Danke für die Wertschätzung - dpolg

DPolG-Kreisverband Mannheim
Stand
Ausgabe Nr. 09 / 2015 vom 04.05.2015
punkt
Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz
Danke für die Wertschätzung
Von Günter Troschka, DPolG Mannheim
Wieder einmal zeigt sich, wie wertvoll Polizisten für die grün-rote Landesregierung sind. Ach ja. Vielleicht hat die Landesregierung vergessen, dass dieser Berufszweig aus Beamten besteht. Nach dem Tarifabschluss werden die Gehälter
der Angestellten der Bundesländer rückwirkend zum 1. März 2015 um 2,1 Prozent erhöht. Auf diese angehobenen Einkommen werden zum 1. März 2016
nochmals 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro, draufgeschlagen. Nicht so
bei den Polizeibeamten.Wie bereits bei der letzten Erhöhung geschehen, erfolgt
die Übertragung dieses Tarifergebnisses wieder nur zeitversetzt.
Fortsetzung auf Seite 2
Inhaltsverzeichnis
Günter Troschka
Danke für die Wertschätzung
1
Michael Schöfer
Bananensoftware
2
Wolfgang Rösch
3
Kein Ausschluss von Beförderungsverfahren nach Geldbuße
im Disziplinarverfahren
Günter Troschka
Nebenverdienst Adieu
4
Günter Troschka
4
Mit Strahlenkanone Fahrzeuge
stoppen
Herbert Adam
Infos für Ruheständler
5
Adam, Karl, Raufelder
6
Erinnerungen an die Mannheimer
Polizei
Besoldungserhöhung? Erst mal ein Teil davon in die Sparbüchse des Finanzministers.
(Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0-Lizenz, Urheber: Henk Albert de Klerk)
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Im Einzelnen bedeutet dies, dass
die Erhöhung der Gehälter für Beamte der Besoldungsgruppen A 10
und A 11 um vier Monate und ab
Besoldungsgruppe A 12 um acht
Monate verschoben wird. Lediglich
bis einschließlich Besoldungsgruppe
A 9 wird das Tarifergebnis nicht nur
inhalts- sondern auch zeitgleich
übertragen. In wirtschaftlich guten
Zeiten wird ein Großteil der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt. Ein
Blick nach Rheinland-Pfalz oder
Bayern zeigt, dass man dort in der
Lage ist die Erhöhung zeitgleich zu
übernehmen und dementsprechend
seinen Beamten die erforderliche
Wertschätzung entgegenbringt.
Selbst DGB-Landesvize Gabriele
Frenzer-Wolf wies darauf hin, dass
die Beamten in den vergangenen
Jahren bereits eine Absenkung der
Eingangsbesoldung, eine Erhöhung
der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden und Abstriche bei der Beihilfe in
Kauf nehmen mussten. Dadurch
hätten sie einen "erheblichen Sparbeitrag" geleistet.
Angesichts von "Sparzwängen"
sprachen Ministerpräsident Winfried
Kretschmann (Grüne) und Finanz-
minister Nils Schmid (SPD) von einer fairen und sozial gerechten Lösung. Schließlich erhielten ja alle
Beamten bis zum Jahresende die
selbe Erhöhung wie die Angestellten. Außerdem wolle man ab diesem Jahr zusätzlich 30 Millionen für
den öffentlichen Dienst ausgeben.
Zum Beispiel für schnellere Beförderungen oder auch für ein Jobticket.
Angesicht der Beförderungsfluten
innerhalb der Polizei fehlt mir jedoch
der Glaube.
BBW-Chef Stich rechnete vor, dass
das Land in diesem und nächsten
Jahr 285 Millionen Euro durch die
Verschiebung einspart. Diese Mittel
würden dann ausgegeben, um das
"Klientel
von
Grün-Rot
zu
bedienen". Stich wies außerdem
darauf hin, dass der Beamtenbund
Bananensoftware
Von Michael Schöfer, DPolG Mannheim
Im Computer-Bereich spricht
man zuweilen von "Bananensoftware" - sie reift beim Kunden.
Will heißen: Das Programm wird
unausgereift ausgeliefert. Das
erinnert mich an die Zentrale
Zeitwirtschaft, der wir neuerdings
unterworfen sind. Auch die ZZW
ist unausgereift, dennoch hat
man sie auf die Polizei losgelassen.
In diesem Zusammenhang
gibt es übrigens eine gute
und eine schlechte Nachricht. Die gute zuerst: Man
arbeitet fieberhaft an der
Fehlerbereinigung.
Die
schlechte: Bis alles wie gewünscht funktioniert, kann
es noch ein Weilchen dauern.
