Amtsblatt der Gemeinde Werther

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Im INTERNET unter:
www.gemeinde-werther.de
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Kurier…
Kurier…
Mauderode
B 243
Pützlingen
Günzerode
Helme
Haferungen
Immenrode
Fronderode
Kleinwechsungen
Flarichsmühle
Großwechsungen
B 80
Werther
Amtsblatt der Gemeinde Werther
24. Jahrgang
01. April 2015
Nr. 04
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Mitstreiter, Kolleginnen und Kollegen,
die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der
Gemeinde Werther vom 8. März 2015 ist ohne Probleme und Vorkommnisse erfolgreich absolviert.
Ich möchte mich recht herzlich bei all den Menschen bedanken, die mir wieder ihr Vertrauen geschenkt haben. Das ist eine große Motivation und
klarer Auftrag für die nächsten sechs Jahre, dem
ich mir sehr wohl bewusst bin.
Natürlich betrachte auch ich den negativen Trend
der Wahlbeteiligung in einer Demokratie als sehr
bedenklich. Aber bei der speziellen Konstellation
dieser Wahl, mit nur einem Kandidaten und den
dadurch fehlenden Emotionen eines Wahlkampfes im Vorfeld dieser Wahl, war keine überdurchschnittliche Wahlbeteiligung zu erwarten. Ich denke, dass auch viele der Nichtwähler mit der jetzigen Situation nicht unzufrieden sind und des-
halb nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht
haben.
Mein besonderer Dank geht an die Wahlleiter sowie die vielen ehrenamtlichen Wahlvorstände und
Wahlhelfer, die durch ihr Engagement wieder zur
reibungslosen Organisation und Durchführung dieser Wahl beigetragen haben. Ich hoffe sehr, dass
sie uns auch zur Landratswahl und Wahl des Ortsteilbürgermeisters in Kleinwechsungen, am 26.
April 2015, unterstützen werden.
Es ist mir ein großes Bedürfnis, mich recht herzlich bei all den Menschen zu bedanken, die mich
in den letzten sechs Jahren unterstützt haben, und
mir bei meiner kommunalen Arbeit zur Seite gestanden haben. Hierbei denke ich an die Angestellten der Gemeinde Werther in der Verwaltung
und in den Kindertagesstätten, den Gemeinderatsmitgliedern der letzten Jahre, den Ortsteilbürgermeistern und Ortsteilräten, dem Ortsbrandmeister,
den Wehrführern und Kameraden der Freiwilligen
AUS DEM INHALT DIESER AUSGABE
• 2. Satzung zur Änderung der Satzung über • Öffentliche Bekanntmachung … Wahl des
die Erhebung von Gebühren für die BenutLandrates des Landkreises Nordhausen und
zung der Kindertageseinrichtungen …
die Wahl des ehrenamtlichen Ortsteilbürger• Öffentliche Bekanntmachung der Feststelmeisters des OT Kleinwechsungen
lung des Wahlergebnisses Wahl des
• Aus dem Gemeindeleben
Bürgermeisters
• Kirchliche Termine
- weiter auf Seite 2 -
Der Bürgermeister bedankt sich für
seine Wiederwahl
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
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Amtsblatt der Gemeinde Werther
Feuerwehren, den ortsansässigen Vereinen sowie
Gratulation dem wieder
Institutionen und unseren kommunalen Partnern,
gewählten Bürgermeister
Kollegen sowie den Verbänden.
Diese große, komplexe kommunale Gesamtaufgabe ist eine riesige Teamarbeit und allein nicht
zu bewältigen. Deshalb hoffe ich und bitte Sie auch
in den nächsten Jahren, um Ihre weitere leidenschaftliche Unterstützung.
Unser großes Ziel bleibt, unseren geliebten ländlichen Raum lebenswert zu erhalten. Auch auf Grund
der negativen Entwicklung unserer kommunalen
Finanzsituation wird dies mit Sicherheit nicht einfacher. Aber ich bin mir sicher, wir werden gemeinsam, mit viel Herzblut genau dafür kämpfen.
Ich möchte Sie alle motivieren und dazu aufrufen, gemeinsam mit mir, den Gemeinderäten, den
Ortsteilbürgermeistern und den Ortsteilräten, weiterhin stetig und zielorientiert unsere Ortsteile zu
entwickeln. Unsere große Aufgabe und unsere Ziele für die nächsten Jahre sind klar abgesteckt. Die
Ortsteile der Gemeinde Werther als Wohnstandort und Lebensmittelpunkt attraktiver zu gestalten. Für diese Aufgabe stehe ich weiterhin bereit
und kann Ihnen versichern, dass ich meine ganze
Kraft, Energie und Herzblut investiere.
Ich freue mich, gemeinsam mit Ihnen, die nächsten Jahre unsere Ortsteile weiter zu gestalten und
dafür wünsche ich uns gemeinsam viel Kraft und
die notwendige Gesundheit.
Ihr Bürgermeister Jürgen Weidt
IMPRESSUM
Herausgeber: Gemeinde Werther, Dorfstraße 18,
99735 Werther
Redaktion:
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Frau J. Reinhardt, Gemeindeverwaltung
(0 36 31) 43 37 15
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www.gemeinde-werther.de
Bezug: Das Amtsblatt der Gemeinde Werther „Helmetal-Kurier“ erscheint monatlich, in der Regel am 1.
des jeweiligen Monats. Es wird in alle Haushalte der
Gemeinde Werther kostenfrei verteilt. Desweiteren
besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt in der Gemeindeverwaltung Werther, Bereich Kasse, einzeln oder im
2
Der Wahlausschuss der Gemeinde Werther gratuliert Herrn Hans-Jürgen Weidt zu seiner Wiederwahl als Bürgermeister der Gemeinde Werther für
weitere sechs Jahre, verbunden mit den besten
Wünschen für eine erfolgreiche Tätigkeit zum Wohle der Weiterentwicklung der Gemeinde Werther.
Möge es ihm gelingen, alles umzusetzen, was
er sich in der nächsten Legislaturperiode für die
Gemeinde mit ihren acht Ortsteilen vorgenommen hat. i. A. Bartsch, Wahlausschuss der Gemeinde
Der Frühling ist da!
Wie doch die Zeit vergeht – Ostern steht vor der
Tür. Wir rufen alle auf, eifrig „Frühjahrsputz zu betreiben“ – Last ihn herein den Frühling und den
Osterhasen.
Im Namen aller Ortsteilbürgermeister, und Gemeinderäte wünsche ich allen Bürgerinnen und
Bürgern der Gemeinde Werther ein frohes und erholsames Osterfest 2015. Euch Kindern wünschen
wir schöne frühlingshafte Ferien und einen fleißigen Osterhasen.
Ihr Bürgermeister Jürgen Weidt
Abonnement, kostenfrei, im Falle des Postversandes
gegen Erstattung der Versandkosten zu beziehen.
Hinweis: Die einzelnen Textbeiträge geben die Auffassung der Autoren wieder. Diese zeichnen für den
Inhalt und die Urheberrechte verantwortlich.
Redaktionsschluss: 20.03.2015
Der Redaktionsschluss der 05. Ausgabe 2015 ist am
20.04.2015.
Gesamtgestaltung und Annahme von druckfertigen Inserationen:
Verlag GN, 99734 Nordhausen
Telefonnummer: (0 36 31) 6 91 46 19
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Der Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Gemeinde Werther (als Eigentümer) verkauft
auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung
folgendes Grundstück:
10/2015 Werther, Gemarkung Großwerther –
Flur 1; Flurstück 50/7 – „Die Schafecke“
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche mit folgenden, im Grundbuch eingetragenen Nutzungsmerkmalen:
Gesamtfläche:
davon:
Ackerland
Unland, andere Nutzung:
Wegfläche
62.037 m2
54.187 m2
7.650 m2
200 m2
Mindestgebot:
• 81.280,50 Euro (1,50 Euro/m2) für 54.187 m2
Ackerland
• 6.000,00 Euro für sonstige Nutzung
7.650 m2 Unland und 200 m2 Weg
Verkauf zum Höchstgebot als Gesamtfläche
Die Fläche ist derzeit verpachtet.
Die Erwerbsanträge sind bis zum 17.04.2015,
um 12.00 Uhr an die Gemeinde Werther, Dorfstraße 18, 99735 Werther, im verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis: „Ausschreibung Nr.
10/2015 – bitte bis zum Stichtag nicht öffnen“
einzureichen.
