Antrag: Streichung der Selbstnutzungsklausel und der

SPD-Fraktion des Rates der Stadt Friesoythe
Renate Geuter, Fraktionsvorsitzende
Nelkenstrasse 28, 26169 Friesoythe-Markhausen
Friesoythe, 1.4.2015
Stadt Friesoythe
Herrn Bürgermeister Sven Stratmann
zur Weiterleitung an den Rat der Stadt Friesoythe
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat der Stadt Friesoythe:
Streichung der Selbstnutzungsklausel und der Nachforderungsvorgabe bei den
Grundstückspreisen für den Bebauungsplan „Nördlich Thüler Kirchstraße II“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion beantragt, die Selbstnutzungsklausel aus den
Grundstücksverkaufsbedingungen des Bebauungsplans 182 „Nördlich Thüler
Kirchstr.II“ (Ratsbeschluss vom 10. Oktober 2011) in der beschlossenen
Formulierung zu streichen:
„Selbstnutzungsklausel
Vollstreckungsunterwerfungsklausel
bezügl. des Nachforderungsbetrages
In dem abzuschließenden Grundstückskaufvertrag hat sich der Erwerber zu verpflichten, das
auf dem erworbenen Grundstück errichtete Wohnhaus für die Dauer von 10 Jahren
überwiegend selbst zu nutzen. Die Selbstnutzungspflicht beträgt 10 Jahre ab Datum des
Grundstückskaufvertrages.
Zur Absicherung wird der Nachzahlungsbetrag durch eine Sicherungshypothek im
Grundbuch gesichert.
In dem abzuschließenden Grundstückskaufvertrag hat sich der Käufer bezüglich des
Nachforderungsbetrages (Selbstnutzungsklausel) der sofortigen Zwangsvollstreckung aus
der Urkunde in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen. Der Notar ist berechtigt, der Stadt
Friesoythe jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde auf Kosten des Käufers zu
erteilen, und zwar ohne Nachweis der Fälligkeit oder sonstiger Tatsachen.
In Härtefällen kann auf Antrag über die Zahlung des Nachzahlungsbetrages entschieden
werden.“
Die SPD-Fraktion beantragt, den Beschluss entsprechend der
Verkaufsbedingungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 137
„Entlastungsstraße I/Galgenberg neu zu beschließen.
„Die städtischen Baugrundstücke aus dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 182 „Nördlich Thüler Kirchstr.II“ sollen zu
einem Grundstückskaufpreis von vollerschlossen 56,00€/qm
veräußert werden. Das Angebot richtet sich an Familien und wird
grundsätzlich mit einer Eigennutzung von 10 Jahren verbunden.“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkaufsbedingungen für noch
zum Verkauf zur Verfügung stehende Baugrundstücke in anderen
Bebauungsplangebieten zu überprüfen. Soweit dort noch ähnliche
Verkaufsbedingungen mit einer Selbstnutzungsklausel und
Nachforderungsvorgaben existieren, sind diese dem Rat ebenfalls
zur Überprüfung vorzulegen.
Begründung:
Die Vollstreckungsunterwerfungsklausel kann und wird zur Folge haben, dass junge
Familien vom Kauf eines Grundstückes abgeschreckt werden, weil die
Finanzierungsbedingungen sich für diese deutlich verschlechtern. In der heutigen
Zeit kann niemand vollständig abschätzen, ob er auf Grund veränderter
Arbeitsbedingungen einen Wohnortswechsel vornehmen muss.
Ein Ziel der Stadt Friesoythe muss es sein, junge Familien in den Ortschaften
anzusiedeln, damit die vorhandenen Infrastrukturen erhalten bleiben können. Bei
einer Überalterung der Bevölkerung in den Ortschaften werden traditionelle
Infrastrukturen in Frage gestellt und schrumpfen. Dieser Vorgang ist auch in
Gemeinden Niedersachsens schon im vollen Gange. Bei den Grundstücken in dem
o.g. Baugebiet ist bis heute nur eine sehr zurückhaltende Nachfrage festzustellen.
Es muss im Interesse der Stadt Friesoythe sein, die Verkaufsbedingungen für die
Bauplätze in Thüle so zu gestalten, dass sie für potenzielle Bewerber attraktiv und
nicht abschreckend wirken.
Soweit es in anderen Bebauungsplangebieten in der Stadt Friesoythe noch ähnliche
Verkaufsbedingungen gibt, sollte der Rat der Stadt Friesoythe diese ebenfalls
überprüfen und ggf. anpassen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Geuter
Fraktionsvorsitzende