BEKANNTMACHUNG betreffend Püttlinger Stadtfest und Hauptkirmes 2016 1. Hinausschiebung der Sperrstunde für die Standbetreiber Von Freitag, dem 19.08.2016, bis einschließlich Sonntag, dem 21.08.2016, findet im Stadtteil Püttlingen das diesjährige Stadtfest statt. Aus diesem Anlass wird der Beginn der Sperrstunde gemäß § 11 Abs. 5 des Saarl. Gaststättengesetzes vom 13.04.2011, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.06.2012 (Amtsbl. I S. 156), für alle Standbetreiber auf jederzeitigen Widerruf wie folgt festgesetzt: In den Nächten vom 19.08.2016 zum 20.08.2016, vom 20.08.2016 zum 21.08.2016 und vom 21.08.2016 zum 22.08.2016 auf jeweils 01:00 Uhr. 2. Allgemeinverfügung des Bürgermeisters der Stadt Püttlingen Ausnahmegenehmigung für Freiluftgaststätten (Biergärten) Gemäß § 2 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 16.08.2011 (Amtsblatt 2011, S. 277) ergeht folgende Allgemeinverfügung: Aus Anlass des diesjährigen Stadtfestes wird die Betriebszeit für Freiluftgaststätten im Bereich des Stadtfestes in den Nächten vom vom 19.08.2016 zum 20.08.2016, vom 20.08.2016 zum 21.08.2016 und vom 21.08.2016 zum 22.08.2016 bis jeweils 01:00 Uhr ausgedehnt. 3. Sperrung von Straßen und Plätzen 3.1. Stadtfest Anlässlich des Püttlinger Stadtfestes sind aus Gründen der Verkehrssicherheit von Donnerstag, dem 18.08.2016, 14:00 Uhr, bis Montag, dem 22.08.2016, 14:00 Uhr, folgende Straßen und Plätze für den Fahrzeugverkehr gesperrt: - Straße Am Marktplatz Rathausplatz bis Kardinal-Maurer-Platz untere Pickardstraße von Kardinal-Maurer-Platz bis zur Einmündung Bahnhofstraße die Gesamtfläche des Kardinal-Maurer-Platzes Parkplatz "Am Wimbach" die Gesamtfläche des Marktplatzes Marktstraße zwischen Einmündung „Am Wimbach“ und Kardinal-Maurer-Platz Die Anwohner der vom Stadtfest berührten Straßen und Flächen bitte ich, sich auf die Verkehrsbeschränkung einzustellen. 3.2. Kirmesveranstaltung Anlässlich der Kirmesveranstaltung ist ein Teil des Parkplatzes am Burgplatz von Mittwoch, dem 17.08.2016, 20:00 Uhr, bis Dienstag, dem 23.08.2016, 15:00 Uhr, gesperrt. 4. Alkoholverbot auf dem Kirmesplatz Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Satzung der Stadt Püttlingen über die Veranstaltung und Ordnung von Wochenmärkten, Jahrmärkten und Volksfesten (Kirmessen) wird darauf hingewiesen, dass bei den Volksfesten (Kirmessen) der Verzehr von alkoholischen Getränken auf der Veranstaltungsfläche untersagt ist. 5. Ausfall der Wochenmärkte Aus Anlass des Püttlinger Stadtfestes und der damit verbundenen Sperrung des Marktplatzes findet am Freitag, dem 19.08.2016 und am Montag, dem 22.08.2016, kein Wochenmarkt statt. 6. Taxistände verlegt Die Taxistände werden in der Zeit von Donnerstag, dem 18.08.2016, 14:00 Uhr, bis Montag, dem 22.08.2016, 14:00 Uhr, an den Marktplatz bzw. die Straße „Rathausplatz“ verlegt. Püttlingen, den 01.08.2016 Der Bürgermeister der Stadt Püttlingen Martin Speicher
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