Die Liegenschaftskarte kann vor Angebotsabgabe bei der Gemeindeverwaltung Werther, Bauamt, eingesehen werden.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.
gez. Weidt, Bürgermeister
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Werther
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21
der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der
Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch
das Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), der
§§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.9.2000 (GVBl. S. 301),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20. März 2014 (GVBl. S. 82), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung v. 11.9.2012, zuletzt geändert durch
Art. 2 Abs. 8 des Gesetzes 21.1.2015 (BGBl. I
S. 10), der §§ 18, 20 des Thüringer Gesetzes über
die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kin-
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Gemeinde Werther
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Die im Amtsblatt 3/2015 veröffentliche Ausschreibung 01/2015 – eine Fläche in Großwerther – wies einen textlichen Fehler in Bezug auf die Größe des Flurstückes auf. Die
korrigierte Ausschreibung wird hiermit bekanntgegeben. Alle bis 13.03.2015 abgegebenen Angebote können beim Bürgermeister (Sekretariat) bis 10.04.2015 wieder abgeholt
werden – oder werden ab 13.04.2015 ungeöffnet vernichtet.
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Helmetal - Kurier
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Amtsblatt der Gemeinde Werther
dern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
(Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz – Thür
KitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 365),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
31. Januar 2013 (GVBl. S. 22) hat der Gemeinderat der Gemeinde Werther in der Sitzung am 12.
Februar 2015 die folgende 2. Änderung der Gebührensatzung beschlossen:
Artikel I
Änderung der Satzung
§ 6 Abs. 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
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§6
Verpflegungsgebühren
(1) Erhält das Kind in der Kindertagesstätte eine
Verpflegung, so werden zusätzlich zu dem Elternbeitrag Verpflegungsgebühren erhoben in Höhe
von:
1. für Mittagessen
von 2,55 Euro
2. für Vesper
von 0,50 Euro
3. für Milch/Getränke
von 0,40 Euro
je Kind und Tag.
Artikel 2
Inkrafttreten
§ 11 erhält folgenden Wortlaut:
§ 11
Inkrafttreten
Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach der
Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem
Willen des Gemeinderates der Gemeinde Werther sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
1. Mit Beschluss Nr.: 02/15 vom 12.02.2015 wur-
4
de die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Werther beschlossen.
2. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen hat mit Schreiben vom 19.02.2015 Akt.Zei.: 30/092.6/Rie die 2. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in
kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde
Werther rechtsaufsichtlich gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung genehmigt.
Bekanntmachungshinweis:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung,
Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe
der Gründe geltend zu machen. Werden solche
Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr
nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,
so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Werther, d. 18.03.2015
Gemeinde Werther
Weidt, Bürgermeister
Mitteilung in eigener Sache
Wie allen bekannt ist, ist der „Helmetal-Kurier“
nicht nur ein allgemeines Informationsblatt, sondern auch laut § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der
Gemeinde Werther unser offizielles Amtsblatt. Die
Gemeinde ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Zustellung des Amtsblattes zu sorgen. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass Sie uns jederzeit
davon in Kenntnis setzen können und sollten, wenn
Ihnen der Kurier nicht regelmäßig, einmal im Monat,
zugestellt wird. Ich bedanke mich für Ihr Verständgez. Weidt, Bürgermeister
nis.
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses gem. (§ 9 Abs. 6 ThürKWG, § 48 ThürKWO)
Der Wahlausschuss der Gemeinde Werther hat
in der öffentlichen Sitzung am 9.3.2015 folgendes
Ergebnis festgestellt:
• Wahlberechtigte insgesamt
• Zahl der Wähler
• Zahl der ungültigen Stimmen
• Zahl der gültigen Stimmen
2.762
763
62
701
Zahl der auf jede wählbare Person abgegebenen
gültigen Stimmen:
Wahlvorschlag
Weidt, Hans Jürgen
Stimmen Prozent der
gültigen
Stimmen
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber: Weidt,
Hans-Jürgen (BW „Runder Tisch“, Werther), somit ist er zum Bürgermeister gewählt.
Möglichkeit der Wahlanfechtung:
Jeder Wahlberechtigte – auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber – kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses
die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des
Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt
gez. Bartsch, Gemeindewahlleiter
werden.
681
97,1
Weinelt, Lars
3
0,4
Apel, Anja
3
0,4
Reinhardt, Gerold
2
0,3
Schulze, Martin
2
0,3
Knopf, Roswitha
2
0,3
Schulze, Wilko
2
0,3
Becker, Joachim
2
0,3
Wollenberg, Uwe
1
0,1
Bürgermeister-Sprechzeiten
Dienstag
Handke, Manfred
1
0,1
Hummitzsch, Angela
1
0,1
Apel, Doris
1
0,1
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Werther, Dorfstr. 18
Montag
Dienstag
Donnerstag
Mittwoch/Freitag
09.00-12.00 Uhr
09.00-12.00 Uhr und
13.00-17.30 Uhr
09.00-12.00 Uhr und
13.00-15.30 Uhr
geschlossen
09.00-12.00 Uhr und
13.00-17.30 Uhr
Weitere Termine sind nach Vereinbarung möggez. Weidt, Bürgermeister
lich.
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Zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der
Gemeinde Werther für die Legislaturperiode 2015
bis 2021 wurde nur ein Wahlvorschlag zugelassen.
Wahlvorschlag:
Herr Hans-Jürgen Weidt,
Wahlvorschlag der Bürgerbewegung „Runder Tisch“, Werther
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Wahl des Bürgermeisters
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Amtsblatt der Gemeinde Werther
Wahlergebnisse in den einzelnen Wahllokalen/
Ortsteilen der Gemeinde Werther
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01 - Großwechsungen
Wahlberechtigte:
707
WB ohne Wahlschein:
687
Wahlschein:
20
Wähler:
95
Wahlbeteiligung:
13,44 %
Ungültige Stimmen:
10
Gültige Stimmen:
85
davon H.-J. Weidt:
77 = 90,59 %
weitere Stimmen entfielen auf:
• Apel, Anja:
3
• Schulze, Wilko:
2
• Apel, Doris:
1
• Schulze, Martin:
1
• Weinelt, Lars:
1
02 - Günzerode
Wahlberechtigte:
WB ohne Wahlschein:
Wahlschein:
Wähler:
Wahlbeteiligung:
Ungültige Stimmen:
Gültige Stimmen:
davon H.-J. Weidt:
181
177
4
68
37,44 %
2
66
66 = 100 %
03 - Haferungen
Wahlberechtigte:
149
WB ohne Wahlschein:
139
Wahlschein:
10
Wähler:
47
Wahlbeteiligung:
31,54 %
Ungültige Stimmen:
6
Gültige Stimmen:
41
davon H.-J. Weidt:
39 = 95,12 %
weitere Stimmen entfielen auf:
• Hummitzsch, Angela:
1
• Weinelt, Lars:
1
6
04 - Immenrode
Wahlberechtigte:
WB ohne Wahlschein:
Wahlschein:
Wähler:
Wahlbeteiligung:
Ungültige Stimmen:
Gültige Stimmen:
davon H.-J. Weidt:
73
63
10
23
31,51 %
3
20
20 = 100 %
05 - Kleinwechsungen
Wahlberechtigte:
WB ohne Wahlschein:
Wahlschein:
Wähler:
Wahlbeteiligung:
Ungültige Stimmen:
Gültige Stimmen:
davon H.-J. Weidt:
235
234
1
56
23,83 %
7
49
49 = 100 %
06 - Mauderode
Wahlberechtigte:
104
WB ohne Wahlschein:
94
Wahlschein:
10
Wähler:
47
Wahlbeteiligung:
45,19 %
Ungültige Stimmen:
1
Gültige Stimmen:
46
davon H.-J. Weidt:
45 = 97,83 %
weitere Stimmen entfielen auf:
• Wollenberg, Uwe:
1
07 – Pützlingen
Wahlberechtigte:
WB ohne Wahlschein:
Wahlschein:
Wähler:
Wahlbeteiligung:
Ungültige Stimmen:
114
108
6
55
48,25 %
3
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
08 – Großwerther
Wahlberechtigte:
717
WB ohne Wahlschein:
642
Wahlschein:
75
Wähler:
139
Wahlbeteiligung:
19,39 %
Ungültige Stimmen:
8
Gültige Stimmen:
131
davon H.-J. Weidt:
130 = 99,24 %
weitere Stimmen entfielen auf:
• Schulze, Martin:
1
09 – Kleinwerther
Wahlberechtigte:
482
WB ohne Wahlschein:
448
Wahlschein:
34
Wähler:
82
Wahlbeteiligung:
17,01 %
Ungültige Stimmen:
6
Gültige Stimmen:
76
davon H.-J. Weidt:
74 = 97,37 %
weitere Stimmen entfielen auf:
• Becker, Joachim:
2
Briefwahl
Wähler:
151
Ungültige Stimmen:
16
Gültige Stimmen:
135
Davon H.-J. Weidt:
132 = 97,78 %
weitere Stimmen entfielen auf:
• Knopf, Roswitha:
2
• Handke, Manfred:
1
gez. Bartsch, Wahlleiterin
Dank an die Wahlhelfer in 10 Wahllokalen
Nach dem Wahlmarathon im Jahr 2014, ging es
in unserer Gemeinde auch in diesem Jahr gleich
weiter. Wir haben die Wahl des Bürgermeisters geschafft. Jetzt sind noch die Wahl des Landrates
und die Wahl des ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters für den Ortsteil Kleinwechsungen (am
26.4.2015) vorzubereiten und durchzuführen.
