Erhöhte Zahlungen erfolgen bereits jetzt rückwirkend

Verbund
Kindertagespflege
Erhöhte Zahlungen erfolgen bereits jetzt rückwirkend
Nach Beschluss der Bürgerschaft erhalten Kindertagespflegepersonen rückwirkend erhöhtes Entgelt
Lübeck, 12. Februar 2016. Ende Januar 2016 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
die neue Richtlinie für die Kindertagespflege rückwirkend zum 1. Januar 2016 verabschiedet.
Damit ist sie ab sofort wirksam und alle aktiven Kindertagespflegepersonen haben
rückwirkenden Anspruch auf erhöhte Entgelte.
„Wir hatten zugesagt, dass die Kindertagespflegepersonen bereits mit den Märzzahlungen
die
erhöhten
Entgelte
erhalten
werden“,
sagt
Lutz
Regenberg
vom
Verbund
Kindertagespflege. „Nicht ganz sicher war, ob wir mit Märzzahlungen auch die
rückwirkenden Ansprüche, die im Januar und Februar 2016 entstanden sind, auszahlen
können. Doch jetzt ist klar, die rückwirkenden Ansprüchen werden wir sogar schon Mitte
Februar überweisen können.“
Damit das gelingt wurde in der Servicestelle ‚Nachtschichten‘ eingelegt. „Es waren unzählige
Datensätze anzupassen und zu korrigieren, damit die neuen Zahlen im System sind und alle
die richtige Überweisung erhalten können“, so Regenberg.
Der Verbund Kindertagespflege ist eine Kooperation von BQL GmbH, Kitawerk gGmbH
und Vorwerker Diakonie gGmbH. Er ist im Auftrag der Hansestadt Lübeck tätig.
www.kindertagespflege-luebeck.de