6.7 18.03.15 Öffentlich zugängliche Anlagen des Personenverkehrs Allgemeines Seite Bewegungsflächen Höhenunterschiede und Abstände Fahrgastinformationen Orientierung Witterungsschutz Bahn- und Reisendenübergänge sowie Gleisüberwege Seite 24 Seite Seite Seite Seite Seite 24 25 25 25 25 26 Seite 26 Seite 11 DIN 18040 Teil 3 5.6.1 Allgemeines Öffentlich zugängliche Anlagen des Personenverkehrs müssen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Haltestellen und Fahrzeuge sind systemisch aufeinander abzustimmen, andernfalls ist keine barrierefreie Lösung möglich. Visuelle Orientierungshilfen sind nach DIN 32975 auszuführen. Bodenindikatoren sind nach DIN 32984 auszuführen. An Umsteigehaltestellen bzw. Verknüpfungsstellen sollten im Sinne einer durchgängigen Wegeführung Orientierungs- und Leitsysteme aufeinander abgestimmt werden. Geltende rechtliche und technische Regelungen für nach europäischem Recht zu planende Bahnanlagen, insbesondere die TSI PRM, bleiben unberührt. 18.03.15 Seite 12 DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum Beispiel Buskap Quelle DIN 32984 18.03.15 Seite 13 Was sagt das BGG § 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 18.03.15 Seite 14 Verbände 18.03.15 Seite 15 Zusammenarbeit mit Verbänden Beteiligung und Dialog Ansprechpartner der SSB Dachverband Integratives Planen und Bauen e.V. (DIPB) – Körperbehinderten-Verein Stuttgart e.V. – Blindenverband Ost-Baden-Württemberg e.V. – Nikolauspflege (Stiftung für Blinde und Sehbehinderte) – Schwerhörigenverein Stuttgart e.V. – Stadtseniorenrat Behindertenbeauftragte der Stadt Stuttgart 18.03.15 Seite 16 Zusammenarbeit mit Verbänden Aktivitäten Koordinator für Barrierefreiheit bei der SSB Ansprechpartner für Verbände und Kunden und unternehmensinterne Koordinierung seit 1997 Beteiligung Frühzeitige Einbindung in Planungen Praxistest Test von Anlagen und Fahrzeugen vor Ort Jahresgespräch Erfolgskontrolle, Probleme, Wünsche, Planungen, Lösungen 18.03.15 Seite 17 Ergebnisse der Zusammenarbeit Barrierefreiheit in der Praxis Induktive Höranlage im KundenCentrum Kombination von Mikrophon (Mitarbeiter) und Hörgerät (Kunde) 18.03.15 Seite 18 Ergebnisse der Zusammenarbeit Neuer Stadtbahnwagen DT8.12 Mehrzweckabteil mit Klappsitzen, Türöffner und Sprechstelle 18.03.15 Türbereich mit einer Mittelstang und Türöffner Türe mit zusätzlichen unteren Türknopf zur Türfeststellung für Rollstuhl-, Rolllator- und Kinderwagennutzer Seite 19 Ergebnisse der Zusammenarbeit Trainingsprogramme für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste 18.03.15 Seite 20 18.03.15 Seite 21 Barrierefreiheit bei der SSB 18.03.15 Seite 22 Barrierefreiheit bei der SSB Schulung der Mitarbeiter • Ausbildungsbaustein für Fahrdienstmitarbeiter • Ziel: Ø Praktische Selbsterfahrung Ø Abbau von Berührungsängsten Ø Verständnis und Hilfsbereitschaft 18.03.15 Seite 23 Wegeketten und Informationen 18.03.15 Seite 24 Informationen vor der Fahrt Informationen zu Hause : ( 18.03.15 Seite 25 Information an den Zugängen Blindenleitlinien auf Zugangswegen Transparente Aufzüge Vibrationstaster an Signalanlagen 18.03.15 Seite 26 Informationen an der Haltestelle Barrierefreiheit in der Praxis Informationen an der Haltestelle 18.03.15 Seite 27 Zugangsbarrieren Planungen der Vergangenheit 18.03.15 Seite 28 Barrierefreier Zugang Einstieg in die Fahrzeuge Bus 18.03.15 Stadtbahn Seite 29 Einrichtungen im Fahrzeug Sprechstelle in der Stadtbahn 18.03.15 Dynamische Fahrgastinformation Seite 30 Haltestellen allgemeine Informationen 18.03.15 Seite 31 Einwohner-Entwicklung in Stuttgart Einwohner 580.648 583.874 579.988 598.671 592.657 576.730 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 98.323 93.864 96.254 1980 1990 2000 100.000 112.743 113.570 124.168 0 Über 65 2010 2020 2030 Gesamtbevölkerung Quelle: statistisches Landesamt B-W 18.03.15 Seite 32 Barrierefreiheit in der Praxis Wer ist mobilitätsbehindert? Blinde/Sehbehinderte Gehörlose/Hörbehinderte Rollstuhlbenutzer Gehbehinderte Greifbehinderte Geistig Behinderte 18.03.15 Orientierungsbeeinträchtigte Ältere Menschen Kleinwüchsige/Kinder Mobilitätsbehinderte Personen mit Kinderwagen / Gepäck / Verletzungen Seite 33 Barrierefreie Haltestellen Bus + Schiene Barrierefreiheit in der Praxis 1990 2000 2013 Stadtbahnhaltestellen 111 159 204 davon behindertenfreundlich 78 (70%) 138 (87%) 199 (98%) 10 21 32 Stadtbahnhaltestellen davon mit Aufzug Bushaltestellen (Stand: 31.12.2011) • Haltepunkte