Berner Nr. 3 2015 Nr. 3KMU • März 20151 Aktuell Die Zeitschrift für innovative Unternehmen Inhalt Erbschaftssteuer-Initiative 1 Diese Vorlage schafft vor allem Verlierer 3Editorial Wir haben es in der Hand – wenn wir nur wollen Billag-Mediensteuer 5 Immer neue Steuern und Abgaben – Jetzt reicht es! Vernehmlassung 7 Der Richtplan 2030 muss überarbeitet werden Vorschau 9 KMU Frauen Bern: Frühlingsanlass 1 Klimaschutz 1 Energiesparen im Umfang von 3500 Haushalten 3 Aktuell 1 Ja zur Schweiz – hier kaufe ich ein 7 Informationen aus dem Verband 1 Zwei starke Teams für starke Verbände 9 Agenda 1 Gewerbeausstellungen Anzeige Abstimmung vom 14. Juni: Die Erbschaftssteuer-Initiative Diese Vorlage schafft vor allem sehr viele Verlierer Unter dem Gütesiegel der «Gerechtigkeit» sollen nach dem Willen von EVP, linken Parteien und Gewerkschaften Erbschaften und Schenkungen mit einem Satz von 20 Prozent besteuert werden. Damit würde vielen Familienbetrieben und tausenden von Arbeitsplätzen das Grab geschaufelt. Autor: Hubert Wili National- und Ständerat haben klar Nein zu einer nationalen Erbschaftssteuer gesagt, sodass das Begehren am 14. Juni zur Abstimmung gelangt. Die Initiative belastet vor allem Familienunternehmen bei der Nachfolgeregelung schwer. Zehntausende dieser Unternehmen sind in ihrem Bestand bedroht – und damit auch ihre Arbeitsplätze. Denn wenn 20 Prozent des Unternehmenswerts (der über der Freigrenze liegt) von den Erben für die Bezahlung der hohen Steuer zur Verfügung gestellt werden müssen, fehlt das Geld anderswo im Betrieb. Wo keine flüssigen Mittel vorhanden sind, müssen Darlehen aufgenommen oder Unternehmensteile verkauft werden. Nötige Innovationen bleiben aus und Arbeitsplätze können nicht erhalten, geschweige denn geschaffen werden. Die Vorlage schafft also vor allem sehr viele Verlierer. Viele Fragen bleiben offen Schweizer Unternehmen brauchen dringend Rechtssicherheit. Da die Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» viele Fragen offen lässt, muss das Parlament nach einer allfälligen Annahme erst noch ein (Fortsetzung Seite 4) 2 Berner KMU Nr. 3 2015 Berner KMU Nr. 3 2015 3 Editorial Wir haben es in der Hand... Toni Lenz Der Gewerbeverband Berner KMU hat in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv die amtierenden National- und Ständeräte einem KMU-Rating unterzogen. Dabei wurden 215 KMU-relevante Abstimmungen zu 169 unterschiedlichen Themen analysiert und ein sogenannter Gewerbefreundlichkeits-Index erstellt. Uns interessieren natürlich die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons Bern (die Tabelle ist unter www.wählt-kmu.ch ersichtlich) und wir danken denjenigen Persönlichkeiten, welche sich für unsere Anliegen eingesetzt haben und weiterhin einsetzen werden. Der Index zeigt aber auch in aller Deutlichkeit, dass es leider nicht mehr selbstverständlich ist, dass sich die Berner Vertreterinnen und Vertreter in der Grossen Kammer für die Anliegen des Wirtschaftsmotors, also der KMU einsetzen. Haben es in der Legislatur von 2007 bis 2010 noch knapp 54 Prozent der Bernischen Nationalrätinnen und Nationalräte unter die ersten 100 geschafft, waren es in der laufenden Legislatur 2011 bis 2014 noch gerade 48 Prozent. Diesen Trend gilt es zu stoppen und dazu brauchen wir Sie! Auch wenn die nächsten National- und Ständeratswahlen «erst» am 18. Oktober dieses Jahres stattfinden, befinden wir uns bereits mitten im Wahlkampf. Schon jetzt gilt es, die gewerbefreundlichen Kandidierenden kennenzulernen und deren Namen im persönlichen Umfeld bekannt zu machen. Nutzen Sie die kommenden Gelegenheiten, den Kandidatinnen und Kandidaten auf den Zahn zu fühlen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden, Ihre Familien und Ihre Freunde bereits jetzt auf die kommenden Wahlen und machen Sie ihnen deutlich, dass gewerbefreundliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier viel dazu beitragen können, dass die Rahmenbedingungen der KMU-Betriebe mindestens nicht schlechter, hoffentlich sogar besser werden. «Berner KMU Aktuell» Nr. 3 2015 Auflage: 16 710 Expl. (notariell beglaubigt) Erscheint zwölfmal jährlich ISSN 2296-8318 Redaktion Hubert Wili, Postfach 1314, 3401 Burgdorf, Tel. 034 420 65 65, Fax 034 423 07 32 [email protected] Werbung/Inserate Stämpfli AG, Inseratemanagement Wölflistrasse 1, Postfach, 3001 Bern, Tel. 031 300 63 89 Druck und Spedition Stämpfli AG, Wölflistrasse 1, Postfach, 3001 Bern, Tel. 031 300 66 66 Administration/Adressmutationen Berner KMU, Postfach 1314, 3401 Burgdorf, Tel. 034 420 65 65, Fax 034 423 07 32, [email protected] Wir halten Sie auf dem Laufenden und fühlen für Sie den Kandidierenden auf den Zahn. Verfolgen Sie in den nächsten Monaten unsere Empfehlungen auf www.wählt-kmu.ch! PS: Wussten Sie schon, dass Ständerat Werner Luginbühl im genannten Index der kleinen Kammer auf Rang 14 gelandet ist, Ständerat Hans Stöckli jedoch lediglich auf Rang 33 (von 46). … wenn wir nur wollen! 