Datum: 23.04.2015 Aktenzeichen: ____-___ Anerkennung als Wildtierschützer – Übergangsbestimmung Antrag vom ___.___.___ Sehr geehrter Herr / Frau _____, nach § 48 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) werden Sie mit sofortiger Wirkung als Wildtierschützer für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk _________ anerkannt. Die Anerkennung wird bis 01.04.2017 befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Für diese Entscheidung wird eine Gebühr in Höhe von _____ € festgesetzt. Die Gebühr ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Schreibens unter Angabe des Buchungszeichens Nr. __________ an die Kreiskasse ___________ zu überweisen. Begründung: Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Wildtierschützer sind in § 48 Abs. 2 JWMG genannt. Bei Personen, die nach der bisher geltenden Rechtslage als Jagdaufseher anerkannt sind, können Anerkennungen als Wildtierschützer ausgesprochen werden, wenn davon auszugehen ist, dass die seinerzeit angenommenen Voraussetzungen (fachliche / persönliche Eignung) weiter vorliegen und die nach JWMG erforderlichen Voraussetzungen vorliegen oder ihr Vorliegen durch eine Auflage sichergestellt ist. Derzeit kann die nach JWMG erforderliche ergänzende Qualifikation noch nicht erworben werden, da noch keine entsprechenden Kurse angeboten werden. Die Anerkennung wurde deshalb bis 01.04.2017 befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung des Landkreises vom ______ Nr. _________. Datum, Stempel , Unterschrift Untere Jagdbehörde
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