Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Allmendingen – vertreten durch den Gemeinderat – lädt die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Allmendingen gemäß Beschlussfassung im Gemeinderat am 17.02.2016 zur 2. Jagdgenossenschaftsversammlung am Mittwoch, 16. März 2016 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus ein. Saalöffnung und Registrierung der Jagdgenossen erfolgt ab 19 Uhr. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Jagdvorstand mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 2. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen 3. Jagdverpachtung 2016 bis 2022: Verpachtung an neue Pächter 4. Verschiedenes Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet satzungsgemäß zur Neuverpachtung der Jagdbezirke zum 01.04.2016 statt. Jagdgenossen im Sinne des § 9 Bundesjagdgesetz sind Eigentümer an Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Ausgenommen hiervon sind Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf. Dies gilt vor allem für befriedete Bezirke nach § 13 des Jagdund Wildtiermanagementgesetzes – JWMG - (früher Landesjagdgesetz). Es werden also alle Grundstückseigentümer angesprochen, deren Grundflächen sich auf den Gemarkungen der Gemeinde Allmendingen befinden, jedoch nicht innerhalb von bewohnten Bezirken. Außerdem ist zu beachten, dass Eigenjagdbezirke nicht zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Als Eigenjagdbezirke nach § 10 JWMG gelten zusammenhängende Grundflächen eines Eigentümers, deren Gesamtfläche mindestens 75 ha beträgt. Diese Flächen müssen bejagbar sein. Für die Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung gilt satzungsgemäß folgendes: Der Jagdgenosse kann seine Stimme persönlich oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter abgeben. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Sind also für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Eine Vollmacht ist dieser Bekanntmachung beigefügt. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft wurden in einem Verzeichnis (Jagdkataster) unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk erfasst. Dieses Jagdkataster wurde zu dieser Jagdgenossenschaftsversammlung neu fortgeschrieben. Abstimmen kann der Jagdgenosse nur mit der Fläche, mit der er im Jagdkataster eingetragen ist. Allmendingen, 26.02.2016 Für den Jagdvorstand R. Rewitz Bürgermeister Jagdgenossenschaftsversammlung Allmendingen Eigentümer (Jagdgenosse) Name(n): __________________________________ Name(n): __________________________________ Wohnort __________________________________ Geburtsdatum _______________ VOLLMACHT Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir Herrn/Frau __________________________________ Wohnort __________________________________ meine Interessen bei der Jagdgenossenschaftsversammlung Allmendingen wahrzunehmen. Ort: __________________________________ Datum: __________________________________ Unterschrift(en): __________________________________
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