Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. April 2015

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. April 2015
Neugestaltung
beschlossen
der
Freiflächen
im
Bereich
Torturm/
Progymnasium
Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat die von Architekt Armin Hauenstein
vorgestellten Pläne zur Neugestaltung der Freiflächen im Bereich des Torturms und
des Progymnasiums eins zu eins umzusetzen. Lediglich die entlang der Straße
verlaufende Eibenhecke soll niedriger ausfallen, als vom Planer vorgesehen.
Bürgermeister Schumm erläuterte, dass sich der Gemeinderat zuletzt in seiner
Sitzung vom 20.01.2015 mit der Planung zur Neugestaltung der Umgebung des
Gerabronner Torturmes befasst habe. Der damaligen Diskussion lag ein Planentwurf
von Architekt Hauenstein aus dem Jahr 2012 zugrunde. Diesen Entwurf hatte Herr
Hauenstein zwischenzeitlich überarbeitet und räumlich bis zur Evangelischen
Stadtkirche hin deutlich erweitert. Bei einem Vororttermin des Gemeinderats am
18.04.2015 wurde die nun vorliegende Planung durch Herrn Architekten Hauenstein
erläutert.
Der Vorsitzende berichtete weiter, dass im Haushaltsplan 2015 für die
Freiflächengestaltung beim Torturm ein Betrag von 125.000 € vorgesehen sei. Die
nun vorliegende Kostenschätzung belaufe sich bei einem erweiterten Bauumfang auf
153.000 € ohne Nebenkosten. Da im Haushaltsplan 2015 neben der
Freiflächengestaltung auch noch ein Betrag von 40.000 € zur Renovierung der
Fassade des Torturms vorgesehen ist, diese Maßnahme aus zeitlichen Gründen
aber im Jahr 2015 nicht mehr realisiert werden kann, wären die bei Umsetzung des
vorgeschlagenen Bauprogramms entstehenden Mehrkosten weitestgehend gedeckt.
Nicht enthalten seien allerdings zusätzliche Kosten für die Beleuchtung des Torturms
und des dann neugestalteten Umgebungsbereichs.
Im Anschluss an die einführenden Worte des Vorsitzenden erläuterte daraufhin
Architekt Armin Hauenstein dem Gemeinderat und den anwesenden sieben Zuhörern
seine
Gestaltungsund
Bepflanzungsplanung
anhand
verschiedener
Planzeichnungen. Als ganz wesentlichen Punkt nannte der Planer das Ziel, den
Torturm herauszuheben, aufzuwerten und diesem mehr Gewicht zu verschaffen.
Hierzu soll an der Ost- und Westseite je ein kleiner, zwingerähnlicher Hof mit einer
ca. 1 Meter hohen Brüstungsmauer aus Muschelkalk geschaffen werden. Der dann
entstehende Innenhof soll ebenfalls mit Muschelkalk-Platten gepflastert werden. Der
jetzt noch rechtwinklig verlaufende Treppenaufgang zur Kirchgasse soll einen gerade
verlaufenden Aufgang bekommen. Um an die bisherige Neugestaltung im
Innenstadtbereich anzuknüpfen soll an der Straße zwischen Torturm und
Progymnasium eine Eibenhecke gepflanzt werden. Die dort verlaufenden Mauern
sollen mit neuen Abdecksteinen abgeschlossen werden. Für die östlich vom Tortum
verlaufende hohe Mauer sind Rankrosen und von oben herabhängende Rosen
vorgesehen, sofern hier mit den Privateigentümern eine Einigung gefunden werden
kann. Ganz neu aufgegriffen wurde die Gestaltung des Platzes vor dem
Progymnasium in Anlehnung an die Gestaltung des „Stadtgärtchens“ beim
Kreisverkehr. Dieser Bereich soll offen und lebendig gehalten werden mit
verschiedenen Bepflanzungen und Bänken zum Ausruhen, so Architekt Hauenstein.
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Über alle Fraktionen hinweg wurde das vorgestellte Konzept positiv aufgenommen
und als stimmig bzw. gelungen bezeichnet. Lediglich mit der Höhe der
Brüstungsmauer konnten sich nicht alle Räte anfreunden. Vom Gemeinderat wurden
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abschließend noch einige Anregungen gegeben, wie z.B. auch mehrere
Wasseranschlüsse vorzusehen, Müllbehälter aufzustellen bzw. weitere Bänke
einzuplanen.
Bezüglich der Beleuchtungsplanung und Illumination des Torturms wird die
Verwaltung ein Angebot einer Fachfirma einholen.