4 Berner KMU Nr. 3 2015 Abstimmung vom 14. Juni: Die Erbschaftssteuer-Initiative Sollte die Erbschaftssteuer-Initiative angenommen werden, droht bei der Betriebsübergabe Ungemach. (Fortsetzung von Seite 1) Ausführungsgesetz erlassen. Bis dahin werden noch Jahre vergehen. Die Initiative ist allein schon wegen dieser langen Zeit der Unsicherheit und wegen ihrer Rückwirkung für Schenkungen auf 2012 abzulehnen. AHV benötigt eine bessere Lösung Soll den Empfängern von Stipendien ein minimaler Lebensstandard gewährleistet werden müssen? Auch für die AHV bietet die Vorlage keine langfristige Lösung – trotz des verlockenden Titels. Die Beiträge aus der Initiative sind viel zu niedrig, als dass die drohenden Finanzierungslöcher gestopft werden könnten. Weitere Massnahmen sind auf alle Fälle nötig. Die AHV krankt an strukturellen Problemen, die mit einer grundlegenden Reform behoben werden müssen. Schliesslich torpediert die Initiative auch den Föderalismus. Gegen ihren Willen wird den Kantonen eine Steuerkompetenz entzogen und dem Bund übertragen. Die meisten Kantone haben die Erbschaftssteuer für di- rekte Nachkommen per Volksentscheid abgeschafft. Nun soll sie wieder eingeführt werden. Dafür gibt es keinen schlüssigen Grund. Die Kantone und ihre Stimmbevölkerung sollen auch in Zukunft entscheiden können, ob, wie hoch und wen sie mit einer Erbschaftssteuer belasten wollen. Der Bund soll sich hier nicht einmischen. Die Initiative verdient an der Urne deshalb ein klares Nein. Berner KMU wird anlässlich der Sitzung der Gewerbekammer vom 29. April die Parole fassen; deren Ausgang dürfte allerdings sehr deutlich ausfallen. Erhebung untermauert die Befürchtungen Im Hinblick auf die Volksabstimmung über die Erbschaftssteuer-Initiative führte die Stiftung KMU Next Ende 2013 eine repräsentative Umfrage durch. Daraus geht unmissverständlich hervor, dass die Initiative eine ernsthafte Bedrohung für die Nachfolgeregelung von kleinen und mittleren Unternehmen darstellt. «Mehrere hunderttausend Arbeitsplätze in der Schweiz wären direkt betroffen», lautet das Ergebnis. Die Zahl der KMU wird auf rund 300 000 geschätzt, welche über zwei Millionen Arbeitsplätze (dies sind zwei Drittel aller inländischen Arbeitsplätze) zur Verfügung stellen. 78 Prozent der Betriebe sind in Familienbesitz und über die Hälfte aller KMU streben eine familieninterne Nachfolge an. Die Umfrage zeigt, dass rund 80 Prozent aller Befragten eine 20prozentige Erbschaftssteuer aus eigenen Mitteln nicht bezahlen könnten. Und: Bei Annahme der Initiative sehen mehr als zwei Drittel der Befragten eine akute Gefährdung der Unternehmensnachfolge und somit die Sicherung des Fortbestandes ihrer Unternehmung. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Stipendien-Initiative und Fortpflanzungsmedizin Ebenfalls am 14. Juni kommen zwei für das Gewerbe kaum relevante Vorlagen zur Abstimmung. Die Stipendien-Initiative will die kantonalen Unterschiede bei den Stipendien zum Verschwinden bringen. Der Bund hätte inskünftig die Höhe festzulegen, wobei die Initiative einen «minimalen Lebensstandard» verlangt. Die Studentenschaften sprechen von jährlich 25 000 Franken für Ausbildungs- und Lebenskosten. Die Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin im Humanbereich beauftragt den Bund, Vorschriften über den Umgang mit menschlichem Keim- und Erbgut zu erlassen. Dabei steht der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Familie im Vordergrund. Zu beachten ist insbesondere folgender Grundsatz: «Die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung dürfen nur angewendet werden, wenn die Unfruchtbarkeit oder die Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit nicht anders behoben werden kann, nicht aber um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben». Berner KMU Nr. 3 2015 5 Abstimmung vom 14. Juni: Die Billag-Medienabgabe Die mediale Grossmacht SRG versucht sich im Kampf um Billag-Gelder durchzusetzen. Immer neue Steuern und Abgaben – Jetzt reicht es! Das Gewerbe hat Stärke bewiesen: Mit über 91 000 Unterschriften kommt das Referendum gegen die Billag-Mediensteuer zustande. Am 14. Juni besteht die Möglichkeit, die neue Steuer abzulehnen. Das Gewerbe kann die Chance packen. Medienministerin Doris Leuthard wollte die Billag-Mediensteuer am Volk vorbeischummeln und eine Abstimmung umgehen. Im Parlament wagten sich viele Politiker nicht, gegen die Abzockerei des mächtigen Staatsfernsehens aufzumucksen. Trotzdem hat das Gewerbe die notwendigen Unterschriften innert kürzester Zeit zusammengebracht. Mit diesen Argumenten soll das neue Radio- und TV-Gesetz, welches die Billag-Mediensteuer enthält, bachab geschickt werden: • Nein zur Abzockerei mit einer weiteren neuen Steuer. • Nein zu einer bereits heute viel zu teuren SRG, die künftig unbeschränkt mit zusätzlichen Steuergeldern gefüttert werden wird. • Nein zu künftigen Beträgen für die neue