Baden-Württemberg eine Klage vor
dem
Bundesverfassungsgericht
(BVG) prüfe. Allerdings wolle man
eine für Mai angekündigte Entscheidung des BVG zur Richterbesoldung abwarten - und dann vor diesem Hintergrund entscheiden. Die
Frage von Protestaktionen wird im
Landeshauptvorstand des Beamtenbundes diskutiert. Man müsse aber
immer ausloten, ob der Aufwand
lohne, wenn ohnehin keine Änderung zu erreichen sei.
Auch
aus
Oppositionskreisen
kommt harsche Kritik. Fraktionschef
Guido Wolf, Spitzenkandidat der
CDU für die Landtagswahl sagte: "Zwar konnten auch unter CDUgeführten Landesregierungen die
Tarifabschlüsse nicht immer eins zu
eins übernommen werden, aber das
passierte nur in wirtschaftlich
schlechten Zeiten und auch nur zeitverzögert." Den Beamten stehe in
Zeiten von Rekordsteuereinnahmen
und wirtschaftlichen Aufschwungs
aber eine faire Behandlung zu.
Ich persönlich bin heute schon auf
die Landtagswahlen im März 2016
gespannt. Hier wird sich zeigen, ob
die Beamtenschaft und hier auch
die Polizeibeamten, der Grün-Roten
Landesregierung auch so viel Wertschätzung entgegen bringen.
Wahrscheinlich liegt das Problem sogar weniger an der
Software selbst, sondern vielmehr an der Programmierung durch das Zentralprojekt. Insbesondere im Tarifbereich gibt es jedoch so viele grundlegende Fehler (im
Fußball würde man dazu "Stockfehler" sagen), dass es
wirklich besser gewesen wäre, man hätte das Ganze
erst einmal gründlich getestet.
Zwei Beispiele von vielen:
Stockfehler Nr. 1: Beschäftigte im Wechselschichtdienst
bekamen für Ostersonntag Feiertagsstunden von der
ZZW gutgeschrieben. Doch das ist falsch. Für einen
Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, gibt es nur den
Zeitzuschlag gemäß § 8
TV-L. Zeitzuschlag = Geld.
Es gibt KEINEN Freizeitausgleich. Der TV-L spricht
diesbezüglich explizit von
Feiertagen, die auf einen
Werktag fallen (vgl. § 6
Abs. 3 TV-L). Und Werktage sind Montag bis Samstag.
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Standpunkt Nr. 09 / 2015 - Seite 3 Fortsetzung von Seite 2
Außerdem: Weder der Ostersonntag noch der Pfingstsonntag sind gesetzliche Feiertage. Die Feiertagsregelung bezieht sich nur auf GESETZLICHE Feiertage.
Laut Feiertagsgesetz sind in Baden-Württemberg folgende Tage gesetzliche Feiertage:
•
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•
•
•
•
•
•
•
•
•
Treffen beispielsweise die Zeitzuschläge für Überstunden (30 %) und Sonntagsarbeit (25 %) aufeinander,
summieren sie sich. So ergeben die Zeitzuschläge für
Überstunden und für Sonntagsarbeit zusammen 55 Prozent. In der ZZW wurde freilich nur der Zeitzuschlag für
Überstunden faktorisiert, der für Sonntagsarbeit dagegen nicht.
Mit solchen Problemen muss man sich derzeit täglich
herumschlagen.
Neujahr
Erscheinungsfest (6. Januar)
Karfreitag
Ostermontag
1. Mai
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Allerheiligen (1. November)
Erster Weihnachtstag
Zweiter Weihnachtstag
Um Missverständnissen vorzubeugen noch zwei Bemerkungen zum Schluss:
OsterMONTAG und PfingstMONTAG fallen darunter,
aber nicht OsterSONNTAG und PfingstSONNTAG. Daher gibt es an Ostersonntag und Pfingstsonntag lediglich den normalen Zeitzuschlag für Sonntage (25 %).
Stockfehler Nr. 2: Bei der ZZW hat man die Faktorisierung der Zeitzuschläge als Standard gesetzt. Faktorisierung ist die Umwandlung von Geld (Zeitzuschläge) in
Zeit (Freizeitausgleich). Zeitzuschläge dürfen allerdings
NUR AUF ANTRAG DES BESCHÄFTIGTEN in Zeit
umgewandelt werden (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 4 TV-L). Die
automatische Faktorisierung widerspricht somit dem Tarifrecht. Wir sind uns hoffentlich einig, dass sich die Zeitwirtschaft nach dem Tarif- und Arbeitsrecht richten
muss - nicht umgekehrt, das Tarif- und Arbeitsrecht
nach der ZZW. Und um die Verwirrung komplett zu machen, wird nur ein Teil der Zeitzuschläge faktorisiert.
