Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 1/10 E.ON SE Wertpapier-Kenn-Nummer ENAG99 ISIN CODE: DE000ENAG999 Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG, ergänzt am 8. Mai 2015 * zum Erwerb von bis zu 58.608.134 Aktien der E.ON SE, die nach Wahl der Aktionäre teilweise gegen Zahlung der Dividende in bar gemäß dem von der Hauptversammlung der E.ON SE am 7. Mai 2015 beschlossenen Gewinnverwendungsbeschluss getauscht werden (Umtausch von Dividenden in Aktien). Die ordentliche Hauptversammlung der E.ON SE („E.ON“ oder „Gesellschaft“) hat auf Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates am 7. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) für das Geschäftsjahr 2014 die Ausschüttung einer Bardividende in Höhe von 0,50 € je Stückaktie beschlossen („Gewinnverwendungsbeschluss“). Diese können die Aktionäre nach ihrer Wahl entweder in bar erhalten oder teilweise gegen Aktien der E.ON tauschen. Dazu werden bis zu 58.608.134 Aktien aus dem Bestand eigener Aktien der Gesellschaft angeboten. Das Angebot ist aufschiebend bedingt auf die Lieferung der Aktien, die der Aktionär durch Ausübung des Wahlrechts erhält. Dieses Dokument ist zur Erfüllung der Anforderungen des § 4 Abs. 1 Nr. 4 Wertpapierprospektgesetz („WpPG“) erstellt. Danach besteht eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nicht für öffentliche Angebote von an die Aktionäre ausgeschüttete Dividenden in Form von Aktien, sofern ein Dokument zur Verfügung gestellt wird, das Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden. Nähere Informationen zur E.ON sind unter www.eon.com erhältlich. * Eine Version dieses Dokuments, in der die Änderungen zu der Vorversion vom 17. März 2015 ersichtlich sind, ist unter www.eon.com/hv-2015 abrufbar. Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 2/10 Diese Informationen stellen kein Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für einen Kauf oder Bezug der Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Aktien dürfen zu keiner Zeit in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft, geliefert oder auf andere Weise übertragen werden, sofern sie nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) registriert sind oder sofern nicht ein Befreiungstatbestand nach dem Securities Act vorliegt oder eine solche Transaktion nicht darunter fällt. E.ON hat die angebotenen Aktien nicht gemäß dem Securities Act registriert und beabsichtigt auch nicht, die angebotenen Aktien gemäß dem Securities Act zu registrieren oder in den Vereinigten Staaten von Amerika öffentlich anzubieten. These materials are not an offer or the solicitation of an offer for sale or subscription of the shares in the United States. The shares may not be offered, sold, delivered or otherwise transferred in the United States absent registration or an exemption from registration under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the “Securities Act”). E.ON has not registered and does not intend to register any portion of the offering in the United States under the Securities Act or to conduct a public offering of shares in the United States. 1 Gründe Die Wahlmöglichkeit zwischen einer Bardividende und einer Dividende in Form von Aktien ist international bekannt und verbreitet. E.ON hat ihren Aktionären diese Wahlmöglichkeit erstmals im Jahr 2014 eröffnet. Den Aktionären der E.ON wird wie im vergangenen Jahr mit dem Angebot, nach ihrer Wahl einen Teil ihrer Dividende gegen Aktien zu tauschen statt in bar zu erhalten, eine einfache Reinvestition der Dividende in Aktien der Gesellschaft ermöglicht. Tauscht der Aktionär die Dividende gegen Aktien, kann er vermeiden, dass sich sein prozentualer Anteil an E.ON infolge des Angebots verringert. In dem Umfang, in dem die Bardividende in Aktien getauscht wird und damit die Dividendenansprüche in die Gesellschaft reinvestiert werden, verringert sich für E.ON der Barmittelabfluss durch die Dividendenzahlung. 