Prospektbefreiendes Dokument - Stand: 8.5.2015 - Deutsch

Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG
1/10
E.ON SE
Wertpapier-Kenn-Nummer ENAG99
ISIN CODE: DE000ENAG999
Dokument zur Information
nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG, ergänzt am 8. Mai 2015
*
zum Erwerb von bis zu 58.608.134 Aktien der E.ON SE, die nach Wahl der Aktionäre teilweise gegen
Zahlung der Dividende in bar gemäß dem von der Hauptversammlung der E.ON SE am 7. Mai 2015
beschlossenen Gewinnverwendungsbeschluss getauscht werden (Umtausch von Dividenden in
Aktien).
Die ordentliche Hauptversammlung der E.ON SE („E.ON“ oder „Gesellschaft“) hat auf Vorschlag des
Vorstandes und des Aufsichtsrates am 7. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns) für das Geschäftsjahr 2014 die Ausschüttung einer Bardividende in Höhe
von 0,50 € je Stückaktie beschlossen („Gewinnverwendungsbeschluss“). Diese können die Aktionäre nach
ihrer Wahl entweder in bar erhalten oder teilweise gegen Aktien der E.ON tauschen. Dazu werden bis zu
58.608.134 Aktien aus dem Bestand eigener Aktien der Gesellschaft angeboten. Das Angebot ist
aufschiebend bedingt auf die Lieferung der Aktien, die der Aktionär durch Ausübung des Wahlrechts erhält.
Dieses Dokument ist zur Erfüllung der Anforderungen des § 4 Abs. 1 Nr. 4 Wertpapierprospektgesetz
(„WpPG“) erstellt. Danach besteht eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nicht für öffentliche
Angebote von an die Aktionäre ausgeschüttete Dividenden in Form von Aktien, sofern ein Dokument zur
Verfügung gestellt wird, das Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die
Gründe und Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden.
Nähere Informationen zur E.ON sind unter www.eon.com erhältlich.
*
Eine Version dieses Dokuments, in der die Änderungen zu der Vorversion vom 17. März 2015 ersichtlich sind, ist unter
www.eon.com/hv-2015 abrufbar.
Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG
2/10
Diese Informationen stellen kein Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
für einen Kauf oder Bezug der Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Aktien
dürfen zu keiner Zeit in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten,
verkauft, geliefert oder auf andere Weise übertragen werden, sofern sie nicht nach dem U.S.
Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) registriert sind
oder sofern nicht ein Befreiungstatbestand nach dem Securities Act vorliegt oder eine solche
Transaktion nicht darunter fällt. E.ON hat die angebotenen Aktien nicht gemäß dem Securities
Act registriert und beabsichtigt auch nicht, die angebotenen Aktien gemäß dem Securities Act
zu registrieren oder in den Vereinigten Staaten von Amerika öffentlich anzubieten.
These materials are not an offer or the solicitation of an offer for sale or subscription of the
shares in the United States. The shares may not be offered, sold, delivered or otherwise
transferred in the United States absent registration or an exemption from registration under the
U.S. Securities Act of 1933, as amended (the “Securities Act”). E.ON has not registered and
does not intend to register any portion of the offering in the United States under the Securities
Act or to conduct a public offering of shares in the United States.
1
Gründe
Die Wahlmöglichkeit zwischen einer Bardividende und einer Dividende in Form von Aktien ist
international bekannt und verbreitet. E.ON hat ihren Aktionären diese Wahlmöglichkeit erstmals im
Jahr 2014 eröffnet. Den Aktionären der E.ON wird wie im vergangenen Jahr mit dem Angebot, nach
ihrer Wahl einen Teil ihrer Dividende gegen Aktien zu tauschen statt in bar zu erhalten, eine einfache
Reinvestition der Dividende in Aktien der Gesellschaft ermöglicht. Tauscht der Aktionär die Dividende
gegen Aktien, kann er vermeiden, dass sich sein prozentualer Anteil an E.ON infolge des Angebots
verringert.
