Diese Vorlage schafft vor allem sehr viele Verlierer

Berner
Nr. 3 2015
Nr. 3KMU
• März
20151
Aktuell
Die Zeitschrift für innovative Unternehmen
Inhalt
Erbschaftssteuer-Initiative
1
Diese Vorlage schafft
vor allem Verlierer
3Editorial
Wir haben es in der Hand –
wenn wir nur wollen
Billag-Mediensteuer
5
Immer neue Steuern und
Abgaben – Jetzt reicht es!
Vernehmlassung
7
Der Richtplan 2030 muss
überarbeitet werden
Vorschau
9
KMU Frauen Bern:
Frühlingsanlass
1 Klimaschutz
1
Energiesparen im Umfang
von 3500 Haushalten
3 Aktuell
1
Ja zur Schweiz –
hier kaufe ich ein
7 Informationen aus dem Verband
1
Zwei starke Teams
für starke Verbände
9 Agenda
1
Gewerbeausstellungen
Anzeige
Abstimmung vom 14. Juni: Die Erbschaftssteuer-Initiative
Diese Vorlage schafft vor
allem sehr viele Verlierer
Unter dem Gütesiegel der «Gerechtigkeit» sollen nach dem
Willen von EVP, linken Parteien und Gewerkschaften Erbschaften und Schenkungen mit einem Satz von 20 Prozent besteuert werden. Damit würde vielen Familienbetrieben und tausenden von Arbeitsplätzen das Grab geschaufelt.
Autor: Hubert Wili
National- und Ständerat haben klar
Nein zu einer nationalen Erbschaftssteuer gesagt, sodass das Begehren am
14. Juni zur Abstimmung gelangt. Die
Initiative belastet vor allem Familienunternehmen bei der Nachfolgeregelung schwer. Zehntausende dieser
Unternehmen sind in ihrem Bestand
bedroht – und damit auch ihre Arbeitsplätze.
Denn wenn 20 Prozent des Unternehmenswerts (der über der Freigrenze liegt) von den Erben für die Bezahlung der hohen Steuer zur Verfügung
gestellt werden müssen, fehlt das
Geld anderswo im Betrieb. Wo keine
flüssigen Mittel vorhanden sind,
müssen Darlehen aufgenommen oder
Unternehmensteile verkauft werden.
Nötige Innovationen bleiben aus und
Arbeitsplätze können nicht erhalten,
geschweige denn geschaffen werden.
Die Vorlage schafft also vor allem sehr
viele Verlierer.
Viele Fragen bleiben offen
Schweizer Unternehmen brauchen
dringend Rechtssicherheit. Da die
­Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» viele Fragen offen
lässt, muss das Parlament nach einer
allfälligen Annahme erst noch ein
(Fortsetzung Seite 4)
2
Berner KMU Nr. 3 2015
Berner KMU Nr. 3 2015
3
Editorial
Wir haben es in der Hand...
Toni Lenz
Der Gewerbeverband Berner KMU hat in Zusammenarbeit mit
dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv die amtierenden
National- und Ständeräte einem KMU-Rating unterzogen. Dabei
wurden 215 KMU-relevante Abstimmungen zu 169 unterschiedlichen Themen analysiert und ein sogenannter Gewerbefreundlichkeits-Index erstellt.
Uns interessieren natürlich die Vertreterinnen und Vertreter des
Kantons Bern (die Tabelle ist unter www.wählt-kmu.ch ersichtlich) und wir danken denjenigen Persönlichkeiten, welche sich für
unsere Anliegen eingesetzt haben und weiterhin einsetzen
werden.
Der Index zeigt aber auch in aller Deutlichkeit, dass es leider nicht mehr selbstverständlich ist,
dass sich die Berner Vertreterinnen und Vertreter in der Grossen Kammer für die Anliegen des
Wirtschaftsmotors, also der KMU einsetzen. Haben es in der Legislatur von 2007 bis 2010 noch
knapp 54 Prozent der Bernischen Nationalrätinnen und Nationalräte unter die ersten 100 geschafft,
waren es in der laufenden Legislatur 2011 bis 2014 noch gerade 48 Prozent.
Diesen Trend gilt es zu stoppen und dazu brauchen wir Sie!
Auch wenn die nächsten National- und Ständeratswahlen «erst» am 18. Oktober dieses Jahres
stattfinden, befinden wir uns bereits mitten im Wahlkampf. Schon jetzt gilt es, die gewerbefreundlichen Kandidierenden kennenzulernen und deren Namen im persönlichen Umfeld bekannt zu
machen. Nutzen Sie die kommenden Gelegenheiten, den Kandidatinnen und Kandidaten auf den
Zahn zu fühlen.
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden, Ihre Familien und Ihre Freunde bereits jetzt auf die kommenden Wahlen und machen Sie ihnen deutlich, dass gewerbefreundliche Parlamentarierinnen und
Parlamentarier viel dazu beitragen können, dass die Rahmenbedingungen der KMU-Betriebe
mindestens nicht schlechter, hoffentlich sogar besser werden.
«Berner KMU Aktuell» Nr. 3 2015
Auflage: 16 710 Expl. (notariell beglaubigt)
Erscheint zwölfmal jährlich
ISSN 2296-8318
Redaktion
Hubert Wili, Postfach 1314, 3401 Burgdorf,
Tel. 034 420 65 65, Fax 034 423 07 32
[email protected]
Werbung/Inserate
Stämpfli AG, Inseratemanagement
Wölflistrasse 1, Postfach, 3001 Bern,
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Druck und Spedition
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Wölflistrasse 1, Postfach, 3001 Bern,
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Administration/Adressmutationen
Berner KMU, Postfach 1314, 3401 Burgdorf,
Tel. 034 420 65 65, Fax 034 423 07 32,
[email protected]
Wir halten Sie auf dem Laufenden und fühlen für Sie den Kandidierenden auf den Zahn.
Verfolgen Sie in den nächsten Monaten unsere Empfehlungen auf www.wählt-kmu.ch!
PS:
Wussten Sie schon, dass Ständerat Werner Luginbühl im genannten Index der kleinen Kammer auf
Rang 14 gelandet ist, Ständerat Hans Stöckli jedoch lediglich auf Rang 33 (von 46).
