Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Der

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Allmendingen – vertreten durch den
Gemeinderat – lädt die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
Allmendingen gemäß Beschlussfassung im Gemeinderat am 17.02.2016 zur 2.
Jagdgenossenschaftsversammlung
am Mittwoch, 16. März 2016 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus ein.
Saalöffnung und Registrierung der Jagdgenossen erfolgt ab 19 Uhr. Die
Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Jagdvorstand mit Feststellung der form- und fristgerechten
Einladung
2. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie
gehaltenen Flächen
3. Jagdverpachtung 2016 bis 2022: Verpachtung an neue Pächter
4. Verschiedenes
Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet satzungsgemäß zur Neuverpachtung
der Jagdbezirke zum 01.04.2016 statt.
Jagdgenossen im Sinne des § 9 Bundesjagdgesetz sind Eigentümer an
Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Ausgenommen
hiervon sind Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf. Dies gilt
vor
allem
für
befriedete
Bezirke
nach
§
13
des
Jagdund
Wildtiermanagementgesetzes – JWMG - (früher Landesjagdgesetz). Es werden also
alle Grundstückseigentümer angesprochen, deren Grundflächen sich auf den
Gemarkungen der Gemeinde Allmendingen befinden, jedoch nicht innerhalb von
bewohnten Bezirken.
Außerdem ist zu beachten, dass Eigenjagdbezirke nicht zu einem
gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Als Eigenjagdbezirke nach § 10 JWMG
gelten zusammenhängende Grundflächen eines Eigentümers, deren Gesamtfläche
mindestens 75 ha beträgt. Diese Flächen müssen bejagbar sein. Für die
Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung gilt satzungsgemäß folgendes:
Der Jagdgenosse kann seine Stimme persönlich oder durch einen mit schriftlicher
Vollmacht
versehenen
Vertreter
abgeben.
Miteigentümer
oder
Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, die nicht
einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Sind also für Grundflächen
mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der
Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei
Eheleuten. Eine Vollmacht ist dieser Bekanntmachung beigefügt.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden
und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundfläche.
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft wurden in einem Verzeichnis (Jagdkataster)
unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk
erfasst. Dieses Jagdkataster wurde zu dieser Jagdgenossenschaftsversammlung
neu fortgeschrieben. Abstimmen kann der Jagdgenosse nur mit der Fläche, mit der
er im Jagdkataster eingetragen ist.
Allmendingen, 26.02.2016
Für den Jagdvorstand
R. Rewitz
Bürgermeister
Jagdgenossenschaftsversammlung
Allmendingen
Eigentümer (Jagdgenosse)
Name(n): __________________________________
Name(n): __________________________________
Wohnort __________________________________
Geburtsdatum _______________
VOLLMACHT
Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir
Herrn/Frau __________________________________
Wohnort __________________________________
meine Interessen bei der Jagdgenossenschaftsversammlung
Allmendingen wahrzunehmen.
Ort: __________________________________
Datum: __________________________________
Unterschrift(en): __________________________________