1 Marktgemeinde Rankweil und Offene Jugendarbeit Rankweil: „Nutzungskonzept u. Nutzungsbedingungen“ „Bunk’r – Musikproberäume“ 1. Verwaltung der „Bunk’r“ Musikproberäume in der Schule Montfort: Die Marktgemeinde Rankweil vermietet, als Vermieterin einerseits, die Musikproberäume „Bunk’r“ in der Schule Montfort an den Verein Offene Jugendarbeit Rankweil, als Mieter andererseits. Die Miete wird 2x jährlich mittels Überweisung auf das angegebene Konto (Kostenstelle 2/2111 – 8244; Benützungsgebühr Proberäume) der Marktgemeinde Rankweil überwiesen. 1.1. Trägerschaft: Der Verein Offene Jugendarbeit Rankweil – in der Folge OJA Rankweil genannt – übernimmt die Trägerschaft der „Bunk’r“ Musikproberäume u. verwaltet diese in enger Rücksprache mit der Abteilung Bürgerservice Jugend – kurz BS Jugend – der Marktgemeinde Rankweil. Durch eine Benützungsvereinbarung können Jugendbands diese Räumlichkeiten beim Verein OJA Rankweil mieten. 1.2. Verwaltung der „Bunk’r“ Musikproberäume: Es existiert eine klare Trennung zwischen der Schulverwaltung u. der Verwaltung der „Bunk’r“ Musikproberäume. Folgende Grundsätze sind einzuhalten: (1) Verwaltungsaufgaben im „Bunk’r“ durch den Hausmeister der Schule Montfort: Montfort: (a) Der Hausmeister hat einen Generalschlüssel zu den „Bunk’r“ Musikproberäumen. (b) Ein Mal pro Woche müssen die Lüftungs- und Sanitäranlagen kontrolliert werden. Bei Störungen bzw. Schäden dieser Anlagen ist unverzüglich die Gebäudeverwaltung zu kontaktieren u. diese informiert den Verein OJA Rankweil. Auch die Kontrolle bzw. Wartung der Feuerlöscher obliegt dem Hausmeister. (c) Die „Bunk’r“ Musikproberäume 1 – 6 sind vermietet und bedürfen keiner Kontrolle durch den Hausmeister. Ausnahme ist der „Bunk’r“ Nr. 6. Hier muss der Durchgang zur Lüftungsanlage gewährleistet sein, damit der Hausmeister den Wartungspflichten (Lüftung) nachgehen kann. (2) Verwaltungsaufgaben der Mieter der Musikproberäume „Bunk’r“: (a) Der Müll wird von den Mietern selbst entsorgt. Restmüllsäcke und Gelbe Säcke müssen selbst besorgt werden. Der Müll (auch Papier) kann laut Müll Plan hinausgestellt oder am Freitagnachmittag beim Bauhof Rankweil abgegeben werden. Glas, Altmetall u. Sperrmüll muss bei den jeweiligen Müllsammelstellen oder beim Bauhof Rankweil entsorgt werden. 2 (b) Die Sanitäranlagen werden durch die Fa. Gutschi gereinigt. Putzmittel u. Putzmaterialien, die für die Reinigung der Proberäume benötigt werden, müssen selbst eingekauft werden. Das Toilettenpapier wird von jeder Band selbst mitgebracht. (c) Für die Hygiene bzw. die Sauberkeit in den einzelnen „Bunk’r“ Musikproberäumen sind die Mieter selbst verantwortlich. (d) Das Inventar jeder Band muss selbst versichert werden! (3) Verwaltungsaufgaben durch den Verein Offene Jugendarbeit Rankweil (a) Die Chipschlüssel für die „Bunk’r“ Musikproberäume werden vom zuständigen Jugendleiter verwaltet. Die Schlüssel werden gegen eine Kaution in Höhe von € 50,00 pro Chipschlüssel an die jeweiligen Mieter ausgegeben. Jeder Proberaum Mieter erhält max. drei Chipschlüssel. (b) Die Benützungsvereinbarungen und Wartelisten werden vom Verein OJA Rankweil verwaltet. Die einzelnen „Bunk’r“ Musikproberäume können von Bands mittels einer Benützungsvereinbarung von der OJA Rankweil