Hausordnung und Bunk`r Regelungen

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Marktgemeinde Rankweil und Offene Jugendarbeit Rankweil:
„Nutzungskonzept u. Nutzungsbedingungen“
„Bunk’r – Musikproberäume“
1.
Verwaltung der „Bunk’r“ Musikproberäume in der Schule Montfort:
Die Marktgemeinde Rankweil vermietet, als Vermieterin einerseits, die Musikproberäume
„Bunk’r“ in der Schule Montfort an den Verein Offene Jugendarbeit Rankweil, als Mieter
andererseits. Die Miete wird 2x jährlich mittels Überweisung auf das angegebene Konto
(Kostenstelle 2/2111 – 8244; Benützungsgebühr Proberäume) der Marktgemeinde Rankweil
überwiesen.
1.1.
Trägerschaft:
Der Verein Offene Jugendarbeit Rankweil – in der Folge OJA Rankweil genannt – übernimmt
die Trägerschaft der „Bunk’r“ Musikproberäume u. verwaltet diese in enger Rücksprache mit
der Abteilung Bürgerservice Jugend – kurz BS Jugend – der Marktgemeinde Rankweil. Durch
eine Benützungsvereinbarung können Jugendbands diese Räumlichkeiten beim Verein OJA
Rankweil mieten.
1.2.
Verwaltung der „Bunk’r“ Musikproberäume:
Es existiert eine klare Trennung zwischen der Schulverwaltung u. der Verwaltung der
„Bunk’r“ Musikproberäume. Folgende Grundsätze sind einzuhalten:
(1) Verwaltungsaufgaben im „Bunk’r“ durch den Hausmeister der Schule Montfort:
Montfort:
(a) Der Hausmeister hat einen Generalschlüssel zu den „Bunk’r“ Musikproberäumen.
(b) Ein Mal pro Woche müssen die Lüftungs- und Sanitäranlagen kontrolliert werden.
Bei Störungen bzw. Schäden dieser Anlagen ist unverzüglich die Gebäudeverwaltung
zu kontaktieren u. diese informiert den Verein OJA Rankweil. Auch die Kontrolle bzw.
Wartung der Feuerlöscher obliegt dem Hausmeister.
(c) Die „Bunk’r“ Musikproberäume 1 – 6 sind vermietet und bedürfen keiner Kontrolle
durch den Hausmeister. Ausnahme ist der „Bunk’r“ Nr. 6. Hier muss der Durchgang
zur Lüftungsanlage gewährleistet sein, damit der Hausmeister den Wartungspflichten
(Lüftung) nachgehen kann.
(2) Verwaltungsaufgaben der Mieter der Musikproberäume „Bunk’r“:
(a) Der Müll wird von den Mietern selbst entsorgt. Restmüllsäcke und Gelbe Säcke
müssen selbst besorgt werden. Der Müll (auch Papier) kann laut Müll Plan
hinausgestellt oder am Freitagnachmittag beim Bauhof Rankweil abgegeben werden.
Glas, Altmetall u. Sperrmüll muss bei den jeweiligen Müllsammelstellen oder beim
Bauhof Rankweil entsorgt werden.
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(b) Die Sanitäranlagen werden durch die Fa. Gutschi gereinigt. Putzmittel u.
Putzmaterialien, die für die Reinigung der Proberäume benötigt werden, müssen
selbst eingekauft werden. Das Toilettenpapier wird von jeder Band selbst
mitgebracht.
(c) Für die Hygiene bzw. die Sauberkeit in den einzelnen „Bunk’r“ Musikproberäumen
sind die Mieter selbst verantwortlich.
(d) Das Inventar jeder Band muss selbst versichert werden!
(3) Verwaltungsaufgaben durch den Verein Offene Jugendarbeit Rankweil
(a) Die Chipschlüssel für die „Bunk’r“ Musikproberäume werden vom zuständigen
Jugendleiter verwaltet. Die Schlüssel werden gegen eine Kaution in Höhe von € 50,00
pro Chipschlüssel an die jeweiligen Mieter ausgegeben. Jeder Proberaum Mieter
erhält max. drei Chipschlüssel.
