Anerkennung als Wildtierschützer – Übergangsbestimmung

Datum: 23.04.2015
Aktenzeichen: ____-___
Anerkennung als Wildtierschützer – Übergangsbestimmung
Antrag vom ___.___.___
Sehr geehrter Herr / Frau _____,
nach § 48 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) werden Sie mit sofortiger
Wirkung als Wildtierschützer für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk _________ anerkannt.
Die Anerkennung wird bis 01.04.2017 befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs
erteilt.
Für diese Entscheidung wird eine Gebühr in Höhe von _____ € festgesetzt. Die Gebühr ist
innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Schreibens unter Angabe des
Buchungszeichens Nr. __________ an die Kreiskasse ___________ zu überweisen.
Begründung:
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Wildtierschützer sind in § 48 Abs. 2 JWMG
genannt.
Bei Personen, die nach der bisher geltenden Rechtslage als Jagdaufseher anerkannt sind,
können Anerkennungen als Wildtierschützer ausgesprochen werden, wenn davon auszugehen ist, dass die seinerzeit angenommenen Voraussetzungen (fachliche / persönliche
Eignung) weiter vorliegen und die nach JWMG erforderlichen Voraussetzungen vorliegen
oder ihr Vorliegen durch eine Auflage sichergestellt ist.
Derzeit kann die nach JWMG erforderliche ergänzende Qualifikation noch nicht erworben
werden, da noch keine entsprechenden Kurse angeboten werden. Die Anerkennung wurde
deshalb bis 01.04.2017 befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt.
Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung des Landkreises
vom ______ Nr. _________.
Datum, Stempel , Unterschrift
Untere Jagdbehörde