… wenn wir nur wollen!
4
Berner KMU Nr. 3 2015
Abstimmung vom 14. Juni: Die Erbschaftssteuer-Initiative
Sollte die Erbschaftssteuer-Initiative
angenommen werden, droht bei der
Betriebsübergabe Ungemach.
(Fortsetzung von Seite 1)
Ausführungsgesetz erlassen. Bis dahin werden noch Jahre vergehen. Die
Initiative ist allein schon wegen dieser langen Zeit der Unsicherheit und
wegen ihrer Rückwirkung für Schenkungen auf 2012 abzulehnen.
AHV benötigt eine
bessere Lösung
Soll den Empfängern von
Stipendien ein minimaler
Lebensstandard gewährleistet werden müssen?
Auch für die AHV bietet die Vorlage
keine langfristige Lösung – trotz des
verlockenden Titels. Die Beiträge aus
der Initiative sind viel zu niedrig, als
dass die drohenden Finanzierungslöcher gestopft werden könnten. Weitere Massnahmen sind auf alle Fälle nötig. Die AHV krankt an strukturellen
Problemen, die mit einer grundlegenden Reform behoben werden müssen.
Schliesslich torpediert die Initiative auch den Föderalismus. Gegen ihren Willen wird den Kantonen eine
Steuerkompetenz entzogen und dem
Bund übertragen. Die meisten Kantone haben die Erbschaftssteuer für di-
rekte Nachkommen per Volksentscheid abgeschafft. Nun soll sie
wieder eingeführt werden. Dafür gibt
es keinen schlüssigen Grund.
Die Kantone und ihre Stimmbevölkerung sollen auch in Zukunft entscheiden können, ob, wie hoch und
wen sie mit einer Erbschaftssteuer belasten wollen. Der Bund soll sich hier
nicht einmischen.
Die Initiative verdient an der Urne
deshalb ein klares Nein. Berner KMU
wird anlässlich der Sitzung der Gewerbekammer vom 29. April die Parole fassen; deren Ausgang dürfte allerdings sehr deutlich ausfallen.
Erhebung untermauert
die Befürchtungen
Im Hinblick auf die Volksabstimmung
über die Erbschaftssteuer-Initiative
führte die Stiftung KMU Next Ende
2013 eine repräsentative Umfrage
durch. Daraus geht unmissverständlich hervor, dass die Initiative eine
ernsthafte Bedrohung für die Nachfolgeregelung von kleinen und mittleren Unternehmen darstellt. «Mehrere
hunderttausend Arbeitsplätze in der
Schweiz wären direkt betroffen», lautet das Ergebnis.
Die Zahl der KMU wird auf rund
300 000 geschätzt, welche über zwei
Millionen Arbeitsplätze (dies sind
zwei Drittel aller inländischen Arbeitsplätze) zur Verfügung stellen. 78
Prozent der Betriebe sind in Familienbesitz und über die Hälfte aller KMU
streben eine familieninterne Nachfolge an.
Die Umfrage zeigt, dass rund 80
Prozent aller Befragten eine 20prozentige Erbschaftssteuer aus eigenen
Mitteln nicht bezahlen könnten.
Und: Bei Annahme der Initiative sehen mehr als zwei Drittel der Befragten eine akute Gefährdung der Unternehmensnachfolge und somit die
Sicherung des Fortbestandes ihrer
Unternehmung. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
Stipendien-Initiative und Fortpflanzungsmedizin
Ebenfalls am 14. Juni kommen zwei für das Gewerbe kaum relevante Vorlagen
zur Abstimmung. Die Stipendien-Initiative will die kantonalen Unterschiede
bei den Stipendien zum Verschwinden bringen. Der Bund hätte inskünftig die
Höhe festzulegen, wobei die Initiative einen «minimalen Lebensstandard»
verlangt. Die Studentenschaften sprechen von jährlich 25 000 Franken für
Ausbildungs- und Lebenskosten.
Die Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin im Humanbereich
beauftragt den Bund, Vorschriften über den Umgang mit menschlichem
Keim- und Erbgut zu erlassen. Dabei steht der Schutz der Menschenwürde,
der Persönlichkeit und der Familie im Vordergrund. Zu beachten ist
insbesondere folgender Grundsatz: «Die Verfahren der medizinisch
unterstützten Fortpflanzung dürfen nur angewendet werden, wenn die
Unfruchtbarkeit oder die Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit
nicht anders behoben werden kann, nicht aber um beim Kind bestimmte
Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben».
Berner KMU Nr. 3 2015
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Abstimmung vom 14. Juni: Die Billag-Medienabgabe
Die mediale Grossmacht SRG
versucht sich im Kampf um
Billag-Gelder durchzusetzen.
Immer neue Steuern und
Abgaben – Jetzt reicht es!
Das Gewerbe hat Stärke bewiesen: Mit über 91 000 Unterschriften kommt das Referendum gegen die Billag-Mediensteuer zustande. Am 14. Juni besteht die Möglichkeit, die neue
Steuer abzulehnen. Das Gewerbe kann die Chance packen.
Medienministerin Doris Leuthard
wollte die Billag-Mediensteuer am
Volk vorbeischummeln und eine Abstimmung umgehen. Im Parlament
wagten sich viele Politiker nicht, gegen die Abzockerei des mächtigen
Staatsfernsehens aufzumucksen.
Trotzdem hat das Gewerbe die notwendigen Unterschriften innert kürzester Zeit zusammengebracht. Mit
diesen Argumenten soll das neue Radio- und TV-Gesetz, welches die Billag-Mediensteuer enthält, bachab geschickt werden:
• Nein zur Abzockerei mit einer weiteren neuen Steuer.
• Nein zu einer bereits heute viel zu
teuren SRG, die künftig unbeschränkt
mit zusätzlichen Steuergeldern gefüttert werden wird.
• Nein zu künftigen Beträgen für die
neue Billag-Mediensteuer von bis zu
1000 Franken pro Jahr und Haushalt.
• Nein zur Zwangsabgabe für eine
Leistung, obwohl viele diese gar nicht
nutzen können.
• Nein zu einer weiteren Belastung
der KMU, während diese unter dem
starken Schweizer Franken leiden.
