Übernachtungssteuer - häufig gestellte Fragen- FAQ

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Frage /Antwort
Regelung in der
Übernachtungssteuersatzung
nähere Erläuterung
Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Übernachtungssteuer erhoben?
Rechtsgrundlage ist die Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Übernachtungssteuer
vom 27.03.2015. Diese ist zum 01.04.2015 in Kraft
getreten.
Wer ist steuerpflichtig? Wer soll letztendlich mit
der Steuer belastet werden?
Steuerpflichtig ist der Beherbergungsbetrieb, das Ho- § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 3
tel , die Pension oder der Inhaber einer Ferienwoh§ 1 Abs. 1
nung. Mit der Steuer belastet werden soll der Urlauber
oder der Tourist, der die Steuer zusammen mit dem
Übernachtungsentgelt an den Beherbergungsbetrieb
zu zahlen hat.
Welche Mehrbelastung kommt durch die Steuer auf
den Gast zu ?
Bei einem Übernachtungspreis von 100 EUR incl. USt* § 4, § 5
fällt Übernachtungssteuer i.H.v. 5 EUR incl. USt an.
* Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer
Die Steuerpflicht bezüglich der Umsatzsteuer des Beherbergungsbetriebes vorausgesetzt, setzt sich
der Betrag von 5 EUR
aus 4,67 EUR Übernachtungssteuer und
0,33 EUR Umsatzsteuer zusammen. Der
Gast interessiert sich
für dieses Aufgliederung im Regelfall weniger.
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Frage /Antwort
Regelung in der
Übernachtungssteuersatzung
nähere Erläuterung
Wer entrichtet keine Übernachtungssteuer?
Diejenigen, die aus beruflichen oder betrieblichen
Gründen übernachten, werden nicht mit Übernachtungssteuer belastet.
§ 1 Abs. 4
Studenten und Berufsschülern, die aufgrund ihres
Ausbildungsverhältnisses übernachten, werden nicht
besteuert.
§ 1 Abs. 5
Der Hansestadt Wismar ist es gesetzlich
untersagt, diese Personengruppe einer
Aufwandsteuer zu unterwerfen.
Weiterhin wird keine Steuer auf Übernachtungen in
§ 1 Abs. 7
Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Altenund Pflegeheimen, Hospizen und Frauenhäusern und
vergleichbaren Einrichtungen erhoben.
Steuerbefreit sind Kinder- und Jugendgruppen in der
Jugendherberge.
§7
Die langfristige Vermietung fällt doch nicht unter
die Steuer?
Ja, zusammenhängende Übernachtungen in Beherber- § 1 Abs. 6
gungsbetrieben von mehr als 6 Monaten bleiben unbesteuert.
Bsp.: Udo Lindenberg
im Hotel Atlantis
Wie wird die Steuer berechnet?
Vom reinen Übernachtungsentgelt, also ohne zusätzli- § 4, § 5
che Kosten wie z.B. Frühstück etc., wird die Umsatzsteuer (soweit enthalten) abgezogen. Die sich so ergebende Bemessungsgrundlage wird mit dem Steuersatz
von 5% multipliziert und ergibt die Übernachtungssteuer.
Genaueres können Sie der auf der Internetseite bereitgestellten Excel-Tabelle entnehmen.
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, beachten Sie bitte, dass
die Übernachtungssteuer zur Bemessungsgrundlage der
Umsatzsteuer gehört
und daher auch Umsatzsteuer auf die
Übernachtungssteuer
zu entrichten ist.
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Frage /Antwort
Regelung in der
Übernachtungssteuersatzung
nähere Erläuterung
Wie kann ich die berufliche Veranlassung oder die
Veranlassung durch das Ausbildungsverhältnis
glaubhaft machen ?
Wenn Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bildungseinrichtung § 9 Abs. 6
die Übernachtung unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zahlt, ist keinerlei Nachweis notwendig.
Ist dies nicht der Fall, können Sie einen der folgenden
Nachweise erbringen:
1. Eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Bildungseinrichtung mit der die
berufliche Veranlassung oder die Veranlassung
für die Ausbildung attestiert wird.
2. Sie weisen eine Kostenübernahmeerklärung
vor.
3. Sie geben eine schriftliche Eigenbestätigung
ab. Dieses gilt auch für Selbstständige. Formulare für eine solche Erklärung erhalten Sie
vom Beherbergungsbetrieb.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie im Falle falscher § 2 Abs. 2
Erklärungen persönlich für die Steuer haftbar gemacht
werden können.
Ich habe als Gast meine Übernachtung storniert,
muss aber eine Stornogebühr zahlen. Ist auf die
Stornogebühr Übernachtungssteuer fällig ?
Auf die Stornogebühr wird keine Übernachtungssteuer § 4 Abs.1
erhoben.
Eine Stornogebühr als
Vertragsstrafe kommt
nur dann zustande,
wenn keine Übernachtungsleistung in Anspruch genommen
wird. Sie ist damit
kein Entgelt für eine
Übernachtungsleistung.
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Frage /Antwort
Regelung in der
Übernachtungssteuersatzung
nähere Erläuterung
Mindern Provisionen die Bemessungsgrundlage der
Übernachtungssteuer?
Nein, einzig und allein des Entgelt des Gastes ist Bemessungsgrundlage der Übernachtungssteuer.
§ 4 Abs. 1
Die Provision schuldet
der Beherbergungsbetrieb dem Vermittler.
Selbstverständlich
kommt der Gast für
sämtliche Postionen
der Preiskalkulation
mittelbar auf. Für die
Ausnahme einzelner
Kostenpostionen von
der Bemessungsgrundlage gibt es keinen sachlichen Grund,
die Satzung sieht daher solches nicht vor.
Ich habe vor dem 01.04.2015 gebucht. Muss ich
Übernachtungssteuer entrichten ?
Nein, die Besteuerung erfolgt nur für Übernachtungen § 16 Abs. 1 2ter
die ab dem 01.04.2015 vereinbart wurden.
Halbsatz
Hinweis für Beherbergungsbetriebe: Bei Fällen, die Sie
wegen dieser Übergangsregelung nicht steuerpflichtig
behandeln, sollten Sie in der Lage sein, den Zeitpunkt
der Vereinbarung (Buchung) zu belegen. Eine gesonderte Ablage dieser Belege wird nicht gefordert.
Mit dieser Regelung
soll eine rückwirkende
Steuererhebung vermieden werden. Insbesondere soll die
Überwälzbarkeit der
Steuer auf den Gast
sicher gestellt werden.