FAQ zur Staatenprüfung Deutschlands vom 26./27. März 2015 zum

FAQ zur Staatenprüfung Deutschlands vom 26./27. März 2015 zum
Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention
Am 26./27.März 2015 prüft der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (CRPDAusschuss; engl. CRPD, Committee on the Rights of Persons with Disabilities) im Rahmen einer
Staatenberichtsprüfung, ob Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen genügend
vorantreibt. Es ist das erste Mal seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in
Deutschland 2009, dass sich die Bundesregierung den Fragen des CRPD-Ausschusses stellen wird.
1. Warum wird Deutschland von der UN geprüft?
Nach Artikel 35 Absatz 1 UN-BRK muss jeder Vertragsstaatzwei Jahre nach Inkrafttreten der
Konvention einen ersten Bericht vorlegen. Prüfverfahren durch UN-Fachausschüsse finden
übrigens bei allen menschenrechtlichen Übereinkommen und in regelmäßigen Abständen
statt. Das Prüfverfahren kann sich man sich als mehrstufigen intensiven Dialog zwischen UNFachausschuss und Vertragsstaat vorstellen. Ziel ist es, Erfolge bei der Umsetzung einer
Konvention hervorzuheben, den Staat aber auch kritisch auf Defizite aufmerksam zu machen.
Der fachliche Austausch zwischen Ausschuss und Staat soll zudem helfen, national
umstrittene Fragen zu klären sowie inhaltliche Orientierung und neue Impulse für
Diskussionen geben.
2. Wie muss man sich die Prüfung durch den CRPD-Ausschuss vorstellen?
Das Prüfverfahren hat vier Stufen:
1. Vorlage des Staatenberichts durch den jeweiligen Staat: 2011 hat Deutschland seinen
ersten Staatenbericht zum Umsetzungsstand der UN-BRK eingereicht. Darin berichtete die
Bundesregierung unter anderem von den Maßnahmen, die sie auf Bundes- und auf
Länderebene getroffen hat, um die Recht von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
2. Ergänzung der Informationen durch den Staat auf Grundlage einer Fragenliste ("List of
Issues"): Im April 2014 hat der Ausschuss die Fragenliste ("List of Issues") verabschiedet
und sie der Bundesregierung übergeben. Darin wurde Deutschland aufgefordert, aktuelle
Daten zur Umsetzung der UN-BRK und Ergänzungen zum Staatenbericht zu liefern, damit
sich der Ausschuss auf den neuesten Stand bringen kann. Die Bundesregierung wurde
angehalten, innerhalb von drei Monaten auf die Fragen zu antworten.
3. Prüfung durch den CRPD-Ausschuss im Rahmen eines Dialogs mit dem Staat ("Constructive
Dialogue"): An der 13. Sitzung des CRPD-Ausschusses vom 25. März bis 17.April 2015 in
Genf finden insgesamt sieben Staatenberichtsprüfungen statt, wobei Deutschland als
erstes Land am 26./27.März geprüft wird. In der Sitzung tritt der Ausschuss in einen
mehrstündigen intensiven Dialog mit der Staatendelegation der Bundesrepublik
Deutschland.
4. Veröffentlichung der Abschließenden Bemerkungen ("Concluding Observations"): Nach
einer internen Beratung veröffentlicht der CRPD-Ausschuss voraussichtliche Mitte April
seine Abschließenden Bemerkungen. Darin fasst er die aus seiner Sicht größten
Fortschritte und Mängel bei der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland zusammen. Am
Schluss der Abschließenden Bemerkungen gibt der Ausschuss Empfehlungen, wie die
Rechte von Menschen mit Behinderungen besser vorangetrieben werden können.
3. Gibt es außer dem CRPD-Ausschuss und der Bundesregierung weitere Akteure, die an dem
Prüfverfahren beteiligt sind
Eine wichtige Rolle im Prüfverfahren nimmt die Zivilgesellschaft ein. Sie hat das Recht, eigene
Informationen einzubringen, zum Beispiel in Form von Parallelberichten oder auch im
Rahmen von formellen und informellen Besprechungen während der Sitzungen des
Ausschusses. Die BRK-Allianz, ein Zusammenschluss von 78 Organisationen aus der
Zivilgesellschaft, übergab dem CRPD-Ausschuss im Frühjahr 2013 einen Parallelbericht und
machte auch Vorschläge für die Fragenliste.
4. Welche Rolle spielt die Monitoring-Stelle zur UN-BRK in dem Prüfverfahren?
Die Monitoring-Stelle begleitet die bevorstehende Staatenprüfung intensiv. So hat sie dem
CRPD-Ausschuss im Februar 2014 einen Themenüberblick übergeben mit Anregungen,
welche Fragen der Ausschuss an Deutschland richten soll. Darüber hinaus reicht sie Anfang
März 2015 einen eigenen Parallelbericht ein. Während der Prüfung in Genf werden
Vertreterinnen und Vertreter der Monitoring-Stelle vor Ort sein; geplant sind unter anderem
informelle Gespräche mit Ausschussmitgliedern, ein enger Austausch mit der Zivilgesellschaft
und Pressegespräche.
Auch mit den Abschließenden Bemerkungen wird sich die Monitoring-Stelle in den
kommenden Monaten ausführlich beschäftigen. Unter anderem ist am 24. Juni 2015 eine
ganztägige Veranstaltung in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen geplant.
Weiterführende Links und Hintergrundinfos
Die Publikation "UN-Behindertenrechtskonvention: UN prüfen 2015 die Umsetzung in Deutschland"
informiert über das Verfahren und spricht Empfehlungen an die Politik aus: http://www.institut-fuermenschenrechte.de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1[showUid]=480&cHash=afd
221615bd0101fc9cb2791612e8a3f
Auf der Webseite der Monitoring-Stelle finden sie weitere Informationen rund um die
Staatenberichtsprüfung: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoringstelle/staatenberichtspruefung.html