Billag-Mediensteuer von bis zu 1000 Franken pro Jahr und Haushalt. • Nein zur Zwangsabgabe für eine Leistung, obwohl viele diese gar nicht nutzen können. • Nein zu einer weiteren Belastung der KMU, während diese unter dem starken Schweizer Franken leiden. Zwar hat der Gewerbeverband Berner KMU die Abstimmungsparole noch nicht gefasst. Aber er hat den Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) bei der Unterschriftensammlung für das Referendum aktiv unterstützt und rund 15 000 Signaturen beigetragen. Die mediale Grossmacht SRG Beim sgv laufen die Vorbereitungen für die Kampagne auf Hochtouren. Und das Gewerbe wird dabei alles geben müssen. Denn auf der anderen Seite steht die SRG, das mit Abstand grösste und teuerste Medienhaus des Landes, das sich mit allen Mitteln durchzusetzen versuchen wird. Im Abstimmungskampf muss das Gewerbe gegen diese mediale Grossmacht bestehen können. Dazu braucht es alle KMU-Unternehmen und Verbände. In einer vom Gewerbe getragenen Milizkampagne wollen die KMU-Organisationen auf einfache aber sehr effektive Massnahmen setzen. Auf Massnahmen, bei denen die eigenen Stärken und die starke Präsenz des Gewerbes in der Schweizer Gesellschaft eingesetzt werden. Wo KMU in ihren Geschäften, im Verkaufsladen oder auf ihren Fahrzeugen Platz haben, um die Argumente gegen die neue Billag Mediensteuer darzulegen, ist dies konsequent zu nutzen. So kann die nötige Breite und Schlagkraft entwickelt werden, um die Abstimmung zu gewinnen. Für die Kampagne werden A3 Plakate für den Aushang in Geschäftslokalitäten, Aufkleber für Betriebsfahrzeuge sowie Flyer fürs Auflegen beim Empfang oder im Laden produziert. Weiter werden grössere F4 Plakate/ Hohlplakate zur Verfügung gestellt. Für die Information der Mitarbeitenden, der Kunden und des Umfeldes werden ein Kurzargumentarium sowie ein Aushang für das schwarze Brett erarbeitet. Diese Unterlagen stehen schon sehr bald zur Verfügung. Die Mitglieder des Gewerbeverbands Berner KMU sind aufgerufen, ihr Umfeld zu mobilisieren, entsprechendes Material bei sich aufzulegen und aufzuhängen und für ein Nein zur Mediensteuer zu werben. (hw) 6 Berner KMU Nr. 3 2015 Berner KMU Nr. 3 2015 7 Vernehmlassungen Der Richtplan 2030 muss überarbeitet werden Der vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegebene Richtplan 2030 muss nach Auffassung des Gewerbeverbands Berner KMU grundlegend überarbeitet werden. Nicht akzeptiert werden die vorgeschlagene Verknappung von neuem Bauland, die von oben verordnete Siedlungsentwicklung oder die staatlich angeordnete Baulandverflüssigung. Am 1. Mai 2014 traten auf Bundesebene die neuen Raumplanungsbestimmungen in Kraft. Deren Ziel ist ein sorgsamerer Umgang mit dem Boden. Der Kanton Bern darf für sich in Anspruch nehmen, sich bereits heute bezüglich der Anforderungen an die Trennung des Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiets auf einem guten Stand zu befinden. «Wie im kürzlich vorgelegten Raumplanungsbericht 2014 würdigt der Regierungsrat auch im Richtplan 2030 den tatsächlichen Planungsstand unseres Kantons zu wenig positiv, räumt der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons und seiner Regionen zu wenig hohe Prio- rität ein und geht die neuen Herausforderungen zu wenig offen und mit zu grossen regulatorischen Ambitionen an», schreibt der Gewerbeverband Berner KMU in seiner Eingabe. Inakzeptable Eingriffe Weiter wird kritisiert, der Regierungsrat wolle mit der Überarbeitung des Richtplans den Gemeinden «gewissermassen aufzwingen, vor allem nach innen zu wachsen und nur in Ausnahmefällen neues Bauland einzuzonen». Die planerischen Ziele könnten einfacher erreicht werden, wenn an Stelle von Zwang nach Möglichkeiten gesucht werde, «wie eine erwünschte Entwicklung begünstigt werden kann», heisst es im Brief. Zwar wird das vom Kanton angestrebte Bevölkerungswachstum von plus 10,5 Prozent bis 2038 begrüsst, aber mit den restriktiven Richtplaninhalten Siedlung könne dieses Ziel gar nicht erreicht werden. «Insbesondere die vorgeschlagene Verknappung von neuem Bauland steht im Gegensatz zu diesem Wachstumsziel und ist damit aus wirtschaftspolitischer Sicht nicht akzeptabel. Wir lehnen auch die geplante Verteilung von neuen Bauzonen innerhalb des Kantons und die durch den Kanton angeordnete Entwicklung nach Innen ab», hält der Verband fest. Verheerende Auswirkungen» Ferner wird bemängelt, dass der Regierungsrat ohne Not eine radikale und selbstverordnete Beschränkung der Neueinzonungen um mehr als 50 Prozent anstreben will. «Wirtschaftlich hätte eine derartige Reduktion verheerende Auswirkungen auf den Kanton Bern und seine Regionen». Abgelehnt wird auch eine staatlich verordnete Baulandverflüssigung. «Die damit verbundenen Eingriffe in die Eigentumsgarantie der Grundeigentümer wiegen zu schwer». (hw) Der Massnahmenplan zur Luftreinhaltung ist unnötig Der vom Regierungsrat zur Diskussion gestellte Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2015/2030 