In dem Umfang, in dem die Bardividende in Aktien getauscht wird und damit die
Dividendenansprüche in die Gesellschaft reinvestiert werden, verringert sich für E.ON der
Barmittelabfluss durch die Dividendenzahlung.
2
Gegenstand des Angebots/Wahlrecht
E.ON Aktionäre, in deren Wertpapierdepots am 7. Mai 2015, abends, Aktien der E.ON eingebucht
waren, können teilweise Aktien der Gesellschaft im Tausch gegen die von der Hauptversammlung der
Gesellschaft am 7. Mai 2015 beschlossene Dividende erhalten. Insgesamt stehen dafür bis zu
58.608.134 eigene Aktien der E.ON zur Verfügung. E.ON Aktionären, die ihre Aktien mit einem
ausgewiesenen Handelstag (Schlusstag) vor dem 8. Mai 2015 verkauft haben, steht kein Wahlrecht zu.
Nach der Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der E.ON vom 7. Mai 2015 gemäß
Gewinnverwendungsvorschlag haben die Aktionäre folgende Möglichkeiten:

Der Aktionär entscheidet sich ausschließlich für die Bardividende.
In diesem Fall muss der Aktionär nichts unternehmen. Der Aktionär erhält voraussichtlich am
5. Juni 2015 die Bardividende in Höhe von 0,50 € je von ihm gehaltener Stückaktie.
Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG

3/10
Der Aktionär entscheidet sich für den Tausch der Dividende gegen Aktien.
Dies muss der Aktionär seiner depotführenden Bank während der Angebotsfrist vom 8. Mai 2015
bis zum 27. Mai 2015, 24.00 Uhr MESZ, mitteilen. Hierfür kann von der depotführenden Bank ein
Vordruck zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen bestimmen die Depotbanken die Form der
Mitteilung und können die Angebotsfrist aus abwicklungstechnischen Gründen verkürzen. An
E.ON erteilte Weisungen entfalten keine Wirkung.
Voraussichtlich am 5. Juni 2015 wird der Aktionär dann die Aktien der E.ON erhalten. Die
Dividende unterliegt grundsätzlich der Besteuerung. Daher wird ein Anteil der Dividende in Höhe
von 0,14 € je Stückaktie („Sockeldividendenanteil“) stets in bar ausgeschüttet.1 Der
Sockeldividendenanteil dient in Abhängigkeit vom steuerlichen Status der jeweiligen Aktionäre
ggf. zur Abdeckung einer in bar durch die Depotbank an die Steuerbehörden abzuführenden
deutschen Steuer der Aktionäre oder wird (z.B. bei Vorliegen eines Freistellungsauftrages) dem
Konto des Aktionärs gutgeschrieben. Die Zahlung erfolgt voraussichtlich am 5. Juni 2015. Der
verbleibende Betrag in Höhe von 0,36 € je Stückaktie („Wahldividendenanteil“) steht zum Tausch
gegen Aktien zur Verfügung. Die Anzahl der Wahldividendenanteile, gegen die eine Aktie
getauscht wird, wird am 27. Mai 2015 nach Schluss des Xetra-Handels an der Frankfurter
Wertpapierbörse ermittelt. Soweit Wahldividendenanteile oder Teile davon nicht für den Erwerb
einer Aktie ausreichen, werden diese in bar ausgezahlt. Die Lieferung der Aktien und Auszahlung
etwaiger Restbeträge erfolgt voraussichtlich am 5. Juni 2015.
