Lufttechnische Anlagen - Aargauische Gebäudeversicherung

Brandschutz-Newsletter Nr. 3/2015
Lufttechnische Anlagen
Die VKF-Richtlinie 25-15 Lufttechnische Anlagen enthält einige Neuerungen gegenüber den Vorschriften aus dem
Jahr 2003. So werden die Anforderungen an den Aufstellungsraum von Luftaufbereitungsapparaten neu davon
abhängig gemacht, ob pro Aggregat ein oder mehrere Lüftungsabschnitte versorgt werden.
Bei nur einem Lüftungsabschnitt können Bauart und Ausbau des Raumes beliebig sein. Bei mehreren Lüftungsabschnitten wird ein separater Raum mit dem gleichen Feuerwiderstand wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber EI 30, benötigt.
Werden Aggregate für mehrere Lüftungseinheiten in einem Untergeschoss aufgestellt, gilt es zu beachten, dass
aufgrund der Regelung in der VKF-Richtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte der Feuerwiderstand des Aufstellungsraums in jedem Fall mindestens EI 60 sein muss.
Abluftanlagen von gewerblichen Küchen sind grundsätzlich in Brandabschnitten mit einem Feuerwiderstand EI 60
zu platzieren.
Neu kann die Entnahme der Aussenluft aus einem respektive die Ausmündung in einen Fremdraum erfolgen.
Dabei müssen selbstverständlich zusätzliche Schutzanforderungen erfüllt werden. Die Fremdräume müssen permanent über unverschliessbare Öffnungen natürlich belüftet sein. Eine Brand- und Rauchausbreitung über das
Kanalsystem wird durch eine eingebaute Brandschutzklappe mit Kanalrauchmelder verhindert.
Lüftungsleitungen sind aus Baustoffen der RF1
auszuführen. Innerhalb des Brandabschnitts von
versorgten Lüftungsabschnitten in
Büronutzungseinheiten, Nutzungseinheiten von
Schulräumen und Wohnungen können sie als
Ausnahme aus Baustoffen RF3 bestehen. Dasselbe
gilt auch generell für einbetonierte Lüftungsleitungen.
Küchenabluftleitungen von Haushaltküchen sind aus
Baustoffen der RF1 auszuführen. Sie müssen aber im
Gegensatz zu Abluftleitungen bei gewerblichen
Küchen nicht dauerwärmebeständig sein. Alternativ
dazu können Kanäle in RF3 ausgeführt werden,
sofern über der Küchenablufthaube eine VKFanerkannte Absperrvorrichtung eingebaut wird.
Teeküchen in Bürobetrieben, Heimen oder Schulen
werden den Haushaltküchen gleichgestellt.
Bildquelle: vkf
Mehrfamilienhaus mit zentraler Anlage mit mehreren Lüftungsabschnitten
Bei konventionellen lufttechnischen Anlagen werden keine Sicherheitsabstände zu brennbarem Material gefordert.
Sind es jedoch Anlagen mit erhöhter Lufttemperatur (> 85 °C), müssen Lüftungsleitungen aus Baustoffen der RF1
und zudem dauerwärmebeständig sein. In diesen Fällen sind je nach Lufttemperatur im System Sicherheitsabstände von 0.1 m bis 0.4 m gefordert. Abluft mit erhöhter Lufttemperatur entsteht zum Beispiel bei gewerblichen
Küchen, Pizza-, Aufback- und Backöfen.
Die Küchenabluft von Haushaltküchen hingegen wird nicht als Abluft mit erhöhter Temperatur eingestuft. Entsprechend sind keine Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien erforderlich.
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