gemietet werden. Die Benützungsvereinbarung wird vom zuständigen Jugendleiter u. vom Bandvertreter unterschrieben. (c) Einhaltung der Hausordnung, Vergabe der „Bunk’r“ Musikproberäume, Einhaltung der Verträge, Mieterwechsel etc. obliegen dem Verein OJA Rankweil. Ansprechperson für Anfragen bzw. die eingemieteten „Bunk’r“ Bands ist der zuständige Jugendleiter des Vereins OJA Rankweil. (4) Verwaltungsaufgaben der Marktgemeinde Rankweil (a) Die Abteilung Infrastruktur & Bauwesen sorgt für die Instandhaltung des Gebäudes sowie der Technik im „Bunk’r“. (b) Der Verein OJA Rankweil erhält 2x/Jahr eine Mietvorschreibung durch die Finanzabteilung. (c) Der Verein OJA Rankweil kooperiert mit der Abteilung BS Jugend in Belangen der Verwaltung. 1.3. Nutzungszeiten der „Bunk’r“ Musikproberäume Montag bis Freitag 08.00 bis 22:00 Uhr (Probe- bzw. Spielzeiten) Samstag u. Sonntag 10.00 bis 22:00 Uhr (Probe- bzw. Spielzeiten) 1.4. Mitbestimmungsinstrument: (1) Bei der Vermietung an Jugendbands wird eine 3-monatige Probezeit vereinbart. Nach dieser Probezeit gibt es eine Besprechung zw. den Bandvertretern u. der OJA Rankweil (Jugendleiter). Bei Bedarf oder Interesse wird die Abteilung BS Jugend der Marktgemeinde Rankweil eingeladen. Es gibt klare Kriterien (Einhaltung der Hausordnung, Nutzungszeiten, Einhalten der Benützungsvereinbarung etc.), welche 3 besprochen werden. Sofern alles in Ordnung ist, wird der Vertrag auf ein Jahr verlängert. (2) Eine jährliche Generalversammlung mit den Bandvertretern der „Bunk’r“ Bands u. der OJA Rankweil. Bei Bedarf oder Interesse wird die Abteilung BS Jugend der Marktgemeinde Rankweil ebenso eingeladen. (3) Bei gleich zu klärenden Fragen oder bei Gefahr in Verzug kann eine außerordentliche Sitzung einberufen werden. (4) Die „Bunk’r – Mitbestimmungsgruppe“ besteht jeweils aus allen Mitgliedern jeder Band. Ansprechperson in den „Bunk’r“ Proberäumen ist der Jugendleiter der OJA Rankweil. 2. Vergabekriterien für die Anmietung eines „Bunk’r“ Musikproberaums: (1) Alter: 14-26 Jahre (Wenn ein Bandmitglied über 26 Jahre ist, muss sich die Band neue Musikproberäume suchen)! (2) Kaution: Die Raumkaution beträgt einmalig € 200,00 u. ist ebenso vor der Schlüsselübergabe BAR bezahlt werden. Die Schlüsselkaution beträgt pro Chipschlüssel € 50,00! (3) Öffentliche Auftritte: Die Band muss musikalisch aktiv sein und ein Mal pro Jahr unentgeltlich für öffentliche Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen der Marktgemeinde Rankweil oder des Vereins OJA Rankweil zur Verfügung stehen! (4) Lokalität: Vorrangig werden die „Bunk’r“ Musikproberäume an Bands aus der lokalen Umgebung vergeben, sprich Rankweil und Vorderland! (5) Inhalte: Es dürfen keine menschenverachtende Inhalte (satanistische, rechtsradikale, fundamentalistische, diskriminierende, frauenfeindliche, männerfeindliche oder sonstige) transportiert werden! 4 3. Hausordnung für Mieter der „Bunk’r“ Musikproberäume In den Proberäumen gelten die Bestimmungen des (Jugendschutz-) Gesetzes! 3.1. Sauberkeit: (1) Müll jeglicher Art ist von den Bands selbst zu entsorgen! (2) Der Eingangsbereich (Vorplatz) muss sauber gehalten werden! (3) Für die Sauberkeit in den Proberäumen sind die Bands selbst verantwortlich! (4) In den WC-Anlagen ist auf Hygiene zu achten (Spülen und verlasse es so wie du es vorfinden möchtest!)