im Oktober 2014 Sehr geehrte Eltern, wir, das Familienbüro im Jugendamt der Kreisverwaltung Borken und die Gemeindeverwaltung Heiden möchten Sie gemeinsam über die Angebote der Kindertagesbetreuung in Heiden im kommenden Kindergartenjahr informieren. Als Eltern müssen Sie entscheiden, ab welchem Zeitpunkt Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege durch eine/n Tagesmutter/-vater betreuen und fördern lassen möchten. Wenn Sie eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im kommenden Kindergartenjahr 2015/2016 wünschen, müssen Sie bedenken, dass schon in den nächsten Wochen in den einzelnen Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen entgegen genommen werden. Die Anmeldetermine finden Sie am Ende des Briefes. Das Kindergartenjahr beginnt zwar erst am 01.08.2015, wegen der notwendigen Vorbereitungszeit ist eine Anmeldung aber bereits bald erforderlich. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen Folgendes: Kinder haben seit dem 01.08.2013 mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege bzw. in Kindertageseinrichtungen. Insbesondere für unter dreijährige Kinder gilt das Angebot der Kindertagespflege, ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung erste Wahl. Zur Kindertagespflege: Sie haben für bis zu dreijährige Kinder die Wahl, ob Sie Ihr Kind in der Kindertageseinrichtung oder in Kindestagespflege betreuen lassen möchten. Gleichfalls richtet sich dies Angebot an berufstätige Eltern/Elternteile über dreijähriger Kinder, wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Nähere Informationen zum Thema Kindertagespflege finden Sie auf dem beigefügten Informationsblatt und im Internet unter: www.kreis-borken.de/kindertagespflege . Was noch wichtig ist! Auch wenn Ihr Kind erst im Laufe des Kindergartenjahres, also zwischen dem 01.08.2015 und dem 31.07.2016, in der Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll, ist eine Anmeldung schon jetzt erforderlich. Als Eltern müssen Sie sich also frühzeitig für eine Kindertageseinrichtung entscheiden und sollen auch schon festlegen, welche im Kinderbildungsgesetz vorgegebene Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche Sie für Ihr Kind nutzen möchten. Bitte informieren Sie sich deshalb jetzt in den Kindertageseinrichtungen u.a. über das jeweilige pädagogische Konzept, die Betreuungszeiten usw.. Die Anschriften der Kindertageseinrichtungen in Ihrem Wohnort finden Sie am Ende dieses Briefes und im Internet unter www.kreis-borken.de/tageseinrichtungen. Zu den Kosten für die Betreuung und zum Elternbeitrag noch Folgendes: Die Höhe der aktuellen Elternbeiträge borken.de/tageseinrichtungen. finden Sie im Internet unter www.kreis- Nach unserer Elternbeitragssatzung gilt: Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist bis zum Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres der (höhere) Elternbeitrag für Unterdreijährige zu zahlen. Ab dem Monat, in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird, muss der (geringere) Beitrag für Kinder über drei Jahren gezahlt werden. Die Schulferien im Sommer 2015 dauern vom 29.06.-11.08.2015. Im Hinblick auf evtl. Schließzeiten der Kindertageseinrichtung in den Ferien geben wir zu bedenken: Auch in Schließzeiten fallen Betriebskosten an. Die Betriebs-/Betreuungskosten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden durch einen Elternbeitrag als monatlichem Beitrag zu den Jahresbetriebskosten mitfinanziert, weshalb auch während evtl. Schließzeiten ein Elternbeitrag zu zahlen ist. Für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung gilt: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt den Elternbeitrag. Die Eltern zahlen dann keinen Elternbeitrag an das Jugendamt; dies gilt auch für Geschwister dieser Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut werden. Übrigens: Falls Sie Ihr Kind unter 3 Jahren noch nicht in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreuen lassen möchten, könnten Sie einen Anspruch auf Betreuungsgeld haben. Das Betreuungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat und wird für Kinder unter 3 Jahren, die ab dem 01.08.2012 geboren sind, im Anschluss an den Anspruchszeitraum des Elterngeldes gezahlt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.kreisborken.de/betreuungsgeld . Mit freundlichem Gruß Ihr Familienbüro im Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken Ihre Gemeindeverwaltung Heiden Kindertageseinrichtungen in 46359 Heiden: Kath. Kindergarten St. Georg Mozartstraße 28a Tel.: 0 28 67/6 18 Kath. Kindergarten St. Josef Lancasterweg 1 Tel.: 0 28 67/9088990 Evangelischer Pauluskindergarten Gildestraße 1 Tel.: 0 28 67/900 23 Waldkindergarten Elterninitiative „Die Waldmäuse“ Postfach 11 03 Tel.: 0151/57927799 Anmeldetermine in den Kindertageseinrichtungen in Heiden: Kindergarten St. Georg am 27.10.2014 Kindergarten St. Josef bis zum 24.10.2014 Pauluskindergarten bis zum 30.10.2014 Tag der offenen Tür am 18.10.2014 von 14.00-17.00 Uhr. Waldkindergarten bis zum 30.11.2014 Eine vorherige telefonische Absprache (am besten in der Zeit von 7.30-8.30 Uhr und 13.00-14.00 Uhr) ist sinnvoll.
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