Zwar hat der Gewerbeverband
Berner KMU die Abstimmungsparole
noch nicht gefasst. Aber er hat den
Schweizerischen Gewerbeverband
(sgv) bei der Unterschriftensammlung für das Referendum aktiv unterstützt und rund 15 000 Signaturen
beigetragen.
Die mediale Grossmacht SRG
Beim sgv laufen die Vorbereitungen
für die Kampagne auf Hochtouren.
Und das Gewerbe wird dabei alles geben müssen. Denn auf der anderen
Seite steht die SRG, das mit Abstand
grösste und teuerste Medienhaus des
Landes, das sich mit allen Mitteln
durchzusetzen versuchen wird.
Im Abstimmungskampf muss das
Gewerbe gegen diese mediale Grossmacht bestehen können. Dazu
braucht es alle KMU-Unternehmen
und Verbände. In einer vom Gewerbe
getragenen Milizkampagne wollen
die KMU-Organisationen auf einfache
aber sehr effektive Massnahmen setzen. Auf Massnahmen, bei denen die
eigenen Stärken und die starke Präsenz des Gewerbes in der Schweizer
Gesellschaft eingesetzt werden.
Wo KMU in ihren Geschäften,
im Verkaufsladen oder auf ihren
Fahrzeugen Platz haben, um die
Argumente gegen die neue Billag­
Mediensteuer darzulegen, ist dies
konsequent zu nutzen. So kann die
nötige Breite und Schlagkraft entwickelt werden, um die Abstimmung
zu gewinnen.
Für die Kampagne werden A3 Plakate für den Aushang in Geschäftslokalitäten, Aufkleber für Betriebsfahrzeuge sowie Flyer fürs Auflegen beim
Empfang oder im Laden produziert.
Weiter werden grössere F4 Plakate/
Hohlplakate zur Verfügung gestellt.
Für die Information der Mitarbeitenden, der Kunden und des Umfeldes
werden ein Kurzargumentarium sowie ein Aushang für das schwarze
Brett erarbeitet.
Diese Unterlagen stehen schon
sehr bald zur Verfügung. Die Mitglieder des Gewerbeverbands Berner
KMU sind aufgerufen, ihr Umfeld zu
mobilisieren, entsprechendes Material bei sich aufzulegen und aufzuhängen und für ein Nein zur Mediensteuer zu werben.
(hw)
6
Berner KMU Nr. 3 2015
Berner KMU Nr. 3 2015
7
Vernehmlassungen
Der Richtplan 2030 muss
überarbeitet werden
Der vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegebene
Richtplan 2030 muss nach Auffassung des Gewerbeverbands
Berner KMU grundlegend überarbeitet werden. Nicht akzeptiert werden die vorgeschlagene Verknappung von neuem
Bauland, die von oben verordnete Siedlungsentwicklung oder
die staatlich angeordnete Baulandverflüssigung.
Am 1. Mai 2014 traten auf Bundesebene die neuen Raumplanungsbestimmungen in Kraft. Deren Ziel ist
ein sorgsamerer Umgang mit dem Boden. Der Kanton Bern darf für sich in
Anspruch nehmen, sich bereits heute
bezüglich der Anforderungen an die
Trennung des Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiets auf einem guten
Stand zu befinden. «Wie im kürzlich
vorgelegten Raumplanungsbericht
2014 würdigt der Regierungsrat auch
im Richtplan 2030 den tatsächlichen
Planungsstand unseres Kantons zu
wenig positiv, räumt der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons und
seiner Regionen zu wenig hohe Prio-
rität ein und geht die neuen Herausforderungen zu wenig offen und mit
zu grossen regulatorischen Ambitionen an», schreibt der Gewerbeverband Berner KMU in seiner Eingabe.
Inakzeptable Eingriffe
Weiter wird kritisiert, der Regierungsrat wolle mit der Überarbeitung
des Richtplans den Gemeinden «gewissermassen aufzwingen, vor allem
nach innen zu wachsen und nur in
Ausnahmefällen neues Bauland einzuzonen». Die planerischen Ziele
könnten einfacher erreicht werden,
wenn an Stelle von Zwang nach Möglichkeiten gesucht werde, «wie eine
erwünschte Entwicklung begünstigt
werden kann», heisst es im Brief.
Zwar wird das vom Kanton angestrebte Bevölkerungswachstum von
plus 10,5 Prozent bis 2038 begrüsst,
aber mit den restriktiven Richtplaninhalten Siedlung könne dieses Ziel gar
nicht erreicht werden. «Insbesondere
die vorgeschlagene Verknappung von
neuem Bauland steht im Gegensatz zu
diesem Wachstumsziel und ist damit
aus wirtschaftspolitischer Sicht nicht
akzeptabel. Wir lehnen auch die geplante Verteilung von neuen Bauzonen innerhalb des Kantons und die
durch den Kanton angeordnete Entwicklung nach Innen ab», hält der
Verband fest.
Verheerende Auswirkungen»
Ferner wird bemängelt, dass der Regierungsrat ohne Not eine radikale
und selbstverordnete Beschränkung
der Neueinzonungen um mehr als 50
Prozent anstreben will. «Wirtschaftlich hätte eine derartige Reduktion
verheerende Auswirkungen auf den
Kanton Bern und seine Regionen».
Abgelehnt wird auch eine staatlich
­verordnete Baulandverflüssigung. «Die
damit verbundenen Eingriffe in die Eigentumsgarantie der Grundeigentümer
wiegen zu schwer».
(hw)
Der Massnahmenplan zur
Luftreinhaltung ist unnötig
Der vom Regierungsrat zur Diskussion gestellte Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2015/2030 ist laut Stellungnahme des
Gewerbeverbands Berner KMU weder notwendig noch verhältnismässig. Auf die weitere Bearbeitung sei zu verzichten.
Berner KMU stellt fest, dass sich die
Luftqualität im letzten Jahrzehnt im
ganzen Kanton und damit auch in den
früheren Belastungsgebieten markant
verbessert hat. Die bessere Luftqualität ist weitgehend auf die technische
Entwicklung zurückzuführen.
Die Konzepte und Massnahmenpläne auf kantonaler Ebene haben dabei zwar einen Beitrag geleistet. Ohne
die neuen technischen Möglichkeiten
zur Begrenzung der Emissionen an
der Quelle wären die erzielten Ergebnisse aber trotz Massnahmenplänen
nicht erreicht worden.