58 freiwillige Wahlhelfer waren am 8. März
(Internationaler Frauentag) von 07.30 bis ca.
19.30 Uhr in unserer Gemeinde im Einsatz.
Wir bedanken uns ganz herzlich für das Engagement der Wahlhelfer und gleichzeitig für die Bereitschaft, auch bei der Wahl am 26.4.2015 und
der eventuellen Stichwahl – am 10.5.2015 – wieder tätig sein zu wollen.
Nur durch diese aktive Mitwirkung gelang ein
reibungsloser Ablauf der Wahl und der anschließenden Ergebnisermittlung in allen Wahllokalen
der Gemeinde.
Mit der Übernahme des Ehrenamtes haben die
WahlhelferInnen einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie geleistet. Ohne diese Mitarbeit
wären Wahlen als zentrales Element einer repräsentativen Demokratie kaum durchführbar.
Vielen Dank an die Wahlvorsteher mit ihren Teams:
• Wahllokal Großwechsungen – Frau Dagmar
Kellner
• Wahllokal Günzerode – Herr Gerold Reinhardt
• Wahllokal Haferungen – Herr Silvio Gemsa
• Wahllokal Immenrode – Frau Martina Weitze
• Wahllokal Mauderode – Frau Sibylle Krug
• Wahllokal Pützlingen – Frau Heike Hatzky
• Wahllokal Großwerther – Frau Birgit Klimek
• Wahllokal Kleinwerther – Frau Bärbel Matzelle
• Briefwahl – Frau Martina Degenhardt
gez. Bartsch, Wahlvorstand der Gemeinde Werther
7
A M T L I C H E R
Gültige Stimmen:
52
davon H.-J. Weidt:
49 = 94,23 %
weitere Stimmen entfielen auf:
• Reinhardt, Gerold:
2
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Amtsblatt der Gemeinde Werther
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T E I L
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in die Wählerverzeichnisse
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des
Landrates des Landkreises Nordhausen und die Wahl
des ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters des
OT Kleinwechsungen am 26.4.2015
1. Die Wählerverzeichnisse für die Wahl des Landrates des Landkreises Nordhausen und für die
Wahl des ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters des OT Kleinwechsungen werden in der
Zeit vom 6. April bis 10. April 2015 (20. bis 16. Tag
vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Werther
montags
dienstags
09.00 bis 12.00 Uhr (Feiertag)
09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.30 Uhr
donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 15.30 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Werther, Dorfstr. 18,
in 99735 Werther, Zimmer-Nr. 05, Einwohnermeldeamt für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person in
den Wählerverzeichnissen eingetragenen Daten
überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu
machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder
Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht
nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,
für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach
dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist.
Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme wird
durch ein Bildschirmgerät ermöglicht.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in
8
der Zeit vom 6. bis 10. April 2015 Einwendungen
gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue
Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene
Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die
Einwendungen müssen bei der Gemeindeverwaltung Werther, Dorfstraße 18, 99735 Werther, Zimmer 05 (Einwohnermeldeamt) schriftlich erhoben
oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach
Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht
mehr zulässig.
3. Wählen kann nur, wer in das jeweilige Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein
(hierzu unter Nr. 5) hat.
Wahlberechtigte, die in das jeweilige Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl = 5. April 2015 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,
aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl
des Landrates und des ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters Kleinwechsungen im Wege der
Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag,
5.1 ein in das jeweilige Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das jeweilige Wählerverzeichnis
eingetragener Wahlberechtigter,
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24. Jahrgang Nr. 04
6. Wahlscheine können von in das jeweilige Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
bis zum zweiten Tag vor der Wahl = 24. April 2015
bis 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Werther, Einwohnermeldeamt Frau Jochmann, Dorfstraße 18, 99735 Werther, Zimmer 05 mündlich
oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Online-Beantragung ist auch möglich – dies ist
jedoch nur bis zum 23.4.2015 möglich. Der Postweg für die Zusendung und Rücksendung der
Briefwahlunterlagen ist zu beachten.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die
ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur
unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich
macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag –
26. April 2015, 15.00 Uhr – gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass
ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen
ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (25. April
2015), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das jeweilige Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines
noch bis zum Wahltag (26. April 2015), 15.00 Uhr,
stellen.
7. Für den Fall, dass bei der Wahl am 26. April 2015
kein Bewerber (Landratswahl und Wahl des ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters) mehr als die
Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet
am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 10. Mai
2015, eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die
Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.
Wahlberechtigte, die nicht im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste
Wahl am 26. April 2015 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte, die in das jeweilige Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der
Wahl, am 26. April 2015 einen Wahlschein für die
Stichwahl beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum zweiten Tag vor der Stichwahl, am 08. Mai 2015 bis 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Werther,
Einwohnermeldeamt, Frau Jochmann, Dorfstr.
18, 99735 Werther, Zi. 05 mündlich oder schriftlich (online nur bis 7.5.2015) beantragt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die
ein Aufsuchen des Wahlraumes am Stichwahltag
nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis
zum Stichwahltag 10. Mai 2015, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass
ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl
nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor
der Stichwahl (9.5.2015) bis 12.00 Uhr, ein neuer
Wahlschein erteilt werden.
8. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen
stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich
bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:
- einen amtlichen Stimmzettel für die jeweilige
Wahl, zu der der Antragsteller wahlberechtigt ist
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
- weiter auf Seite 10 -
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A M T L I C H E R
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach
Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder
c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und
dies der Gemeinde erst nach Abschluss
des Wählerverzeichnisses bekannt wird.
T E I L
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Helme 04-2015, 36 S._Layout 1 23.03.15 13:17 Seite 10
Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
A M T L I C H E R
T E I L
Amtsblatt der Gemeinde Werther
- einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name
der Gemeinde, die Anschrift der Gemeindeverwaltung Werther, Dorfstraße 18, 99735
Werther, die Nummer des Stimmbezirkes
und des Wahlscheins angegeben ist, sowie
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn
die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies
hat sie der oben genannten Gemeindebehörde vor
Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
brief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort
spätestens am Wahltag, dem 26. April 2015 bis
18 Uhr eingeht. Im Fall einer Stichwahl muss der
Wahlbrief spätestens am Tag der Stichwahl, dem
10. Mai 2015 bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingehen. Der Wahlbrief
kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem
Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.
Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich
geschützten Feiertag fällt (§ 37 Abs. 2 Thüringer
Kommunalwahlgesetz – ThürKWG).
9. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahl-
gez. Bartsch, Gemeindewahlleiter
Wahlbekanntmachung für die Wahl des Landrates
des Landkreises Nordhausen und die Wahl des
ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils
Kleinwechsungen der Gemeinde Werther
1. Am Sonntag, dem 26. April 2015, finden in der
Gemeinde Werther die Wahl des Landrates des
Landkreises Nordhausen und für die wahlberechtigten Bürger des OT Kleinwechsungen die Wahl
des ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters des
OT Kleinwechsungen in der Zeit von 8.00 Uhr
bis 18.00 Uhr statt. Anschließend werden die Wahlergebnisse ermittelt.
Wahl- Abgrenzung des
bezirk Wahlbezirks
2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung der Wahlergebnisse sind öffentlich.
