DPolG-Kreisverband Mannheim Stand Ausgabe Nr. 09 / 2015 vom 04.05.2015 punkt Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz Danke für die Wertschätzung Von Günter Troschka, DPolG Mannheim Wieder einmal zeigt sich, wie wertvoll Polizisten für die grün-rote Landesregierung sind. Ach ja. Vielleicht hat die Landesregierung vergessen, dass dieser Berufszweig aus Beamten besteht. Nach dem Tarifabschluss werden die Gehälter der Angestellten der Bundesländer rückwirkend zum 1. März 2015 um 2,1 Prozent erhöht. Auf diese angehobenen Einkommen werden zum 1. März 2016 nochmals 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro, draufgeschlagen. Nicht so bei den Polizeibeamten.Wie bereits bei der letzten Erhöhung geschehen, erfolgt die Übertragung dieses Tarifergebnisses wieder nur zeitversetzt. Fortsetzung auf Seite 2 Inhaltsverzeichnis Günter Troschka Danke für die Wertschätzung 1 Michael Schöfer Bananensoftware 2 Wolfgang Rösch 3 Kein Ausschluss von Beförderungsverfahren nach Geldbuße im Disziplinarverfahren Günter Troschka Nebenverdienst Adieu 4 Günter Troschka 4 Mit Strahlenkanone Fahrzeuge stoppen Herbert Adam Infos für Ruheständler 5 Adam, Karl, Raufelder 6 Erinnerungen an die Mannheimer Polizei Besoldungserhöhung? Erst mal ein Teil davon in die Sparbüchse des Finanzministers. (Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0-Lizenz, Urheber: Henk Albert de Klerk) Standpunkt Nr. 09 / 2015 - Seite 2 Fortsetzung auf Seite 2 Im Einzelnen bedeutet dies, dass die Erhöhung der Gehälter für Beamte der Besoldungsgruppen A 10 und A 11 um vier Monate und ab Besoldungsgruppe A 12 um acht Monate verschoben wird. Lediglich bis einschließlich Besoldungsgruppe A 9 wird das Tarifergebnis nicht nur inhalts- sondern auch zeitgleich übertragen. In wirtschaftlich guten Zeiten wird ein Großteil der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt. Ein Blick nach Rheinland-Pfalz oder Bayern zeigt, dass man dort in der Lage ist die Erhöhung zeitgleich zu übernehmen und dementsprechend seinen Beamten die erforderliche Wertschätzung entgegenbringt. Selbst DGB-Landesvize Gabriele Frenzer-Wolf wies darauf hin, dass die Beamten in den vergangenen Jahren bereits eine Absenkung der Eingangsbesoldung, eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden und Abstriche bei der Beihilfe in Kauf nehmen mussten. Dadurch hätten sie einen "erheblichen Sparbeitrag" geleistet. Angesichts von "Sparzwängen" sprachen Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Finanz- minister Nils Schmid (SPD) von einer fairen und sozial gerechten Lösung. Schließlich erhielten ja alle Beamten bis zum Jahresende die selbe Erhöhung wie die Angestellten. Außerdem wolle man ab diesem Jahr zusätzlich 30 Millionen für den öffentlichen Dienst ausgeben. Zum Beispiel für schnellere Beförderungen oder auch für ein Jobticket. Angesicht der Beförderungsfluten innerhalb der Polizei fehlt mir jedoch der Glaube. BBW-Chef Stich rechnete vor, dass das Land in diesem und nächsten Jahr 285 Millionen Euro durch die Verschiebung einspart. Diese Mittel würden dann ausgegeben, um das "Klientel von Grün-Rot zu bedienen". Stich wies außerdem darauf hin, dass der Beamtenbund Bananensoftware Von Michael Schöfer, DPolG Mannheim Im Computer-Bereich spricht man zuweilen von "Bananensoftware" - sie reift beim Kunden. Will heißen: Das Programm wird unausgereift ausgeliefert. Das erinnert mich an die Zentrale Zeitwirtschaft, der wir neuerdings unterworfen sind. Auch die ZZW ist unausgereift, dennoch hat man sie auf die Polizei losgelassen. In diesem Zusammenhang gibt es übrigens eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute zuerst: Man arbeitet fieberhaft an der Fehlerbereinigung. Die schlechte: Bis alles wie gewünscht funktioniert, kann es noch ein Weilchen dauern. Baden-Württemberg eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) prüfe. Allerdings wolle man eine für Mai angekündigte Entscheidung des BVG zur Richterbesoldung abwarten - und dann vor diesem Hintergrund entscheiden. Die Frage von Protestaktionen wird im Landeshauptvorstand des Beamtenbundes diskutiert. Man müsse aber immer ausloten, ob der Aufwand lohne, wenn ohnehin keine Änderung zu erreichen sei. Auch aus Oppositionskreisen kommt harsche Kritik. Fraktionschef Guido Wolf, Spitzenkandidat der CDU für die Landtagswahl sagte: "Zwar konnten auch unter CDUgeführten Landesregierungen die Tarifabschlüsse nicht immer eins zu eins übernommen werden, aber das passierte nur in wirtschaftlich schlechten Zeiten und auch nur zeitverzögert." Den Beamten stehe in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen und wirtschaftlichen Aufschwungs aber eine faire Behandlung zu. Ich persönlich bin heute schon auf die Landtagswahlen im März 2016 gespannt. Hier wird sich zeigen, ob die Beamtenschaft und hier auch die Polizeibeamten, der Grün-Roten Landesregierung auch so viel Wertschätzung entgegen bringen. Wahrscheinlich liegt das Problem sogar weniger an der Software selbst, sondern vielmehr an der Programmierung durch das Zentralprojekt. Insbesondere im Tarifbereich gibt es jedoch so viele grundlegende Fehler (im Fußball würde man dazu "Stockfehler" sagen), dass es wirklich besser gewesen wäre, man hätte das Ganze erst einmal gründlich getestet. Zwei Beispiele von vielen: Stockfehler Nr. 1: Beschäftigte im Wechselschichtdienst bekamen für Ostersonntag Feiertagsstunden von der ZZW gutgeschrieben. Doch das ist falsch. Für einen Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, gibt es nur den Zeitzuschlag gemäß § 8 TV-L. Zeitzuschlag = Geld. Es gibt KEINEN Freizeitausgleich. Der TV-L spricht diesbezüglich explizit von Feiertagen, die auf einen Werktag fallen (vgl. § 6 Abs. 3 TV-L). Und Werktage sind Montag bis Samstag. Fortsetzung auf Seite 3 Standpunkt Nr. 09 / 2015 - Seite 3 Fortsetzung von Seite 2 Außerdem: Weder der Ostersonntag noch der Pfingstsonntag sind gesetzliche Feiertage. Die Feiertagsregelung bezieht sich nur auf GESETZLICHE Feiertage. Laut Feiertagsgesetz sind in Baden-Württemberg folgende Tage gesetzliche Feiertage: • • • • • • • • • • • Treffen beispielsweise die Zeitzuschläge für Überstunden (30 %) und Sonntagsarbeit (25 %) aufeinander, summieren sie sich. So ergeben die Zeitzuschläge für Überstunden und für Sonntagsarbeit zusammen 55 Prozent. In der ZZW wurde freilich nur der Zeitzuschlag für Überstunden faktorisiert, der für Sonntagsarbeit dagegen nicht. Mit solchen Problemen muss man sich derzeit täglich herumschlagen. Neujahr Erscheinungsfest (6. Januar) Karfreitag Ostermontag 1. Mai Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Allerheiligen (1. November) Erster Weihnachtstag Zweiter Weihnachtstag Um Missverständnissen vorzubeugen noch zwei Bemerkungen zum Schluss: OsterMONTAG und PfingstMONTAG fallen darunter, aber nicht OsterSONNTAG und PfingstSONNTAG. Daher gibt es an Ostersonntag und Pfingstsonntag lediglich den normalen Zeitzuschlag für Sonntage (25 %). Stockfehler Nr. 2: Bei der ZZW hat man die Faktorisierung der Zeitzuschläge als Standard gesetzt. Faktorisierung ist die Umwandlung von Geld (Zeitzuschläge) in Zeit (Freizeitausgleich). Zeitzuschläge dürfen allerdings NUR AUF ANTRAG DES BESCHÄFTIGTEN in Zeit umgewandelt werden (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 4 TV-L). Die automatische Faktorisierung widerspricht somit dem Tarifrecht. Wir sind uns hoffentlich einig, dass sich die Zeitwirtschaft nach dem Tarif- und Arbeitsrecht richten muss - nicht umgekehrt, das Tarif- und Arbeitsrecht nach der ZZW. Und um die Verwirrung komplett zu machen, wird nur ein Teil der Zeitzuschläge faktorisiert. Erstens: Die vor