Anschreiben an die Eltern zur Anmeldung in Heiden - Kreis Borken

im Oktober 2014
Sehr geehrte Eltern,
wir, das Familienbüro im Jugendamt der Kreisverwaltung Borken und die Gemeindeverwaltung
Heiden möchten Sie gemeinsam über die Angebote der Kindertagesbetreuung in Heiden im
kommenden Kindergartenjahr informieren.
Als Eltern müssen Sie entscheiden, ab welchem Zeitpunkt Sie Ihr Kind in einer
Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege durch eine/n Tagesmutter/-vater betreuen
und fördern lassen möchten.
Wenn Sie eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im kommenden Kindergartenjahr
2015/2016 wünschen, müssen Sie bedenken, dass schon in den nächsten Wochen in den
einzelnen Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen entgegen genommen werden. Die
Anmeldetermine finden Sie am Ende des Briefes. Das Kindergartenjahr beginnt zwar erst am
01.08.2015, wegen der notwendigen Vorbereitungszeit ist eine Anmeldung aber bereits bald
erforderlich.
Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen Folgendes: Kinder haben seit dem 01.08.2013 mit
Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in
Kindertagespflege bzw. in Kindertageseinrichtungen. Insbesondere für unter dreijährige Kinder
gilt das Angebot der Kindertagespflege, ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung
erste Wahl.
Zur Kindertagespflege: Sie haben für bis zu dreijährige Kinder die Wahl, ob Sie Ihr Kind in der
Kindertageseinrichtung oder in Kindestagespflege betreuen lassen möchten. Gleichfalls richtet
sich dies Angebot an berufstätige Eltern/Elternteile über dreijähriger Kinder, wenn die
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Nähere Informationen zum Thema
Kindertagespflege finden Sie auf dem beigefügten Informationsblatt und im Internet unter:
www.kreis-borken.de/kindertagespflege .
Was noch wichtig ist!

Auch wenn Ihr Kind erst im Laufe des Kindergartenjahres, also zwischen dem 01.08.2015
und dem 31.07.2016, in der Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll, ist eine
Anmeldung schon jetzt erforderlich.

Als Eltern müssen Sie sich also frühzeitig für eine Kindertageseinrichtung entscheiden
und sollen auch schon festlegen, welche im Kinderbildungsgesetz vorgegebene
Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche Sie für Ihr Kind nutzen möchten.

Bitte informieren Sie sich deshalb jetzt in den Kindertageseinrichtungen u.a. über das
jeweilige pädagogische Konzept, die Betreuungszeiten usw.. Die Anschriften der
Kindertageseinrichtungen in Ihrem Wohnort finden Sie am Ende dieses Briefes und im
Internet unter www.kreis-borken.de/tageseinrichtungen.
Zu den Kosten für die Betreuung und zum Elternbeitrag noch Folgendes:
Die Höhe der aktuellen Elternbeiträge
borken.de/tageseinrichtungen.
finden
Sie
im
Internet
unter
www.kreis-
Nach unserer Elternbeitragssatzung gilt: Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist bis
zum Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres der (höhere) Elternbeitrag für
Unterdreijährige zu zahlen. Ab dem Monat, in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird, muss der (geringere)
Beitrag für Kinder über drei Jahren gezahlt werden.
Die Schulferien im Sommer 2015 dauern vom 29.06.-11.08.2015. Im Hinblick auf evtl.
Schließzeiten der Kindertageseinrichtung in den Ferien geben wir zu bedenken: Auch in
Schließzeiten fallen Betriebskosten an. Die Betriebs-/Betreuungskosten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden durch einen Elternbeitrag als monatlichem Beitrag
zu den Jahresbetriebskosten mitfinanziert, weshalb auch während evtl. Schließzeiten ein
Elternbeitrag zu zahlen ist.
Für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung gilt: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt
den Elternbeitrag. Die Eltern zahlen dann keinen Elternbeitrag an das Jugendamt; dies gilt auch
für Geschwister dieser Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut
werden.
Übrigens: Falls Sie Ihr Kind unter 3 Jahren noch nicht in einer Kindertageseinrichtung oder in
Kindertagespflege betreuen lassen möchten, könnten Sie einen Anspruch auf Betreuungsgeld
haben. Das Betreuungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat und wird für Kinder unter 3 Jahren, die
ab dem 01.08.2012 geboren sind, im Anschluss an den Anspruchszeitraum des Elterngeldes
gezahlt.
Weitere
Informationen
finden
Sie
auf
der
Internetseite
www.kreisborken.de/betreuungsgeld .
Mit freundlichem Gruß
Ihr Familienbüro
im Fachbereich Jugend und Familie
des Kreises Borken
Ihre
Gemeindeverwaltung
Heiden
Kindertageseinrichtungen in 46359 Heiden:
Kath. Kindergarten
St. Georg
Mozartstraße 28a
Tel.: 0 28 67/6 18
Kath. Kindergarten
St. Josef
Lancasterweg 1
Tel.: 0 28 67/9088990
Evangelischer Pauluskindergarten
Gildestraße 1
Tel.: 0 28 67/900 23
Waldkindergarten
Elterninitiative „Die Waldmäuse“
Postfach 11 03
Tel.: 0151/57927799
Anmeldetermine in den Kindertageseinrichtungen in Heiden:




Kindergarten St. Georg am 27.10.2014
Kindergarten St. Josef bis zum 24.10.2014
Pauluskindergarten bis zum 30.10.2014
Tag der offenen Tür am 18.10.2014 von 14.00-17.00 Uhr.
Waldkindergarten bis zum 30.11.2014
Eine vorherige telefonische Absprache (am besten in der Zeit von 7.30-8.30 Uhr
und 13.00-14.00 Uhr) ist sinnvoll.