Die Gemeinde bildet für die Wahl des Landrates 9 Stimmbezirke, d. h., es werden 9 Wahllokale vor Ort sowie ein Briefwahllokal errichtet. Die
Wahlräume befinden sich im
Lage des Wahlraums
(Straße, Hausnummer, Zimmer)
0001
OT Großwechsungen OT Großwechsungen, Schulstraße 2, Grundschule Werther
Zugang über Schulhof/Kirchgasse – barrierefrei
0002
OT Günzerode
OT Günzerode, Am Hagen 2, Versammlungsraum
0003
OT Haferungen
OT Haferungen, Siedlung 9, Bungalow
0004
OT Immenrode
OT Immenrode, Dorfstr. 29, Dorfgemeinschaftshaus – barrierefrei
10
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Lage des Wahlraums
(Straße, Hausnummer, Zimmer)
0005
OT Kleinwechsungen
OT Kleinwechsungen, Schulstraße 30, Dorfgemeinschaftshaus
– barrierefrei
0006
OT Mauderode
OT Mauderode, Dorfstraße 3 a, Gemeindebüro – barrierefrei
0007
OT Pützlingen
OT Pützlingen, Dorfstraße 27, Vereinsraum
0008
OT Großwerther
OT Werther, Dorfstraße 18, Versammlungsraum
Eingang über Dorfstraße/Gasse (Westseite des Gebäudes)
0009
OT Kleinwerther
OT Werther, Hauptstraße 28, FFW-Gerätehaus
9026
Briefwahllokal
OT Werther, Gemeindeverwaltung, Dorfstraße 18, Raum 2
Für die Wahl des OT-Bürgermeisters Kleinwechsungen gibt es nur einen Stimmbezirk (Kleinwechsungen), Briefwahl ist ebenso möglich.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 5. April 2015 zugestellt werden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen
hat.
Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte/n und den Personalausweis oder Reisepass
in den Wahlraum mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird.
Zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse wurde
ein Briefwahlvorstand gebildet. Der Arbeitsraum
des Briefwahlvorstands befindet sich im Gemeindeamt, Dorfstraße 18, 99735 Werther, Raum 4
(Auszählung der Briefwahl am Wahltag).
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem
26. April 2015, um 16.30 Uhr, zur Ermittlung des/
der Wahlergebnisse/s zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung/en
und ihren amtlichen Personalausweis – Unionsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder
Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums einen
amtlich hergestellten Stimmzettel (Wähler des OT
Kleinwechsungen erhalten 2 amtlich hergestellte
Stimmzettel) ausgehändigt.
Wahl des Landrates
Zur Wahl des Landrates sind mehrere
Wahlvorschläge eingereicht worden
Bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes der
Gemeinde lagen keine Ergebnisse über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge vor.
Bitte beachten Sie weitere Veröffentlichungen
des Landkreises Nordhausen.
Der Wahlleiter der Gemeinde Werther wird nach
der Sitzung des Wahlausschusses des Landkreises die zugelassenen Wahlvorschläge (nach dem
24.3.2015) in den Schaukästen der Gemeinde veröffentlichen. Bitte beachten Sie diese Bekanntmachungen.
Wahl des ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters des
OT Kleinwechsungen
Es wurde ein Wahlvorschlag eingereicht. Bis
zum Redaktionsschluss des Amtsblattes der Gemeinde lag über die Zulassung des eingereichten
Wahlvorschlages kein Ergebnis vor.
Über das Ergebnis der Prüfung/Zulassung wird
unmittelbar nach der Sitzung des Wahlausschus-
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Wahl- Abgrenzung des
bezirk Wahlbezirks
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Amtsblatt der Gemeinde Werther
ses (Sitzung ist am 24. 3. 2015) informiert:
• für den OT Kleinwechsungen: Einlegeblatt in
das Amtsblatt der Gemeinde Werther –
Monat April 2015 –
• für die Ortsteile Großwechsungen, Günzerode, Haferungen, Immenrode, Mauderode,
Pützlingen und Werther: Bekanntmachung
in den vorhandenen Schaukästen
Die Wahl des Ortsteilbürgermeisters Kleinwechsungen ist eine Mehrheitswahl.
Weitere Informationen im beiliegenden Einlegeblatt.
4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die
Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel
und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass
das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der
a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle
gekennzeichnet oder gefaltet hat,
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß
gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der
Wähler gewählt hat,
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren
Merkmal versehen hat,
d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten
Stimmzettel benutzt hat oder
e) außer dem Stimmzettel einen weiteren
Gegenstand in die Wahlurne legen will.
Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher
oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei.
Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses.
12
Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder
versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden
Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten
Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen haben.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann
eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich
bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies
dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann
auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des
Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf
die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit
dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies
zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson
ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt
zum Wahlraum sowie zu dem Arbeitsraum des
Briefwahlvorstandes, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können
durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestes am 26. April
2015 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur
einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges
Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
gez. Bartsch, Gemeindewahlleiter
Hinweis auf mögliche Stichwahl (bei der Wahl des
Landrates und der Wahl des Ortsteilbürgermeisters
Für den Fall, dass bei der Wahl am 26. April 2015
kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag
nach der Wahl, am 10. Mai 2015, eine Stichwahl
statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer
bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht
verloren hat.
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 26.
April einen Wahlschein erhalten haben, erhalten
von Amts wegen einen Wahlschein für die Stich-
wahl mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis
eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am
26. April 2015 einen Wahlschein für die Stichwahl
beantragen.
Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der
letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt (§ 37 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG).
Bartsch, Wahlleiter der Gemeinde Werther, Werther, d. 18.3.2015
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der
Gemeinde Werther für den OT Kleinwechsungen
Gem. § 9 Abs. 5 ThürKWG und § 47 Abs. 2-6 Thür
KWO hat der Wahlausschuss nach dem Ende der
Ergebnisermittlungen das Wahlergebnis der Wahl
des ehrenamtlichen Bürgermeisters des Ortsteiles Kleinwechsungen festzustellen.
Diese öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, dem 28.04.2015, um
18.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Klein-
wechsungen, Schulstraße, OT Kleinwechsungen, 99735 Werther statt.
Sollte keine wählbare Person mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erreichen, findet am
Sonntag, dem 10. Mai 2015 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten
Stimmenzahlen statt.
gez. Bartsch, Gemeindewahlleiter
Am 06. April 2015 begehen
Am 24. April 2015 begehen
Hans und Christel Gaßmann
Reinhard & Heidemarie Grasenick
aus Werther ihr Fest der
aus Werther ihr Fest der
Diamantenen Hochzeit.
Hierzu gratulieren der Bürgermeister, der
Ortsbürgermeister und die Mitarbeiter
der Gemeindeverwaltung recht herzlich.
Goldenen Hochzeit.
Hierzu gratulieren der Bürgermeister, der
Ortsbürgermeister und die Mitarbeiter
der Gemeindeverwaltung recht herzlich.
13
T E I L
8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am
Sonntag, d. 26. April ab 18.05 Uhr in denselben
Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands begonnen und bis zum Abschluss
der Ergebnisermittlung fortgesetzt.
A M T L I C H E R
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
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Helmetal - Kurier
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Amtsblatt der Gemeinde Werther
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Bahnanlagen) auch am Tunnel/Brücke im Mörbacher Weg aufwendige Sanierungsarbeiten durchführen. Hierzu erfolgt in der Zeit vom 23.03. bis
01.05.2015 eine teilweise Sperrung. Die Sperrung
betrifft nur den Brückenbereich + ca. 20 m im Mörbacher Weg.
In diesem Zeitraum werden an der Brücke Abrissarbeiten und Betonierarbeiten durchgeführt.
Eine Befahrung des Mörbacher Weges bis zur
Baustelle ist gegeben.
Von 19 Uhr bis 7 Uhr ist die Durchfahrt täglich
gewährleistet. Sollten einzelne Anlieger/Landwirte
in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr die Brücke passieren müssen, ist dies nach Rücksprache mit der
Baufirma auch möglich.
Wir bitten die Anlieger um Verständnis und die
Nutzer des Tunnels um Kenntnisnahme und Begez. Reinhardt, Bauamt
achtung.
Bauarbeiten im Hochweg in
Günzerode werden fortgesetzt
Die Vorbereitungen zum 2. Bauabschnitt am Hochweg in Günzerode sind fast abgeschlossen. Mitte April werden die Bauarbeiten planmäßig fortgesetzt. Dann beginnt die Straßensanierung, die
ebenfalls im Rahmen der Dorferneuerung Günzerode durchgeführt und mit 65 % Fördermitteln
gestützt wird. Die Anlieger werden zeitnah über
das Bauvorhaben informiert, da mit einer Vollsperrung gerechnet werden muss. Reinhardt, Bauamt
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Geburten und Sterbefälle im Jahr 2014
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wie in jedem
Jahr geben wir Ihnen die Geburten und Sterbefälle des vergangenen Jahres zur Kenntnis. Wir
möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass nur
Sterbefälle und Geburten von Personen benannt
sind, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Werther gemeldet waren/sind.
