Präsentation Stuttgarter Straßenbahnen AG

Aktionsplan Stuttgart
Nahverkehr barrierefrei
02. Februar 2015
Dipl.-Ing. Peter Krauß
Stuttgarter Straßenbahnen AG
Unternehmensbereich Technische Infrastruktur
Ausführungsplanung
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Zur Person
geboren 1957
Konstruktiver Ingenieurbau FHT Stuttgart Abschluss
1982
• Konstruktionsbüro Ed. Züblin AG Stuttgart
• Seit 1987 bei der Stuttgarter Straßenbahnen AG
zuständig für die Planung von Haltestellen und
Betriebsgebäuden
• Seit 2003 Dienststellenleiter der
Ausführungsplanung
• Seit 2004 als Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat der SSB AG
• Seit 2009 Mitarbeiter im Arbeitsausschuss der
DIN 18040 Teil 3 öffentlicher Verkehrs- und
Freiraum
Dipl. Ing. (FH) Peter Krauß
Stuttgarter Straßenbahnen AG
Technische Infrastruktur
Leiter Ausführungsplanung
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Das Verkehrsangebot der SSB AG
Stadtbahnwagen
Busse
davon Niederflurbusse
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164
276
241
Anzahl Linien
davon Schiene
Anzahl Haltestellen
70
16
824
Betriebsstreckenlänge
davon Stadtbahn
573 km
123 km
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Das Verkehrsangebot der SSB AG
Straßenbahnwelt Stuttgart
2 historische Linien
Killesbergbahn
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Übersicht
Vorschriften
BOStrab
DIN 18040 Teil 3
DIN 32984
DIN 32975
BGG Behinderten Gleichstellungsgesetz
Verbände
DIPB
Barrierefreiheit bei der SSB
Schulungen
Wegeketten und Information
Haltestellen
Bus
Schiene
Beispiele
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Zusammenhänge
Betreiber
Verkehrsunternehmen
oder Kommune
Infrastruktur
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Fahrzeug
Hilfsmittel
Verkehrsunternehmen
Nutzer
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Vorschriften
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Vorschriften
BOStrab
Betriebsordnung Straßenbahnen
–  §31 Haltestellen
DIN 18040 Teil 3
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen –
–  Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
DIN 32984
Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
DIN 32975
Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum
zur barrierefreien Nutzung
BGG Behinderten GleichstellungsGesetz
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BOStrab §31 Haltestellen
(1) Haltestellen müssen
1. durch Zeichen als solche kenntlich gemacht sein; bei Haltestellen in Hoch- oder Tieflage müssen die Zugänge
gekennzeichnet sein,
2. den Namen der Haltestelle aufweisen und mit Einrichtungen für Fahr- und Netzpläne ausgestattet sein,
3. als Doppelhaltestelle gekennzeichnet sein, wenn an einem Bahnsteig zwei Züge hintereinander halten und
abgefertigt werden können.
Haltestellen sollen Bahnsteige besitzen sowie Wetterschutz- und Sitzmöglichkeiten bieten.
(2) Zu- und Abgänge in Haltestellen müssen sicher und bequem sein.
(3) Haltestellen ebenerdiger Strecken sollen ohne Stufen zugänglich sein. Haltestellen
in Hoch- oder Tieflage sollen auch über Aufzüge erreichbar sein.
(4) Soweit es die betrieblichen Verhältnisse erfordern, müssen Haltestellen versehen
sein mit
1.
2.
3.
4.
5.
Einrichtungen zur Information und Abfertigung der Fahrgäste,
Anlagen zur Überwachung des Fahrgastwechsels,
Notrufeinrichtungen,
Feuerlöscheinrichtungen, Löschwasserversorgung,
Mitteln und Einrichtungen zur Ersten Hilfe.
(5) Bei Fahrbetrieb ohne Fahrzeugführer müssen in Haltestellen besondere
Einrichtungen vorhanden sein, die einer Gefährdung von Personen durch fahrende Züge
entgegenwirken.
(6) Die Breite der Bahnsteige muß nach dem Verkehrsaufkommen unter
Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein.