(b) Die Benützungsvereinbarungen und Wartelisten werden vom Verein OJA Rankweil
verwaltet. Die einzelnen „Bunk’r“ Musikproberäume können von Bands mittels einer
Benützungsvereinbarung von der OJA Rankweil gemietet werden. Die
Benützungsvereinbarung wird vom zuständigen Jugendleiter u. vom Bandvertreter
unterschrieben.
(c) Einhaltung der Hausordnung, Vergabe der „Bunk’r“ Musikproberäume, Einhaltung
der Verträge, Mieterwechsel etc. obliegen dem Verein OJA Rankweil. Ansprechperson
für Anfragen bzw. die eingemieteten „Bunk’r“ Bands ist der zuständige Jugendleiter
des Vereins OJA Rankweil.
(4) Verwaltungsaufgaben der Marktgemeinde Rankweil
(a) Die Abteilung Infrastruktur & Bauwesen sorgt für die Instandhaltung des
Gebäudes sowie der Technik im „Bunk’r“.
(b) Der Verein OJA Rankweil erhält 2x/Jahr eine Mietvorschreibung durch die
Finanzabteilung.
(c) Der Verein OJA Rankweil kooperiert mit der Abteilung BS Jugend in Belangen der
Verwaltung.
1.3.
Nutzungszeiten der „Bunk’r“ Musikproberäume
Montag bis Freitag
08.00 bis 22:00 Uhr (Probe- bzw. Spielzeiten)
Samstag u. Sonntag
10.00 bis 22:00 Uhr (Probe- bzw. Spielzeiten)
1.4.
Mitbestimmungsinstrument:
(1) Bei der Vermietung an Jugendbands wird eine 3-monatige Probezeit vereinbart. Nach
dieser Probezeit gibt es eine Besprechung zw. den Bandvertretern u. der OJA
Rankweil (Jugendleiter). Bei Bedarf oder Interesse wird die Abteilung BS Jugend der
Marktgemeinde Rankweil eingeladen. Es gibt klare Kriterien (Einhaltung der
Hausordnung, Nutzungszeiten, Einhalten der Benützungsvereinbarung etc.), welche
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besprochen werden. Sofern alles in Ordnung ist, wird der Vertrag auf ein Jahr
verlängert.
(2) Eine jährliche Generalversammlung mit den Bandvertretern der „Bunk’r“ Bands u.
der OJA Rankweil. Bei Bedarf oder Interesse wird die Abteilung BS Jugend der
Marktgemeinde Rankweil ebenso eingeladen.
(3) Bei gleich zu klärenden Fragen oder bei Gefahr in Verzug kann eine außerordentliche
Sitzung einberufen werden.
(4) Die „Bunk’r – Mitbestimmungsgruppe“ besteht jeweils aus allen Mitgliedern jeder
Band. Ansprechperson in den „Bunk’r“ Proberäumen ist der Jugendleiter der OJA
Rankweil.
2.
Vergabekriterien für die Anmietung eines „Bunk’r“ Musikproberaums:
(1) Alter:
14-26 Jahre (Wenn ein Bandmitglied über 26 Jahre ist, muss sich die Band neue
Musikproberäume suchen)!
(2) Kaution:
Die Raumkaution beträgt einmalig € 200,00 u. ist ebenso vor der Schlüsselübergabe
BAR bezahlt werden. Die Schlüsselkaution beträgt pro Chipschlüssel € 50,00!
(3) Öffentliche Auftritte:
Die Band muss musikalisch aktiv sein und ein Mal pro Jahr unentgeltlich für
öffentliche Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen der Marktgemeinde Rankweil
oder des Vereins OJA Rankweil zur Verfügung stehen!
(4) Lokalität:
Vorrangig werden die „Bunk’r“ Musikproberäume an Bands aus der lokalen
Umgebung vergeben, sprich Rankweil und Vorderland!
(5) Inhalte:
Es dürfen keine menschenverachtende Inhalte (satanistische, rechtsradikale,
fundamentalistische, diskriminierende, frauenfeindliche, männerfeindliche oder
sonstige) transportiert werden!
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3.
Hausordnung für Mieter der „Bunk’r“ Musikproberäume
In den Proberäumen gelten die Bestimmungen des (Jugendschutz-) Gesetzes!
3.1.
Sauberkeit:
(1) Müll jeglicher Art ist von den Bands selbst zu entsorgen!
(2) Der Eingangsbereich (Vorplatz) muss sauber gehalten werden!