Keine übermässige
Luftbelastung feststellbar
Festzuhalten ist, dass der Bund periodisch Massnahmen zur Luftreinhaltung trifft, womit die Schadstoffbelastung laufend gesenkt wird. Die
Kantone sind gemäss Umweltschutzgesetz und Luftreinhalte-Verordnung
nur verpflichtet, einen Massnahmenplan zur Luftreinhaltung zu erstellen,
wenn feststeht oder zu erwarten ist,
dass eine übermässige Luftbelastung
durch den Verkehr oder mehrere stationäre Anlagen verursacht wird.
Gemäss dem vorgeschlagenen Massnahmenplan ist es bei den Emissionen
aus dem motorisierten Individual­
verkehr aufgrund der technischen Entwicklung absehbar, dass der Verkehr
nicht mehr zu übermässigen Immissionen führen wird.
«Nur weil beim Feinstaub und
beim Ammoniak noch ein gewisser
Handlungsbedarf besteht, rechtfertigt das einen Massnahmenplan Luftreinhaltung nicht mehr», hält der Gewerbeverband Berner KMU in seiner
Stellungnahme an den Regierungsrat
fest.(hw)
8
Berner KMU Nr. 3 2015
Berner KMU Nr. 3 2015
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Nachrichten
Fit für die Übernahme?
Die Kurse am Schweizerischen Institut für Unternehmerschulung (SIU) vermitteln alle wichtigen Handlungskompetenzen,
die für eine erfolgreiche Unternehmensführung notwendig
sind. Der Unterricht richtet sich denn auch an Nachkommen,
die bald Führungsqualitäten beweisen müssen.
Für rund 50 000 Schweizer Unternehmen steht in den nächsten fünf Jahren ein Generationenwechsel an. In
fast der Hälfte dieser Fälle kann die
Nachfolgeregelung innerhalb der Familie gelöst werden. Dies ist für viele
Unternehmer der Idealfall. Sie können ihr Lebenswerk an die eigenen
Nachkommen weitergeben und darauf vertrauen, dass das Unternehmen
in ihrem Sinne weitergeführt wird.
Selbstverständlich birgt diese Variante der Unternehmensnachfolge
auch verschiedene Risiken. So kann
es unter den Nachkommen zu
Erbstreitigkeiten kommen. Die abtretende Generation hat aber auch
oft Mühe das Ruder wirklich abzugeben und loszulassen. Und einige
Nachkommen setzen Neuerungen
nicht oder zu spät um – aus falsch
verstandener Rücksicht gegenüber
ihren Eltern.
In betriebswirtschaftliche
Kompetenzen investieren
Eine kritische Auseinandersetzung mit
den betriebswirtschaftlichen Kompetenzen der Nachkommen ist ein wichtiger Schritt in der Nachfolgeregelung.
Gerade in dieser Hinsicht tun sich viele Unternehmer schwer. Denn sie sind
von emotionalen Faktoren beeinflusst
und der objektive Blick auf die Kompetenzen ihrer Nachkommen ist oftmals
getrübt.
Auch wenn die Nachkommen in
fachlicher Hinsicht ihr Handwerk
bestens beherrschen, sagt dies nichts
über ihre Führungsqualitäten aus.
Hier lohnt es sich, frühzeitig in die
betriebswirtschaftlichen Kompetenzen des Nachwuchses zu investieren.
Eine erfolgreiche
Weiterbildung
Die SIU Unternehmerschule KMU beinhaltet alle für eine erfolgreiche Unternehmensführung wichtigen Handlungskompetenzen, wie allgemeine
Unternehmensführung, Leadership,
Kommunikation, Personalmanagement,
Organisation, Rechnungswesen, Marketing, Lieferanten- und Kundenbeziehungen sowie Recht. Auch auf die
spezifischen Herausforderungen, die
ein Familienunternehmen mit sich
bringt, wird in dieser Weiterbildung
eingegangen.
Der handlungsorientierte Unterricht und der branchenübergreifende
Austausch in den Klassenzimmern
machen diesen Lehrgang zu einer idealen Basis für künftige Unternehmerinnen und Unternehmer.
(pd)
Frühlingsanlass der KMU Frauen Bern zum Thema Wiedereingliederung nach einem Unfall
Ein schwerer Unfall hat neben menschlichem Leid auch hohe finanzielle Folgen. Die Arbeitgebenden tragen den
ausfallbedingten Leistungsverlust und die individuellen Unfallkosten.
Was können Arbeitgebende dazu beitragen, dass die Wiedereingliederung von Mitarbeitenden, die einen Unfall
hatten, möglichst optimal gelingt? Wie können Arbeitgebende die Kosten eines Unfalles positiv beeinflussen? Mit
welcher Unterstützung können sie rechnen? Welche Rahmenbedingungen sind gegeben? Diese Fragen stehen im
Zentrum des Frühlingsanlasses der KMU Frauen Bern.
Barbara Ingold, Leiterin Prämien und Kundenberatung mit langjähriger Erfahrung im Bereich der beruflichen
Integration und Case Management sowie Simon Krebs, Teamleiter und Verantwortlicher für die berufliche Integration Suva Bern, zeigen mögliche Lösungsansätze auf. Der Anlass findet am Dienstag, 5. Mai 2015 um 16.00 Uhr im
Betriebsgebäude der BEKB in Bern-Liebefeld statt. Anmeldung: Gewerbeverband Berner KMU, Technikumstr. 14,
Postfach 1314, 3401 Burgdorf, Tel.: 034 420 65 65; [email protected]
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10 Berner KMU Nr. 3 2015
Berner KMU Nr. 3 2015 11
Klimaschutz und Energieeffizienz
Energiesparen im Umfang
von 3500 Haushalten
Seit 2005 arbeiten die Energieverantwortlichen der HACO AG
in Gümligen mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW)
zusammen. Die Produktionsanlagen wurden analysiert und
jedes Jahr weiter optimiert. Dank diesen Massnahmen spart
der Betrieb nun jährlich 16 600 Megawattstunden Energie ein,
was in etwa dem Verbrauch von 3500 Haushalten entspricht.
