Antrag auf Auszahlung von Urlaubsgeld

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Antrag auf Auszahlung
von Urlaubsgeld
Empfänger
Feriepengeinfo
Kongens Vænge 8
DK-3400 Hillerød
Ausfüllen des Formulars
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Füllen Sie alle Felder unter persönliche Angaben und Arbeitgeber aus.
Die Angaben zu Ihrem Arbeitgeber finden Sie in der Mitteilung über Urlaubsgeld von Feriepengeinfo.
Das Feld „Arbeitnehmernummer“ wird nur ausgefüllt, falls die Nummer aus der Mitteilung von Feriepengeinfo hervorgeht.
Danach füllen Sie das Feld aus, das dem Grund für Ihren Antrag auf Urlaubsgeld entspricht. Siehe
Anleitung auf Seite 2 und 3.
Persönliche Angaben und Arbeitgeber
Name des Arbeitnehmers
CPR-Nr.
Arbeitnehmernummer
-
Firma des Arbeitgebers
SE-Nr.:
Auszahlung durch
Grund für den Antrag auf Auszahlung von Urlaubsgeld
(nur ein Feld ausfüllen)
Ich nehme Urlaub/habe Urlaub
genommen
Erster Urlaubstag:
(TTMMJJ)
Anzahl Urlaubstage: _________________
Grund:
Ich habe den dänischen Arbeitsmarkt verlassen
Letzter Tag auf dem
dänischen Arbeitsmarkt: (TTMMJJ)
Alters- oder Frührente
Kündigung bei dänischem Arbeitgeber aufgrund eines Umzugs ins Ausland und Abmeldung
in Dänemark
Kündigung bei dänischem Arbeitgeber und Ausreise aus Dänemark / nie in Dänemark gemeldet
Unterschrift
Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass die vorstehenden Angaben korrekt sind.
Datum
Unterschrift _____________________________________________
Das Formular wird ausgefüllt und an Feriepengeinfo als digitale Post
oder als Brief an die Anschrift Kongens Vænge 8, DK-3400 Hillerød, gesendet.
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8-800-014-0515
Feriepengeinfo leitet diese Angaben an Arbeitslosenkassen und Gemeinden weiter, damit diese
überprüfen können, dass Sie nicht Urlaubsgeld und Sozialleistungen gleichzeitig erhalten, was gegen
dänisches Recht ver - stoßen würde.
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Ausfüllhilfe
Sie müssen alle Felder unter persönlichen Angaben und Arbeitgeber ausfüllen, damit Feriepengeinfo Ihren
Antrag bearbeiten kann.
• Die Angaben gehen aus der Mitteilung über Urlaubsgeld hervor, die Sie von Feriepengeinfo erhalten
haben.
• Das Feld „Arbeitnehmernummer“ wird nur ausgefüllt, falls die Nummer aus der Mitteilung von
Feriepengeinfo hervorgeht.
Ich nehme Urlaub/habe Urlaub genommen:
Sie können nicht gleichzeitig Urlaubsgeld und bestimmte Sozialleistungen erhalten. Zu diesen
Leistungen gehören Arbeitslosengeld, Vorruhestandsgeld und Sozialhilfe. Ihre Gemeinde oder Arbeislosenkasse hilft Ihnen bei der Frage, welche Sozialleistungen sich auf die Auszahlung von Urlaubsgeld
auswirken, gerne weiter. Wenn Sie Sozialleistungsempfänger sind, müssen Sie Ihren Urlaub mit dem
Arbeitsamt, der Arbeitslosenkasse oder der Gemeinde absprechen, ehe Sie einen Antrag auf Urlaubsgeld
stellen können.
Wenn Sie Urlaub nehmen und keine Sozialleistungen in diesem Zeitraum erhalten, füllen Sie
folgende Felder aus.
Erster Urlaubstag: Hier geben Sie den ersten Tag an, an dem Sie Urlaub nehmen.
Samstage, Sonn- und Feiertage zählen in der Regel nicht als Urlaubstage, es sei denn, Sie arbeiten normalerweise an diesen Tagen.
Anzahl Urlaubstage: Hier geben Sie die Anzahl der Tage an, an denen Sie Urlaub nehmen.
Generell gilt, dass Sie einen ganzen Tag Urlaub nehmen müssen. Somit entspricht eine Urlaubswoche in
der Regel fünf Urlaubstagen. Wenn Sie alle Urlaubstage nehmen möchten, die Ihnen von einem Arbeitgeber zustehen, diese aber keine ganze Zahl darstellen, geben Sie einfach alle Ihnen zustehenden Tage
ein.
Ich habe den dänischen Arbeitsmarkt verlassen
Sie können sich Ihr Urlaubsgeld auszahlen lassen, ohne Urlaub zu nehmen, wenn Sie den dänischen
Arbeitsmarkt verlassen haben. Darunter fallen folgende Situationen:
• Ihr Antrag auf Alters- oder Frührente wurde genehmigt.
• Sie haben bei einem dänischen Arbeitgeber aufgrund eines Umzugs ins Ausland gekündigt und sich in
Dänemark abgemeldet.
• Sie stehen nicht länger auf dem dänischen Arbeitsmarkt zur Verfügung, da Ihre Anstellung bei einem
dänischen Arbeitgeber beendet ist, und Sie waren niemals in Dänemark gemeldet.
Bitte beachten Sie, dass das Verlassen des dänischen Arbeitsmarkts nachweisbar sein muss. Unter
„Grund“ ist angegeben, welche Nachweise erforderlich sind.
Grund: Hier geben Sie den Grund an, weswegen Sie den dänischen Arbeitsmarkt verlassen haben.
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Alters- oder Frührente: Ausscheiden aus dem Arbeitsleben aus Alters- oder gesundheitlichen
Gründen. Mögliche Nachweise: 1) Gewährung der Altersrente, 2) Gewährung von Leistungen gemäß
dem dänischen Gesetz über Frührente oder 3) Auszahlung einer Rente aus einer privaten Rentenversicherung oder einer vom Arbeitgeber bezahlten Rentenversicherung.
Letzteres gilt jedoch nicht, falls Sie Vorruhestands- oder ähnliche Leistungen in Anspruch nehmen,
aber noch keine Altersrente.
Kündigung bei einem dänischen Arbeitgeber aufgrund eines Umzugs ins Ausland und Abmeldung in
Dänemark: Falls Sie Ihre Arbeitsstelle aufgrund eines Umzugs ins Ausland kündigen und sich in Dänemark abmelden. Ein möglicher Nachweis ist die Bestätigung der Abmeldung des dänischen Einwohnermeldeamts.
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Kündigung bei dänischem Arbeitgeber und Ausreise aus Dänemark / nie in Dänemark gemeldet:
Wenn Sie außerhalb Dänemarks wohnen, aber in Dänemark gearbeitet haben und dieses Arbeitsverhältnis jetzt beendet ist. Ein möglicher Nachweis ist die Bestätigung der Aufnahme in eine ausländische Arbeitslosenkasse oder die Bestätigung eines anderen Arbeitsverhältnisses außerhalb
Dänemarks.
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Letzter Tag auf dem dänischen Arbeitsmarkt: Das Datum, an dem Sie Ihren letzten Arbeitstag in
Dänemark hatten. Für die Auszahlung von Urlaubsgeld nach dieser Regel gilt eine Frist von sechs
Monaten. Anders ausgedrückt erhalten Sie kein Urlaubsgeld ausgezahlt, wenn Ihr letzter Arbeitstag in
Dänemark vor mehr als sechs Monaten war.
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