Fälligkeitstermin für Steuern und Gebühren Die Stadtkasse Püttlingen weist darauf hin, dass der nächste Fälligkeitstermin für die nachfolgend aufgeführten Steuern und Gebühren • • • • • Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Hundesteuer sowie „Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag“ der 15. August 2015 ist. Die Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren werden zu dem vorgenannten Termin mit den fälligen Beträgen belastet. Alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden darauf hingewiesen, ihre Überweisungen zu diesem Datum termingerecht vorzunehmen. Zwei Wochen nach dem Fälligkeitstermin werden alle noch offen stehenden Beträge durch die Stadtkasse/Vollstreckungsbehörde der Stadt Püttlingen beigetrieben. Die Kosten, die hierdurch entstehen, sind nicht unerheblich und werden den Steuerpflichtigen auferlegt. Auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens wird deshalb nochmals hingewiesen. Entsprechende Formulare/SEPA-Mandate können unter den Telefonnummern 06898/691-114 oder 691-117 angefordert werden. Stadt Püttlingen Del Fabro Kassenleiterin
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