Sterbefälle 2014
• OT Großwechsungen
Andreas Schwiefert
Gerhard Gliesing
Erika Girnth
Kurt Kunze
Elfriede Helbing
• OT Günzerode
Helga Tomuschat
• OT Haferungen
Ramis Schockenbäumer
• OT Immenrode
Gerda Würschig
• OT Kleinwechsungen
Winfried Brodhuhn
• OT Mauderode
Helmut Kirchner
• OT Pützlingen
Günter Schultze
Ingeburg Dienemann
• OT Werther
Hildegard Handke
Adolf Matezki
Marie Schmidt
Else Goldhorn
Manfred Gliesing
Rudolf Wernecke
Alfred Reinhardt
Elfriede Meyer
Helmut Geilhardt
Heinz Schmücking
Walter Wetzel
Rudolf Wenkel
Heinz Bücking
Andreas Schmücking
Ruth Mühlenbeck
Karin Weickert
Hildegard Brachmann
Dora Starke
Erika Hellwing
Heini Schröter
Hedwig Göx
Erhard Bendel
Irma Koch
Otto Hahn
Ilse Schmidt
Antje Justkowiak
In der Gemeinde Werther sind im Jahr 2014 insgesamt 38 Personen verstorben. (Im Jahr 2013
waren es 26 Personen.)
Geburten 2014
OT Großwechsungen
Armin Andre Apel
Moritz Klee
• OT Kleinwechsungen
Everly-Cheyenne Schmidt
• OT Pützlingen
Mirja Dietrich
• OT Werther
Mia Mathilda Erhardt
Mark Drescher
Luise Henze
Amanda-Lalla Starke
Friedrich Herbst
Selina Marie Otto
Malia Presse
Pia Emilia Gerhardt
James Ehrhold
Holly Schneller
Caroline Becker
Mia Röder
Mathilda Herbst
In der Gemeinde Werther wurden 2014 insgesamt
17 Kinder geboren. (2013 – 33 Kinder)
gez. Reinhardt, Redaktion
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Brenntage im LK Nordhausen haben begonnen
Urlaubszeit ist Reisezeit
Überprüfen Sie die Gültigkeit ihres Personalausweises bzw. Reisepasses bevor Sie eine Reise antreten. Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie in ihrem Reisebüro oder im Internet: Einreisebestimmungen - Land.
So erleben Sie keine bösen Überraschungen
und können Ihren Urlaub genießen.
gez. Jochmann/Einwohnermeldeamt
Frühjahrsputz in Ortsteil
Haferungen
Am Samstag, dem 25.04.2015, ist ein Frühjahrsputz angedacht. Ab 9 Uhr wollen wir unserem
Dorf die nötige Aufmerksamkeit schenken. Wir
freuen uns auf viele fleißige Helfer. Nach getaner
Arbeit lädt eine gemeinsame Stärkung zum Plauschen und Austauschen ein.
„Freude an der Arbeit lässt das Werk
trefflich geraten“ Aristoteles
Ihre Anne-Katrin Wolter, Ortsteilbürgermeisterin im Namen des Ortsteilrates
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Telefon 0 36 31/60 12 16
Öffnungszeiten zu den Feiertagen:
Ostersonntag: ab 11.00 Uhr
Ostermontag: Mittagstisch 11-15.00 Uhr
Ihre Reservierung nehmen wir gern entgegen.
Vom 15. März bis 15. Mai darf wieder trockener
Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden, jedoch nicht überall. Das Verbrennen ist immer nur
ein Ausnahmefall und unterliegt hohen Auflagen, worauf die Abfallberatung des Landratsamtes jetzt hinweist.
Zu beachten sind beispielsweise folgende Mindestabstände: 1,5 km zum Segelflugplatz Bielen und dem Hubschrauberlandeplatz am Südharz Klinikum Nordhausen, 50 m zu öffentlichen
Straßen und Schienen, 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 m zu landwirtschaftlichen
Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, 15 m
zu Gebäuden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung (z. B. Gartenlauben, Garagen, Carports
und Tierunterkünfte) und 5 m zu Grundstücksgrenzen.
Grundsätzliches Brennverbot besteht an Sonnund Feiertagen. Das bedeutet, dass am formalen
Beginn der Brenntage, Sonntag, 15. März, noch
nicht gebrannt werden darf. Brennverbot besteht
auch am Karfreitag, 3. April, Ostermontag, 6. April,
Freitag, 1. Mai und Donnerstag, 14. Mai (Christi
Himmelfahrt).
Im Heilklimatischen Kurort Neustadt/Harz ist
das ganze Jahr über das Verbrennen von Grünschnitt verboten.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des
Landratsamtes empfiehlt, gänzlich auf das Verbrennen von Grünschnitt zu verzichten und alternativ dazu Grünabfall im eigenen Garten zu verwerten, Biotonne, Laubsäcke, das Grünschnittmobil oder auch die Grünabfallkarte, die das ganze
Jahr gilt, zu nutzen. Für weitere Informationen ist
die Abfallberatung erreichbar unter 03631 911-330,
-346, -335 sowie unter www.abfall-nordhausen.de
gez. M. Degenhardt /Ordnungsamt
Allen unseren Gästen, Geschäftspartnern,
Freunden und Bekannten wünschen wir
ein friedvolles Osterfest 2015!
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr Kleinwerther
Am 21.02.2015 fand im „Haus des Volkes“ in Kleinwerther die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr statt. 25 von 30 Kameradinnen und Kameraden nahmen daran teil. Ein Trend
der sich schon über das ganze Jahr fortsetzte.
Ebenso konnten der Bürgermeister der Gemeinde Werther, Herr Jürgen Weidt sowie der Kreisbrandmeister des Bereiches Nord, der Kam. Jens
Berger, begrüßt werden. Zu Beginn machte der
Wehrführer einige Angaben zur Personalstärke
der Feuerwehr Kleinwerther. Hier stehen 22 Kameradinnen und Kameraden in der Einsatzabteilung sowie 10 Kameradinnen und Kameraden in
der Alters- und Ehrenabteilung zu Buche. Erfreulicherweise konnte die Zahl der Einsatzkräfte aus
dem Jahr 2013 übernommen werden. Die Abgänge in die Alters- und Ehrenabteilung konnten
durch die Übernahme von zwei Kameraden aus
der Jugendfeuerwehr ausgeglichen werden. In der
Jugendfeuerwehr verrichten derzeit 12 Mädchen
und Jungen ihren Dienst, was eine sehr gute Grundlage für unsere Feuerwehr ist. Der Wehrführer bedankte sich bei den Kameradinnen und Kameraden die an der Ausbildung und Betreuung der Kleinen beteiligt waren. Die Feuerwehr Kleinwerther
wurde im Jahr 2014 zu 17 Einsätzen gerufen, konnte aber aus Personalmangel nur zu 14 ausrücken.
Die Einsatzbereitschaft konnte tagsüber nicht immer gewährleistet werden. Aber nicht nur zur Hilfe
der Bürger der Gemeinde ist die Feuerwehr aus-
Ein frohes Osterfest 2015 wünscht
das Team der TRIGA-IMMOBILIEN.
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24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
gerückt sondern auch am kulturellen Leben in der Dank der FFW Kleinwerther
Gemeinde war sie beteiligt. So wurde traditionell
das Osterfeuer ausgerichtet, ein „Schnuppertag
für Jung und Alt“ wurde durchgeführt und beim
Parkfest war die Feuerwehr auch vertreten. Abschließend standen noch einige Beförderungen
auf der Tagesordnung. So wurden Celine Schmücking, Nico Schmidt, Florian Matzelle und Josef
Blaha zur Feuerwehrfrau bzw. zum Feuerwehrmann, Marco Helbing zum Oberfeuerwehrmann
und Christian Ullrich zum Hauptfeuerwehrmann
befördert. Zuletzt wünschte der Wehrführer noch
allen Kameradinnen und Kameraden ein erfolgreiches Jahr und dass sie von allen Einsätzen wieder gesund zu ihren Familien zurückkehren.
Um künftig zu allen Einsätzen ausrücken zu können benötigen wir noch Einsatzkräfte. Jeder Bürger, der gesundheitlich in der Lage ist bei der Feuerwehr mit zuarbeiten kann sich melden.
Die Freiwillige Feuerwehr Kleinwerther bedankt
sich für die Unterstützung im Jahr 2014 bei Manfred Handke und seinem Team vom „ Dorfkrug“
beim „Landhaus am Schloßpark“, der Fleischerei
Hilpert, der Hundeschule Helmetal, Patricia Krogl,
Berit Berends und beim Pfarrer Jochen Lenz.
gez. Schmücking Feuerwehr Kleinwerther
gez. Schmücking Feuerwehr Kleinwerther
Ostergrüße der Feuerwehr
Großwechsungen
Die Feuerwehr Großwechsungen und der Feuerwehrverein laden zum Osterfeuer ein und wünschen allen Leserinnen und Lesern frohe Ostern.
