Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau Kommunikation Solothurnstrasse 102 2500 Biel Bienne Telefon 032 344 03 25 [email protected] www.ahb.bfh.ch NACHBERICHTERSTATTUNG HOLZBAUTAG BIEL 2015 Biel, 4. Juni 2015 Neue VKF-Brandschutzvorschriften 2015: Holz ist auf Augenhöhe mit anderen Baustoffen angelangt Nach der letztmals im Jahre 2003 vorgenommenen, von weitreichenden Veränderungen begleiteten Revision der in der Schweiz gültigen Brandschutzvorschriften (BSV), war die Fachwelt gespannt, mit welchen Modifikationen die Version 2013 der BSV aufwartet, die seit 1. Januar 2015 in Kraft sind. Es lag daher nahe, den Holzbautag 2015 der Berner Fachhochschule BFH im Bieler Kongresshaus auf eine aktuelle Wissensvermittlung zu den neuen Brandschutzvorschriften auszurichten. Der vom Departement Architektur, Holz, Bau der BFH, Biel in Zusammenarbeit mit der Lignum Holzwirtschaft Schweiz, Zürich, am 21. Mai 2015 durchgeführte Holzbautag zum Themenkomplex «Brandschutz und Holz» erwies sich als ein umfassender Wissenstransfer, an dem über 500 Architektinnen und Ingenieure, Holzbauer und Brandschutzexperten partizipiert haben. Die Grundzüge der neuesten BSV-Version wurden in vier Themenblöcken (Moderation: Tagungsleiter Hanspeter Kolb, BFH AHB, und Markus Mooser, Lignum-Cedotec) vorgestellt. In ihren Prologen brachten der Vizedirektor des Departements Architektur, Holz und Bau der BFH, Marc-André Gonin, und Lignum-Direktor Christoph Starck uni sono zum Ausdruck, dass das bisher Erreichte auf dem Gebiet der Brandschutzregularien das Ergebnis einer stetigen Investitionsbereitschaft engagierter Kreise der Holzbranche, kombiniert mit intensiven, vertrauensbildenden Forschungsaktivitäten sowie einer beharrlichen Überzeugungsarbeit ist. Für die erfolgreiche Umsetzung der Regelwerke setzen sich beide Institutionen engagiert in Form von weiterbildenden Veranstaltungen und Publikationen ein. Klare Zielsetzung mit… Auslöser für die erneute Revision der Brandschutzvorschriften war − wie Ernst Bischofberger, Assekuranz AR, als Projektverantwortlicher in seinem Eingangsreferat ausführte − der Auftrag des Konkordats «Interkantonales Organ zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IOTH)» an die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), ein optimal abgestimmtes Vorschriftenwerk in Bezug auf Sicherheit (Personenschutz), wirtschaftlichen Aufwand (Brandschutzmassnahmen, Sachwertschutz) und den neuesten Stand der Technik (Forschungsergebnisse) sowie der europäischen Normung zu erarbeiten. …konkreten Änderungen Bei den Betrachtungen über Brandschutzabstände, Tragwerke und Brandabschnitte (die beiden letzteren sind in einer Richtlinie zusammengefasst) verwies Jean-Pierre Jungo, Gebäudeversicherung des Kantons Freiburg, generell darauf, dass im modifizierten Vorschriftenwerk nicht mehr zwischen brennbaren und nichtbrennbaren Konstruktionen unterschieden werde. Zudem richten sich die Brandschutzmassnahmen nicht mehr nach der Anzahl der Geschosse, sondern nach der Gebäudegeometrie, konkret nach der Gebäudehöhe (Messweise nach IVBH). Seite 2 Marco Sgier, Gebäudeversicherung Graubünden, zeigte auf, dass die brandschutztechnischen Anforderungen an die Fluchtwege (max. Fluchtweglänge: 35 m) auf das Gefährdungspotenzial der jeweiligen Gebäudehöhe (drei Kategorien) abgestimmt sind und in den Standardkonzepten entsprechend unterschiedlich geregelt werden. Eine Neuregelung erfuhr auch die Festlegung der Anzahl der zu errichtenden Treppenanlagen, so