Ursprünglich als Pharmaunternehmen
gegründet, produziert das Schweizer
Privatunternehmen seit 1965 ausschliesslich Nahrungsmittel. Am
Standort Gümligen werden vor allem
Kaffee verarbeitet und trockene Rohstoffe nach Rezeptur vermengt und
verpackt. Die rund 370 Mitarbeitenden stellen eine breite Palette an löslichem Kaffee, Suppen, Saucen und
Schnellgerichten her. Kunden sind
fast alle einheimischen Detailhändler
und die Gastronomie.
Kleinigkeiten machen
den Unterschied
Im Sprühturm wird
der flüssige
Kaffeeextrakt zu
Instantpulver
getrocknet.
Seit 2005 ist die HACO AG bereits
Teilnehmerin der EnAW. Die Mitarbeitenden haben Erfahrung im ökonomischen Umgang mit Ressourcen,
allen voran Stefan Gertsch. Der Verantwortliche für den Bereich Energie
in Gümligen hat in den letzten Jahren
ein neues, energiesparendes Bewusstsein entwickelt: «Das fängt schon bei
ganz kleinen Dingen an», meint er.
Zum Beispiel beim Toilettenfenster.
Wenn er sehe, wie ein Fenster oberhalb eines meterlangen Radiators im
Winter auf Kippstellung stehe, könne
er nicht ruhig bleiben.
Überzeugt haben den Elektroingenieur aber vor allem die wirtschaftlichen Vorteile einer Teilnahme bei der
EnAW. Bereits zu Beginn der Energiedebatte habe man sich dafür ent­
schieden: «Es war klar, dass wir als
Grossverbraucher mitmachen und
so unsere Verantwortung wahrnehmen», so Gertsch. Durch den Abschluss einer Zielvereinbarung mit
der EnAW wurde die HACO AG dann
auch von der CO2-Abgabe befreit.
Zu Beginn wurden einfach umsetzbare Massnahmen ergriffen. Die Ingenieure haben bestehende Prozesse
technisch und verfahrensmässig optimiert, vor allem die energieintensive
Kaffeeproduktion. Ein Dampfkessel
wurde ersetzt und die Röstanlage erneuert. Wärmeübertrager werden öfters kontrolliert, um allfällige Energieeinbussen in der Produktion schneller
zu erkennen.
Mit mehr als 30 kleineren und grösseren Massnahmen konnte die mit
der EnAW bis 2012 abgeschlossene
Zielvereinbarung sogar übertroffen
werden: Jährlich werden 16 600 Megawattstunden an Wärmeenergie und
Strom eingespart. Dies entspricht circa 20 Prozent des Gesamtenergiebedarfs vor der Umsetzung der Massnahmen. Mit diesen Massnahmen
waren die verhältnismässig einfach
umsetzbaren Projekte realisiert. Deshalb liess man das Unternehmen mithilfe einer Pinch-Analyse anlagenübergreifend untersuchen. «Der
neutrale Blick von aussenstehenden
Experten hat uns geholfen, sämtliche
Abläufe neu zu hinterfragen», sagt
Gertsch.
Potenzial ist unter anderem bei der
Prozessluft in der Sprühtrocknung
vorhanden: Die Luft kommt von aussen und wird auf 200 Grad Celsius
erhitzt. «Dabei würde an manchen Tagen, je nach Luftfeuchtigkeit der eingespeisten Frischluft, eine niedrigere
Temperatur ausreichen oder es könnten gleichzeitig mehr Produkte getrocknet werden», erklärt Gertsch.
Dafür braucht es allerdings Messgeräte, welche die Luftfeuchtigkeit auch
bei sehr hohen Temperaturen und in
staubiger Umgebung messen können.
Bei der HACO AG ist man jetzt daran,
das Projekt vertieft zu analysieren –
innovativ sind die Ingenieure auf jeden Fall.
Mit den ins Auge gefassten Massnahmen wird die Firma genug Energie
einsparen, um die Vorgaben der neuen Zielvereinbarungsperiode bis 2020
zu erfüllen. Auch im Hinblick auf den
neuen Grossverbraucherartikel, der
2015 im Kanton Bern eingeführt wird,
ist das Unternehmen bestens gerüstet.
Dank der bestehenden Zielvereinbarung mit der EnAW besteht kein
Mehraufwand.
Vermittler auf höchster Stufe
Diesen Innovationsgeist schätzt auch
Stefan Krummenacher. Der EnAWModerator betreut die HACO AG und
bezeichnet die Zusammenarbeit als
höchst professionell: «Die haben ihr
Engineering voll im Griff und wissen
von was sie reden.» Ein bis zweimal
ist er vor Ort in Gümligen, Gertsch
trifft er mehrmals pro Jahr. Dieser
schätzt an der EnAW vor allem deren
Vermittlungsfunktion zu den Be­
hörden: «Die EnAW kennt auch unsere praxisorientierte Perspektive
und vertritt diese bei den amtlichen
Stellen».
Die Anforderungen
im Kanton Bern
Grossverbraucher sind Betriebsstätten mit einem jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 Gigawattstunden
oder einem Elektrizitätsverbrauch
von mehr als 0.5 Gigawattstunden.
Gemäss Kantonalem Energiegesetz
können Grossverbraucher zu einer
Verbrauchsanalyse und zur Realisierung von zumutbaren Massnahmen
zur Verbrauchsoptimierung verpflichtet werden.
Ist ein Unternehmen im Besitz einer Universalzielvereinbarung (UZV)
mit der EnAW, sind die gesetzlichen
Anforderungen für Grossverbraucher
erfüllt. Die UZV nimmt Rücksicht auf
betriebliche Abläufe und ermöglicht
es dem Unternehmen, die angestrebten Effizienzziele mit eigens für den
Betrieb festgelegten Massnahmen zu
erreichen.(pd)
12 Berner KMU Nr. 3 2015
Berner KMU Nr. 3 2015 13
Aktuell
Wer JA zur Schweiz sagt,
kauft auch hier ein
Wer in der Schweiz einkauft, leistet einen wichtigen Beitrag
für das Land. Davon profitiert nicht nur die Wirtschaft; damit
wird auch die Berufsbildung unterstützt und die Sicherheit der
Arbeitsplätze gewährleistet.