Übersteigt nach Ablauf der Angebotsfrist die Zahl der aufgrund der Ausübung des Wahlrechts zu
liefernden Aktien die Zahl der angebotenen bis zu 58.608.134 eigenen Aktien der E.ON, findet eine
Zuteilung unter allen Aktionären, die das Angebot angenommen haben, im Verhältnis der Zahl
der angebotenen eigenen Aktien zu der Zahl der aufgrund der Ausübung des Wahlrechts zu
liefernden Aktien statt („Repartierung“). Soweit Aktien in diesem Fall nicht zugeteilt werden
können, wird eine Dividende in entsprechender Höhe in bar ausgezahlt. Im Falle der Repartierung
erfolgen sowohl die Auszahlung der Bardividende und der Restbeträge als auch die Lieferung von
E.ON Aktien aufgrund des Angebots voraussichtlich am 10. Juni 2015.

Der Aktionär entscheidet sich für einen Teil seiner Aktien für die Bardividende und tauscht für
den anderen Teil den Wahldividendenanteil gegen Aktien.
In diesem Fall gelten die vorbeschriebenen Verfahren jeweils für den Anteil an Aktien, für den der
Aktionär seine Entscheidung getroffen hat.
3
Einzelheiten
3.1 Grundkapital/Aktienausstattung/Verbriefung/Börsenzulassung
Das Grundkapital der E.ON beträgt 2.001.000.000,00 €, eingeteilt in 2.001.000.000 auf den Namen
lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe
von 1,00 € je Stückaktie.
1
Dabei wird von der Gesellschaft für jeden Aktionär von dem maximal möglichen Steuerabzug deutscher Privataktionäre von etwa 28 %
aufgerundet auf den nächsten vollen Eurocentbetrag ausgegangen und in dieser Höhe die Dividende in bar gewährt
Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG
4/10
Vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen sind sämtliche Aktien der E.ON mit gleichen Rechten
ausgestattet; jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Die Aktien
sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgestattet. Es erfolgt keine
Unterscheidung zwischen den hinzukommenden und den bestehenden Aktien.
Die Aktien der Gesellschaft sind frei übertragbar.
Die Aktien der Gesellschaft betreffende Mitteilungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die
börsenrechtlichen Veröffentlichungen erfolgen ebenfalls im Bundesanzeiger.
Die Aktien der E.ON sind in mehreren Globalurkunden jeweils mit Inhaberglobalgewinnanteilsschein
verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Eschborn, („Clearstream“) hinterlegt sind. Gemäß § 4
Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien und
Gewinnanteile ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse
erforderlich ist, an der die Aktie zugelassen ist.
Die Aktien der E.ON sind zum Handel im Teilbereich Prime Standard des regulierten Markts an der
Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München und Stuttgart zugelassen.
Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.
3.2 Einzelheiten zum Angebot
(a) Eigene Aktien gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, für das Angebot eigene Aktien der Gesellschaft gegen
Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Die Sachleistung
stellen Wahldividendenanteile dar, die der Aktionär aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 7. Mai 2015 beanspruchen kann. Die
eigenen Aktien dürfen nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Mai 2012
(Tagesordnungspunkt 9) unter anderem gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts
veräußert werden.
(b) Ausübung des Wahlrechts, Angebotsfrist, Aufschiebende Bedingung
Das Wahlrecht bezüglich des Tauschs des Wahldividendenanteils gegen eigene Aktien besteht für
alle Inhaber von auf den Namen lautenden Stückaktien der E.ON. Diese erhalten je Stückaktie, die
am 7. Mai 2015, abends, im Depot des jeweiligen Aktionärs verbucht war, einen
Wahldividendenanteil mit dem das Wahlrecht untrennbar verbunden ist. E.ON Aktionären, die
ihre Aktien mit einem ausgewiesenen Handelstag (Schlusstag) vor dem 8. Mai 2015 verkauft
haben, steht kein Wahlrecht zu. Voraussichtlich am 8. Mai 2015 werden die Aktien der
Gesellschaft im Teilbereich Prime Standard des regulierten Markts an der Frankfurter
Wertpapierbörse sowie den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München und Stuttgart „ex Dividende“ notiert.