Längs der Bahnsteigkante muß eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei
Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden
sein.
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BOStrab §31 Haltestellen
(7) Der waagerechte Abstand zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugfußboden oder
Trittstufen muß möglichst klein sein; er darf im ungünstigsten Fall in der Türmitte
0,25 m nicht überschreiten.
(8) Die Höhen von Bahnsteigoberflächen, Fahrzeugfußboden und Fahrzeugtrittstufen
müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß die Fahrgäste bequem ein- und
aussteigen können. Die Bahnsteigoberfläche soll nicht höher liegen als der
Fahrzeugfußboden in seiner tiefsten Lage; sie muß rutschhemmend sein.
(9) An den Bahnsteiggrenzen muß der Gefahr des Abstürzens von Personen vorgebeugt
sein. Bahnsteigkanten müssen deutlich erkennbar sein.
(10) Beträgt in einer Haltestelle der zu überwindende Höhenunterschied mehr als
8,0 m, muß mindestens eine Rampe, eine Fahrtreppe oder eine andere mechanische
Förderhilfe vorhanden sein.
(11) Verkaufsstände, Werbeanlagen und sonstige Anlagen dürfen den Betrieb nicht
stören und insbesondere eine schnelle Verteilung der Fahrgäste auf den Bahnsteigen
nicht behindern.
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DIN 18040 Teil 3
5.6
5.6.1
5.6.2
5.6.3
5.6.4
5.6.5
5.6.6
5.6.7
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Öffentlich zugängliche Anlagen des
Personenverkehrs
Allgemeines
Seite
Bewegungsflächen
Höhenunterschiede und Abstände
Fahrgastinformationen
Orientierung
Witterungsschutz
Bahn- und Reisendenübergänge
sowie Gleisüberwege
Seite
24
Seite
Seite
Seite
Seite
Seite
24
25
25
25
25
26
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DIN 18040 Teil 3
5.6.1
Allgemeines
Öffentlich zugängliche Anlagen des Personenverkehrs müssen
barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
Haltestellen und Fahrzeuge sind systemisch aufeinander
abzustimmen, andernfalls ist keine barrierefreie Lösung möglich.
Visuelle Orientierungshilfen sind nach DIN 32975 auszuführen.
Bodenindikatoren sind nach DIN 32984 auszuführen.
An Umsteigehaltestellen bzw. Verknüpfungsstellen sollten im
Sinne einer durchgängigen Wegeführung Orientierungs- und
Leitsysteme aufeinander abgestimmt werden.
Geltende rechtliche und technische Regelungen für nach
europäischem Recht zu planende Bahnanlagen, insbesondere die
TSI PRM, bleiben unberührt.
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DIN 32984 Bodenindikatoren im
öffentlichen Raum
Beispiel Buskap
Quelle DIN 32984
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Was sagt das BGG
§ 4 Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen,
Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und
visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete
Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis
und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und
nutzbar sind.
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Verbände
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Zusammenarbeit mit Verbänden
Beteiligung und Dialog
Ansprechpartner der SSB
Dachverband Integratives Planen und Bauen e.V. (DIPB)
–  Körperbehinderten-Verein Stuttgart e.V.
–  Blindenverband Ost-Baden-Württemberg e.V.
–  Nikolauspflege (Stiftung für Blinde und Sehbehinderte)
–  Schwerhörigenverein Stuttgart e.V.