2 Gegenstand des Angebots/Wahlrecht E.ON Aktionäre, in deren Wertpapierdepots am 7. Mai 2015, abends, Aktien der E.ON eingebucht waren, können teilweise Aktien der Gesellschaft im Tausch gegen die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Mai 2015 beschlossene Dividende erhalten. Insgesamt stehen dafür bis zu 58.608.134 eigene Aktien der E.ON zur Verfügung. E.ON Aktionären, die ihre Aktien mit einem ausgewiesenen Handelstag (Schlusstag) vor dem 8. Mai 2015 verkauft haben, steht kein Wahlrecht zu. Nach der Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der E.ON vom 7. Mai 2015 gemäß Gewinnverwendungsvorschlag haben die Aktionäre folgende Möglichkeiten: Der Aktionär entscheidet sich ausschließlich für die Bardividende. In diesem Fall muss der Aktionär nichts unternehmen. Der Aktionär erhält voraussichtlich am 5. Juni 2015 die Bardividende in Höhe von 0,50 € je von ihm gehaltener Stückaktie. Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 3/10 Der Aktionär entscheidet sich für den Tausch der Dividende gegen Aktien. Dies muss der Aktionär seiner depotführenden Bank während der Angebotsfrist vom 8. Mai 2015 bis zum 27. Mai 2015, 24.00 Uhr MESZ, mitteilen. Hierfür kann von der depotführenden Bank ein Vordruck zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen bestimmen die Depotbanken die Form der Mitteilung und können die Angebotsfrist aus abwicklungstechnischen Gründen verkürzen. An E.ON erteilte Weisungen entfalten keine Wirkung. Voraussichtlich am 5. Juni 2015 wird der Aktionär dann die Aktien der E.ON erhalten. Die Dividende unterliegt grundsätzlich der Besteuerung. Daher wird ein Anteil der Dividende in Höhe von 0,14 € je Stückaktie („Sockeldividendenanteil“) stets in bar ausgeschüttet.1 Der Sockeldividendenanteil dient in Abhängigkeit vom steuerlichen Status der jeweiligen Aktionäre ggf. zur Abdeckung einer in bar durch die Depotbank an die Steuerbehörden abzuführenden deutschen Steuer der Aktionäre oder wird (z.B. bei Vorliegen eines Freistellungsauftrages) dem Konto des Aktionärs gutgeschrieben. Die Zahlung erfolgt voraussichtlich am 5. Juni 2015. Der verbleibende Betrag in Höhe von 0,36 € je Stückaktie („Wahldividendenanteil“) steht zum Tausch gegen Aktien zur Verfügung. Die Anzahl der Wahldividendenanteile, gegen die eine Aktie getauscht wird, wird am 27. Mai 2015 nach Schluss des Xetra-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelt. Soweit Wahldividendenanteile oder Teile davon nicht für den Erwerb einer Aktie ausreichen, werden diese in bar ausgezahlt. Die Lieferung der Aktien und Auszahlung etwaiger Restbeträge erfolgt voraussichtlich am 5. Juni 2015. Übersteigt nach Ablauf der Angebotsfrist die Zahl der aufgrund der Ausübung des Wahlrechts zu liefernden Aktien die Zahl der angebotenen bis zu 58.608.134 eigenen Aktien der E.ON, findet eine Zuteilung unter allen Aktionären, die das Angebot angenommen haben, im Verhältnis der Zahl der angebotenen eigenen Aktien zu der Zahl der aufgrund der Ausübung des Wahlrechts zu liefernden Aktien statt („Repartierung“). Soweit Aktien in diesem Fall nicht zugeteilt werden können, wird eine Dividende in entsprechender Höhe in bar ausgezahlt. Im Falle der Repartierung erfolgen sowohl die Auszahlung der Bardividende und der Restbeträge als auch die Lieferung von E.ON Aktien aufgrund des Angebots voraussichtlich am 10. Juni 2015. Der Aktionär entscheidet sich für einen Teil seiner Aktien für die Bardividende und tauscht für den anderen Teil den Wahldividendenanteil gegen Aktien. In diesem Fall gelten die vorbeschriebenen Verfahren jeweils für den Anteil an Aktien, für den der Aktionär seine Entscheidung getroffen hat. 3 Einzelheiten 3.1 Grundkapital/Aktienausstattung/Verbriefung/Börsenzulassung Das Grundkapital der E.ON beträgt 2.001.000.000,00 €, eingeteilt in 2.001.