Die Aktionäre können ab dem 8. Mai 2015 das Angebot zum Tausch des Wahldividendenanteils
gegen Aktien innerhalb der Angebotsfrist annehmen. Dazu muss der Aktionär seiner
depotführenden Bank die Annahme mitteilen. Die Angebotsfrist läuft vom 8. Mai 2015 bis zum
Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG
5/10
27. Mai 2015, 24.00 Uhr MESZ. („Angebotsfrist“). Für die Annahmeerklärung kann von der
depotführenden Bank ein Vordruck zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen bestimmen die
Depotbanken die Form der Annahmeerklärung und können die Angebotsfrist aus
abwicklungstechnischen Gründen verkürzen. Das Angebot ist aufschiebend bedingt auf die
Lieferung der Aktien, die der Aktionär durch Ausübung des Wahlrechts erhält. Aktionäre, die ihr
Wahlrecht ausgeübt haben, können diese einmal getroffene Wahl nicht widerrufen.
(c) Bezugsverhältnis, Bezugspreis
Das Bezugsverhältnis, d.h. die Anzahl der Wahldividendenanteile, für die eine Aktie getauscht
wird, wird am 27. Mai 2015 nach Schluss des Xetra-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse
ermittelt.
Das Bezugsverhältnis entspricht dem Referenzpreis (abzüglich eines nominellen Abschlags von
3,0 %) dividiert durch 0,36 € (Wert des Wahldividendenanteils je Stückaktie); dieses Ergebnis wird
sodann auf eine Dezimalstelle nach dem Komma aufgerundet („Bezugsverhältnis“). Der
Referenzpreis entspricht dem volumengewichteten Durchschnittskurs der E.ON Aktie im XetraHandel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Tages-VWAP Xetra) am letzten Handelstag der
Angebotsfrist und damit am Mittwoch, den 27. Mai 2015 („Referenzpreis“).
𝐵𝑒𝑧𝑢𝑔𝑠𝑣𝑒𝑟ℎä𝑙𝑡𝑛𝑖𝑠 = (
𝑅𝑒𝑓𝑒𝑟𝑒𝑛𝑧𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 − 𝑅𝑒𝑓𝑒𝑟𝑒𝑛𝑧𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 ∗ 3%
)
𝑊𝑎ℎ𝑙𝑑𝑖𝑣𝑖𝑑𝑒𝑛𝑑𝑒𝑛𝑎𝑛𝑡𝑒𝑖𝑙 𝑝𝑟𝑜 𝐴𝑘𝑡𝑖𝑒
𝑎𝑢𝑓𝑔𝑒𝑟𝑢𝑛𝑑𝑒𝑡 𝑎𝑢𝑓 𝑒𝑖𝑛𝑒 𝐷𝑒𝑧𝑖𝑚𝑎𝑙𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑒 𝑛𝑎𝑐ℎ 𝑑𝑒𝑚 𝐾𝑜𝑚𝑚𝑎
Soweit Wahldividendenanteile oder Teile davon nicht für den Erwerb einer weiteren Aktie
ausreichen, wird dieser Restbetrag dem Aktionär in bar ausgezahlt. Der Restbetrag ergibt sich
aus der Multiplikation der Anzahl der Wahldividendenanteile bzw. der Teile der
Wahldividendenanteile, die nicht für den Erwerb einer weiteren Aktie ausreichen, mit 0,36 € (Wert
des Wahldividendenanteils je Stückaktie); dieses Ergebnis wird sodann technisch im
Depotbankensystem gerundet auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma („Restbetrag“).
Der Bezugspreis entspricht der Anzahl der Wahldividendenanteile, gegen die eine Aktie
getauscht wird, multipliziert mit 0,36 € (Wert des Wahldividendenanteils je Stückaktie)
(„Bezugspreis“).
