Verbund Kindertagespflege Erhöhte Zahlungen erfolgen bereits jetzt rückwirkend Nach Beschluss der Bürgerschaft erhalten Kindertagespflegepersonen rückwirkend erhöhtes Entgelt Lübeck, 12. Februar 2016. Ende Januar 2016 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck die neue Richtlinie für die Kindertagespflege rückwirkend zum 1. Januar 2016 verabschiedet. Damit ist sie ab sofort wirksam und alle aktiven Kindertagespflegepersonen haben rückwirkenden Anspruch auf erhöhte Entgelte. „Wir hatten zugesagt, dass die Kindertagespflegepersonen bereits mit den Märzzahlungen die erhöhten Entgelte erhalten werden“, sagt Lutz Regenberg vom Verbund Kindertagespflege. „Nicht ganz sicher war, ob wir mit Märzzahlungen auch die rückwirkenden Ansprüche, die im Januar und Februar 2016 entstanden sind, auszahlen können. Doch jetzt ist klar, die rückwirkenden Ansprüchen werden wir sogar schon Mitte Februar überweisen können.“ Damit das gelingt wurde in der Servicestelle ‚Nachtschichten‘ eingelegt. „Es waren unzählige Datensätze anzupassen und zu korrigieren, damit die neuen Zahlen im System sind und alle die richtige Überweisung erhalten können“, so Regenberg. Der Verbund Kindertagespflege ist eine Kooperation von BQL GmbH, Kitawerk gGmbH und Vorwerker Diakonie gGmbH. Er ist im Auftrag der Hansestadt Lübeck tätig. www.kindertagespflege-luebeck.de
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