Das Osterfeuer findet am Ostersamstag, dem
04.04.2015 statt. Auch in diesem Jahr treffen wir
uns wieder um 18:30 Uhr am Plan und laden alle
zu einem kleinen Osterspaziergang mit der Feuerwehr ein. Mit Fackeln führt der Osterspaziergang
zum Osterfeuer, welches dann mit den Osterfackeln entzündet wird. Wie gewohnt kann wieder
Strauch- und Baumschnitt sowie unbehandeltes
Holz am bekannten Osterfeuerplatz, in der Zeit
vom 26. März bis 02. April angeliefert werden. Die
Feuerwehr und der Feuerwehrverein Großwechsungen freuen sich auf Ihren Besuch.
FFw Großwechsungen u. Feuerwehrverein Großwechsungen
Allen Lesern wünschen wir
ein schönes Osterfest 2015.
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Gemeinsames Outfit der Feuerwehr
Kleinwerther
Neben den Einsätzen, der Ausbildung und der Wartung und Pflege der Technik, ist die Nachwuchsarbeit der wichtigste Bestandteil der Feuerwehrarbeit. Daraus resultiert, dass zu den vielen Stunden, die durch die Feuerwehrleute zum Schutz der
Bürger abgeleistet werden, eine große Menge an
Zeit aufgebracht wird, um sich um die Feuerwehrfrauen und -männer von Morgen zu kümmern.
In der Gemeinde Werther haben die Feuerwehren aus Großwechsungen und Kleinwerther eine
Jugendfeuerwehr. Hier können nicht nur die Kin-
der aus den jeweiligen Ortsteilen in der Feuerwehr
mitmachen, sondern auch aus den anderen Orten der Gemeinde.
Feuerwehr ist eine kommunale Pflichtaufgabe,
welche durch die Menschen in den Feuerwehren
hier in der Gemeinde ehrenamtlich und ohne finanzielle Entlohnung getragen wird. Welchen Stellenwert die Nachwuchsarbeit bei den Einsatzkräften genießt, zeigt die Tatsache, dass alle Betreuer beider Wehren sich aus eigenen Mitteln Softshell-Jacken angeschafft haben. Dies dient dem
Wir wünschen allen ein schönes Osterfest 2015.
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Großwechsungen
geschlossenen und einheitlichen Auftreten nach
außen, ohne immer die schwere Einsatzbekleidung
anzuziehen.
Ein Dank von uns für die bisher geleistete Arbeit
und Unterstützung an Betreuer Alexander Pflug,
Jugendwart FF Großwechsungen und Danny
Adam, Jugendwart FF Kleinwerther.
gez. S. Schmidt
Ein schönes Osterfest wünscht Ihnen das Team vom …
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit –
fördern des demokratischen Miteinanders
Auch im Jahr 2014 nahmen die Jugendlichen der
Gemeinde Werther wieder an dem Projekt „Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ teil. Das
Projekt wird finanziert durch das Land Thüringen.
Durch die zusätzlichen finanziellen Mittel ist es der
Gemeinde Werther und den Jugendlichen der Gemeinde Werther möglich, die Jugendarbeit zu verbessern, vor allem die Freizeitaktivitäten zu erweitern und das Miteinander der Jugendlichen zu stärken.
Das Projekt „Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ ermöglichte den Jugendlichen der Gemeinde Werther unter anderem Ausflüge in den
Zoo nach Erfurt und ins Kino. Wir veranstalteten
ein Sommerfest und nahmen an den Weihnachtsmärkten in der Gemeinde Werther mit eigenen Ständen teil. Besuche in der Gedenkstätte MittelbauDora und deren ehemaligen Außenlager in Ellrich
sowie Gedenkveranstaltungen in Nordhausen standen dieses Jahr auch auf dem Plan. Die Jugendlichen trafen sich zu einem gemeinsamen Fotoworkshop für unseren Fotokalender 2015, dabei
wurden Motive aus jedem Ortsteil ausgewählt. Dies
sind nur einige der Aktivitäten, die dieses Projekt
unterstützt hat.
Dank der Unterstützung durch das Thüringer
Landesprogramm für „Demokratie, Toleranz und
Weltoffenheit – Förderung des demokratischen Mit-
Wir empfehlen … einen
Partyschmaus für ca. 10 Gäste
einanders“ konnten wir die Jugendarbeit der Gemeinde Werther verbessern. Unser Ziel ist es, diese Arbeit fortzusetzen und auszubauen.
Wir möchten uns auf diesem Weg bei allen Beteiligten und Unterstützern herzlich bedanken.
gez. Silvia Schulze und Katharina Kühn
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… wir wünschen allen Lesern ein schönes Osterfest.
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Oster-Suppenaktion des Sportvereins zu
Gunsten unserer Turnhalle
Auch in diesem Jahr soll mit einer Oster-Erbsensuppen-Aktion wieder ein gemeinnütziges Projekt in Werther unterstützt werden. Das Gasthaus
und Partyservice „Zum Dorfkrug“ Werther GbR und
der VfB Werther als Unterstützer möchten den Erlös in diesem Jahr für dringend nötige Reparaturund Renovierungsarbeiten im Sanitärbereich der
Turnhalle verwenden.
Der Sanitärbereich, der Mitte der 80er Jahre gebauten Turnhalle am Ende der Dorfstraße in Großwerther, ist wie die gesamte Halle, in einem stark
sanierungsbedürftigem Zustand und spiegelt den
fremd verschuldeten allgemeinen finanziellen Notstand vieler Thüringer Kommunen wieder.
Neben dem Sportverein mit den Sparten Tischtennis, Volleyball, Badminton, Aerobic und mehreren Fußballmannschaften in der Schlechtwetterphase, wird die Halle noch vom Wertherschen
Karnevalsverein regelmäßig genutzt. Weiterhin finden sportliche Betätigungen der Bewegungs-KITA
Abenteuerland und Kindersport unterstützt vom
VfB Werther in der Turnhalle statt.
Besonders der Sanitärbereich befindet sich in
einem sehr schlechten Zustand. Nachdem die Gemeinde Werther gemeinsam mit den Sportlern des
VfB und den Karnevalisten die Duschwasserversorgung erneuert haben sind weitere Arbeiten von
Ein schönes Osterfest 2015
wünscht allen Lesern das ...
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Nöten um diesen Bereich wieder in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Duscharmaturen,
Wasserhähne, Toilettenspülungen, Toiletten- und
Waschbecken müssen teilweise ausgetauscht werden. Die Wände könnten einen neuen Anstrich gebrauchen.
Geplant ist zumindest den Sanitärbereich wieder in einen Zustand zu versetzen sodass auch
wieder Gastmannschaften würdig empfangen werden können.
Deshalb bittet der Veranstalter der Oster-SuppenAktion Sie, werte Bürger von Klein- und Großwerther, unsere Bemühungen zur Sanierung dieses Objektes mit dem Kauf von frisch gekochter Erbsensuppe am Ostersamstag zu unterstützen.
Erstmals wird der Suppenverkauf gleichzeitig in
Klein- und Großwerther ab 11 Uhr stattfinden. Für
den Preis von 2,50 Euro erhalten Sie eine reichliche Portion frisch in der Feldküche gekochte Erbsensuppe, direkt vor Ihrer Haustür. Für eine Portion mit Bockwurst sind 3,50 Euro fällig.
Informationen, welche Straßen zu welchen Zeitpunkten angefahren werden, erhalten Sie in der Woche vor dem Osterfest auf einem speziellen Flyer direkt in Ihren Briefkasten.
Bitte unterstützen Sie unsere sinnvolle Aktion
wie schon in den Jahren seit 2008 und halten Sie
Ihre Töpfe bereit. Über kleine Spenden für dieses
Projekt würden sich die Veranstalter selbstverständlich auch freuen.
Natürlich sind Interessenten an unserer Erbsensuppe auch aus außerhalb von Groß- und Kleinwerther gern gesehene Gäste.
Mit dieser Aktion wollen die Sportler aber auch
zum Ausdruck bringen, dass sie sich mit für die Erhaltung der kommunalen Sportstätte verantwortlich fühlen.
Weiterhin planen die Veranstalter die traditionelle Kirmes-Erbsensuppen-Aktion zu Gunsten
desselben Zwecks auch wieder an den Kirmeswochenenden in Klein- und Großwerther im Herbst
gez. Manfred Handke
zu veranstalten.
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Dank PS-Los Sparern und
Gaststätte
Facebookvotern
“Zur Weintraube“
Inh. J. Schmelzer
Wir wünschen unseren
Freunden, Gästen und
Bekannten ein schönes
Osterfest 2015.