Das Bezugsverhältnis und der Bezugspreis werden voraussichtlich am 27. Mai 2015 nach Schluss
des Xetra-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Internetseite der E.ON
(www.eon.com/hv-2015) sowie am folgenden Tag im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Beispielrechnung:
2
Referenzpreis2:
z.B. 13,000 €
Bardividende:
0,50 €
Wir weisen darauf hin, dass bei der Ermittlung des Referenzpreises Börsenkurse zu Grunde gelegt werden, die schon den
Dividendenabschlag enthalten. Wir weisen zudem darauf hin, dass das Bezugsverhältnis und damit auch der Bezugspreis von der
tatsächlichen Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der E.ON abhängig sind und damit von den angenommenen, fiktiven Zahlen
abweichen können.
Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG
Wert eines
Wahldividendenanteils:
6/10
0,50 € abzüglich 27,9951 % von 0,50 € abgerundet auf den
nächsten vollen Eurocent = 0,36 €
Die Differenz von 0,50 € Bardividende zu 0,36 € (Wert eines
Wahldividendenanteils) entspricht 0,14 € (Wert eines
Sockeldividendenanteils)
Bezugsverhältnis:
13,000 € minus 3,0 % Abschlag sind 12,610 €; geteilt durch 0,36 €
ergibt 35,027, aufgerundet auf eine Dezimalstelle nach dem
Komma ergibt 35,1. Für 35,1 Wahldividendenanteile kann also 1
E.ON Aktie erworben werden.
13,000 − 13,000 ∗ 3%
(
) = 35,027 = 35,1 𝑎𝑢𝑓𝑔𝑒𝑟𝑢𝑛𝑑𝑒𝑡
0,36
Bezugspreis:
12,636 €. Rechnung: Ergebnis Multiplikation von 35,1 (Anzahl der
Wahldividendenanteile, die für den Bezug einer Aktie benötigt
werden) mit 0,36 € (Wert des Wahldividendenanteils je Aktie).
Restbetrag:
Hat ein Aktionär z.B. 40 Wahldividendenanteile getauscht, ergibt
sich nach dieser Berechnung, dass er 4,9 Wahldividendenanteile
zu viel getauscht hat. 4,9 Wahldividendenanteile entsprechen
1,76 € (4,9 x 0,36 € = 1,76 € (gerundet)). Dieser Betrag wird
technisch gerundet auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma.
Im vorliegenden Beispiel erhält der Aktionär also für 40 Wahldividendenanteile (1) eine E.ON
Aktie, 2) den Restbetrag von 1,76 € in bar und (3) den Sockeldividendenanteil in bar je nach
steuerlicher Behandlung.
(d) Hinweise zur technischen Abwicklung
Zur technischen Abwicklung der Wahlmöglichkeit werden die Wahldividendenanteile am 8. Mai
2015 durch Clearstream den Depotbanken zunächst unter der Wertpapierkennnummer
ISIN DE000ENAG1G5 / WKN ENA G1G („Technischer Wahldividendenanteil“) automatisch
eingebucht. Die Buchung des jeweiligen Technischen Wahldividendenanteils verkörpert zugleich
das entsprechende Wahlrecht. Es obliegt den Depotbanken, die Technischen
Wahldividendenanteile in die Depots der einzelnen Aktionäre einzubuchen.
Nach Übermittlung der Annahmeerklärung an die jeweilige depotführende Bank, bucht diese die
Technischen Wahldividendenanteile in die Wertpapierkennnummer ISIN DE000ENAG1H3 /
WKN ENA G1H („Ausgeübter Technischer Wahldividendenanteil“) um. Die Annahme wird erst mit
der fristgerechten Umbuchung der entsprechenden Technischen Wahldividendenanteile von der
ISIN DE000ENAG1G5 / WKN ENA G1G (Technischer Wahldividendenanteil) in die
ISIN DE000ENAG1H3 / WKN ENA G1H (Ausgeübter Technischer Wahldividendenanteil) erklärt.
Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG
7/10
Aus abwicklungstechnischen Gründen wird empfohlen, keine Depotüberträge von Technischen
Wahldividendenanteilen vorzunehmen. Die Ausgeübten Technischen Wahldividendenanteile sind
nicht in andere Depots umbuchbar.