Gerabronn wird Mitglied im Verein „Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber
e.V.“
Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Beitritt der Stadt Gerabronn zum Verein
„Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V.“
Zuvor erinnerte Bürgermeister Schumm daran, dass die Bewerbung des
Aktionsgebietes „Hohenlohe-Tauber“ zur Aufnahme in das LEADER-Programm
erfolgreich gewesen sei. Hierüber wurde bereits in der Sitzung vom 20.01.2015
informiert. Die Modellregion umfasst insgesamt 27 Gemeinden bzw. Gemeindeteile
im Hohenlohekreis, im Main-Tauber-Kreis sowie im Landkreis Schwäbisch Hall, von
denen die Stadt Gerabronn eine ist. Im Rahmen dieses Förderprogramms sollen bis
zum Jahr 2020 nach den bisherigen Informationen rund 4,2 Mio. € in die beteiligten
Gemeinden fließen. Förderfähig seien insbesondere modellhafte Konzeptionen,
inwieweit hiervon auch konkrete Investitionsmaßnahmen profitieren, bleibe aber
abzuwarten, so der Vorsitzende.
Bereits bei der Bewerbung hatte sich die Gebietskulisse
verpflichtet, die erforderliche LEADER-Geschäftsstelle
finanzieren und ebenso die Entscheidungsstrukturen
Vereinsform zu organisieren. Die Stadt Gerabronn war
Verein beizutreten.
„Hohenlohe-Tauber“ dazu
über einen Verein zu
für die Mittelvergabe in
nun aufgefordert, diesem
Die Geschäftsführung des Vereins, das sogenannte Regionalmanagement, werde
direkt im Umlageverfahren über die beteiligten Landkreise, die insgesamt die Hälfte
davon übernehmen, sowie über die beteiligten Gemeinden, die insgesamt die andere
Hälfte übernehmen, finanziert. Verteilungsschlüssel hierbei ist die Einwohnerzahl.
Für die Stadt Gerabronn entsteht dabei ein jährlicher Aufwand von ca. 1.300 €.
Auf eine Nachfrage aus dem Gemeinderat zitierte der Vorsitzende abschließend
noch die in der Satzung festgelegten Vereinsziele bzw. den Vereinszweck.
Änderung der
beschlossen
Wasserversorgungssatzung
und
der
Abwassersatzung
Ebenfalls einstimmig verabschiedete der Gemeinderat die Änderungen der
Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung.
Die Änderung der Wasserversorgungssatzung erfolgte im Wesentlichen aufgrund der
Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an
die aktuelle europäische Rechtssprechung.
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Die Änderung der Abwassersatzung erfolgte zur Klarstellung und Rechtssicherheit,
dass die Gebührenschuld auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche
Last ruht (§ 13 Absatz 3 in Verbindung mit § 27 Kommunalabgabengesetz).
Zu beiden Änderungen wurden vor kurzem vom Gemeindetag Baden-Württemberg
neue Satzungsmuster veröffentlicht, welche die Stadt Gerabronn mit der jetzigen
Anpassung umsetzt.
Städtischer Bauhof erhält neuen Radlader
Der Ersatzbeschaffung eines neuen TEREX-Radladers für den städtischen Bauhof
erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.
Bürgermeister Schumm erläuterte zuvor, dass der bisherige Radlader mit dem
Baujahr 1996 im Jahr 2000 als Gebrauchtfahrzeug mit rd. 2500 Betriebsstunden von
einem Baumaschinenhändler übernommen wurde. Der Radlader sei multifunktional
einsetzbar und nahezu jeden Tag im Einsatz. Inzwischen habe die Arbeitsmaschine
10.220 Betriebsstunden.
Im Jahr 2013 hatte die Berufsgenossenschaft den Arbeitsumfang des Gerätes
wesentlich eingeschränkt. Alle Arbeiten mit der selbstgefertigten Arbeitsplattform
wurden untersagt. Eine Reparatur der Straßenlampen, Baum- und Pflegeschnitt und
Arbeiten an Gebäuden ohne Gerüst waren ab sofort nicht mehr möglich. Der vom
TÜV geforderte Umbau und eine Nachrüstung des bestehenden Radladers mit der
besonderen Schutzeinrichtung mit anschließendem TÜV-Gutachten hätten
mindestens 15.000 Euro gekostet. Eine Investition in dieser Größenordnung bei dem
bestehenden Radlader erschien deshalb aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll.
