SPD-Fraktion des Rates der Stadt Friesoythe Renate Geuter, Fraktionsvorsitzende Nelkenstrasse 28, 26169 Friesoythe-Markhausen Friesoythe, 1.4.2015 Stadt Friesoythe Herrn Bürgermeister Sven Stratmann zur Weiterleitung an den Rat der Stadt Friesoythe Antrag der SPD-Fraktion an den Rat der Stadt Friesoythe: Streichung der Selbstnutzungsklausel und der Nachforderungsvorgabe bei den Grundstückspreisen für den Bebauungsplan „Nördlich Thüler Kirchstraße II“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die SPD-Fraktion beantragt, die Selbstnutzungsklausel aus den Grundstücksverkaufsbedingungen des Bebauungsplans 182 „Nördlich Thüler Kirchstr.II“ (Ratsbeschluss vom 10. Oktober 2011) in der beschlossenen Formulierung zu streichen: „Selbstnutzungsklausel Vollstreckungsunterwerfungsklausel bezügl. des Nachforderungsbetrages In dem abzuschließenden Grundstückskaufvertrag hat sich der Erwerber zu verpflichten, das auf dem erworbenen Grundstück errichtete Wohnhaus für die Dauer von 10 Jahren überwiegend selbst zu nutzen. Die Selbstnutzungspflicht beträgt 10 Jahre ab Datum des Grundstückskaufvertrages. Zur Absicherung wird der Nachzahlungsbetrag durch eine Sicherungshypothek im Grundbuch gesichert. In dem abzuschließenden Grundstückskaufvertrag hat sich der Käufer bezüglich des Nachforderungsbetrages (Selbstnutzungsklausel) der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Urkunde in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen. Der Notar ist berechtigt, der Stadt Friesoythe jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde auf Kosten des Käufers zu erteilen, und zwar ohne Nachweis der Fälligkeit oder sonstiger Tatsachen. In Härtefällen kann auf Antrag über die Zahlung des Nachzahlungsbetrages entschieden werden.“ Die SPD-Fraktion beantragt, den Beschluss entsprechend der Verkaufsbedingungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 137 „Entlastungsstraße I/Galgenberg neu zu beschließen. „Die städtischen Baugrundstücke aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 182 „Nördlich Thüler Kirchstr.II“ sollen zu einem Grundstückskaufpreis von vollerschlossen 56,00€/qm veräußert werden. Das Angebot richtet sich an Familien und wird grundsätzlich mit einer Eigennutzung von 10 Jahren verbunden.“ Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkaufsbedingungen für noch zum Verkauf zur Verfügung stehende Baugrundstücke in anderen Bebauungsplangebieten zu überprüfen. Soweit dort noch ähnliche Verkaufsbedingungen mit einer Selbstnutzungsklausel und Nachforderungsvorgaben existieren, sind diese dem Rat ebenfalls zur Überprüfung vorzulegen. Begründung: Die Vollstreckungsunterwerfungsklausel kann und wird zur Folge haben, dass junge Familien vom Kauf eines Grundstückes abgeschreckt werden, weil die Finanzierungsbedingungen sich für diese deutlich verschlechtern. In der heutigen Zeit kann niemand vollständig abschätzen, ob er auf Grund veränderter Arbeitsbedingungen einen Wohnortswechsel vornehmen muss. Ein Ziel der Stadt Friesoythe muss es sein, junge Familien in den Ortschaften anzusiedeln, damit die vorhandenen Infrastrukturen erhalten bleiben können. Bei einer Überalterung der Bevölkerung in den Ortschaften werden traditionelle Infrastrukturen in Frage gestellt und schrumpfen. Dieser Vorgang ist auch in Gemeinden Niedersachsens schon im vollen Gange. Bei den Grundstücken in dem o.g. Baugebiet ist bis heute nur eine sehr zurückhaltende Nachfrage festzustellen. Es muss im Interesse der Stadt Friesoythe sein, die Verkaufsbedingungen für die Bauplätze in Thüle so zu gestalten, dass sie für potenzielle Bewerber attraktiv und nicht abschreckend wirken. Soweit es in anderen Bebauungsplangebieten in der Stadt Friesoythe noch ähnliche Verkaufsbedingungen gibt, sollte der Rat der Stadt Friesoythe diese ebenfalls überprüfen und ggf. anpassen. Mit freundlichen Grüßen Renate Geuter Fraktionsvorsitzende
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