ist laut Stellungnahme des Gewerbeverbands Berner KMU weder notwendig noch verhältnismässig. Auf die weitere Bearbeitung sei zu verzichten. Berner KMU stellt fest, dass sich die Luftqualität im letzten Jahrzehnt im ganzen Kanton und damit auch in den früheren Belastungsgebieten markant verbessert hat. Die bessere Luftqualität ist weitgehend auf die technische Entwicklung zurückzuführen. Die Konzepte und Massnahmenpläne auf kantonaler Ebene haben dabei zwar einen Beitrag geleistet. Ohne die neuen technischen Möglichkeiten zur Begrenzung der Emissionen an der Quelle wären die erzielten Ergebnisse aber trotz Massnahmenplänen nicht erreicht worden. Keine übermässige Luftbelastung feststellbar Festzuhalten ist, dass der Bund periodisch Massnahmen zur Luftreinhaltung trifft, womit die Schadstoffbelastung laufend gesenkt wird. Die Kantone sind gemäss Umweltschutzgesetz und Luftreinhalte-Verordnung nur verpflichtet, einen Massnahmenplan zur Luftreinhaltung zu erstellen, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass eine übermässige Luftbelastung durch den Verkehr oder mehrere stationäre Anlagen verursacht wird. Gemäss dem vorgeschlagenen Massnahmenplan ist es bei den Emissionen aus dem motorisierten Individual verkehr aufgrund der technischen Entwicklung absehbar, dass der Verkehr nicht mehr zu übermässigen Immissionen führen wird. «Nur weil beim Feinstaub und beim Ammoniak noch ein gewisser Handlungsbedarf besteht, rechtfertigt das einen Massnahmenplan Luftreinhaltung nicht mehr», hält der Gewerbeverband Berner KMU in seiner Stellungnahme an den Regierungsrat fest.(hw) 8 Berner KMU Nr. 3 2015 Berner KMU Nr. 3 2015 9 Nachrichten Fit für die Übernahme? Die Kurse am Schweizerischen Institut für Unternehmerschulung (SIU) vermitteln alle wichtigen Handlungskompetenzen, die für eine erfolgreiche Unternehmensführung notwendig sind. Der Unterricht richtet sich denn auch an Nachkommen, die bald Führungsqualitäten beweisen müssen. Für rund 50 000 Schweizer Unternehmen steht in den nächsten fünf Jahren ein Generationenwechsel an. In fast der Hälfte dieser Fälle kann die Nachfolgeregelung innerhalb der Familie gelöst werden. Dies ist für viele Unternehmer der Idealfall. Sie können ihr Lebenswerk an die eigenen Nachkommen weitergeben und darauf vertrauen, dass das Unternehmen in ihrem Sinne weitergeführt wird. Selbstverständlich birgt diese Variante der Unternehmensnachfolge auch verschiedene Risiken. So kann es unter den Nachkommen zu Erbstreitigkeiten kommen. Die abtretende Generation hat aber auch oft Mühe das Ruder wirklich abzugeben und loszulassen. Und einige Nachkommen setzen Neuerungen nicht oder zu spät um – aus falsch verstandener Rücksicht gegenüber ihren Eltern. In betriebswirtschaftliche Kompetenzen investieren Eine kritische Auseinandersetzung mit den betriebswirtschaftlichen Kompetenzen der Nachkommen ist ein wichtiger Schritt in der Nachfolgeregelung. Gerade in dieser Hinsicht tun sich viele Unternehmer schwer. Denn sie sind von emotionalen Faktoren beeinflusst und der objektive Blick auf die Kompetenzen ihrer Nachkommen ist oftmals getrübt. Auch wenn die Nachkommen in fachlicher Hinsicht ihr Handwerk bestens beherrschen, sagt dies nichts über ihre Führungsqualitäten aus. Hier lohnt es sich, frühzeitig in die betriebswirtschaftlichen Kompetenzen des Nachwuchses zu investieren. Eine erfolgreiche Weiterbildung Die SIU Unternehmerschule KMU beinhaltet alle für eine erfolgreiche Unternehmensführung wichtigen Handlungskompetenzen, wie allgemeine Unternehmensführung, Leadership, Kommunikation, Personalmanagement, Organisation, Rechnungswesen, Marketing, Lieferanten- und Kundenbeziehungen sowie Recht. Auch auf die spezifischen Herausforderungen, die ein Familienunternehmen mit sich bringt, wird in dieser Weiterbildung eingegangen. Der handlungsorientierte Unterricht und der branchenübergreifende Austausch in den Klassenzimmern machen diesen Lehrgang zu einer idealen Basis für künftige Unternehmerinnen und Unternehmer. (pd) Frühlingsanlass der KMU Frauen Bern zum Thema Wiedereingliederung nach einem Unfall Ein schwerer Unfall hat neben menschlichem Leid auch hohe finanzielle Folgen. Die Arbeitgebenden tragen den ausfallbedingten Leistungsverlust und die individuellen Unfallkosten. Was können Arbeitgebende dazu beitragen, dass die Wiedereingliederung von Mitarbeitenden, die einen Unfall hatten, möglichst optimal gelingt? Wie können Arbeitgebende die Kosten eines Unfalles positiv beeinflussen? Mit welcher Unterstützung können sie rechnen? Welche Rahmenbedingungen sind gegeben? Diese Fragen stehen im Zentrum des Frühlingsanlasses der KMU Frauen Bern. Barbara Ingold, Leiterin Prämien und Kundenberatung mit langjähriger Erfahrung im Bereich der beruflichen Integration und Case Management sowie Simon Krebs, Teamleiter und Verantwortlicher für die berufliche Integration Suva Bern, zeigen mögliche Lösungsansätze auf. Der Anlass findet am Dienstag, 5. Mai 2015 um 16.00 Uhr im Betriebsgebäude der BEKB in Bern-Liebefeld statt. Anmeldung: Gewerbeverband Berner KMU, Technikumstr. 