Die Schweiz ist ein Gesamtsystem,
von dem wir alle profitieren. Dieses
System hat aber seinen Preis. Im Preis
inbegriffen sind ein erfolgreiches Bildungssystem, die hohe Qualität der
angebotenen Waren und Dienstleistungen aber auch hohe Anforderungen an die Umwelt- und Sozialverträglichkeit unserer Wirtschaft. Am
wichtigsten ist aber, dass wer in der
Schweiz einkauft, unsere Arbeitsplätze und unsere Löhne sichert.
Mit der Kampagne «Ja zur Schweiz
– Hier kaufe ich ein» setzt das Schweizer Gewerbe seit 2012 ein positives
und sympathisches Zeichen gegen
den Einkaufstourismus und für den
Standort Schweiz.
Der Entscheid, in der Schweiz zu
kaufen, ist mehr als ein willkommener
ökonomischer Faktor. Er ist ein bewusster Entscheid und vorab ein Zeichen von Stolz auf unser Land und
seine Errungenschaften; auf alles, was
die Schweiz erreicht hat und in Zukunft noch erreichen wird. Wer in
der Schweiz konsumiert, sagt JA zu
unserer Gesellschaft und zu unserer
Gemeinschaft.
Die Problematik hat
sich verschärft
Mit der Aufgabe des Euro-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank SNB hat die Problematik
des Einkaufstourismus wieder stark
zugenommen. Die Medien nehmen
das Thema auf und produzieren teilweise Sendungen fast schon im Stil
von Werbefilmen, die zum Einkaufen
im Ausland animieren. Deshalb ist es
notwendig, die Kampagne «Ja zur
Schweiz – Hier kaufe ich ein» aktiv
weiter zu führen. Sämtliche Unterlagen und Informationen sind im Internet zu finden unter:
www.in-der-schweiz-gekauft.ch.
Sieben Gründe für
ein JA zur Schweiz
1. Vielfalt: Das Schweizer Gewerbe
bietet vielfältige Produkte und
Dienstleitungen an. Für jeden Lebensstil ist etwas dabei – Für alle Lebensstile ist viel drin.
2. Service: Das Gewerbe ist sich gewohnt, für die Kundinnen das Unmögliche möglich zu machen. Von
wunschgemässen Produktanpassungen bis zu einmaligen Geschwindigkeiten in der Auftragserledigung.
3. Innovation: Die Schweiz ist eines
der innovativsten Länder der Welt;
auch Schweizer Kunden sind sich gewohnt, den Trends zu folgen. Das
Schweizer Gewerbe sorgt dafür, dass
stets die neusten Produkte für die
Kunden zugänglich sind. Das Gewerbe ist in der Zukunft zu Hause.
4. System Schweiz: Im Schweizer
Preis sind alle Vorteile unseres Standortes, vor allem aber Bildung, Knowhow, Sozialpartnerschaft und gesellschaftspolitisches
Engagement
enthalten. Ein echter Beitrag für unsere Gesellschaft!
5. Partnerschaft mit den Kunden: Das
Gewerbe nimmt Ideen von Kunden
auf und transformiert sie in Produkte
oder Dienstleistungen. Dieses Miteinander macht den Charme der Schweizer Wirtschaft aus.
6. Berufsbildung: Über 70 Prozent der
Berufslernenden werden vom Schweizer Gewerbe ausgebildet. Damit sichern wir uns unsere Zukunft und
das Innovationspotential des Landes.
7. Arbeitsplätze: das Schweizer Gewerbe stellt zwei Drittel der Arbeitsplätze im Land. Und damit stehen
KMU und Konsumentinnen Schulter
an Schulter im System Schweiz. (hw)
14 Berner KMU Nr. 3 2015
(Um-)Bauen / Renovieren
Berner KMU Nr. 3 2015 15
Nachrichten
Die Kennzahlen zur
Automobilwirtschaft
strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS hat
wiederum sein so genanntes Vademecum publiziert. Dieses als
Taschenfaltprospekt gestaltete Zahlenwerk gibt Aufschluss
über den Gesamtumsatz der Automobilwirtschaft in der
Schweiz, über den Motorfahrzeugbestand, die Motorisierung
und die Verkehrsleistungen im Strassenverkehr.
Ausserdem sind die aktuellen Werte
zur Fiskalbelastung der Treibstoffe,
zur Länge des Strassennetzes und
schliesslich zur Entwicklung der Immissionswerte bei den wichtigsten
Luftschadstoffen aufgeführt.
Das Vademecum von strasseschweiz
ist für die am privaten Strassenverkehr
interessierten Kreise ein unverzicht­
bares statistisches Kompendium. Auch
in diesem Jahr vermittelt das Vade­
mecum in übersichtlicher Form die
wichtigsten im Zusammenhang mit
der Automobilwirtschaft und dem privaten Strassenverkehr stehenden
Kenn­zahlen.
Verschärfte Marktsituation
So ist der Gesamtumsatz der Automobilbranche in der Schweiz im Jahr
2013 gegenüber dem Vorjahr um
knapp 1,4 Milliarden auf 90,6 Milliar-
den Franken gesunken. Dieser Rückgang ist zur Hauptsache auf die deutlich verschärfte Marktsituation beim
Neuwagenverkauf zurückzuführen,
was einen Umsatzrückgang von rund
1 Milliarde Franken allein für die
Fahrzeugimporteure bedeutete, welche im Verband auto-schweiz zusammengeschlossen sind.
Keine grösseren Umsatzschwankungen waren 2013 hingegen im Garagen- und Carrosseriegewerbe, in
der Caravan-Branche oder bei den
Versicherungen zu verzeichnen.
Grösster Umsatz im
Transportgewerbe
Nach wie vor den meisten Umsatz erwirtschaftete das Transportgewerbe
(18,5 Milliarden Franken), gefolgt
vom Garagengewerbe (rund 17,8 Milliarden Franken), den Neuwagenverkäufen (rund 15,6 Milliarden Franken), den Benzingesellschaften samt
Raffinerien und den Tankstellen
(rund 12,4 Milliarden Franken), den
schweizerischen Produktionsbetrieben für die internationale Automobilindustrie (9 Milliarden Franken), dem
Fahrzeugleasing (rund 7,4 Milliarden
Franken) sowie den Versicherungen
(rund 4,5 Milliarden Franken).