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € je Stückaktie. 1 Dabei wird von der Gesellschaft für jeden Aktionär von dem maximal möglichen Steuerabzug deutscher Privataktionäre von etwa 28 % aufgerundet auf den nächsten vollen Eurocentbetrag ausgegangen und in dieser Höhe die Dividende in bar gewährt Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 4/10 Vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen sind sämtliche Aktien der E.ON mit gleichen Rechten ausgestattet; jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgestattet. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen den hinzukommenden und den bestehenden Aktien. Die Aktien der Gesellschaft sind frei übertragbar. Die Aktien der Gesellschaft betreffende Mitteilungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die börsenrechtlichen Veröffentlichungen erfolgen ebenfalls im Bundesanzeiger. Die Aktien der E.ON sind in mehreren Globalurkunden jeweils mit Inhaberglobalgewinnanteilsschein verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Eschborn, („Clearstream“) hinterlegt sind. Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien und Gewinnanteile ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktie zugelassen ist. Die Aktien der E.ON sind zum Handel im Teilbereich Prime Standard des regulierten Markts an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart zugelassen. Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main. 3.2 Einzelheiten zum Angebot (a) Eigene Aktien gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, für das Angebot eigene Aktien der Gesellschaft gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Die Sachleistung stellen Wahldividendenanteile dar, die der Aktionär aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 7. Mai 2015 beanspruchen kann. Die eigenen Aktien dürfen nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Mai 2012 (Tagesordnungspunkt 9) unter anderem gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. (b) Ausübung des Wahlrechts, Angebotsfrist, Aufschiebende Bedingung Das Wahlrecht bezüglich des Tauschs des Wahldividendenanteils gegen eigene Aktien besteht für alle Inhaber von auf den Namen lautenden Stückaktien der E.ON. Diese erhalten je Stückaktie, die am 7. Mai 2015, abends, im Depot des jeweiligen Aktionärs verbucht war, einen Wahldividendenanteil mit dem das Wahlrecht untrennbar verbunden ist. E.ON Aktionären, die ihre Aktien mit einem ausgewiesenen Handelstag (Schlusstag) vor dem 8. Mai 2015 verkauft haben, steht kein Wahlrecht zu. Voraussichtlich am 8. Mai 2015 werden die Aktien der Gesellschaft im Teilbereich Prime Standard des regulierten Markts an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart „ex Dividende“ notiert. Die Aktionäre können ab dem 8. Mai 2015 das Angebot zum Tausch des Wahldividendenanteils gegen Aktien innerhalb der Angebotsfrist annehmen. Dazu muss der Aktionär seiner depotführenden Bank die Annahme mitteilen. Die Angebotsfrist läuft vom 8. Mai 2015 bis zum Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 5/10 27. Mai 2015, 24.00 Uhr MESZ. („Angebotsfrist“). Für die Annahmeerklärung kann von der depotführenden Bank ein Vordruck zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen bestimmen die Depotbanken die Form der Annahmeerklärung und können die Angebotsfrist aus abwicklungstechnischen Gründen verkürzen. Das Angebot ist aufschiebend bedingt auf die Lieferung der Aktien, die der Aktionär durch Ausübung des Wahlrechts erhält. Aktionäre, die ihr Wahlrecht ausgeübt haben, können diese einmal getroffene Wahl nicht widerrufen. (c) Bezugsverhältnis, Bezugspreis Das Bezugsverhältnis, d.h. die Anzahl der Wahldividendenanteile, für die eine Aktie getauscht wird, wird am 27. Mai 2015 nach Schluss des Xetra-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelt. Das Bezugsverhältnis entspricht dem Referenzpreis (abzüglich eines nominellen Abschlags von 3,0 %) dividiert durch 0,36 € (Wert des Wahldividendenanteils je Stückaktie); dieses Ergebnis wird sodann auf eine Dezimalstelle nach dem Komma aufgerundet („Bezugsverhältnis“). Der Referenzpreis entspricht dem volumengewichteten Durchschnittskurs der E.ON Aktie im XetraHandel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Tages-VWAP Xetra) am letzten Handelstag der Angebotsfrist und damit am Mittwoch, den 27. Mai 2015 („Referenzpreis“). 