Anlage zum Reisekostenantrag Erläuterung Infos: Info 1 Grenzübertritt Gilt nicht für eintägige Auslandsreisen Info 2 Von Amts wegen unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung Der Dienstreisende erhält die Zuwendung ausschließlich wegen seiner dienstlichen Stellung (des Amtes wegen): entweder auf Einladung des Geschäftspartners/des Veranstalters oder von der Stadt Aachen bezahlte Kosten für entsprechende Unterkunft/Verpflegung Dies gilt auch, wenn die bereit gestellte Zuwendung nicht in Anspruch genommen wird. Gilt nicht für Zuwendungen aus persönlichen Gründen (Übernachtung und Frühstück bei Freunden/Verwandten). Info 3 Fahrtkosten Bus/Bahn, Flug, Mitfahrgelegenheit, etc. Info 4 Taxinutzung aus folgendem Grund: Für welche Strecke und warum notwendig? Info 4 Übernachtungskosten: Großstadt (über 100.000 Einwohner): über 80 € ? Notwendigkeit bitte begründen andere Orte: über 50 € ? Notwendigkeit bitte begründen Info5 Parkgebühren nur bei Einsatz des PKW aus triftigen Gründen 10.08.2015/he
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