Für die Neubeschaffung eines Radladers mit TÜV-Gutachten für die Inbetriebnahme
der im Bauhof befindlichen Hebebühne wurden daher 2 Angebote eingeholt. Die
Firma Bach aus Gerabronn gab ein Angebot für einen JBC-Radlader ab und die
Firma Rühle aus Untermünkheim ein Angebot für einen TEREX-Radlader. Damit die
im Bauhof befindlichen Zubehörteile, zwei Klappschaufeln und eine kleine Schaufel
für den Friedhofsbereich, weiterhin genutzt werden können, wurde bei der
Auftragsvergabe die Firma Rühle aus Untermünkheim bevorzugt, da diese an dem
angebotenen TEREX-Radlader kompatibel sind. Zudem war der Angebotspreis der
Firma Rühle mit 66.045,00 € geringfügig günstiger als das Angebot der Firma Bach.
Verschiedene Gewerke für den
Michelbach an der Heide vergeben
Neubau
des
Feuerwehrgerätehauses
Einstimmig vergab der Gemeinderat die Innen- und Außenputzarbeiten für den
Neubau de Feuerwehrgerätehauses in Michelbach an der Heide an die günstigste
Bieterin, die Fa. Simon aus Wolpertshausen, zum Angebotspreis in Höhe von
23.301,27 Euro. Die Fliesenarbeiten wurde an die günstigste Bieterin, die Fa.
Zimmermann aus Satteldorf, zum Angebotspreis in Höhe von 17.049,73 Euro
vergeben.
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Einführend berichtete der Vorsitzende, dass mit Ausnahme der Gewerke Zimmerund Dachdeckerarbeiten, Sektionaltoreinbau sowie Flaschnerarbeiten die Freiwillige
Feuerwehr Gerabronn, Abteilung Michelbach an der Heide, alle Gewerke bisher in
Eigenleistung abgewickelt habe. Eine fachgerechte Ausführung könne den
ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bescheinigt werden. Damit
das Vorhaben dieses Jahr abgeschlossen werden kann, hatte das Architekturbüro
Probst aus Rot am See die Innen- und Außenputzarbeiten und die Fliesenarbeiten
für den Neubau bereits am 24. März 2015 im städt. Mitteilungsblatt öffentlich
ausgeschrieben.
Zum Submissionstermin am 09. April 2015 waren für jedes Gewerk zwei Angebote
eingegangen. Die Angebote wurden vom Architekturbüro Probst rechnerisch,
wirtschaftlich und fachtechnisch überprüft.
Bausachen
Bürgermeister Schumm informierte über den geplanten Neubau eines
Einfamilienhauses im Baugebiet „Lindenbronner Weg“. Bezüglich der Firstrichtung
wurde eine Ausnahme von der Vorgabe des Bebauungsplanes erteilt, damit die
Nutzung von Sonnenenergie möglich wird. Ebenfalls wurde für die geringfügig
höhere Kniestockhöhe eine Befreiung erteilt. Auch dagegen gab es vom
Gemeinderat keine Einwendungen.
Kurz berichtet
Der Vorsitzende berichtete, dass die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Sanierung
der Trüglestraße, Schubertstraße und Hindenburgstraße, im schriftlichen Verfahren
an die günstigste Bieterin, die Firma Trend-Bau GmbH & Co. KG aus Röttingen, zum
Angebotspreis von 872.537,21 € vergeben wurden. Die Arbeiten für den
Wasserleitungsbau bei dieser Baumaßnahme wurden ebenfalls im schriftlichen
Verfahren an die günstigste Bieterin vergeben. Dies war wieder die Firma Trend-Bau
GmbH & Co. KG, der Angebotspreis hierfür betrug 61.057,57 €. Der Baubeginn
erfolgte ab dem 22.04.2015.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2015 der Stadt Gerabronn wurden vom
Landratsamt Schwäbisch Hall genehmigt und für rechtmäßig erklärt.
Die Schulanmeldungen für die neuen 5. Klassen ab September 2015 beim
Gymnasium Gerabronn ergaben erfreuliche 62 Anmeldungen. Danach sei
voraussichtlich im nächsten Schuljahr eine 3-Zügigkeit gegeben, so Bürgermeister
Schumm.
Bei der am 13.03.2016 stattfindende Landtagswahl sollen wieder möglichst alle
Damen und Herren des Gemeinderats als Wahlvorstände und Wahlhelfer in den
Wahllokalen eingesetzt werde. Der Vorsitzende bat darum, diesen Termin
vorzumerken.
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Die nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzungen finden voraussichtlich am
Dienstag, 19.05.2015 und Mittwoch, 17.06.2015 statt.
In
der
anschließenden
nichtöffentlichen
Sitzung
wurden
noch
Grundstücksangelegenheiten, Verschiedenes und Anfragen der Gemeinderäte
behandelt.
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