(3) Für die Sauberkeit in den Proberäumen sind die Bands selbst verantwortlich!
(4) In den WC-Anlagen ist auf Hygiene zu achten (Spülen und verlasse es so wie du es
vorfinden möchtest!)!
(5) Die Reinigung der WC’s erfolgt durch die Fa. Gutschi und wird aus der „Bunk’r“
Mieteinnahmen bezahlt!
(6) Die Proberäume dürfen nicht als Lagerräume genutzt werden!
3.2.
Lärm:
(1) Während den Proben müssen die Türen vollständig geschlossen sein!
(2) Ab 22:00 Uhr ist Musik und Lärm jeglicher Art sowohl drinnen als auch draußen zu
vermeiden!
(3) Im Eingangsbereich zum „Bunk’r“ Musikproberaum ist Lärmbelästigung zu
vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren!
(4) An- u. Abfahrt von den „Bunk’r“ Musikproberäumen hat unverzüglich zu erfolgen!
3.3
Aufenthalte im „Bunk’r“ – Musikproberaum:
(1) Nächtigungen in den „Bunk’r“ Musikproberäumen sind ein Kündigungsgrund!
(2) Bis 23:00 Uhr hat jeder die „Bunk’r“ Musikproberäume zu verlassen!
(3) Die „Bunk’r“ Musikproberäume dürfen nicht als Aufenthalts- bzw. Partyräume
missbraucht werden!
(4) Konsum und Aufbewahrung jeglicher illegaler Substanzen oder Stoffe sind in den
Räumlichkeiten verboten!
(5) Das Rauchen in den „Bunk’r“ Musikproberäumen ist nicht erlaubt!
(6) Im „Bunk’r“ Musikproberaum Nr. 6 muss der Eingang zum Technikraum freigehalten
werden, damit bei Bedarf Wartungsarbeiten durchgeführt werden können!
3.4.
Verträge:
(1) Mieterwechsel und Kündigungen sind dem Jugendleiter des Vereins OJA Rankweil
schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen!
(2) Verträge werden auf maximal ein Jahr abgeschlossen!
(3) Das Mietverhältnis kann zum letzten Tag eines jeden Monats, sowohl vom Mieter als
auch vom Vermieter, aufgelöst werden. Die schriftliche Kündigung muss dem Verein
OJA Rankweil mindestens zwei Monate vorher vorliegen (Kündigungsfrist)!
(4) Vervielfältigung bzw. Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist untersagt und somit ein
Kündigungsgrund!
(5) Die Proberäume dürfen nicht untervermietet werden!
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3.5.
Übergabe an Nachfolgeband:
(1) Der Proberaum wird den nachfolgenden Nutzern ausgeräumt und besenrein
übergeben (Nachnutzer sollen ihren Raum selbst gestalten)!
(2) Alle Steckdosen im Proberaum müssen voll funktionsfähig sein und dürfen keine
äußerlichen Schäden aufweisen ebenso wie die Akustikverkleidungen (OSB Platten an
der Wand, Kellerdämmplatten an Decke bzw. Wand, Türen)!
(3) Die Schlüssel werden dem Jugendleiter übergeben und die Kaution pro Person
ausbezahlt!
(4) Bei Einhaltung dieser Kriterien wird die Raumkaution an die Nutzer zurückerstattet.
(5) Bei selbst verursachten Schäden in den „Bunk’r“ Musikproberäumen, wird dies den
Nutzern in Rechnung gestellt!
(6) Alle Gegenstände (Möbel, Tücher, Decken, Stühle etc.), die mit Stoffen überzogen sind
oder stoffliche Anteile haben, müssen mit dem Flammschutzmittel eingesprüht
werden!
3.6.
Nachbarschaftslärm
(1) Während der Musikproben müssen die Türen zu den Proberäumen geschlossen sein!
(2) Höchst zulässiger Schallpegel zur Vermeidung von Nachbarschaftsstörungen und
Lärmschädigungen bei den Nutzern beträgt max. LEQ 91,0!
Die Räume werden regelmäßig vom Jugendleiter der OJA Rankweil kontrolliert. Bei
Missachtung von Regeln oder allgemeinen Gesetzesverstößen werden entsprechende
Maßnahmen (Kündigung, Anzeige) ergriffen!