Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. April 2015 Neugestaltung beschlossen der Freiflächen im Bereich Torturm/ Progymnasium Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat die von Architekt Armin Hauenstein vorgestellten Pläne zur Neugestaltung der Freiflächen im Bereich des Torturms und des Progymnasiums eins zu eins umzusetzen. Lediglich die entlang der Straße verlaufende Eibenhecke soll niedriger ausfallen, als vom Planer vorgesehen. Bürgermeister Schumm erläuterte, dass sich der Gemeinderat zuletzt in seiner Sitzung vom 20.01.2015 mit der Planung zur Neugestaltung der Umgebung des Gerabronner Torturmes befasst habe. Der damaligen Diskussion lag ein Planentwurf von Architekt Hauenstein aus dem Jahr 2012 zugrunde. Diesen Entwurf hatte Herr Hauenstein zwischenzeitlich überarbeitet und räumlich bis zur Evangelischen Stadtkirche hin deutlich erweitert. Bei einem Vororttermin des Gemeinderats am 18.04.2015 wurde die nun vorliegende Planung durch Herrn Architekten Hauenstein erläutert. Der Vorsitzende berichtete weiter, dass im Haushaltsplan 2015 für die Freiflächengestaltung beim Torturm ein Betrag von 125.000 € vorgesehen sei. Die nun vorliegende Kostenschätzung belaufe sich bei einem erweiterten Bauumfang auf 153.000 € ohne Nebenkosten. Da im Haushaltsplan 2015 neben der Freiflächengestaltung auch noch ein Betrag von 40.000 € zur Renovierung der Fassade des Torturms vorgesehen ist, diese Maßnahme aus zeitlichen Gründen aber im Jahr 2015 nicht mehr realisiert werden kann, wären die bei Umsetzung des vorgeschlagenen Bauprogramms entstehenden Mehrkosten weitestgehend gedeckt. Nicht enthalten seien allerdings zusätzliche Kosten für die Beleuchtung des Torturms und des dann neugestalteten Umgebungsbereichs. Im Anschluss an die einführenden Worte des Vorsitzenden erläuterte daraufhin Architekt Armin Hauenstein dem Gemeinderat und den anwesenden sieben Zuhörern seine Gestaltungsund Bepflanzungsplanung anhand verschiedener Planzeichnungen. Als ganz wesentlichen Punkt nannte der Planer das Ziel, den Torturm herauszuheben, aufzuwerten und diesem mehr Gewicht zu verschaffen. Hierzu soll an der Ost- und Westseite je ein kleiner, zwingerähnlicher Hof mit einer ca. 1 Meter hohen Brüstungsmauer aus Muschelkalk geschaffen werden. Der dann entstehende Innenhof soll ebenfalls mit Muschelkalk-Platten gepflastert werden. Der jetzt noch rechtwinklig verlaufende Treppenaufgang zur Kirchgasse soll einen gerade verlaufenden Aufgang bekommen. Um an die bisherige Neugestaltung im Innenstadtbereich anzuknüpfen soll an der Straße zwischen Torturm und Progymnasium eine Eibenhecke gepflanzt werden. Die dort verlaufenden Mauern sollen mit neuen Abdecksteinen abgeschlossen werden. Für die östlich vom Tortum verlaufende hohe Mauer sind Rankrosen und von oben herabhängende Rosen vorgesehen, sofern hier mit den Privateigentümern eine Einigung gefunden werden kann. Ganz neu aufgegriffen wurde die Gestaltung des Platzes vor dem Progymnasium in Anlehnung an die Gestaltung des „Stadtgärtchens“ beim Kreisverkehr. Dieser Bereich soll offen und lebendig gehalten werden mit verschiedenen Bepflanzungen und Bänken zum Ausruhen, so Architekt Hauenstein. 1 Über alle Fraktionen hinweg wurde das vorgestellte Konzept positiv aufgenommen und als stimmig bzw. gelungen bezeichnet. Lediglich mit der Höhe der Brüstungsmauer konnten sich nicht alle Räte anfreunden. Vom Gemeinderat wurden 2 abschließend noch einige Anregungen gegeben, wie z.B. auch mehrere Wasseranschlüsse vorzusehen, Müllbehälter aufzustellen bzw. weitere Bänke einzuplanen. Bezüglich der Beleuchtungsplanung und Illumination des Torturms wird die Verwaltung ein Angebot einer Fachfirma einholen. Gerabronn wird Mitglied im Verein „Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V.“ Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Beitritt der Stadt Gerabronn zum Verein „Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V.“ Zuvor erinnerte Bürgermeister Schumm daran, dass die Bewerbung des Aktionsgebietes „Hohenlohe-Tauber“ zur Aufnahme in das LEADER-Programm erfolgreich gewesen sei. Hierüber wurde bereits in der Sitzung vom 20.01.2015 informiert. Die Modellregion umfasst insgesamt 27 Gemeinden bzw. Gemeindeteile im Hohenlohekreis, im Main-Tauber-Kreis sowie im Landkreis Schwäbisch Hall, von denen die Stadt Gerabronn eine ist. Im Rahmen dieses Förderprogramms sollen bis zum Jahr 2020 nach den bisherigen Informationen rund 4,2 Mio. € in die beteiligten Gemeinden fließen. Förderfähig seien insbesondere modellhafte Konzeptionen, inwieweit hiervon auch konkrete Investitionsmaßnahmen profitieren, bleibe aber abzuwarten, so der Vorsitzende. Bereits bei der Bewerbung hatte sich die Gebietskulisse verpflichtet, die erforderliche LEADER-Geschäftsstelle finanzieren und ebenso die Entscheidungsstrukturen Vereinsform zu organisieren. Die Stadt Gerabronn war Verein beizutreten. „Hohenlohe-Tauber“ dazu über einen Verein zu für die Mittelvergabe in nun aufgefordert, diesem Die Geschäftsführung des Vereins, das sogenannte Regionalmanagement, werde direkt im Umlageverfahren über die beteiligten Landkreise, die insgesamt die Hälfte davon übernehmen, sowie über die beteiligten Gemeinden, die insgesamt die andere Hälfte übernehmen, finanziert. Verteilungsschlüssel hierbei ist die Einwohnerzahl. Für die Stadt Gerabronn entsteht dabei ein jährlicher Aufwand von ca. 1.300 €. Auf eine Nachfrage aus dem Gemeinderat zitierte der Vorsitzende abschließend noch die in der Satzung festgelegten Vereinsziele bzw. den Vereinszweck. Änderung der beschlossen Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung Ebenfalls einstimmig verabschiedete der Gemeinderat die Änderungen der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung. Die Änderung der Wasserversorgungssatzung erfolgte im Wesentlichen aufgrund der Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an die aktuelle europäische Rechtssprechung. 3 Die Änderung der Abwassersatzung erfolgte zur Klarstellung und Rechtssicherheit, dass die Gebührenschuld auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last ruht (§ 13 Absatz 3 in Verbindung mit § 27 Kommunalabgabengesetz). Zu beiden Änderungen wurden vor kurzem vom Gemeindetag Baden-Württemberg neue Satzungsmuster veröffentlicht, welche die Stadt Gerabronn mit der jetzigen Anpassung umsetzt. Städtischer Bauhof erhält neuen Radlader Der Ersatzbeschaffung eines neuen TEREX-Radladers für den städtischen Bauhof erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen. Bürgermeister Schumm erläuterte zuvor, dass der bisherige Radlader mit dem Baujahr 1996 im Jahr 2000 als Gebrauchtfahrzeug mit rd. 2500 Betriebsstunden von einem Baumaschinenhändler übernommen wurde. Der Radlader sei multifunktional einsetzbar und nahezu jeden Tag im Einsatz. Inzwischen habe die Arbeitsmaschine 10.220 Betriebsstunden. Im Jahr 2013 hatte die Berufsgenossenschaft den Arbeitsumfang des Gerätes wesentlich eingeschränkt. Alle Arbeiten mit der selbstgefertigten Arbeitsplattform wurden untersagt. Eine Reparatur der Straßenlampen, Baum- und Pflegeschnitt und Arbeiten an Gebäuden ohne Gerüst waren ab sofort nicht mehr möglich. Der vom TÜV geforderte Umbau und eine Nachrüstung des bestehenden Radladers mit der besonderen Schutzeinrichtung mit anschließendem TÜV-Gutachten hätten mindestens 15.000 Euro gekostet. Eine Investition in dieser Größenordnung bei dem bestehenden Radlader erschien deshalb aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Für die Neubeschaffung eines Radladers mit TÜV-Gutachten für die Inbetriebnahme der im Bauhof befindlichen Hebebühne wurden daher 2 Angebote eingeholt. Die Firma Bach aus Gerabronn