Über 5 Millionen Fahrzeuge
Der Motorwagenbestand ist 2014 gegenüber dem Vorjahr um 79 100 Einheiten angestiegen und betrug Ende
September 2014 insgesamt 5,085
Millionen Fahrzeuge; davon waren
knapp 4,4 Millionen Personenwagen. Zu diesem Total hinzugezählt
werden können fast 700 000 Motorräder, was einen Gesamtbestand von
rund 5,78 Millionen Motorfahrzeugen ergibt.
Auf tausend Einwohner kamen
534 Personenwagen beziehungsweise
85 Nutzfahrzeuge, womit der so genannte Motorisierungsgrad gegenüber dem Vorjahr erneut leicht angestiegen ist.
Geschätzte 94 Milliarden
Personenkilometer
Die auf der Strasse erbrachten Verkehrsleistungen werden für das Jahr
2014 auf 94,2 Milliarden Personenkilometer (plus 0,8 Milliarden gegenüber dem Vorjahr) und 17,55 Milliarden Tonnenkilometer (plus + 0,15)
geschätzt – dies auf einem gesamtschweizerischen Strassennetz von
rund 71 500 Kilometer Länge. (pd)
Mit 18,5 Milliarden
Franken erwirtschaftete
das Transportgewerbe
den meisten Umsatz.
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16 Berner KMU Nr. 3 2015
Berner KMU Marktplatz
Baugeschäft
Bürobedarf
Inkasso
Küchenbau / Holzbau
Glasereien
Buchhaltung / Treuhand
Krankenmobilien
www.brtag.ch
Heizung / Klima
Heizöl / Benzin
Berner KMU Nr. 3 2015 17
Informationen aus dem Verband
Zwei starke Teams
für starke Verbände
Der Gewerbeverband KMU Stadt Bern und die Gewerbetreuhand
AG Bern sind ein starkes Team. Im Jahre 1839 wurde der Gewerbeverband der Stadt Bern als Wirtschaftsorganisation der kleinen und mittleren Unternehmen in der Stadt Bern und Umgebung gegründet. Die Gewerbetreuhand AG Bern wurde 1980
durch den Gewerbeverband KMU Stadt Bern ins Leben gerufen.
Autoren: Leonhard Sitter
und Thomas Balmer
Geschäftsführer Leonhard Sitter,
Präsident Thomas Balmer, ehem.
Geschäftsführer Bernhard Boegli – Gewerbeverband KMU Stadt Bern; Adrian
Zürcher, Vorsitzender der Geschäftsleitung – Gewerbetreuhand AG Bern (v.l.)
Der Gewerbeverband der Stadt Bern
setzt sich branchenübergreifend für
die wirtschaftlichen und politischen
Anliegen seiner Mitglieder und für
die Umsetzung einer wirtschaftsfreundlichen Politik in der Agglomeration Bern ein.
Mit Beziehungen zu Mitgliedern
des Gemeinde- und Stadtrates und in
Zusammenarbeit mit andern Wirtschafts- und Dachverbänden, Berufsverbänden, Behörden, Bildungsorganisationen, Sozialpartner sowie allen
nahestehenden Organisationen werden Lösungen gesucht, die tragen
und den Mitgliedern des Verbands
und den von uns betreuten Berufsverbänden das Umfeld ihrer Tätigkeit
verbessern.
Der Gewerbeverband der Stadt
Bern wird durch den leitenden Ausschuss mit dem Präsidenten Thomas
Balmer geführt. Zusammen mit dem
Geschäftsführer repräsentiert dieser
die Anliegen des Gewerbes in der
Stadt Bern besonders in politischen
und verbandsinternen Belangen. In
der Geschäftsstelle selbst arbeiten
zurzeit acht Personen. Das oberste Or-
gan ist die jährliche Mitgliederversammlung.
Die Gewerbetreuhand AG Bern
bietet Dienstleistungen in den Bereichen Buchführung, Personaladministration, Wirtschaftsprüfung, Steuerund Unternehmensberatung sowie
Liegenschaftsverwaltung an. Für die
Gewerbetreuhand AG Bern sind neun
Personen tätig.
Zwei versierte Teams
Wer selbst einen Verband leitet, der
weiss, welchen Aufwand die administrativen Arbeiten auslösen. Die Führung der Kasse, der Versand an die
Mitglieder, die Protokolle, Stellungnahmen gegenüber der Öffentlichkeit
und den Dachverbänden, die Webseitenpflege und weitere besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Verbandsführung binden in vielen
Organen einen erheblichen Teil der
Ressourcen. Genau auf diesem Gebiet
arbeitet der Gewerbeverband der
Stadt Bern und bietet massgeschneiderte Lösungen für jede Art gewerblicher Verbandstätigkeit. Nicht der
Verband bestimmt das Angebot, sondern der Bedarf des Kunden ist die
Vorgabe dazu, welche Leistungen effizient und speditiv zu erbringen sind.
Deshalb betreut der Gewerbeverband
der Stadt Bern verschiedene städtische, kantonale und schweizerische
Verbände, damit sich deren Präsidenten und Vorstandsmitglieder genü-
gend Zeit für Ihre eigentliche Tätigkeit zu Gunsten der Interessen ihrer
Mitglieder freihalten können.
Durch genau definierte Mandate
mit Pauschalen werden die administrativen und organisatorischen Probleme der Kunden zu preisgünstigen
Konditionen gelöst. Wer ein neues
Ausbildungszentrum bauen will,
neue Statuten, neue Strategien oder
andere grosse Vorhaben beabsichtigt,
dem stehen die juristisch und betriebswirtschaftlich
ausgebildeten
Mitarbeiter des Gewerbeverbands
der Stadt Bern zur Verfügung. Die
Kundschaft hat die Möglichkeit während einer begrenzten Zeit Spezialisten zu beauftragen, die über eine umfassende Erfahrung verfügen, denn
sie lösen täglich solche Probleme.