14, Postfach 1314, 3401 Burgdorf, Tel.: 034 420 65 65; [email protected] Anzeige 10 Berner KMU Nr. 3 2015 Berner KMU Nr. 3 2015 11 Klimaschutz und Energieeffizienz Energiesparen im Umfang von 3500 Haushalten Seit 2005 arbeiten die Energieverantwortlichen der HACO AG in Gümligen mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) zusammen. Die Produktionsanlagen wurden analysiert und jedes Jahr weiter optimiert. Dank diesen Massnahmen spart der Betrieb nun jährlich 16 600 Megawattstunden Energie ein, was in etwa dem Verbrauch von 3500 Haushalten entspricht. Ursprünglich als Pharmaunternehmen gegründet, produziert das Schweizer Privatunternehmen seit 1965 ausschliesslich Nahrungsmittel. Am Standort Gümligen werden vor allem Kaffee verarbeitet und trockene Rohstoffe nach Rezeptur vermengt und verpackt. Die rund 370 Mitarbeitenden stellen eine breite Palette an löslichem Kaffee, Suppen, Saucen und Schnellgerichten her. Kunden sind fast alle einheimischen Detailhändler und die Gastronomie. Kleinigkeiten machen den Unterschied Im Sprühturm wird der flüssige Kaffeeextrakt zu Instantpulver getrocknet. Seit 2005 ist die HACO AG bereits Teilnehmerin der EnAW. Die Mitarbeitenden haben Erfahrung im ökonomischen Umgang mit Ressourcen, allen voran Stefan Gertsch. Der Verantwortliche für den Bereich Energie in Gümligen hat in den letzten Jahren ein neues, energiesparendes Bewusstsein entwickelt: «Das fängt schon bei ganz kleinen Dingen an», meint er. Zum Beispiel beim Toilettenfenster. Wenn er sehe, wie ein Fenster oberhalb eines meterlangen Radiators im Winter auf Kippstellung stehe, könne er nicht ruhig bleiben. Überzeugt haben den Elektroingenieur aber vor allem die wirtschaftlichen Vorteile einer Teilnahme bei der EnAW. Bereits zu Beginn der Energiedebatte habe man sich dafür ent schieden: «Es war klar, dass wir als Grossverbraucher mitmachen und so unsere Verantwortung wahrnehmen», so Gertsch. Durch den Abschluss einer Zielvereinbarung mit der EnAW wurde die HACO AG dann auch von der CO2-Abgabe befreit. Zu Beginn wurden einfach umsetzbare Massnahmen ergriffen. Die Ingenieure haben bestehende Prozesse technisch und verfahrensmässig optimiert, vor allem die energieintensive Kaffeeproduktion. Ein Dampfkessel wurde ersetzt und die Röstanlage erneuert. Wärmeübertrager werden öfters kontrolliert, um allfällige Energieeinbussen in der Produktion schneller zu erkennen. Mit mehr als 30 kleineren und grösseren Massnahmen konnte die mit der EnAW bis 2012 abgeschlossene Zielvereinbarung sogar übertroffen werden: Jährlich werden 16 600 Megawattstunden an Wärmeenergie und Strom eingespart. Dies entspricht circa 20 Prozent des Gesamtenergiebedarfs vor der Umsetzung der Massnahmen. Mit diesen Massnahmen waren die verhältnismässig einfach umsetzbaren Projekte realisiert. Deshalb liess man das Unternehmen mithilfe einer Pinch-Analyse anlagenübergreifend untersuchen. «Der neutrale Blick von aussenstehenden Experten hat uns geholfen, sämtliche Abläufe neu zu hinterfragen», sagt Gertsch. Potenzial ist unter anderem bei der Prozessluft in der Sprühtrocknung vorhanden: Die Luft kommt von aussen und wird auf 200 Grad Celsius erhitzt. «Dabei würde an manchen Tagen, je nach Luftfeuchtigkeit der eingespeisten Frischluft, eine niedrigere Temperatur ausreichen oder es könnten gleichzeitig mehr Produkte getrocknet werden», erklärt Gertsch. Dafür braucht es allerdings Messgeräte, welche die Luftfeuchtigkeit auch bei sehr hohen Temperaturen und in staubiger Umgebung messen können. Bei der HACO AG ist man jetzt daran, das Projekt vertieft zu analysieren – innovativ sind die Ingenieure auf jeden Fall. Mit den ins Auge gefassten Massnahmen wird die Firma genug Energie einsparen, um die Vorgaben der neuen Zielvereinbarungsperiode bis 2020 zu erfüllen. Auch im Hinblick auf den neuen Grossverbraucherartikel, der 2015 im Kanton Bern eingeführt wird, ist das Unternehmen bestens gerüstet. Dank der bestehenden Zielvereinbarung mit der EnAW besteht kein Mehraufwand. Vermittler auf höchster Stufe Diesen Innovationsgeist schätzt auch Stefan Krummenacher. Der EnAWModerator betreut die HACO AG und bezeichnet die Zusammenarbeit als höchst professionell: «Die haben ihr Engineering voll im Griff und wissen von was sie reden.» Ein bis zweimal ist er vor Ort in Gümligen, Gertsch trifft er mehrmals pro Jahr. Dieser schätzt an der EnAW vor allem deren Vermittlungsfunktion zu den Be hörden: «Die EnAW kennt auch unsere praxisorientierte Perspektive und vertritt diese bei den amtlichen Stellen». Die Anforderungen im Kanton Bern Grossverbraucher sind Betriebsstätten mit einem jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 Gigawattstunden oder einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 Gigawattstunden. Gemäss Kantonalem Energiegesetz können Grossverbraucher zu einer Verbrauchsanalyse und zur Realisierung von zumutbaren Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung verpflichtet werden. Ist ein Unternehmen im Besitz einer Universalzielvereinbarung (UZV) mit der EnAW, sind die gesetzlichen Anforderungen für Grossverbraucher erfüllt. Die UZV nimmt Rücksicht auf betriebliche Abläufe und ermöglicht es dem Unternehmen, die angestrebten Effizienzziele mit eigens für den Betrieb festgelegten Massnahmen zu erreichen.