Auf die Vorgehensweise der jeweiligen Depotbanken hinsichtlich der notwendigen Verbuchungen
hat E.ON keinen Einfluss. Bei Fragen zu Depotauszügen bzw. Abrechnungen müssen sich die
Aktionäre deshalb direkt an ihre Depotbank wenden.
(e) Kein Handel von Wahldividendenanteilen
Ein Handel der Wahldividendenanteile an einer Börse ist nicht vorgesehen und wird auch nicht
durch die Gesellschaft organisiert werden. Ein An- oder Verkauf von Wahldividendenanteilen über
die Börse im regulierten Markt ist daher nicht möglich. Ein solcher An- oder Verkauf wird auch
nicht durch die Gesellschaft vermittelt werden.
(f) Ausstattung der aufgrund der Ausübung des Wahlrechts zu liefernden eigenen Aktien
Die im Rahmen der Ausübung der Wahldividende zu liefernden eigenen Aktien sind mit den
gleichen Rechten ausgestattet wie alle anderen Aktien der Gesellschaft und vermitteln keine
darüber hinausgehenden Rechte oder Vorteile. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der
Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen außer in bestimmten
gesetzlich geregelten Fällen nicht. Die eigenen Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung
ab dem 1. Januar 2015 ausgestattet. Die eigenen Aktien sind frei übertragbar. Im Falle der
Liquidation der Gesellschaft nehmen die eigenen Aktien an einem etwaigen Liquidationserlös der
Gesellschaft entsprechend ihrem rechnerischen Anteil am Grundkapital teil.
Die eigenen Aktien sind in mehreren Globalurkunden jeweils mit Inhaberglobalgewinnanteilsschein verbrieft und bei Clearstream hinterlegt. Die Lieferung der eigenen Aktien
wird durch Girosammelgutschrift erfolgen.
Die eigenen Aktien sind zum Handel im Teilbereich Prime Standard des regulierten Markts an der
Frankfurter Wertpapierbörse sowie den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, München und Stuttgart zugelassen.
(g) Maximale/minimale Zahl der angebotenen eigenen Aktien
Die genaue Anzahl der eigenen Aktien, die im Rahmen der Ausübung des Wahlrechts durch die
Aktionäre geliefert werden, hängt vom Umfang der Ausübung des Wahlrechts durch die
Aktionäre, ihre Wahldividendenanteile gegen Aktien zu tauschen, sowie von dem
Bezugsverhältnis und Bezugspreis der eigenen Aktien ab. Maximal werden 58.608.134 eigene
Aktien angeboten.
Beispiel auf der Basis eines angenommenen fiktiven Bezugsverhältnisses3:
Wird das Bezugsverhältnis etwa auf 35,1 : 1 festgelegt und sollten sich sämtliche Aktionäre
mit ihrem gesamten Aktienbestand für den Tausch der Wahldividendenanteile gegen Aktien
3
Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezugsverhältnis von der tatsächlichen Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der E.ON
abhängig ist und damit von den angenommenen, fiktiven Zahlen abweichen kann. Dementsprechend kann auch die Zahl der
auszuliefernden eigenen Aktien von der in dem Beispiel angenommenen Zahl abweichen.
Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG
8/10
entscheiden, dann würden bei der Stand 17. März 2015 existierenden Zahl von 1.932.736.845
dividendenberechtigten Aktien4 (und unterstellt alle Aktionäre halten 36 Aktien oder ein
ganzzahliges Mehrfaches von 35,1 Aktien) 55.063.727 Stück eigene Aktien geliefert werden
(maximale Zahl).
Sollte sich kein Aktionär für den Tausch der Wahldividendenanteile gegen Aktien
entscheiden, werden keine Aktien geliefert. Die minimale Anzahl eigener zu liefernder Aktien
beträgt dann null.
