FAQ zur Staatenprüfung Deutschlands vom 26./27. März 2015 zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention Am 26./27.März 2015 prüft der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (CRPDAusschuss; engl. CRPD, Committee on the Rights of Persons with Disabilities) im Rahmen einer Staatenberichtsprüfung, ob Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen genügend vorantreibt. Es ist das erste Mal seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland 2009, dass sich die Bundesregierung den Fragen des CRPD-Ausschusses stellen wird. 1. Warum wird Deutschland von der UN geprüft? Nach Artikel 35 Absatz 1 UN-BRK muss jeder Vertragsstaatzwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention einen ersten Bericht vorlegen. Prüfverfahren durch UN-Fachausschüsse finden übrigens bei allen menschenrechtlichen Übereinkommen und in regelmäßigen Abständen statt. Das Prüfverfahren kann sich man sich als mehrstufigen intensiven Dialog zwischen UNFachausschuss und Vertragsstaat vorstellen. Ziel ist es, Erfolge bei der Umsetzung einer Konvention hervorzuheben, den Staat aber auch kritisch auf Defizite aufmerksam zu machen. Der fachliche Austausch zwischen Ausschuss und Staat soll zudem helfen, national umstrittene Fragen zu klären sowie inhaltliche Orientierung und neue Impulse für Diskussionen geben. 2. Wie muss man sich die Prüfung durch den CRPD-Ausschuss vorstellen? Das Prüfverfahren hat vier Stufen: 1. Vorlage des Staatenberichts durch den jeweiligen Staat: 2011 hat Deutschland seinen ersten Staatenbericht zum Umsetzungsstand der UN-BRK eingereicht. Darin berichtete die Bundesregierung unter anderem von den Maßnahmen, die sie auf Bundes- und auf Länderebene getroffen hat, um die Recht von Menschen mit Behinderungen zu stärken. 2. Ergänzung der Informationen durch den Staat auf Grundlage einer Fragenliste ("List of Issues"): Im April 2014 hat der Ausschuss die Fragenliste ("List of Issues") verabschiedet und sie der Bundesregierung übergeben. Darin wurde Deutschland aufgefordert, aktuelle Daten zur Umsetzung der UN-BRK und Ergänzungen zum Staatenbericht zu liefern, damit sich der Ausschuss auf den neuesten Stand bringen kann. Die Bundesregierung wurde angehalten, innerhalb von drei Monaten auf die Fragen zu antworten. 3. Prüfung durch den CRPD-Ausschuss im Rahmen eines Dialogs mit dem Staat ("Constructive Dialogue"): An der 13. Sitzung des CRPD-Ausschusses vom 25. März bis 17.April 2015 in Genf finden insgesamt sieben Staatenberichtsprüfungen statt, wobei Deutschland als erstes Land am 26./27.März geprüft wird. In der Sitzung tritt der Ausschuss in einen mehrstündigen intensiven Dialog mit der Staatendelegation der Bundesrepublik Deutschland. 4. Veröffentlichung der Abschließenden Bemerkungen ("Concluding Observations"): Nach einer internen Beratung veröffentlicht der CRPD-Ausschuss voraussichtliche Mitte April seine Abschließenden Bemerkungen. Darin fasst er die aus seiner Sicht größten Fortschritte und Mängel bei der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland zusammen. Am Schluss der Abschließenden Bemerkungen gibt der Ausschuss Empfehlungen, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser vorangetrieben werden können. 3. Gibt es außer dem CRPD-Ausschuss und der Bundesregierung weitere Akteure, die an dem Prüfverfahren beteiligt sind Eine wichtige Rolle im Prüfverfahren nimmt die Zivilgesellschaft ein. Sie hat das Recht, eigene Informationen einzubringen, zum Beispiel in Form von Parallelberichten oder auch im Rahmen von formellen und informellen Besprechungen während der Sitzungen des Ausschusses. Die BRK-Allianz, ein Zusammenschluss von 78 Organisationen aus der Zivilgesellschaft, übergab dem CRPD-Ausschuss im Frühjahr 2013 einen Parallelbericht und machte auch Vorschläge für die Fragenliste. 4. Welche Rolle spielt die Monitoring-Stelle zur UN-BRK in dem Prüfverfahren? Die Monitoring-Stelle begleitet die bevorstehende Staatenprüfung intensiv. So hat sie dem CRPD-Ausschuss im Februar 2014 einen Themenüberblick übergeben mit Anregungen, welche Fragen der Ausschuss an Deutschland richten soll. Darüber hinaus reicht sie Anfang März 2015 einen eigenen Parallelbericht ein. Während der Prüfung in Genf werden Vertreterinnen und Vertreter der Monitoring-Stelle vor Ort sein; geplant sind unter anderem informelle Gespräche mit Ausschussmitgliedern, ein enger Austausch mit der Zivilgesellschaft und Pressegespräche. Auch mit den Abschließenden Bemerkungen wird sich die Monitoring-Stelle in den kommenden Monaten ausführlich beschäftigen. Unter anderem ist am 24. Juni 2015 eine ganztägige Veranstaltung in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen geplant. Weiterführende Links und Hintergrundinfos Die Publikation "UN-Behindertenrechtskonvention: UN prüfen 2015 die Umsetzung in Deutschland" informiert über das Verfahren und spricht Empfehlungen an die Politik aus: http://www.institut-fuermenschenrechte.de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1[showUid]=480&cHash=afd 221615bd0101fc9cb2791612e8a3f Auf der Webseite der Monitoring-Stelle finden sie weitere Informationen rund um die Staatenberichtsprüfung: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoringstelle/staatenberichtspruefung.html
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