Ort, also auf den Dienststellen, mit der ZZW betrauten Kolleginnen und Kollegen nehme ich von der Kritik ausdrücklich aus. Man bemüht sich dort wirklich händeringend, die Probleme, die vom Zentralprojekt verursacht wurden, möglichst schnell zu beseitigen. Viele Fehler können aber nur vom Zentralprojekt bereinigt werden, währenddessen ist man vor Ort den Eigenheiten des Systems weitgehend hilflos ausgeliefert. Der Tarifbereich ist besonders heikel. Offenkundig ist man höheren Orts kaum mit dem Tarifrecht vertraut, deshalb ist manches dilettantisch umgesetzt worden (siehe oben). Solche grundlegenden Fehler dürfen einfach nicht vorkommen. Zweitens: Teilweise wurde meine harsche Kritik an der ZZW kritisiert (siehe Standpunkt Nr. 08 / 2015 vom 13.04.2015). Zugegeben, man könnte manches milder formulieren. Doch wenn man das Gefühl hat, den Beschäftigten werden vom Innenministerium ständig Knüppel zwischen die Beine geworfen, reißt einem irgendwann der Geduldsfaden. Und in diesem Zusammenhang ganz wichtig: Wenn wir über Missstände berichten, sind nicht wir schuld, sondern immer noch die Missstände. Man verwechsle also bitte nicht Ursache und Wirkung. Kein Ausschluss von Beförderungsverfahren nach Geldbuße im Disziplinarverfahren Nachfolgenden Bericht übersandte uns unser ehemaliger Kreisgeschäftsführer und verdienter Ruheständler Wolfgang Rösch Ein Beamter, gegen den im Disziplinarverfahren eine Geldbuße verhängt worden ist, darf nicht von vornherein von Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Ein Polizeioberkommissar hat sich für eine Beförderung zum Polizeihauptkommissar beworben. Das Land Rheinland-Pfalz erklärte ihm gegenüber, dass seine Teilnahme am Beförderungsverfahren wegen einer gegen ihn im Disziplinarverfahren verhängten Geldbuße in Höhe von 375,-- € (nach unerlaubter Nutzung des dienstlichen Internetzugangs zu privaten Zwecken) nicht in Betracht komme. Die Disziplinarmaßnahme unterliege einer Til- gungsfrist von drei Jahren, während der er von Beförderungen ausgenommen sei. Der Polizeibeamte machte gerichtlich seine vorläufige Einbeziehung in das anstehende Beförderungsverfahren geltend. Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt. Es bestehe kein gesetzliches Beförderungsverbot bei einer nach dem Disziplinargesetz des Landes verhängten Geldbuße. Deshalb sei es unzulässig, den Antragsteller von vornherein von einem Beförderungsverfahren auszuschließen. Erst bei der in diesem Rahmen zu treffenden Auswahlentscheidung dürfe die noch nicht getilgte Geldbuße Berücksichtigung finden. Die Disziplinarmaßnahme könne dabei allerdings im Einzelfall ein solches Gewicht erlangen, dass das Beförderungsbegehren am Ende erfolglos bleibe. (Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 25. März 2015, 4 L 98/15.MZ) Standpunkt Nr. 09 / 2015 - Seite 4 - Nebenverdienst Adieu Von Günter Troschka, DPolG Mannheim Verzichten müssen künftig zwei Vollzugsbeamte eines Gefängnisses in NRW auf einen lukrativen Nebenverdienst. Das Ehepaar, betrieb neben der Arbeit einen Erotik-Chat. Im September 2011 genehmigte die Leiterin der Justizvollzugsanstalt den beiden als Nebentätigkeit ein Internetportal zu betreiben. Dass es sich hierbei um einen Erotikchat handelt, war jedoch nicht bekannt. Dass die beiden ihren Chat nicht weiter führen dürfen, ist jedoch keinen moralischen Bedenken geschuldet. Vielmehr war es der Jahresgewinn von 80.000 Euro, den der Chat einbringt. Kein schlechter Nebenverdienst wie mir scheint. Fragt sich nur, ob dieser von Dauer ist. Dieser Verdienst liegt über dem Einkommen der beiden Beamten. Das Verwaltungsgericht Aachen urteilte jetzt, dass ab einem Nebenverdienst von mehr als 40 % des Einkommens eine Vermutung dafür spreche, dass dienstliche Belange beeinträchtigt sind. Unabhängig von der Moral könnten sich die