–  Stadtseniorenrat
Behindertenbeauftragte der Stadt Stuttgart
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Zusammenarbeit mit Verbänden
Aktivitäten
Koordinator für Barrierefreiheit bei der SSB
Ansprechpartner für Verbände und Kunden und unternehmensinterne
Koordinierung seit 1997
Beteiligung
Frühzeitige Einbindung in Planungen
Praxistest
Test von Anlagen und Fahrzeugen
vor Ort
Jahresgespräch
Erfolgskontrolle, Probleme, Wünsche, Planungen, Lösungen
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Ergebnisse
der Zusammenarbeit
Barrierefreiheit
in der Praxis
Induktive Höranlage im KundenCentrum
Kombination von Mikrophon (Mitarbeiter)
und Hörgerät (Kunde)
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Ergebnisse der Zusammenarbeit
Neuer Stadtbahnwagen DT8.12
Mehrzweckabteil mit
Klappsitzen, Türöffner
und Sprechstelle
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Türbereich mit einer
Mittelstang und Türöffner
Türe mit zusätzlichen unteren
Türknopf zur Türfeststellung
für Rollstuhl-, Rolllator- und
Kinderwagennutzer
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Ergebnisse der Zusammenarbeit
Trainingsprogramme für
mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
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Barrierefreiheit bei der SSB
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Barrierefreiheit bei der SSB
Schulung der Mitarbeiter
•  Ausbildungsbaustein für Fahrdienstmitarbeiter
•  Ziel:
Ø  Praktische Selbsterfahrung
Ø  Abbau von Berührungsängsten
Ø  Verständnis und Hilfsbereitschaft
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Wegeketten und Informationen
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Informationen vor der Fahrt
Informationen zu Hause
:
(
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Information an den Zugängen
Blindenleitlinien auf
Zugangswegen
Transparente Aufzüge
Vibrationstaster
an
Signalanlagen
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Informationen
an der Haltestelle
Barrierefreiheit
in der Praxis
Informationen an der Haltestelle
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Zugangsbarrieren
Planungen der Vergangenheit
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Barrierefreier Zugang
Einstieg in die Fahrzeuge
Bus
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Stadtbahn
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Einrichtungen im Fahrzeug
Sprechstelle in der Stadtbahn
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Dynamische Fahrgastinformation
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Haltestellen
allgemeine Informationen
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Einwohner-Entwicklung
in Stuttgart
Einwohner
580.648
583.874
579.988
598.671
592.657
576.730
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
98.323
93.864
96.254
1980
1990
2000
100.000
112.743
113.570
124.168
0
Über 65
2010
2020
2030
Gesamtbevölkerung
Quelle: statistisches Landesamt B-W
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Barrierefreiheit in der Praxis
Wer ist mobilitätsbehindert?
Blinde/Sehbehinderte
Gehörlose/Hörbehinderte
Rollstuhlbenutzer
Gehbehinderte
Greifbehinderte
Geistig Behinderte
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Orientierungsbeeinträchtigte
Ältere Menschen
Kleinwüchsige/Kinder
Mobilitätsbehinderte Personen
mit Kinderwagen / Gepäck /
Verletzungen
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Barrierefreie
Haltestellen Bus
+ Schiene
Barrierefreiheit
in der
Praxis
1990
2000
2013
Stadtbahnhaltestellen
111
159
204
davon
behindertenfreundlich
78 (70%)
138 (87%)
199 (98%)
10
21
32
Stadtbahnhaltestellen
davon
mit Aufzug
Bushaltestellen
(Stand: 31.12.2011)
• Haltepunkte im Stadtgebiet Stuttgart
885 davon ca.250 mit Profilbordsteinen
-incl.Nachtbushaltestellen in Stuttgart
95
• Haltepunkte außerhalb Stuttgart
650
-incl. Nachtbushaltepunkte außerh Stuttgart
5
• Gesamt
1535
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Bushaltestellen
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Bushaltestelle
Für den Bau und den Unterhalt von Bushaltestellen ist der
Straßenbaulastträger verantwortlich.
Die Ausstattung von Bushaltestellen wurde Ende der
1980iger Jahre auf die SSB übertragen.
In Zusammenarbeit mit einem Vertragspartner konnten über 650
Wartehallen errichtet werden.
PBFG schreibt die „vollständige Barrierefreiheit bis zum
1.1.2022 vor
Einbau von Blindenleitlinien
Anhebung der Bordsteinkante auf 18 cm
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Bushaltestelle Querschnitt
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Bushaltestelle Grundriß
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Stadtbahnhaltestellen
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Weg zur Haltestelle
Weg zur Haltestelle
Z-Überweg
Springlicht
Vibrationsalarm
Richtungsfeld
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Zugang
Barrierefreier Zugang
Rampen
Treppen
Aufzüge
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Rampen (1)
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Rampen (2)
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Treppen
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Markieren der ersten und letzten Stufe
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Markierung nach DIN 18040 und 32975
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Fast alles richtig oder?