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Impftermin für Geflügel am
18. April 2015
Steffen Wolter und Beanke Juch nehmen das prall
gefüllte Sparschwein in den Räumen der Kreissparkasse entgegen.
Ein großes Dankeschön gilt allen PS-Los Sparern
und Facebookvotern, die ihre Stimme dem Spielplatz Haferungen gaben. Der Förderverein „Starke
Kinder e. V.“ – danke Beanke – hatte unser Projekt bei der Aktion „Scheine für Vereine“ der Kreissparkasse Nordhausen angemeldet. Bei Facebook belegten wir sogar den ersten Platz. Und dank
der vielen Stimmen können wir uns über 1.240
gez. Wolter, Ortsteilbürgermeisterin
Euro freuen.
Die im zeitlichen Abstand vorgegebene Impfpflicht
gemäß § 67 Abs. 2 Geflügelpest – Verordnung, ist
alle drei Monate zu wiederholen. Für den Rassegeflügelzuchtverein Großwechsungen und Umgebung e. V. ist der nächste Termin am Samstag,
den 18. April 2015, von 9.00 bis 11.00 Uhr, beim
Vereinsvorsitzenden Hilmar Leukefeld.
Geimpft wird gegen Newcastle-Krankheit. Die
Abgabe des Impfstoffes erfolgt durch einen Tierarzt. Jeder Teilnehmer erhält vom Tierarzt eine entsprechende Bescheinigung.
gez. H. Leukefeld, Vereinsvorsitzender
Ostergrüße
Der Rassegeflügelzuchtverein Großwechsungen
und Umgebung e. V. wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde ein schönes
gez. H. Leukefeld, Vereinsvorsitzender
Osterfest.
Allen Kunden und Bekannten ein
frohes Osterfest 2015 wünscht
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Fit in den Frühling
Pünktlich zum meteorologischen Frühling fand in
der Diakonie Tagespflege und Kurzzeitpflege Günzerode ein Sportfest unter dem Motto: „Fit in den
Frühling“ statt. Nach einer kleinen musikalischen
Erwärmung starteten unsere „Sportler“.
Büchsenwerfen, Ballwerfen mit unterschiedlichen Zielen, Rollator- und Rollstuhlslalom und vieles mehr standen zur Auswahl. Alle Gäste, egal mit
welcher körperlichen Einschränkung, beteiligten
sich rege. Auch Teamfähigkeit war gefragt. Mit einem Schwungtuch musste ein Ball mit viel Geschick
in die Mitte gelotst und durch eine Öffnung balanciert werden. Das war gar nicht so einfach und kostete Kraft und Konzentration. Alle Senioren gaben
sich viel Mühe u. hatten aber auch viel Spaß dabei.
Zur Siegerehrung wurden die besten Sportler mit
Ein fröhliches Osterfest 2015 wünscht Ihnen die …
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24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Ein frohes Osterfest
2015 wünschen:
Medaillen und Preisen ausgezeichnet. Verlierer
gab es nicht, denn unsere Gäste bekamen alle eine Urkunde überreicht. Stolz und sichtlich ergriffen nahmen sie die Auszeichnungen entgegen.
Es war für alle ein schönes Sportfest, das wir bestimmt wiederholen werden.
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die schönen Ideen bedanken. Die Mitarbeiter der
Diakonie in Günzerode wünschen allen ein frogez. A. Junge, E. Hammer
hes Osterfest.
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Fickelschwänze bedanken sich beim närrischen Volk
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Nun ist die karnevalistische Zeit seid Aschermittwoch schon wieder vorbei.
Nach langen Vorbereitungen für die 57. Saison,
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ein schönes Osterfest 2015.
vergingen die Veranstaltungswochenenden sehr
schnell. Der Höhepunkt der Saison waren die Veranstaltungen in unseren Heimatort Günzerode,
im Saal der Gaststätte „Am Hagen“, Weiberfastnacht und Abendveranstaltung waren bis auf den
letzten Platz ausverkauft.
Ein ganz besonderen Dank gebührt den Gastbüttenrednern vom Großwechsunger Carneval
Club, die uns seit vielen Jahren mit ihren Beiträgen unterstützen.
Außerdem möchten wir unserem Gaststätten
Team um Steffi und Gerd Spieß herzlich „Danke“
sagen, für die im Vorfeld statt findenden Trainingsstunden sowie die vorzügliche Bewirtung unserer Gäste und natürlich für das Sponsoring an den
Günzeröder Carneval Verein.
Nochmals an dieser Stelle möchte sich der Gün- weiter auf Seite 30 -
28
Helme 04-2015, 36 S._Layout 1 23.03.15 13:17 Seite 29
Die Gewerbetreibenden wünschen allen Lesern
ein angenehmes und friedvolles Osterfest 2015!
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
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zeröder Carneval Verein e. V. bei allen Zuschauern, Fans, Sponsoren sowie den Mitgliedern des
GCV vor und hinter den Kulissen für die tolle 57.
Saison bedanken.
Es würde uns sehr freuen, sie alle wieder in der
58. Saison begrüßen zu dürfen.
PS: Es ist sehr bedauerlich, das in einem Ortsteil
der Gemeinde Werther unsere Plakate entfernt
wurden und durch ihre eigenen Plakate ersetzt wurden, obwohl die Veranstaltungen nicht auf das gleiche Datum fielen.
Wir vom GCV sind der Meinung, dass die Vereine der Gemeinde Werther miteinander und nicht
gegeneinander arbeiten sollen.
Fickelschwänze Helau
gez. Frank Micheel, Präsident GCV
Ein schönes Osterfest wünscht die Firma Stude.
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Veranstaltungskalender für die Gemeinde
Werther im Jahr 2015
04./05.04.2015 Traditionelles Osterreitturnier in Immenrode
04.04.2015
Oster-Erbsensuppenaktion in Groß- und Kleinwerther zu Gunsten
von Reparaturarbeiten im Sanitärtrakt der Turnhalle
30.04.2015
Walpurgisparty mit Hexenfeuer auf dem Sportplatz in Werther
16.05.2015
ab 19.00 Uhr Schützenball im „Haus des Volkes“ Kleinwerther
31.05.2015
Kirchenchorfest in Pützlingen
12.-14.06.2015 Treckerfest in Pützlingen
13.06.2015
Dorffest zum Jubiläum „100 Jahre Schulhaus und 135 Jahre Feuerwehr
Großwerther“ mit Gemeindeausscheid der FFW
20.06.2015
135-Jubiläum der FFW Kleinwerther
10.-12.07.2015 45. Sport- und Volksfest des VfB Werther 1920 e. V.
24.-26.07.2015 Reit- und Springturnier in Großwechsungen
24.07.2015
ab 15.00 Uhr Sommerfest des Seniorenheimes „Landhaus“ im Park Kleinwerther –
für alle Interessenten / einjähriges Bestehen des Seniorenheimes
15.08.2015
22. Parkfest in Kleinwerther
28.-30.08.2015 Dorffest in Großwechusngen
Wir bitten alle Vereine, Gruppierungen und sonstige Veranstalter, ihre Veranstaltungen zeitnah bei
der Redaktion des „Helmetal-Kuriers“ zu melden.
gez. Reinhardt, Redaktion
Frühlingslied
Veilchenblau, Rosenduft,
Nachtigallen-, Lerchenschlag,
Sonnenstrahlen, welche Luft!
Ist das nicht ein süßes Klingen,
Wenn herein mit leisen Schwingen
Naht der holde Lenzestag?
von Horst Rasemann
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Osterfeuer in Günzerode
Das traditionelle Osterfeuer in Günzerode findet
am Samstag, den 4. April 2015, ab 19.00 Uhr am
Bahndamm, an der gewohnten Stelle statt. Für
Speisen und Getränke ist gesorgt. Alle Einwohner und Gäste sind recht herzlich eingeladen.
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Osterfeuer in Haferungen
Die Feuerwehr Haferungen wünscht allen Leserinnen und Lesern ein frohes Osterfest. Das Osterfeuer in Haferungen findet am Ostersonntag, dem
05.04.2015, um 19:30 Uhr am „Trifftüber“ statt.
Baum- und Strauchschnitt wird wie jedes Jahr
durch die Feuerwehr Haferungen abgefahren. Bitte legen Sie Ihr Brennmaterial gut sichtbar vor die
Wehrführung Feuerwehr Haferungen
Grundstücke.
Osterfeuer in Kleinwerther
Die FFW Kleinwerther lädt ein zum Osterfeuer am
Samstag, dem 4. April 2015, ab 18.00 Uhr an gewohnter Stelle. Für die Kinder findet ein Fackelumzug zum Osterfeuer statt. Wir treffen uns hier
um 18:30 Uhr am Gerätehaus. Für Speisen und
Getränke ist gesorgt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen
Schmücking, FFW Kleinwerther
frohe Ostern.
