∟ ∟ Antrag auf Auszahlung von Urlaubsgeld Empfänger Feriepengeinfo Kongens Vænge 8 DK-3400 Hillerød Ausfüllen des Formulars • • • Füllen Sie alle Felder unter persönliche Angaben und Arbeitgeber aus. Die Angaben zu Ihrem Arbeitgeber finden Sie in der Mitteilung über Urlaubsgeld von Feriepengeinfo. Das Feld „Arbeitnehmernummer“ wird nur ausgefüllt, falls die Nummer aus der Mitteilung von Feriepengeinfo hervorgeht. Danach füllen Sie das Feld aus, das dem Grund für Ihren Antrag auf Urlaubsgeld entspricht. Siehe Anleitung auf Seite 2 und 3. Persönliche Angaben und Arbeitgeber Name des Arbeitnehmers CPR-Nr. Arbeitnehmernummer - Firma des Arbeitgebers SE-Nr.: Auszahlung durch Grund für den Antrag auf Auszahlung von Urlaubsgeld (nur ein Feld ausfüllen) Ich nehme Urlaub/habe Urlaub genommen Erster Urlaubstag: (TTMMJJ) Anzahl Urlaubstage: _________________ Grund: Ich habe den dänischen Arbeitsmarkt verlassen Letzter Tag auf dem dänischen Arbeitsmarkt: (TTMMJJ) Alters- oder Frührente Kündigung bei dänischem Arbeitgeber aufgrund eines Umzugs ins Ausland und Abmeldung in Dänemark Kündigung bei dänischem Arbeitgeber und Ausreise aus Dänemark / nie in Dänemark gemeldet Unterschrift Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass die vorstehenden Angaben korrekt sind. Datum Unterschrift _____________________________________________ Das Formular wird ausgefüllt und an Feriepengeinfo als digitale Post oder als Brief an die Anschrift Kongens Vænge 8, DK-3400 Hillerød, gesendet. Seite 1 von 3 ∟ ∟ 8-800-014-0515 Feriepengeinfo leitet diese Angaben an Arbeitslosenkassen und Gemeinden weiter, damit diese überprüfen können, dass Sie nicht Urlaubsgeld und Sozialleistungen gleichzeitig erhalten, was gegen dänisches Recht ver - stoßen würde. ∟ ∟ Ausfüllhilfe Sie müssen alle Felder unter persönlichen Angaben und Arbeitgeber ausfüllen, damit Feriepengeinfo Ihren Antrag bearbeiten kann. • Die Angaben gehen aus der Mitteilung über Urlaubsgeld hervor, die Sie von Feriepengeinfo erhalten haben. • Das Feld „Arbeitnehmernummer“ wird nur ausgefüllt, falls die Nummer aus der Mitteilung von Feriepengeinfo hervorgeht. Ich nehme Urlaub/habe Urlaub genommen: Sie können nicht gleichzeitig Urlaubsgeld und bestimmte Sozialleistungen erhalten. Zu diesen Leistungen gehören Arbeitslosengeld, Vorruhestandsgeld und Sozialhilfe. Ihre Gemeinde oder Arbeislosenkasse hilft Ihnen bei der Frage, welche Sozialleistungen sich auf die Auszahlung von Urlaubsgeld auswirken, gerne weiter. Wenn Sie Sozialleistungsempfänger sind, müssen Sie Ihren Urlaub mit dem Arbeitsamt, der Arbeitslosenkasse oder der Gemeinde absprechen, ehe Sie einen Antrag auf Urlaubsgeld stellen können. Wenn Sie Urlaub nehmen und keine Sozialleistungen in diesem Zeitraum erhalten, füllen Sie folgende Felder aus. Erster Urlaubstag: Hier geben Sie den ersten Tag an, an dem Sie Urlaub nehmen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen in der Regel nicht als Urlaubstage, es sei denn, Sie arbeiten normalerweise an diesen Tagen. Anzahl Urlaubstage: Hier geben Sie die Anzahl der Tage an, an denen Sie Urlaub nehmen. Generell gilt, dass Sie einen ganzen Tag Urlaub nehmen müssen. Somit entspricht eine Urlaubswoche in der Regel fünf Urlaubstagen. Wenn Sie alle Urlaubstage nehmen möchten, die Ihnen von einem Arbeitgeber zustehen, diese aber keine ganze Zahl darstellen, geben Sie einfach alle Ihnen zustehenden Tage ein. Ich habe den dänischen Arbeitsmarkt verlassen Sie können sich Ihr Urlaubsgeld auszahlen lassen, ohne Urlaub zu nehmen, wenn Sie den dänischen Arbeitsmarkt verlassen haben. Darunter fallen folgende Situationen: • Ihr Antrag auf Alters- oder Frührente wurde genehmigt. • Sie haben bei einem dänischen Arbeitgeber aufgrund eines Umzugs ins Ausland gekündigt und sich in Dänemark abgemeldet. • Sie stehen nicht länger auf dem dänischen Arbeitsmarkt zur Verfügung, da Ihre Anstellung bei einem dänischen Arbeitgeber beendet ist, und Sie waren niemals in Dänemark gemeldet. Bitte beachten Sie, dass das Verlassen des dänischen Arbeitsmarkts nachweisbar sein muss. Unter „Grund“ ist angegeben, welche Nachweise erforderlich sind. Grund: Hier geben Sie den Grund an, weswegen Sie den dänischen Arbeitsmarkt verlassen haben. • ∟ Alters- oder Frührente: Ausscheiden aus dem Arbeitsleben aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen. Mögliche Nachweise: 1) Gewährung der Altersrente, 2) Gewährung von Leistungen gemäß dem dänischen Gesetz über Frührente oder 3) Auszahlung einer Rente aus einer privaten Rentenversicherung oder einer vom Arbeitgeber bezahlten Rentenversicherung. Letzteres gilt jedoch nicht, falls Sie Vorruhestands- oder ähnliche Leistungen in Anspruch nehmen, aber noch keine Altersrente. Kündigung bei einem dänischen Arbeitgeber aufgrund eines Umzugs ins Ausland und Abmeldung in Dänemark: Falls Sie Ihre Arbeitsstelle aufgrund eines Umzugs ins Ausland kündigen und sich in Dänemark abmelden. Ein möglicher Nachweis ist die Bestätigung der Abmeldung des dänischen Einwohnermeldeamts. ∟ • Seite 2 von 3 ∟ ∟ • Kündigung bei dänischem Arbeitgeber und Ausreise aus Dänemark / nie in Dänemark gemeldet: Wenn Sie außerhalb Dänemarks wohnen, aber in Dänemark gearbeitet haben und dieses Arbeitsverhältnis jetzt beendet ist. Ein möglicher Nachweis ist die Bestätigung der Aufnahme in eine ausländische Arbeitslosenkasse oder die Bestätigung eines anderen Arbeitsverhältnisses außerhalb Dänemarks. ∟ ∟ Letzter Tag auf dem dänischen Arbeitsmarkt: Das Datum, an dem Sie Ihren letzten Arbeitstag in Dänemark hatten. Für die Auszahlung von Urlaubsgeld nach dieser Regel gilt eine Frist von sechs Monaten. Anders ausgedrückt erhalten Sie kein Urlaubsgeld ausgezahlt, wenn Ihr letzter Arbeitstag in Dänemark vor mehr als sechs Monaten war. Seite 3 von 3
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