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.
DIN 18040-1 DIN 32975
4.3.6.4
Orientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen
Für sehbehinderte Menschen müssen die Elemente der Treppe leicht erkennbar sein.
Das wird z. B. erreicht mit Stufenmarkierungen aus durchgehenden Streifen, die folgende Eigenschaften aufweisen
⎯ auf Trittstufen beginnen sie an den Vorderkanten und sind 4 cm bis 5 cm breit;
⎯ auf Setzstufen beginnen sie an der Oberkante und sind mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm, breit;
⎯sie heben sich visuell kontrastierend sowohl gegenüber Tritt- und Setzstufe, als auch gegenüber den jeweils unten
anschließenden Podesten ab.
Bei bis zu drei Einzelstufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, muss jede Stufe mit einer
Markierung versehen werden. In Treppenhäusern müssen die erste und letzte Stufe — vorzugsweise alle
Stufen — mit einer Markierung versehen werden
4.7 Kennzeichnung von Niveauwechseln
Zur Überwindung von Niveauunterschieden werden Einzelstufen, Treppen, Rampen, Aufzüge und ergänzend Fahrtreppen
und Fahrsteige eingesetzt. Bei Fest- und Fahrtreppen sind alle Trittstufen über die volle Breite mit einem 4 cm bis 5
cm breiten Streifen zu kennzeichnen, der an der Stufenkante beginnt. Auf der Stirnseite (Setzstufe) muss die
Kennzeichnung beginnend an der Stufenkante 1 cm bis 2 cm breit sein.
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Aufzüge (1)
Die Ausstattung der Bedientableau ist mit den
Behindertenverbänden abgestimmt. Die Aufzüge erhalten im
Abstand von ca. 1 m vor der Türe eine weitere
Anforderungsstele
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Aufzüge (2)
Haltestellenzugang
Transparente Aufzüge
Stele mit
Anforderungstaster
für Rollstuhlfahrer
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Bedientableau
mit Blindenschrift und in
Bedienhöhe für Rollstuhlfahrer
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Spaltmass
Haltestelleninfrastruktur - Hochbahnsteige
Bahnsteigehöhe:
•  feste Fahrbahn: 95 cm,
• Reststufe zum Fahrzeug max.* 5 cm
•  Schotterbahnkörper: 94 cm,
• Reststufe zum Fahrzeug max.* 6 cm
• abhängig von Radreifenstärke,
• Schienenkopfhöhe,
• Wagenfederung
Restspalt:
•  min. 7 cm zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeug
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Einstiegssituation
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Gerade
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Innenbogen 300m
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Aussenbogen 300m
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Blindenleitlinie
Einbau seit 1997 bei allen Neubauten
Finanzierung zum Bau einer Teststrecke im
Gelände der Nikolauspflege
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Blindenleitlinie
Einbau der neuen Blindenleitlinie U2 Cannstatt
Erster Einsatz von Hohlkörperbodenindikatoren U2 West
Einbau von Hohlkörperbodenindikatoren in unterirdischen
Haltestellen
Rathaus
Rotebühlplatz
Hauptbahnhof
Keplerstraße
Neckartor
Charlottenplatz -2
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Einstiegsmarkierungen
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Einstiegsmarkierungen
Haltestelleninfrastruktur
Blindenleitlinien mit Aufmerksamkeitsfeldern auf
dem Bahnsteig zur Kennzeichnung der Türen
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Bahnsteige
Blindenleitlinie
Kontraste
Kontrastreiche Gestaltung des
Bodenbelages
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Beläge Rutschsicherheit
Was bedeutet für Sie Rutschsicherheit?
Was sagt den der R-Wert tatsächlich aus?
Was leiten Sie für den Alltag daraus ab.
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Haltestelle Salzwiesenstraße
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