Osterfeuer in Mauderode
Das traditionelle Osterfeuer in Mauderode findet
am Sonntag, den 5. April 2015, ab 19.00 Uhr,an
der gewohnten Stelle statt. Für Speisen und Getränke ist gesorgt.
Der Traditionsverein lädt recht herzlich ein.
Osterfeuer in Pützlingen
Das Pützlinger Osterfeuer findet am Samstag, dem
4. April 2015 ab 18.30 Uhr, wieder „hinter dem
Sportplatz“ statt. Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Hierzu möchte ich recht herzlich einladen.
G. Küster, Ortsteilbürgermeisterin
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Schnittblumen frisch halten
Frohes osterfest wünscht
allen Lesern das Team der …
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Nutzen Sie unsere langjährigen
Erfahrungen, denn sie sind ein
Vergnügen für Ihren Gaumen.
• Beim Transport sollten die Blumen weder Hitze
noch Kälte ausgesetzt sein, für Transporte über
einer Stunde empfehlen wir unsere spezielle Reiseverpackung.
• Vor dem Einstellen in eine Vase sollten man alle
Schnittblumen nochmals mit einem scharfen Messer schräg angeschneiden.
• Der Bast der Bindestelle darf nicht gelöst werden, da sonst die Gestaltung des Straußes verloren geht.
• Das Vasenwasser sollte temperiert sein (handwarm) und mindestens bis zur Bindestelle des
Straußes reichen.
• Das Vasenwasser mit Frischhaltemittel braucht
frühestens nach drei Tagen gewechselt zu werden. Vorher kann einfach mit der Gieskanne Wasser nachgegossen werden.
• Die Blumen dürfen nicht in der direkten Sonne
stehen, nicht im Zug oder über der Heizung. Ein
kühler, geschützter Ort ist ideal.
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Telefon 03631-603429 • Fax 03631-479073
Dienstag-Freitag: 8 bis 12.30 und 15 bis 18 Uhr
Samstag: 8 bis 11 Uhr • Montag: Ruhetag
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Kleinwertherstraße 12 • 99734 Hesserode
Mittwoch und Freitag: 15 bis 18 Uhr
Samstag 8 bis 11 Uhr
Jagdgenossenschaft Günzerode/
Hochstedt lädt ein
Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Günzerode/Hochstedt findet am Freitag,
dem 22. Mai 2015, ab 19.30 Uhr in der Gaststätte „Am Hagen“ in Günzerode statt.
Hierzu sind alle Mitglieder bzw. Besitzer jagdbarer Flächen, recht herzlich eingeladen.
gez. G. Spieß, Vors. Jagdgenossenschaft
Ein fröhliches Osterfest 2015 wünscht Ihnen das …
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Kirchliche Nachrichten aus dem Pfarrbereichen
Großwechsungen/Werther und Mauderode
• Karfreitag, Gottesdienst mit Abendmahl:
03.04./15.30 Uhr Mauderode
26.04./11.00 Uhr Vorstellung der Konfirmanden in der St. Johanniskirche Ellrich
• Kirchenkaffee:
07.04./14.00 Uhr, Kleinwechsungen, DGH
09.04./15.00 Uhr, Immenrode b. Fam. Mackerodt
14.04./14.00 Uhr, Großwerther, Pfarrhaus
14.04./14.00 Uhr, Hochstedt mit Günzerode
16.04./14.00 Uhr, Haferungen
15.04./14.30 Uhr, Kleinwerther, b. Fr. Nonnberg
• Männer- & Mütterkreis
23.04./15.00 Uhr, Pfarrhaus Großwechsungen
• Konfirmanden
14.04., 21.04. und 28.04., jeweils 18.30 Uhr im
Pfarrhaus Großwechsungen
• Vorkonfirmanden
14.04., 21.04. und 28.04., jeweils 17.00 Uhr Pfarrhaus Großwechsungen
• Enjoy - der Singkreis
mit jungen, christlichen Liedern, Gesprächen, gemeinsamem Abendessen trifft sich am 28.04.,
19.45 Uhr im Pfarrhaus Großwerther
• Herzliche Einladung zum Handarbeitskreis am
09.04. und 23.04., jeweils 18.30 Uhr im Pfarrhaus
Großwerther. Weitere Informationen und Anmeldungen bei Silke Titze, Tel. 03631/901764.
gez. J. Lenz, Gemeindepfarrer
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ir wünschen allen Gästen aus Nah
und Fern ein gesegnetes Osterfest 2015.
Wir verwöhnen Sie mit gepflegten Getränken und
feinen Speisen sowie mit anspruchsvoller Raum- und
Tischdekoration. Wir bieten auch Partyservice mit
Frei-Haus-Lieferung – auch an Sonn- u. Feiertagen an.
Rosi und Achim Koch mit Team
Gaststätte „HAUS DES VOLKES“
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Telefon 0 36 31/60 08 07
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Gründonnerstag, GD mit Tischabendmahl:
02.04./18.30 Uhr Kleinwechsungen
02.04./19.45 Uhr Immenrode
Karfreitag, Kargottesdienst mit Abendmahl:
03.04./09.30 Uhr Hesserode
03.04./11.00 Uhr Großwechsungen
03.04./14.00 Uhr Großwerther
03.04./16.30 Uhr Günzerode
03.04./18.00 Uhr Kleinwerther
Karsamstag, Kargottesdienst mit Abendmahl:
04.04./17.00 Uhr Haferungen
Ostersonntag, Ostergottesdienst:
05.04./05.30 Uhr Großwechsungen
05.04./09.30 Uhr Kleinwechsungen
05.04./11.00 Uhr Hesserode (mit Taufe)
05.04./14.00 Uhr Haferungen
05.04./17.00 Uhr Günzerode
Ostermontag, Ostergottesdienst:
06.04./09.30 Uhr Immenrode
06.04./11.00 Uhr Großwerther
06.04./14.00 Uhr Kleinwerther
Gottesdienste:
12.04./14.00 Uhr Kleinwerther Frühlingskonzert
15.04./18.30 Uhr Großwechsungen
18.04./18.00 Uhr Kleinwechsungen
19.04./09.30 Uhr Hesserode
19.04./11.00 Uhr Großwerther, Vorstellungsgottesdienst d. Konfirmanden
19.04./14.00 Uhr Haferungen
26.04./09.30 Uhr Günzerode
26.04./11.00 Uhr Immenrode
26.04./14.00 Uhr Kleinwerther
Herzliche Einladung zur
Gemeindefahrt zur BUGA
Am Mittwoch, 24.06.2015, wird unser Fahrtziel
die BUGA Brandenburg sein. Wir werden den Themenpark „Weinberg“ und „Optikpark“ besuchen.
Weitere Auskünfte und Anmeldungen im Pfarrbüro, Telefon 036335/313 bei Silke Titze. Die Abfahrtszeiten werden noch veröffentlicht.
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Helme 04-2015, 36 S._Layout 1 23.03.15 13:17 Seite 35
Die Gewerbetreibenden wünschen allen Lesern
ein angenehmes und friedvolles Osterfest 2015!
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Helmetal - Kurier
24. Jahrgang Nr. 04
Amtsblatt der Gemeinde Werther
Der Bürgermeister der Gemeinde Werther gratuliert
… zum 99. Geburtstag
Luise Werner in Werther am 29.04.15
… zum 91. Geburtstag
Edith Kästner in Werther am 29.04.15
… zum 90. Geburtstag
Elisabeth Billard in Werther am 10.04.15
Magdalena Bendel in Werther am 29.04.15
Irma Jeschke in Werther am 16.04.15
… zum 85. Geburtstag
Loni Lange in Großwechsungen am 22.04.15
Marga Meinberg in Großwechsung. am 25.04.15
… zum 75. Geburtstag
Inge Schieke in Günzerode am 07.04.15
Horst Werner in Werther am 14.04.15
Ruth Stasche in Großwechsungen am 20.04.15
Heinz Zmudzinski in Werther am 21.04.15
… zum 70. Geburtstag
Monika Stietzel in Großwechsungen am 23.04.15
Edda Liebramm in Werther am 25.04.15
… zum 65. Geburtstag
Birgit Mehler in Großwechsungen am 08.04.15
Sonja Rook in Werther am 09.04.15
Rolf Weißkopf in Werther am 16.04.15
Ruth Struve in Werther am 19.04.15
Uta Wetzel in Werther am 25.04.15
Jürgen Schirmer in Mauderode am 30.04.15
… wir wünschen allen Lesern ein schönes Osterfest.
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