Fälligkeitstermin für Steuern und Gebühren Die

Fälligkeitstermin für Steuern und Gebühren
Die Stadtkasse Püttlingen weist darauf hin, dass der nächste Fälligkeitstermin für die
nachfolgend aufgeführten Steuern und Gebühren
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Grundsteuer A,
Grundsteuer B,
Gewerbesteuer,
Hundesteuer sowie
„Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag“
der 15. August 2015
ist.
Die Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren werden zu dem vorgenannten Termin
mit den fälligen Beträgen belastet.
Alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren
teilnehmen, werden darauf hingewiesen, ihre Überweisungen zu diesem Datum
termingerecht vorzunehmen. Zwei Wochen nach dem Fälligkeitstermin werden alle
noch offen stehenden Beträge durch die Stadtkasse/Vollstreckungsbehörde der
Stadt Püttlingen beigetrieben. Die Kosten, die hierdurch entstehen, sind nicht
unerheblich und werden den Steuerpflichtigen auferlegt.
Auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens wird deshalb nochmals
hingewiesen. Entsprechende Formulare/SEPA-Mandate können unter den
Telefonnummern 06898/691-114 oder 691-117 angefordert werden.
Stadt Püttlingen
Del Fabro
Kassenleiterin