Benützungsvereinbarung Bunk`r

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Benützungsvereinbarung:
Vereinbarung über die Benützung des Proberaums „BUNK’R“ Nr. ___________________
Mit (Gruppenname): Band „___________________________________“
Verantwortlicher:
Name
Vorname
Adresse
Wohnort
Geburtstag
E-Mail
Telefon
Mitglieder der Gruppe:
Name
Adresse
Telefonnr. u. EE- Mail
Geburtstag
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Dauer der Vereinbarung: Von xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx
Monatliche Mietepauschale Proberaum „BUNK’R" Nr. _______: € xx,00 (Miete inklusive
Betriebskosten)
Bankinstitut: Volksbank Vorarlberg Rankweil, Konto lautend auf Offene Jugendarbeit Rankweil
IBAN: AT53 4571 0001 0040 4537, BIC:VOVBAT2B
Raumkaution € 200,00
Schlüsselkaution: € 50,00/Schlüsselchip (siehe Beiblatt mit Nr.)
3x Chipschüssel für Proberaum Nr. _______ wurden übergeben!
•
•
Richtlinien zur Benützung der Räumlichkeiten wurden übernommen (Nutzungszeiten)
Hausordnung und Vergabekriterien sind bekannt
•
_____Chipschlüssel für Haupteingang und _________Proberaum wurden übergeben
•
•
Raumkaution € 200,00 wurden BAR bezahlt
Bestätigung über Dauerauftrag für monatliche Mietpauschale wurde vorgelegt
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Claudio Herburger
Unterschrift für die Mieter
Offene Jugendarbeit Rankweil
Rankweil, am
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Details zur Benützungsvereinbarung:
(1) Die Miete wird monatlich pauschal verrechnet. Die großen „Bunk’r“ Musikproberäume
kosten € 100,00 u. die kleinen Musikproberäume kosten € 70,00!
(2) Durch einen Stromzähler für jede Band wird der Strom extra verrechnet. Es wird € 10,00
pro Monat verrechnet. Sollte eine Band dauerhaft über € 10,00 pro Monat liegen, so wird
eine neue Pauschale vereinbart.
(3) Die Miete wird von den Bands via Dauerauftrag direkt auf das angegebene Konto der OJA
Rankweil überwiesen. Eine Bestätigung des Dauerauftrags (Kopie) ist vor
Vertragsunterzeichnung dem Jugendleiter des Vereins OJA Rankweil vorzulegen. Die
Miete muss bis zum 15. jeden Monats überwiesen worden sein!
(4) Die Kontrolle und Einhaltung der Verträge erfolgt durch den Verein OJA Rankweil in
Person des Jugendleiters.
(5) Die Verträge werden – nach erfolgreicher Probezeit – auf ein Jahr abgeschlossen.
(6) Die Ausgabe und Verwaltung der Schlüssel erfolgt durch den Jugendleiter des Vereins
OJA Rankweil.