𝐵𝑒𝑧𝑢𝑔𝑠𝑣𝑒𝑟ℎä𝑙𝑡𝑛𝑖𝑠 = ( 𝑅𝑒𝑓𝑒𝑟𝑒𝑛𝑧𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 − 𝑅𝑒𝑓𝑒𝑟𝑒𝑛𝑧𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 ∗ 3% ) 𝑊𝑎ℎ𝑙𝑑𝑖𝑣𝑖𝑑𝑒𝑛𝑑𝑒𝑛𝑎𝑛𝑡𝑒𝑖𝑙 𝑝𝑟𝑜 𝐴𝑘𝑡𝑖𝑒 𝑎𝑢𝑓𝑔𝑒𝑟𝑢𝑛𝑑𝑒𝑡 𝑎𝑢𝑓 𝑒𝑖𝑛𝑒 𝐷𝑒𝑧𝑖𝑚𝑎𝑙𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑒 𝑛𝑎𝑐ℎ 𝑑𝑒𝑚 𝐾𝑜𝑚𝑚𝑎 Soweit Wahldividendenanteile oder Teile davon nicht für den Erwerb einer weiteren Aktie ausreichen, wird dieser Restbetrag dem Aktionär in bar ausgezahlt. Der Restbetrag ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der Wahldividendenanteile bzw. der Teile der Wahldividendenanteile, die nicht für den Erwerb einer weiteren Aktie ausreichen, mit 0,36 € (Wert des Wahldividendenanteils je Stückaktie); dieses Ergebnis wird sodann technisch im Depotbankensystem gerundet auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma („Restbetrag“). Der Bezugspreis entspricht der Anzahl der Wahldividendenanteile, gegen die eine Aktie getauscht wird, multipliziert mit 0,36 € (Wert des Wahldividendenanteils je Stückaktie) („Bezugspreis“). Das Bezugsverhältnis und der Bezugspreis werden voraussichtlich am 27. Mai 2015 nach Schluss des Xetra-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Internetseite der E.ON (www.eon.com/hv-2015) sowie am folgenden Tag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Beispielrechnung: 2 Referenzpreis2: z.B. 13,000 € Bardividende: 0,50 € Wir weisen darauf hin, dass bei der Ermittlung des Referenzpreises Börsenkurse zu Grunde gelegt werden, die schon den Dividendenabschlag enthalten. Wir weisen zudem darauf hin, dass das Bezugsverhältnis und damit auch der Bezugspreis von der tatsächlichen Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der E.ON abhängig sind und damit von den angenommenen, fiktiven Zahlen abweichen können. Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG Wert eines Wahldividendenanteils: 6/10 0,50 € abzüglich 27,9951 % von 0,50 € abgerundet auf den nächsten vollen Eurocent = 0,36 € Die Differenz von 0,50 € Bardividende zu 0,36 € (Wert eines Wahldividendenanteils) entspricht 0,14 € (Wert eines Sockeldividendenanteils) Bezugsverhältnis: 13,000 € minus 3,0 % Abschlag sind 12,610 €; geteilt durch 0,36 € ergibt 35,027, aufgerundet auf eine Dezimalstelle nach dem Komma ergibt 35,1. Für 35,1 Wahldividendenanteile kann also 1 E.ON Aktie erworben werden. 13,000 − 13,000 ∗ 3% ( ) = 35,027 = 35,1 𝑎𝑢𝑓𝑔𝑒𝑟𝑢𝑛𝑑𝑒𝑡 0,36 Bezugspreis: 12,636 €. Rechnung: Ergebnis Multiplikation von 35,1 (Anzahl der Wahldividendenanteile, die für den Bezug einer Aktie benötigt werden) mit 0,36 € (Wert des Wahldividendenanteils je Aktie). Restbetrag: Hat ein Aktionär z.B. 40 Wahldividendenanteile getauscht, ergibt sich nach dieser Berechnung, dass er 4,9 Wahldividendenanteile zu viel getauscht hat. 4,9 Wahldividendenanteile entsprechen 1,76 € (4,9 x 0,36 € = 1,76 € (gerundet)). Dieser Betrag wird technisch gerundet auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma. Im vorliegenden Beispiel erhält der Aktionär also für 40 Wahldividendenanteile (1) eine E.ON Aktie, 2) den Restbetrag von 1,76 € in bar und (3) den Sockeldividendenanteil in bar je nach steuerlicher Behandlung. (d) Hinweise zur technischen Abwicklung Zur technischen Abwicklung der Wahlmöglichkeit werden die Wahldividendenanteile am 8. Mai 2015 durch Clearstream den Depotbanken zunächst unter der Wertpapierkennnummer ISIN DE000ENAG1G5 / WKN ENA G1G („Technischer Wahldividendenanteil“) automatisch