Betroffenen auch "angreifbar” machen, wenn ihre Tätigkeit in der Haftanstalt bekannt werde (Aktenzeichen 1K908/14 und 1 K 909/14). Mit Strahlenkanone Fahrzeuge stoppen Von Günter Troschka, DPolG Mannheim Flucht vor der Polizeikontrolle mit dem Pkw? Nicht mehr möglich dank Strahlenkanone. Fahrzeug anvisiert, abgedrückt und schon liegt das Fahrzeug still, Der Motor streikt. Was wie Science-Fiction klingt kommt vielleicht schneller wie gedacht. Mit einer Art Strahlenwaffe sollen Europas Polizeibeamte ausgestattet werden, wie die "Süddeutsche" berichtet. Gleich zwei Forschungsprojekte beschäftigen sich mit dieser Aufgabe. Führend ist das Programm SAVELEC (Safe control of non cooperative vehicles through electromagnetic means) Polizeibehörden aus sechs Ländern arbeiten mit Forschungsinstituten und Elektronikspezialisten zusammen. Ziel ist, dass ein starker elektromagnetischer Impuls die Fahrzeugelektronik der Autos blockiert oder sogar zerstört. Ferner experimentiert man mit Mikrowellen, die auf die Motorsteuerung den gleichen Effekt haben sollen. 2016 sollen die ersten Prototy- pen kommen. Hierfür wurden rund 4,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ein Großteil stammt aus den Kassen der Europäischen Kommission. Die Technik ist aus der Medizin bekannt und wird dort im MRT (Magnetresonanztomograf) eingesetzt. Die Reichweite der Waffe soll mehrere Meter betragen. Fortsetzung auf Seite 5 Standpunkt Nr. 09 / 2015 - Seite 5 Fortsetzung von Seite 4 Dass die Bestrahlung eine weitaus höhere Leistung wie die im medizinischen Bereich aufweist, verraten die Experten nicht. In Deutschland beteiligen sich u.a. Fachleute des LKA Sachsen-Anhalt an SAVALEC. Laut Bundesregierung besteht "grundsätzlich ein Interesse für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung, entsprechende Systeme zum Anhalten von 'nicht kooperativen Fahrzeugen' zu entwickeln", wie es in einer parlamentarischen Anfrage zu lesen ist. Mit diesen Fahrzeugen waren ursprünglich Fluchtwagen von Terroristen gemeint. Die Projektplaner gehen aber zwischenzeitlich davon aus, dass die neue Technologien einen Nutzen für die Polizei bei ihrer täglichen Arbeit bringt. Zweifel entstehen laut ADAC an der Genauigkeit solch eines "Strahlenangriffes". Es stellt sich die Frage was passiert, wenn ein unbeteiligtes Fahrzeug getroffen wird. Ferner ist noch die Auswirkung der Strahlung auf den Fahrzeugführer und eventuellen weiteren Insassen unklar. Auch hat man erkannt, dass die Strahlung nicht nur die Motorelektronik, sondern auch andere Bauteile des Autos angreift - zum Beispiel den Airbag, der dann plötzlich während der Fahrt zündet. Zukunftsmusik ist diese Strahlenka- none nicht mehr. Die süddeutsche Firma Diehl Defence bietet dieses Gerät bereits an. Im wesentlichen besteht dieses Gerät aus zwei Antennen die im Kofferraum eines großen Fahrzeuges Platz finden. Per Knopfdruck sendet das Gerät einen Impuls der vorbeifahrende Fahrzeuge stoppt. Laut Firma reicht die Strahlung 15 Meter weit und lässt sich so genau ausrichten, dass nur die Elektronik des Motors gestört wird. Die Insassen oder andere Fahrzeugbauteile würden nicht angegriffen. Dies habe man an verschiedenen Fahrzeugen ausprobiert. Für die Zukunft plant man dort einen Anhänger der als elektromagnetische Straßensperre die Polizei bei Kontrollen unterstützen soll. Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden Von Herbert Adam, DPolG Mannheim Kein Chaos wenn der Notfall eintritt – Ein Ordner für den Notfall - Teil XII Ein Thema, das nicht nur ältere Menschen betrifft Zur Erinnerung: Wir hatten uns im zweiten Unterabschnitt des Notfallordners mit den Versicherungen beschäftigt. Dabei hatten wir festgehalten, dass wir unser bisheriges System der Verwahrung der Unterlagen beibehalten können. Im Notfallordner sind knappe Angaben ausreichend. Allerdings hatten wir darauf hingewiesen, dass es für manche Versicherungen so gut wie keine weiteren Unterlagen gibt. Deshalb sind hier die Angaben im Notfallordner detaillierter. Wir haben das am Beispiel der Sterbeversicherung deut- lich gemacht. In vielen Fällen wird es ausreichend sein, wenn Sie im Notfallordner notieren: 1.5 1.5.1 Unfallversicherung Vertrag 1 Versicherungsgesellschaft Versicherungsscheinnummer Unterlagen befinden sich Sonstiges ABC-Versicherung 123456 - 8 Ordner Versicherungen im Schreibtisch Unfall nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden der Versicherung melden Sie sehen also, Sie brauchen Ihr bisheriges Ordnungssystem nicht aufgeben., nur ergänzen. Wird fortgesetzt. Termine Polizeipensionäre Mannheim 20.05.2015, 14.30 Uhr, PSV-Clubhaus, Monatstreff Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Heidelberg Neue aktuelle Veranstaltungshinweise liegen noch nicht vor Seniorenkreisverband im öffentlichen Dienst Wiesloch 28.05.2015, 17.00 Uhr, gesellige Zusammenkunft im Biergarten, Gasthof Bären, Leimen, Rathausstr. 20 (bei schlechten Wetter im Gasthof) Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Mannheim und Schwetzingen Bei der Versammlung am 16.04.2015 haben die Mitglieder und der Vorstand beschlossen, die Seniorenkreisverbände Mannheim und Schwetzingen wieder zu trennen. Den kommissarischen Vorsitz übernimmt der alte Vorsitzenden Peter Frank. Den kommissarischen Vorsitz des Seniorenverbandes Mannheim übernimmt bis zur Neuwahl ab dem 01.07.2015 Herbert Adam. Die Wahl findet am 16.07.2015, 14.30 Uhr, im Rahmen einer Hauptversammlung im Bürgerhaus Neckarstadt-West, Lutherstr. 15 - 17, in Mannheim statt. Für den neuen/alten Seniorenkreis finden keine Neuwahlen statt, da der bisherige Vorsitzende ja bereits von der Versammlung gewählt wurde. Der Verband wird ebenfalls am 01.07.2015 wieder eigenständig sein. Die neuen Termine für Schwetzingen sind noch nicht bekannt. Standpunkt Nr. 09 / 2015 - Seite 6 - Geschichte(n) und Erinnerungen an die Mannheimer Polizei Zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder Die A-Schicht des 1. Reviers 1968 oder 1969 Das heutige Foto stammt aus dem Album von Polizeihauptkommissar a. D. Dieter Rudolf. Er hat seine Sammlung im Dienst entstandener Fotos an Polizeihauptmeister a. D. Norbert Leidig abgegeben. Der hat sie mit Einverständ nis von Dieter Rudolf an uns übermittelt. Von der Zusammensetzung der Kollegen der A-Schicht des 1. Reviers (heute Polizeirevier Mannheim-Innenstadt) dürfte das Bild während eines Betriebsausfluges wahrscheinlich 1968 entstanden sein. Die Namen der Kollegen (Frauen bei der Schutzpolizei gab es damals noch nicht) von rechts: Dienstgruppenführer Hermann Steinmann, Karl (Charly) Diener. Hanspeter Handwerker, Oskar Buschbacher, Friedhelm Oechsler, Horst Albrecht, Bernd Striebel, Erich (Doc) Menold, Günther Ochs und der Kollege Kuske ganz links. Dieter Rudolf fehlt auf dem Bild. Wahrscheinlich war er der Fotograf. Wir freuen uns, dass er uns diese Bilder über lassen hat und sie somit auch den nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen. Impressum Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz Herausgeber: DPolG-Kreisverband Mannheim V. i. S. d. P.: Walter Krech - DPolG, Polizeipräsidium Mannheim, L6,1, 68161 Mannheim, Telefon: (0621) 1687-210 E-Mail: [email protected] Internet: www.dpolg-mannheim.de Redaktionsteam: Herbert Adam, Walter Krech, Dirk Neitzke, Michael Schöfer, Günter Troschka. Bilder, soweit nicht anders genannt, DPolG Mannheim. Graphische Unterstützung: Armin Süss. Die Redaktion freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe. Hier können Sie sich auch in den E-Mail-Verteiler eintragen lassen: [email protected]
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