ist bis zu einer Geschossfläche von 900 m2 nur eine Treppenanlage erforderlich. Wie László Koller, Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, darlegte, sind die Brandschutzrichtlinien (BSR) 13-15 «Baustoffe und Bauteile» sowie BSR 14-15 «Verwendung von Baustoffen» komplett überarbeitetet worden. Hierbei erfolgte u.a. eine Entflechtung der Anforderungen an den Feuerwiderstand von Bauteilen einerseits und an das Brandverhalten von Baustoffen andererseits. Aufschlussreich sind die neu eingeführten vier Brandverhaltensgruppen RF1 – RF4 (RF, abgeleitet vom Französischen: réaction au feu). Bei der Klassierung der Bauteile ist insbesondere die Feuerwiderstandsdauer bezüglich der Kriterien Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I) massgebend. In der Beurteilung von Ivan Brühwiler, Josef Kolb AG, ist es nach der Neufassung der BSR 13–15 möglich, Bauteile RF1 mit Holzanteilen auszuführen. Die VKF hält dazu fest: «Mehrschichtige, feuerwiderstandsfähige Bauteile mit brennbaren Anteilen entsprechen als gesamte Konstruktion der RF1, wenn das Bauteil mit Baustoffen der RF1 gekapselt ist. Der minimale Feuerwiderstand K der Kapselung beträgt 30 Minuten weniger als der Feuerwiderstand des gesamten Bauteils, jedoch mindestens K 30-RF1. Die Zwischenräume sind mit Baustoffen der RF1 hohlraumfrei zu füllen.» Unter diesem Aspekt waren die von Brühwiler aufgezeigten Anschlusslösungen bei Treppenhäusern sehr aufschlussreich. Sicherheitsaspekte Nach einem Rückblick auf die in den letzten 20 Jahren gewonnenen Erkenntnisse aus der Forschung zum Brandverhalten von Holzkonstruktionen sowie zur Entwicklung experimentell abgesicherter Tragmodelle mit Bemessungsgrundlagen für Tragwerke aus Holz im Brandfall, gab Prof. Dr. Andrea Frangi, ETH Zürich, einen Ausblick auf zukünftige Forschungsfelder des von ihm geleiteten Instituts für Baustatik und Konstruktion im Bereich Brandschutz und Holzbau: Revision Eurocode 5 (Bauteile, Verbindungen / Anschlüsse, Bemessungsgrundlagen für Feuerwiderstand > als 60 Minuten), Grundlagen zum Abbrandverhalten und Naturbrandbemessung. In den Mittelpunkt seiner Ausführungen hat Urs Christian Luginbühl, VGQ-Chefexperte, die neue VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» gestellt, die für alle Bauweisen einheitliche Anforderungen vorgibt. Sie legt die sicherheitsrelevanten Massnahmen über alle Phasen von Bauten und Anlagen fest, definiert die Prozesse und regelt die Zusammenarbeit zwischen allen Betroffenen und der Brandschutzbehörde. Es zeichnet sich ab, dass Holzbauten von geringer bis mittlerer Höhe überwiegend den Qualitätssicherheitsstufen (QSS) 1 und 2 zugeordnet werden. Als Ergänzung zur BSR 11-15 dient die von der Lignum herausgegebene Publikation 2.1 (2015) «Bauen mit Holz − Qualitätssicherung im Brandschutz». Peter Kammer, Jomas AG, legte Wert auf die Feststellung, dass der technische Brandschutz nicht ausschliesslich eine Ergänzungsmassnahme zum baulich-konstruktiven Brandschutz sei, sondern oftmals erst die Voraussetzung für die Realisierbarkeit von Projekten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen schaffe. Häufigste Option ist der Einbau von Sprinkleranlagen, die bezüglich Wasserverbrauch auch in Sparversion angeboten werden. Einschätzung des erweiterten Anwendungspotenzials Sofern Projektaufgaben das Anforderungsprofil «immer höher, grösser und komplexer» aufweisen, unterbreitete Josef Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro einen plausiblen Lösungsansatz: Für den Baustoff Holz bestehen im Rahmen der Standardvorschriften Seite 3 gemäss BSV 2015 kaum noch Einschränkungen. Für spezielle Projekte mit ausgewiesener Komplexität sind, weil das Standardkonzept ungeeignet ist, Alternativkonzepte auf dem risikobasierten Ansatz (Nachweisverfahren) verbindlich festgeschrieben. An freistehende Objekte von geringer Bauhöhe (bis 11 m), mit maximal zwei Geschossen über und maximal einem Geschoss unter Terrain sowie einer limitierten Gesamtgeschossfläche (max. 600 m2) werden, wie Reinhard Wiederkehr, Makiol+Wiederkehr, darlegte, sehr geringe Brandschutzanforderungen gestellt. Konkret heisst das: Es werden weder feuerwiderstandsfähige Bauteile noch nicht brennbare Baustoffe gefordert. Von benachbarten Wohnbauten abgesehen, bedeutet der Verzicht auf die Einhaltung von Schutzabständen zwischen eingeschossigen Gebäuden (z.B. Büro-, Gewerbe- und Industriebauten) eine klare Vereinfachung für den Einsatz von Aussenwandbekleidungen in Holz. Diese Regularie fördert die Aussenanwendung von Holz bei niedrigen Gebäuden im verdichteten Bestand. Im Schlussreferat resümierte Bernhard Furrer, Lignum Holzwirtschaft Schweiz, die Darlegungen seiner Vorredner: Gemäss den am 1. Januar 2015 in Kraft gesetzten VKFBrandschutzvorschriften können Holzbauten für alle Gebäudekategorien und Nutzungen errichtet werden. Bei der Definition des Feuerwiderstands wird eine Konstruktion mit brennbaren Anteilen den nicht brennbaren Bauteilen gleichgestellt. Die Neubewertung brennbarer Baustoffe in der BSV-Version 2015 wird das Anwendungsspektrum von Holz bei Tragwerken, brandabschnittsbildenden Bauteilen, Aussenwandbekleidungen, Bedachungen und der Innenanwendung zukünftig erweitern. Die druckfrische Publikation 4.1 «Bauteile in Holz (2015)» der Lignum dient als fundierte Planungshilfe für Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand. Der nächste Holzbautag findet am 12. Mai 2016 in Biel statt. ahb.bfh.ch/holzbautag Kasten Mit fundiertem Wissen zu mehr Planungssicherheit Vor knapp vier Jahrzehnten waren die Kreise der Holzbauer mit brandschutzrelevanten Regularien konfrontiert, die inhaltlich überwiegend festhielten, was in Holzbauausführung nicht gestattet ist. Mittlerweile ist im Zuge einer gut schweizerischen Verständigungskultur und Kompromissbereitschaft der beteiligten Interessensvertreter der Weg zu einer liberaleren Formulierung und Umsetzung der BSV gefunden worden. Wegbegleiter für die Umsetzung der neuen VKF-Brandschutzvorschriften ist ein umfassendes Weiterbildungsprogramm. Es ist bereits festgelegt, im Verlauf der kommenden Wochen an regionalen, halbtägigen Lignum-Fachveranstaltungen (Auskünfte: T 044 267 47 77) das erweiterte Anwendungsspektrum für das Holz aufzuzeigen Den Auftakt der von der Berner Fachhochschule initiierten Vertiefungsmodule macht am 25. Juni 2015 in Biel der Basiskurs (Grundlagen und Anforderungen). Nachfolgend finden Kurse zu weiteren Teilbereichen der Modulreihe «Brandschutz und Holzbau» in Unterentfelden, Wattwil, auf dem Bürgenstock sowie in Zürich statt (Näheres dazu unter: www.ahb.bfh.ch). Der Zertifizierungskurs «CAS Brandschutz» ist für das Jahr 2015 bereits ausgebucht; die nächste Durchführung ist für September 2016 vorgesehen, wobei Voranmeldungen jederzeit vorgenommen werden können. Weitere Informationen Hanspeter Kolb, Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau Telefon +41 32 344 02 11, E-Mail [email protected]
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