JAGDGENOSSENSCHAFT PÜTTLINGEN EINLADUNG Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Püttlingen werden hiermit zur Genossenschaftsversammlung für Donnerstag, den 23.04.2015, um 19.30 Uhr, in den Sitzungssaal des Rathauses Püttlingen, eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 und Entlastung des Jagdvorstehers 3. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 4. Pachtvertrag Revier Köllerbach I 5. Information über die Ortsbegehung mit dem Revierförster, Herrn Backes 6. Mitteilungen, Anfragen Zur Information wird noch auf Folgendes hingewiesen: Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Püttlingen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Die Jagdgenossen, auf deren Grundstücken die Jagd ausgeübt werden darf, sind unter Angabe der Flächengröße ihrer Grundstücke im Grundflächenverzeichnis eingetragen. Dieses Grundflächenverzeichnis hat der Jagdvorsteher auf dem Laufenden zu halten. Die Jagdgenossen sind jedoch verpflichtet, ihm Veränderungen anzuzeigen. Nur auf Grund solcher Anzeigen wird das Grundflächenvereichnis berichtigt. Ausdrücklich ergeht noch der Hinweis, dass nur derjenige Jagdgenosse stimmberechtigt ist, der im Grundflächenverzeichnis eingetragen ist. Entsprechende Eintragungen können bis Freitag, den 17.04.2015, während der Dienststunden in Zimmer Nrn. 10 und 11, Rathaus Püttlingen, auf Antrag und unter Vorlage des Grundbuchauszuges vorgenommen werden. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch ein anderes - mit schriftlicher Vollmacht versehenes - Mitglied ausüben lassen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers bedarf der öffentlichen oder amtlichen Beglaubigung. Außerdem muss aus der Vollmacht Lage und Größe der vertretenen Fläche ersichtlich sein. Diesbezügliche Veränderungen sind, wie oben erwähnt, ebenfalls anzuzeigen. Ein Jagdgenosse darf höchstens drei andere vertreten. Püttlingen, den 07.04.2015 Der Jagdvorsteher gez. Martin Speicher
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