3.3 Kosten und Nutzen des Angebots für E.ON
Neue Barmittel werden E.ON nicht zufließen. Die von E.ON für das Geschäftsjahr 2014 bar zu zahlende
Dividende wird sich jedoch um den Umfang verringern, in dem Aktionäre sich für den Tausch der
Wahldividendenanteile gegen Aktien entscheiden.
Sollten sich sämtliche Aktionäre mit ihrem gesamten Aktienbestand für den Tausch der
Wahldividendenanteile gegen Aktien entscheiden und unterstellt, es gäbe keine Restbeträge, dann
würden bei der Stand 17. März 2015 existierenden Zahl von 1.932.736.845 dividendenberechtigten
Aktien sich der von der E.ON zu zahlende Dividendenbetrag um rund 696 Millionen € mindern.
E.ON wird den in Deutschland ansässigen Depotbanken freiwillig für die Abwicklung der
Wahldividende eine Aufwandsvergütung zahlen. Darüber hinaus können jedoch auch dem Aktionär
Kosten für den Bezug von Aktien im Tausch gegen Barzahlung der Dividende bei seiner Depotbank
entstehen.
Die Kosten des Angebots für E.ON sind von der Annahmequote abhängig und werden sich
voraussichtlich auf rund 0,9 Millionen € (netto) belaufen.
4
Anzahl nicht identisch mit der Gesamtzahl der zum Stichtag 17. März 2015 insgesamt bestehenden Aktien, da von dieser Gesamtzahl
die Zahl eigener Aktien abzuziehen ist. Diese sind nicht dividendenberechtigt.
Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG
9/10
3.4 Voraussichtlicher Terminplan
7. Mai 2015
Ordentliche Hauptversammlung der E.ON
8. Mai 2015
Veröffentlichung des Angebots der eigenen Aktien auf der E.ON-Homepage
(www.eon.com/hv-2015)
Ab 8. Mai 2015
Handel der E.ON Aktie ex Dividende
8. Mai 2015
Einbuchung der Technischen Wahldividendenanteile bei den Depotkunden
per Depotstand 7. Mai 2015, abends, unter Berücksichtigung von
Handelsgeschäften mit ausgewiesenem Handelstag (Schlusstag) bis
einschließlich zum 7. Mai 2015
Veröffentlichung des Angebots der eigenen Aktien im Bundesanzeiger
Beginn der Angebotsfrist
27. Mai 2015
Tag für die Ermittlung des Referenzpreises für das Bezugsverhältnis
Festlegung und Bekanntgabe des Bezugsverhältnisses und des
Bezugspreises auf der E.ON-Homepage (www.eon.com/hv-2015) nach
Schluss des Xetra-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse, d.h.
voraussichtlich nach 17.30 Uhr MESZ
Ende der Angebotsfrist zur Ausübung des Wahlrechts
28. Mai 2015
Bekanntgabe des Bezugsverhältnisses und des Bezugspreises im
Bundesanzeiger
2. Juni 2015
Ermittlung der Gesamtzahl der auszugebenden eigenen Aktien
5. Juni 2015
Ausschüttung der Bardividende für diejenigen Aktien, für die keine
Annahme des Angebots erfolgte, sowie des Restbetrags und des
Sockeldividendenbetrages (je nach steuerlichem Status); Lieferung der
zugeteilten eigenen Aktien und Einbuchung in die Aktionärsdepots
10. Juni 2015
Im Falle der Repartierung: Ausschüttung der Bardividende (einschließlich
für diejenigen Aktien, die aufgrund der pro rata Zuteilung nicht
berücksichtigt werden konnten); Lieferung der zugeteilten eigenen Aktien
und Einbuchung in die Aktionärsdepots
3.5 Steuerliche Behandlung
Die nachfolgende überblickartige Darstellung der steuerlichen Behandlung der Dividende erhebt
keinen Anspruch auf Richtigkeit bzw. Vollständigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch
einen Steuerberater.
Bei Aktionären unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung. Daher wird die Dividende unter
Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer (insgesamt maximal