Erstens: Die vor Ort, also auf den Dienststellen, mit der
ZZW betrauten Kolleginnen und Kollegen nehme ich
von der Kritik ausdrücklich aus. Man bemüht sich dort
wirklich händeringend, die Probleme, die vom Zentralprojekt verursacht wurden, möglichst schnell zu beseitigen. Viele Fehler können aber nur vom Zentralprojekt
bereinigt werden, währenddessen ist man vor Ort den
Eigenheiten des Systems weitgehend hilflos ausgeliefert. Der Tarifbereich ist besonders heikel. Offenkundig
ist man höheren Orts kaum mit dem Tarifrecht vertraut,
deshalb ist manches dilettantisch umgesetzt worden
(siehe oben). Solche grundlegenden Fehler dürfen einfach nicht vorkommen.
Zweitens: Teilweise wurde meine harsche Kritik an der
ZZW kritisiert (siehe Standpunkt Nr. 08 / 2015 vom
13.04.2015). Zugegeben, man könnte manches milder
formulieren. Doch wenn man das Gefühl hat, den Beschäftigten werden vom Innenministerium ständig Knüppel zwischen die Beine geworfen, reißt einem irgendwann der Geduldsfaden. Und in diesem Zusammenhang ganz wichtig: Wenn wir über Missstände berichten, sind nicht wir schuld, sondern immer noch die Missstände. Man verwechsle also bitte nicht Ursache und
Wirkung.
Kein Ausschluss von Beförderungsverfahren nach Geldbuße im Disziplinarverfahren
Nachfolgenden Bericht übersandte uns unser ehemaliger Kreisgeschäftsführer und verdienter Ruheständler Wolfgang Rösch
Ein Beamter, gegen den im Disziplinarverfahren eine Geldbuße verhängt worden ist, darf nicht von
vornherein von Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden. Dies
entschied das Verwaltungsgericht
Mainz.
Ein Polizeioberkommissar hat sich
für eine Beförderung zum Polizeihauptkommissar beworben. Das
Land Rheinland-Pfalz erklärte ihm
gegenüber, dass seine Teilnahme
am Beförderungsverfahren wegen
einer gegen ihn im Disziplinarverfahren verhängten Geldbuße in
Höhe von 375,-- € (nach unerlaubter
Nutzung des dienstlichen Internetzugangs zu privaten Zwecken) nicht
in Betracht komme. Die Disziplinarmaßnahme unterliege einer Til-
gungsfrist von drei Jahren, während
der er von Beförderungen ausgenommen sei. Der Polizeibeamte
machte gerichtlich seine vorläufige
Einbeziehung in das anstehende
Beförderungsverfahren geltend. Das
Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt.
Es bestehe kein gesetzliches Beförderungsverbot bei einer nach dem
Disziplinargesetz des Landes verhängten Geldbuße. Deshalb sei es
unzulässig, den Antragsteller von
vornherein von einem Beförderungsverfahren
auszuschließen.
Erst bei der in diesem Rahmen zu
treffenden
Auswahlentscheidung
dürfe die noch nicht getilgte Geldbuße Berücksichtigung finden. Die Disziplinarmaßnahme könne dabei allerdings im Einzelfall ein solches
Gewicht erlangen, dass das Beförderungsbegehren am Ende erfolglos
bleibe. (Verwaltungsgericht Mainz,
Beschluss vom 25. März 2015, 4 L
98/15.MZ)
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Nebenverdienst Adieu
Von Günter Troschka, DPolG Mannheim
Verzichten müssen künftig zwei Vollzugsbeamte eines
Gefängnisses in NRW auf einen lukrativen Nebenverdienst. Das Ehepaar, betrieb neben der Arbeit einen
Erotik-Chat. Im September 2011 genehmigte die Leiterin der Justizvollzugsanstalt den beiden als Nebentätigkeit ein Internetportal zu betreiben. Dass es sich hierbei
um einen Erotikchat handelt, war jedoch nicht bekannt.
Dass die beiden ihren Chat nicht weiter führen dürfen,
ist jedoch keinen moralischen Bedenken geschuldet.
Vielmehr war es der Jahresgewinn von 80.000 Euro,
den der Chat einbringt.