(pd) 12 Berner KMU Nr. 3 2015 Berner KMU Nr. 3 2015 13 Aktuell Wer JA zur Schweiz sagt, kauft auch hier ein Wer in der Schweiz einkauft, leistet einen wichtigen Beitrag für das Land. Davon profitiert nicht nur die Wirtschaft; damit wird auch die Berufsbildung unterstützt und die Sicherheit der Arbeitsplätze gewährleistet. Die Schweiz ist ein Gesamtsystem, von dem wir alle profitieren. Dieses System hat aber seinen Preis. Im Preis inbegriffen sind ein erfolgreiches Bildungssystem, die hohe Qualität der angebotenen Waren und Dienstleistungen aber auch hohe Anforderungen an die Umwelt- und Sozialverträglichkeit unserer Wirtschaft. Am wichtigsten ist aber, dass wer in der Schweiz einkauft, unsere Arbeitsplätze und unsere Löhne sichert. Mit der Kampagne «Ja zur Schweiz – Hier kaufe ich ein» setzt das Schweizer Gewerbe seit 2012 ein positives und sympathisches Zeichen gegen den Einkaufstourismus und für den Standort Schweiz. Der Entscheid, in der Schweiz zu kaufen, ist mehr als ein willkommener ökonomischer Faktor. Er ist ein bewusster Entscheid und vorab ein Zeichen von Stolz auf unser Land und seine Errungenschaften; auf alles, was die Schweiz erreicht hat und in Zukunft noch erreichen wird. Wer in der Schweiz konsumiert, sagt JA zu unserer Gesellschaft und zu unserer Gemeinschaft. Die Problematik hat sich verschärft Mit der Aufgabe des Euro-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank SNB hat die Problematik des Einkaufstourismus wieder stark zugenommen. Die Medien nehmen das Thema auf und produzieren teilweise Sendungen fast schon im Stil von Werbefilmen, die zum Einkaufen im Ausland animieren. Deshalb ist es notwendig, die Kampagne «Ja zur Schweiz – Hier kaufe ich ein» aktiv weiter zu führen. Sämtliche Unterlagen und Informationen sind im Internet zu finden unter: www.in-der-schweiz-gekauft.ch. Sieben Gründe für ein JA zur Schweiz 1. Vielfalt: Das Schweizer Gewerbe bietet vielfältige Produkte und Dienstleitungen an. Für jeden Lebensstil ist etwas dabei – Für alle Lebensstile ist viel drin. 2. Service: Das Gewerbe ist sich gewohnt, für die Kundinnen das Unmögliche möglich zu machen. Von wunschgemässen Produktanpassungen bis zu einmaligen Geschwindigkeiten in der Auftragserledigung. 3. Innovation: Die Schweiz ist eines der innovativsten Länder der Welt; auch Schweizer Kunden sind sich gewohnt, den Trends zu folgen. Das Schweizer Gewerbe sorgt dafür, dass stets die neusten Produkte für die Kunden zugänglich sind. Das Gewerbe ist in der Zukunft zu Hause. 4. System Schweiz: Im Schweizer Preis sind alle Vorteile unseres Standortes, vor allem aber Bildung, Knowhow, Sozialpartnerschaft und gesellschaftspolitisches Engagement enthalten. Ein echter Beitrag für unsere Gesellschaft! 5. Partnerschaft mit den Kunden: Das Gewerbe nimmt Ideen von Kunden auf und transformiert sie in Produkte oder Dienstleistungen. Dieses Miteinander macht den Charme der Schweizer Wirtschaft aus. 6. Berufsbildung: Über 70 Prozent der Berufslernenden werden vom Schweizer Gewerbe ausgebildet. Damit sichern wir uns unsere Zukunft und das Innovationspotential des Landes. 7. Arbeitsplätze: das Schweizer Gewerbe stellt zwei Drittel der Arbeitsplätze im Land. Und damit stehen KMU und Konsumentinnen Schulter an Schulter im System Schweiz. (hw) 14 Berner KMU Nr. 3 2015 (Um-)Bauen / Renovieren Berner KMU Nr. 3 2015 15 Nachrichten Die Kennzahlen zur Automobilwirtschaft strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS hat wiederum sein so genanntes Vademecum publiziert. Dieses als Taschenfaltprospekt gestaltete Zahlenwerk gibt Aufschluss über den Gesamtumsatz der Automobilwirtschaft in der Schweiz, über den Motorfahrzeugbestand, die Motorisierung und die Verkehrsleistungen im Strassenverkehr. Ausserdem sind die aktuellen Werte zur Fiskalbelastung der Treibstoffe, zur Länge des Strassennetzes und schliesslich zur Entwicklung der Immissionswerte bei den wichtigsten Luftschadstoffen aufgeführt. Das Vademecum von strasseschweiz ist für die am privaten Strassenverkehr interessierten Kreise ein unverzicht bares statistisches Kompendium. Auch in diesem Jahr vermittelt das Vade mecum in übersichtlicher Form die wichtigsten im Zusammenhang mit der Automobilwirtschaft und dem privaten Strassenverkehr stehenden Kennzahlen. Verschärfte Marktsituation So ist der Gesamtumsatz der Automobilbranche in der Schweiz im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um knapp 1,4 Milliarden auf 