im Stadtgebiet Stuttgart 885 davon ca.250 mit Profilbordsteinen -incl.Nachtbushaltestellen in Stuttgart 95 • Haltepunkte außerhalb Stuttgart 650 -incl. Nachtbushaltepunkte außerh Stuttgart 5 • Gesamt 1535 18.03.15 Seite 34 Bushaltestellen 18.03.15 Seite 35 Bushaltestelle Für den Bau und den Unterhalt von Bushaltestellen ist der Straßenbaulastträger verantwortlich. Die Ausstattung von Bushaltestellen wurde Ende der 1980iger Jahre auf die SSB übertragen. In Zusammenarbeit mit einem Vertragspartner konnten über 650 Wartehallen errichtet werden. PBFG schreibt die „vollständige Barrierefreiheit bis zum 1.1.2022 vor Einbau von Blindenleitlinien Anhebung der Bordsteinkante auf 18 cm 18.03.15 Seite 36 Bushaltestelle Querschnitt 18.03.15 Seite 37 Bushaltestelle Grundriß 18.03.15 Seite 38 Stadtbahnhaltestellen 18.03.15 Seite 39 Weg zur Haltestelle Weg zur Haltestelle Z-Überweg Springlicht Vibrationsalarm Richtungsfeld 18.03.15 Seite 40 Zugang Barrierefreier Zugang Rampen Treppen Aufzüge 18.03.15 Seite 41 Rampen (1) 18.03.15 Seite 42 Rampen (2) 18.03.15 Seite 43 Treppen 18.03.15 Seite 44 Markieren der ersten und letzten Stufe 18.03.15 Seite 45 Markierung nach DIN 18040 und 32975 18.03.15 Seite 46 Fast alles richtig oder? 18.03.15 Seite 47 . DIN 18040-1 DIN 32975 4.3.6.4 Orientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen Für sehbehinderte Menschen müssen die Elemente der Treppe leicht erkennbar sein. Das wird z. B. erreicht mit Stufenmarkierungen aus durchgehenden Streifen, die folgende Eigenschaften aufweisen ⎯ auf Trittstufen beginnen sie an den Vorderkanten und sind 4 cm bis 5 cm breit; ⎯ auf Setzstufen beginnen sie an der Oberkante und sind mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm, breit; ⎯sie heben sich visuell kontrastierend sowohl gegenüber Tritt- und Setzstufe, als auch gegenüber den jeweils unten anschließenden Podesten ab. Bei bis zu drei Einzelstufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, muss jede Stufe mit einer Markierung versehen werden. In Treppenhäusern müssen die erste und letzte Stufe — vorzugsweise alle Stufen — mit einer Markierung versehen werden 4.7 Kennzeichnung von Niveauwechseln Zur Überwindung von Niveauunterschieden werden Einzelstufen, Treppen, Rampen, Aufzüge und ergänzend Fahrtreppen und Fahrsteige eingesetzt. Bei Fest- und Fahrtreppen sind alle Trittstufen über die volle Breite mit einem 4 cm bis 5 cm breiten Streifen zu kennzeichnen, der an der Stufenkante beginnt. Auf der Stirnseite (Setzstufe) muss die Kennzeichnung beginnend an der Stufenkante 1 cm bis 2 cm breit sein. 18.03.15 Seite 48 Aufzüge (1) Die Ausstattung der Bedientableau ist mit den Behindertenverbänden abgestimmt. Die Aufzüge erhalten im Abstand von ca. 1 m vor der Türe eine weitere Anforderungsstele 18.03.15 Seite 49 Aufzüge (2) Haltestellenzugang Transparente Aufzüge Stele mit Anforderungstaster für Rollstuhlfahrer 18.03.15 Bedientableau mit Blindenschrift und in Bedienhöhe für Rollstuhlfahrer Seite 50 Spaltmass Haltestelleninfrastruktur - Hochbahnsteige Bahnsteigehöhe: • feste Fahrbahn: 95 cm, • Reststufe zum Fahrzeug max.* 5 cm • Schotterbahnkörper: 94 cm, • Reststufe zum Fahrzeug max.* 6 cm • abhängig von Radreifenstärke, • Schienenkopfhöhe, • Wagenfederung Restspalt: • min. 7 cm zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeug 18.03.15 Seite 51 Einstiegssituation 18.03.15 Seite 52 Gerade 18.03.15 Seite 53 Innenbogen 300m 18.03.15 Seite 54 Aussenbogen 300m 18.03.15 Seite 55 Blindenleitlinie Einbau seit 1997 bei allen Neubauten Finanzierung zum Bau einer Teststrecke im Gelände der Nikolauspflege 18.03.15 Seite 56 Blindenleitlinie Einbau der neuen Blindenleitlinie U2 Cannstatt Erster Einsatz von Hohlkörperbodenindikatoren U2 West Einbau von Hohlkörperbodenindikatoren in unterirdischen Haltestellen Rathaus Rotebühlplatz Hauptbahnhof Keplerstraße Neckartor Charlottenplatz -2 18.03.15 Seite 57 Einstiegsmarkierungen 18.03.15 Seite 58 Einstiegsmarkierungen Haltestelleninfrastruktur Blindenleitlinien mit Aufmerksamkeitsfeldern auf dem Bahnsteig zur Kennzeichnung der Türen 18.03.15 Seite 59 Bahnsteige Blindenleitlinie Kontraste Kontrastreiche Gestaltung des Bodenbelages 18.03.15 Seite 60 Beläge Rutschsicherheit Was bedeutet für Sie Rutschsicherheit? Was sagt den der R-Wert tatsächlich aus? Was leiten Sie für den Alltag daraus ab. 18.03.15 Seite 61 Haltestelle Salzwiesenstraße 18.03.15 Seite 62
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