Einladung zur Fachkonferenz __ „Prüfung abgelegt – und nun? Die Empfehlungen des Fachausschusses zur UNBehindertenrechtskonvention als Impulsgeber für Bund und Länder“ am 24. Juni 2015, 10:00-18:00 im dbb forum berlin, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin __ Sehr geehrte Damen und Herren, der Fachausschuss für die Rechte von Menschen von Behinderungen hat seine Abschließenden Bemerkungen veröffentlicht; die Staatenberichtsprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Vereinten Nationen ist damit abgeschlossen. Nun beginnen die „Hausarbeiten“: Wie soll der Umsetzungsprozess der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) weitergehen? Welche Auswirkungen haben die Abschließenden Bemerkungen auf Rechtsprechung, Gesetzgebung und Politik? Wie sollen die staatlichen Entscheidungsträger die Impulse aus Genf aufgreifen? Wir laden Sie ein, am 24. Juni 2015 mit uns darüber im Rahmen einer hochrangig besetzten Fachkonferenz zu diskutieren. Ziel ist es, Handlungsfelder zur weiteren Umsetzung der UNBRK zu identifizieren, Konsequenzen zu erörtern und nächste Schritte zu planen. Die Veranstaltung richtet sich vornehmlich an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Justiz und an erfahrene Expertinnen und Experten aus den Reihen zivilgesellschaftlicher Organisationen. Kontakt Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: Telefon: 030 18 527-2944 Fax: 030 18 527-1871 E-Mail: [email protected] Internet: www.behindertenbeauftragte.de Kontakt Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: Telefon: 030 25 93 59 - 450 Fax: 030 25 93 59 - 459 E-Mail: [email protected] Internet: www.institut-fuer-menschenrechte.de Seite 2 von 2 Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.behindertenbeauftragte.de/BRKKonferenz bzw. www.institut-fuermenschenrechte.de/monitoring-stelle. Dort finden Sie auch den Link zum OnlineAnmeldeformular. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Bitte beachten Sie, dass wir nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zulassen können. Um eine breit gefächerte Teilnehmerschaft unter Einschluss der unterschiedlichen staatlichen Entscheidungsebenen und eines möglichst vielfältigen Spektrums zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen, wird die Auswahl der Teilnehmenden nach inhaltlichen Kriterien und im Rahmen einer Kontingentverteilung erfolgen. Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen ist nicht ausschlaggebend. Teilnahmebestätigungen bzw. Absagen werden ab dem 1. Juni versandt. Einen eventuellen Doppelversand dieser Einladung bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Verena Bentele Dr. Valentin Aichele Beauftragte der Bundesregierung Leiter der Monitoring-Stelle für die Belange behinderter Menschen zur UN-Behindertenrechtskonvention
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