Dass damit auch mehr Mittel für
die eigentlichen Aufgaben eingesetzt
werden können ist ein positiver Effekt, der dem gemeinsamen Ziel eines
starken Gewerbes dient. Die Adressen
lauten:
Gewerbeverband KMU Stadt Bern
Leonhard Sitter (Geschäftsführer)
Neuengasse 20, Postfach 414
3000 Bern 7
031 310 11 19
www.kmustadtbern.ch
Gewerbetreuhand AG
Adrian Zürcher (Vorsitzender
der Geschäftsleitung)
Neuengasse 20
3011 Bern
031 310 11 12
www.gewerbetreuhand.ch
18 Berner KMU Nr. 3 2015
Malerei / Gipserei
Schädlingsbekämpfung
Recycling
Treppenlifte
Werkzeuge und Maschinen
Wirtschaftsauskünfte
Creditreform Küng Bern AG
Kreisbüro Mittelland
Postfach 306 CH-3000 Bern 22
Tel. 031.330.49.44
Fax 031.330.49.48
PC Kto. 60-137261-2
www.creditreform.ch
Sanitär / Heizung / Lüftung
Umzüge / Transporte
Berner KMU Nr. 3 2015 19
Agenda
Gewerbeausstellungen
Areal Peter Holzbau AG,
Blumenstein
21.03.2015
11.00–18.00 Uhr
Abendunterhaltung
bis 24.00 Uhr
Gewerbeverein Lyss
Lysspo 2015
Seelandhalle, Lyss
09.04.2015
10.04.2015
11.04.2015
12.04.2015
16.00–21.00 Uhr
16.00–21.00 Uhr
16.00–21.00 Uhr
10.00–18.00 Uhr
Gewerbeverein Aaretal
AGA2015
Schulanlage Schlossmatte,
Münsingen
10.04.2015
11.04.2015
12.04.2015
16.00–21.00 Uhr
10.00–19.30 Uhr
10.00–17.00 Uhr
Gewerbeverein Ursenbach
und Umgebung
Schulhaus & Zivilschutzanlage, Ursenbach
10.04.2015
11.04.2015
12.04.2015
18.00–22.00 Uhr
10.00–22.00 Uhr
10.00–17.00 Uhr
Gewerbeverein
Herzogenbuchsee
HAGA 2015
Festgelände Mittelholz,
Herzogenbuchsee
16.04.2015
17.04.2015
18.04.2015
19.04.2015
18.00–22.00 Uhr
10.00–22.00 Uhr
10.00–22.00 Uhr
10.00–17.00 Uhr
Gewerbeverein Kirchlindach
und Meikirch
Mehrzweckhalle,
Ortschwaben
17.04.2015
18.04.2015
19.04.2015
18.00–21.30 Uhr
11.00–20.00 Uhr
11.00–17.00 Uhr
Handels- und Gewerbeverein
Wangen a. A. und Umgebung
GEWA 2015
ASM-Gelände, Wangen a. A.
01.05.2015
02.05.2015
03.05.2015
18.00–22.00 Uhr
10.00–21.00 Uhr
10.00–17.00 Uhr
Belper KMU
BEXPO15
Dorfzentrum, Belp
08.05.2015
09.05.2015
10.05.2015
17.00–21.00 Uhr
10.00–21.00 Uhr
10.00–17.00 Uhr
Gewerbeverein Seftigen
und Umgebung SEGA15
Sporthalle, Seftigen
05.06.2015
06.06.2015
07.06.2015
17.00–21.00 Uhr
13.00–21.00 Uhr
10.00–18.00 Uhr
Handwerker- und Gewerbeverein Grindelwald
Sportzentrum, Grindelwald
05.06.2015
06.06.2015
07.06.2015
Handwerker- und Gewerbeverein St. Stephan
Areal BEOWAB AG,
Flugplatz St. Stephan
05.06.2015
06.06.2015
07.06.2015
19.00–22.00 Uhr
11.00–22.00 Uhr
10.00–17.00 Uhr
Gewerbeverein
Grossaffoltern GEWA 15
Dorfzentrum, Grossaffoltern
28.08.2015
29.08.2015
30.08.2015
17.00–22.00 Uhr
10.00–22.00 Uhr
10.30–18.00 Uhr
Handwerker- und Gewerbeverein Konolfingen
Gewerbe Schau Konolfingen
Mehrzweckplatz,
Konolfingen
03.09.2015
04.09.2015
05.09.2015
06.09.2015
18.00–22.00 Uhr
14.00–22.00 Uhr
10.00–22.00 Uhr
11.00–18.00 Uhr
Gewerbeverein Kallnach
GEWAK15
Mehrzweckhalle, Kallnach
04.09.2015
05.09.2015
06.09.2015
Gewerbeverein UrtenenSchönbühl und Umgebung
Ehem. EMPFA-Gelände, Sand
Moosseedorf
11.09.2015
12.09.2015
13.09.2015
Gewerbeverein Vechigen
VEGA 2015
Mehrzweckgebäude, Boll
11.09.2015
12.09.2015
13.09.2015
Gewerbeverein Eriswil
Schulanlage, Eriswil
25.09.2015
26.09.2015
27.09.2015
Gewerbeverein BlumensteinPohlern
19. Gewerbespektakel
17.00–21.00 Uhr
10.00–20.00 Uhr
10.00–16.00 Uhr
18.00–22.00 Uhr
10.00–22.00 Uhr
10.00–17.00 Uhr
«Wir Ausstellerinnen und Aussteller
gehören zum Verband Berner KMU –
PME Bernoises», steht auf den Plakaten,
die für Gewerbeausstellungen gratis
zur Verfügung stehen. Nutzen Sie
dieses Angebot! Sie verhelfen
dem Begriff «KMU» damit – auch zu
Ihren Gunsten – zu kantonsweiter
Bekanntheit.
Telefon 034 420 65 65
Fax 034 423 07 32
[email protected]
Jubiläen im Jahr 2015
Fünf gewerbliche Organisationen im
Kanton Bern können im Jahr 2015
ein Jubiläum begehen. Die Gewerbevereine Müntschemier und
Eggiwil-Röthenbach können das
50-jährige und Worb das 150-jährige Bestehen feiern. Die Treuhand
Suisse Sektion Bern blickt auf 50
Jahre und der Bäcker-Confiseur-Verband auf 125 Jahre zurück. Wir
gratulieren den jubilierenden
Vereinen herzlich und wünschen
Ihnen auch für die Zukunft viel
Erfolg.