90,6 Milliar- den Franken gesunken. Dieser Rückgang ist zur Hauptsache auf die deutlich verschärfte Marktsituation beim Neuwagenverkauf zurückzuführen, was einen Umsatzrückgang von rund 1 Milliarde Franken allein für die Fahrzeugimporteure bedeutete, welche im Verband auto-schweiz zusammengeschlossen sind. Keine grösseren Umsatzschwankungen waren 2013 hingegen im Garagen- und Carrosseriegewerbe, in der Caravan-Branche oder bei den Versicherungen zu verzeichnen. Grösster Umsatz im Transportgewerbe Nach wie vor den meisten Umsatz erwirtschaftete das Transportgewerbe (18,5 Milliarden Franken), gefolgt vom Garagengewerbe (rund 17,8 Milliarden Franken), den Neuwagenverkäufen (rund 15,6 Milliarden Franken), den Benzingesellschaften samt Raffinerien und den Tankstellen (rund 12,4 Milliarden Franken), den schweizerischen Produktionsbetrieben für die internationale Automobilindustrie (9 Milliarden Franken), dem Fahrzeugleasing (rund 7,4 Milliarden Franken) sowie den Versicherungen (rund 4,5 Milliarden Franken). Über 5 Millionen Fahrzeuge Der Motorwagenbestand ist 2014 gegenüber dem Vorjahr um 79 100 Einheiten angestiegen und betrug Ende September 2014 insgesamt 5,085 Millionen Fahrzeuge; davon waren knapp 4,4 Millionen Personenwagen. Zu diesem Total hinzugezählt werden können fast 700 000 Motorräder, was einen Gesamtbestand von rund 5,78 Millionen Motorfahrzeugen ergibt. Auf tausend Einwohner kamen 534 Personenwagen beziehungsweise 85 Nutzfahrzeuge, womit der so genannte Motorisierungsgrad gegenüber dem Vorjahr erneut leicht angestiegen ist. Geschätzte 94 Milliarden Personenkilometer Die auf der Strasse erbrachten Verkehrsleistungen werden für das Jahr 2014 auf 94,2 Milliarden Personenkilometer (plus 0,8 Milliarden gegenüber dem Vorjahr) und 17,55 Milliarden Tonnenkilometer (plus + 0,15) geschätzt – dies auf einem gesamtschweizerischen Strassennetz von rund 71 500 Kilometer Länge. (pd) Mit 18,5 Milliarden Franken erwirtschaftete das Transportgewerbe den meisten Umsatz. Anzeige 16 Berner KMU Nr. 3 2015 Berner KMU Marktplatz Baugeschäft Bürobedarf Inkasso Küchenbau / Holzbau Glasereien Buchhaltung / Treuhand Krankenmobilien www.brtag.ch Heizung / Klima Heizöl / Benzin Berner KMU Nr. 3 2015 17 Informationen aus dem Verband Zwei starke Teams für starke Verbände Der Gewerbeverband KMU Stadt Bern und die Gewerbetreuhand AG Bern sind ein starkes Team. Im Jahre 1839 wurde der Gewerbeverband der Stadt Bern als Wirtschaftsorganisation der kleinen und mittleren Unternehmen in der Stadt Bern und Umgebung gegründet. Die Gewerbetreuhand AG Bern wurde 1980 durch den Gewerbeverband KMU Stadt Bern ins Leben gerufen. Autoren: Leonhard Sitter und Thomas Balmer Geschäftsführer Leonhard Sitter, Präsident Thomas Balmer, ehem. Geschäftsführer Bernhard Boegli – Gewerbeverband KMU Stadt Bern; Adrian Zürcher, Vorsitzender der Geschäftsleitung – Gewerbetreuhand AG Bern (v.l.) Der Gewerbeverband der Stadt Bern setzt sich branchenübergreifend für die wirtschaftlichen und politischen Anliegen seiner Mitglieder und für die Umsetzung einer wirtschaftsfreundlichen Politik in der Agglomeration Bern ein. Mit Beziehungen zu Mitgliedern des Gemeinde- und Stadtrates und in Zusammenarbeit mit andern Wirtschafts- und Dachverbänden, Berufsverbänden, Behörden, Bildungsorganisationen, Sozialpartner sowie allen nahestehenden Organisationen werden Lösungen gesucht, die tragen und den Mitgliedern des Verbands und den von uns betreuten Berufsverbänden das Umfeld ihrer Tätigkeit verbessern. Der Gewerbeverband der Stadt Bern wird durch den leitenden Ausschuss mit dem Präsidenten Thomas Balmer geführt. Zusammen mit dem Geschäftsführer repräsentiert dieser die Anliegen des Gewerbes in der Stadt Bern besonders in politischen und verbandsinternen Belangen. In der Geschäftsstelle selbst arbeiten zurzeit acht Personen. Das oberste Or- gan ist die jährliche Mitgliederversammlung. Die Gewerbetreuhand AG Bern bietet Dienstleistungen in den Bereichen Buchführung, Personaladministration, Wirtschaftsprüfung, Steuerund Unternehmensberatung sowie Liegenschaftsverwaltung an. Für die Gewerbetreuhand AG Bern sind neun Personen tätig. Zwei versierte Teams Wer selbst einen Verband leitet, der weiss, welchen Aufwand die administrativen Arbeiten auslösen. Die Führung der Kasse, der Versand an die Mitglieder, die Protokolle, Stellungnahmen gegenüber der Öffentlichkeit und den Dachverbänden, die Webseitenpflege und weitere besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Verbandsführung binden in vielen Organen einen erheblichen Teil der Ressourcen. Genau auf diesem Gebiet arbeitet der Gewerbeverband der Stadt Bern und bietet massgeschneiderte Lösungen für jede Art gewerblicher Verbandstätigkeit. Nicht der Verband bestimmt das Angebot, sondern der Bedarf des Kunden ist die Vorgabe dazu, welche Leistungen effizient und speditiv zu erbringen sind. Deshalb betreut der Gewerbeverband der Stadt Bern verschiedene