gab ein Angebot für einen JBC-Radlader ab und die Firma Rühle aus Untermünkheim ein Angebot für einen TEREX-Radlader. Damit die im Bauhof befindlichen Zubehörteile, zwei Klappschaufeln und eine kleine Schaufel für den Friedhofsbereich, weiterhin genutzt werden können, wurde bei der Auftragsvergabe die Firma Rühle aus Untermünkheim bevorzugt, da diese an dem angebotenen TEREX-Radlader kompatibel sind. Zudem war der Angebotspreis der Firma Rühle mit 66.045,00 € geringfügig günstiger als das Angebot der Firma Bach. Verschiedene Gewerke für den Michelbach an der Heide vergeben Neubau des Feuerwehrgerätehauses Einstimmig vergab der Gemeinderat die Innen- und Außenputzarbeiten für den Neubau de Feuerwehrgerätehauses in Michelbach an der Heide an die günstigste Bieterin, die Fa. Simon aus Wolpertshausen, zum Angebotspreis in Höhe von 23.301,27 Euro. Die Fliesenarbeiten wurde an die günstigste Bieterin, die Fa. Zimmermann aus Satteldorf, zum Angebotspreis in Höhe von 17.049,73 Euro vergeben. 4 Einführend berichtete der Vorsitzende, dass mit Ausnahme der Gewerke Zimmerund Dachdeckerarbeiten, Sektionaltoreinbau sowie Flaschnerarbeiten die Freiwillige Feuerwehr Gerabronn, Abteilung Michelbach an der Heide, alle Gewerke bisher in Eigenleistung abgewickelt habe. Eine fachgerechte Ausführung könne den ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bescheinigt werden. Damit das Vorhaben dieses Jahr abgeschlossen werden kann, hatte das Architekturbüro Probst aus Rot am See die Innen- und Außenputzarbeiten und die Fliesenarbeiten für den Neubau bereits am 24. März 2015 im städt. Mitteilungsblatt öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 09. April 2015 waren für jedes Gewerk zwei Angebote eingegangen. Die Angebote wurden vom Architekturbüro Probst rechnerisch, wirtschaftlich und fachtechnisch überprüft. Bausachen Bürgermeister Schumm informierte über den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses im Baugebiet „Lindenbronner Weg“. Bezüglich der Firstrichtung wurde eine Ausnahme von der Vorgabe des Bebauungsplanes erteilt, damit die Nutzung von Sonnenenergie möglich wird. Ebenfalls wurde für die geringfügig höhere Kniestockhöhe eine Befreiung erteilt. Auch dagegen gab es vom Gemeinderat keine Einwendungen. Kurz berichtet Der Vorsitzende berichtete, dass die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Sanierung der Trüglestraße, Schubertstraße und Hindenburgstraße, im schriftlichen Verfahren an die günstigste Bieterin, die Firma Trend-Bau GmbH & Co. KG aus Röttingen, zum Angebotspreis von 872.537,21 € vergeben wurden. Die Arbeiten für den Wasserleitungsbau bei dieser Baumaßnahme wurden ebenfalls im schriftlichen Verfahren an die günstigste Bieterin vergeben. Dies war wieder die Firma Trend-Bau GmbH & Co. KG, der Angebotspreis hierfür betrug 61.057,57 €. Der Baubeginn erfolgte ab dem 22.04.2015. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2015 der Stadt Gerabronn wurden vom Landratsamt Schwäbisch Hall genehmigt und für rechtmäßig erklärt. Die Schulanmeldungen für die neuen 5. Klassen ab September 2015 beim Gymnasium Gerabronn ergaben erfreuliche 62 Anmeldungen. Danach sei voraussichtlich im nächsten Schuljahr eine 3-Zügigkeit gegeben, so Bürgermeister Schumm. Bei der am 13.03.2016 stattfindende Landtagswahl sollen wieder möglichst alle Damen und Herren des Gemeinderats als Wahlvorstände und Wahlhelfer in den Wahllokalen eingesetzt werde. Der Vorsitzende bat darum, diesen Termin vorzumerken. 5 Die nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzungen finden voraussichtlich am Dienstag, 19.05.2015 und Mittwoch, 17.06.2015 statt. In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurden noch Grundstücksangelegenheiten, Verschiedenes und Anfragen der Gemeinderäte behandelt. 6
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