Püttlinger Stadtfest und Hauptkirmes 2016

BEKANNTMACHUNG
betreffend Püttlinger Stadtfest und Hauptkirmes 2016
1. Hinausschiebung der Sperrstunde für die Standbetreiber
Von Freitag, dem 19.08.2016, bis einschließlich Sonntag, dem 21.08.2016, findet im
Stadtteil Püttlingen das diesjährige Stadtfest statt. Aus diesem Anlass wird der Beginn
der Sperrstunde gemäß § 11 Abs. 5 des Saarl. Gaststättengesetzes vom 13.04.2011,
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.06.2012 (Amtsbl. I S. 156), für alle Standbetreiber auf jederzeitigen Widerruf wie folgt festgesetzt:
In den Nächten vom 19.08.2016 zum 20.08.2016,
vom 20.08.2016 zum 21.08.2016 und
vom 21.08.2016 zum 22.08.2016
auf jeweils 01:00 Uhr.
2. Allgemeinverfügung des Bürgermeisters der Stadt Püttlingen
Ausnahmegenehmigung für Freiluftgaststätten (Biergärten)
Gemäß § 2 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 16.08.2011 (Amtsblatt 2011, S. 277) ergeht folgende
Allgemeinverfügung:
Aus Anlass des diesjährigen Stadtfestes wird die Betriebszeit für Freiluftgaststätten im
Bereich des Stadtfestes in den Nächten vom
vom 19.08.2016 zum 20.08.2016,
vom 20.08.2016 zum 21.08.2016 und
vom 21.08.2016 zum 22.08.2016
bis jeweils 01:00 Uhr ausgedehnt.
3. Sperrung von Straßen und Plätzen
3.1. Stadtfest
Anlässlich des Püttlinger Stadtfestes sind aus Gründen der Verkehrssicherheit von
Donnerstag, dem 18.08.2016, 14:00 Uhr, bis Montag, dem 22.08.2016, 14:00 Uhr,
folgende Straßen und Plätze für den Fahrzeugverkehr gesperrt:
-
Straße Am Marktplatz
Rathausplatz bis Kardinal-Maurer-Platz
untere Pickardstraße von Kardinal-Maurer-Platz bis zur Einmündung Bahnhofstraße
die Gesamtfläche des Kardinal-Maurer-Platzes
Parkplatz "Am Wimbach"
die Gesamtfläche des Marktplatzes
Marktstraße zwischen Einmündung „Am Wimbach“ und Kardinal-Maurer-Platz
Die Anwohner der vom Stadtfest berührten Straßen und Flächen bitte ich, sich auf die
Verkehrsbeschränkung einzustellen.
3.2. Kirmesveranstaltung
Anlässlich der Kirmesveranstaltung ist ein Teil des Parkplatzes am Burgplatz von
Mittwoch, dem 17.08.2016, 20:00 Uhr, bis Dienstag, dem 23.08.2016, 15:00 Uhr, gesperrt.
4. Alkoholverbot auf dem Kirmesplatz
Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Satzung der Stadt Püttlingen über die Veranstaltung
und Ordnung von Wochenmärkten, Jahrmärkten und Volksfesten (Kirmessen) wird darauf hingewiesen, dass bei den Volksfesten (Kirmessen) der Verzehr von alkoholischen Getränken auf der Veranstaltungsfläche untersagt ist.
5. Ausfall der Wochenmärkte
Aus Anlass des Püttlinger Stadtfestes und der damit verbundenen Sperrung des
Marktplatzes findet am Freitag, dem 19.08.2016 und am Montag, dem 22.08.2016,
kein Wochenmarkt statt.
6. Taxistände verlegt
Die Taxistände werden in der Zeit von Donnerstag, dem 18.08.2016, 14:00 Uhr, bis
Montag, dem 22.08.2016, 14:00 Uhr, an den Marktplatz bzw. die Straße „Rathausplatz“ verlegt.
Püttlingen, den 01.08.2016
Der Bürgermeister
der Stadt Püttlingen
Martin Speicher