Kein schlechter Nebenverdienst wie mir scheint. Fragt
sich nur, ob dieser von Dauer ist. Dieser Verdienst liegt
über dem Einkommen der beiden Beamten. Das Verwaltungsgericht Aachen urteilte jetzt, dass ab einem Nebenverdienst von mehr als 40 % des Einkommens eine
Vermutung dafür spreche, dass dienstliche Belange beeinträchtigt sind. Unabhängig von der Moral könnten
sich die Betroffenen auch "angreifbar” machen, wenn
ihre Tätigkeit in der Haftanstalt bekannt werde (Aktenzeichen 1K908/14 und 1 K 909/14).
Mit Strahlenkanone Fahrzeuge stoppen
Von Günter Troschka, DPolG Mannheim
Flucht vor der Polizeikontrolle mit
dem Pkw? Nicht mehr möglich dank
Strahlenkanone. Fahrzeug anvisiert,
abgedrückt und schon liegt das
Fahrzeug still, Der Motor streikt.
Was wie Science-Fiction klingt
kommt vielleicht schneller wie gedacht. Mit einer Art Strahlenwaffe
sollen Europas Polizeibeamte ausgestattet werden, wie die "Süddeutsche" berichtet. Gleich zwei Forschungsprojekte beschäftigen sich
mit dieser Aufgabe. Führend ist das
Programm SAVELEC (Safe control
of non cooperative vehicles through
electromagnetic means) Polizeibehörden aus sechs Ländern arbeiten
mit Forschungsinstituten und Elektronikspezialisten zusammen. Ziel
ist, dass ein starker elektromagnetischer Impuls die Fahrzeugelektronik
der Autos blockiert oder sogar zerstört. Ferner experimentiert man mit
Mikrowellen, die auf die Motorsteuerung den gleichen Effekt haben sollen. 2016 sollen die ersten Prototy-
pen kommen. Hierfür wurden rund
4,3 Millionen Euro zur Verfügung
gestellt. Ein Großteil stammt aus
den Kassen der Europäischen Kommission.
Die Technik ist aus der Medizin bekannt und wird dort im MRT (Magnetresonanztomograf) eingesetzt.
Die Reichweite der Waffe soll mehrere Meter betragen.
Fortsetzung auf Seite 5
Standpunkt Nr. 09 / 2015 - Seite 5 Fortsetzung von Seite 4
Dass die Bestrahlung eine weitaus
höhere Leistung wie die im medizinischen Bereich aufweist, verraten die
Experten nicht.
In Deutschland beteiligen sich u.a.
Fachleute des LKA Sachsen-Anhalt
an SAVALEC. Laut Bundesregierung besteht "grundsätzlich ein Interesse für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung, entsprechende
Systeme zum Anhalten von 'nicht
kooperativen Fahrzeugen' zu entwickeln", wie es in einer parlamentarischen Anfrage zu lesen ist. Mit diesen Fahrzeugen waren ursprünglich
Fluchtwagen von Terroristen gemeint. Die Projektplaner gehen aber
zwischenzeitlich davon aus, dass
die neue Technologien einen Nutzen für die Polizei bei ihrer täglichen
Arbeit bringt.
Zweifel entstehen laut ADAC an der
Genauigkeit solch eines "Strahlenangriffes". Es stellt sich die Frage
was passiert, wenn ein unbeteiligtes
Fahrzeug getroffen wird. Ferner ist
noch die Auswirkung der Strahlung
auf den Fahrzeugführer und eventuellen weiteren Insassen unklar.
Auch hat man erkannt, dass die
Strahlung nicht nur die Motorelektronik, sondern auch andere Bauteile
des Autos angreift - zum Beispiel
den Airbag, der dann plötzlich während der Fahrt zündet.
Zukunftsmusik ist diese Strahlenka-
none nicht mehr. Die süddeutsche
Firma Diehl Defence bietet dieses
Gerät bereits an. Im wesentlichen
besteht dieses Gerät aus zwei Antennen die im Kofferraum eines
großen Fahrzeuges Platz finden.
Per Knopfdruck sendet das Gerät
einen Impuls der vorbeifahrende
Fahrzeuge stoppt. Laut Firma reicht
die Strahlung 15 Meter weit und
lässt sich so genau ausrichten, dass
nur die Elektronik des Motors gestört wird. Die Insassen oder andere
Fahrzeugbauteile würden nicht angegriffen. Dies habe man an verschiedenen Fahrzeugen ausprobiert. Für die Zukunft plant man dort
einen Anhänger der als elektromagnetische Straßensperre die Polizei
bei Kontrollen unterstützen soll.
Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden
Von Herbert Adam, DPolG Mannheim
Kein Chaos wenn der Notfall
eintritt – Ein Ordner für den Notfall - Teil XII
Ein Thema, das nicht nur ältere
Menschen betrifft
Zur Erinnerung: Wir hatten uns im
zweiten Unterabschnitt des Notfallordners mit den Versicherungen beschäftigt. Dabei hatten wir festgehalten, dass wir unser bisheriges System der Verwahrung der Unterlagen
beibehalten können. Im Notfallordner sind knappe Angaben ausreichend. Allerdings hatten wir darauf hingewiesen,
dass es für manche Versicherungen so gut wie keine weiteren Unterlagen gibt. Deshalb sind hier die Angaben im
Notfallordner detaillierter.
Wir haben das am Beispiel der Sterbeversicherung deut-
lich gemacht. In vielen Fällen wird es ausreichend sein,
wenn Sie im Notfallordner notieren:
1.5
1.5.1
Unfallversicherung
Vertrag 1
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsscheinnummer
Unterlagen befinden sich
Sonstiges
ABC-Versicherung
123456 - 8
Ordner Versicherungen im
Schreibtisch
Unfall nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden der
Versicherung melden
Sie sehen also, Sie brauchen Ihr bisheriges Ordnungssystem nicht aufgeben., nur ergänzen. Wird fortgesetzt.
Termine
Polizeipensionäre Mannheim
20.05.2015, 14.30 Uhr, PSV-Clubhaus, Monatstreff
Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Heidelberg
Neue aktuelle Veranstaltungshinweise liegen noch nicht vor
Seniorenkreisverband im öffentlichen Dienst Wiesloch
28.05.2015, 17.00 Uhr, gesellige Zusammenkunft im Biergarten, Gasthof Bären, Leimen, Rathausstr. 20 (bei
schlechten Wetter im Gasthof)
Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Mannheim und Schwetzingen
Bei der Versammlung am 16.04.2015 haben die Mitglieder und der Vorstand beschlossen, die Seniorenkreisverbände Mannheim und Schwetzingen wieder zu trennen. Den kommissarischen Vorsitz übernimmt der alte Vorsitzenden Peter Frank. Den kommissarischen Vorsitz des Seniorenverbandes Mannheim übernimmt bis zur Neuwahl
ab dem 01.07.2015 Herbert Adam. Die Wahl findet am
16.07.2015, 14.30 Uhr, im Rahmen einer Hauptversammlung im Bürgerhaus Neckarstadt-West, Lutherstr. 15 - 17,
in Mannheim statt.
Für den neuen/alten Seniorenkreis finden keine Neuwahlen statt, da der bisherige Vorsitzende ja bereits von der
Versammlung gewählt wurde. Der Verband wird ebenfalls am 01.07.2015 wieder eigenständig sein.
Die neuen Termine für Schwetzingen sind noch nicht bekannt.
Standpunkt Nr. 09 / 2015 - Seite 6 -
Geschichte(n) und Erinnerungen an die Mannheimer Polizei
Zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder
Die A-Schicht des 1. Reviers 1968 oder 1969
Das heutige Foto stammt aus dem Album von Polizeihauptkommissar a. D. Dieter Rudolf. Er hat seine Sammlung
im Dienst entstandener Fotos an Polizeihauptmeister a. D. Norbert Leidig abgegeben. Der hat sie mit Einverständ nis von Dieter Rudolf an uns übermittelt. Von der Zusammensetzung der Kollegen der A-Schicht des 1. Reviers
(heute Polizeirevier Mannheim-Innenstadt) dürfte das Bild während eines Betriebsausfluges wahrscheinlich 1968
entstanden sein.
Die Namen der Kollegen (Frauen bei der Schutzpolizei gab es damals noch nicht) von rechts: Dienstgruppenführer
Hermann Steinmann, Karl (Charly) Diener. Hanspeter Handwerker, Oskar Buschbacher, Friedhelm Oechsler, Horst
Albrecht, Bernd Striebel, Erich (Doc) Menold, Günther Ochs und der Kollege Kuske ganz links.
Dieter Rudolf fehlt auf dem Bild. Wahrscheinlich war er der Fotograf. Wir freuen uns, dass er uns diese Bilder über lassen hat und sie somit auch den nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen.
Impressum
Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz
Herausgeber: DPolG-Kreisverband Mannheim
V. i. S. d. P.: Walter Krech - DPolG, Polizeipräsidium Mannheim, L6,1, 68161 Mannheim,
Telefon: (0621) 1687-210
E-Mail: [email protected] Internet: www.dpolg-mannheim.de
Redaktionsteam: Herbert Adam, Walter Krech, Dirk Neitzke, Michael Schöfer, Günter Troschka. Bilder, soweit nicht anders genannt, DPolG Mannheim. Graphische Unterstützung: Armin
Süss.
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