1 Frage /Antwort Regelung in der Übernachtungssteuersatzung nähere Erläuterung Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Übernachtungssteuer erhoben? Rechtsgrundlage ist die Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Übernachtungssteuer vom 27.03.2015. Diese ist zum 01.04.2015 in Kraft getreten. Wer ist steuerpflichtig? Wer soll letztendlich mit der Steuer belastet werden? Steuerpflichtig ist der Beherbergungsbetrieb, das Ho- § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 3 tel , die Pension oder der Inhaber einer Ferienwoh§ 1 Abs. 1 nung. Mit der Steuer belastet werden soll der Urlauber oder der Tourist, der die Steuer zusammen mit dem Übernachtungsentgelt an den Beherbergungsbetrieb zu zahlen hat. Welche Mehrbelastung kommt durch die Steuer auf den Gast zu ? Bei einem Übernachtungspreis von 100 EUR incl. USt* § 4, § 5 fällt Übernachtungssteuer i.H.v. 5 EUR incl. USt an. * Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer Die Steuerpflicht bezüglich der Umsatzsteuer des Beherbergungsbetriebes vorausgesetzt, setzt sich der Betrag von 5 EUR aus 4,67 EUR Übernachtungssteuer und 0,33 EUR Umsatzsteuer zusammen. Der Gast interessiert sich für dieses Aufgliederung im Regelfall weniger. 2 Frage /Antwort Regelung in der Übernachtungssteuersatzung nähere Erläuterung Wer entrichtet keine Übernachtungssteuer? Diejenigen, die aus beruflichen oder betrieblichen Gründen übernachten, werden nicht mit Übernachtungssteuer belastet. § 1 Abs. 4 Studenten und Berufsschülern, die aufgrund ihres Ausbildungsverhältnisses übernachten, werden nicht besteuert. § 1 Abs. 5 Der Hansestadt Wismar ist es gesetzlich untersagt, diese Personengruppe einer Aufwandsteuer zu unterwerfen. Weiterhin wird keine Steuer auf Übernachtungen in § 1 Abs. 7 Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Altenund Pflegeheimen, Hospizen und Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen erhoben. Steuerbefreit sind Kinder- und Jugendgruppen in der Jugendherberge. §7 Die langfristige Vermietung fällt doch nicht unter die Steuer? Ja, zusammenhängende Übernachtungen in Beherber- § 1 Abs. 6 gungsbetrieben von mehr als 6 Monaten bleiben unbesteuert. Bsp.: Udo Lindenberg im Hotel Atlantis Wie wird die Steuer berechnet? Vom reinen Übernachtungsentgelt, also ohne zusätzli- § 4, § 5 che Kosten wie z.B. Frühstück etc., wird die Umsatzsteuer (soweit enthalten) abgezogen. Die sich so ergebende Bemessungsgrundlage wird mit dem Steuersatz von 5% multipliziert und ergibt die Übernachtungssteuer. Genaueres können Sie der auf der Internetseite bereitgestellten Excel-Tabelle entnehmen. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, beachten Sie bitte, dass die Übernachtungssteuer zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer gehört und daher auch Umsatzsteuer auf die Übernachtungssteuer zu entrichten ist. 3 Frage /Antwort Regelung in der Übernachtungssteuersatzung nähere Erläuterung Wie kann ich die berufliche Veranlassung oder die Veranlassung durch das Ausbildungsverhältnis glaubhaft machen ? Wenn Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bildungseinrichtung § 9 Abs. 6 die Übernachtung unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zahlt, ist keinerlei Nachweis notwendig. Ist dies nicht der Fall, können Sie einen der folgenden Nachweise erbringen: 1. Eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Bildungseinrichtung mit der die berufliche Veranlassung oder die Veranlassung für die Ausbildung attestiert wird. 2. Sie weisen eine Kostenübernahmeerklärung vor. 3. Sie geben eine schriftliche Eigenbestätigung ab. Dieses gilt auch für Selbstständige. Formulare für eine solche Erklärung erhalten Sie vom Beherbergungsbetrieb. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie im Falle falscher § 2 Abs. 2 Erklärungen persönlich für die Steuer haftbar gemacht werden können. Ich habe als Gast meine Übernachtung storniert, muss aber eine Stornogebühr zahlen. Ist auf die Stornogebühr Übernachtungssteuer fällig ? Auf die Stornogebühr wird keine Übernachtungssteuer § 4 Abs.1 erhoben. Eine Stornogebühr als Vertragsstrafe kommt nur dann zustande, wenn keine Übernachtungsleistung in Anspruch genommen wird. Sie ist damit kein Entgelt für eine Übernachtungsleistung. 4 Frage /Antwort Regelung in der Übernachtungssteuersatzung nähere Erläuterung Mindern Provisionen die Bemessungsgrundlage der Übernachtungssteuer? Nein, einzig und allein des Entgelt des Gastes ist Bemessungsgrundlage der Übernachtungssteuer. § 4 Abs. 1 Die Provision schuldet der Beherbergungsbetrieb dem Vermittler. Selbstverständlich kommt der Gast für sämtliche Postionen der Preiskalkulation mittelbar auf. Für die Ausnahme einzelner Kostenpostionen von der Bemessungsgrundlage gibt es keinen sachlichen Grund, die Satzung sieht daher solches nicht vor. Ich habe vor dem 01.04.2015 gebucht. Muss ich Übernachtungssteuer entrichten ? Nein, die Besteuerung erfolgt nur für Übernachtungen § 16 Abs. 1 2ter die ab dem 01.04.2015 vereinbart wurden. Halbsatz Hinweis für Beherbergungsbetriebe: Bei Fällen, die Sie wegen dieser Übergangsregelung nicht steuerpflichtig behandeln, sollten Sie in der Lage sein, den Zeitpunkt der Vereinbarung (Buchung) zu belegen. Eine gesonderte Ablage dieser Belege wird nicht gefordert. Mit dieser Regelung soll eine rückwirkende Steuererhebung vermieden werden. Insbesondere soll die Überwälzbarkeit der Steuer auf den Gast sicher gestellt werden.
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