! (5) Die Reinigung der WC’s erfolgt durch die Fa. Gutschi und wird aus der „Bunk’r“ Mieteinnahmen bezahlt! (6) Die Proberäume dürfen nicht als Lagerräume genutzt werden! 3.2. Lärm: (1) Während den Proben müssen die Türen vollständig geschlossen sein! (2) Ab 22:00 Uhr ist Musik und Lärm jeglicher Art sowohl drinnen als auch draußen zu vermeiden! (3) Im Eingangsbereich zum „Bunk’r“ Musikproberaum ist Lärmbelästigung zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren! (4) An- u. Abfahrt von den „Bunk’r“ Musikproberäumen hat unverzüglich zu erfolgen! 3.3 Aufenthalte im „Bunk’r“ – Musikproberaum: (1) Nächtigungen in den „Bunk’r“ Musikproberäumen sind ein Kündigungsgrund! (2) Bis 23:00 Uhr hat jeder die „Bunk’r“ Musikproberäume zu verlassen! (3) Die „Bunk’r“ Musikproberäume dürfen nicht als Aufenthalts- bzw. Partyräume missbraucht werden! (4) Konsum und Aufbewahrung jeglicher illegaler Substanzen oder Stoffe sind in den Räumlichkeiten verboten! (5) Das Rauchen in den „Bunk’r“ Musikproberäumen ist nicht erlaubt! (6) Im „Bunk’r“ Musikproberaum Nr. 6 muss der Eingang zum Technikraum freigehalten werden, damit bei Bedarf Wartungsarbeiten durchgeführt werden können! 3.4. Verträge: (1) Mieterwechsel und Kündigungen sind dem Jugendleiter des Vereins OJA Rankweil schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen! (2) Verträge werden auf maximal ein Jahr abgeschlossen! (3) Das Mietverhältnis kann zum letzten Tag eines jeden Monats, sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter, aufgelöst werden. Die schriftliche Kündigung muss dem Verein OJA Rankweil mindestens zwei Monate vorher vorliegen (Kündigungsfrist)! (4) Vervielfältigung bzw. Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist untersagt und somit ein Kündigungsgrund! (5) Die Proberäume dürfen nicht untervermietet werden! 5 3.5. Übergabe an Nachfolgeband: (1) Der Proberaum wird den nachfolgenden Nutzern ausgeräumt und besenrein übergeben (Nachnutzer sollen ihren Raum selbst gestalten)! (2) Alle Steckdosen im Proberaum müssen voll funktionsfähig sein und dürfen keine äußerlichen Schäden aufweisen ebenso wie die Akustikverkleidungen (OSB Platten an der Wand, Kellerdämmplatten an Decke bzw. Wand, Türen)! (3) Die Schlüssel werden dem Jugendleiter übergeben und die Kaution pro Person ausbezahlt! (4) Bei Einhaltung dieser Kriterien wird die Raumkaution an die Nutzer zurückerstattet. (5) Bei selbst verursachten Schäden in den „Bunk’r“ Musikproberäumen, wird dies den Nutzern in Rechnung gestellt! (6) Alle Gegenstände (Möbel, Tücher, Decken, Stühle etc.), die mit Stoffen überzogen sind oder stoffliche Anteile haben, müssen mit dem Flammschutzmittel eingesprüht werden! 3.6. Nachbarschaftslärm (1) Während der Musikproben müssen die Türen zu den Proberäumen geschlossen sein! (2) Höchst zulässiger Schallpegel zur Vermeidung von Nachbarschaftsstörungen und Lärmschädigungen bei den Nutzern beträgt max. LEQ 91,0! Die Räume werden regelmäßig vom Jugendleiter der OJA Rankweil kontrolliert. Bei Missachtung von Regeln oder allgemeinen Gesetzesverstößen werden entsprechende Maßnahmen (Kündigung, Anzeige) ergriffen!
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