städtische, kantonale und schweizerische Verbände, damit sich deren Präsidenten und Vorstandsmitglieder genü- gend Zeit für Ihre eigentliche Tätigkeit zu Gunsten der Interessen ihrer Mitglieder freihalten können. Durch genau definierte Mandate mit Pauschalen werden die administrativen und organisatorischen Probleme der Kunden zu preisgünstigen Konditionen gelöst. Wer ein neues Ausbildungszentrum bauen will, neue Statuten, neue Strategien oder andere grosse Vorhaben beabsichtigt, dem stehen die juristisch und betriebswirtschaftlich ausgebildeten Mitarbeiter des Gewerbeverbands der Stadt Bern zur Verfügung. Die Kundschaft hat die Möglichkeit während einer begrenzten Zeit Spezialisten zu beauftragen, die über eine umfassende Erfahrung verfügen, denn sie lösen täglich solche Probleme. Dass damit auch mehr Mittel für die eigentlichen Aufgaben eingesetzt werden können ist ein positiver Effekt, der dem gemeinsamen Ziel eines starken Gewerbes dient. Die Adressen lauten: Gewerbeverband KMU Stadt Bern Leonhard Sitter (Geschäftsführer) Neuengasse 20, Postfach 414 3000 Bern 7 031 310 11 19 www.kmustadtbern.ch Gewerbetreuhand AG Adrian Zürcher (Vorsitzender der Geschäftsleitung) Neuengasse 20 3011 Bern 031 310 11 12 www.gewerbetreuhand.ch 18 Berner KMU Nr. 3 2015 Malerei / Gipserei Schädlingsbekämpfung Recycling Treppenlifte Werkzeuge und Maschinen Wirtschaftsauskünfte Creditreform Küng Bern AG Kreisbüro Mittelland Postfach 306 CH-3000 Bern 22 Tel. 031.330.49.44 Fax 031.330.49.48 PC Kto. 60-137261-2 www.creditreform.ch Sanitär / Heizung / Lüftung Umzüge / Transporte Berner KMU Nr. 3 2015 19 Agenda Gewerbeausstellungen Areal Peter Holzbau AG, Blumenstein 21.03.2015 11.00–18.00 Uhr Abendunterhaltung bis 24.00 Uhr Gewerbeverein Lyss Lysspo 2015 Seelandhalle, Lyss 09.04.2015 10.04.2015 11.04.2015 12.04.2015 16.00–21.00 Uhr 16.00–21.00 Uhr 16.00–21.00 Uhr 10.00–18.00 Uhr Gewerbeverein Aaretal AGA2015 Schulanlage Schlossmatte, Münsingen 10.04.2015 11.04.2015 12.04.2015 16.00–21.00 Uhr 10.00–19.30 Uhr 10.00–17.00 Uhr Gewerbeverein Ursenbach und Umgebung Schulhaus & Zivilschutzanlage, Ursenbach 10.04.2015 11.04.2015 12.04.2015 18.00–22.00 Uhr 10.00–22.00 Uhr 10.00–17.00 Uhr Gewerbeverein Herzogenbuchsee HAGA 2015 Festgelände Mittelholz, Herzogenbuchsee 16.04.2015 17.04.2015 18.04.2015 19.04.2015 18.00–22.00 Uhr 10.00–22.00 Uhr 10.00–22.00 Uhr 10.00–17.00 Uhr Gewerbeverein Kirchlindach und Meikirch Mehrzweckhalle, Ortschwaben 17.04.2015 18.04.2015 19.04.2015 18.00–21.30 Uhr 11.00–20.00 Uhr 11.00–17.00 Uhr Handels- und Gewerbeverein Wangen a. A. und Umgebung GEWA 2015 ASM-Gelände, Wangen a. A. 01.05.2015 02.05.2015 03.05.2015 18.00–22.00 Uhr 10.00–21.00 Uhr 10.00–17.00 Uhr Belper KMU BEXPO15 Dorfzentrum, Belp 08.05.2015 09.05.2015 10.05.2015 17.00–21.00 Uhr 10.00–21.00 Uhr 10.00–17.00 Uhr Gewerbeverein Seftigen und Umgebung SEGA15 Sporthalle, Seftigen 05.06.2015 06.06.2015 07.06.2015 17.00–21.00 Uhr 13.00–21.00 Uhr 10.00–18.00 Uhr Handwerker- und Gewerbeverein Grindelwald Sportzentrum, Grindelwald 05.06.2015 06.06.2015 07.06.2015 Handwerker- und Gewerbeverein St. Stephan Areal BEOWAB AG, Flugplatz St. Stephan 05.06.2015 06.06.2015 07.06.2015 19.00–22.00 Uhr 11.00–22.00 Uhr 10.00–17.00 Uhr Gewerbeverein Grossaffoltern GEWA 15 Dorfzentrum, Grossaffoltern 28.08.2015 29.08.2015 30.08.2015 17.00–22.00 Uhr 10.00–22.00 Uhr 10.30–18.00 Uhr Handwerker- und Gewerbeverein Konolfingen Gewerbe Schau Konolfingen Mehrzweckplatz, Konolfingen 03.09.2015 04.09.2015 05.09.2015 06.09.2015 18.00–22.00 Uhr 14.00–22.00 Uhr 10.00–22.00 Uhr 11.00–18.00 Uhr Gewerbeverein Kallnach GEWAK15 Mehrzweckhalle, Kallnach 04.09.2015 05.09.2015 06.09.2015 Gewerbeverein UrtenenSchönbühl und Umgebung Ehem. EMPFA-Gelände, Sand Moosseedorf 11.09.2015 12.09.2015 13.09.2015 Gewerbeverein Vechigen VEGA 2015 Mehrzweckgebäude, Boll 11.09.2015 12.09.2015 13.09.2015 Gewerbeverein Eriswil Schulanlage, Eriswil 25.09.2015 26.09.2015 27.09.2015 Gewerbeverein BlumensteinPohlern 19. Gewerbespektakel 17.00–21.00 Uhr 10.00–20.00 Uhr 10.00–16.00 Uhr 18.00–22.00 Uhr 10.00–22.00 Uhr 10.00–17.00 Uhr «Wir Ausstellerinnen und Aussteller gehören zum Verband Berner KMU – PME Bernoises», steht auf den Plakaten, die für Gewerbeausstellungen gratis zur Verfügung stehen. Nutzen Sie dieses Angebot! Sie verhelfen dem Begriff «KMU» damit – auch zu Ihren Gunsten – zu kantonsweiter Bekanntheit. Telefon 034 420 65 65 Fax 034 423 07 32 [email protected] Jubiläen im Jahr 2015 Fünf gewerbliche Organisationen im Kanton Bern können im Jahr 2015 ein Jubiläum begehen. Die Gewerbevereine Müntschemier und Eggiwil-Röthenbach können das 50-jährige und Worb das 150-jährige Bestehen feiern. Die Treuhand Suisse Sektion Bern blickt auf 50 Jahre und der Bäcker-Confiseur-Verband auf 125 Jahre zurück. Wir gratulieren den jubilierenden Vereinen herzlich und wünschen Ihnen auch für die Zukunft viel Erfolg.
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