eingebucht. Die Buchung des jeweiligen Technischen Wahldividendenanteils verkörpert zugleich das entsprechende Wahlrecht. Es obliegt den Depotbanken, die Technischen Wahldividendenanteile in die Depots der einzelnen Aktionäre einzubuchen. Nach Übermittlung der Annahmeerklärung an die jeweilige depotführende Bank, bucht diese die Technischen Wahldividendenanteile in die Wertpapierkennnummer ISIN DE000ENAG1H3 / WKN ENA G1H („Ausgeübter Technischer Wahldividendenanteil“) um. Die Annahme wird erst mit der fristgerechten Umbuchung der entsprechenden Technischen Wahldividendenanteile von der ISIN DE000ENAG1G5 / WKN ENA G1G (Technischer Wahldividendenanteil) in die ISIN DE000ENAG1H3 / WKN ENA G1H (Ausgeübter Technischer Wahldividendenanteil) erklärt. Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 7/10 Aus abwicklungstechnischen Gründen wird empfohlen, keine Depotüberträge von Technischen Wahldividendenanteilen vorzunehmen. Die Ausgeübten Technischen Wahldividendenanteile sind nicht in andere Depots umbuchbar. Auf die Vorgehensweise der jeweiligen Depotbanken hinsichtlich der notwendigen Verbuchungen hat E.ON keinen Einfluss. Bei Fragen zu Depotauszügen bzw. Abrechnungen müssen sich die Aktionäre deshalb direkt an ihre Depotbank wenden. (e) Kein Handel von Wahldividendenanteilen Ein Handel der Wahldividendenanteile an einer Börse ist nicht vorgesehen und wird auch nicht durch die Gesellschaft organisiert werden. Ein An- oder Verkauf von Wahldividendenanteilen über die Börse im regulierten Markt ist daher nicht möglich. Ein solcher An- oder Verkauf wird auch nicht durch die Gesellschaft vermittelt werden. (f) Ausstattung der aufgrund der Ausübung des Wahlrechts zu liefernden eigenen Aktien Die im Rahmen der Ausübung der Wahldividende zu liefernden eigenen Aktien sind mit den gleichen Rechten ausgestattet wie alle anderen Aktien der Gesellschaft und vermitteln keine darüber hinausgehenden Rechte oder Vorteile. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen außer in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen nicht. Die eigenen Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgestattet. Die eigenen Aktien sind frei übertragbar. Im Falle der Liquidation der Gesellschaft nehmen die eigenen Aktien an einem etwaigen Liquidationserlös der Gesellschaft entsprechend ihrem rechnerischen Anteil am Grundkapital teil. Die eigenen Aktien sind in mehreren Globalurkunden jeweils mit Inhaberglobalgewinnanteilsschein verbrieft und bei Clearstream hinterlegt. Die Lieferung der eigenen Aktien wird durch Girosammelgutschrift erfolgen. Die eigenen Aktien sind zum Handel im Teilbereich Prime Standard des regulierten Markts an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart zugelassen. (g) Maximale/minimale Zahl der angebotenen eigenen Aktien Die genaue Anzahl der eigenen Aktien, die im Rahmen der Ausübung des Wahlrechts durch die Aktionäre geliefert werden, hängt vom Umfang der Ausübung des Wahlrechts durch die Aktionäre, ihre Wahldividendenanteile gegen Aktien zu tauschen, sowie von dem Bezugsverhältnis und Bezugspreis der eigenen Aktien ab. Maximal werden 58.608.134 eigene Aktien angeboten. Beispiel auf der Basis eines angenommenen fiktiven Bezugsverhältnisses3: Wird das Bezugsverhältnis etwa auf 35,1 : 1 festgelegt und sollten sich sämtliche Aktionäre mit ihrem gesamten Aktienbestand für den Tausch der Wahldividendenanteile gegen Aktien 3 Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezugsverhältnis von der tatsächlichen Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der E.ON abhängig ist und damit von den angenommenen, fiktiven Zahlen abweichen kann. Dementsprechend kann auch die Zahl der auszuliefernden eigenen Aktien von der in dem Beispiel angenommenen Zahl abweichen. Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 8/10 entscheiden, dann würden bei der Stand 17. März 2015 existierenden Zahl von 1.932.736.845 dividendenberechtigten Aktien4 (und unterstellt alle Aktionäre halten 36 Aktien oder ein ganzzahliges Mehrfaches von 35,1 Aktien) 55.063.727 Stück eigene Aktien geliefert werden (maximale Zahl). Sollte sich kein Aktionär für den Tausch der Wahldividendenanteile gegen Aktien entscheiden, werden keine Aktien geliefert. Die minimale Anzahl eigener zu liefernder Aktien beträgt dann null. 3.3 Kosten und Nutzen des Angebots für E.ON Neue Barmittel werden E.ON nicht zufließen. Die von E.ON für das Geschäftsjahr 2014 bar zu zahlende Dividende wird sich jedoch um den Umfang verringern, in dem Aktionäre sich für den Tausch der Wahldividendenanteile gegen Aktien entscheiden. Sollten sich sämtliche Aktionäre mit ihrem gesamten Aktienbestand für den Tausch der Wahldividendenanteile gegen Aktien entscheiden und unterstellt, es gäbe keine Restbeträge, dann würden bei der Stand 17. März 2015 existierenden Zahl von 1.932.736.845 dividendenberechtigten Aktien sich der von der E.ON zu zahlende Dividendenbetrag um rund 696 Millionen € mindern. E.ON wird den in Deutschland ansässigen Depotbanken freiwillig für die Abwicklung der Wahldividende eine Aufwandsvergütung zahlen. Darüber hinaus können jedoch auch dem Aktionär Kosten für den Bezug von Aktien im Tausch gegen Barzahlung der Dividende bei seiner Depotbank entstehen. Die Kosten des Angebots für E.ON sind von der Annahmequote abhängig und werden sich voraussichtlich auf rund 0,9 Millionen € (netto) belaufen. 4 Anzahl nicht identisch mit der Gesamtzahl der zum Stichtag 17. März 2015 insgesamt bestehenden Aktien, da von dieser Gesamtzahl die Zahl eigener Aktien abzuziehen ist. Diese sind nicht dividendenberechtigt. Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG 9/10 3.4 Voraussichtlicher Terminplan 7. Mai 2015 Ordentliche Hauptversammlung der E.ON 8. Mai 2015 Veröffentlichung des Angebots der eigenen Aktien auf der E.ON-Homepage (www.eon.com/hv-2015) Ab 8. Mai 2015 Handel der E.ON Aktie ex Dividende 8. Mai 2015 Einbuchung der Technischen Wahldividendenanteile bei den Depotkunden per Depotstand 7. Mai 2015, abends, unter Berücksichtigung von Handelsgeschäften mit ausgewiesenem Handelstag (Schlusstag) bis einschließlich zum 7. Mai 2015 Veröffentlichung des Angebots der eigenen Aktien im Bundesanzeiger Beginn der Angebotsfrist 27. Mai 2015 Tag für die Ermittlung des Referenzpreises für das Bezugsverhältnis Festlegung und Bekanntgabe des Bezugsverhältnisses und des Bezugspreises auf der E.ON-Homepage (www.eon.com/hv-2015) nach Schluss des Xetra-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse, d.h. voraussichtlich nach 17.30 Uhr MESZ Ende der Angebotsfrist zur Ausübung des Wahlrechts 28. Mai 2015 Bekanntgabe des Bezugsverhältnisses und des Bezugspreises im Bundesanzeiger 2. Juni 2015 Ermittlung der Gesamtzahl der auszugebenden eigenen Aktien 5. Juni 2015 Ausschüttung der Bardividende für diejenigen Aktien, für die keine Annahme des Angebots erfolgte, sowie des Restbetrags und des Sockeldividendenbetrages (je nach steuerlichem Status); Lieferung der zugeteilten eigenen Aktien und Einbuchung in die Aktionärsdepots 10. Juni 2015 Im Falle der Repartierung: Ausschüttung der Bardividende (einschließlich für diejenigen Aktien, die aufgrund der pro rata Zuteilung nicht berücksichtigt werden konnten); Lieferung der zugeteilten eigenen Aktien und Einbuchung in die Aktionärsdepots 3.5 Steuerliche Behandlung Die nachfolgende überblickartige Darstellung der steuerlichen Behandlung der Dividende erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit bzw. Vollständigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch einen Steuerberater. Bei Aktionären unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung. Daher wird die Dividende unter Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer (insgesamt maximal
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